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Schreiben über sich selbst

Sebastian Briellmann treibt das in der NZZ sehr weit.

Kaum von der «Basler Zeitung» in die Inlandredaktion der NZZ eingewechselt, haut Briellmann schon einen raus, dass die Wände wackeln:

«Der überforderte Bürger: 1,7 Millionen erwachsene Schweizer können kaum lesen oder rechnen», titelt er anklägerisch. Und fragt bang: «Was sagt das über das Land aus?» Die Schweiz, ein Land von funktionalen Analphabeten mit versagendem Schulsystem, die ständig beim Bezahlen übers Ohr gehauen werden?

Das ist eine Interpretationsmöglichkeit. Oder aber, es handelt sich um einen einzigen Redaktor, der nicht mal in der Lage ist, die Resultate einer Untersuchung richtig einzuordnen. Und das in einem Blatt, das Analyse und Einordnung als seine Kernkompetenz sieht. Aber vielleicht sind halt zehn Tage seit Start etwas zu wenig, damit sich Briellmann gleich aufs Niveau der alten Tante hochschwingen kann.

Den Einstieg nudelt er nach Methode 08/15 runter ein, zwei konkrete Beispiele für die Leseschwäche. Dann der Aufschwung ins Allgemeine: in der Studie «Pisa für Erwachsene» der OECD kam heraus: «Jeder Zehnte zwischen 16 und 65 in der Schweiz versteht» eine einfache schriftliche Aufforderung nicht, dazu kommt: «Weitere 20 Prozent sind dazu zwar in der Lage, verstehen aber nicht mehr als simple Botschaften, etwa auf einer Liste.»

Nicht besser stehe es bei den «Fähigkeiten in Alltagsmathematik und der Problemlösung». Schrecklich: «Insgesamt hat fast ein Drittel in mindestens einem der Bereiche «geringe Kompetenzen». Das sind 1,67 Millionen Menschen in diesem Land.»

Briellmanns Schlussfolgerung: «der überforderte Bürger». ZACKBUMs Schlussfolgerung: der überforderte Journalist. Lesen und schreiben kann er offensichtlich, aber verstehen? Briellmann fügt noch hinzu, dass sich die Verfasser der Studie «einigermassen konsterniert» zeigten: «Die Ergebnisse hätten sich in den letzten zehn Jahren, als diese Studie letztmals gemacht worden sei, verschlechtert.»

Der überforderte Bürger? So ganz nebenbei weist Briellmann auf eine mögliche Ursache des Problems hin: «Es zeigt sich beispielsweise, dass die Schweiz als beliebtes Einwanderungsland auch Folgen dieser Migration spürt.»

Vielleicht ein wenig Alltagsmathematik für Anfänger: Der Ausländeranteil in der Schweiz betrug Ende 2023 2,4 Millionen oder 27 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung. 2014 waren es noch 1,95 Millionen … davon sind rund 200’000 Flüchtlinge.

Könnte es vielleicht sein, dass ein nicht unbedeutender Prozentsatz der «überforderten Bürger» aus Weltgegenden stammt, wo man weder in der Fremdsprache Deutsch, noch in der eigenen Sprache bewandert ist? Und wo auch einfache Mathematik oder Problemlösen keine Kernkompetenzen sind?

Oder ist es inzwischen auch bei der NZZ erlaubt, primitiven Thesenjournalismus zu betreiben, wo man im Titel mal einen raushaut und dann im Text versucht, dem nachzurennen?

ZACKBUM hofft, dass Briellmann so die Probezeit, sollte eine vereinbart worden sein, überlebt. Dabei würde sicherlich helfen, wenn er mal nachrechnen täte, wie hoch der Prozentsatz von ausländischen überforderten Problembürgern ist, und wie hoch da wiederum der Prozentsatz von geflüchteten Bürgern. Gerne auch aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Geschlecht. Wenn das nicht zu viel Mühe macht oder seine Fähigkeiten übersteigt …

 

Rascheln statt recherchieren

Christian Brönnimann fasst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schlecht zusammen.

Seine bravuröse Recherchierleistung besteht darin, dass er die anonymisierten Beteiligten als Familienmitglieder des reichen Russen German Chan identifiziert. Was eine Riesenleistung ist:

«A._______ (nachfolgend: Beschwerdeführer) besitzt die (…) Staatsbürgerschaft und hat seinen Wohnsitz in London. Seit dem Jahr 2017 ist er mit B._______ verheiratet. B._______ ist die Tochter von C._______.
C._______ ist ein russischer Unternehmer und Grossaktionär des Y._______ Konzerns.»

So der Auszug aus einem unlängst publizierten Urteil. Oder auf Deutsch: A ist der Schwiegersohn von Chan, der Grossaktionär der russischen Alfa-Gruppe ist und um das Datum des russischen Einmarschs in die Ukraine herum versuchte, Teile seines in der Schweiz parkierten Vermögens auf Familienangehörige zu überschreiben, bevor ihn Sanktionen ereilten.

Nun sei Chan «gemäss der EU-Sanktionsbehörde eine der einflussreichsten Personen in Russland. Er pflege «enge Beziehungen» zu Präsident Putin. Die beiden erwiesen sich «gegenseitig wichtige Dienste»», zitiert Brönnimann dackelbrav. Da solche Behauptungen auch schon in anderen Fällen nicht stimmten, hätte der Recherchierjournalist von Tamedia hier mal seinen Muskel anspannen können und nachforschen.

Aber wie bei den ausgeschlachteten gestohlenen Geschäftsunterlagen, die in Papers, Leaks und Flops verwandelt werden, ist es viel einfacher, das öffentlich einsehbare Urteil des Bundesgerichts zu referieren.

Allerdings natürlich nur die Teile, die ihm in den Kram  passen und die sein Narrativ stützen:

Es geht doch nichts über sauberen Thesenjournalismus, bei dem das Ergebnis der Recherche schon feststeht, bevor sie überhaupt begonnen hat.

Worüber sich der Beschwerdeführer, also der Schwiegersohn Chans, der die Freigabe von eingefrorenen 20 Millionen Dollar fordert, im Einzelnen beschwert, ist Brönnimann schnurzegal, diesen Teil des Urteils zitiert er nicht:

«Der Beschwerdeführer rügt eine mehrfache Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren und die überlange Verfahrensdauer. Im Weiteren beanstandet er eine willkürliche Feststellung des Sachverhalts, eine Verletzung der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit sowie die willkürliche Anwendung des Embargogesetzes und der Ukraine-Verordnung.»

Tatsächlich stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass ihm diverse Verfahrensakten dermassen geschwärzt ausgehändigt wurden, dass ihr Inhalt nicht verwertbar war. Zudem wurden erst auf mehrfaches Insistieren Akten nachgereicht: «Die im Rahmen ihrer Duplik neu eingereichten Akten erklärte sie (die Vorinstanz, Red.) mit zusätzlichen Abklärungen, die sich als notwendig erwiesen hätten.» Oder auf Deutsch: stinkt.

Das sieht auch das Bundesverwaltungsgericht so:

«Durch dieses Versäumnis wurde dem Beschwerdeführer verunmöglicht, sich zum Sachverhalt vorweg zu äussern und in wirksamer Weise an der Erstellung des rechtserheblichen Sachverhalts mitzuwirken. Die Rüge, die Vorinstanz habe die angefochtene Verfügung gestützt auf Informationen erlassen, die sie mit dem Beschwerdeführer nicht geteilt habe, ist somit begründet. Dadurch ist beim Erlass des in die Rechtstellung des Beschwerdeführers eingreifenden Entscheides sein Gehörsanspruch in schwerwiegender Weise verletzt worden.» Wumms.

Nichtsdestotrotz erkannte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Beschwerde abgewiesen werde, obwohl der Beschwerdeführer eine Vielzahl von solcher Einreden aufeinandergestapelt hatte.

Nun könnte man sagen, dass das halt die Winkelzüge von Advokaten sind, die sich in den Sold russischer Oligarchen begeben. Allerdings handelt es sich hier um Professor Dr. Peter Nobel, dem ein tadelloser Ruf wie Donnerhall vorauseilt.

Da er diesen zu verlieren hätte, kann man diesen Gerichtsfall nicht so einäugig als versuchte Rettungsmassnahmen eines «Putin-Freunds» und Oligarchen abtun, der sein sicherlich schmutzig erworbenes Geld zu Recht abgenommen bekam.

Dass das Etikett «Putin-Freund» plus der Besitz eines grösseren Vermögens, plus die russische Staatsbürgerschaft dazu ausreichen, die Eigentumsgarantie ausser Kraft zu setzen, dass die Schweiz ungeprüft die oftmals willkürlichen Sanktionsentscheide der EU übernimmt, dass auf jede Überprüfung im Einzelfall, ob der Besitz rechtens ist, verzichtet wird, ist erst der Anfang dieses Skandals.

Was Brönnimann hier abgeliefert hat, erfüllt knapp das Kriterium «gefilterte Auszüge aus einem Gerichtsurteil». Wobei er alles, was ihm nicht in seinen Thesenkram passte, einfach ausblendet.

Ein weiterer Beleg für die von ZACKBUM vorgetragene Anregung, dass das sogenannte «Recherchedesk» problemlos eingespart werden könnte, mit Ausnahme vielleicht des Volontärs. Denn solche Holzschnitzer wie Brönnimann braucht es wirklich nicht.

Splitter und Balken

Die «Republik» jammert jährlich. Nur nicht über sich selbst.

Im Eigenlob sind die Schnarchnasen im Zürcher Rothaus unschlagbar: «Ohne Journalismus keine Demokratie, mit dieser Überzeugung ist die Republik vor gut sechs Jahren angetreten. Mit Beiträgen, die möglichst im ganzen Land auf Interesse stossen.»

Ob solche aufgezwirbelten Meldungen allerdings auf Interesse stossen? «In den vergangenen zwei Jahrzehnten sind in der Schweiz rund siebzig Zeitungen verschwunden, die meisten davon im lokalen oder regionalen Bereich – vom «Alttoggenburger» bis zum «Wolhuser Boten», vom «Anzeiger Degersheim» bis zur Kleinbasler Zeitung «Vogel Gryff».»

Was für eine Kollektion. Dass gleichzeitig jede Menge digitale Newsportale entstanden sind, dass an grossen Tageszeitung eigentlich nur «Le Matin» im Print und das «Giornale del Popolo» eingegangen sind, dass von den rund 50 ernstzunehmenden Tageszeitungen in den letzten 20 Jahren 96 Prozent überlebt haben, wieso sollten sich die einschlägig verhaltensauffälligen «Recherchierjournalisten» Philipp Albrecht und Dennis Bühler davon ein Vorurteil kaputtmachen lassen?

Wieso schreibt Bühler nicht mal darüber, dass er wohl das einzige Mitglied im Presserat ist, gegen das eine Beschwerde gutgeheissen wurde? Wieso schreibt er nicht darüber, wie er der Glaubwürdigkeit der «Republik» mit seinen Schmierenstücken gegen Jonas Projer einen weiteren Schlag versetzte? Oder was es mit Demokratieretten zu tun hat, wenn Bühler über die Zustände bei Tamedia ein Stück schreibt, das ausschliesslich aus Behauptungen von anonymen Quellen besteht?

Aber das sind sicherlich die falschen Fragen, denn hier geht es Albrecht und Bühler darum, das angebliche Sterben des Journalismus und damit auch gleich der Demokratie in der Schweiz zu beklagen. Zum vierten Mal veröffentlichen sie eine «Aussteigerliste», die umfasse für 2023 ganze «96 Aussteigerinnen».

Wer sich die Liste genauer anschaut, hat wieder was zu lachen. Als Aussteiger ist beispielsweise Christian Dorer aufgeführt. Der ist aber ausgestiegen worden. Auch Jonas Projer verliess die NZZaS nicht ganz freiwillig. Völlig verständlich scheint auch der Ausstieg von Fabian Sagines; statt bei Tamedia weiter zu leiden, wird er Fussballtrainer auf den Cayman Islands. Wieso die Demokratie stirbt, wenn Nicola Steiner von SRF zur Leitung des Kulturhauses Zürich wechselt oder sich andere schlichtweg selbständig machen oder einen Job in der Kommunikation annehmen (was ja ein Reise- oder Autoredaktor vorher schon ausübte)?

Eigentlich wären die 28’415 A nicht der Rede wert – wenn sie nicht so archetypisch auf kleinstem Raum alles beinhalteten, was an der «Republik» schlecht ist. Thesenjournalismus, der sich von der Wirklichkeit nicht belehren lässt. Grossmäuliges Eigenlob, überrissene Behauptung, der dann nachgerannt werden muss.

Der Lokaljournalismus wird dabei als Hochamt der Demokratieausübung in der Schweiz zelebriert. Kühne Ansage: «Die Flucht aus den Medien geht weiter – auch im Lokal­journalismus. Dort ist sie besonders schädlich, weil niemand mehr der Politik auf die Finger schaut.»

Nirgend sonst ist die Verfilzung klassischer Medien mit Lokalgrössen stärker ausgeprägt. Will sich der Lokalanzeiger wirklich mit dem grossen Bauunternehmer, der bedeutenden Garage, politischen Honoratioren anlegen? Mit Anzeigenkunden und andern Meinungsträgern, die für das Überleben des Blatts nötig sind? Wird hier wirklich der Politik auf die Finger geschaut? Wie viele lokale Skandale wurden in den letzten Jahren von klassischen Lokalmedien aufgedeckt?

Ist diese Art von Kontrolle nicht längst ins Digitale abgeschwirrt, in die sozialen Plattformen, auf Blogs, auf Berichte von Einzelmasken, die Staub aufwirbeln?

Es ist doch aberwitzig. Albrecht und Bühler arbeiten selbst für ein neugegründetes, digitales und schweineteures Organ, bei dem nur eines klar ist: stirbt es dann mal, stirbt weder der Journalismus, noch die Demokratie. Beide überstehen auch den Abgang von Journalisten in andere Berufszweige. Der liegt einfach daran, dass die grossen Medienkonzerne in der Schweiz – mit löblicher Ausnahme der NZZ – journalistischen Content schon lange nicht mehr als ihre Haupteinnahmequelle sehen. Sondern zunehmend als störendes Überbleibsel aus anderen Zeiten.

Würden Albrecht und Bühler nicht in einer geschützten Werkstatt arbeiten, in der die dort tätigen Schnarchnasen bei allen Bettelaktionen und Drohungen mit Selbstmord niemals auf die Idee kamen, an ihrem eigenen Einkommen zu sparen, dann wüssten sie, dass dort draussen im Lande, im Lokalen, in der Demokratie ein einfaches marktwirtschaftliches Prinzip herrscht: wenn es Nachfrage gibt, dann gibt’s auch Angebot. Wird das Falsche schlecht angeboten, dann gibt’s keine Nachfrage.

Weder bei Abonnenten, noch bei «Verlegern», noch bei Käufern von Lokalzeitungen im Print.

Vielleicht sollte sich die «Republik» mehr um ihr eigenes, abbröckelndes Publikum kümmern. Laut neustem Cockpit verlassen im April wieder viel mehr «Verleger» das sinkende Schiff als neu an Bord kommen. Sich bei der Zahl von 28’000 zu stabilisieren, davon ist das Organ der guten Denkungsart genau 1650 zahlende Nasen entfernt. Auch vom «strategischen Ziel: «Zu- und Abgänge bei Mitgliedschaften und Abonnements müssen sich dafür über das Jahr die Waage halten.»

Vielleicht könnten sich die Zwei mal darüber Gedanken machen. Aber das würde unternehmerische Grundkenntnisse erfordern.

Wumms: Gieri Cavelty

Unser Dauergast verkrampft sich im Thesenjournalismus.

Das kann in jeder Journalistenausbildung als Paradebeispiel dienen, wie man es nicht machen sollte. Zunächst ist immer verdächtig, wenn der Teaser auf der Homepage ganz anders lautet als dann die Artikeleinschenke:

Das ist der Teaser, der Artikel sieht dann so aus:

Ist verständlich, dass «Blick» diesen unverständlichen Titel nicht auf die Homepage genommen hat. Denn dieser Titel ist ungefähr so aussagekräftig wie: Cavelty ist gut. Cavelty ist aber auch ein Brillenträger.

Versemmelt, aber das ist erst der Anfang. Denn Cavelty hat hier eine These. Die Schweiz helfe diplomatisch der Ukraine, die Schweizer Industrie unterstütze aber Russland.

Wenn man eine These hat, muss man anschliessend die Wirklichkeit so hinbüscheln, dass sie zur These passt. Umgekehrt wäre ganz schlecht, denn was real ist, bestimmt dann schon nicht die Realität. Sondern Cavelty.

Wie unterstützt also die Schweizer Industrie Russland? Ganz einfach, sie tut das, weil sie nicht in die Zukunft schauen kann. Hä? Gemach, ein paar Beispiele: «Demnach wurden 2018 sogenannte Rundschleifmaschinen der Fritz Studer AG aus Steffisburg an die Firma JSC Kuznetsov geliefert, die Motoren für Putins Kampfjets fertigt. Demnach lieferte das Schweizer Unternehmen GF Machining Solutions 2017 über eine Drittfirma, die Galika AG in Volketswil, eine Drahtschneidemaschine an Izhevsky Mekhanichesky Zavod, Russlands wichtigsten Produzenten von Kleinwaffen. 2018 lieferte GF Machining Solutions wiederum über die Galika AG Fräsmaschinen an den russischen Rüstungsbetrieb Konstruktorskoe Buro Priborostroeniya, der Flugabwehrraketen und Artilleriesysteme entwickelt.»

Das ist ja unerhört und aus ukrainischen Gazetten abgeschrieben. Wie konnten Schweizer Firmen das nur tun; sie hätten doch schon 2017 oder 2018 wissen müssen, dass Putin 2022 die Ukraine überfällt. Auch die Politik und die Ämter haben hier versagt: «Das Staatssekretariat für Wirtschaft hält summarisch fest, bis zur Übernahme der EU-Sanktionen am 4. März 2022 sei die Ausfuhr von Industriegütern nach Russland grundsätzlich legal gewesen.» Immer dieser Legalismus im Nachhinein, das hätte man doch schon damals verbieten müssen.

Aber einen Knaller hat sich Cavelty noch bis fast zum Schluss aufgespart. Wir machen kurz einen Intelligenztest draus. Wer spielt hier die Hauptrolle? Zu abstrakt? Welche Partei? Ah, da hören wir SVP aus dem Publikum. Genau. Wer macht 100 Punkte? Richtig, der Name Martullo Blocher wird gerufen.

«Die Ems-Chemie von SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo betreibt in Russland zwei Fabriken für Autolacke und Ähnliches, die ihre Tätigkeit trotz Putins Vernichtungsfeldzug einfach fortsetzten», zitiert Cavelty aus einer objektiven und unparteiischen ukrainischen Tageszeitung. Die appelliere zudem «an das Bündner Unternehmen, «sich nicht an Putins Verbrechen mitschuldig zu machen!»»

So geht das, wenn zuerst die These steht und dann drauf hingeschrieben wird. Ohne eigene Recherche, einfach per copy/paste aus unverdächtigen Quellen. Daraus entsteht ein prima Lehrstück für den frischgebackenen Chef der Ringier Journalistenschule Peter Hossli. Hoffentlich traut der sich was …