Schlagwortarchiv für: Susan Boos

Wumms: Susan Boos

Schönschreiben auf Primarschulniveau.

Der Schweizer Presserat ist eine, gelinde gesagt, umstrittene Einrichtung. Laut Selbstverständnis «wacht er über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»».

Immer auf der Suche nach Finanzquellen hat er den «Newsletter» für sich entdeckt und benützt ihn, um zurückzukeilen: «Eine Frage, die gerne hochgespielt wird: Wozu braucht es überhaupt den Presserat?» Hochgespielt worden sei sie vom nicht namentlich genannten Markus Somm, der kräftig vom Leder zog: der Presserat sei «eine einseitige, gewerkschaftsnahe linke Organisation, die nichts anderes macht, als alle Medien, die nicht ihrem ideologischen Vorurteil entsprechen, zu bekämpfen. Der Presserat ist überflüssig

Kühne Schlussfolgerung von Susan Boos: «Dass der Mann ein Problem mit dem Presserat hat, spricht für den Presserat.» Schönschreiben wie mit der Schnürlischrift. Überhaupt, meint die Präsidentin: «Man kann sich darum foutieren. Das wäre aber, wie wenn man beim Sport sagt, man anerkenne weder Spielregeln noch SchiedsrichterInnen. Kann man machen, dann ist es aber kein Sport mehr, sondern eher ruchlose Rüpelei.»

Etwas vermessen, dass der durch nichts dazu legitimierte Presserat meint, er sei unfehlbar dazu berechtigt, die selbst aufgestellten Spielregeln zu überwachen. Wer sich nicht daran halte, betreibe «ruchlose Rüpelei».

Nun, wie der Presserat mit solche Rüpeleien umgeht, wenn sie von einem eigenen Mitglied stammen, kann man in der Entscheidung 16/2020 nachlesen. Im Vorjahr (denn der Presserat mahlt langsam, ganz langsam) hatte sein Vizepräsident Max Trossmann in einem Leserkommentar gerüpelt. Anlass war die ihm sauer aufgestossene Meinung von René Zeyer, dass im Gegensatz zur unfehlbaren Meinung des Presserats das Medienarchiv SMD kein historisches Archiv mit Aufbewahrungspflicht sei. Der Presserat hatte bemeckert, dass der Ringier-Verlag im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit rund 200 Artikel gelöscht hatte.

Da Trossmann offensichtlich nicht in der Lage war, der stringenten Argumentation etwas entgegenzusetzen, rüpelte er den Autor an:

«René Zeyer ist sicher der berufenste Fürsprecher von Ringiers unternehmerischen Interessen. Und berufen, für den Journalistenkodex einzustehen. So wie er sich für Jean-Claude Bastos ins Zeug legt. Oder für Raiffeisen. Und sich anderntags als PR-Profi andient. Zeyer spreche ich als Autor jede Glaubwürdigkeit ab. Basta. Max Trossmann, Historiker und Publizist, Vizepräsident Schweizer Presserat.»

Dagegen reichte Zeyer Beschwerde ein, mit der Begründung, dass Trossmann belegfrei und verleumderisch Zeyers Reputation in den Schmutz gezogen hatte. Zudem habe der Kommentar nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun und stelle Zeyer als käuflich dar. Eine so schwere Anschuldigung, dass Zeyer zuvor hätte angehört werden müssen.

Der Presserat schlich sich daraufhin nach mehr als reiflichem Kopfkratzen aus der Verantwortung, indem er spitzfindig bemerkte: «Die Intervention Trossmanns ist keinesfalls ein journalistischer Inhalt, sondern eine sehr kurze und scharf geäusserte persönliche Meinung. Die Beschwerde ist in diesem Sinne falsch adressiert, auf sie ist nicht einzutreten.»

Mit Krokodilstränen in den Augen fügte der Tugendwächter hinzu: «Der Presserat bedauert aber die spontane Intervention seitens seines Mitglieds.» In anderen Fällen verurteilt er genauso spitzfindig angebliche Übeltäter. ZACKBUM musste sich schon mehrfach mit diesen Grenzüberschreitungen befassen.

Ein angeblicher Wächter über die Spielregeln des Journalismus, der eine solche Rüpelei seines Vizepräsidenten ungerügt durchgehen lässt, hat nun tatsächlich jegliche Berechtigung verspielt.

Wenn der Staat Recherchen killen will

Recht haben ist gut. Aber teuer. Musste die WoZ erfahren.

Die Wochenzeitung (WoZ) musste dem Bund 5458 Franken zahlen, obwohl ihr die Unterlagen gemäss Öffentlichkeitsgesetz zustanden. Damit bremst die Verwaltung ungeliebte Nachforschungen.

In einer jüngeren Ausgabe der Wochenzeitung (WoZ) wird der Abwehrreflex des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) kritisiert. Das Seco, das zum Departement von Bundesrat Guy Parmelin (SVP) gehört, rückte die verlangten Unterlagen nur nach langem Gerichtsverfahren und unter Verrechnung von 5458 Franken Gebühren heraus. Lang bedeutet fünf Jahre und den ultimativen Entscheid im Sinne der WoZ durch das Bundesgericht. Für die WoZ war die Gebühr zahlbar, für freie Journalisten und kleine Verlage sind solche Beträge aber ein Grund, auf die Recherche zu verzichten. Genau das, was Ämter offensichtlich damit bezwecken wollen.

«Wohltuende Deutlichkeit»

Konkret ging es bei der umfangreichen Recherche der WoZ um Dokumente verschiedener Schweizer Waffenexporteure. Die WoZ klopfte dafür beim Seco an und verlangte die Namen sämtlicher Rüstungsexporteure. Die WoZ berief sich auf das Öffentlichkeitsgesetz. Dank dieses Gesetzes sollen alle Informationen und Dokumente der Bundesverwaltung öffentlich zugänglich sein. So zumindest die Theorie. Doch laut Regula Bähler, der Hausanwältin der WoZ, weigerte sich das Seco, die Daten herauszugeben. Doch erst nach dem Bundesgerichtsentscheid von 2019 «musste das Seco nachholen, was es von allem Anfang hätte tun sollen». Abklären, ob die betroffenen Firmen an den herausverlangten Dokumenten überhaupt ein Geheimhaltungsinteresse geltend machen. Dazu komme eine Güterabwägung. «Die involvierten Gerichte haben je in wohltuender Deutlichkeit entschieden, dass dabei das Interesse an einer Veröffentlichung schwerer zu gewichten ist», so Regula Bähler in der WoZ. Wie willkürlich, ja sauer das Seco auf das Bundesgerichtsurteil reagiert hat, zeigt die «Verrechnung von 28 Arbeitsstunden für die Auswertung von Fragebogen», wie Bähler im von Susan Boos geführten WoZ-Interview sagt.

Tipps für freie Journalisten

Journalistin Boos erkundigt sich, was freie Journalistinnen und Journalisten machen sollen, die sich weder Gebühren noch Anwaltskosten leisten können. Ein Gesuch um Gebührenerlass sei möglich, erklärte Bähler, Hausanwältin der WoZ. Wenn das nicht klappe, bleibe nur die Möglichkeit, eine Redaktion zu suchen, welche die Kosten übernimmt, Geldgeber suchen also – oder auf diesen Teil der Recherche zu verzichten.

Geschäft kommt erst 2021 in den Nationalrat

Regula Bähler fordert im Artikel, dass das Öffentlichkeitsgesetz nachgebessert werden solle: «Auf jeden Fall wäre verbindlich festzulegen, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten grundsätzlich keine Kosten erhoben werden.» Eine parlamentarische Initiative von Edith Graf-Litscher (SP), eingereicht 2016, verlangt dies. Die Staatspolitische Kommission des National- und Ständerats ist mit der Idee einverstanden. Das Geschäft muss aber erst bis in der Frühjahrssession 2021 im Nationalrat behandelt werden. Berns Politmühlen mahlen langsam.

Verwaltung soll umdenken

Für Regula Bähler ist dieser langwierige Polit-Prozess aber nicht das Hauptproblem. «Die Mitarbeitenden der Verwaltung oder von öffentlichen Institutionen sollen mit einer anderen Grundhaltung auf Zugangsgesuche reagieren. Gesuchsteller haben nicht einfach Böses im Sinn. Es braucht das Bewusstsein, dass Transparenz in einem Rechtsstaat etwas Selbstverständliches ist», so Bähler.

Ach ja, und wer sind nun diese Rüstungsfirmen, über die das Seco nicht Auskunft geben wollte? Neben den üblichen Verdächtigen wie Rheinmetall Air Defence AG in Zürich Oerlikon und der SIG Sauer AG in Schaffhausen auch Firmen wie Nammo MTH AG im Wallis und die Sauter Bachmann AG in Netstal, Glarus. Alles nachzulesen (ohne Bezahlschranke) im Rüstungsreport der Wochenzeitung.