Wumms: Susan Boos
Schönschreiben auf Primarschulniveau.
Der Schweizer Presserat ist eine, gelinde gesagt, umstrittene Einrichtung. Laut Selbstverständnis «wacht er über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»».
Immer auf der Suche nach Finanzquellen hat er den «Newsletter» für sich entdeckt und benützt ihn, um zurückzukeilen: «Eine Frage, die gerne hochgespielt wird: Wozu braucht es überhaupt den Presserat?» Hochgespielt worden sei sie vom nicht namentlich genannten Markus Somm, der kräftig vom Leder zog: der Presserat sei «eine einseitige, gewerkschaftsnahe linke Organisation, die nichts anderes macht, als alle Medien, die nicht ihrem ideologischen Vorurteil entsprechen, zu bekämpfen. Der Presserat ist überflüssig.»
Kühne Schlussfolgerung von Susan Boos: «Dass der Mann ein Problem mit dem Presserat hat, spricht für den Presserat.» Schönschreiben wie mit der Schnürlischrift. Überhaupt, meint die Präsidentin: «Man kann sich darum foutieren. Das wäre aber, wie wenn man beim Sport sagt, man anerkenne weder Spielregeln noch SchiedsrichterInnen. Kann man machen, dann ist es aber kein Sport mehr, sondern eher ruchlose Rüpelei.»
Etwas vermessen, dass der durch nichts dazu legitimierte Presserat meint, er sei unfehlbar dazu berechtigt, die selbst aufgestellten Spielregeln zu überwachen. Wer sich nicht daran halte, betreibe «ruchlose Rüpelei».
Nun, wie der Presserat mit solche Rüpeleien umgeht, wenn sie von einem eigenen Mitglied stammen, kann man in der Entscheidung 16/2020 nachlesen. Im Vorjahr (denn der Presserat mahlt langsam, ganz langsam) hatte sein Vizepräsident Max Trossmann in einem Leserkommentar gerüpelt. Anlass war die ihm sauer aufgestossene Meinung von René Zeyer, dass im Gegensatz zur unfehlbaren Meinung des Presserats das Medienarchiv SMD kein historisches Archiv mit Aufbewahrungspflicht sei. Der Presserat hatte bemeckert, dass der Ringier-Verlag im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit rund 200 Artikel gelöscht hatte.
Da Trossmann offensichtlich nicht in der Lage war, der stringenten Argumentation etwas entgegenzusetzen, rüpelte er den Autor an:
«René Zeyer ist sicher der berufenste Fürsprecher von Ringiers unternehmerischen Interessen. Und berufen, für den Journalistenkodex einzustehen. So wie er sich für Jean-Claude Bastos ins Zeug legt. Oder für Raiffeisen. Und sich anderntags als PR-Profi andient. Zeyer spreche ich als Autor jede Glaubwürdigkeit ab. Basta. Max Trossmann, Historiker und Publizist, Vizepräsident Schweizer Presserat.»
Dagegen reichte Zeyer Beschwerde ein, mit der Begründung, dass Trossmann belegfrei und verleumderisch Zeyers Reputation in den Schmutz gezogen hatte. Zudem habe der Kommentar nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun und stelle Zeyer als käuflich dar. Eine so schwere Anschuldigung, dass Zeyer zuvor hätte angehört werden müssen.
Der Presserat schlich sich daraufhin nach mehr als reiflichem Kopfkratzen aus der Verantwortung, indem er spitzfindig bemerkte: «Die Intervention Trossmanns ist keinesfalls ein journalistischer Inhalt, sondern eine sehr kurze und scharf geäusserte persönliche Meinung. Die Beschwerde ist in diesem Sinne falsch adressiert, auf sie ist nicht einzutreten.»
Mit Krokodilstränen in den Augen fügte der Tugendwächter hinzu: «Der Presserat bedauert aber die spontane Intervention seitens seines Mitglieds.» In anderen Fällen verurteilt er genauso spitzfindig angebliche Übeltäter. ZACKBUM musste sich schon mehrfach mit diesen Grenzüberschreitungen befassen.
Ein angeblicher Wächter über die Spielregeln des Journalismus, der eine solche Rüpelei seines Vizepräsidenten ungerügt durchgehen lässt, hat nun tatsächlich jegliche Berechtigung verspielt.