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Rechtsverluderung

Amateure am Gerät, auch in den Medien.

Die hochwohllöbliche NZZ trötet: «Das Obergericht bestätigt, dass keine Verjährung eintritt.» Das wüsste das Obergericht aber. Denn es hat den Fall wieder bei der Staatsanwaltschaft rechtshängig gemacht. Und während deren Walten laufen selbstverständlich die Verjährungsfristen. Einleitend schreibt André Müller wichtigtuerisch, dass das Obergericht diese vernichtende Klatsche «auf Anfrage bestätigt». Also hat er angefragt, weil er offenbar weder die Medienmitteilung noch das Urteilsdispositiv einsehen konnte, obwohl das öffentlich erhältlich ist. Zählen kann er nebenbei auch nicht, die Begründung umfasse 40 Seiten, behauptet er, es sind aber 38.

Immerhin 173 Treffer erzielt man in der Datenbank SMD, wenn man am aktuellen Tag mit dem Stichwort Vincenz sucht. Natürlich sind viele Mehrfachtreffer dabei, da die Schweizer Medienlandschaft der Tageszeitungen im Wesentlichen von zwei Kopfblattsalaten bespielt wird. Aber immerhin, der Fall ist wieder präsent.

Mit solchen Schludrigkeiten und Merkwürdigkeiten ist er nicht alleine. Die geohrfeigte Staatsanwaltschaft kann’s nicht lassen und will beim Bundesgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid einlegen. Die entspricht allerdings überhaupt nicht dem Bild, das NZZ-Müller von ihr malt:

«Bei der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich arbeiten schliesslich keine Anfänger. Es handelt sich, was den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität anbelangt, um die wohl kompetenteste und am besten ausgerüstete Strafverfolgungsbehörde der Schweiz

Vielleicht sollte man seinem Kurzeitgedächtnis auf die Sprünge helfen und ihn daran erinnern, dass diese unglaublich kompetente Strafverfolgungsbehörde schon den Prozess gegen die Verantwortlichen für das Swissair-Debakel in den Sand setzte. Er endete mit Freisprüchen für alle auf ganzer Linie.

Völlig absurd ist dann Müllers Schlussfolgerung: «Zweitens zeigen Verfahren wie der Vincenz-Prozess der Schweizer Öffentlichkeit, dass der Staat den Kampf gegen Wirtschaftskriminelle ernst nimmt.» Ach ja? Indem er sich komplett lächerlich macht, vertreten durch eine unfähige, stümperhafte, überforderte Staatsanwaltschaft?

Auch der «Ressortleiter Wirtschaft» Ulrich Rotzinger vom «Blick» glänzt durch juristische Kernkompetenzen: «Die angelasteten Vergehen verjähren durch die Verzögerung auch nicht.» Er watscht dann noch das Bezirksgericht ab: «Es hätte die Anklageschrift im Plauderton zurückweisen müssen, anstatt das Urteil nonchalant und in aller Schnelle zu fällen.» 9 Monate für die schriftliche Urteilsbegründung auf 1200 Seiten sei nonchalant in aller Schnelle? Was ist dann für diesen Mann langsam?

«20 Minuten» versichert sich der Fachkenntnis eines Anwalts, der gerne die Gelegenheit benutzt, seinen Namen in den Medien zu sehen, indem er das wiederholt, was im Beschluss des Obergerichts steht – und was man auch einfach dort hätte abschreiben können.

Auch Tamedia schreibt (ab), dass es sich bei dem Beschluss des Obergerichts um 40 Seiten handle. Hier darf der Anwalt für solche Fälle zu Wort kommen, natürlich der «Professor für Strafrecht und Zivilprozessrecht» Daniel Jositsch. Der glänzt mit Erkenntnissen wie: «Dass eine Anklageschrift zurückgewiesen wird, kommt immer wieder vor, gerade bei solch komplexen Fällen wie diesem». Beruhigt aber: «Mit Ausnahme einer zeitlichen Verzögerung habe der heutige Entscheid des Obergerichts aber keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Verfahren.»

Vielleicht zum Mitschreiben für den Professor: Wenn ein Urteil aufgehoben wird und der Fall wieder bei der Staatsanwaltschaft rechtshängig gemacht wird, unterbricht das die Verjährung keinesfalls, da somit kein Urteil vorliegt.

Interessant dann auch diese Formulierung bei Tamedia, die Rechtsexperten Jorges Brouzos und Beatrice Bösiger behaupten: «Laut dem Obergericht können sie jedoch nicht auf eine Verjährung der ihnen vorgeworfenen Taten hoffen. Es stützt sich auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtes, wonach auch nach der Aufhebung eines Urteils in der ersten Instanz die Verjährung unterbrochen bleibe.»

Das Obergericht deutet so etwas in seinem Beschluss tatsächlich an. Ob aber das Bundesgericht sich darüber hinwegsetzen will, dass die Aufhebung eines Urteils bedeutet, dass es schlichtweg nicht mehr vorhanden ist? Und wenn die Staatsanwaltschaft neuerlich eine Anklageschrift basteln muss, dabei die Verjährung nicht weiter laufe, wie das zwingend vorgeschrieben ist?

Überboten wird all da nur noch durch die Staatsanwaltschaft selbst. Nach diesem Tritt in die Weichteile sollte sie sich eigentlich in ihre Amtsstuben zurückziehen, Büroschlaf halten und hoffen, dass möglichst schnell Gras über die Sache wächst. Denn was ihr widerfuhr, ist die Höchststrafe, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. und kommt keineswegs alle Naselang vor, wie der Rechtsprofessor behauptet.

Stattdessen kündigt sie nassforsch an, sich beim Bundesgericht zu beschweren. Dabei haben die Oberrichter fast eine Seite in ihrem Beschluss darauf verwendet, der Staatsanwaltschaft haarklein zu erklären, wieso Folgendes gilt: «Der vorliegende Beschluss ist damit aus Sicht des Obergerichts nicht anfechtbar». Die Begründung dafür leuchtet auch einem Laien ein. Dem Staatsanwalt hingegen nicht.

War die als untauglich zurückgewiesene Anklageschrift schon peinlich genug, ist dieses Nachmopsen eigentlich ein Entlassungsgrund.

CH Media stellt immerhin die naheliegende Frage an einen Rechtsanwalt, wie lange es denn nun bis zu einem rechtsgültigen Urteil ab heute dauern werde:

«Vom Zeitpunkt des Einreichens der Anklageschrift an das Bezirksgericht bis heute sind rund dreieinhalb Jahre vergangen. Es muss mit mindestens weiteren vier Jahren gerechnet werden, bis das Obergericht wieder zum Zug kommt. Bis dann eine Verhandlung vor Obergericht durchgeführt ist und ein Urteil schriftlich vorliegt, wird es mindestens zwei Jahre dauern. Dann geht es ans Bundesgericht und dort ist ebenfalls mit mindestens zwei Jahren zu rechnen. Wenn das Bundesgericht einen Entscheid fällt, der das Verfahren abschliesst, rechnen wir also mit rund 8 Jahren. Wenn das Bundesgericht (oder allenfalls sogar bereits das Obergericht) das Verfahren zurückweist, noch einige Jahre länger

Oder auf Deutsch: solange gilt die Unschuldsvermutung. Oder deutsch und deutlich: es ist ein Hohn, eine Verluderung der Rechtsprechung, verursacht durch einen inkompetenten Staatsanwalt, der sich nach bitteren Niederlagen in seinen letzten Fall so verbissen hat, dass er ihn peinlich vergeigte.

If You Gotta Go, Go With a Smile!

Es gibt Organe, die gibt es gar nicht. Oder doch?

«Wenn du gehen musst, geh mit einem Lächeln.» Sagt Jack Nicholson mit seinem sardonischen Lächeln als Joker. Irgendwie erinnert der Zustand zweier Medien unwillkürlich daran. Die bilden in ihrer Art die ganze Misere des modernen Journalismus ab.

Mit grossem Trara gestartet, seither unaufhaltsam auf dem Weg nach unten. Beide mit Anspruch, aber ohne nennenswerten Inhalt. Zwei verschiedene Konzepte, aber eine Gemeinsamkeit: anhaltende Erfolglosigkeit.

Natürlich, es handelt sich um die «Republik» und um den «Nebelspalter». Die Retterin der Demokratie lässt uns live an ihrem Niedergang teilnehmen:

Grosse Töne spukt sie immer noch: «Die Aufgabe der Republik ist, brauchbaren Journalismus zu machen. Einen, der die Köpfe klarer, das Handeln mutiger, die Entscheidungen klüger macht. Und der das Gemeinsame stärkt: die Freiheit, den Rechtsstaat, die Demokratie

Aber offensichtlich ist das Interesse an nicht so brauchbarem Journalismus abnehmend. Wobei man inzwischen von einer Realsatire sprechen muss:

Schwülstig wird verkündet, dass «der strategische Fokus» inzwischen auf «Stabilität» liege: «Zu- und Abgänge bei Mitgliedschaften und Abonnements müssen sich dafür über das Jahr die Waage halten.» Dieses fokussierte strategische Ziel hat die Zeitschrift der guten Denkungsart das letzte Mal im April 2023 erreicht …

Immerhin ist eine neue Bescheidenheit ausgebrochen, das Ziel, 33’000 Abonnenten zu erreichen (und das entsprechende Geld gleich mal vorab rauszuballern), ist gestrichen (und das Geld weg).

Inhaltlich gibt es wenig bis nichts zu berichten. Dermassen langweilig, vorhersehbar und flachbrüstig ist er. Oder will jemand ernsthaft wissen, was die schreibende Schmachtlocke … Eben. Schlagzeilen machte die «Republik» letzthin nur, weil sie ihren Steuerstreit beilegen konnte und sich brutal von ihrem Starreporter trennte. Der war übergriffigen Verhaltens beschuldigt worden, sollte die Gelegenheit eingeräumt bekommen, seine Beschuldiger zu konfrontieren – und wurde stattdessen ohne diese Selbstverständlichkeit fristlos gefeuert.

Der «Nebelspalter» ist eher nebulös, was seine Zahlen betrifft. Seitdem ZACKBUM enthüllte, dass er es auf nicht mehr als 4000 zahlende Abonnenten gebracht hat, ist Ruhe im Karton. Brutale Entlassung kann er auch; von einem Tag auf den anderen trennte sich Markus Somm vom Chefredaktor der Printausgabe. Der wird stalinistisch nicht mal mehr in der Liste der Chefredaktoren des Nebi erwähnt. Dafür prangt nun Somm mit grossem Foto als «Verleger und Chefredaktor» über der Selbstbespiegelung «über uns». Sein Motto «Wir sind liberal, dass es kracht», nimmt er zu wörtlich; die Bombardierung Moskaus zu fordern, das ist krachig, aber nicht sehr liberal. «Der Nebelspalter hat Humor», auch das würden immer weniger unterschreiben, angesichts des unterirdischen Niveaus der Karikaturen letzthin:

Fäkal-Humor mit Einlauf.

Überhaupt hat die Kaperung der Printausgabe durch Somm & Co. dem Blatt nicht gutgetan. Angefüllt wird es mit gut abgehangenen Somm-Texten. Im Gegensatz zu den Republikanern ist er ein fleissiger Schreiber; inhaltlich hat er allerdings auch nicht viel mehr zu bieten.

Bei beiden Organen kann man eine Frage stellen, deren Antwort tödlich ist. Was hat man verpasst, wenn man sie nicht zur Kenntnis nimmt, nichts dafür zahlt, sie lesen zu dürfen?

Nichts.

 

Hätte, könnte, würde

Eine Meldung plus Denkstoff.

So titelt das Qualitätsorgan «Tages-Anzeiger»:

Der Medienminister behaupte, dass die Haushalte mehr Geld für Journalismus ausgäben – und begründet so, dass auch er eine Senkung der Zwangsgebühren für vertretbar hält. Aber Statistiken des Bundes zeigten das Gegenteil. So Titel und Lead des Artikels von Iwan Städler. Der arme Mann hat Karriere andersrum gemacht. Früher mal Mitglied der Chefredaktion und Redaktionsleiter «Tages-Anzeiger», ist er nun einfacher «Inlandredaktor». Der Kalauer sei erlaubt: mit Glied ist man halt nicht mehr Mitglied beim Tagi.

Zunächst: Tamedia ist bei solchen Fragen nicht ganz unbefangen. Zum einen meckert der Konzern kräftig gegen den Internetauftritt von SRF, das sei unfaire Konkurrenz. Zum anderen hängt auch Tamedia am Subventionstropf, gefüllt mit Steuergeldern. Zum Dritten hat auch Tamedia die Ablehnung der zusätzlichen Subventionsmilliarde für reiche Verlegerclans noch nicht verdaut. Und zum Vierten sucht man nach neuen Vorwänden, um mit den ewig gleichen Schlagwörtern («Vierte Gewalt, Kontrolle, Demokratie, staatstragend») noch mehr Kohle rauszuleiern.

Denn die Unfähigkeit des obersten Managements, Newsproduktion gewinnbringend zu verkaufen, wird nur durch die Geldgier des Coninxclans übertroffen.

In dieser Gemengelage ist es immer gut, den SVP-Medienminister anzugreifen. Denn der ist von der SVP, was schon mal gegen ihn spricht. Dann ist er beliebt, was nochmal gegen ihn spricht. Und dann war er Mitinitiant der Initiative, die die Zwangsgebühren auf 200 Franken deckeln will. Vertritt nun aber als Bundesrat tapfer einen Kompromissvorschlag. Aber wenn bei der SRG gespart werden könnte, dann ginge das doch auch bei der Subventionierung privater Medienkonzerne, so die Befürchtung von Tamedia.

Also auf ihn. «Sind die Medienausgaben der Schweizer Haushalte tatsächlich gestiegen? Entsprechende Zahlen sucht man in den Vernehmlassungsunterlagen vergeblich.» Nicht nur das, eine Statistik des Bundes besage, dass «die Medienausgaben von 2012 bis 2020 gesunken» seien, « – von 309 auf 264 Franken pro Haushalt und Monat».

Ha. Oder doch nicht? Röstis Departement führt eine repräsentative Umfrage ins Feld, laut der die Nutzung von Angeboten von Netflix und Co. deutlich gestiegen sei. Nun ja, räumt der Tagi ein, mag so stimmen, aber: «Topaktuell sind die Zahlen freilich nicht. Die neusten Daten beziehen sich aufs Jahr 2020.» Lustig, bei den vom Tagi ins Feld geführten Zahlen, die ebenfalls 2020 enden, stört das Städler aber nicht.

Damit legt er sich mit quietschenden Reifen in die Kurve, wobei man nicht sicher sein kann, ob er den Schluss ernst oder ironisch meint: «Es ist also nicht ausgeschlossen, dass seither die Ausgaben für Medien plötzlich wieder gestiegen sind. So würde die Aussage von Röstis Leuten doch noch zutreffen.»

Ja was denn nun? Alle arbeiten mit nicht «topaktuellen» Zahlen. Ob die Medienausgaben der Haushalte gestiegen sind oder gesunken, Genaues weiss man nicht. Kann man so oder so sehen. Kommt darauf an. Deine Statistik, meine Statistik. Einfache Arithmetik: 1 minus 1 ergibt 0. Ein Artikel als Nullnummer, Platzverschwendung, Leserverarschung. Ohne zählbaren Erkenntnisgewinn. Überflüssig wie ein zweiter Kropf.

Zu transparent?

Die «Republik» legt ihre Zahlen offen. Vielleicht ein Fehler.

Vielleicht ist der Titel des Beitrags absichtlich abschreckend: «Der Fokus liegt auf Stabilität». Denn was soll bei der «Republik» stabil sein? Desaströser Zustand der Finanzen, nach der Offensive die Defensive, Steuerschummelei, Sexismus-Affäre, knapp an der Pleite entlang, ein Irrwisch als VR-Präsident, zwei unerfahrene Chefredaktoren, reihenweise Abgänge in der Teppichetage, eine demotivierte Crew, die am liebsten mit Arschtreten beschäftigt ist und kaum noch Output hat – stabil im Desaster?

Aber greifen wir doch ein paar transparente Zahlen heraus. 3,9 Millionen Franken werden zwischen Juli 2023 bis Juni 2024 für die «Redaktion» ausgegeben. Von insgesamt 6,58 Millionen. Wenn’s die «Republik» noch solange macht.

2,1 Millionen kassieren die Festangestellten, 312’000 werden für Freie ausgegeben. Der Ausbildungsetat beträgt 0. Produktion und  Korrektorat verschlingen eine halbe Million, mit Dienstleistungen von aussen sogar 585’000. Der Flop «Republik zum Hören» wird weiterhin mit 200’000 Franken honoriert.

Tech und Design, Community, Departement des Inneren: satte 2,17 Millionen, plus «Unternehmensführung» eine halbe Kiste. Macht 2,67 für Overhead, Technik und redaktionsfremde Dienstleistungen.

Die Geschäftsleitung besteht aus zwei Personen, die 256’000 Franken verdienen; 128’000 pro Nase. So viel zum Einheitslohn. Dazu kommen noch 33’000 Franken «Sachkosten»; der VR und der Vorstand und der Genossenschaftsrat kassieren weitere 224’000 Franken. Von ehrenamtlicher Tätigkeit hat hier noch niemand etwas gehört.

Besonders stossend sind die schön versteckte Posten Rechtsberatungen (83’500 Franken) und «Übrige Beratungsdienstleistungen» in der Höhe von satten 286’300 Franken. Darin enthalten sind «Aufwendungen für die Revision in der Höhe von CHF 48’343 (Vorjahr CHF 46’207) sowie Kosten für die Findungskommission (FIKO) von CHF 26’110 (Vorjahr CHF 0) und Kosten für die Organisationsentwicklung von CHF 106’380 (Vorjahr CHF 0)». Organisationsentwicklung? Womit immer noch über 100’000 Franken für «Beratung» allgemeiner Art übrig blieben. Wie die «Republik» dermassen überberaten nicht mal den VR richtig besetzen konnte und in ein Fettnäpfchen nach dem anderen trat – unglaublich.

Das sind die Ausgaben, wie sieht es bei den Einnahmen aus? Die bestehen nur aus Abos; zurzeit zählt die «Republik» 28’450 «Mitgliedschaften und Abos». Das Magazin rechnet mit einer durchschnittlichen Erneuerungsrate von 75 Prozent. Das bedeutet, dass haargenau 7112 Abonnenten neu dazukommen müssen, wenn dieser Stand  gehalten werden soll.

Hier kommt das nun wirklich übliche Gejammer: «Die schlechte Nachricht zuerst: Über die Sommer­monate haben mehr Verlegerinnen die Republik verlassen, als neue dazu- (oder alte zurück-)gekommen sind. Das erhöht den Druck auf die verbleibenden Monate.»

Ergänzt mit dem üblichen haltlosen Optimismus: «Nun die gute Nachricht: Das ist kein Ding der Unmöglichkeit. Im Oktober stiegen die Verkaufs­zahlen sichtbar, zum ersten Mal seit einiger Zeit, was uns sehr freut und vorsichtig optimistisch stimmt. »

Hä? Laut der Abbildung im Cockpit sieht diese «sichtbare Steigerung» im Oktober so aus:

Grün sind die neuen Abos; der Balken im Oktober liegt über 250. Im September lag er darunter. Aber im September lagen die Abgänge bei über 500, im Oktober kratzten sie an dieser Zahl. Seit Beginn des Geschäftsjahrs im Juli 2023 gab es immer mehr Abgänge als Zuwachs. Woher soll da Optimismus kommen, selbst vorsichtiger?

Das ist so gaga, wie wenn man im Regen steht und sagen würde: okay, ein paar Tropfen haben mich erwischt, aber mich stimmt optimistisch, dass die meisten mich nicht getroffen haben.

Fokus auf Stabilität? Wie stabil kann der Aufenthalt in einer Gesinnungsblase sein, die immer höher über der Realität schwebt?

Das einzig Stabile ist: die nächste Bettelaktion kommt bestimmt.

Zahlen zählen

ZACKBUM muss loben. Sich selbst.

Natürlich kann es peinlich wirken, muss aber sein. ZACKBUM kann hellsehen. In die Zukunft blicken. Vorhersagen machen, die viel besser eintreffen als jeder Wetterbericht.

Denn ZACKBUM prognostizierte, dass Ringier noch lange keine Zahlen bekanntgeben wird, wie sich denn die Kurve der Abonnenten bei «Blick+» entwickelt. So macht man das im modernen Journalismus. Zuerst stellt man eine Behauptung auf, dann holt man sich die Bestätigung ab:

«Blick+ wurde vor gut 30 Tagen eingeführt. Die Reaktion der Leserschaft sowie die Anzahl abgeschlossener Abonnements entsprechen den Erwartungen – übertreffen diese teilweise. Doch ist es derzeit verfrüht, Details zu kommunizieren. Für Blick+ wurde ein neues Team geschaffen, das Artikel aus dem Bereich „Service“ erstellt. Darüber hinaus tragen auch alle anderen Ressorts der Blick-Gruppe Inhalte bei. Weiter haben Abonnentinnen und Abonnenten auch Zugang zu gewissen Artikeln der Titel von Ringier Axel Springer Schweiz (Beobachter, Bilanz, Handelszeitung, Schweizer Illustrierte etc.)

ZACKBUM will nicht darüber spekulieren, wie hoch, bzw. tief die Erwartungen waren, die hier «teilweise» übertroffen wurden. Schon nach kurzer Zeit durfte der zweite Abonnent begrüsst werden, der dritte übertraf dann bereits die Erwartungen? Wir wissen es nicht.

ZACKBUM nimmt aber erschüttert zur Kenntnis, dass ein «neues Team» für den Service-Bereich geschaffen wurde. Da enthalten wir uns jedes Kommentars (das ist ein Genitiv, das ist, aber vergiss es beim «Blick»).

Ach, es gab noch eine Zusatzfrage, die ebenfalls beantwortet wurde: «Christian Dorer befindet sich nach wie vor in seiner im März angekündigten halbjährigen Auszeit

Daran nimmt sich ZACKBUM ein Beispiel. Auszeit vom «Blick», bis die Auszeit von Dorer abgelaufen ist.

Invoice uns

TX Group setzt die Hürden für Bezahlung höher.

Es soll tatsächlich noch Journalisten oder andere externe Dienstleister geben, die von der TX Group Geld erwarten dürfen. Für geleistete Dienste.

Es ist im Geschäftsleben üblich, dass erst «money in the Bank» den erfolgreichen Versuch krönt, von einem Debitor Geld zu kriegen. Nun ist die TX Group bekanntlich das Mutterhaus von Tamedia. Tamedia wiederrum ist der Gemischtwarenladen, in den TX alle Zeitungen des Hauses geschmissen hat. Mit der Ausnahme von «20 Minuten», das Blatt generiert immer noch so viel Geld, dass es ein eigenes Profit Center darstellt. Damit TX- und Tamedia-Boss Pietro Supino die übrigen Zeitungen noch gnadenloser dazu anhalten kann, gefälligst üppigen Gewinn abzuwerfen. Koste es, was es wolle.

Um an sein Geld zu kommen, muss der Lieferant von Buchstaben oder anderem verwertbaren Material neuerdings allerdings eine ganze Reihe von Formvorschriften erfüllen. Vorausgesetzt, er beherrscht Englisch, die Dienstsprache Nummer eins in einem Schweizer Gemischtwarenladen:

 

So, nur so und nicht anders hat eine Rechnung auszusehen. Besonders wichtig ist hierbei die Rechnungs-Nummer; ohne die wird der Versuch, an sein verdientes Geld zu kommen, abgeklatscht. Die Invoice (für des Englischen nicht Mächtige: die Rechnung) wird gnadenlos an den Supplier (Lieferanten) returned (zurückgeschickt).

Aber natürlich ist das nur eine von vielen Regeln des «must comply with the TX Group’s invoicing standard»; die Rechnung muss also mit dem Rechnungsstandard der TX Group complyen, if you know what I mean:

«Information for account assignment. One of the following cost objects must be included on the invoice:

  • Cost Center

  • Project

  • Campaign

  • Sub-activity

  • Activity

  • Offsetting transaction number

  • PO number (if applicable)»

Wer es zukünftig wagen sollte, von der TX Group Geld haben zu wollen, sollte sich auf der dafür extra gestalteten Unterwebseite zuerst mal schlappmachen, Pardon, schlaumachen.

Alles klar, Herr Kommissar? Falls nicht: «For uncertainty regarding invoice addresses, cost center, etc. please contact your business partner

Also der Business-Partner kann dann zum Beispiel ein Redaktor sein, der es tatsächlich gewagt hat, von einem externen Schreiberling einen Text einzuverlangen und dafür sogar noch Bezahlung in Aussicht stellte. Dieser Business-Partner muss nun nur noch den Black Belt in Accounting machen (ersatzweise tut’s auch ein CPA, das steht für Certified Public Accountant, if you know what I mean).

Sollte das der Redaktor allerdings unterlassen, läuft der Supplier Gefahr, dass ihm seine Rechnung um die Ohren gehauen wird. Bzw. retourniert. Aber irgendwann, irgendwann ganz sicher hat der Lieferant dann alle Formvorschriften erfüllt (und bitte die MWST separat ausweisen).

Dann, aber nur dann, steht nur noch der Zahlungslauf dem Empfang des Geldes im Wege. Denn vom Antragsteller gesetzte Zahlungsfristen kümmern die TX Group herzlich wenig. Sie hat da ihre eigenen Zahlungsabläufe, die so geheim sind, dass wahrscheinlich nur Supino höchstpersönlich alle Details kennt. Sollte ihm etwas zustossen, darf ein weiteres Mitglied des Coninx-Clans ein versiegeltes Couvert öffnen, in dem diese Geheimnisse notiert sind. Allerdings vernichtet sich das Papier nach zehn Sekunden selbsttätig; so viel «Mission Impossible» muss dann schon sein. If you know what I mean. And I’m really mean.

Spaltet sich der Nebel?

Kleine Rochade beim «Nebelspalter». Christian Fehrlin geht. Per sofort.

Wie ein dichter Nebel umhüllen Geheimnisse den «Nebelspalter». Also seine Online-Ausgabe. Wie geht’s so, wie viele Leser hat man schon gewinnen können, ist man im Businessplan, wie viel Geld wird monatlich verbrannt?

Alles Fragen, auf die es nur eine Antwort gibt: keine. Da fast alles hinter einer Bezahlschranke verborgen ist, fällt an der Oberfläche auf, dass die Homepage schon diversen Redesigns unterzogen wurde. Kein gutes Zeichen.

Zu verantworten hatte den Auftritt ein gewisser Christian Fehrlin. Der fiel zuvor nie durch Kompetenz beim Launch eines Medientitels auf, der zwar einen traditionellen Namen hat, das aber mit einem ganz neuen Inhalt füllen will.

ZACKBUM versuchte vor fast einem Jahr, dem damaligen Hersteller der Webseite, Geschäftsführer und Werbeverkäufer ein paar Antworten auf höflich gestellte Fragen zu entlocken. Leider vergeblich. Denn es stellten sich schon früh diverse Fragen zur Kompetenz dieses IT-Cracks. Aber wir mussten konstatieren:

Wie bei Christian Fehrlin steht häufig die Arroganz in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zur Kompetenz.

Da ZACKBUM seine Grenzen kennt, liessen wir dann die Webseite von zwei Fachleuten durchleuchten – mit desaströsem Ergebnis.

«Charme eines Wühltischs» war noch eine der freundlicheren Bemerkungen. Die Webseite verwendet ein proprietäres CMS; also der Maschinenraum wurde von Fehrlin designt und gebastelt, was heutzutage kaum mehr gemacht wird. Damit begibt man sich in eine teuflische Abhängigkeit vom Hersteller. «Konstruiert wie in der Steinzeit», war das vernichtende Urteil von Fachleuten.

Trennung im Zackbum-Stil

Nun hat sich aber der «Nebelspalter» gerade und per sofort von Fehrlin getrennt. Trotz x-fachem Rumschrauben am Auftritt gibt es bis heute solche peinlichen Darstellungsprobleme:

Zudem erscheint das Organ bis heute faktisch werbefrei. Eine hingewürgte Auto-PR-Schiene als Feigenblatt, jede Menge nette Angebote für Werbetreibende – aber null Resonanz. Das ist nicht nur peinlich, sondern gefährlich.

Natürlich verabschiedet Chefredaktor Markus Somm den gescheiterten Fehrlin mit warmen Worten und dankt ihm für seinen «ausserordentlichen und glänzenden Einsatz». Logisch, denn er ist weiterhin der Insellösung seines Content Management Systems aus dem Hause Fehrlin auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

Richten soll die Resultate dieses vergeigten Einsatzes nun Christian Keller. Man kennt sich von der «Basler Zeitung» her, anschliessend startete Keller die Webseite «Prime News».

Somm hat immer noch keine Ahnung vom Internet

Dass sich Somm wirklich nicht im Internet auskennt (und bis heute dort nicht wirklich angekommen ist), beweist er mit seinen Vorschusslorbeeren: «Prime News» sei «die zur Zeit wohl einzige Online-Plattform der Schweiz, die sich im Lokalen selber finanziert – ohne Subventionen und ohne Mäzene».

Damit übersieht Somm souverän «Die Ostschweiz»*, die nach allen Messkriterien (ausser im Betteln) mit Abstand die erfolgreichste lokale Online-Plattform ist, natürlich ohne Subventionen oder Mäzene.

Das kann man nun vom «Nebelspalter» nicht sagen. Wie erfolgreich der im Lokalen oder Nationalen ist – man hat keine Ahnung. Subventioniert wird er wohl – wie alle anderen solchen Portale – nicht. Aber Mäzene, nun, wie man weiss, verbrät Somm die Einlagen von 60 nicht unbemittelten Spendern, die jeweils 100’000 auf den Tisch gelegt haben. Natürlich sind das im liberalen Duktus «Investoren», die selbstverständlich ihr Geld mit Zinsen zurückhaben wollen.

Entweder war denen aber schon von Anfang an klar, dass es sich nicht um eine Investition, sondern um Mäzenatentum handelt, oder es wird ihnen langsam klar. Denn ein Organ, das auch ziemlich genau ein Jahr nach dem Launch noch keine einzige Zahl zum Geschäftsverlauf herausgerückt hat – da gilt nicht: no news is good news.

Keine einzige Zahl nach einem Jahr …

Im schnelllebigen Internet sowieso ist es völlig selbstverständlich, dass nach den ersten 100 Tagen, spätestens nach 6 Monaten angekündigt wird, dass man gut unterwegs sei – aber durchaus noch eine Durststrecke vor sich habe. Das wird dann gefolgt von der Mitteilung, dass man super unterwegs sei, allerdings die Marktpenetration doch etwas schwieriger als erwartet. Und dann kommt irgendwann der knappe Einzeiler, dass leider der Stecker gezogen werden müsse.

So geht es jedenfalls bei Organen, die über kein dickes Geldpolster verfügen und auch nicht über wohlhabende «Investoren», die dann halt, wie eine reiche Pharma-Erbin auch, nochmal in die Tasche greifen.

Der kritische Leser mag nun einwenden, wieso ZACKBUM hier nicht die Verantwortlichen beim «Nebelspalter» um eine Stellungnahme angefragt habe. Einfache Antwort: weil wir noch nie eine Antwort kriegten. Aber: sollte sich jemand seitens «Nebelspalter» bemüssigt fühlen, dies und das und jenes zurechtzurücken: gerne, jederzeit. Ungekürzt. Denn wir sind wirklich liberal.

 

*Packungsbeilage: René Zeyer publiziert regelmässig auf «Die Ostschweiz».

Zahlenzauber

Wie steht es eigentlich um den Verdienst im Pflegesektor? Gute Frage.

Die Medien haben ja die vornehmste Aufgabe, gerade bei strittigen Themen Basisinformationen zu liefern. Damit sich der mündige Staatsbürger informieren kann, bevor er beispielsweise über die Pflegeinitiative abstimmt.

Also gibt es doch sicher eine einfache Antwort auf die einfache Frage: wie steht es denn um den Verdienst im Pflegeberuf? Sagen wir mal, um es etwas einzugrenzen, im Spital. Und wenn wir schon dabei sind: gibt es genügend Pfleger (ja, damit ist auch die weibliche Mehrheit gemeint), haben wir die zukünftigen Entwicklungen im Griff?

Fangen wir oben an. Die NZZ stellt die Frage: «Obwohl es zu wenig Pflegepersonal gibt, steigen dessen Löhne nicht – wieso?» In echt liberaler Manier betet die alte Tante kurz das Credo der Marktwirtschaft runter: «Wenn ein Gut knapp ist, steigt der Preis.» Allerdings muss das Blatt wieder einmal konstatieren, dass das halt doch nicht so ist, denn die Löhne der Pflegekräfte sind zwar seit 2007 um 15 Prozent gestiegen – das ist aber gutschweizerischer Durchschnitt.

Wundersame Zahlenzauberei

Aber wie steht es nun mit dem Einkommen? Am Unispital Zürich

«verdienen diplomierte Pflegefachleute brutto zwischen 73 000 und 105 000 Franken und Pflegende mit einer Berufslehre als Fachangestellte Gesundheit (Fage) zwischen 62 000 und 83 000 Franken. Anhand von Spitaldaten hat Salärexperte Urs Klingler einen durchschnittlichen Bruttolohn in der Pflege von 83 000 Franken errechnet. Dies entspricht etwa dem Medianlohn in der Schweiz, der bei 85 000 Franken liegt.»

Wir widersprechen dem Kompetenzzentrum NZZ nur ungern, aber laut Bundesamt für Statistik (BfS) liegt der monatliche Medianlohn bei 6538 Franken, womit im Jahr die Hälfte der Schweizer Bevölkerung mehr, die andere Hälfte weniger als 78’456 Franken verdient.

Ein mit Diplom ausgestatteter Pfleger verdient im Schnitt 5600 Franken im Monat. Laut Schweizerischer Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts verdient eine spezialisierte und diplomierte Pflegefachkraft ein Anfangsgehalt von 6600 Franken (Schnitt von Frauen und Männern, wobei Frauen 6538.- verdienen, Männer 6937.-). Mit zehn Jahren Erfahrung steigt das auf gigantische 7441 Franken.

Unqualifizierte Pfleger verdienen deutlich weniger

«Sonstiges Pflegepersonal» beginnt mit 4729.- und steigert sich nach zehn Jahren auf 5103 Franken. Der Durchschnittslohn aller Pflegekräfte, unabhängig von der Qualifikation und Erfahrung, beträgt 6538 Franken.

Wie angesichts dieser Zahlen ein Bruttolohn in der Pflege von 83’000 Franken «errechnet» werden kann, muss wohl höhere Mathematik sein. Schon vor ziemlich genau einem Jahr präsentierte die NZZ die Mär von diesem Bruttolohn. Um triumphierend festzuhalten:

«Es ist eine Schande, wie schlecht die Schweiz ihre Pflegenden bezahlt. Das ist eine beliebte Erzählung – aber stimmt sie auch? Wer in der Pflege arbeitet, verdient im Schnitt 83 000 Franken im Jahr. Es handelt sich also grundsätzlich nicht um Jobs im Niedriglohnsektor.»

Dabei wird nicht einmal berücksichtigt, dass das durchschnittliche Pensum in der Spitalpflege bei 75 Prozent liegt. Denn es soll sich scheint’s um einen emotional, psychisch und physisch anstrengenden Beruf handeln.

Das Gehalt ist nur ein Teil des Skandals

Weitere Faktoren kommen hinzu. Es fehlen aktuell rund 12’000 Pfleger, Tendenz deutlich steigend. Durch zunehmende Beanspruchung ohne finanzielle Kompensation, ohne sinnvolle Perspektive, dass das schnell einmal anders wird, steigt die Fluktuation, beziehungsweise häufen sich die Abgänge.

Wer in der Pflege arbeitet, tut das nicht in erster Linie wegen des Gehalts, sondern aus Berufung. Damit wird ein Schindluder getrieben, das es keine Art ist. Es wäre – gerade nach Annahme der Pflegeinitiative – dringlichstes Gebot für alle Verantwortlichen, sämtliche Finger aus dafür nicht vorgesehenen Körperöffnungen zu nehmen und in die Gänge zu kommen. Stattdessen gibt es weiterhin wohlfeile Worte, Bedenkenträgerei und Hinweise auf die langsam mahlenden Mühlen der Demokratie, des Parlaments und der Gesetzgebung.

Zur Schande der mangelnden Rechenkünste kommt die Schande der mangelnden Sensibilität, Verantwortlichkeit und Haftbarkeit.

Stattdessen der Rauchvorhang, dass es halt zu wenig Intensivbetten gebe, eine Naturkatastrophe, in erster Linie durch Ungeimpfte verursacht. Man kann es nicht oft genug wiederholen: auch die ewige Repetition macht das nicht richtiger.

Fi-Fa-Faktencheck auf der Intensivstation

Der aktuelle Elendsjournalismus macht aus einer Selbstverständlichkeit ein Riesending.

Früher, in den guten, alten Zeiten, wäre es keiner Redaktion auch nur in den Sinn gekommen, Faktencheck als einzigartige Leistung, als Höhepunkt der Recherchierkunst, extra anzupreisen.

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