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Redak-Torin* Salome *Müller*In*

Rastlos und übergriffig setzt sie sich für die Sache der Frau ein. Leistet ihr dabei eine Bärinnendienstin.

Zunächst: Ich entschuldige mich Ausdrücklich für das «der» vor Frau, auch beim Genitiv hat der Sprachfeminismus noch Arbeit vor sich.

Aber fangen wir mit einer guten Nachricht an. Wie teilte mir ein aufmerksamer Leser so richtig mit: «Fortschritt. Der Stern wandert.» Natürlich, es handelt sich um einen noch nicht durchfeminisierten, männlichen Leser, der die wunderliche Marotte beobachtet, dass Salome Müller ihre Funktion als gelegentliche Tagi-NL-Autorin dafür missbraucht, vor allem die dafür auch noch bezahlenden Abonnenten (männlich) mit einem fröhlichen «Guten Morgen, liebe Leserinnen*» zu begrüssen.

Mit diesem Genderstern an ungewohntem Ort wolle sie ihren «Respekt» gegenüber all denen bezeugen, die sich nicht in das banal-binäre Raster Männlein/Weiblein pressen lassen wollen. Aber, bei Minerva, wo ist der Respekt geblieben? Die neue Variante lautet: «liebe Leser*innen». Ob das wirklich ein Fortschritt ist?

Der wandernde Stern. Aber der Dutt ist unverrückbar.

Es geht um Menschenrechte, bitte schön

Aber sprechen wir nicht länger von solchem Pipifax (der, maskulin, blöd). Inzwischen geht es der Dame mit dem komischen Wurmfortsatz auf dem Haupt um grössere Dinge. Um nichts weniger als die Menschenrechte.

Kämpferinnen für die Menschenrechte zeichnen sich oft dadurch aus, dass sie sie in weit entfernten Gegenden einfordern. Das ist auch hier der Fall. Denn gegen die Schweizer Doppelbürgerin Natallia Hersche wurde im fernen Weissrussland ein «wuchtiges Urteil» gefällt. Zweieinhalb Jahre Gefängnis, weil sie dort «für die Einhaltung der Menschenrechte auf die Strasse ging».

Allerdings wurde sie nicht deswegen, sondern wegen «gewalttätigem Widerstand gegen einen Polizisten» (Art. 363, Absatz 2, Strafgesetzbuch) verurteilt. Sie räumte das indirekt auch beim Prozess ein; sie habe Todesangst gehabt und gedacht, wenn sie dem Polizisten seine Sturmhaube vom Kopf reisst und ihm in die Augen schaue, dann würde der sicher Mitleid empfinden und sie laufenlassen.

Wurde sie zum Lächeln gezwungen? Herrsche beim Prozess. (Foto: spring96.org)

Wer sich in der Schweiz gegen eine Verhaftung wehrt, bekommt einen Orden

Da Müller – in Gegensatz zu mir – das ganze Urteil gelesen und verstanden hat, kommt sie ihrerseits zu einem klaren Verdikt: «Es ist ein politisches, ein willkürliches Urteil» gegen eine «zweifache Mutter aus St. Gallen». So unmenschlich geht’s in Lukaschenkos Reich zu und her. Eine Mutter wird von ihren Kindern getrennt, nur weil sie als Doppelbürgerin nach Weissrussland fuhr, um an Demonstrationen teilzunehmen.

Sie soll sich angeblich gegen die Verhaftung gewehrt haben, womit sie natürlich auch nur ein Menschenrecht einforderte. Wenn sich in der Schweiz jemand gegen die Verhaftung wehrt, besonders bei einer illegalen Manifestation, wird er umgehend mit einem Orden für Zivilcourage ausgezeichnet.

Denn, merke auf, die Schweiz sei – im Gegensatz zu Weissrussland – ein «sicherer Rechtsstaat», weiss Staatskundlerin Müller. Es läge mir fern, das Regime in Weissrussland als Rechtsstaat zu bezeichnen. Es ist eine der typischen post-sowjetischen Diktaturen mit einem Häuptling, der seine Halbwertszeit überschritten hat. Aber was empfiehlt denn Müller der Schweiz als rechtsstaatliche Mittel? Diplomatische Betreuung, eventuell Unterstützung, Bezahlung eines Anwalts?

Der Rechtsstaat muss Druck aufsetzen gegen einen Unrechtsstaat

Ach was, Pipifax (männlich, blöd), da muss mit massiveren rechtsstaatlichen Mitteln durchgegriffen werden. «Aussenminister Cassis kann Druck aufsetzen. Oder der Bundesrat baut mit Sanktionen Druck auf.» Welche rechtsstaatlichen Mittel hätte er denn da? «Die Regierung könnte die Konten des weissrussischen Staatsoberhaupts Alexander Lukaschenko und seiner Familie einfrieren und Visa-Beschränkungen erlassen.» Habe die EU schon lange getan, worauf wartet die Schweiz?

Nehmen wir mal spasseshalber an, ein Weissrussin nähme in der Schweiz an einem Plausch des Schwarzen Blocks teil. Ein wenig Sachschaden, ein paar verletzte Bullen, das Übliche halt. Nehmen wir an, sie würde im Rechtsstaat Schweiz dafür verurteilt. Nehmen wir weiter an, Lukaschenko würde deswegen toben, seinen Botschafter einbestellen, mit Sanktionen gegen die Schweiz drohen, Einreiseverbote aussprechen.

Da würde man sicherlich auch bei Müller das Halszäpfchen sehen, so erregt würde sie diese Einmischung, dieses Verhalten eines Unrechtsstaats, diesen eklatanten Verstoss gegen die heilige Gewaltenteilung – und die Menschenrechte – verurteilen.

Was wäre, wenn sich Lukaschenko das trauen würde?

Was masst sich der an, unsere Urteile als politisch und willkürlich zu verunglimpfen. Soll doch lieber mal bei sich aufräumen. Dem sollte man eine Antwort geben, dass er nur noch Sternchen sieht, würde die Sternchen-Feministin vielleicht fordern.

Menschenrechte sind Grundrechte, weiss Müller am Schluss ihres rechtsstaatlich durchaus durchwachsenen Kommentars. «Sie gelten auch für Natallia Hersche.» Wohl auch im Rechtsstaat Schweiz. Aber nicht für Müller, wenn sie fordert, mit unrechten Mitteln ein mögliches Fehlurteil zu bekämpfen.

Kleine Rechtskunde über Doppelbürger (ja, auch Doppelbürgerinnen*)

So nebenbei: Die Doppelbürgerin mit oder ohne Stern kann sich im einen ihrer Heimatstaaten nicht auf die Zugehörigkeit zum andern berufen, sondern ist erst einmal Inländer/In*+#. So viel zum Schutz der Schweizer Staatsbürgerin. Und bei aller Abscheu gegen Lukaschenko: Das Frauenstimmrecht wurde in Belarus, so wie in der gesamten UdSSR, 1917 eingeführt. Im Fall. Aber Feminismus und Logik, nun ja, ich sage nichts mehr, so als Mann.