Krachende Niederlage für den Mohrenkopf-Professor
Bernhard Carlos Schär verträgt Kritik nur schlecht.
Schnell droht er mit Presserat oder reicht gar Klage ein. Allerdings vergeblich.
Gegen die NZZ wollte der Assistenzprofessor der Uni Lausanne den Presserat anrufen. Sie hatte es gewagt, seine Studie über M*** als fehlerhaft und unwissenschaftlich zu kritisieren.
Denn wer sich Gedanken über den angeblich rassistischen Gehalt des Wortes Mohrenkopf oder Mohrentanz macht und das Pfui-Wort nicht mal ausschreibt, disqualifiziert sich selbst.
Das mit dem Presserat liess Schär dann bleiben, dafür reichte er Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen einen Artikel dieses Autors in der «Weltwoche» und wegen drei Artikeln auf ZACKBUM ein.
Unter anderem forderte Schär, dass per superprovisorischer Anordnung diesem Autor verboten werden sollte, über die Klage gegen ihn zu berichten.
Unglaublich: das Regionalgericht Bern-Mittelland gab diesem Antrag statt. Ein einmaliger Maulkorb-Erlass, ein Anschlag auf die Medienfreiheit. Gegen den sofort Einsprache erhoben wurde.
Anschliessend liess sich das Berner Gericht fast zwei Monate (!) Zeit, um über diese Superprovisorische zu befinden. Um schliesslich am 25. November zur Einsicht zu gelangen: «Soweit weitergehend wird das Gesuch (von Schär, Red.) vom 29. September abgewiesen.»
Tschakata. Die WeWo und Zeyer wurden lediglich angewiesen, drei von vielen eingeklagten Bezeichnungen zu löschen.
Alle weiteren Behauptungen Schärs, dass hier eine Rufmordkampagne gegen ihn geführt werde, die auch sein berufliches Weiterkommen gefährde, weswegen auch nicht über seine Klage berichtet werden dürfe, sowie alle diese Artikel samt Kommentaren integral zu löschen seien, wurden aus dem Recht gewiesen.
Ein dritter Artikel («Schär, der Schweiger» ), der ebenfalls hätte gelöscht werden sollen, wird im Berner Entscheid nicht mal erwähnt.
Absurd war die Forderung seiner Anwältin, dass nicht nur all diese Artikel gelöscht werden müssten, sondern WeWo und Zeyer verpflichtet werden sollten, «keine neuen Artikel über den Gesuchsteller (Schär, Red.) zu publizieren».
Der empfindsame Forscher hat nun drei Monate Zeit, ob er es dennoch auf einen Prozess ankommen lassen will oder nicht.
Sein Mütchen kühlen dürfte allerdings die Entscheidung der Gerichtspräsidentin, dass er die Gerichtskosten und eine Parteienentschädigung übernehmen muss. Plus natürlich die Kosten seiner eigenen Anwältin.
Geschichtswissenschaft ist keine exakte Wissenschaft. Im Gegensatz zu Mathematik oder Physik gelten hier andere Regeln als Falsifikation oder Wiederholbarkeit eines Experiments als Methoden zur Überprüfung.
In seiner Gegendarstellung, die von der NZZ unverständlicherweise abgedruckt wurde, behauptete Schär: «Zutreffend ist, dass Prof. Dr. Bernhard C. Schär [. . .] kein wissenschaftlicher Fehler nachgewiesen wird. Unter schweren wissenschaftlichen Fehlern sind erwiesene Datenmanipulationen, Plagiate oder vorsätzliche Verfälschung von Forschungsergebnissen zu verstehen. Nichts Vergleichbares liegt hier vor.»
Zu bestreiten, was gar nicht vorgeworfen wurde, nämlich beispielsweise vorsätzliche Verfälschung, ist ein übler Trick aus der untersten Schublade der Demagogie.
Tatsächlich wird Schär vorgeworfen, dass er allein schon durch die Verwendung von Sternchen, weil er den Begriff «Mohr» – sein Untersuchungsgegenstand – nicht aussprechen will, Voreingenommenheit signalisiert.
Zudem wird ihm bislang unwidersprochen vorgeworfen, dass er sich in der Genealogie der Eigentümerschaft des Mohrenkopf-Hauses in Zürich wie auch in der Wappenkunde schwer verhauen hat.
Das sind zwar nach seiner Definition keine «wissenschaftlichen Fehler». Aber oberpeinlich ist es trotzdem.
Noch peinlicher ist, dass normalerweise in Geisteswissenschaften Erkenntnisgewinn durch Rede und Gegenrede entsteht, durch Behaupten und Widerlegen von Behauptungen.
Wer sich dem entzieht (inhaltlich wollte und will Schär zu keinem Vorwurf Stellung nehmen), erlaubt zumindest Zweifel daran, als historischer Forscher ernst genommen zu werden.
Damit findet ein ganz trübes Kapitel der Mohrenforschung hoffentlich sein Ende.
Wie bei ihm üblich hat Schär auch hier die Gelegenheit zur Stellungnahme nicht benützt.
Dass zum ersten Mal in der jüngeren Mediengeschichte einem Journalisten ein Maulkorb verpasst wurde, dass er über eine Klage gegen ihn selbst nicht berichten darf, bleibt als Skandal.
Dass die Mainstream-Medien das nicht einmal vermeldet haben, obwohl es alle Journalisten betrifft, ist bedenklich. Hier herrscht offenbar die Meinung vor: Maulkorb für Zeyer – recht geschieht’s ihm.
Dieser Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».


















