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Medien-Meute

Nichts Schlimmeres, als nicht recht zu haben.

Es war der Höhepunkt der #metoo-Hysterie. Reihenweise wurden Stars und Sternchen angeblicher sexueller Übergriffe beschuldigt, die oftmals Jahrzehnte zurücklagen.

Kevin Spacey, der geniale Schauspieler («House of Cards»), wehrte sich erfolgreich dagegen. Freispruch auf ganzer Linie – aber finanziell ruiniert und ohne Aufträge.

Ein weiterer Fall war der Rammstein-Sänger Till Lindemann. An ihm arbeitete sich sogar der «Spiegel» mit einer Titelgeschichte ab:

Der NZZ-Autor Ueli Bernays verlor völlig die Orientierung und titelte: «Till Lindemann und Rammstein: Aus dem Künstler ist ein Täter geworden». Selten ist auf die Unschuldsvermutung so laut gepfiffen worden. Auch der «Blick» japste los, musste dann aber schnell den Schwanz einziehen.

Nach einem Artikel voller unbelegter Vermutungen, was der Rammstein-Sänger wohl mit Fans anstellen würde, die kreischend in der Row Zero stehen und es als höchstes Glück empfinden, anschliessend zur After-Party eingeladen zu werden, musste er den Artikel schnell löschen, und Ringier gab «nach Abmahnung gegenüber unserem Mandanten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab», vermeldeten die Anwälte des Sängers triumphierend.

Den Vogel schoss wie meist Tamedias Amok-Redaktor Andreas Tobler ab. Der machte sich zur Witznummer, indem er einerseits die Unschuldsvermutung beschwor. Andererseits aber forderte:

«Die Rammstein-Konzerte sollten abgesagt werden».

Schnee von gestern. Auch in diesem angeblichen Fall endete alles im freien Fall, im Nichts. Keine Anschuldigung hielt der genaueren Überprüfung stand, anonyme Heckenschützinnen kamen davon, verschwanden oder wurden sogar verurteilt.

Nun verträgt die Journaille aber nichts schlechter als öffentlich vorgeführt zu werden. Wenn aus der mit Füssen getretenen Unschuldsvermutung erwiesene Unschuld wird, könnte man wenigstens erwarten, dass die Füsse stillgehalten werden und peinlich berührtes Schweigen herrscht.

Aber nein. «Scharfer Protest gegen Einladung von Till Lindemann zu Opernball», tritt der «Spiegel» nach. Denn Leipzig wagt es doch tatsächlich, an seiner Einladung von 40 VIPs festzuhalten, darunter der Sänger.

Triumphierend vermeldet das Blatt: «Ein Leipziger Bündnis namens »Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch« kritisierte die Entscheidung der Veranstalter in einem offenen Brief scharf. Eine juristische Entlastung könne keine moralische sein, heißt es darin. Die Einladung Lindemanns sende »ein fatales Signal« an Betroffene sexualisierter Gewalt. Nach Angaben des Bündnisses haben bereits mehr als 180 Leipziger Kulturinstitutionen, Vereine und Einzelpersonen das Schreiben unterzeichnet.»

Es soll eine Demonstration unter dem Motto «Kein Ball für Täter» geben, Sachsens Vizeministerpräsidentin hat ihre Teilnahme am Ball bereits abgesagt.

Wenn der woke Rechthabermob tobt, dann sind ihm Tatsachen völlig egal. Juristisch unschuldig? Na und, vor deren selbstherrlichem Moraltribunal ist er schuldig und gehört ausgeladen. Mindestens.

Angebliche Opfer werden zu Tätern, der vermeintliche Täter zum Opfer. Eine solche peinliche Niederlage kann die Journaille nicht auf sich beruhen lassen. Ganz am Schluss geht der «Spiegel» noch knirschend seiner Berichterstatterpflicht nach:

«Der Musiker Till Lindemann war 2023 in die Schlagzeilen geraten, nachdem mehrere Frauen ihm sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch vorgeworfen hatten. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im August 2023 mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Lindemann hat die Anschuldigungen stets entschieden bestritten

Dass nicht nur «Blick», sondern auch der «Spiegel» selbst in schweres juristisches Sperrfeuer der Anwälte von Lindemann geraten war – wieso das erwähnen. Dass diese Titelgeschichte wohl der absolute Tiefpunkt in Relotius-Liga war – kein Wort darüber. Dass sämtliche Ermittlungen eingestellt und es nicht mal zu einer Anklage kam – das kann man bösartig so darstellen, wie es der «Spiegel» formuliert.

Till Lindemann, Luke Mockridge, Finn Canonica, Till Schweiger, Kevin Spacey. Die Liste liesse sich beliebig verlängern. Nach Corona erreichte hier die Sittenverluderung der Medien einen neuen Tiefpunkt.

 

Bock als Gärtner

Ueli Bernays tritt in der NZZ gegen Rammstein & Co. nach.

Aufhänger für ihn ist das Buch von Daniel Drepper, Lena Kampf: «Row Zero. Gewalt und Machtmissbrauch in der Musikindustrie». Wer sich in solch vermintes Gebiet begibt, sollte wenigstens ordentlich identifiziert werden. So ist Drepper Mitgründer des sogenannten Recherchezentrums «correctiv», das unlängst mit einem teilweise auf Fälschungen beruhenden Bericht über ein sogenanntes Geheimtreffen in die Schlagzeilen geriet. Diverse wilde Behauptungen mussten zurückgenommen werden, ein mehr als peinliches Schauspiel.

Lena Kampf arbeitet im Ressort Investigative Recherche bei der «Süddeutschen Zeitung». Auch die hat sich in letzter Zeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, siehe Fall Aiwanger oder die Bespitzelung der eigenen Redaktion durch die Chefredaktion.

NZZ-Autor Bernays fiel beim Fall Rammstein durch eine grobe Entgleisung auf: «Till Lindemann und Rammstein: Aus dem Künstler ist ein Täter geworden», so titelte der Vorverurteiler, bis dann Vernunft einkehrte und so abgeschwächt wurde:

Allerdings war sich die NZZ zu fein, diese Korrektur für den Leser kenntlich zu machen. Die unanständige Behauptung im Text blieb allerdings stehen: «Ob es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt hat, ist kaum zu eruieren. Jedenfalls gab es kaum ein klares Ja.» Was Bernays da alles wusste. Als dann sämtliche Anschuldigungen gegen den Rammstein-Sänger im Sand verliefen, schwieg er verkniffen, schwieg sozusagen des Sängers Unhöflichkeit.

Aber nicht nur, wenn es um woke Denunziationen geht, ist Bernays vorne dabei. Auch Musiker mit einer ihm quer rüberkommenden politischen Meinung kriegen ihr Fett ab: «Achtung, Roger Waters ist wieder unterwegs. … breitbeinig und zielbewusst in alle möglichen Fettnäpfe … Plattform für diesen Wüterich … sein aufgeblasener Idealismus und seine Besserwisserei lassen ihn oft als Ritter von hässlicher Gestalt erscheinen.»

Also schlechte Voraussetzungen, um eine sachliche Buchrezension zu erwarten. Das ist sie natürlich auch nicht:

«In einem Buch kratzt ein deutsches Autorenduo an alten Rocker-Mythen». Das Groupie-Wesen, ja ja. Wie soll man volljährige weibliche Fans, die sich freiwillig ihren Popidolen andienen, nur vor sich selbst beschützen? Indem man von einer Zeitenwende schwafelt:

«Lange haben die Fans den selbstgerechten Sexkult ihrer Pop- Götter gefeiert oder zumindest akzeptiert. In den letzten Jahren aber haben sich die Sensibilitäten verändert. Seit man Michael Jackson den Missbrauch von Minderjährigen postum nachgewiesen hat, ist ein Star nach dem anderen ins Fadenkreuz eines kritischen, zumeist feministischen Blicks geraten

Da bewegt sich Bernays zunächst höchstens im Streubereich der Wahrheit, um es höflich zu formulieren. Ein Kläger wirft dem King of Pop posthum vor, ihn als Kind sexuell missbraucht zu haben. Und die Merkwürdig-Justiz der USA hat diese Klage – 15 Jahre nach dem Tod Jacksons – nun zugelassen, dann halt gegen dessen Produktionsfirma und Nachlassverwalter.

Vielleicht sollte man erwähnen, dasss der gleiche Kläger noch 2005 für Jackson vor Gericht aussagte. Das nahm er später zurück und scheiterte bereits 2021 als angebliches Missbrauchsopfer vor Gericht. Nun also ein neuer Anlauf, bei dem es, mangels Täter, nur um Geld geht. Aber solche Differenzierungen sind für Bernays natürlich zu kompliziert und würden seinen Thesen- und Gesinnungsjournalismus unangenehm stören.

Oder einfach: Jackson wurde weder zu Lebzeiten noch posthum Missbrauch «nachgewiesen». Ausser, man nimmt Behauptungen als «Nachweis», was eigentlich mit dem Niveau der NZZ nicht kompatibel sein sollte.

Dann leiert Bernays die Liste von Popstars runter, denen sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde. Meistens aus finanziellen Absichten oder aber, damit sich das angebliche Opfer eine Scheibe vom Ruhm des angeblichen Täters abschneiden konnte. Selbst der Prozess gegen Harvey Weinstein muss inzwischen neu aufgerollt werden. So bleibt der Fall des verurteilten Sexualstraftäters R. Kelly ziemlich einsam stehen.

Nachdem Bernays immerhin darauf hingewiesen hat, dass es durchaus auch zu wilder Lynchjustiz in den sozialen Medien kommen kann, urteilt er am Schluss dennoch streng: «Sexhungrige Altstars sollten ihre Triebe nicht mehr auf Kosten überforderter Fans befriedigen können.»

Laut Bernays sollten also angeblich sexhungrige Altstars darauf verzichten, der Versuchung nachzugeben, wenn hysterische Fans sich für die Row Zero rekrutieren lassen, sich wunschgemäss einkleiden und ausser Rand und Band geraten, wenn sie zur Afterparty eingeladen werden, bei denen es allen Beteiligten klar ist, dass nicht in erster Linie Mikado gespielt und mit abgespreiztem kleinem Finger Tee getrunken wird?

Statt solche unsinnige Forderungen aufzustellen, hätte sich Bernays vielleicht mal eingehender mit seinem eigenen Fehlverhalten und den Vorverurteilungen vieler Kollegen (herausragend Andreas Tobler von Tamedia, der nassforsch forderte, «es gilt die Unschuldsvermutung», dass alle Rammstein-Konzerte in der Schweiz abgesagt werden müssten) beschäftigen.

Mit der Frage, wie es sein kann, dass beim Vorwurf «sexuelle Belästigung vor 20 Jahren» der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss, von Social Media und von Schmiermedien vorverurteilt wird, und wenn er dann wie Kevin Spacey siegreich aus allen Prozessen hervorgeht, ruiniert und um seine Karriere beraubt dasteht.

Mit der Frage, ob sich Unken wie Bernays und Tobler nicht haftbar oder schadenersatzpflichtig machen, wenn sie kolportieren, denunzieren und vorverurteilen.

Das Ausnahmegenie Georg Büchner

Er hätte eine bessere Würdigung verdient.

Ueli Bernays hat schon einiges auf dem Kerbholz. Man liess ihm den unverschämten Titel «Der Künstler als Täter» in der NZZ durchgehen, als Anschuldigungen gegen den Rammstein-Sänger erhoben wurden. Unschuldsvermutung, die hier auch besonders Sinn gemacht hätte, weil sich später alle Denunziationen in Luft auflösten? Nicht mit Bernays. Eine nachträgliche Entschuldigung, Erklärung auf Anfrage? Nicht mit Bernays.

Fast genauso schlimm, wenn sich der Träger eines berühmten Namens an Bertolt Brechts «Leben des Galilei» vergreift. Und dabei seinen Kunstbegriff enthüllt, der an Banalität schwer zu überbieten ist: «Kunst bleibt Kunst, solange sie sich auf Andeutung beschränkt und sich gegen die Banalität des Realen abgrenzt.»

Vielleicht muss man Bernays Stück über Georg Büchner genau so lesen. Er eröffnet damit eine NZZ-Feuilletonreihe über Exil-Geschichten von Künstlern, die in die Schweiz geflohen sind. Eigentlich eine gute Idee, auch wenn man die Absicht – Ukraine-Flüchtlinge – spürt und leicht verstimmt ist. Aber das ist von Goethe, und der suchte in der Schweiz kein Asyl, weil er als Fürstenknecht, Pardon, Fürstendichter keine Verfolgung zu befürchten hatte.

Hier aber Büchner, das wohl grösste Genie der deutschen Literatur, des Theaters, der politischen Kampfschrift. Es ist eine unfassbare Tragödie, dass der Mensch bereits mit 23 Jahren in Zürich starb. Man kann mit Fug und Recht vermuten, dass er die wohl grösste Kathedrale deutscher Literatur hinterlassen hätte, wäre ihm nur etwas mehr Zeit auf Erden vergönnt gewesen.

Aber auch so hat Büchner eigentlich alle Felder bespielt. «Dantons Tod», eine aus ihrer Zeit bis heute hineinragende Abrechnung mit einer fanatisch werdenden Revolution. Erst von Hilary Mantels «Brüder» wieder erreicht, aber die brauchte über 1000 Seiten dafür. «Lenz», eine kongeniale Kurzgeschichte über den deutschen Dichter, der sich in den Wahnsinn flüchtete. «Woyzeck», ein dermassen abgründiges Fragment, dass man schon die Sprachgewalt von Heiner Müller braucht, um ihm einigermassen gerecht zu werden: «Ein vielmal vom Theater geschundener Text, der einem Dreiundzwanzigjährigen passiert ist, dem die Parzen bei der Geburt die Augenlider weggeschnitten haben, vom Fieber zersprengt bis in die Orthografie, eine Struktur, wie sie beim Bleigießen entstehen mag, wenn die Hand mit dem Löffel vor dem Blick in die Zukunft zittert, blockiert als schlafloser Engel den Eingang zum Paradies, in dem die Unschuld des Stückeschreibers zu Hause war.»

Aber Büchner konnte auch die vermeintlich leichte Muse, wie er mit dem bitterbösen Lustspiel «Leonce und Lena» bewies. Und dann sein «Hessischer Landbote», ein Vorläufer des Kommunistischen Manifests von Marx und Engels, mit dem ikonischen Einleitungssatz «Krieg den Palästen, Friede den Hütten». Das war Agitation pur, Aufforderung zum Aufruhr, in einer volksgerechten Sprache und mit einer geradezu biblischen Wucht. Verdienstvoll von Hans Magnus Enzensberger 1974 um Texte, Briefe, Prozessakten und einen klugen Kommentar erweitert, nochmals herausgegeben.

So gäbe es so vieles über die riesigen Grundsteine einer unvollendeten Kathedrale zu sagen, bei denen jeder einzelne Text das meiste, wenn nicht alles verzwergen lässt, was heutzutage als angebliche Literatur daherkommen will. Eigentlich müsste man Literatendarstellern wie Bärfuss oder Kim raten, mal einen Blick in das schmale Werk von Büchner zu werfen – um dann endlich zu verstummen.

Das möchte man auch Barneys anraten, der auch den emblematischen Kampfruf zitiert, um dann schlapp fortzufahren: «Dann ziehen die Autoren wortreich über die deutsche Aristokratie her.» Das ist dem Pamphlet etwa so angemessen, wie wenn einer in der Hölle sagen würde: etwas warm hier.

Statt zu versuchen, diese Berge wenigstens von unten ehrfürchtig zu bestaunen, verliert sich Bernays in Nebensächlichkeiten: «Der Rebell ist unterdessen zum skeptischen Realisten gereift. Die Angst vor Verfolgung hat seine Lust auf politische Agitation gedämpft.» Kein Wunder, wenn ein Mitbeteiligter am «Hessischen Landboten» in den Kerker geworfen wird, dort jahrelang gequält, um schliesslich unter ungeklärten Umständen zu sterben.

Lange Absätze verschwendet Bernays auch auf Loblieder auf das damals in Zürich regierende liberale Bürgertum, in dessen Tradition sich die NZZ selbstverständlich sieht. Es ist leider nicht überliefert, was die NZZ damals zu Büchner und seinem Landboten gesagt hätte; das erste Mal findet er 1875 Erwähnung, als die alte Tante berichtet, dass deutsche Studenten Georg Büchner «unter der deutschen Linde auf dem Zürichberg einen Denkstein zu errichten» beabsichtigen.

Aber immerhin, viel, viel später würdigt die NZZ den «Hessischen Landboten», so schreibt sie im Oktober 1913: «Trotzdem liess sich Büchner durch gewisse Tendenzen fesseln und in das Treiben mit einer Leidenschaft hineinziehen, die ihm nach Eduard Engels Prophezeiung bei längerem Leben die Rolle eines Vollführers von 1848 und damit das Ende eines Robert Blum, vor den Gewehrläufen der Soldaten eines Kriegsgerichtes, hätte eintragen müssen.»

Immerhin. Dagegen ist die gesamte «Würdigung» durch Bernays ein Schluck Wasser, rund 110 Jahre später. Aber vielleicht verhält es sich bei Büchners Kampfschriften wie mit Eugène Delacroix Monumentalgemälde «Die Freiheit führt das Volk an» von 1830. Bevor es zum kitschigen Zitat verkam, wurde es über 30 Jahre lang im Depot verstaut, so sehr fürchtete man seine revolutionäre Sprengkraft.

Und auch heute noch, richtig inszeniert oder gelesen, atmen Büchners Werke den revolutionären Geist des Aufruhrs und des Umsturzes, denunzieren sie die herrschenden Verhältnisse und die an ihnen schuldigen Herrschenden, rufen zu Unrast, Aufruhr und Umsturz auf.

Ausser, sie werden von einem Schmock wie Bernays nochmals zu Grabe getragen.

Armer Brecht

Was passiert, wenn sein Meisterwerk schlecht aufgeführt und schlecht rezensiert wird?

Bertolt Brechts episches Stück «Leben des Galilei» wurde 1943 am Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Wieso ist es nicht möglich, diesem theaterhistorischen Ereignis seine Reverenz zu erweisen, indem man sich möglichst genau an das Original hält? Oder mindestens an die letzte Version Brechts, die 1957 vom Berliner Ensemble aufgeführt wurde.

Warum macht man sich nicht einfach Gedanken darüber, in welchem Verhältnis Wissenschaft und Macht stehen, dass sich das nicht allgemein abstrakt abhandeln lässt, dass mit der Entwicklung und dem Einsatz der Atombombe auch für Brecht einige Kernfragen des Stücks neu gestellt werden mussten.

Wieso vergleicht man es nicht mit Dürrenmatts «Die Physiker», 1962 im gleichen Schauspielhaus aufgeführt? Warum muss der Film «Oppenheimer» in der Rezension von Ueli Bernays lediglich erwähnt werden? Wieso weiss Bernays nicht, dass der Dialektiker Brecht in das Stück Dialoge aus dem stalinistischen Schauprozess gegen Bucharin hineinschmuggelte?

Welche Verantwortung hat der Wissenschaftler, darf er Erkenntnisse zurückhalten, ist er schuld an ihrem Missbrauch?

Wäre es nicht die Gelegenheit für Bernays gewesen, ein paar Worte über die Verantwortung des Journalisten zu verlieren? Wer wie er über den inzwischen von allen Anschuldigungen entlasteten Rammstein-Sänger schrieb, dass aus dem Künstler ein «Täter geworden» sei, hat der nicht Erklärungsbedarf in eigener Sache? Ist da nicht der Journalist selbst zum Täter geworden?

Wie soll Bernays über Kunst schreiben, über Theaterkunst, Dichtkunst, wenn er einen Kunstbegriff hat, der an banaler Dummheit nicht zu überbieten ist? «Kunst bleibt Kunst, solange sie sich auf Andeutung beschränkt und sich gegen die Banalität des Realen abgrenzt.»

Offenbar haben sich die beiden dramaturgischen Versager vom Schauspielhaus an dieser Behauptung orientiert, statt eine intelligente Transponierung des Stücks von Brecht zu versuchen. Das «Leben des Galilei» hat vielleicht nicht den Stellenwert eines Ödipus, eines «Nathan der Weise», eines Shakespeare-Dramas.

Aber von zwei Regisseuren verhunzt zu werden, was ein offenbar nur oberflächlich gebildeter Rezensent zwar kritisiert, der aber nicht in der Lage ist, selbst den Kern des Stücks herauszuarbeiten, das hat Brecht nun wirklich nicht verdient.

Darf der das?

Auch die NZZ ist enthemmt.

Man hätte vermuten dürfen, dass NZZ-Kommentator Ueli Bernays nach seinem skandalösen Titel «Der Künstler als Täter» ein Weilchen auf die Strafbank müsste. Nachdem bei der alten Tante der Verstand wieder einsetzte, wurde das immerhin in «Was ist Tat, was ist Fiktion» geändert. Ohne das allerdings dem Leser gegenüber transparent auszuweisen. Genauso wenig wie ein Plagiat in Bernays seinem Text. Das entspreche «selbstverständlich den üblichen redaktionellen Prozessen», machte sich das Weltblatt gegenüber ZACKBUM lächerlich.

Eine Wiederholung? Sicher, aber die NZZ, bzw. Bernays wiederholt sich doch auch …

Nachdem Bernays bedeutet wurde, dass eine Vorverurteilung trotz Unschuldsvermutung vielleicht nicht so toll sei, wechselt er nun das Pferd, das er zu Tode reiten möchte: «Justiziabel oder nicht – das moralische Empfinden sollte nach den Anschuldigungen gegen Till Lindemann nicht aussetzen.»

Aber dann kann er es doch nicht lassen: «Dass es dabei zu sexuellen Handlungen kam, legen die immer zahlreicheren Zeugnisse von Fans nahe, die sich in den Medien äussern. Immer wieder wird auch der Verdacht vorgebracht, einzelne Groupies seien mit Alkohol oder anderen Drogen gefügig gemacht worden.»

Zurück zu Bernays Wurzeln, der Künstler als –mutmasslicher, verdächtigter – Täter. Nun setzt Bernays zu einem logischen Salto mortale an:

«Es ist richtig, dass sich moderne Gesellschaften auf Gesetze verlassen, um sich von religiösen oder moralischen Zwängen zu befreien. Aber dabei sollte das moralische Empfinden nicht ganz ausgesetzt werden wie bei den zahlreichen Lindemann-Apologeten, die derzeit mit kühlem Zynismus über menschliche Abgründe hinwegsehen wollen.»

Hat man da Worte? Nein. Oder höchstens: Journalismus darf kein Deckmantel sein für Machtmissbrauch. Aber ob Bernays das versteht? Das versteht ja nicht einmal die NZZ …

Im Vollbesitz des allgemeingültigen moralischen Empfindens galoppiert Bernays aufs Neue los: «Zunächst wirken die systematische Groupie-Rekrutierung und das Machtgefälle stossend, das zwischen Rockstar und Groupies klafft

Weiter im Unterstellung- und Vermutungsjournalismus: «Hat aber auch jemand darauf geachtet, dass sie volljährig waren?» Weiss man’s? Weiss es Bernays? Gab es belästigte Minderjährige? Nichts Genaues weiss man nicht, aber man wird doch wohl noch denunziatorisch fragen dürfen.

Dann unterscheidet Bernays, immer noch im Vollbesitz seiner moralischen Kräfte, zwischen Kunst und Pornografie: «In der Kunst mag ja vieles als Rollenspiel durchgehen. In der Wirklichkeit der Pornografie kann sich der Darsteller aber nicht durch ein «lyrisches Ich» aus der Verantwortung ziehen.»

Dann wird’s ziemlich schwabbelig und schwurbelig: «Ähnlich der Volksmusik brauchen die Künstler so wenig Vorbildung wie ihr Publikum. Andrerseits hat sich aber ein hypertropher Starkult ausgeprägt, in dem sich Religiosität mit libidinösen Energien mischt.»

Hä?

Dann gibt Bernays ungefragt wohlfeil-absurde Ratschläge: «Wenn ein erwachsener Künstler auf einen jugendlichen Fan trifft, sollte er ähnlich wie ein Guru das Vertrauen des Schützlings nicht für seine Zwecke missbrauchen. Man sollte von Musikern eine professionelle Distanz den Fans gegenüber erwarten dürfen – gerade auch weil Stars der Versuchung wiederholt erlegen sind.»

Man sollte von einem NZZ-Journalisten auch dies und das erwarten dürfen …

Nun wäre Bernays eigentlich am Ende seiner moralischen Schaffenskraft, aber da ist noch Platz im Kommentar, den er auf 9118 Zeichen aufpumpt. Wie gelingt das? «Der Amerikaner Brian Warner alias Marilyn Manson sieht sich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert; gegen ihn läuft ein gerichtliches Verfahren.»

Das unterscheidet nun Manson von Lindemann, gegen den zurzeit kein Verfahren läuft. Aber das ist für Bernays nur ein Treppchen, um zur nächsten Verleumdung zu schreiten: «Aufschlussreich ist auch der Fall des R’n’B-Stars R. Kelly, der unterdessen mehrfach dafür verurteilt worden ist, dass er minderjährige Fans sexuell missbraucht hat. Obwohl seine Vergehen in seiner Entourage ebenso bekannt waren wie im weiteren Musikbusiness, liess man ihn jahrelang gewähren; alle schauten weg

Nun kommt eine neuerliche Ungeheuerlichkeit: «So war es lange auch im Falle von Lindemann. Von den Mitmusikern über das Management bis hin zum Musiklabel – allen fehlte es einerseits an Zivilcourage und moralischer Intelligenz.»

Bezüglich Intelligenz sollte Bernays nun wirklich nicht mit Steinen werfen …

Tamedia-Boss Pietro Supino klagt gegen den «Spiegel», weil der ihn im Rahmen des Roshani-Skandals in die Nähe des verurteilten Sexualstraftäters Harvey Weinstein gerückt hat.

Hoffentlich klagt Lindemann gegen die NZZ, weil die das Gleiche tut. R. Kelly ist ein verurteilter Sexualstraftäter, den man jahrelang habe gewähren lassen.

«So war es lange auch im Fall Lindemann

ZACKBUM wiederholt sich: gibt es auch bei der NZZ keine Qualitätskontrolle mehr? Aber wir fragen nicht nach, die Antwort kennen wir schon, alles «übliche redaktionelle Prozesse». Meine Fresse.

 

Das Schweigen der NZZ

Etwas unerwartet, aber bezeichnend für den Zustand der Medien.

Journalisten erwarten, dass Medienstellen ihre Anfragen beantworten. Journalisten erwarten, dass das innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Wird nicht geantwortet, sind Journalisten sauer.

Einfach nicht antworten, das greift immer mehr um sich. Patrizia Laeri, Hansi Voigt, Jolanda Spiess-Hegglin, Aline Trede, (fast) alle Stiftungsräte von «Netzcourage», Swissaid: öffentlich ausgeteilt und behauptet wird gerne. Eingesteckt und beantwortet weniger gerne.

Nun reiht sich auch die NZZ ein. Im Zusammenhang mit dem bedenklich schlechten Stück ihres Mitarbeiters Ueli Bernays, einem völlig missglückten Denunziationsartikel, der auf die Unschuldsvermutung und die meisten journalistischen Regeln pfeift, bekam die Medienstelle diese Anfrage von ZACKBUM:

Der Titel über dem Artikel von Ueli Bernays lautete ursprünglich:
«Till Lindemann und Rammstein: Aus dem Künstler ist ein Täter geworden».
Der wurde nachträglich geändert in:
«Till Lindemann und Rammstein: Was ist Tat, was ist Fiktion?».
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wie ist es möglich, dass der erste Titel mit einer ungeheuerlichen Unterstellung durch alle Kontrollinstanzen der NZZ rutschte?
2. Unbelegte Vorverurteilung, Missachtung der Unschuldsvermutung, Übernahme von Behauptungen anderer Medien ohne die geringste Eigenrecherche; ist das das Niveau, dass die NZZ einhalten möchte?
3. Normalerweise werden solche nachträglichen Eingriffe (deren gab es auch im Lauftext) transparent kenntlich gemacht, weil der spätere Leser die Veränderung nicht bemerkt. Wieso macht das die NZZ nicht?
4. Hat dieser Vorfall für den verursachenden Redaktor arbeitsrechtliche Konsequenzen? Schliesslich ist er Wiederholungstäter (Stichwort Roger Waters).
5. Im Text von Ueli Bernays heisst es:
«Ob es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt hat, ist kaum zu eruieren. Jedenfalls gab es kaum ein klares Ja.»
Das ist nun ein wörtliches Zitat aus dem entsprechenden Artikel der «Süddeutschen Zeitung», das aber nicht als Zitat gekennzeichnet ist. Handelt es sich hier nicht auch um einen journalistischen Faux-pas, der öffentlich korrigiert werden müsste?
Berechtigte Fragen, deren Bote ZACKBUM lediglich ist. Denn die Peinlichkeit hatte ja die NZZ publiziert; keine der Fragen ist ehrenrührig, unziemlich oder unanständig.
Unanständig ist hingegen, sie einfach mit Missachtung zu strafen. Antwortfrist verstreichen lassen, nicht einmal auf eine Nachfrage reagieren. Die üblen Verhaltensweisen von anderen kopieren. Wenn schon niveaulos, dann richtig, sagt sich wohl die alte Tante.

Bernays verliert die Fassung

Kaum lobt man die NZZ …

Ueli Bernays: aus dem Journalisten ist ein Denunziant geworden. Denn der Feuilletonredaktor der NZZ, zuständig für «die Themen Pop, Jazz und Comics», titelt unverfroren:

«Till Lindemann und Rammstein: Aus dem Künstler ist ein Täter geworden».

Wird nun auch gleich die ganze Band in Sippenhaft genommen?

Im Text schmiert er dann weiter, als habe er die Vermutung in ZACKBUM gelesen: «Mittels Whatsapp-Gruppen bildet Makejeva – eine Art Maxime Ghislaine von Till Lindemann – ganze Groupie-Netzwerke, auf die sie immer wieder zurückgreifen kann.»

Ist denn inzwischen auch in der NZZ alles erlaubt? Jemanden zum Täter ohne strafrechtlich relevante Anklage, geschweige denn Strafuntersuchung, geschweige denn Verurteilung zu machen? Eine mögliche Helferin, die Groupies für die an den meisten Popkonzerten vorhandene «Row Zero» aussucht, mit Ghislaine Maxwell vergleichen, ohne deren Namen richtig schreiben zu können?

Aber dann hat doch noch das Korrektorat eingegriffen, vorher:

 

Nachher:

Auch beim Titel siegte lange nach Publikation ein wenig die Vernunft, vorher:

Nachher:

Nicht gerade souverän für ein Weltblatt ist, dass diese Korrekturen nicht kenntlich gemacht wurden …

Ist nun auch in der NZZ erlaubt, solche haltlosen Vermutungen und Unterstellungen publizieren zu dürfen: «Ob es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt hat, ist kaum zu eruieren. Jedenfalls gab es kaum ein klares Ja.» Kaum zu eruieren, kaum ein klares Ja? Woher weiss Bernays das, wieso darf er das publizieren?

Ist in der NZZ inzwischen auch erlaubt, dass sich jemand an der Definition von Kunst versucht und dabei ein bedenklich tiefes intellektuelles Niveau offenbart: «Kunst bleibt Kunst, solange sie sich auf Andeutung beschränkt und sich gegen die Banalität des Realen abgrenzt.» Die halbe Kunstgeschichte von Goya bis Salgado, von Büchner bis Brecht ist dann laut Bernays gar keine Kunst. Was für ein Stümper.

Ist es in der NZZ inzwischen auch erlaubt, dass sich ein Redaktor am Schluss seines Hassgesangs gegen Rammstein selber relativiert und einen Salto mortale unternimmt, was Sachlogik und Stringenz der Aussage betrifft: «Es ist durchaus zu befürchten, dass dann auch wieder strenge Moralisten auf den Plan treten, um die Libertinage in Rock und Pop zu beschränken. So könnten Lindemanns Verfehlungen dazu führen, dass sich die Grenzen des Sagbaren, Singbaren und Zeigbaren verengen. Die Freiheit der Kunst leidet unter ihren Verrätern.» Sagt der überstrenge Moralist Bernays, der journalistische Prinzipien verraten hat.

Das mag alles zu befürchten sein. Realen Anlass zur Furcht bieten aber solche Artikel, die mehrfach gegen die Grundregeln des Publizierens, des Anstands und auch gegen die Unschuldsvermutung und vorsichtigen Umgang mit Vorverurteilungen verstossen.

Auch die NZZ hat sich in der Affäre Roshani nicht gerade mit Ruhm und Ehre bekleckert. Zuerst hat sie kräftig Partei für die Anklägerin ergriffen, um dann die gesamten Medien in die Pfanne zu hauen, die das auch getan haben. Ohne jede Spur von Selbstkritik.

Nun zeigt Bernays, der einen berühmten Namen trägt, aber wohl nicht mit Edward Bernays verwandt ist, dass die NZZ weiterhin nichts gelernt hat. «Feine Sahne Fischfilet», Luke Mockridge, Finn CanonicaTill Schweiger, ein Drei-Sterne-Koch, nun Till Lindemann. Immer wieder wird eine neue männliche Sau durchs Dorf getrieben.

Die demagogische Methode könnte aus dem Buch «Propaganda» abgeschrieben sein, wenn die Autoren so gebildet wären, es zu kennen. Andeutungen, Konjunktive, anonyme Quellen, Rufmord, ungeprüfte und umüberprüfbare Behauptungen, völliges Fehlen der Untersuchung der Motive der Personen, die anschwärzen – was für ein blamables Bild bietet der Journalismus hier.

Der «Spiegel» musste schon mehrfach üble Verleumdungen zurücknehmen. Im aktuellen Fall wird nicht einmal ein sexueller Übergriff, eine strafbare Handlung behauptet. Dennoch reicht das für Schreibtischtäter wie Bernays, um von einem «Täter» Lindemann zu faseln. Er ist sowieso mit Vorverurteilungen und Urteilen schnell zur Hand. Das bewies er schon gegenüber Roger Waters. Der wurde von Bernays auch hingerichtet, mit einem rechthaberischen Hassgesang:

«Achtung, Roger Waters ist wieder unterwegs. … breitbeinig und zielbewusst in alle möglichen Fettnäpfe … Plattform für diesen Wüterich … sein aufgeblasener Idealismus und seine Besserwisserei lassen ihn oft als Ritter von hässlicher Gestalt erscheinen.»

Im Boulevard mit seinen üblichen Zuspitzungen («Schumacher: das erste Interview») mag das noch angehen. Aber dass auch die NZZ so niveaulos wird, ist erschütternd.

 

Rechtgehabe

Nun auch die NZZ. Ein Pop-Redaktor weiss es besser.

Keine Ahnung, ob Ueli Bernays mehr als den Nachnamen mit Edward BernaysPropaganda», kann man googeln) gemein hat. Aber dass der NZZ-Redaktor für Pop und so keine Ahnung hat, das stellt er hier unter Beweis: «Der Mitgründer von Pink Floyd macht immer wieder durch kontroverse Statements von sich reden. Zur Reihe politischer Peinlichkeiten zählt nun auch seine Kritik an Selenski.» Denn Roger Waters wisse eben, wer die Schuld am Ukraine-Krieg trage, behauptet Bernays. Und dann wird’s wirklich peinlich:

«Achtung, Roger Waters ist wieder unterwegs. … breitbeinig und zielbewusst in alle möglichen Fettnäpfe … Plattform für diesen Wüterich … sein aufgeblasener Idealismus und seine Besserwisserei lassen ihn oft als Ritter von hässlicher Gestalt erscheinen.»

Was ist denn der Anlass für die muskulöse Rechthaberei eines ansonsten unauffälligen NZZ-Schreibers? Waters hat es gewagt, der aus «Vogue» und anderen Organen bekannten Gattin des ukrainischen Präsidenten einen offenen Brief zu schreiben. Die habe indirekt weitere Waffenlieferungen für die Ukraine gefordert, und damit liege sie möglicherweise tragisch falsch, schreibt Waters. Noch schlimmer für Bernays: «Impertinent in der Sache und arrogant im Ton wird Waters’ Brief, sobald er vom Präsidenten spricht. Selenski habe seine Wahlversprechen nicht eingehalten und dem Donbass keine Autonomie eingeräumt.»

Abgesehen davon, dass diese Kritik völlig berechtigt ist, zeigt eine Lektüre des Schreibens von Waters, dass der durchaus differenziert, wohlinformiert und kompetent Stellung bezieht.

Sein offener Brief endet so: «If I’m wrong, please help me to understand how? If I’m not wrong, please help me in my honest endeavors to persuade our leaders to stop the slaughter, the slaughter which serves only the interests of the ruling classes and extreme nationalists both here in the West, and in your beautiful country, at the expense of the rest of us ordinary people both here in the West, and in the Ukraine, and in fact ordinary people everywhere all over the world. Might it not be better to demand the implementation of your husband’s election promises and put an end to this deadly war

«Wenn ich falsch liege, helfen Sie mir bitte, zu verstehen, wie.» Das ist die Ansicht eines Suchenden, eines Anteilnehmenden, der seine Meinung  sagt, aber gerne bereit ist, eines Besseren belehrt zu werden. Dazu noch eines aktiven Musikers, der mit aktuell 79 Jahren nächstes Jahr nochmal die grossen Stadien füllen will; unter anderem in Deutschland. Den Abstecher nach Polen hat er inzwischen abgesagt; auch dort gibt es zu viele Kleingeister wie Bernays.

Demgegenüber ist Bernays ein arroganter Rechthaber: «Ritter von der traurigen Gestalt: Roger Waters meint es gut mit der Welt – und noch besser mit sich selbst», quengelt der Schreiberling. Dann muss er einräumen: «Zu den Putin-Verstehern passt der Künstler, der in der Ukraine als Staatsfeind gilt, jedenfalls nicht. Er hat das Putin-kritische Punk-Kollektiv Pussy Riot unterstützt und auch russische Autokraten zu Beginn der Ukraine-Invasion scharf kritisiert.»

Mit anderen Worten hat Waters, ganz im Gegensatz zu Bernays, eine differenzierte Sicht der Dinge. Aber die hilft ihm gegenüber einem aufgeblasenen Rechthaber nicht. Wie das zusammenpasse, fragt Bernays am Schluss seines Gestolpers rhetorisch: Gar nicht, denn «Roger Waters ist eben ein Wüterich und Querschläger, der mit seinem Sendungsbewusstsein vor allem das eigene Ego bläht».

Dass nun auch die NZZ solchen billigen Klamauk zulässt, unredlich, unanständig und unter jedem Niveau, ist beunruhigend.