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Newsblamage bei Hetzcourage

Erschreckendes über «Netzcourage». Die Mainstream-Medien schweigen.

In einer ganzen Serie hat Michèle Binswanger mit Hilfe eines Investigativteams Tausende von internen Äusserungen von Exponenten von «Netzcourage» ausgewertet. Ergebnis: Präsident Hansi Voigt und Gründerin und Geschäftsführerin Jolanda Spiess-Hegglin haben mit allen fiesen Tricks, «Drecksarbeit» und vielen Helfershelfern versucht, eine Buchpublikation zu verhindern und die Autorin so fertigzumachen, dass sie am besten «auswandern» sollte.

Ein Fall für «Netzcourage», der Fall von «Netzcourage». Das wäre eigentlich ein Anlass für die Mainstreammedien, die sonst jeden Furz einer angeblichen Diskriminierung einer Frau tief einatmen, breit zu berichten. Stattdessen: tiefes Schweigen im Blätterwald. Lediglich «20 Minuten» traute sich mit einer zerquälten Story an die Öffentlichkeit, die vor Konjunktiven und Möglichkeitsformen nur so strotzte.

Ringier? Will das Thema JSH weiträumig umfahren, solange der Prozess wegen Gewinnherausgabe läuft. Tamedia: hat lange Zähne, weil Binswanger dort in leitender Position tätig ist. NZZ? Will sich nach Ausflügen in den Themenbereich «Roshani/Canonica», die nicht sehr glücklich verliefen, lieber vornehm zurückhalten. CH Media? Will vielleicht ihren ehemaligen Leiter Publizistik, den JSH-Lautsprecher Pascal Hollenstein, schützen. Ob bei seinem abrupten Abgang Stillschweigen auch hierüber vereinbart wurde?

Natürlich schweigen wie gemeldet auch die Beiräte und natürlich JSH sowie Voigt auf entsprechende Anfragen.

Binswanger wurde am Mittwoch in Basel wegen Verleumdung verurteilt. Der Prozess drehte sich um einen einzigen Tweet, den Binswanger 2020 abgesetzt hatte und in dem sie JSH vorwarf, «einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen». Das bewertete der Einzelrichter als «massiv ehrverletzend». Binswanger hat angekündigt, in Berufung zu gehen.

Darauf rauschte es im Blätterwald, die Mediendatenbank SMD zählt alleine am Tag des Urteils 47 Treffer. Eine fünfteilige Serie mit der Auswertung von Tausenden von Textnachrichten, die eindeutig belegen, wie hier eine hinterlistige Kampagne in Bewegung gesetzt wurde, um Binswanger unmöglich zu machen und die Publikation ihres geplanten Buchs mit allen Mitteln zu verhindern. Medienecho: nahe null. Vorläufiges, nicht rechtskräftiges Urteil wegen eines Tweets: grosses Kino.

Schäbiges Kino. Die meisten Medien, darunter auch «Blick» oder «Tages-Anzeiger», übernahmen einfach die SDA-Tickermeldung zum Prozess. Die NZZ, die bislang eisern geschwiegen hatte, nahm die Enthüllung der Hetzkampagne auf. Aber wie: «Veröffentlicht worden sind die Auszüge in mehreren Beiträgen auf einem Blog von Binswanger, wobei nicht klar ist, wer die Sache recherchiert und verfasst hat.» Das ist wohl nebensächlich, da es sich unter der Verantwortung von Binswanger abspielt, die Authentizität der Belege für diese Schmierenkampagne wäre wohl wichtiger zu erwähnen.

Immerhin räumt Daniel Gerny dann ein: «Die zitierten Chat-Wortmeldungen sind teilweise krass und lassen sich mitnichten mit Spiess-Hegglins Ansinnen vereinbaren, Hass im Netz zu bekämpfen.» Um sofort zu relativieren: «Allerdings ist vorderhand vieles unklar oder bleibt ohne Kontext und wird von den Betroffenen teilweise gar bestritten.» Wer die Dokumentation durchgelesen hat, fragt sich, was wohl Gerny angeschaut hat.

JSH selbst gibt sich abgeklärt und ruft alle Beteiligten zur Mässigung auf. Was im leichten Widerspruch zur Ankündigung ihrer Anwältin steht, dass die Veröffentlichung der Chatprotokolle neue Verfahren nach sich ziehen werde. Vielleicht sollten sich die beiden absprechen.

Schmerzlich peinlich ist aber, dass dieses Urteil auf einem Nebenschauplatz dermassen publizistische Aufmerksamkeit erregt – während der aktuelle Skandal einer nachgewiesenen Hetzkampagne keiner Erwähnung wert war. Ausser in der «Weltwoche» und in einigen wenigen, kleinen Plattformen.

Noch peinlicher ist es, dass alleine ein kleines Organ über diese Affäre so berichtet, wie es auch den sogenannten Qualitätsmedien anstünde: die «Jungfrau Zeitung». Seit 2020 nur noch als Internet-Ausgabe erhältlich, die sich aber laut eigenen Angaben der Aufmerksamkeit von 400’000 Nutzern erfreut. Ausgerechnet die kleine Gossweiler Medien AG, inzwischen in vierter Generation inhabergeführt, zeigt’s den vermeintlich Grossen, wie Berichterstattung geht.

Man kann die Auseinandersetzungen zwischen JSH und Binswanger als Zickenkrieg abtun, man kann sich gelangweilt abwenden. Aber man darf nicht übersehen, dass die Berichterstattung hierüber einen weiteren Tiefpunkt des medialen Schaffens der verbliebenen Rumpfredaktionen von Tamedia, CH Media und Ringier darstellt. Selbst die NZZ macht hier keine gute Falle, wie schon im Roshani-Skandal.

ZACKBUM bleibt dabei: dieses Zwischenurteil über einen einzigen Tweet ist erwähnenswert, aber Kurzfutter. Die Abgründe, die die fünfteilige Enthüllungsserie über die beiden Protagonisten von «Netzcourage» und ihre Helfershelfer aufzeigt, notabene eines Vereins, der auch mit Steuergeldern alimentiert wurde, wäre eine breite Berichterstattung wert gewesen. Aber auch diesen Teil des Handwerks – gewichten, einordnen, priorisieren – haben die überlebenden Redaktoren in ihren Verrichtungsboxen längst vergessen.

Tamedia bricht sich über die mangelnde Akzeptanz der Gendersprache einen ab, plädiert für mehr Sichtbarkeit. Hier wird eine Frau übel gemobbt, dazu noch eine eigene Mitarbeiterin, ausgerechnet von der hasserfüllten Kämpferin gegen Hass im Internet, samt Adlatus und Büttel – und das ist Tamedia weder einen Kommentar, noch eine Erwähnung wert? Aber ein juristischer Zwischenbescheid, das gibt immerhin ein copy and paste von der SDA. Das ist nun wirklich, um es im Tamedia-Stil zu sagen, zum K***.