Zensur-Skandal
Der Fall des Schweizers Jacques Baud zeigt allgemeines Versagen.
Am 15. Dezember 2025 wurde der Schweizer Oberst a.D. Baud vom Ministerrat der EU als Nummer 57 auf eine Sanktionsliste gesetzt. Der Rat begründete dies damit, Baud sei ein regelmässiger Gast in russischen Medien und verbreite nach Auffassung der EU pro-russische Propaganda sowie Desinformation über den Ukrainekrieg. Zu den Massnahmen gehören das Einfrieren von Vermögenswerten in der EU und das Verbot, ihm wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen; ausserdem gelten Einreise-, bzw. Ausreisebeschränkungen.
Das bedeutet für den in Brüssel lebenden Publizisten, dass er nur dank Nachbarschaftshilfe in seiner Wohnung bleiben kann und etwas zu essen hat. Skandal Nummer eins.
Er kann nicht in sein Heimatland Schweiz ausreisen, auch seine hiesigen Konten sind gesperrt, obwohl die Schweiz diese Sanktion nicht mitträgt. Skandal Nummer zwei.
Dieser Ministerrat ist eine demokratisch wackelig legitimierte Dunkelkammer der EU, in den je nach Thema die Mitgliedstaaten dafür zuständige Minister entsenden. Dennoch hat er zentrale Funktionen in der dysfunktionalen EU, beispielsweise die Verabschiedung von Gesetzen. Und das Erlassen von Sanktionen gegen Einzelpersonen. Skandal Nummer drei.
In einer Pressekonferenz machte Baud einmal mehr klar, dass er sämtliche Vorwürfe kategorisch zurückweise. Er habe in seinen Publikationen lediglich versucht, darzulegen, welche Motive die Kriegsparteien im Ukrainekonflikt hätten. Er habe sich niemals für russische Propaganda einspannen lassen. Skandal Nummer vier.
Die EU-Kommission widerspricht. «Man habe Beweise dafür, dass die gelisteten Personen «für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich sind, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit untergraben», sagt die Sprecherin Anitta Hipper auf Anfrage. Dies schliesse die «Planung, die Anordnung oder Unterstützung von Informationsmanipulation und Einmischung» ein», zitiert sie die NZZ, die als einziges Schweizer Medium über diese PK berichtete. Skandal Nummer fünf.
Weiter in der NZZ: «Die Frage, ob man diese Beweise vorlegen könne, verneint Hipper jedoch. Aus Gründen des Datenschutzes könne man diese ausschliesslich an die betroffenen Personen oder deren Rechtsvertreter übermitteln. Baud und sein Team bestreiten jedoch, je eine Begründung erhalten zu haben, die über die kurze, öffentlich zugängliche Zusammenfassung der Vorwürfe hinausgegangen sei.» Skandal Nummer sechs.
Wirr-Organe wie die WoZ hingegen applaudierten diesem Zensurentscheid der EU: «Die Wochenschrift der linken Denkungsart macht sich mit rechten Schwätzern gemein», kritisierte ZACKBUM diese Denunziation nach dem Prinzip Kontaktschuld. Unsere damalige Schlussfolgerung: «Neuerdings reimt sich WoZ offenbar auf kotz.» Dass eine solche allen Grundprinzipien der Meinungsfreiheit widersprechende Massnahme auch von linken Kreisen applaudiert wird: Skandal Nummer sieben.
Wenn vom publizistischen Schaffen Bauds tatsächlich eine solch dramatische Gefahr ausgehen sollte, könnte man versuchen, weitere öffentliche Stellungnahmen von ihm zu verbieten. Besser wäre es allerdings, ihnen im freien Diskurs zu widersprechen. Aber seine Existenzgrundlage zu gefährden, ihn schlichtweg von einem Tag auf den anderen ohne Vorwarnung von allen finanziellen Mitteln abzuschneiden, das ist ungeheuerlich. Skandal Nummer acht.
Seine Möglichkeiten zur Gegenwehr sind beschränkt. Er kann einen Antrag auf Überprüfung bei eben diesem Rat stellen. Er kann Klage beim Gericht der Europäischen Union einreichen. Was ihm nur möglich ist, weil ihn Anwälte pro bono, also kostenfrei, vertreten. Trotzdem sind seine Erfolgsaussichten beschränkt; bis zu einem rechtsgültigen Urteil kann es Jahre dauern. Vielleicht endet das mit einer biologischen Lösung, Baud ist gerade 71 Jahre alt geworden. Skandal Nummer neun.
Meinungsfreiheit darf nur durch klare gesetzliche Bestimmungen begrenzt werden. Grundlose Willkürzensur durch demokratisch höchstens wackelig legitimierte EU-Dunkelkammern müssten mindestens zu einem Aufschrei in den Medien wie in den Fällen Assange oder Snowden führen. Stattdessen bewegt sich kaum ein Blatt im Blätterwald. Mit der verdienstvollen Ausnahme der «Weltwoche». Skandal Nummer zehn.
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Dieser Artikel erschien zuerst in der «Weltwoche online» hinter der Aboschranke.












