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Quengel, quengel

Raphaela Birrer hat mal wieder einen rausgehauen.

Selten meldet sie sich zu Wort. Aber wenn, dann gibt es rote Köpfe.

Zunächst ist zu bewundern, dass die Länge des Kommentars durchaus variabel sein kann. Hier im Tagi sind es haargenau 2658 A. Der «Bund» kommt mit 1751 A aus, noch rund 65 Prozent der ursprünglichen Textmenge. Da kommt es Birrer wohl nicht so aufs Wort an. Der Text ist mehr so eine Knetmasse. Passt nicht alles ins Förmchen, kann problemlos weggelassen werden.

Aber abgesehen von der flexiblen Form, was ist denn der Inhalt? Birrer begrüsst, dass «unliebsame Volksentscheide nicht via Justiz rückgängig gemacht werden können». Grüne und SP-Frauen waren ans Bundesgericht gelangt, um die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters wiederholen zu lassen. Das «war quenglerisch», urteilt Birrer mit leicht frauenfeindlichem Oberton. Fehlt nur noch, dass sie ihnen Hysterie vorwirft.

Die quengelnden Frauen hatten bemängelt, dass die sauknappe Abstimmung (50,6 Prozent dafür) auf fehlerhaften Berechnungen der Entwicklung der AHV beruht hatte, was durchaus seine Berechtigung hat. Dagegen wendet Birrer weibliche Logik an: «Dass der Bund sich verrechnete, ändert nichts daran, dass die AHV ohne diese Reform noch stärker in die roten Zahlen gerutscht wäre.» Das mag richtig sein, ist aber kein Gegenargument.

Apropos weibliche Logik, sich in einem Absatz diametral widersprechen, das schafft auch nicht jede(r)*:

«Mit seinem Urteil trägt das Bundesgericht nun zu einer verlässlichen Demokratie bei, in der missliebige Volksentscheide nicht via Justiz bekämpft werden

Einerseits. Andererseits: «Zwar hat das Gericht 2019 eine Abstimmung kassiert – jene zur Heiratsstrafe-Initiative. Der damalige Entscheid war aber richtig, weil die ausgewiesene Zahl der betroffenen Ehepaare viel zu tief und für den negativen Abstimmungsausgang wohl massgeblich war

Als alter weisser Mann muss man aufpassen, dennoch wagen wir zu widersprechen: Heiratsstrafe – gravierend falsche Zahlen. AHV – gravierend falsche Zahlen. Man suche den Unterschied.

Aber mit solchem Pipifax hält sich Birrer nicht auf, sie verlässt das kleine Feld der Widersprüchlichkeiten und erweitert den Blick: «Zu oft stimmen offizielle Zahlen des Bundes nicht, die dem Stimmvolk als Entscheidgrundlage dienen sollen. Bei der Unternehmenssteuerreform II wurden die Steuerausfälle im Vorfeld massiv unterschätzt. Und bei der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit ging der Bundesrat von jährlich nur 10’000 EU-Einwanderern aus – ein Bruchteil der effektiven Zahlen.»

Ohä, das scheint also doch ein gravierendes Problem zu sein; was tun? Nun ist aber auch der grösste Platz für einen Kommentar mal zu Ende (ausser, Pietro Supino greift in die Tasten). Also mit quietschenden Reifen bremsen: «Glaubwürdigkeit ist das kostbarste Gut der direkten Demokratie. Der Bund muss sie sorgfältiger schützen.»

Also, mach was draus, lieber Bund, der Ratschlag ist doch glasklar; schütze gefälligst sorgfältiger. Oder sagen wir mal so: Stringenz und Widerspruchsfreiheit ist das kostbarste Gut eines Kommentars einer Oberchefredaktorin. Wenn sie gleichzeitig zu erkennen gibt, dass es ihr völlig wurst ist, ob ihr Kommentar um ein Drittel zusammengeholzt wird, erhöht das die Glaubwürdigkeit auch nicht wirklich.

Anschwellender Bocksgesang

ZACKBUM hat’s vermisst, aber hier kommt’s. Die «Republik» jammert.

Langsam wird’s unheimlich. Kaum stellen wir etwas in den Raum, gibt es entsprechende Reaktionen. Wir vermissten einen Kommentar der Tamedia-Oberchefredaktorin Raphaela Birrer zu den US-Wahlen? Zack, da ist er, und wenn man ihn mit dem «anderen Blick» von Eric Gujer zum gleichen Thema vergleicht, wird seine ganze Kläglichkeit deutlich. Vom Geseier eines Daniel Binswanger über die NZZ ganz zu schweigen.

Womit wir beim eigentlichen Thema wären. Vor Kurzem wunderten wir uns, dass die Weihnachtszeit naht – und es gibt noch keine Bettelaktion mit Selbstmorddrohung der «Republik». Und bum, schon nimmt das Organ zur Rettung der Demokratie Anlauf:

«Heute können wir Ihnen berichten, dass die Republik AG das siebte Geschäftsjahr mit minus 7000 Franken und damit fast mit einer schwarzen Null abgeschlossen hat.» Aber nicht nur das, auch die Finanzflussplanung (falls die «Republik» so was hat) scheint in Ordnung zu sein: «Wir freuen uns sehr, Ihnen berichten zu können, dass wir das Umsatz­ziel von einer Million im Oktober gut erreicht haben

Also ein verhaltener Jubelschrei, als Einleitung zum üblichen Gedöns: «Doch nach dem Umsatz­ziel ist vor dem Umsatz­ziel. Bis zum Januar müssen wir einen ungleich grösseren Betrag von kumuliert 3,5 Millionen Franken Umsatz erreichen, um unsere Ausgaben nachhaltig mit unseren Einnahmen zu decken. Nach den ermutigenden Entwicklungen der letzten Monate sind wir zuversichtlich, dass wir diese Heraus­forderung mit Ihnen gemeinsam meistern werden – aber das Überleben bleibt harte Arbeit.»

Ähm. Es bleiben etwas weniger als zwei Monate dafür. Und was soll uns «das Überleben bleibt harte Arbeit» sagen? Arbeiten die rund 50 «Republik»-Nasen nun etwa härter und produzieren einen grösseren Ausstoss als die One-man-Show ZACKBUM? Steigern sie die Qualität und kürzen die unlesbare Länge ihres Gelabers? Oder gar, Himmels willen, verzichten sie auf einen Teil ihres üppigen Gehalts?

Denn, Breaking News, eine Bilanz kann man auch so ins Gleichgewicht bringen, indem man die Ausgaben verringert. Doch, ist zwar eine neue Erkenntnis für Binswanger & Co, ist aber möglich. Theoretisch. Schliesslich sind bei «Republik» doch die Abonnenten angeblich Verleger, und die Redaktionscrew sollte doch auch Unternehmer sein, und nicht einfach Angestellte, die es als Naturgesetz ansehen, dass spätestens am 25. der Zapfen auf dem Konto ist.

Vielleicht erklärt die «Republik» auch mal die Sinnhaftigkeit, post festum rund 25’000 A auf den «Trump-Schock» zu verschwenden. Das sei eine «Analyse» der Schwergewichte Daniel Graf, Bettina Hamilton-Irvine, Priscilla Imboden, Karen Merkel und Yves Wegelin.

Denn was ist passiert? Am Dienstagabend sei noch möglich gewesen, «dass die Demokratie aufstehen, sich den Dreck von den Kleidern klopfen und weiter­machen wird». Aber schon am Mittwochmorgen sagte ein gewisser Trump «absurderweise», er werde Amerika «heilen». Schockierend.

Leider ist die «Republik» in ihrem Trump-Hass unheilbar. Das ist grotesk und sehr ermüdend, um es mit der Schmachtlocke zu sagen. Die bekommt übrigens von ihrer eigenen Redaktion eins in die Fresse. Denn Daniel Binswanger behauptete ja gerade, dass es der «working class» in den USA super gehe, viel besser. Dagegen die «Republik»-Crew: «So sagten gemäss ersten Ergebnissen in den Wahltags­befragungen so viele Menschen wie noch nie, es gehe ihnen wirtschaftlich schlechter als noch vor vier Jahren.»

Macht es Sinn, diesen Sermon zu lesen? Nein. Macht es Sinn, dafür zu bezahlen? Doppelnein. Gibt es Anlass zu Hoffnung, dass die harte Überlebensarbeit vergebens sein wird? Au ja.

 

 

Unrat vom Presserat

Der Presserat übersieht wieder einmal die offensichtlichsten Parallelen*.

Von Thomas Baumann
Das Sommerloch ist derzeit so tief, dass man glaubt, dass es nicht mehr tiefer sein könnte. Bis sich der Presserat meldet und zeigt, dass es doch noch tiefer geht.
Jüngstes Beispiel: Die Entscheide 16/2024 und 18/2024, BEIDE AN DEMSELBEN TAG VERABSCHIEDET. Nachprüfen lässt sich das nicht, da der Presserat mittlerweile selber darauf verzichtet, seine Entscheide via Presseportal zu verbreiten. Vielleicht eine späte Einsicht in die eigene Bedeutungslosigkeit.
In einem Artikel in der «Weltwoche» vor bald zwei Jahren (!) wurde das Gebaren des wegen Ehrverletzungsdelikten vom Schaffhauser Kantonsgericht mittlerweile (gemäss eigenen Angaben) rechtskräftig verurteilten Kolumnisten, Bloggers und ‹Anti-Hass-Aktivisten› Réda El Arbi kritisiert.
Daraufhin gelangte die Schwester besagten Bloggers an den Presserat — weil sie sich von einigen Leserkommentaren gestört fühlte. Dabei listete sie eine eigentliche Phalanx von angeblich verletzten Richtlinien des Pressekodex auf: Ziffern 1.1, 2.4, 3.8, 5.1, 5.2, 5.3, 7.1, 7.2, 8.1 und 8.2.
Quantität vor Qualität war dabei offensichtlich die Devise: Was die Ziffer 2.4, welche die Trennung von öffentlicher Funktion und Ausübung des Journalistenberufs verlangt, mit irgendwelchen Online-Kommentaren zu tun haben soll, weiss wohl nicht einmal die Beschwerdeführerin.
Dennoch der Entscheid: «Der Presserat heisst die Beschwerde gut», weil «die Ziffern 1 (Wahrheit), 5 (Berichtigung) und 7 (Privatsphäre) der ‹Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten› verletzt» worden seien.
Üblicherweise schreibt der Presserat in einem solchen Fall, wenn nicht alle vorgebrachten Rügen gutgeheissen werden, er heisse die Beschwerde «teilweise gut».
Aber hier war offenbar schon zum vornherein klar, wem die Sympathie des Presserats galt: Der Schwester El Arbis. Da selbst der Presserat erkannt hatte, dass es der Beschwerde an einer präzisen Begründung mangelte, «forderte der Presserat eine Ergänzung an».
Ein seltenes Privileg. Üblicherweise nimmt der gemäss eigenen Angaben «chronisch überlastete» Presserat solche Versäumnisse ja zum Anlass, eine Beschwerde inhaltlich erst gar nicht zu behandeln.
Umso apodiktischer urteilte der Presserat: «Was Réda El Arbi betrifft, so sind Äusserungen über seine Jugendzeit, ob wahr oder unwahr, im vorliegenden Zusammenhang sicher nicht von öffentlichem Interesse.»
Ganz anders tönte es hingegen im Entscheid 18/2024, der am gleichen Tag erging. Hier ging es um eine junge Mutter in Frankreich, welche des Mordes an ihrem kleinen Sohn angeklagt war. Die Zeitungen — vornehmlich Medien in der Romandie — erwähnten zusätzlich, dass die Mutter Mitglied der Zeugen Jehovas sei.
Gegen diese Erwähnung der Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas wurde beim Presserat ebenfalls Beschwerde eingereicht. Würde man den GLEICHENTAGS VERABSCHIEDETEN Entscheid 16/2024 als Richtschnur nehmen, dann gälte auch hier: Die Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas ist, «ob wahr oder unwahr, im vorliegenden Zusammenhang sicher nicht von öffentlichem Interesse.»
Aber natürlich schafft es der Presserat nicht einmal, in zwei AN DEMSELBEN TAG VERSCHIEDETEN STELLUNGNAHMENannähernd kohärent zu räsonieren. Die Beschwerde in der Angelegenheit 18/2024 wurde daher abgewiesen.
Bleibt nur ein Trost: Mit bloss 19 veröffentlichten Beschwerden in einem Zeitraum von bald sieben Monaten (bei annähernd 150 Stellenprozenten) bewegt sich der angeblich «chronisch überlastete» Presserat auf ein neues Allzeit-Tief hin.
Es würde kaum weiter auffallen, wenn er eines Tages gar keine Entscheide mehr veröffentlicht. Und vermisst würden diese wohl noch weniger.
*Der Artikel wurde nachträglich leicht überarbeitet.

Eine Lanze für Krawallanten

Der Tagi mal wieder auf Abwegen.

Bei dem Blatt darf jeder alles. Vorausgesetzt, es ist woke, links und gutmenschlich. Diesmal ist Jigme Garne dran. Der «Redaktor und Blattmacher im Ressort Zürich Politik & Wirtschaft» und ehemalige Student der ZHAW darf eine Initiative plattmachen. Zunächst: Was heisst eigentlich «er studierte Kommunikation»? Mal eine Vorlesung besucht, sich ins ZHAW verlaufen? ZACKBUM studiert gelegentlich die Menükarte, sollte daher in unserem Lebenslauf erwähnt werden «studierte Kulinarik»?

Aber zur Sache. Garne versucht’s mit der alten Masche «ja, aber», das dann in ein «im Prinzip ja, aber so nicht» mündet. Sein «Leitartikel» befasst sich mit einer Initiative, die als «Anti-Chaoten-Vorlage» bekannt ist. Sie fordert, dass Teilnehmer an unbewilligten Demonstrationen für die Kosten des Polizeieinsatzes und Sachbeschädigungen aufzukommen haben.

Natürlich hat die Initiative schon mal den falschen Absender: die SVP. Damit ist sie, unbeschadet des Inhalts, für den Tagi von vornherein disqualifiziert. Nun muss Garne aber etwas Luft holen, weil er das ja nicht so platt darstellen kann. Also beginnt er auf Samtpfoten: «Chaoten gehören bestraft. Die Forderung ist so simpel wie richtig.» Wunderbar. Gleich gefolgt vom dicken Aber: «Die harte Hand gibt es allerdings nur zu einem hohen Preis.»

Nun kommen wir zu seinen «Gegenargumenten».

  1. Schon die heutige Gesetzeslage sei «ausreichend». Ist sie zwar nicht, weil nicht einmal ein Bruchteil der Kosten überwälzt werden.
  2. Macht aber nix, denn die Stadt Zürich «treibt kein Geld von Demonstranten ein». Ein Anfängerfehler von Garne, diesen schreienden Widerspruch zum ersten Satz nicht zu sehen.
  3. «Die von einer linken Bevölkerungsmehrheit gewählte Stadtregierung fällt mit ihrer Praxis aber weder dem Kanton noch einer anderen Gemeinde zur Last. Sie tut es auf eigene Rechnung.» Eigene Rechnung? Die Stadtregierung zahlt? Selbst? Oder nicht doch mit dem Geld der Steuerzahler? Garne scheint beim Staatskundeunterricht im Dauerschlaf gewesen zu sein.
  4. Dann das ewige Argument: «Eine zwingende, konsequente Kostenüberwälzung wäre mit einem Mehraufwand der Polizei und der Justiz verbunden.» Grossartig, wenn man diese Logik überträgt: lassen wir das doch mit der Verfolgung von Diebstählen. Ist mit einem Mehraufwand verbunden, und die Resultate sind überschaubar.
  5. «Die Versammlungsfreiheit ist ein Fundament der demokratischen Gesellschaft.» Genau wie das Verursacherprinzip und die Haftbarkeit für Straftaten.
  6. «Die beiden Vorlagen zielen oberflächlich zwar auf Gewalttäter ab. Faktisch aber würden sie jegliche spontanen und unbewilligten Demonstrationen kriminalisieren, obwohl diese grundrechtlich geschützt sind.» Wieso damit spontane, friedliche und gewaltfreie Demonstrationen «kriminalisiert» werden sollten, erschliesst sich wohl nicht einmal dem Autor. Rechte gehen mit Pflichten einher, oder ist ihm das neu?
  7. «Die Angst vor finanziellen Folgen würde wahrscheinlich mehr friedliche Aktivistinnen als gewaltbereite Chaoten davon abhalten, ihre Meinung auf der Strasse kundzutun.» Eine unbewiesene, wilde Vermutung; mit diesem Unsinn müsste sich Garne selbst für schadenersatzpflichtig beim gequälten Leser erklären.
  8. «Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kommt zum Schluss, dass die Vorlagen gegen Völker- und Verfassungsrecht verstossen und die Demonstrationsfreiheit gefährden.» Nun, wenn das die Verfassungsrechtspezialisten von AI behaupten, dann muss es natürlich stimmen. Dann dürfte aber diese Initiative und ihr Gegenvorschlag gar nicht zur Abstimmung kommen; schon mal daran gedacht, Garne? Denn verfassungswidrige Initiativen sind verfassungswidrig, um es für ihn ganz einfach zu erklären.

Das ist der Leitartikel eines Tagi-Blattmachers zu einer Abstimmung. Ist natürlich im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt. So wie es erlaubt ist, dass sich jeder öffentlich zum Deppen machen darf. Aber, nochmals: dafür auch noch Geld zu verlangen, das ist nassforsch. Frech. Unverschämt.

Patrizia Peinlich Laeri

Wann hört das mit diesen Denunziationen mal auf?

«Eine sexuelle Belästigung kann laut Fachstelle nicht bestätigt werden», es seien «keine weiteren Massnahmen nötig». Das ist alles, was von Patrizia Laeris Behauptung übrig geblieben ist, sie könne nicht mehr länger schweigen und müsse über einen Vorfall berichten, der sich angeblich vor über zwanzig Jahren abgespielt hätte.

Anlass für Laeris Versuch, mal wieder in die Schlagzeilen zu kommen, war die Affäre Roshani. Ebenfalls eine Anhäufung von Vorwürfen, die sich einer nach dem anderen in Luft auflösen. Laeri hatte behauptet, ein heute noch in leitender Funktion tätiger SRF-Mitarbeiter habe sie bei einem Anlass in einen Nebenraum gelockt und dort zu küssen versucht. Er habe erst von ihr abgelassen, als sie ihn zurückstiess; genau das Gleiche habe er auch mit einer anderen Praktikantin gemacht.

Soweit die Fabel von Laeri. SRF gibt dagegen bekannt: «Laut Untersuchungsbericht konnte die externe Fachstelle aufgrund der widersprüchlichen Aussagen der Befragten nicht abschliessend klären, wie sich das damalige Treffen vor 20 Jahren abgespielt hat und wie es überhaupt dazu gekommen ist.» Bei der Befragung habe sich zudem herausgestellt, dass sich der Vorfall nicht am Arbeitsplatz ereignet habe.

Widersprüche, kein Vorfall am Arbeitsplatz, die Ähnlichkeiten mit der Affäre Roshani werden immer grösser. Offensichtlich konnte auch die Behauptung, es habe einen ähnlichen Vorfall mit einer anderen Praktikantin gegeben, nicht erhärtet werden. Auch weitere auf Laeris Anschuldigung hin eingegangenen Beschwerden erwiesen sich bislang als haltlos.

Wie steht es dann wohl mit Laeris Behauptung, «über 100 Frauen» hätten sich bei ihr nach ihrem Outing gemeldet? Wahrscheinlich so wie mit den angeblich bis zu 100 Hassmails, die eine andere nach medialer Aufmerksamkeit gierende Frau täglich bekommen will. Die übrigens auf Nachfrage von ZACKBUM verkniffen schweigt.

Was ist das nur für eine unappetitliche Methode, längst verjährte, nicht nachweisbare sexuelle Belästigungen zu behaupten, damit in die Medien zu kommen, um dann nach erfolgter Widerlegung noch nachzutreten:

«Ich gehe von schweren Verfahrensmängeln bei der Untersuchung aus und habe bereits ein Gesuch um Akteneinsicht gestellt, um den Bericht und das Verfahren juristisch prüfen zu lassen.» Schwere Verfahrensmängel? Weil Laeri offenbar Widersprüche vorgehalten wurden? Weil sie ihre Behauptung beweisen, zumindest glaubhaft machen  müsste, nicht das Opfer ihrer Attacke seine Unschuld?

Da Laeri in der Untersuchung sicherlich den Namen des angeblichen Täters nennen musste, die Skrupelhaftigkeit von SRF bei solchen Fragen bekannt ist, liegt auf der Hand, dass sich Laeris leere Anschuldigung in keiner Weise erhärten liess, sie sich zudem offenbar noch in Widersprüche verwickelte. Nun behauptet sie, angebliche Zeuginnen seien gar nicht befragt worden. Da sich nach ihrer ersten Version der Vorfall aber unter vier Augen abgespielt haben soll, kann es gar keine Zeuginnen geben. Ausserdem hatte Laeri behauptet, damals nur mit einer einzigen Person über den Vorfall gesprochen zu haben. So kommt ein Widerspruch zum nächsten …

Das ist einfach unappetitlich. Widerlich und widerwärtig ist, dass mit solchen PR-Stunts allen Frauen (und auch Männern), die tatsächlich Opfer sexueller Belästigungen oder Übergriffe werden, ein Bärendienst erwiesen wird. Ebenfalls Personen, die tatsächlich täglich Hassmails bekommen.

Bedauerlicherweise können solche Methoden aus der untersten Schublade nicht gebührend sanktioniert werden. Zumindest hat sich Laeri damit einige letzte Reste an Glaubwürdigkeit verspielt.