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Die Zürcher Staatsanwaltschaft …

… ist ein Desaster.

Wirtschaftsdelikte brauchen ein gewisses Know-how und Kompetenz. Das ist bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Mangelware.

Schon beim Swissair-Debakel fuhr die Staatsanwaltschaft eine krachende Niederlage ein. Freispruch auf ganzer Linie für alle Angeklagten. Obwohl die diese fliegende Bank in den Boden krachen liessen. Banker, verantwortlich für Milliardenverluste oder den Untergang einer traditionellen Bank? Nun ja, shit happens.

Am Unispital Zürich kommen in der Herzchirurgie mehrere Dutzend Patienten unter merkwürdigen Umständen zu Tode, während der Klinikchef ein von ihm entwickeltes und untaugliches Produkt ausprobiert, das er für viele Millionen verkauft? Kein Anlass für Unruhe. Aber derjenige der das Schlamassel aufräumt, wird von Intriganten angeschwärzt und angezeigt? Strafanklage. Krachende Niederlage in der ersten Instanz? Na und, Rekurs ans Obergericht, das sich nun mit diesem Unsinn befassen muss.

Aber dem Fass die Krone ins Gesicht schlägt der Fall Vincenz. Den gefallenen Starbanker von Raiffeisen verfolgte Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel wie eine Furie. Schon ganz am Anfang stand die Strafuntersuhung unter einem schlechten Stern. Indem er Vincenz (und seinen Kompagnon) über 100 Tage in U-Haft schmoren liess, legte er die Latte für die Anklage ungebührlich hoch.

Spesenbetrug hätte da nicht ausgereicht, also betrat Jean-Richard juristisches Neuland mit einer gewaltig gewagten Konstruktion. Damit erreichte er zwar eine Verurteilung und drakonische Strafen in der ersten Instanz. Aber lange konnte er sich, nach so vielen vorherigen Niederlagen, nicht in diesem Ruhm sonnen («Die Strategie der Anklagebehörde ist aufgegangen»).

Eine fürchterliche Klatsche vom Obergericht traf ihn. Urteil aufgehoben, Anklageschrift zu ausschweifend und unpräzise, alles wieder auf Null. Auch dagegen, obwohl eigentlich aussichtslos, ging die Staatsanwaltschaft in Rekurs. Ist ja bloss Steuergeld.

Zum Fremdschämen peinlich. Aber was zuvor schon gerüchteweise die Runde machte, scheint sich zu bewahrheiten, und das bedeutet nochmals grosses Ungemach für Jean-Richard. Die NZZaS schreibt, dass ihre Recherchen ergeben hätten, dass der Staatsanwalt den emeritierten Professor Andreas Donatsch als externen Experten zur Überprüfung der Anklageschrift beigezogen haben soll.

Das wäre dann eine Verletzung des Amts- wie des Untersuchungsgeheimnisses. Das ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Besonders frappant scheint laut NZZaS auch zu sein, dass diese Kontakte zwischen dem Staatsanwalt und dem Betreuer seiner Habilitationsschrift zu einer Kehrtwende in der Strategie des Anklägers geführt haben sollen. Denn im Januar 2019 hatte die Staatsanwaltschaft den Angeschuldigten mitgeteilt, die Untersuchung sei demnächst, voraussichtlich im April bis Juli, abgeschlossen, dann folge die Anklageerhebung.

Im April, nach Konsultationen zwischen Jean-Richard und Donatsch, sei das dann über den Haufen geworfen worden. Neue Untersuchungen, erst im April 2020 kam es zum Abschluss.

Sollten diese Kontakte tatsächlich stattgefunden haben, ist das Desaster perfekt. Rund 6 Jahre nach der spektakulären Verhaftung von Vincenz muss der Staatsanwalt nicht nur nochmals von vorne beginnen, wobei ihm die Verjährung mögliche Straftaten durch die Finger rieseln lässt. Erhärtet sich der Verdacht einer Amtsgeheimnisverletzung – ausgerechnet in der Staatsanwaltschaft – hat er zudem selber ein Problem.

Eigentlich handelt es sich dabei um ein Offizialdelikt, dem die Staatsanwaltschaft obligatorisch nachgehen müsste. Tut sie das? Kein Kommentar. Wenn schon, müsste das sowieso ein ausserkantonaler Staatsanwalt tun.

Wenn eine Behörde in einem einzigen Fall dermassen viele Frag- und Merkwürdigkeiten aufeinanderstapelt (strengere Worte verbietet das Strafgesetzbuch, das in diesem Fall sicherlich gnadenlos zur Anwendung gebracht würde), dann haben wir ein systemisches Problem, nicht das Versagen eines Einzelnen.

Obwohl das beunruhigend ist, wird die Staatsanwaltschaft das nach Beamtenart aussitzen.

 

«Blick» für ältere Leser

Das Gedächtnis. Das Problem, Die Lösung.

Viele Senioren leiden unter dem Problem, dass sie wohl schon vergessen haben, was das ist, wenn sie allenfalls eine 13. AHV-Rente bekommen werden. Denn der Zahn der Zeit nagt, während lange zurückliegende Ereignisse wie die eigene Hochzeit noch präsent sind, leidet das Kurzzeitgedächtnis immer mehr. Und mancher Senior fragt sich insgeheim, wer denn dieser Mensch ist, der jeden Morgen daneben im Bett liegt.

Solche Alltagsprobleme werden weithin unterschätzt, darauf werden auch kaum Rücksichten genommen. Ein deutscher Talkshowgast brachte das mal genial auf den Punkt. Seine Frau sage, er denke mit dem Hintern. Allgemeines Erstaunen im Publikum über diese vermeintliche Beleidigung. Aber dann löste er auf. Das stimme, denn er stehe immer mal wieder auf, mache zielstrebig drei Schritte – um dann zu bemerken, dass er schon vergessen hat, wohin er denn strebte. Also setze er sich wieder, und in diesem Moment falle es ihm wieder ein. Daher denke er tatsächlich mit dem Hintern.

«Blick» hat da allerdings eine originelle Lösung gefunden, setzt einen Kontrapunkt zum heutigen, schnelllebigen Journalismus, wo nicht einmal der Journalist selbst noch weiss, was er gerade geschrieben hat.

Aber hier denkt das Blatt mit dem Regenrohr im Logo an seine älteren Leser, die doch Halt und Erinnerung brauchen:

Die «People»-Aufmacherstory, seit zwei Wochen unverändert muss Freddy Nock selig balancieren, er kann sich schliesslich nicht mehr wehren. «Weshalb musste man mich so fertig machen», fragt er sich die ganze Zeit vergeblich, wie der Leser, der noch nicht unter Gedächtnisverlust leidet.

Auch diese Nonsens-Story mit Ausläufern langweilt den Leser seit mehr als zehn Tagen:

Und geradezu ein Widerspruch in sich selbst ist diese Story unter «News»:

Das Foto ist schon zwei Jahre alt, der Artikel fünf Tage; im Tagesjournalismus eine Ewigkeit.

Und was macht ein Qualitätsorgan, wenn im Fall Vincenz eigentlich für den Augenblick alles gesagt ist? Genau, es bringt die Allzweckwaffe, den «Bankenprofessor», den Rechtsbüttel Peter V. Kunz in Stellung. Der sagt dann profesoral nochmal, was bereits alle anderen gesagt haben: «Es entspricht einer langjährigen Praxis des Bundesgerichts, dass ein erstinstanzliches Urteil die Verjährung unterbricht.» Was aber in klarem Widerspruch zur Absicht des Gesetzgebers steht, dass eine Staatsanwaltschaft nicht ewig Zeit haben darf, um eine Anklage auszubrüten. Das wäre hier nun der Fall, sollte das so gehandhabt werden: «Theoretisch könnte sich die Staatsanwaltschaft 20 Jahre Zeit lassen, bevor sie die Klage erneut beim Bezirksgericht einreicht.» Und der obligate Blick in die Zukunft: «Möglicherweise könnte Vincenz, wenn er erneut verurteilt wird, am Schluss mit einer Strafe auf Bewährung davonkommen, glaubt Kunz.»

Dieser Artikel bekämpft wenigstens den Schlafmangel in Seniorenkreisen. Aber wenn sich der «Blick» aktuell mit einer Prognose befasst, hat er auch wirklich Pech:

Ausgerecht an dem Tag, als ein Kälteeinbruch Schnee bis in die Wohnungen bringt, Winterspaziergänge in klirrendem Frost angesagt sind. Verständlich, dass der «Blick» sonst lieber auf Bewährtes setzt. Auf Abgehangenes, gut Gealtertes. Mit News von gestern und vorgestern kann heute und morgen schliesslich nichts schiefgehen.

 

 

Laientheater um Vincenz

Auch Rutishauser vergaloppiert sich.

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Diese Fussballerweisheit gilt nun auch für die Justiz. Worin sich alle einig sind: selten ist ein Staatsanwalt so abgewatscht worden wie Marc Jean-Richard-dit-Bressel, der Leiter der Abteilung A der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich. Genauso langfädig wie Name und Titel war auch seine Anklageschrift.

Die führte dann zu einem Auflauf von 1200 Seiten Urteilsbegründung des Bezirksgerichts Zürich. Alles Mumpitz, befand das Obergericht, der Prozess hätte gar nicht stattfinden dürfen. Weil schon die Anklage untauglich ist.

Dieses Versagen kostet den Steuerzahler ingesamt Millionen. Obwohl ihm das Obergericht eine detaillierte Rechtsbelehrung mit auf den Weg gegeben hat, dass gegen seinen Beschluss kein Rekurs möglich ist, gelangte der unbelehrbare Staatsanwalt dennoch ans Bundesgericht. Weitere Geld- und Zeitverschwendung.

Nun hat ein Trio vom Recherchierdesk von Tamedia bereits im juristischen Unterholz dilettiert und unter Beweis gestellt, dass ihm der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einer Anklageschrift nicht geläufig ist.

Auf diesen Spuren wandelt nun auch der Chefredaktor der «SonntagsZeitung». Auch er meckert am Beschluss des Obergerichts herum, er stehe «im Widerspruch zum Bundesgericht», behauptet er. Gleich dreimal schlägt Arthur Rutishauser damit auf. Aufmacher «Wirtschaft», Aufmacher Front «Das Obergericht widerspricht sich selber» und Editorial («Ein Entscheid der niemandem etwas bringt»).

Damit strapaziert Rutishauser ein wenig die Meinungsfreiheit und sein Privileg, dass sich natürlich niemand traut, dem Chefredaktor zu widersprechen. Ein Phänomen, unter dem auch Raphaela Birrer leidet – und letztlich die Leser von Tamedia.

Zum einen ist Rutishauser bis heute nicht klar, was die Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestands der ungetreuen Geschäftsbesorgung sind. Wie ihm Strafrechtsprofessor Niggli und andere schon vergeblich zu erklären versuchten, ist ein wesentlicher Bestandteil die Schädigung desjenigen, dessen Geschäfte besorgt werden. Wenn nun aber Raiffeisen (und natürlich auch Vincenz und Stocker) profitierten?

Dass Puffbesuche auf Geschäftskosten zumindest anrüchig sind, möglicherweise Spesenbetrug, nun gut. Aber der Staatsanwalt hatte sich mit dem Verhängen von U-Haft in der exorbitanten Dauer von mehr als 100 Tagen selbst unter Zugzwang gesetzt, nicht nur einen banalen Spesenbeschiss anklagen zu können.

So verkantet war der Fall von Anfang an, begleitet von einem unablässigen Strahl von durchgesickerten internen Ermittlungsergebnissen, mit denen das mediale Terrain für eine Vorverurteilung planiert werden sollte. Erfolgreich, und Hauptprofiteur dieser durchgestochenen Dokumente war ausgerechnet – Rutishauser.

Der halst heute: «Es ist ein echter Schildbürgerstreich, den sich das Zürcher Obergericht leistet.» Kann man im Rahmen der Meinungsfreiheit als juristischer Laie so sehen. Allerdings hat wohl auch der Chefredaktor die konzise, knappe und vernichtende Begründung des Beschlusses des Obergerichts gelesen. Was ihm aber offensichtlich nicht in den Kram passte.

Dass er zudem dem Obergericht vorwirft, es habe selbst das Unterlassen von Übersetzungen nicht beanstandet, nehme das nun aber als einen von zwei Vorwänden, um nicht nur das Urteil, sondern auch die Anklageschrift zu kippen, zeugt doch von tiefem Unverständnis juristischer Feinheiten.

Wie ein begossener Pudel, auch diese Würdigung unterlässt Rutishauser, steht nun der Staatsanwalt mit dem länglichen Namen da. Solche Niederlagen pflastern seinen Weg an die Spitze der Staatsanwaltschaft. Eine Anklage gegen Martin Ebner wurde vom Bezirksgericht des Saales verwiesen, auch eine seltene Klatsche. In einem anderen Prozess nahm sich der Staatsanwalt dank seines lockeren Mundwerks wegen Befangenheit selbst aus dem Rennen, selten blöd. Und nun noch das. Was als krönender Abschluss einer jämmerlichen  Karriere gedacht war, gerät zum Desaster sondergleichen.

Das wären genügend Gründe für Rutishauser gewesen, sich aufzuregen. Aber statt auf den eigentlichen Versager prügelt er auf das Obergericht ein, das doch nur zu retten versucht, was bei diesem Justizskandal noch zu retten ist.

Rechtsexperten von Tamedia

Der Dilettantenstadl, wie er leibt und lebt.

Gleich drei Koryphäen vom sogenannten «Investigativdesk» haben gemeinsam zum Griffel gegriffen. Bei solch geballter Fachkompetenz muss ja Gewaltiges rauskommen.

In der Tat. Gewaltiges Geschwurbel. Denn Christian Brönnimann, Lukas Lippert und Catherine Boss (wo bleibt da Ladies first?) beantworten eine brandneue, brandheisse, noch nie gestellte Frage: «Sind vor Gericht wirklich alle gleich?»

Allerdings merkt man deutlich: können nicht gestohlene Datenberge durchgeackert und willkürliche Auszüge triumphierend der gelangweilten Öffentlichkeit präsentiert werden, ist das Ergebnis der Bemühungen recht dürftig.

Das Trio nimmt die Fälle Vincenz und Zölch zum Anlass, eine ergebnisoffene Frage zu stellen: «Behandelt unsere Justiz mutmassliche Wirtschaftskriminelle aus gehobenen Kreisen gleich konsequent wie Kleinkriminelle mit weniger Ressourcen?»

ZACKBUM will ja nicht die Pointe eines immerhin fast 9000 A langen Werks vorwegnehmen. Oder doch: die Antwort ist, blöde Frage, natürlich nein.

Das ist doch sonnenklar, liegt auf der Hand, ist mitsamt den Gründen längst bekannt, als Thema uralt, als Klage seit den alten Römern bekannt. So what, könnte man einfach sagen. Endlich mal ein Artikel, der aus einer kurzen Frage, einer noch kürzeren Antwort und dann tschüss besteht. Den restliche Platz könnte man doch mit launigen Meldungen aus München füllen. Bier, Katzen, Bürgermeister, Themen gäbe es doch genug.

Aber nein, wozu sind hier Recherchiergenies am Gerät? Die machen tapfer einen Ausflug ins Archiv, wo höchste Staubgefahr herrscht, der sie aber mutig trotzen. Also zerren sie drei Fälle ans Tageslicht, nicht ohne die Staubschicht abzupusten. Vielleicht hat Marc Brupbacher zuvor Masken verteilt.

Dann schneiden sie diesen Fundstücken von White-Collar-Kriminalität einen «Nordafrikaner» (hat das nicht ein Geschmäckle nach postkolonialistischem Rassismus, wir fragen ja nur) gegen, der in einem Restaurant aus einer Handtasche 100 Franken mopste. Und dafür ins Gefängnis kam.

Dann Aufschwung ins Allgemeine und Experte Martin Killias, der auch als emeritierter Strafrechtsprofessor leicht amokig bleibt und von einer «Art Klassen-Strafrecht» erzählt. Jaw drop factor 100, würde da eine krampfhafte Imitiatorin von Jugendsprache sagen.

Schlussgag: Die Anklageschrift im Fall Vincenz scheiterte nicht zuletzt, weil sie nicht übersetzt worden war. Aber, oh Graus: «Als sich ein Asylbewerber gegen einen auf Deutsch verfassten Strafbefehl wehrte, weil er ihn nicht lesen konnte, entschied das Bundesgericht 2019, die fehlende Übersetzung sei kein Grund, den Strafbefehl aufzuheben

Sein Recherchedesk polieren, unschuldige Leute fertigmachen, grosses Gedöns wegen «Leaks», «Papers» und «Secrets» machen, das ist halt nicht das Gleiche wie eine sorgfältige Darstellung rechtlicher Fragen. Dafür müsste man vielleicht mal etwas Einmaleins studieren, dann wüsste man, dass eine Anklageschrift und ein Strafbefehl nicht ganz das Gleiche sind, und sich mit der Behauptung gegen einen Strafbefehl zu wehren, man habe ihn nicht verstanden, ist zwar ein netter Versuch, hat aber nichts damit zu tun, wenn ein Angeklagter die Anklageschrift nicht versteht.

Dass es eine Klassenjustiz gibt, das wurde schon vor und nach Kurt Tucholsky (nur googeln, Recherchiercracks) umfangreich beschrieben. Dass man mit mehr Geld mehr recht bekommt, was soll daran neu sein? OJ Simpson konnte sich als Mörder sogar aus einem Mordprozess herauswinden (wurde dann aber im Zivilprozess verurteilt). Einem Bernie Madoff nützte aber sein ganzes Geld nicht, als sein Schneeballsystem aufflog. Er sitzt bis zum Lebensende im Knast.

Dass der Fall Vincenz & Co. wieder auf Feld eins gelandet ist, ist nicht unbedingt dem Geld der Angeklagten zu verdanken. Das ist zudem ohnehin sichergestellt, für sie nicht zugänglich. Die Anklageschrift ist in erster Linie an der Unfähigkeit des Staatsanwalts gescheitert, nicht am Geld der Angeklagten. Alles absurde Vergleiche.

Reiche Angeschuldigte können sich bessere Anwälte leisten. Eine erschütternde Erkenntnis. Wenn es um grössere Summen geht, sind Bankräuber schwer im Nachteil gegenüber geschickten Finanzbetrügern. Eine erschütternde Erkenntnis. Nachdem das Urteil gegen Vincenz aufgehoben wurde, ist noch kein einziger Schweizer Bankenlenker (und verdient hätten es ach so viele) im Knast gelandet. Dafür viele Kleinkriminelle. Das ist eine erschütternde, aber nicht neue Erkenntnis.

Ist das ungerecht? Aber ja. Ist das neu? Aber nein. Das ist so simpel wie die Feststellung, dass sich Reiche mehr leisten können als Arme. Das ist von einer brunzblöden Banalität. Wieso wird es dann veröffentlicht? Offensichtlich als Beschäftigungstherapie für das Recherchedesk, das gerade keine gestohlenen Datenberge auf den Schreibtisch geschüttet bekommt. Und selber was richtig recherchieren, zum Beispiel die Hintergründe des Falles Roshani im eigenen Haus, dafür ist das Trio entweder zu feige oder zu unbegabt.

Rechtsverluderung

Amateure am Gerät, auch in den Medien.

Die hochwohllöbliche NZZ trötet: «Das Obergericht bestätigt, dass keine Verjährung eintritt.» Das wüsste das Obergericht aber. Denn es hat den Fall wieder bei der Staatsanwaltschaft rechtshängig gemacht. Und während deren Walten laufen selbstverständlich die Verjährungsfristen. Einleitend schreibt André Müller wichtigtuerisch, dass das Obergericht diese vernichtende Klatsche «auf Anfrage bestätigt». Also hat er angefragt, weil er offenbar weder die Medienmitteilung noch das Urteilsdispositiv einsehen konnte, obwohl das öffentlich erhältlich ist. Zählen kann er nebenbei auch nicht, die Begründung umfasse 40 Seiten, behauptet er, es sind aber 38.

Immerhin 173 Treffer erzielt man in der Datenbank SMD, wenn man am aktuellen Tag mit dem Stichwort Vincenz sucht. Natürlich sind viele Mehrfachtreffer dabei, da die Schweizer Medienlandschaft der Tageszeitungen im Wesentlichen von zwei Kopfblattsalaten bespielt wird. Aber immerhin, der Fall ist wieder präsent.

Mit solchen Schludrigkeiten und Merkwürdigkeiten ist er nicht alleine. Die geohrfeigte Staatsanwaltschaft kann’s nicht lassen und will beim Bundesgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid einlegen. Die entspricht allerdings überhaupt nicht dem Bild, das NZZ-Müller von ihr malt:

«Bei der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich arbeiten schliesslich keine Anfänger. Es handelt sich, was den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität anbelangt, um die wohl kompetenteste und am besten ausgerüstete Strafverfolgungsbehörde der Schweiz

Vielleicht sollte man seinem Kurzeitgedächtnis auf die Sprünge helfen und ihn daran erinnern, dass diese unglaublich kompetente Strafverfolgungsbehörde schon den Prozess gegen die Verantwortlichen für das Swissair-Debakel in den Sand setzte. Er endete mit Freisprüchen für alle auf ganzer Linie.

Völlig absurd ist dann Müllers Schlussfolgerung: «Zweitens zeigen Verfahren wie der Vincenz-Prozess der Schweizer Öffentlichkeit, dass der Staat den Kampf gegen Wirtschaftskriminelle ernst nimmt.» Ach ja? Indem er sich komplett lächerlich macht, vertreten durch eine unfähige, stümperhafte, überforderte Staatsanwaltschaft?

Auch der «Ressortleiter Wirtschaft» Ulrich Rotzinger vom «Blick» glänzt durch juristische Kernkompetenzen: «Die angelasteten Vergehen verjähren durch die Verzögerung auch nicht.» Er watscht dann noch das Bezirksgericht ab: «Es hätte die Anklageschrift im Plauderton zurückweisen müssen, anstatt das Urteil nonchalant und in aller Schnelle zu fällen.» 9 Monate für die schriftliche Urteilsbegründung auf 1200 Seiten sei nonchalant in aller Schnelle? Was ist dann für diesen Mann langsam?

«20 Minuten» versichert sich der Fachkenntnis eines Anwalts, der gerne die Gelegenheit benutzt, seinen Namen in den Medien zu sehen, indem er das wiederholt, was im Beschluss des Obergerichts steht – und was man auch einfach dort hätte abschreiben können.

Auch Tamedia schreibt (ab), dass es sich bei dem Beschluss des Obergerichts um 40 Seiten handle. Hier darf der Anwalt für solche Fälle zu Wort kommen, natürlich der «Professor für Strafrecht und Zivilprozessrecht» Daniel Jositsch. Der glänzt mit Erkenntnissen wie: «Dass eine Anklageschrift zurückgewiesen wird, kommt immer wieder vor, gerade bei solch komplexen Fällen wie diesem». Beruhigt aber: «Mit Ausnahme einer zeitlichen Verzögerung habe der heutige Entscheid des Obergerichts aber keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Verfahren.»

Vielleicht zum Mitschreiben für den Professor: Wenn ein Urteil aufgehoben wird und der Fall wieder bei der Staatsanwaltschaft rechtshängig gemacht wird, unterbricht das die Verjährung keinesfalls, da somit kein Urteil vorliegt.

Interessant dann auch diese Formulierung bei Tamedia, die Rechtsexperten Jorges Brouzos und Beatrice Bösiger behaupten: «Laut dem Obergericht können sie jedoch nicht auf eine Verjährung der ihnen vorgeworfenen Taten hoffen. Es stützt sich auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtes, wonach auch nach der Aufhebung eines Urteils in der ersten Instanz die Verjährung unterbrochen bleibe.»

Das Obergericht deutet so etwas in seinem Beschluss tatsächlich an. Ob aber das Bundesgericht sich darüber hinwegsetzen will, dass die Aufhebung eines Urteils bedeutet, dass es schlichtweg nicht mehr vorhanden ist? Und wenn die Staatsanwaltschaft neuerlich eine Anklageschrift basteln muss, dabei die Verjährung nicht weiter laufe, wie das zwingend vorgeschrieben ist?

Überboten wird all da nur noch durch die Staatsanwaltschaft selbst. Nach diesem Tritt in die Weichteile sollte sie sich eigentlich in ihre Amtsstuben zurückziehen, Büroschlaf halten und hoffen, dass möglichst schnell Gras über die Sache wächst. Denn was ihr widerfuhr, ist die Höchststrafe, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. und kommt keineswegs alle Naselang vor, wie der Rechtsprofessor behauptet.

Stattdessen kündigt sie nassforsch an, sich beim Bundesgericht zu beschweren. Dabei haben die Oberrichter fast eine Seite in ihrem Beschluss darauf verwendet, der Staatsanwaltschaft haarklein zu erklären, wieso Folgendes gilt: «Der vorliegende Beschluss ist damit aus Sicht des Obergerichts nicht anfechtbar». Die Begründung dafür leuchtet auch einem Laien ein. Dem Staatsanwalt hingegen nicht.

War die als untauglich zurückgewiesene Anklageschrift schon peinlich genug, ist dieses Nachmopsen eigentlich ein Entlassungsgrund.

CH Media stellt immerhin die naheliegende Frage an einen Rechtsanwalt, wie lange es denn nun bis zu einem rechtsgültigen Urteil ab heute dauern werde:

«Vom Zeitpunkt des Einreichens der Anklageschrift an das Bezirksgericht bis heute sind rund dreieinhalb Jahre vergangen. Es muss mit mindestens weiteren vier Jahren gerechnet werden, bis das Obergericht wieder zum Zug kommt. Bis dann eine Verhandlung vor Obergericht durchgeführt ist und ein Urteil schriftlich vorliegt, wird es mindestens zwei Jahre dauern. Dann geht es ans Bundesgericht und dort ist ebenfalls mit mindestens zwei Jahren zu rechnen. Wenn das Bundesgericht einen Entscheid fällt, der das Verfahren abschliesst, rechnen wir also mit rund 8 Jahren. Wenn das Bundesgericht (oder allenfalls sogar bereits das Obergericht) das Verfahren zurückweist, noch einige Jahre länger

Oder auf Deutsch: solange gilt die Unschuldsvermutung. Oder deutsch und deutlich: es ist ein Hohn, eine Verluderung der Rechtsprechung, verursacht durch einen inkompetenten Staatsanwalt, der sich nach bitteren Niederlagen in seinen letzten Fall so verbissen hat, dass er ihn peinlich vergeigte.

Die Peinlichkeit geht weiter

Wozu gibt es in der Schweiz eigentlich Wirtschaftsredaktionen?

Zur Pflege des Gendersterns? Für den Kampf um die Gleichstellung der Frau? Für Schlachten gegen Diskriminierung, Ausgrenzung, Abwertung?

Die SNB erhöht schritt um Schritt den Leitzins – lupft es nun Hunderttausende von Eigenheimbesitzern? Müssen Millionen von Mietern den Gürtel enger schnallen? Schafft es die SNB, mit der Anhebung des Zinses, der die Wohnkosten erhöht, die Inflation zu dämpfen? Gelingt ihr das allenfalls deswegen, weil Immobilienpreise zum Beispiel nicht im Warenkorb enthalten sind, mit dem die Inflation gemessen wird? Ist diese Art der Messung überhaupt sinnvoll?

Da gäbe es doch einige Fragen zu beantworten. Aber he, es wird endlich Sommer, die Ferienpläne sind gemacht, die Zurückgebliebenen machen Dienst nach Vorschrift, am liebsten im Home Office, das gerne in die Badi verlegt wird.

Aber das ist noch gar nichts im Vergleich zur Berichterstattung über das desaströs Ende der zweitgrössten und traditionellsten Bank der Schweiz. Was bei der Credit Suisse im Vorfeld geschah, konnte man überall lesen – in der englischsprachigen Wirtschaftspresse. Aber nicht in der Schweiz. Was sich in den hektischen Verhandlungen in den letzten Tagen der Bank abspielte – «Financial Times» lesen, und man wusste es. Allenfalls ergänzt durch «Wall Street Journal», Bloomberg oder den «Economist».

Schweizer Wirtschaftswürstchen? Nahmen die Peinlichkeit in den Stehsatz: «wie die FT, Bloomberg, WSJ meldete …». Die Finma vernichtet mit einem Federstrich 17 Milliarden Bonds, was sogar auf der Webseite von der CS vermeldet wurde? Na und? Erst als FT & Co. von einem anschwellenden Gebrüll der geprellten Anleger berichtete, wachte die Schweizer Wirtschaftsjournaille auf. Und fand sogar die eine oder andere Pensionskasse, die damit auch um einige Millionen gebracht worden war.

Offenbar wiederholt sich hier der Fall Vincenz, nur im ganz Grossen. Wir erinnern uns, fast ein Jahr lang berichtete der Finanzblog «Inside Paradeplatz» über Merkwürdigkeiten im Finanzgebaren des damaligen Raiffeisen-Superstars. Die übrige Wirtschaftspresse sagte: gar nicht erst ignorieren, ist doch wohl nichts dran.

Bis sie dann endlich aufwachte und sich in Vorverurteilungen mittels angefütterter Dokumente überschlug. Ein Trauerspiel.

Das wiederholt sich nun dramatisch bei der Credit Suisse. Die NZZ versuchte sich in Abwiegeln und behauptete mal kühn, dass Proteste gegen das Abschreiben von 17 Milliarden ziemlich sinnlos seien, die Anleger sollten doch mal das Kleingedruckte lesen, das gehe schon in Ordnung. Als dann eine Prozesslawine losbrach, in den USA, in Japan, nach internationalem Recht oder im Rahmen von Investitionsschutzabkommen, wurde die NZZ dann etwas kleinlauter.

Schliesslich hat die FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter bei diesem Notverkauf zum Schnäppchenpreis nicht nur eine mehr als jämmerliche Rolle gespielt. Sondern auch noch den fatalen Satz gesagt «this is not a bail-out». Dass sie weder wusste, was ein AT1-Bond oder ein Bail-out ist, kann man leider nicht als mildernden Umstand gelten lassen.

Und nun das: Bloomberg meldet, dass die UBS plane, 35’000 Banker auf die Strasse zu stellen. Das wäre die Hälfte der Belegschaft der CS. Das würde bedeuten, dass das Backoffice der CS in Zürich gestrichen wird. In der Schweiz beschäftigen beide Banken zurzeit noch rund 37’000 Mitarbeiter. Ein Drittel weniger, das wären 12’000 Arbeitsplätze.

Das ist nicht der Rotstift, das ist die Axt. Das sind schlechte Nachrichten für die Verkäufer von Luxusschlitten, Zürisee-tüchtigen Yachten, Massschneidereien, aber auch für Personal Trainer, Innenarchitekten und Style-Berater. Der Konsum von edlen Tropfen und teuren Zigarren wird zurückgehen. Dafür freuen sich die Apotheken; sie stocken schon jetzt die Bestände an Psychopharmaka auf.

Und die Schweizer Wirtschaftsmedien? Schreiben «Gemäss Informationen der Nachrichtenagentur Bloomberg». Meine Herren (und Damen). Es muss ja nicht gleich ein Kahlschlag um ein Drittel sein. Aber die Einsparung einiger Sesselfurzer in den Wirtschaftsredaktionen würde der Qualität der Berichterstattung sicherlich keinen Abbruch tun.

Das eingesparte Geld könnte dann in ein paar Abos der wichtigsten englischsprachigen Wirtschaftsmedien sinnvoll investiert werden. Sozusagen eine Win-win-Situation. Ausser für den betroffenen Redaktor. Aber der könnte ja auf Berater von arbeitslosen Bankern umsatteln.

Cui bono?

Die wichtigste Frage in der Vincenz-Affäre.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Das drakonische Urteil des Bezirksgerichts Zürich gegen den gefallenen Starbanker und seinen Kompagnon wird an die nächste Instanz weitergezogen. Um die Zwischenzeit zu überbrücken, wird in den Medien wild spekuliert. Wovon lebt Vincenz eigentlich? Wie kann er mit 2’200 Franken AHV seine fünf Häuser unterhalten? Wie hoch ist sein Schuldenberg? Was kommt da noch alles drauf, wenn er tatsächlich Gelder in Millionenhöhe zurückzahlen müsste?

Mehr geht da nicht mehr, weil eigentlich alle saftigen und weniger saftigen Details aus seinem Geschäfts- und Privatleben bereits an die Öffentlichkeit gelangten. Die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang bleiben aber nach wie vor unbeantwortet.

Also hat ZACKBUM sie dem Zivilkläger Raiffeisen gestellt. Sie liegen auf der Hand:

  1. Zwei voneinander unabhängige Quellen bestätigen mir, dass diverse Dokumente, die entweder dem Geschäftsgeheimnis von Raiffeisen unterliegen oder dem Amtsgeheimnis der Staatsanwaltschaft, via Raiffeisen, bzw. via deren juristische Vertretung den Medien zugespielt wurden. Trifft das zu?

  2. Raiffeisen hatte sich bei der Strafuntersuchung als Privatkläger angeschlossen. Damit war sichergestellt, dass Raiffeisen sämtliche Untersuchungsakten erhält. Insbesondere dem Oberchefredaktor Arthur Rutishauser von Tamedia wurde eine ganze Reihe von Dokumenten, darunter auch Spesenabrechnungen von Pierin Vincenz, zugespielt. Auch eine rein logische Deduktion lässt nur einen Schluss zu. Zugang zu diesen Untersuchungsakten hatte die Staatsanwaltschaft, bis zu einem gewissen Grad die damals Angeschuldigten – und der Privatkläger Raiffeisen. Von diesen Parteien konnte nur die Bank daran interessiert sein, dass die Dokumente an die Öffentlichkeit kommen, um den Ruf von Vincenz zu ramponieren. Kann Raiffeisen diese Deduktion bestätigen?

  3. Raiffeisen ist zudem mit Vincenz/Stocker noch in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung verwickelt; es geht um eine strittige Zahlung in der Höhe von über 100 Millionen Franken, auf die die beiden Anspruch erheben, während Raiffeisen einen Grundlagenirrtum geltend macht. In welchen Status befindet sich diese Auseinandersetzung?

Man muss nicht Ockham sein, um zu diesen Fragen aufgrund von Tatsachen zu kommen. Also bekam Raiffeisen reichlich Zeit, neben dem Ostereiersuchen sich die Antworten zu überlegen.

Leider kam dabei nur ein Windei heraus:

«Raiffeisen Schweiz verzichtet auf eine Stellungnahme.»

Vincenz: eine Stimme der Vernunft

Strafrechtsprofessor Marcel Niggli kritisiert das Urteil scharf.

Ordinarius für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Freiburg: Niggli ist ein Schwergewicht, sozusagen die Instanz bei allen Fragen rund ums Strafrecht. Dabei hält er mit seiner Meinung nie hinter dem Berg – im Gegensatz zu vielen Kollegen, die sich lieber nicht in den Nahkampf mit den Mühlen der Justiz begeben.

Niggli rechnet in einem Interview im «Tages-Anzeiger» (hinter Bezahlschranke) mit dem erstinstanzlichen Urteil gegen den gefallenen Banker-Star Pierin Vincenz ab. Und lässt keinen guten Faden daran. Schon zuvor hatte er die 368 Seiten umfassende Anklage als «dünn» abqualifiziert. Aus der Tatsache, dass die beiden Hauptangeklagten länger in Untersuchungshaft sassen, folgerte er, «dass das Gericht keinen Freispruch fällen würde. Denn sonst müsste der Staat Ersatz leisten». So kam es dann auch.

Aber Niggli geht noch weiter und zerpflückt die Begründung des Gerichts für sein drakonisches Urteil (45 Monate für Vincenz, 48 für seinen Kompagnon). Dazu nimmt er ein handliches Beispiel:

«Wenn Sie mir 100 Franken schulden, und Sie geben mir die nicht, dann klage ich. Dann bin ich noch nicht geschädigt im strafrechtlichen Sinn. Die Vorstellung, dass jemand, der seine Verpflichtungen nicht erfüllt, per se schon eine Vermögensschädigung bewirkt, ist falsch. Denn dafür ist das Zivilrecht zuständig.»

Also das Problem, dass Vincenz und Beat Stocker ihren Arbeitgebern gegenüber eine Herausgabepflicht von Gewinnen haben, könne man nicht als strafrechtliches Problem sehen. Sondern als zivil- oder arbeitsrechtliches.

Das Gericht begibt sich auf einen gefährlichen Weg

Betrug und Arglist kann Niggli alleine durch die Verwendung eines Konstrukts nicht erkennen: «Das würde ja heissen, dass, immer wenn ich eine Beteiligungsgesellschaft nutze, ich schon im betrügerischen Bereich unterwegs bin.»

Auch die Rolle der Medien sieht der Professor sehr kritisch: «Ohne die Berichterstattung wäre möglicherweise das Urteil viel neutraler ausgefallen.» Im Fall des Spesenbetrugs hätte Niggli eine Strafe von einem Jahr bedingt für angemessen gehalten.

Über den Einzelfall hinaus sieht er aber ein grundsätzliches Problem:

«Wenn man sagt, dass Vertragsverletzungen automatisch strafbar sind, dann begeben wir uns auf einen sehr gefährlichen Weg.»

Es tut gut, eine Stimme der juristischen Vernunft zu hören. Denn gerade in diesem Fall wurden in der Öffentlichkeit (und durch die Öffentlichkeit) Begrifflichkeiten vermischt, die nichts miteinander zu tun haben sollten.

Moral und Strafrecht sind zwei verschiedene Dinge

Die Entrüstung über das moralisch fragwürdige Verhalten von Vincenz versperrte den Blick auf die strafrechtliche Würdigung. Wenn jemand Spesen in Striplokalen oder für Reisen seinem Arbeitgeber in Rechnung stellt, mag das anrüchig sein. Ob es aber strafrechtlich relevant ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier kommt noch ein weiterer Punkt hinzu, auf den Banken-Professor Kunz aufmerksam machte: diese Spesen wurden allesamt vom Vorgesetzten des Bankers, vom damaligen VR-Präsidenten, abgesegnet.

Wenn sie dennoch im Nachhinein als betrügerisch gewertet werden, muss eigentlich jeder, der Spesen verursacht, zusammenzucken. Denn selbst die Tatsache, dass sie akzeptiert wurden, schützt ihn nicht davor, allenfalls im Nachhinein strafrechtlich belangt zu werden.

Der ganze Themenkomplex Rotlichtspesen – und die unablässige Veröffentlichung saftiger Details unter Bruch des Amts- und Geschäftsgeheimnisses – kann nur so interpretiert werden, dass damit Ruf und Reputation des Angeklagten irreversibel geschädigt werden sollten.

Damit wurde das andere Thema, arglistiger Betrug durch verschleierte Beteiligungen ohne Gewinnherausgabe, sozusagen vorbereitet. Jemand, der einen solchen Lebenswandel hat, ist doch sicher auch im Geschäftsleben nicht sauber. Um dann noch ungetreue Geschäftsbesorgung auf ein anderes Niveau zu heben, nämlich als Betrug zu werten, setzt Arglist voraus. Die Beweisführung dafür ist tatsächlich mehr als «dünn» und beruht auf der Strapazierung eines Bundesgerichtsurteils im Fall von nicht herausgegebenen Retrozessionen.

Dass das Gericht hier der Argumentation des Staatsanwalts vollumfänglich folgte, macht es wahrscheinlich, dass das Obergericht korrigierend eingreifen wird.

Der Schaden ist angerichtet, unabhängig vom Ende der Justizodyssee

An der Tatsache, dass die gesellschaftliche Stellung der Angeklagten unwiderruflich zerstört ist, ihre finanziellen Verhältnisse zerrüttet, nicht zuletzt durch die schon Jahre andauernde Beschlagnahmung ihrer Vermögenswerte, stellt einen nicht wiedergutzumachenden Schaden dar.

Es geht hier keinesfalls um eine Verteidigung des Verhaltens von Vincenz. Aber es muss zwischen der strafrechtlichen und der moralischen Beurteilung strikt unterschieden werden. Hat doch Dreck am Stecken und konnte den Kanal nicht voll genug kriegen, das ist Volkes Stimme, aber keine rechtlich relevante Position.

Relevant ist hingegen, dass theoretisch bis zu einem rechtsgültigen Urteil für Vincenz und seinen Kompagnon die Unschuldsvermutung zu gelten hätte. Das ist in diesem Fall purer Hohn.

 

 

 

 

Vincenz. Vincenz?

Es war mal der wichtigste Wirtschaftsprozess der Schweiz.

Aus jedem «kein Kommentar» bastelte man einen Artikel. Die Anzahl der geöffneten Hemdknöpfe von Pierin Vincenz war tiefschürfende Betrachtungen des Konzernjournalisten Philipp Loser wert.

Nun fand die Fortsetzung des Prozesses gegen den gefallenen Bankstar und einige Mitangeklagte statt. Wieder im Bezirksgericht; das grosse Theater ist vorbei, deshalb braucht es auch nicht mehr den Theatersaal im Volkshaus Zürich.

Ein knappes Dutzend Journalisten verfolgten diesmal den Prozesstag. Da Tamedia die Berichterstattung aus eigenen Kräften und ohne Hilfe aus München stemmen muss, machte man einen «Ticker». Früher einmal waren das die Notizen, die sich ein Journalist während der Verhandlung machte. Anschliessend, denn wofür verlangt man Geld, machte er dann einen durchkomponierten Artikel draus. Also Einleitung, Gewichtung, Abfolge, vielleicht sogar noch eine Schlusspointe.

Das war früher; heute ist: das Geticker wird einfach ins Netz gestellt. Das ist so, wie wenn der Metzger die Schweinehälfte auf die Theke legen würde und sagte: schneidet Euch doch davon ab, was Ihr wollt; ich wieg’s dann noch und kassiere.

Wenn der Metzger tickern würde.

Immerhin macht selbst der «Blick» eine Kurzstory draus, und die NZZ wirft gleich mehrere Kräfte in die Prozessschlacht, das ist man einem gewissen Niveau schuldig. Die akkurate NZZ-Berichterstattung liefert einen weiteren Beweis dafür, dass die Betrugs- und Vorteilsnahmethese der Staatsanwaltschaft auf sehr wackeligen Beinen steht. Nicht nur, dass es allgemein sehr schwierig ist, den dafür nötigen Vorsatz, also die beweisbare Absicht, zu belegen.

Erinnert sich noch jemand an Details?

Insbesondere bei der Beteiligung an Investnet, bei der zwei Mitangeklagten Beihilfe zum Betrug und Bestechung vorgeworfen wird, zerlegte deren Verteidiger das wackelige Konstrukt der Staatsanwaltschaft. Überschattet wird dieser Teil der Anklage durch eine menschliche Tragödie. Einer der beiden hier Angeklagten ist inzwischen dement geworden und kann weder aussagen, noch an der Verhandlung teilnehmen.

Der Hauptangeklagte Vincenz glänzte durch Abwesenheit. Auch hier ein eher erstaunlicher Vorgang. Da das Gericht am Anfang viel zu wenig Verhandlungstage vorgesehen hatte, wurden zusätzliche in aller Eile dazugeklebt. Nun ist es dem Hauptverteidiger aber nicht möglich, diese Termine wahrzunehmen. Worauf das Gericht gleich das ganze Team samt Angeklagten dispensierte. Als wolle es schon möglichst viele Anhaltspunkte für eine mögliche Revision anbieten.

Umso länger der Prozess dauert, desto deutlicher wird, dass eine 368 Seiten umfassende Anklageschrift kein Ausdruck geballter staatsanwaltlicher Durchdringung eines hochkomplizierten, aber kriminellen Verhaltens der Angeklagten ist. Sondern Ausdruck eines überforderten Staatsanwalts, der jahrelang dem selbstverschuldeten Problem nachrannte, durch eine drakonische U-Haft Tatsachen geschaffen zu haben, die eine milde Anklage gar nicht zuliessen.

Ein Staatsanwalt bei der Arbeit.

Es kommt sowieso selten in einer Strafuntersuchung vor, dass ein Staatsanwalt mittendrin kehrtum marsch macht. Als er bemerkte, dass die ungetreue Geschäftsführung – mangels beweisbarem Vorsatz und beweisbarer Schädigung des Arbeitgebers – nicht haltbar war, schwenkte er auf Spesenbetrug um und zwirbelte den dann zu schwerem Betrug um, damit er auf wiederum drakonische 6 Jahre Gefängnis plädieren konnte.

Ein endgültiges Urteil ist erst in Jahren zu erwarten

Wann das Urteil verkündet wird, ist weiterhin unklar; sicherlich nicht schon am letzten vorgesehenen Prozesstag Ende März. Man kann allerdings davon ausgehen, dass weite Teile der Urteilsbegründung bereits geschrieben sind. Man kann auch davon ausgehen, dass das Gericht, wenn überhaupt, nur bedingte Strafen aussprechen wird.

Man kann sicher sein, dass das Urteil – wie auch immer es ausfällt – von mindestens einer Seite weitergezogen wird. Worauf das Ganze dann in ein paar Jahren vom Bundesgericht abschliessend beurteilt wird. Was dann noch eine SDA-Kurzmeldung ergeben wird.

Unabhängig davon, ob hier Gesetzesverstösse begangen wurden. Unabhängig davon, was man von Ausflügen ins Rotlichtmilieu auf Geschäftsspesen halten mag. Unabhängig davon, wie man moralisch das geschäftliche Verhalten der beiden Hauptangeklagten beurteilen mag: selbst ein Freispruch würde nicht wiedergutmachen, was hier angerichtet wurde.

Intimste Details aus dem Privatleben, Geschäftsgeheimnisse, strikt vertrauliche Untersuchungsakten, gar Banküberweisungen wurden öffentlich durch den Kakao gezogen. Der Ruf zweier Geschäftsleute unrettbar ruiniert. Die zudem nicht nur – einmalig in solchen Zusammenhängen – über hundert Tage in U-Haft schmorten, wobei auch eine schwere körperliche Behinderung eines der beiden keinerlei Gnade in Form einer Verschonung fand. Sondern die letzten vier Jahre damit verbringen durften, sich gegen diese Anschuldigungen zu wehren.

Es gilt die Unschuldsvermutung …

Gleichzeitig sind sie, auch so ein weitgehend unbekanntes Instrument zum Mürbemachen, weitgehend von ihren finanziellen Ressourcen abgeschnitten. Die sind nämlich, falls es zu Regressforderungen kommen sollte, präventiv arretiert. Ja, genau wie im Fall Russlands. Nur sind weder der Hauptangeklagte noch sein Kompagnon kleine Putins.

Ihre Verteidigung konnten die beiden nur dank entsprechender Versicherungen und höchstwahrscheinlich auch durch Schuldenaufnahme finanzieren. Was selbstverständlich die Reichweite, vor allem das Erstellen von Gegengutachten, deutlich begrenzte.

Die Angeklagten im Schaufenster der Medien.

Das muss man so verstehen, wie wenn ein Ringkämpfer antreten muss – mit einer Hand auf den Rücken gebunden. Während die Staatsanwaltschaft über alle Zeit der Welt und über alle finanziellen Mittel verfügt. Nur begrenzt durch Verjährungsfristen, die durch die sich jahrelang hinschleppende Untersuchung teilweise demnächst eintreten.

Was vielleicht dem Staatsanwalt in seinem letzten grossen Prozess (den er wohl wie alle vorher verlieren wird) durchaus zu pass kommt. Dann kann er nämlich behaupten, dass es sicherlich zu einer Verurteilung gekommen wäre – hätte das die Verjährung nicht verhindert.

Wo bleiben Augenmass und Verhältnismässigkeit?

Das Führen des schärfsten Schwerts, über das ein Rechtsstaat verfügt, braucht Augenmass und Verhältnismässigkeit. Ein Staatsanwalt ist mit Machtmitteln wie kein Zweiter ausgestattet. Er kann auf Verdacht drakonische Massnahmen ergreifen. Freiheitsentzug, Mittelentzug, Beschlagnahmungen, Einvernahmen unter Eid. Es ist ihm weitgehend freigestellt, wie schnell oder wie langsam er seine Untersuchung zur Anklageschrift reifen lässt.

Blick in den Maschinenraum einer modernen Redaktion.

Für ihn ist eine Niederlage vor Gericht zudem folgenlos. Er ist in keiner Form haftbar; allerhöchstens der von ihm vertretene Staat. Amtsmissbrauch, offenkundige Kunstfehler, Willkür, unverhältnismässiges Handeln, all solche Vorwürfe perlen an ihm ab. Der Staatsanwalt wird sich demnächst in die Pension verabschieden. Seine Rente ist völlig unabhängig davon, ob er jemals als Staatsanwalt Erfolg hatte – oder nicht. Und welche materiellen oder immateriellen Schäden er angerichtet hat.

Das Elend der Wirtschaftsberichterstattung

Kurz gefasst hat es einen Namen: Lukas Hässig. Der lässt regelmässig alle anderen im Regen stehen.

Einmal kann ja noch Glück und Zufall sein. Als der Finanzblog «Inside Paradeplatz» enthüllte, dass der abtretende Novartis-Boss Daniel Vasella satte 72 Millionen dafür bekommen sollte, dass er sechs Jahre lang nach seinem Abgang nichts tut, vor allem nichts für die Konkurrenz, gab es viel Gebrüll und rote Köpfe.

Vor allem bei Vasellas Anwalt, der das überhaupt nicht komisch fand. Mit dieser Enthüllung im Jahre 2013 sorgte Hässig auch nebenbei dafür, dass die Abzocker-Initiative angenommen wurde. Er fuhr, wie meistens, einen scharfen Reifen. Denn hätte seine Information nicht gestimmt, gäbe es den Finanzblog nicht mehr.

Als Hässig merkwürdige Kontobewegungen bei Pierin Vincenz enthüllte, reagierte die gesamte Wirtschaftspresse der Schweiz – überhaupt nicht. Vincenz, der Starbanker, der Gutbanker, von allen in den Himmel gelobt, soll etwas mit anrüchigen Geschäften zu tun haben? Unmöglich, gar nicht erst ignorieren.

Erst, als Vincenz mitsamt Kompagnon verhaftet wurde, wachten die Kollegen auf. Und lieferten sich ein Wettrennen mit Hässig, wer schneller die neuste Anfütterung publiziert.

Jagdszenen rund um die Zürcher Bahnhofstrasse

Als Hässig filmreife Verfolgungsszenen rund um die Zürcher Bahnhofstrasse beschrieb, glaubte noch niemand, dass das zum schnellen Fall des damaligen CS-CEO führen würde und sich in der Affäre mal wieder die ganze Führungsmannschaft der Credit Suisse, von VR-Präsident Urs Rohner abwärts, bis auf die Knochen blamierte.

Aktuell arbeitet sich «Inside Paradeplatz» an den «Masken-Kids» ab. Er zerrte ans Licht der Öffentlichkeit, dass sich zwei clevere Jungunternehmer durch den Verkauf von Schutzmasken an überforderte Sesselfurzer in der Schweiz und in Deutschland mehrere goldene Nasen verdient hatten.

CH Media und auch die NZZ, schliesslich Tamedia, gaben den beiden Gelegenheit, sich in den schönsten Farben darzustellen. Hatten halt die richtigen Beziehungen in China, setzten alles auf eine Karte, hätte der Verkauf von rund 300 Millionen Masken nicht geklappt, wären sie Pleite gewesen. Und für all das Risiko, pünktliche Lieferung erstklassiger Ware, seien so 30 Prozent Marge nun wirklich kein Verbrechen.

Eigenrecherche, kritische Analyse? Wozu auch

Beide Medienkonzerne erzählen die Tellerwäscher-Millionär-Story nach, erwähnen zwar, dass es eine Strafuntersuchung wegen möglicherweise gefälschten Zertifikaten gibt, auch eine Anzeige wegen Wucher. Aber darin erschöpft sich schon die Recherchierkraft der Wirtschaftsredaktionen. Die NZZ lässt am Schluss hilflos offen, ob es sich um clevere Geschäftsleute oder Schlimmeres handle.

Statt nachzuerzählen und den beiden unwidersprochen Plattformen für die wunschgemässe Selbstdarstellung zu geben, grub Hässig eine Story aus, die es wieder in sich hat. Unter den aufmerksamen Augen der Medienanwältin Rena Zulauf, die die beiden Kids inzwischen vertritt, schildert Hässig, wie die eine hübsche Menge Gesichtsmasken gekauft und für mindestens den doppelten Preis beispielsweise an die Schweizer Armeeapotheke weiterverkauft hätten.

Das unternehmerische Risiko hielt sich dabei aber in Grenzen; der Verkäufer war eine Firma mit Sitz – in Basel. Natürlich muss man sich zu recht fragen, wieso die Genies bei der Armee nicht in der Lage waren, diesen Lieferanten direkt zu benützen. Aber beim Ausgeben von Steuergeldern läuft der Beamte normalerweise nicht zu sparsamen Höchstleistungen auf.

Inzwischen haben die Maskenkids grosszügig über eine Million gelieferte Masken, die anscheinend unbrauchbar waren, ersetzt.

Sicherlich billig Second Hand zu erwerben.

Ist die Erzählung vom hohen Risiko und handelsüblicher Marge eine Ente?

Treffen die Angaben von Hässig zu, ist allerdings sowohl die Mär vom hohen Risiko wie auch von einer völlig handelsüblichen Marge entlarvt. Ebenso, aber das ist ja nichts Neues, die Mär, dass es noch hart recherchierende Wirtschaftsjournalisten in den grossen Medienhäusern gäbe. Die NZZ strahlt immerhin noch Kompetenz aus, und ihre Serie, dass die Bespitzelung des ehemaligen CS-Stars Khan kein Einzelfall war, brachte das Fass zum Überlaufen und zwang Tidjane Thiam zum Abgang.

Aber sonst? Tamedia befleissigt sich, vor allem in Gestalt ihres Oberchefredaktors, ungeniert unter Ignorieren der Unschuldsvermutung eine angefütterte Meldung nach der anderen im Zusammenhang mit der Affäre Vincenz rauszuhauen. Und die NZZ brüstet sich, dass sie in Besitz der gesamten Anklageschrift sei, was für die Strafverfolgungsbehörden kein Anlass ist, ebenso wenig wie bei Arthur Rutishauser, gegen diese Delikte vorzugehen.

Im Gegensatz dazu hat Hässig – nach langem Zögern – nun eine Strafuntersuchung am Füdli, weil die Publikation von Kontodaten gleich mehrere Delikte enthielt. Aber all das ändert nichts daran, dass hier ein Ein-Mann-Bulldozer Mal für Mal die Erde über einer Leiche im Keller wegräumt, während die übrige Wirtschaftsjournaille mit offenem Mund rumsteht und Maulaffen feilhält.