Bock als Gärtner
Ueli Bernays tritt in der NZZ gegen Rammstein & Co. nach.
Aufhänger für ihn ist das Buch von Daniel Drepper, Lena Kampf: «Row Zero. Gewalt und Machtmissbrauch in der Musikindustrie». Wer sich in solch vermintes Gebiet begibt, sollte wenigstens ordentlich identifiziert werden. So ist Drepper Mitgründer des sogenannten Recherchezentrums «correctiv», das unlängst mit einem teilweise auf Fälschungen beruhenden Bericht über ein sogenanntes Geheimtreffen in die Schlagzeilen geriet. Diverse wilde Behauptungen mussten zurückgenommen werden, ein mehr als peinliches Schauspiel.
Lena Kampf arbeitet im Ressort Investigative Recherche bei der «Süddeutschen Zeitung». Auch die hat sich in letzter Zeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, siehe Fall Aiwanger oder die Bespitzelung der eigenen Redaktion durch die Chefredaktion.
NZZ-Autor Bernays fiel beim Fall Rammstein durch eine grobe Entgleisung auf: «Till Lindemann und Rammstein: Aus dem Künstler ist ein Täter geworden», so titelte der Vorverurteiler, bis dann Vernunft einkehrte und so abgeschwächt wurde:
Allerdings war sich die NZZ zu fein, diese Korrektur für den Leser kenntlich zu machen. Die unanständige Behauptung im Text blieb allerdings stehen: «Ob es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt hat, ist kaum zu eruieren. Jedenfalls gab es kaum ein klares Ja.» Was Bernays da alles wusste. Als dann sämtliche Anschuldigungen gegen den Rammstein-Sänger im Sand verliefen, schwieg er verkniffen, schwieg sozusagen des Sängers Unhöflichkeit.
Aber nicht nur, wenn es um woke Denunziationen geht, ist Bernays vorne dabei. Auch Musiker mit einer ihm quer rüberkommenden politischen Meinung kriegen ihr Fett ab: «Achtung, Roger Waters ist wieder unterwegs. … breitbeinig und zielbewusst in alle möglichen Fettnäpfe … Plattform für diesen Wüterich … sein aufgeblasener Idealismus und seine Besserwisserei lassen ihn oft als Ritter von hässlicher Gestalt erscheinen.»
Also schlechte Voraussetzungen, um eine sachliche Buchrezension zu erwarten. Das ist sie natürlich auch nicht:
«In einem Buch kratzt ein deutsches Autorenduo an alten Rocker-Mythen». Das Groupie-Wesen, ja ja. Wie soll man volljährige weibliche Fans, die sich freiwillig ihren Popidolen andienen, nur vor sich selbst beschützen? Indem man von einer Zeitenwende schwafelt:
«Lange haben die Fans den selbstgerechten Sexkult ihrer Pop- Götter gefeiert oder zumindest akzeptiert. In den letzten Jahren aber haben sich die Sensibilitäten verändert. Seit man Michael Jackson den Missbrauch von Minderjährigen postum nachgewiesen hat, ist ein Star nach dem anderen ins Fadenkreuz eines kritischen, zumeist feministischen Blicks geraten.»
Da bewegt sich Bernays zunächst höchstens im Streubereich der Wahrheit, um es höflich zu formulieren. Ein Kläger wirft dem King of Pop posthum vor, ihn als Kind sexuell missbraucht zu haben. Und die Merkwürdig-Justiz der USA hat diese Klage – 15 Jahre nach dem Tod Jacksons – nun zugelassen, dann halt gegen dessen Produktionsfirma und Nachlassverwalter.
Vielleicht sollte man erwähnen, dasss der gleiche Kläger noch 2005 für Jackson vor Gericht aussagte. Das nahm er später zurück und scheiterte bereits 2021 als angebliches Missbrauchsopfer vor Gericht. Nun also ein neuer Anlauf, bei dem es, mangels Täter, nur um Geld geht. Aber solche Differenzierungen sind für Bernays natürlich zu kompliziert und würden seinen Thesen- und Gesinnungsjournalismus unangenehm stören.
Oder einfach: Jackson wurde weder zu Lebzeiten noch posthum Missbrauch «nachgewiesen». Ausser, man nimmt Behauptungen als «Nachweis», was eigentlich mit dem Niveau der NZZ nicht kompatibel sein sollte.
Dann leiert Bernays die Liste von Popstars runter, denen sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde. Meistens aus finanziellen Absichten oder aber, damit sich das angebliche Opfer eine Scheibe vom Ruhm des angeblichen Täters abschneiden konnte. Selbst der Prozess gegen Harvey Weinstein muss inzwischen neu aufgerollt werden. So bleibt der Fall des verurteilten Sexualstraftäters R. Kelly ziemlich einsam stehen.
Nachdem Bernays immerhin darauf hingewiesen hat, dass es durchaus auch zu wilder Lynchjustiz in den sozialen Medien kommen kann, urteilt er am Schluss dennoch streng: «Sexhungrige Altstars sollten ihre Triebe nicht mehr auf Kosten überforderter Fans befriedigen können.»
Laut Bernays sollten also angeblich sexhungrige Altstars darauf verzichten, der Versuchung nachzugeben, wenn hysterische Fans sich für die Row Zero rekrutieren lassen, sich wunschgemäss einkleiden und ausser Rand und Band geraten, wenn sie zur Afterparty eingeladen werden, bei denen es allen Beteiligten klar ist, dass nicht in erster Linie Mikado gespielt und mit abgespreiztem kleinem Finger Tee getrunken wird?
Statt solche unsinnige Forderungen aufzustellen, hätte sich Bernays vielleicht mal eingehender mit seinem eigenen Fehlverhalten und den Vorverurteilungen vieler Kollegen (herausragend Andreas Tobler von Tamedia, der nassforsch forderte, «es gilt die Unschuldsvermutung», dass alle Rammstein-Konzerte in der Schweiz abgesagt werden müssten) beschäftigen.
Mit der Frage, wie es sein kann, dass beim Vorwurf «sexuelle Belästigung vor 20 Jahren» der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss, von Social Media und von Schmiermedien vorverurteilt wird, und wenn er dann wie Kevin Spacey siegreich aus allen Prozessen hervorgeht, ruiniert und um seine Karriere beraubt dasteht.
Mit der Frage, ob sich Unken wie Bernays und Tobler nicht haftbar oder schadenersatzpflichtig machen, wenn sie kolportieren, denunzieren und vorverurteilen.