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Vergewaltigung: Der Mob tobt sich aus

Sexualdelikte lassen die Emotionen hochgehen. Leider auch in den Medien, wo Abscheu und Unkenntnis einen fatalen Mix ergeben.

Es muss befriedigend sein, wenn man unbeleckt von jeglichen juristischen Kenntnissen einfach mal losheulen darf. In der Erregungsmaschine Soziale Medien ist das Geschäftsprinzip (und füllt die Taschen der Betreiber). Hier müssen Kommentare möglichst kurz, dumm und knackig sein.

Hier tobt der Mob sich anonym aus.

Anlass für die aktuelle Erregung (die genauso schnell verschwinden wird wie alle ihre unendlich vielen Vorgänger) ist das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt über einen Vergewaltigungsfall. In zweiter Instanz reduzierte es das Strafmass für einen Vergewaltiger. In der mündlichen Urteilsbegründung verstieg sich die Richterin zur Aussage, dass «das Opfer mit dem Feuer gespielt» habe.

Zudem habe das Vergewaltigungsopfer zuvor bereits alkoholisiert ein einverständiges Techtelmechtel auf einer Toilette abgehalten und sei bereits 2017 wegen einer Falschbeschuldigung verurteilt worden. Das änderte aber nach Meinung des Gerichts nichts an der Beurteilung, dass es sich um eine Vergewaltigung gehandelt habe. Lediglich das Strafmass wurde gesenkt.

Mittelalter …

Das führte erwartungsgemäss zu einem Aufschrei an den Klowänden des Internets, vor allem auf Twitter. Das hier ohne viel Kenntnis, aber mit viel Meinung polemisiert und geholzt wird, ist nichts Neues.

… oder Ohrfeige.

Erschreckend ist mehr die Reaktion in den sogenannten Qualitätsmedien. Herausragend wie meist Tamedia, diesmal in Gestalt des Lokalorgans «Basler Zeitung». Da keift Mirjam Kohler sofort nach der mündlichen Urteilsverkündigung los:

«Es gibt ein Wort dafür: Opfer-Täter-Umkehr. Schuld ist nicht der kurze Rock, nicht der Alkoholkonsum des Opfers. Sondern der Täter. Dass dieser moralisch-geschwängerte Mechanismus einen positiven Einfluss auf das Strafmass eines Vergewaltigers hat, ist beschämend und skandalös.

In unserem Justizsystem muss sich Grundlegendes verändern.»

Eine weitere Kindersoldatin des Journalismus; nach ein paar mehrmonatigen Praktiken, unter anderen beim Qualitätstitel «bajour», ist sie seit April Teilzeit-Redaktorin bei der BaZ. Nun hat jeder – auch jede – das Recht, klein anzufangen und noch viel dazuzulernen. Aber gleich so den Mund aufzureissen und grundlegende Veränderungen in unserem Justizsystem zu fordern: dazu müsste man schon ein paar juristische Grundkenntnisse aufblitzen lassen – statt gesinnungsgeschwängerter Leere.

Keiner zu klein, Kommentator zu sein

Auch «20 Minuten» begibt sich aus seiner Haltung der Nicht-Kommentierung mit dem Titel:

««Sie hat mit dem Feuer gespielt» – Vergewaltiger wird von Appellationsgericht belohnt»

Der «Blick», weit entfernt von früheren Verhaltensweisen gegen Frauen, zitiert fleissig: «Das Urteil sorgt für Empörung. Agota Lavoyer, Leiterin Beratungsstelle Opferhilfe Solothurn, twitterte: «Basel 2021: Das Gericht lastet einer Frau Mitverantwortung für ihre Vergewaltigung an, weil (Achtung!) sie mit einem anderen Mann herumgemacht habe an dem Abend.»» Dieser Empörung schliesst sich Autorin Andrea Cattani offenbar an.

Wo Empörung ist, ist der sogenannte Nachzug nicht weit. Man hält das Thema am Köcheln, indem man als Brandverstärker Berufene und Politiker zitiert. Macht kaum Arbeit, füllt aber ungemein Platz: «Politikerinnen von rechts bis links sind sich in der Frage ungewohnt einig. Franziska Stier vom feministischen Streikkollektiv Basel sagt: «Das ist eine Urteilsbegründung aus dem letzten Jahrhundert. So was erwarte ich heutzutage von einer Richterin nicht mehr. Die Signalwirkung des Urteils an alle Betroffenen ist verheerend, ein Schlag ins Gesicht»», zitiert Kohler.

«Ronja Jansen, Präsidentin der Juso Schweiz, pflichtet bei und sagt: «Auch die Vermischung von einvernehmlichen sexuellen Handlungen und Vergewaltigungen, die bei diesem Fall gemacht wurde, ist ein Affront für alle Betroffenen von sexueller Gewalt und skandalös. Unser Sexualstrafrecht ist unzureichend und hat mit der Realität oft nicht viel zu tun.» Die Grossrätin Annina von Falkenstein (LDP) kritisiert das Urteil ebenfalls: «Der Fall zeigt einmal mehr, dass die Integrität von Frauen zu wenig gewichtet wird.» Laetitia Block, Präsidentin der Jungen SVP Basel-Stadt, kommentiert: «Aus juristischer Sicht ist das Recht bei Vergewaltigungen viel zu milde. Wir brauchen dafür eine viel höhere Mindeststrafe.»»

Noch mehr Strafrechtsspezialisten gehen ans Gerät

Natürlich bringt sich auch Strafrechtler Dennis Frasch von «watson» mit einem fundierten Urteil in die Debatte ein: «Juristisch heikel einzustufen ist dann ein weiterer Punkt der Urteilsbegründung: Das Vergehen werde relativiert durch «die Signale, die das Opfer auf Männer aussendet», so die Gerichtspräsidentin. Dabei bezog sie sich vor allem auf das «Verhalten im Club», wo sich die Frau offenbar mit einem anderen Mann in eine Toilette zurückzog.»

Dennis Frasch, ein weiterer Kindersoldat und Multitalent, der alles wegschreibt, was ihm auf den Bildschirm gerät.

Twitter: Keine Ahnung, aber viel Meinung.

Aber, nach Bedenkfrist, am 5. August rafft sich sogar die NZZ zu einem Stirnrunzeln auf: ««Man muss feststellen, dass sie mit dem Feuer spielte»: Diesen verhängnisvollen Satz soll eine baselstädtische Gerichtspräsidentin am vergangenen Freitag bei der Urteilseröffnung in einem Vergewaltigungsfall von 2020 gesagt haben. Irritierend ist dies, weil das Gericht eine Schuldminderung des Täters nicht zuletzt mit diesem Hinweis auf das Verhalten des Opfers begründet haben soll. Das berichteten mehrere Medien sowie verschiedene beim Prozess Anwesende, mit denen die NZZ im Kontakt war. Die NZZ war bei der Urteilsverkündung nicht dabei.» Hier kommt strafverschärfend hinzu, dass der Autor Daniel Gerny tatsächlich über juristische Kenntnisse verfügt.

Das kann man hingegen von diesem Schreihals im «Papablog» von Tamedia nicht sagen:

«Unglaublich absurdes Gerichtsurteil.»

«Weil das Opfer betrunken war, freizügig gekleidet oder weil es gerne Sex mit wechselnden Partnern hat. Die gleiche misogyne Scheisse, immer und immer wieder. Was das mit Kindern und dem Papablog zu tun hat? Ich will, dass einvernehmliches Verhalten und Gewaltfreiheit Schulfach wird. Ich will, dass Schulklassen dieses Urteil auseinandernehmen, anschreien, zerreissen und sich ein besseres ausdenken.»

Nils Picker ist also dafür, dass Kinder an die Macht kommen, wie schon Herbert Grönemeyer forderte. Wieso überlässt er die Beurteilung nicht dem Mob? Oder dem «gerechten Volkszorn»? Wieso nicht der gute alte Pranger mit Anschreien und Anspucken? Wieso eigentlich nicht einfach abstimmen? Dabei alle Möglichkeiten anbieten: Kopf ab, Schwanz ab, lebenslänglich, Verwahrung, beim fröhlichen Jekami.

Ob ein paar Lektionen Rechtskunde nützen?

Das Appellationsgericht Basel-Stadt sah sich genötigt, was Gerichte eher selten tun, mit einer Medienmitteilung die gröbsten Irrtümer richtigzustellen.

Immerhin schaffte es Tamedia, allerdings mit einer der Kindersoldatin Kohler an die Seite gestellten Fachkraft, diese Korrektur einigermassen korrekt wiederzugeben. Die wichtigsten Punkte:

  1. Das Urteil wurde von einem Dreiergremium gefällt, nicht von einer Richterin allein.
  2. Der Schuldspruch wegen Vergewaltigung wurde bestätigt, das Strafmass allerdings von 4,25 auf 3 Jahre gesenkt. Bis zu diesem Rahmen ist gesetzlich vorgeschrieben, einen teilbedingten Vollzug zu gewähren.
  3. Die bereits abgesessenen fast 18 Monate Untersuchungshaft müssen dabei angerechnet werden, womit der Beschuldigte in wenigen Tagen freikommt.

In Punkt 6 ruft das Gericht allen Volksstimmen in Erinnerung, was zu den fundamentalen Prinzipien unserer zivilisierten Rechtsprechung gehört. Das ist dermassen wichtig, dass es zum Schluss vollständig zitiert werden muss. Denn neben der Unschuldsvermutung und dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» soll und muss unser Justizsystem nicht nur die Opfer, sondern auch die Täter beschützen. Vor Gefühlsaufwallungen, Hetze und blanker Wut. Vor Volkszorn und Lynchjustiz. Eine Vergewaltigung ist unbestreitbar etwas vom Widerlichsten, was Menschen einander antun können.

Genau deshalb muss nach Recht und fachkundig ein möglichst gerechtes Urteil gefunden werden. Ob das dem Mob passt oder nicht. Die Aussage «mit dem Feuer gespielt» war in der Vermittlung dieses Prinzips nicht hilfreich. Aber die schriftliche Begründung steht noch aus, bis dahin werden sich die Schreihälse schon längst anderen Themen angenommen haben.

Vielleicht nützt diese Erinnerung etwas, wohl eher aber nicht:

6. «Das Gesetz sieht für jeden Straftatbestand einen sogenannten Strafrahmen vor. Innerhalb dieses Strafrahmens ist die Strafe nach dem konkreten Verschulden des Täters festzusetzen. Zu berücksichtigen sind die Schwere der Verletzung, die Verwerflichkeit des Handelns, die Beweggründe und Ziele des Täters und wie weit der Täter in der Lage war, die Verletzung zu vermeiden. Ferner sind das Vorleben des Täters, dessen persönliche Verhältnisse und die Auswirkungen der Strafe auf sein Leben zu berücksichtigen. Bemisst das Gericht die Strafe, so hat es jeweils die konkreten Tatumstände, die konkrete Situation des Täters, seinen konkreten Tatbeitrag und die konkreten Auswirkungen auf das Opfer zu berücksichtigen. Wenn dabei geprüft wird, wie der Beschuldigte die Situation interpretiert hat, geht es lediglich darum, das Verschulden des Täters zu bemessen und nicht darum, das Opfer zu disqualifizieren. Ferner muss sich das Gericht vergleichbare bereits entschiedene Fälle vor Augen halten. Die Strafe muss deshalb nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit ausgesprochen werden. Vergleichbares Verschulden soll vergleichbar geahndet werden.»

 

 

 

 

Prüfungsfrei Kantonsrätin

Diese sieben Damen wirken bei der Herstellung unsere Gesetze mit. Au weia.

Einen Tagi-Artikel gelesen. Ihn nicht verstanden. Null Informationen eingeholt, wie sinnvoll es ist, Zahlen auf Kantonsebene herunterzubrechen. Bei 81 verurteilten Vergewaltigern – schweizweit. Und zu diesem Unsinn noch 7 dumme Fragen hinzugestellt. Offensichtlich gibt es im Kantonsparlament keine Geschwindigkeitsbeschränkung für rasende Dummheit. Das muss man in voller Länge sehen – und aushalten. Wir haben uns gestattet, im Anschluss die Antworten des Regierungsrats vorwegzunehmen – und erheben kein Copyright darauf.

Zürich, Rüti, Gossau und Winterthur, 19. April 2021

ANFRAGE von Silvia Rigoni (Grüne, Zürich), Judith Anna Stofer (AL, Zürich), Pia Ackermann, (SP, Zürich), Andrea Gisler (GLP, Gossau),

Barbara Günthard Fitze (EVP, Winterthur), Angie Romero (FDP, Zürich) und Yvonne Bürgin (Die Mitte, Rüti)

betreffend Grosser Verbesserungsbedarf für Opfer von Sexualdelikten ________________________________________________________________________

Eine Untersuchung der ZHAW zeigt auf, dass grosse Unterschiede zwischen den Kantonen im Umgang mit mutmasslichen Vergewaltigungen bestehen (Tages-Anzeiger vom 17. April 2021). Während im Kanton Waadt 61 Prozent der mutmasslichen Täter verurteilt wurden, sind es im Kanton Zürich lediglich 7,4 Prozent. Auffällig ist, dass im Kanton Zürich von den angezeigten Vergewaltigungen vergleichsweise sehr wenige zu einer Anklage führten. Rund 80 Prozent der Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft mit einer Einstellungsverfü- gung beendet.

Im Kanton Bern können sich Opfer von Sexualdelikten an der Frauenklinik von Spezialistinnen und Spezialisten untersuchen lassen. So können Beweise gesichert werden und es wird eine rechtsmedizinische Dokumentation erstellt. Im Kanton Waadt verfügt das Universitätsspital Lausanne über eine eigene Abteilung für Gewaltmedizin, in fünf weiteren Spitälern im Kanton Waadt können sich Opfer von Sexualdelikten von Spezialistinnen und Spezialisten umfassend rechtsmedizinisch untersuchen lassen. Der Kanton Waadt übernimmt dabei die Kosten. In seiner Antwort auf die Anfrage KR-Nr. 372/2018 berichtet der Zürcher Regierungsrat von verschiedenen Untersuchungsorten und jeweils fallspezifisch hinzugezogenem Personal.

Es scheint, dass es im Kanton Zürich einen grossen Verbesserungsbedarf im Umgang mit Opfern von Sexualdelikten gibt. Es gibt klare Hinweise dafür, dass die Strafverfolgung im Kanton Zürich nicht optimal verläuft. Auf Nachfragen des Tages-Anzeigers konnten weder die Justizdirektion, die Oberstaatsanwaltschaft noch das Obergericht zu den beunruhigenden Ergebnissen Auskunft geben. Offenbar fehlt eine systematische und koordinierte Datenerhebung, welche Erklärungen zu diesen Unterschieden liefern kann.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Kritik, dass Vergewaltigungen zu oft straffrei bleiben? Was gedenkt er dagegen zu tun?
  2. Welche Daten stehen im Kanton Zürich zu Vergewaltigung, Schändung und sexueller Nötigung zur Verfügung?
  3. Gibt es Erklärungen, warum rund 80 Prozent der Fälle von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden?
  4. Was sind die Gründe dafür, dass die Verurteilungsquote im Kanton Zürich so tief ist?
  5. Was wurde in den letzten Jahren bei der Einvernahme und Untersuchung der Opfer verbessert? Sind weitere Verbesserungen geplant?
  6. Was wurde seitens der Strafverfolgung in den letzten Jahren unternommen, um die Anzeigequote zu erhöhen? Was hat die Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren gemacht, um die Zahl der Anklagen vor Gericht in Fällen von Vergewaltigung zu erhöhen? Welche weiteren Massnahmen sind noch geplant, respektive nötig?
  7. Wie stellt sich der Regierungsrat zu der Aussage von Brigit Rösli, Rechtsanwältin in vielen Sexualdelikten, dass im Kanton Waadt die Behörden die Aussagen der Frauen offenbar als glaubhafter einstufen als im Kanton Zürich?

  • Da muss sich der Regierungsrat kurz schütteln, etwas kaltes Wasser ins Gesicht spritzen und zur Antwort schreiten:
  1. Der Regierungsrat hält sich an die Gewaltenteilung, weshalb er diese Frage nicht beantworten kann. Er fragt sich aber, ob die Anfragerinnen das Prinzip der Gewaltenteilung verstanden haben.

  2. Über die genauen Zahlen geben die Jahresberichte der Gerichte Bescheid, die dem Kantonsrat jedes Jahr vorgelegt werden.

  3. Die Staatsanwaltschaften stellen Untersuchungen nach genauer Abklärung dann ein, wenn sich eine Straftat nicht nachweisen lässt.

  4. Die Verurteilungsquote bemisst sich an der Zahl zur Untersuchung gelangenden Fällen und deren Erledigung. Je höher die Anzahl nachgewiesener Fälle, desto höher die Zahl Fälle, die ans Gericht gelangen. Wie die Gerichte urteilen, kann der Regierungsrat nicht beantworten. Er kann sie aufgrund der Gewaltenteilung auch nicht beeinflussen. Er fragt sich aber, ob die Anfragerinnen das Prinzip der Gewaltenteilung verstanden haben.

  5. Die Staatsanwaltschaften bilden sich ständig weiter und verbessern so ihre Arbeit. In zivilisierten Ländern macht man das so.

  6. Der Regierungsrat kann die Anzahl der Anzeigen nicht erhöhen. Ziel der Staatsanwaltschaften ist es nicht, die Gefängnisse zu füllen, sondern mutmassliche Straftaten zu klären und dabei belastendes wie entlastendes Material zu sammeln um daraus schliessen zu können, ob Anklage erhoben werden kann. Die Bestrafung obliegt dem Gericht.

  7. Wer ist Brigit Rösli?

 

Das ist keine Realsatire. Das ist satirische Realität; nur ernstgemeint.

Tagi gegen Rechtsstaat: 2 zu 0

Es bröckelt überall bei Tamedia. «Vergewaltigung, schaut Zürich weg?» Nein, die Autorin schielt am Rechtsstaat vorbei.

Lisa Aeschlimann ist einer dieser Kindersoldaten, die mutig auf komplexe Themen losgelassen werden. Im besten Fall stimmt’s auch, im schlechtesten gibt’s etwas Ärger, aber die Schreibkraft ist dafür billig.

Nun nahm sich am Samstag Aeschlimman der Frage an, die sie so formuliert: «Wer im Kanton einer Vergewaltigung beschuldigt wird, bleibt in 12 von 13 Fällen straffrei.»

Das hat sie in der Journalistenschule gelernt: Szenischer Einstieg mit einem Beispiel, dann der Aufschwung ins Allgemeine. Das hat sie auch soweit sauber hingekriegt, sogar mit einem Fall, der zeige, «wie schwierig es ist, strafrechtlich aufzuarbeiten, was zwischen zwei Menschen bei einer mutmasslichen Vergewaltigung geschehen ist».

Der Aufmacher auf Seite eins …

Das ist soweit wahr, ausser, dass die «mutmassliche Vergewaltigung» die Sichtweise des Opfers ist. Oder des mutmasslichen Opfers. Nun baut Aeschlimann eine ganz wacklige Brücke ins Allgemeine. Es gebe eine Untersuchung, nach der im Kanton Waadt 61 Prozent der Beschuldigten verurteilt wurden, in Zürich nur deren 7,4 Prozent.

Ebenfalls aus der Journalistenschule stammt noch der Einschub: «Die Daten sind mit Vorsicht zu geniessen.» Aber leider hält sie sich selbst nicht an diesen guten Ratschlag. Um es nicht selber sagen zu müssen, kommen nun völlig unparteiische Fachleute zu Wort, zum Beispiel eine Vertreterin der «Frauenberatung sexuelle Gewalt»: «Die Zürcher Quote ist stossend tief. Sie zeigt, dass sexuelle Gewalt nach wie vor ein fast straffreies Delikt ist.»

Immerhin: von 26 Vergewaltigungsverfahren vor Zürcher Bezirksgerichten im Jahre 2020 endete ein Drittel mit einer Verurteilung, räumt Aeschlimann ein.

Aber wieso dann dieser frappierende Unterschied bei dem Prozentsatz von Verurteilungen? Da macht Aeschlimann zwei Ursachen dingfest. Frauen würden nach einer Vergewaltigungsanzeige in der Einvernahme immer noch unter Schock stehen, seien traumatisiert, und müssten «in dieser Verfassung viele, zum Teil sehr intime Fragen beantworten.»

Daher sei ein spezielles Zentrum für solche Fälle unbedingt nötig. Den zweiten Schuldigen sieht die Journalistin in der Zürcher Staatsanwaltschaft, die überproportional viele Fälle gar nicht zur Anklage bringe. Dann dürfen Zürcher Behörden dazu nichts sagen oder diese Behauptungen «kategorisch» zurückweisen.

Absurde Vergleiche, monströses Verständnis vom Rechtsstaat

Damit kann man handwerklich wenig gegen diesen Artikel einwenden, obwohl er rechtssaatlich bedenklich und desaströs ist. Schon alleine der Vergleich der Verurteilungsrate ist absurd. Noch schlimmer wird es mit der Behauptung, dass also im Kanton Zürich überproportional viele «mutmassliche» Vergewaltiger frei herumlaufen.

Dafür gibt es nur ein englisches Wort: Bullshit. Denn mit dem «mutmasslichen Vergewaltiger» verhält es sich so: Sie laufen nie völlig frei herum. Entweder sitzen sie in U-Haft, oder sie können bis zum Abschluss der Untersuchung unter strengen Auflagen ihrem normalen Leben nachgehen. Dann gibt es entweder eine Einstellung des Verfahrens, oder eine Gerichtsverhandlung. Bis zum rechtsgültigen Entscheid der letzten damit befassten Gerichtskammer gilt, selten so gelacht, auch für diese «mutmasslichen» Täter die Unschuldsvermutung.

Wird das Verfahren eingestellt, laufen sie anschliessend genau so unschuldig herum wie alle anderen Zürcher auch, die niemals in Verdacht gerieten, ein Vergewaltiger zu sein. Oder aber, es kommt zu einem Prozess. Wenn der mit Freispruch endet, gilt das gleiche. Endet er mit einem Schuldspruch, gegen den nicht Einsprache erhoben wird, verwandelt sich der «mutmassliche» Vergewaltiger in einen verurteilten. Der nach Verbüssung seiner Strafe wieder ein unbescholtener Bürger wird.

Nicht beschämend wenig, beschämend wenig Sachverstand

Aeschlimann zur Seite springt in einem Kommentar Liliane Minor. Dass in Zürich nur «sieben von hundert Strafanzeigen» mit einer Verurteilung endeten, sei «beschämend wenig». Hier werkle die Staatsanwaltschaft «als Blackbox» vor sich hin. Und das müsse dringlich geändert werden.

Ob sich die beiden Damen bewusst sind, was sie hier dummbeuteln? Die Verurteilungsrate von «mutmasslichen» Vergewaltigern an Prozentzahlen ausrichten? Der Kanton Waadt ist die Benchmark, 60 Prozent Verurteilungen sollten doch auch in Zürich zu schaffen sein.

Das erinnert stark an die dunklen Zeiten der Inquisition, wo auch Regionen oder Städte zur Ordnung gerufen wurden, wenn sie nicht eine genügende Anzahl von Ketzern und Hexen auf den Scheiterhaufen verbracht hatten.

Aber, offensichtlich, im schwer verunsicherten Tagi traut sich keiner, vor allem kein Mann, zwei Journalistinnen auf die Absurdität ihrer These aufmerksam zu machen, die zudem, wie beide einräumen, auf einer Studie beruht, «die viele Fragen offen» lasse und «teils auf sehr kleinen Zahlen» Schlussfolgerungen ziehe. Also auf Deutsch: nahezu unbrauchbar ist, ausser, man will Thesenjournalismus betreiben.

Gefährliche Demonstranten vor dem Bezirksgericht Zürich

Dass eine absurde Verzerrung der Wirklichkeit nicht nur mit Buchstaben möglich ist, beweist gleich die nächste Seite. Da geht es um den Prozess gegen Schweizer Teilnehmer an den G-20-Protesten in Hamburg. Im Gerichtssaal ging es turbulent zu und her, aber da ist natürlich fotografieren nicht erlaubt.

Also knipst der Fotograf in seiner Not «Demonstranten», die sich «vor dem Zürcher Bezirksgericht mit den drei Angeklagten solidarisieren». Auf dem Foto sieht man ein rundes Dutzend Polizisten, die den Eingang bewachen. Die sind allerdings den «Demonstranten» im Verhältnis von 6 zu 1 überlegen. Denn es gibt nur zwei; das Minimum, um ein Transparent ausrollen zu können.

In der Psychiatrie würde man das galoppierenden Realitätsverlust nennen. Wie man das an der Werdstrasse nennt, ist geheim. Aber unser Mitgefühl begleitet all die Journalisten dort, ob männlich, weiblich oder divers, die bei so einem Schrott die Augen nach oben rollen und ihn durchwinken. In der Hoffnung, dass morgen alles vergessen ist.