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Prüfungsfrei Kantonsrätin

Diese sieben Damen wirken bei der Herstellung unsere Gesetze mit. Au weia.

Einen Tagi-Artikel gelesen. Ihn nicht verstanden. Null Informationen eingeholt, wie sinnvoll es ist, Zahlen auf Kantonsebene herunterzubrechen. Bei 81 verurteilten Vergewaltigern – schweizweit. Und zu diesem Unsinn noch 7 dumme Fragen hinzugestellt. Offensichtlich gibt es im Kantonsparlament keine Geschwindigkeitsbeschränkung für rasende Dummheit. Das muss man in voller Länge sehen – und aushalten. Wir haben uns gestattet, im Anschluss die Antworten des Regierungsrats vorwegzunehmen – und erheben kein Copyright darauf.

Zürich, Rüti, Gossau und Winterthur, 19. April 2021

ANFRAGE von Silvia Rigoni (Grüne, Zürich), Judith Anna Stofer (AL, Zürich), Pia Ackermann, (SP, Zürich), Andrea Gisler (GLP, Gossau),

Barbara Günthard Fitze (EVP, Winterthur), Angie Romero (FDP, Zürich) und Yvonne Bürgin (Die Mitte, Rüti)

betreffend Grosser Verbesserungsbedarf für Opfer von Sexualdelikten ________________________________________________________________________

Eine Untersuchung der ZHAW zeigt auf, dass grosse Unterschiede zwischen den Kantonen im Umgang mit mutmasslichen Vergewaltigungen bestehen (Tages-Anzeiger vom 17. April 2021). Während im Kanton Waadt 61 Prozent der mutmasslichen Täter verurteilt wurden, sind es im Kanton Zürich lediglich 7,4 Prozent. Auffällig ist, dass im Kanton Zürich von den angezeigten Vergewaltigungen vergleichsweise sehr wenige zu einer Anklage führten. Rund 80 Prozent der Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft mit einer Einstellungsverfü- gung beendet.

Im Kanton Bern können sich Opfer von Sexualdelikten an der Frauenklinik von Spezialistinnen und Spezialisten untersuchen lassen. So können Beweise gesichert werden und es wird eine rechtsmedizinische Dokumentation erstellt. Im Kanton Waadt verfügt das Universitätsspital Lausanne über eine eigene Abteilung für Gewaltmedizin, in fünf weiteren Spitälern im Kanton Waadt können sich Opfer von Sexualdelikten von Spezialistinnen und Spezialisten umfassend rechtsmedizinisch untersuchen lassen. Der Kanton Waadt übernimmt dabei die Kosten. In seiner Antwort auf die Anfrage KR-Nr. 372/2018 berichtet der Zürcher Regierungsrat von verschiedenen Untersuchungsorten und jeweils fallspezifisch hinzugezogenem Personal.

Es scheint, dass es im Kanton Zürich einen grossen Verbesserungsbedarf im Umgang mit Opfern von Sexualdelikten gibt. Es gibt klare Hinweise dafür, dass die Strafverfolgung im Kanton Zürich nicht optimal verläuft. Auf Nachfragen des Tages-Anzeigers konnten weder die Justizdirektion, die Oberstaatsanwaltschaft noch das Obergericht zu den beunruhigenden Ergebnissen Auskunft geben. Offenbar fehlt eine systematische und koordinierte Datenerhebung, welche Erklärungen zu diesen Unterschieden liefern kann.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Kritik, dass Vergewaltigungen zu oft straffrei bleiben? Was gedenkt er dagegen zu tun?
  2. Welche Daten stehen im Kanton Zürich zu Vergewaltigung, Schändung und sexueller Nötigung zur Verfügung?
  3. Gibt es Erklärungen, warum rund 80 Prozent der Fälle von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden?
  4. Was sind die Gründe dafür, dass die Verurteilungsquote im Kanton Zürich so tief ist?
  5. Was wurde in den letzten Jahren bei der Einvernahme und Untersuchung der Opfer verbessert? Sind weitere Verbesserungen geplant?
  6. Was wurde seitens der Strafverfolgung in den letzten Jahren unternommen, um die Anzeigequote zu erhöhen? Was hat die Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren gemacht, um die Zahl der Anklagen vor Gericht in Fällen von Vergewaltigung zu erhöhen? Welche weiteren Massnahmen sind noch geplant, respektive nötig?
  7. Wie stellt sich der Regierungsrat zu der Aussage von Brigit Rösli, Rechtsanwältin in vielen Sexualdelikten, dass im Kanton Waadt die Behörden die Aussagen der Frauen offenbar als glaubhafter einstufen als im Kanton Zürich?

  • Da muss sich der Regierungsrat kurz schütteln, etwas kaltes Wasser ins Gesicht spritzen und zur Antwort schreiten:
  1. Der Regierungsrat hält sich an die Gewaltenteilung, weshalb er diese Frage nicht beantworten kann. Er fragt sich aber, ob die Anfragerinnen das Prinzip der Gewaltenteilung verstanden haben.

  2. Über die genauen Zahlen geben die Jahresberichte der Gerichte Bescheid, die dem Kantonsrat jedes Jahr vorgelegt werden.

  3. Die Staatsanwaltschaften stellen Untersuchungen nach genauer Abklärung dann ein, wenn sich eine Straftat nicht nachweisen lässt.

  4. Die Verurteilungsquote bemisst sich an der Zahl zur Untersuchung gelangenden Fällen und deren Erledigung. Je höher die Anzahl nachgewiesener Fälle, desto höher die Zahl Fälle, die ans Gericht gelangen. Wie die Gerichte urteilen, kann der Regierungsrat nicht beantworten. Er kann sie aufgrund der Gewaltenteilung auch nicht beeinflussen. Er fragt sich aber, ob die Anfragerinnen das Prinzip der Gewaltenteilung verstanden haben.

  5. Die Staatsanwaltschaften bilden sich ständig weiter und verbessern so ihre Arbeit. In zivilisierten Ländern macht man das so.

  6. Der Regierungsrat kann die Anzahl der Anzeigen nicht erhöhen. Ziel der Staatsanwaltschaften ist es nicht, die Gefängnisse zu füllen, sondern mutmassliche Straftaten zu klären und dabei belastendes wie entlastendes Material zu sammeln um daraus schliessen zu können, ob Anklage erhoben werden kann. Die Bestrafung obliegt dem Gericht.

  7. Wer ist Brigit Rösli?

 

Das ist keine Realsatire. Das ist satirische Realität; nur ernstgemeint.