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Nord Stream 2: Zuger Zombie

Die Massenentlassung, die keine ist. Oder ein Konkurs, der keiner ist.

Bundesrat Parmelin gab bekannt, dass die Firma Nord Stream 2 im Gefolge der Sistierung der Inbetriebnahme der neuen Erdgaspipeline 140 Mitarbeiter entlassen habe. Die fertig gebaute Pipeline Nord Stream 2 wurde vom deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz nach längerem Zögern auf Eis gelegt.

Das wiederum wäre eine Massenentlassung mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, einem Sozialplan und so weiter. In «Blick TV» korrigierte daraufhin die Zuger Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut (Mitte) den Bundesrat: es handle sich um keine Massenentlassung, «das ist es nur, wenn das Unternehmen weiter besteht. In diesem Fall handelt es sich allerdings um einen Konkurs.»

Nur: Das Konkursamt von Zug weiss nichts davon, verweist ans Kantonsgericht. Das sagt, dass es nichts sagt. Anfrage bei der Volkswirtschaftsdirektion. Die Firma habe «massive Zahlungsschwierigkeiten», wegen den Sanktionen seien alle Konten gesperrt. Daher seien 106 Mitarbeiter gekündigt worden.

Es handle sich aber dabei um keine Massenentlassung. Ein Konkurs sei auch nicht offiziell angemeldet worden. Ist eine Firma pleite, braucht es keinen Sozialplan und müssen keine Vorschriften einer Massenentlassung beachtet werden. Man muss da von einem Zuger Sonderweg in den rechtsfreien Raum sprechen.

Ist eine Firma nicht Konkurs, dann muss sie entsprechende Gesuche stellen und sich um einen Sozialplan bemühen. Oder aber, es ist eine Firma in Zug. Die darf dann sozusagen in einer Zwischenzone als Untote weiterleben. Diesen Zustand nennen wir den Zuger Zombie.