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Zahnlose Medien

Die neuen Möglichkeiten, Medien mundtot zu machen, sind ein Skandal. Die Medien selbst sind mitschuldig.

Lange vor den Abstimmungen im Stände- und nun auch im Nationalrat war klar, dass die Streichung des scheinbar unwichtigen Wörtchens «besonders» aus den Bestimmungen, wann eine Superprovisorische möglich ist, fatale Auswirkungen haben wird.

Für den Laien gibt es keinen gewaltigen Unterschied zwischen «besonders schwerer Nachteil» oder «schwerer Nachteil». Für den Juristen liegen Welten dazwischen. Für den Richter auch, der ohne Anhörung der Gegenpartei entscheiden muss, ob er dem Antrag stattgeben will, dass ein geplanter Artikel nicht erscheinen darf.

Zwar haben sich spät, sehr spät die meisten Medienhäuser der Schweiz, mit ausnahme der staatstragenden SRG, dazu aufgerafft, in einer gemeinsamen Erklärung vor dieser Streichung zu warnen. Zwar hat selbst die zuständige Bundesrätin davon abgeraten. Zwar haben namhafte Juristen sich in seltener Schärfe gegen die Streichung ausgesprochen.

Andererseits gab es auch Juristen wie den Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch, die sich für diese Streichung aussprachen. Wir wollen hier keine Motivforschung betreiben, sondern Manöverkritik.

Dass nun Tamedia mit einem scharfen Kommentar nachklappert «Das Parlament hilft Oligarchen gegen Schweizer Journalisten», ist an Heuchelei schwer zu überbieten. Denn zum einen hetzt Tamedia ungeniert gegen diese Oligarchen, denen man unbesehen vom Einzelfall doch mal gleich ihre Vermögenswerte beschlagnahmen sollte.

Zum anderern hat Tamedia schön leise gegen diese Aufweichung der Voraussetzungen für eine Superprovisorische opponiert. Man wollte ja die Parlamentarier nicht sauer machen, die gerade dabei waren, eine runde Steuermilliarde auf die grossen Medienhäuser herunterregnen zu lassen. Nachdem das in trockenen Tüchern war, verschärfte sich ein wenig der Protest. Als dann aber absehbar war, dass das Referendum nicht nur zustande gekommen war, sondern gute Chancen zur Annahme hatte, konzentrierte man sich auf seine Bekämpfung und verlor den Anschlag auf die Pressefreiheit wieder aus den Augen.

Statt seit der Zustimmung des Ständerats eine gewaltige Kampagne zu fahren, hob man gelegentlich den kleinen Warnfinger und wackelte damit. Nachdem der Schaden nun angerichtet ist, herrscht weitgehend Schweigen im Blätterwald.

Ukraine, Ukraine, Ukraine. Lautes Geschimpfe über Pressezensur in Russland. Leises Geschimpfe über Pressezensur in der Ukraine. Natürlich brechen nun in der Schweiz keine nordkoreanischen Verhältnisse aus. Aber alle Beschwichtigungen, dass das ja nun nicht so eine grosse Sache sei, wollen die Dimension des Anschlags vernebeln.

Es ist bekannt, dass es in der Schweiz obligatorisch ist, vor Erscheinen eines Artikels der kritisierten Person (oder Firma) die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Wird diese Chance nicht genutzt oder heisst es lapidar «kein Kommentar»: selber schuld. Auch ein routiniertes «weisen sämtliche Vorwürfe entschieden zurück» hilft nicht wirklich. Reputationsschaden, der durch die Publikation eines kritischen Artikels entsteht, kann tödlich sein. Bitter ist es, wenn eine unschuldige Person (oder Firma) buchstäblich in den Dreck gezogen werden.

Aber nehmen wir mal an, Oligarch Iwan erfährt in seiner netten Villa in Lausanne, dass eine Zeitung einen kritischen Artikel über die Herkunft seines Vermögens plant. Er erfährt es deswegen, weil er offiziell angefragt wird, was er denn zu den Vorwürfen sage. Er habe sein Geld durch Korruption, Diebstahl und rücksichtsloses Vorgehen während des Zerfalls der UdSSR gewonnen.

Durch die Anfrage erfährt er zudem, über welchen Informationsstand das Medium verfügt. Nehmen wir an, die ist für ihn durchaus brenzlig. Also hält er eine abwiegelnde Stellungnahme für unzureichend. Also antwortet er nicht auf das Angebot einer Stellungnahme, sondern ruft sofort einen seiner Anwälte an. Der solle umgehend eine Superprovisorische beantragen.

Warum? Na, weil durch die Publikation dieser Recherche ihm ein schwerer Nachteil entstehen würde. Welche Art? Imageschaden, Persönlichkeitsverletzung, Geschäftsschädigung. Einem guten und teuren Anwalt fällt da einiges ein.

Nun muss ein Richter ohne Anhörung der Gegenpartei entscheiden, ob er eine solche Verfügung erlässt und die Publikation präventiv verbietet, was immer sehr heikel ist. Denn das Publikationsorgan hat keine Chance, seine Sicht der Dinge vorzutragen. Das kann dann erst in einem ordentlichen Verfahren geschehen.

Aber zumindest ist mal dem Momentum eines frisch entdeckten Skandals die Spitze genommen. In den zu Tode gesparten Redaktionen wird nun mit juristischem Beistand durchgerechnet, was ein Prozess zur Beseitigung des Publikationsverbots kosten würde. Im Fall, dass das Medium gewinnt – und auch im Fall, dass es verliert.

Meistens ist das Resultat dermassen ernüchternd, dass die Redaktion zähneknirschen auf eine Publikation verzichtet. Und genau das wollte der Oligarch doch erreichen.

Was Stände- und Nationalrat hier geboten haben, ist unterirdisch. Dass es sich Rechtsgelehrte wie Jositsch nicht nehmen lassen, ein solches Engerschnallen des Maulkorbs zu begrüssen, ist beelendend. Die weiterhin ausbleibende massive Gegenwehr der Medienhäuser (nachdem die Abstimmung über die Medienmilliarde den Bach runter ging) bedeutet, dass man sich zähneknirschend mit seinem Schicksal abgefunden hat.

Ein paar wenige motzen noch, aber auch die werden ihre Aufmerksamkeit schnell wieder der Ukraine zuwenden. Den richtigen Zeitpunkt für so eine Schweinerei zu finden, das ist die wahre Kunst von allen, die den Medien einen engeren Maulkorb verpassen wollten.