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Tages-Anzeiger revisited

Und wenn Mischa Aebi doch recht hätte?

Thomas Baumann
Jeder hat das Recht auf einen Verteidiger. Auch Tages-Anzeiger-Journalisten. Reicht das Geld nicht für einen, erhalten sie einen gestellt. Ich stelle mich zur Verfügung, versuche es zumindest.
Tages-Anzeiger-Redaktor Mischa Aebi versuchte der Leserschaft eine Erbschaftssteuer zu ‹verkaufen›. Dass er dies gleich nach der Klatsche für die JUSO mit ihrer Erbschaftssteuerinitiative versucht, war strategisch ungeschickt. Oder er ist, passend zur Adventszeit, einfach ein guter Christ: Wenn jemand dich auf die Wange schlägt, dann halte ihm auch die andere hin (Lukas 6,29).
René Zeyer, wir wissen es, konnte nicht widerstehen. In diesem Sinne: Froher Advent allerseits!
Doch kann man die Argumentation von Mischa Aebi irgendwie retten?
Erben sei grundsätzlich ungerecht findet er. Das leuchtet auf den ersten Blick ein: Was hat ein Erbe schon dafür getan, um das Erbe zu erhalten? Doch zum Erben braucht es immer zwei: Den Erblasser und den Erbnehmer. (Es ist also nicht so wie bei Bill Clinton und Monica Lewinsky, wo sie Sex mit ihm hatte, während er gleichzeitig keinen Sex mit ihr hatte. Ganz offiziell und juristisch korrekt.)
Die Frage ist also nicht nur, ob Erben ungerecht ist, sondern ob auch Vererben ungerecht ist. Stellen Sie sich vor, Sie kommen mit einem Bund roter Rosen nach Hause, um sie Ihrer Frau oder Ihrem Mann zum Geburtstag zu schenken. Jetzt nimmt Ihnen der Concierge alle bis auf zwei Rosen weg und verteilt sie an die anderen Nachbarn — dies mit der Begründung, Ihre Frau oder Ihr Mann habe ja nichts dafür geleistet, um diese Rosen zu erhalten. Ich nehme an, Sie finden dass ziemlich ungerecht, dass man Ihnen das schöne Geschenk wegnimmt. Soviel zur Gerechtigkeit des Erbens. Bei solchen Gerechtigkeitsüberlegungen ist auch das Gerechtigkeitsempfinden der Erblasser mit in Betrachtung zu ziehen.
Aber gut, primär argumentiert Aebi ja ökonomisch. Die Erbschaftssteuer sei so liberal, dass die FDP sie fordern müsste meint er. Und sie kurble die Wirtschaft an. Bingo, touché! Hier hat er natürlich einen Punkt: Wenn man den Menschen etwas wegnehmen will, versuchen sie es noch kurzfristig auszugeben, zu konsumieren, etc. Dasselbe kann man an jedem Kindergeburtstag beobachten, wenn man die Kleinen mit kopfgrossen Kuchenstücken herumrennen sieht.
Kurzfristig kurbelt eine Erbschaftssteuer also die Wirtschaft durchaus an. Da hat Mischa Aebi einen Punkt.
Erben mache faul, weniger grosse Erbschaften führen dazu, dass Menschen länger arbeiten würden, meint er weiter.
Auch das dürfte stimmen, allerdings nicht unbedingt so, wie es der Redaktor erwartet. Klar, wer mal kurz 10 Millionen erbt, kann es sich leisten, weniger zu malochen.
Auch führt eine Reform des Steuersystems, wodurch sich der Staat einen grösseren Teil seiner Mittel vermehrt durch eine Erbschaftssteuer und weniger durch andere Steuern beschafft, ceteris paribus dazu, dass der Grenzsteuersatz auf die Arbeit (Einkommenssteuern) und aus den Konsum (Mehrwertsteuer) sinkt. Wodurch in beiden Fällen mehr vom Lohn bleibt und somit ein stärkerer Arbeitsanreiz vorherrscht. Kein Wunder, arbeiten Menschen mehr, wenn es sich auch eher lohnt.
Hier hat die Erbschaftssteuer — wenigstens in der kurzen Frist — Elemente einer Kopfsteuer: Die negativen Anreize auf das Arbeitsangebot werden reduziert.
Langfristig lohnt es sich allerdings weniger, zu sparen und damit Kapital zu akkumulieren, wenn dieses eh‘ zu einem grossen Teil später sozialisiert wird. Die Folge: Die Wirtschaft wird mit einem tieferen Kapitalstock arbeiten müssen. (Oder der Kapitalstock befindet sich, im Fall einer kleinen offenen Volkswirtschaft, vermehrt in ausländischer Hand.)
Dann müssen wir tatsächlich alle mehr arbeiten, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Oder anders gesagt: In der langen Frist müssen die Leute mehr arbeiten, um dieselbe Menge an Gütern konsumieren zu können wie heute.
Dafür müssen die, welche mehr haben, in der Gegenwart mehr konsumieren, damit sie ihrer Güter nicht verlustig gehen. Ob diese Art von kurzfristigem ‹Notverzehr› um der Enteignung zu entgehen, auf Kosten des langfristigen Wohlstands wirklich das Gelbe vom Ei ist, bleibe dahingestellt.
Jedenfalls nähert man sich sich so in raschen Schritten dem sozialistischen Paradies an: Alle arbeiten, aber niemand hat etwas.
OK, die Verteidigungsleistung hier war durchaus überschaubar. Was auch damit zu tun hat, dass der Schreibende Ökonom und nicht Jurist ist. Was ja wie Hund und Katze ist. Aber gut, vielleicht hat es wenigstens geholfen, die ökonomischen Verwirrungen etwas zu entwirren.

Rechtsexperten von Tamedia

Der Dilettantenstadl, wie er leibt und lebt.

Gleich drei Koryphäen vom sogenannten «Investigativdesk» haben gemeinsam zum Griffel gegriffen. Bei solch geballter Fachkompetenz muss ja Gewaltiges rauskommen.

In der Tat. Gewaltiges Geschwurbel. Denn Christian Brönnimann, Lukas Lippert und Catherine Boss (wo bleibt da Ladies first?) beantworten eine brandneue, brandheisse, noch nie gestellte Frage: «Sind vor Gericht wirklich alle gleich?»

Allerdings merkt man deutlich: können nicht gestohlene Datenberge durchgeackert und willkürliche Auszüge triumphierend der gelangweilten Öffentlichkeit präsentiert werden, ist das Ergebnis der Bemühungen recht dürftig.

Das Trio nimmt die Fälle Vincenz und Zölch zum Anlass, eine ergebnisoffene Frage zu stellen: «Behandelt unsere Justiz mutmassliche Wirtschaftskriminelle aus gehobenen Kreisen gleich konsequent wie Kleinkriminelle mit weniger Ressourcen?»

ZACKBUM will ja nicht die Pointe eines immerhin fast 9000 A langen Werks vorwegnehmen. Oder doch: die Antwort ist, blöde Frage, natürlich nein.

Das ist doch sonnenklar, liegt auf der Hand, ist mitsamt den Gründen längst bekannt, als Thema uralt, als Klage seit den alten Römern bekannt. So what, könnte man einfach sagen. Endlich mal ein Artikel, der aus einer kurzen Frage, einer noch kürzeren Antwort und dann tschüss besteht. Den restliche Platz könnte man doch mit launigen Meldungen aus München füllen. Bier, Katzen, Bürgermeister, Themen gäbe es doch genug.

Aber nein, wozu sind hier Recherchiergenies am Gerät? Die machen tapfer einen Ausflug ins Archiv, wo höchste Staubgefahr herrscht, der sie aber mutig trotzen. Also zerren sie drei Fälle ans Tageslicht, nicht ohne die Staubschicht abzupusten. Vielleicht hat Marc Brupbacher zuvor Masken verteilt.

Dann schneiden sie diesen Fundstücken von White-Collar-Kriminalität einen «Nordafrikaner» (hat das nicht ein Geschmäckle nach postkolonialistischem Rassismus, wir fragen ja nur) gegen, der in einem Restaurant aus einer Handtasche 100 Franken mopste. Und dafür ins Gefängnis kam.

Dann Aufschwung ins Allgemeine und Experte Martin Killias, der auch als emeritierter Strafrechtsprofessor leicht amokig bleibt und von einer «Art Klassen-Strafrecht» erzählt. Jaw drop factor 100, würde da eine krampfhafte Imitiatorin von Jugendsprache sagen.

Schlussgag: Die Anklageschrift im Fall Vincenz scheiterte nicht zuletzt, weil sie nicht übersetzt worden war. Aber, oh Graus: «Als sich ein Asylbewerber gegen einen auf Deutsch verfassten Strafbefehl wehrte, weil er ihn nicht lesen konnte, entschied das Bundesgericht 2019, die fehlende Übersetzung sei kein Grund, den Strafbefehl aufzuheben

Sein Recherchedesk polieren, unschuldige Leute fertigmachen, grosses Gedöns wegen «Leaks», «Papers» und «Secrets» machen, das ist halt nicht das Gleiche wie eine sorgfältige Darstellung rechtlicher Fragen. Dafür müsste man vielleicht mal etwas Einmaleins studieren, dann wüsste man, dass eine Anklageschrift und ein Strafbefehl nicht ganz das Gleiche sind, und sich mit der Behauptung gegen einen Strafbefehl zu wehren, man habe ihn nicht verstanden, ist zwar ein netter Versuch, hat aber nichts damit zu tun, wenn ein Angeklagter die Anklageschrift nicht versteht.

Dass es eine Klassenjustiz gibt, das wurde schon vor und nach Kurt Tucholsky (nur googeln, Recherchiercracks) umfangreich beschrieben. Dass man mit mehr Geld mehr recht bekommt, was soll daran neu sein? OJ Simpson konnte sich als Mörder sogar aus einem Mordprozess herauswinden (wurde dann aber im Zivilprozess verurteilt). Einem Bernie Madoff nützte aber sein ganzes Geld nicht, als sein Schneeballsystem aufflog. Er sitzt bis zum Lebensende im Knast.

Dass der Fall Vincenz & Co. wieder auf Feld eins gelandet ist, ist nicht unbedingt dem Geld der Angeklagten zu verdanken. Das ist zudem ohnehin sichergestellt, für sie nicht zugänglich. Die Anklageschrift ist in erster Linie an der Unfähigkeit des Staatsanwalts gescheitert, nicht am Geld der Angeklagten. Alles absurde Vergleiche.

Reiche Angeschuldigte können sich bessere Anwälte leisten. Eine erschütternde Erkenntnis. Wenn es um grössere Summen geht, sind Bankräuber schwer im Nachteil gegenüber geschickten Finanzbetrügern. Eine erschütternde Erkenntnis. Nachdem das Urteil gegen Vincenz aufgehoben wurde, ist noch kein einziger Schweizer Bankenlenker (und verdient hätten es ach so viele) im Knast gelandet. Dafür viele Kleinkriminelle. Das ist eine erschütternde, aber nicht neue Erkenntnis.

Ist das ungerecht? Aber ja. Ist das neu? Aber nein. Das ist so simpel wie die Feststellung, dass sich Reiche mehr leisten können als Arme. Das ist von einer brunzblöden Banalität. Wieso wird es dann veröffentlicht? Offensichtlich als Beschäftigungstherapie für das Recherchedesk, das gerade keine gestohlenen Datenberge auf den Schreibtisch geschüttet bekommt. Und selber was richtig recherchieren, zum Beispiel die Hintergründe des Falles Roshani im eigenen Haus, dafür ist das Trio entweder zu feige oder zu unbegabt.

Betroffenheit

Geben die Medien manchmal zu viel Gas?

Zunächst die gute Nachricht: Alexandra Föderl-Schmid ist lebend und ansprechbar aufgefunden worden. Nachdem man ihr Auto samt angeblichem Abschiedsbrief drin fand, wurde das Schlimmste befürchtet. Allerdings wird dadurch die Sache für die «Süddeutsche Zeitung» eher noch peinlicher.

Eigentlich meint man, dass vor allem Medienschaffende gepanzert sind gegen Kampagnen und Vorwürfe. Manchmal kommt wegen ihnen ein unerfahrener, unbeholfener Laie unter die Räder, der keine Ahnung hat, wie der Medienzirkus funktioniert. Besonders unappetitlich sind dabei sogenannte Investigativjournalisten wie Christian Brönnimann. Der richtete aufgrund gestohlener Geschäftsunterlagen einen schweizerisch-angolanischen Geschäftsmann öffentlich hin. Wegen seiner Artikel wurden diverse Strafuntersuchungen angestossen. Als sich überall und immer herausstellte, dass an den Vorwürfen nix dran war, das Opfer aber als gebrochener Mann zurückblieb, meinte Brönnimann nur arschkalt, dass er ja nichts dafür könne, was Untersuchungsbehörden so anrichteten.

Es ist bekannt, dass Medienschaffende im Austeilen gross sind, im Einstecken ganz, ganz klein. Mimosen halt. Das ändert nichts daran, dass sie selbst manchmal Opfer ihrer selbst werden. Das schlechteste Beispiel dafür ist der ewige Fälscher Tom Kummer, der unverständlicherweise bei der «Weltwoche» sein Gnadenbrot frisst.

Das abschreckendste Beispiel ist Claas Relotius, der der Reputation des «Spiegel» einen nicht reparablen Schaden zufügte.

Aber jetzt gibt es offenbar den Fall Alexandra Föderl-Schmid. Zur Rekapitulation: sie ist stellvertretende Chefredaktorin der «Süddeutschen Zeitung» und als besserwisserische Vielschreiberin bekannt. Als die deutsche Plattform «Medieninsider» mit Beispielen belegte, dass sie ungehörig Quellen ohne Zitate in ihren Artikeln verwendete, wurde das von der Chefredaktion zunächst als «Kampagne» rechter Kreise gegen die «Süddeutsche Zeitung» abgetan.

Daraus entwickelte sich erst recht ein Skandal, als herauskam, dass diese Chefredaktion mittels Bespitzelung vergeblich herausfinden wollte, wer diese Informationen durchgestochen hatte. Obwohl die SZ ansonsten immer gerne bereits ist, gestohlene Geschäftsunterlagen zu verwenden und das als investigativen Journalismus auszugeben.

Föderl-Schmid hatte dabei schon selbst eingeräumt, dass ihr Fehler unterlaufen seien. Dann wurden auch noch Plagiatsvorwürfe bezüglich ihrer Dissertation bekannt, sie wurde daraufhin eiskalt fallengelassen und von der gleichen Chefredaktion, die sie zuvor noch verteidigt hatte, aus dem «Tagesgeschäft» abgezogen.

So hat auch ZACKBUM das Thema aufgenommen und der Unschuldsvermutung nicht wirklich Platz eingeräumt. Vor allem hat ZACKBUM angenommen, dass jemand, der wie Föderl-Schmid seit vielen Jahren in den oberen Etagen des Journalismus verkehrt, eine dicke Hornhaut hat, an der all diese Vorwürfe abtropfen.

Dann wurde aber laut Pressemeldungen das Auto der Journalisten gefunden. Von ihr selbst fehlte mehr als ein Tag lang jede Spur. Inzwischen ist sie lebend gefunden worden, und die Chefredaktion der SZ, die sie zuvor abservierte, heult vor Freude. Also der Chefredaktor tut das; wie eigentlich immer und überall bleibt die aus der Schweiz importierte Quotenfrau Judith Wittwer stumm wie ein Fisch.

Also war an all den Vorwürfen sogar noch mehr dran, als bislang eingeräumt wurde. Anscheinend steht auch ihre Dissertation unter verschärfter Beobachtung, sowie ihre vielen, vielen Artikel, die sie in den letzten Jahren herstellte.

Plagiate gehen gar nicht, besonders nicht, wenn man so einen scharfen und rechthaberischen Reifen fährt wie Föderl-Schmid, wie ZACKBUM schon kritisieren musste. Aber es gilt nicht nur, die Qualität ihrer Artikel aufzuarbeiten. Sondern auch das Verhalten der Chefredaktion in dieser Affäre. Das ist mehr als dubios.