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Tamedia-Tabu

Schleichwerbung, bezahlter Content? Tabu, sagt Dummschwätzer Tobler.

«Für einen Journalisten ist es ein Tabu, Werbung zu machen. Schleichwerbung erst recht.»

Mit diesem Spruch führte Andreas Tobler, der schon längst Schreibverbot haben sollte, den Flexibilitätsindex «1 Tobler» ein. Das ist der eigentlich unerreichbare Höchstwert; normale journalistische Flexibilität wird in Millitobler gemessen.

Schauen wir uns das Tabu bei Tamedia mal genauer an.

Da hätten wir zum Beispiel diese «Reisereportage»:

Immerhin erwähnt Tamedia am Schluss: «Dieser Artikel stammt aus der «Schweizer Familie», der beliebtesten Wochenzeitschrift der Schweiz.» Aber nein, das ist doch keine Schleichwerbung, einfach so ein Hinweis. Tamedia war einfach begeistert von dieser Reportage und hat sie übernommen. Zufall aber auch, dass die «Schweizer Familie» dem Coninx-Clan gehört.

Kein Zufall hingegen ist, dass dieser Artikel eine werbliche Massnahme für die «SF Reise Andalusien 2024» ist, die die «Schweizer Familie» auslobt. Diese «Leserreise» wird von der darauf spezialisierten Reiseagentur «cotravel» durchgeführt. Kostet pro Nase schlappe 5000 Franken, «Business-Klasse: auf Anfrage». Sagt da einer Schleichwerbung? Pfui, niemals, würde Tobler entgegnen. Eben Tobler-Faktor 1.

Dann hätten wir diese hier:

«Einsteigen, entspannen, geniessen». Die Reise von St. Moritz nach Zermatt kostet auch bloss schlappe 1340 Franken pro Person. Und aufwärts. Das liegt natürlich im schmalen Budget von Tamedia nicht drin, daher: «Die Recherchereise für diesen Artikel wurde unterstützt von Glacier Pullman Express.» Ist das keine Schleichwerbung? Nein, würde Tobler sagen, dass es sich um einen bezahlten Propaganda-Artikel handelt, ist doch deutlich ausgewiesen. Tobler-Faktor 0,5.

Gut, Reisen sind teuer, aber im Bereich Lifestyle wird’s ja wohl anders sein. Ja, ist es. Da feiert zum Beispiel Marianne Kohler Nizamuddin ihre Bekannte und völlig unbedeutende «Lifestyle-Redakteurin und Beraterin» Charlotte Fischli auf knapp 14’000 Anschlägen plus üppiges Bildmaterial ab.

Wie schrieb ZACKBUM so richtig:

Der Text strotz vor Product Placement «sie führt den Clean-Beauty-Onlineshop …, Massage Lounge an der Europaallee …, Zürcher Brockenhaus …», dazu «Lieblingsrestaurants, Design-Duo Muller van Severin, Afro-Chairs», alles bis zum Erbrechen und darüber hinaus.

Was ist neu seit der «Homestory» der gleichen Autorin über die gleiche Fischli von 2021? Eigentlich nichts, aber Plastikflaschen werden ja auch rezykliert. Natürlich darf Werbung für den «Newsletter» der «Beraterin» nicht fehlen.

Wollen wir uns noch über die Auto-Artikel von Tamedia beugen, über die Anpreisung von Cremes, Töpfchen, Gadgets, Läden, Restaurants, Wellness-Oasen, Hotels, von Produkten, Dienstleistungen? Oder wollen Sie zum Beispiel den tabufreien Podcast «Politbüro» sponsern? Kein Problem, Fixpreis 1950 Franken pro Monat. Hat halt nur schlappe 16’000 Downloads. Die «Dritte Halbzeit» dagegen hat 65’000, daher kostet sie 7800. Und «Apropos» mit 320’000 Downloads kann für 9’600 gesponsert werden. Pro Woche, versteht sich.

Oder hätten Sie gerne eine «Publireportage» im «Bund»? Nun ja, seitdem er mit der «Berner Zeitung»zusammengelegt wurde (niemals nicht, sagte Pietro Supino mal), gibt’s nur ein Kombiangebot. Auf jeden Fall sind das 18’759 Franken für eine Seite, verhandelbar. Oder soll es eine «People Reportage» sein? Bitte sehr, 8500 Franken, nicht verhandelbar.

Oder hätten Sie’s gerne so nahe wir möglich am redaktionellen Inhalt? Bitte sehr:

«Sponsored: Der Inhalt orientiert sich in der Regel an einem Thema, das in einer Beziehung zum Produkt oder zur Dienstleistung des Werbekunden steht und journalistisch aufbereitet wird. Dieses sogenannte Native Advertising ist mit dem Layout des Trägertitels identisch und wird mit «Sponsored» gekennzeichnet. Beide Werbeformen werden vom Team Commercial Publishing hergestellt. Die Mitarbeit von Mitgliedern der Tamedia-Redaktionen ist ausgeschlossen. Weitere Sonderwerbeformen oder Formen der Zusammenarbeit mit Kunden, etwa im Bereich Reisen oder Auto, werden gesondert ausgewiesen.Paid Post: Beim Branded Content steht im Unterschied zu Native Advertising das Produkt oder die Dienstleistung im Zentrum des Beitrags. Branded Content wird im redaktionellen digitalen Umfeld vom Tages-Anzeiger als «Paid Post».»

Auch damit hat Tobler (wieder Faktor 1) kein Problem. Denn wie heisst es sich schön: «Die Mitarbeit von Mitgliedern der Tamedia-Redaktionen ist ausgeschlossen.» Sicher, das erledigen die Jungs (und Mädels) von Tamedia Publishing Services. Die sind für alle Beilagen zuständig, die mit journalistischem Inhalt in einem eigenen Bund so nah wie möglich an einem normalen Zeitungsbund des Hauses Tamedia platziert werden. Und grosses Indianerehrenwort: niemals nicht textet da ein Mitglied der Tamedia-Redaktionen mit. Völlig ausgeschlossen natürlich im Fall Tobler.

Das wäre ja ein Tabubruch für ihn. Den sollen doch einfach andere in seinem Haus begehen. Ihm reicht es, wenn ein grosses Stück seines Einkommens so finanziert wird. Aber würde es sein kritischer Blick erkennen, würde er hemmungslos einen Verriss über den Tourismus in Spaniens Süden, über den Glacier Pullman Express, über jede beliebige in Tamedia angepriesene Automarke, über was auch immer schreiben.

ZACKBUM wischt sich die Lachtränen ab und klopft seine Schenkel weich. Was für eine elende Heuchelei. Halt 1 Tobler, unerreicht.

Flexibilität hat ein neues Mass

Flexibel, überflexibel, strechflexibel. Gemessen in Tobler.

Immerhin, der Mann ist für etwas nutze. Es gibt ja für (fast) alles Messgrössen. Für Gewicht, Geschwindigkeit oder Kraft. Selbst für Schärfe gibt es die Scoville-Skala. Aber obwohl Flexibilität ein gern gebrauchtes Wort ist, fehlte hier bislang eine Angabe, ein Massstab.

Dank Andreas Tobler ist das nun anders. Er selbst ist hier das Mass aller Dinge. So wie es einen absoluten Nullpunkt gibt ( – 273,15 Grad Celsius), gibt es eine absolute Flexibilitätsobergrenze, die nicht überschritten werden kann. Sie lautet «1 Tobler».

Normale Menschen erreichen vielleicht ein Millitobler, also ein Tausendstel Tobler, so wie ein Milligramm 1/1000 Gramm ist. Damit könnte man den inhaltlichen Gehalt von Toblers Schreibstücken messen, aber das wäre ein anderes Thema.

Mit dieser «Analyse» hat Tobler den Massstab gesetzt:

Ein Problem für Naive wie die «Republik» und wie Tobler selbst. Denn der kopierte noch gestern eine entsprechende gelbgrüne Neidmeldung der Übelwoller:

Da schimpfte Tobler noch: «Anders als bei anderen «Izzy»-Projekten ist die Platzierung des Vilter-Logos auch nicht als Werbung deklariert. Und im Unterschied zu anderen Produkten – etwa den Samsung-Handys, für die der Komiker wirbt und die im Enkeltrickbetrüger-Film ebenfalls omnipräsent sind, ist Schild an der Firma Vilter beteiligt, wie er vor bald zwei Jahren in einem Instagram-Video publik gemacht hat.»

Um das herauszufinden, hätte Tobler auch einfach einen Blick ins Handelsregister werfen können, aber der Verweis auf ein zwei Jahre altes Video ist natürlich viel professioneller.

Wenn es jemals eine bessere Illustration für «was geht mich mein dummes Geschwätz von gestern an» gab, dann die einen Tag später erfolgte «Analyse» des gleichen Autors. Da meint er inzwischen:

«Für einen Journalisten ist es ein Tabu, Werbung zu machen. Schleichwerbung erst recht. Doch genau hier wird das Missverständnis der Empörten deutlich: Schild hat zwar eine journalistische Ausbildung absolviert – und er hebt das auch gern hervor. Aber das heisst noch lange nicht, dass er auch so wie ein Journalist arbeitet.»

Das ist nun von einer unerreichten Flexibilität. Dass der Tobler von heute dem von gestern eine reinhaut, lustig. Dass Tobler in einem Medienhaus arbeitet, das keinen Tourismus-, Auto- oder Konsumgadget-Artikel veröffentlicht, der nicht «unterstützt, gesponsert, mit Hilfe von» entstanden ist. Das eine eigene Abteilung beschäftigt, die nichts anderes tut, als Werbeanzeigen so täuschend ähnlich wie redaktionelle Beiträge daherkommen zu lassen, das als «Brandes Content» oder «Paid Content» Inserate erscheinen lässt, bei denen die einzige Absicht ist, dem Leser vorzugaukeln, er lese hier eine redaktionelle Eigenleistung, das ist nun wirklich zum Brüllen komisch.

Während es für eine Journalisten ein Tabu sein soll, Werbung zu machen, macht er mit jedem Artikel über ein Produkt, eine Firma, eine Dienstleistung, ein Bank Werbung dafür; selbst wenn es ein kritischer Artikel ist.

Und schliesslich wird Tobler selbst zum grössten Teil von der Werbung bezahlt, die Tamedia einnimmt, weil sie journalistischen Content herstellt. Weil allerdings dieser Content immer schlapper wird, sprudeln auch die Werbeeinnahmen nicht mehr so üppig und kommt es zu ständigen Sparmassnahmen. Allerdings nicht immer an der richtigen Stelle.

Und in diesem Sumpf erhebt Tobler sein Haupt und spricht von einem Tabu. Das ist Weltrekord an Flexibilität. Man könnte Toblers Kehrtwendung in einem Tag zum anderen als Wendehalsverhalten bezeichnen. Aber das reicht nicht aus, um diesen Grad von Flexibilität in der angeblichen Unterscheidung einer Tabuzone im Tobler-Journalismus und dem Verhalten von Cedric Schild zu beschreiben. Das ist einmalig, ein Tobler eben.

Aber wer unendlich flexibel ist, wird dadurch auch unverständlich. So wie Tobler am Schluss seiner «Analyse», in der nichts analysiert wird:

«Schild war also konsequent – im Unterschied zu all jenen, die ihre eigenen Wünsche in ihn hineinprojizierten oder beim Erreichen der jungen Zielgruppe einfach nur Trittbrettfahrer waren und eigene Prinzipien über Bord warfen.»

Schild sei konsequent, dieser Teil ist noch verständlich. Wer sind nun aber diejenigen, die Wünsche in ihn hineinprojiziert haben sollen und – im Unterschied – also inkonsequent seien? Wer ist Trittbrettfahrer, wer hat eigene Prinzipien über Bord geworfen?

Wer seinen Blickwinkel um 180 Grad (oder um 360 Grad, wie die deutsche Aussenministerin Baerbock sagen würde) ändert, ist ein Wendehals. Wer geradezu rotiert und sich ins Unverständliche verliert, ist megasuperüberflexibel. Ein Tobler halt. Einmalig, unerreicht, der Massstab. Danke.

 

Die Macht des Tabus

Im «Tagblatt» verrutschen die Massstäbe. «Wir dürfen weiter Hitler grüssen», schreibt eine Kolumnistin.

Es gibt Tabuthemen und es gibt Verbote. Wenn eine Freiheit grenzenlos ist, herrschen Willkür und Faustrecht und Barbarei. Also muss jeder Form von Freiheit Grenzen gesetzt werden, damit sie möglichst unbegrenzt benützt werden kann.

Diese Grenzen sind nicht physikalisch messbar, sondern entstehen aus Konventionen, Traditionen und lokalen Besonderheiten. Sie gelten auch nicht universell. Was in einem fundamentalistisch beherrschten Staat ein todeswürdiges Verbrechen ist, gehört in aufgeklärten europäischen Ländern zur erlaubten Ausübung von Meinungsfreiheit.

Die Freiheit, möglichst unbeschränkt alles kritisieren zu dürfen, sich über den Staat, die Regierung, über Religionen, Sitten und Gebräuche lustig machen zu dürfen, das bildet das Fundament von Aufklärung und Fortschritt.

Umso enger die Grenzen gesetzt sind, umso restriktiver Verstösse bestraft werden, desto stärker leidet die Gesellschaft, stockt der Fortschritt, legt sich das Leichentuch von Fanatismus, nicht hinterfragbaren Dogmen und angeblich unbestreitbaren Wahrheiten über die Gesellschaft.

Sollen Symbole und Insignien verboten werden?

Es gibt monströse Verbrechen in der Geschichte, die nachwirken und immer wieder Reaktionen auslösen. Die verächtliche und widerliche besteht darin, sich als Provokation Symbolen zu bedienen, die für solche Verbrechen stehen. Die andere besteht darin, die Verwendung solcher Symbole zu verbieten.

Dahinter steht die Befürchtung, dass eine ungehemmte Zurschaustellung, ein unreflektierter, aus anhaltender Überzeugung oder als primitive Provokation gedachter Tabubruch diese Verbrechen wiederholbar machen könnte. Wie Bertolt Brecht dichtete: «Der Schoss ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.»

Der Faschismus, der Holocaust, die planmässige und industrielle Ermordung von sechs Millionen Juden ist ein singuläres Jahrhundertverbrechen. Solche Barbarei ist auch nicht relativierbar, indem man zum Beispiel anführt, dass die Sowjetunion einen Blutzoll von mehr als 20 Millionen Menschenleben leisten musste, um Hitler-Deutschland zu besiegen.

Ausserhalb Europas gäbe es in der Geschichte noch weitere Abscheulichkeiten, die sich dem menschlichen Verstand entziehen. Aber sie sind geografisch oder zeitlich weit von uns weg. Die braune Brut gibt’s aber immer noch unter uns. Vernagelte, Depravierte, Provokateure oder Idioten, die entweder dummdreist auffallen wollen, oder tatsächlich aus innerer Überzeugung Nazisymbolik verwenden. Als Ideologie, als Denkschablone und auch durch das Herzeigen von Hakenkreuz und Judenstern.

Hier konkretisiert sich immer wieder die Debatte: muss das im Rahmen der Meinungsfreiheit toleriert werden – oder sollte es verboten und sanktioniert sein? Dass sich die Benützer solcher Symbolik verächtlich machen und ausserhalb jedes vernünftigen Diskurses stellen, ist die eine Sache. Ob diesen Schwachköpfen durch Verbote ein Riegel geschoben wird, die grosse Frage.

Was bringen Ausfälle und Überzeichnungen?

Darin liegt die kleine Frage, ob mit solchen Ausfällen der guten Sache in irgendeiner Form gedient ist: «Wir dürfen zwar nicht «Saujude» schimpfen, aber wir dürfen «Saujude» quasi symbolisch öffentlich darstellen. Wir dürfen nicht «erschiesst sie doch alle, während sie in einer Reihe stehen» rufen, aber wir dürfen diese Forderung als Symbol öffentlich zur Schau stellen. Offiziell erlaubt von unserer Landesregierung.»

Die freie Journalistin Joëlle Weil fährt im St. Galler «Tagblatt» fort:

«Nazis existieren und der Bundesrat hat ihnen ein weiteres Mal den Weg geebnet. Nationalsozialistisches Gedankengut ist Menschen- und Demokratieverachtend. Es stellt für viele Bürger dieses Landes eine potenzielle Lebensbedrohung und ein Sicherheitsrisiko dar.»

 

Das darf sie selbstverständlich im Rahmen der Meinungsfreiheit publizieren.

Sie darf auch den Entscheid des Bundesrats, Nazisymbole nicht zu verbieten, so anrempeln: «Nun frage ich mich, ob der Bundesrat plant, mit «Juden sind auch nur Menschen»-Transparenten und der Nummer einer Selbsthilfe-Hotline beim nächsten Nazi-Aufmarsch an der Seite zu stehen. Oder Präventionswerbung auf «www.ichbineinscheissnazi.ch» zu schalten.»

Sie darf auch übersehen, dass es nicht nur in der Antirassismus-Strafnorm juristische Sanktionierungsmöglichkeiten gegen menschenverachtende oder hetzerische oder diskriminierende Äusserungen und Verhaltensweisen gibt. Nicht nur gegen Juden.

Die interessante Frage ist nun, ob diese Meinung von Weil als falsch, unsinnig, provokativ und unanständig kritisiert werden darf, ohne dass man gleich mit der Nazikeule erschlagen wird.

Tabuthemen sind schwierig zu diskutieren

Sobald ein Thema zum Tabu wird, ist eine vernünftige Diskussion zumindest erschwert. Das ist kein Plädoyer für «alles erlaubt». Es ist öffentliches Nachdenken, ob diese Position von Weil sinnvoll, richtig, zumindest verständlich sei. Ist «Tanz den Adolf Hitler» eine bestrafungswürdige Provokation? So überschrieb 2007 ein Redaktor der linken deutschen Tageszeitung taz eine Kolumne. Natürlich alles andere als ein Nazi, der damit auch solches Gedankengut keinesfalls propagieren wollte. Wäre etwas geholfen, wenn das verboten wäre?

Wäre etwas geholfen, wenn das Tragen eines Judensterns mit der Inschrift «ungeimpft» verboten würde? Oder ist es besser, dass sich der Träger dadurch als geschichtsvergessener, geschmackloser Idiot outet und ausschliesst? War es besser, in Deutschland den Nachdruck von Hitlers «Mein Kampf» zu verbieten oder ihn nun mit ausführlichen Kommentaren zu erlauben?

Ich neige dazu, die Grenzen der Meinungsfreiheit sehr weit zu ziehen und Verbote als letztes Mittel zu sehen, nicht als gesellschaftliches Erziehungsprogramm.

Ich neige auch dazu, die Grundregeln von Kausalität und Logik einzufordern. Dass die Nichtbestrafung von Gesten oder der Zurschaustellung von Symbolen (Hakenkreuzfahnen etc.) zu Rassismus führe bzw. diesen fördere, ist die unbewiesene und unbeweisbare Meinung von Weil, die zudem eine Gleichsetzung macht: Wer etwas nicht bestraft, ist zugleich dafür. Das ist fehlende Differenzierung, das ist Verstoss gegen die Gesetze der Logik, das ist eben platte Demagogie, die nicht deshalb zulässig ist, weil sie von Juden für die eigene Sache bzw. ihr Grundanliegen gemacht wird.

Symbol und Handlung sind nicht das Gleiche

Den Hitlergruss nicht zu bestrafen, heisst eben nicht, dass man ihn fördere oder gutheisse, sondern einfach nicht für strafwürdig hält. Und deshalb beruht die Weil’sche Kritik auf dem unverzeihlichen Denkfehler, zwei Dinge zu verbinden, die man trennen kann und muss: Das Symbol, und die angeblichen tatsächlichen Handlungen, die mit dem Symbol verbunden sind. Kein einziger Jude fällt deshalb tot um, weil Fritz Meier den Hitlergruss auf dem Marktplatz macht. Seine tatsächliche Handlung (Heben des Arms in bestimmter Weise) ist ohne jede konkrete Auswirkung auf andere Menschen.

Dass sich Meier damit als geschichtsvergessener Idiot, Provokateur und verächtlicher Mensch demaskiert: das ist alles, was es dazu zu sagen gibt. Wer mag, kann ihm das auch verbal oder physisch klarmachen, im Rahmen des gesetzlich Erlaubten.

Wer das verbieten will und meint, damit etwas Gutes zu wollen, liegt falsch. Wer das nicht verbieten will, bezeugt damit nicht sein Einverständnis mit dieser abscheulichen Geste.  Daher ist der Aufruf zu Rassenhass, zur Ermordung von Mitbürgern aufgrund ihrer Hautfarbe oder religiösen Überzeugung in der Schweiz verboten. Daher ist es richtig, die Verwendung von Nazisymbolen im öffentlichen Raum nicht zu verbieten.