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Tagi gegen Rechtsstaat: 2 zu 0

Es bröckelt überall bei Tamedia. «Vergewaltigung, schaut Zürich weg?» Nein, die Autorin schielt am Rechtsstaat vorbei.

Lisa Aeschlimann ist einer dieser Kindersoldaten, die mutig auf komplexe Themen losgelassen werden. Im besten Fall stimmt’s auch, im schlechtesten gibt’s etwas Ärger, aber die Schreibkraft ist dafür billig.

Nun nahm sich am Samstag Aeschlimman der Frage an, die sie so formuliert: «Wer im Kanton einer Vergewaltigung beschuldigt wird, bleibt in 12 von 13 Fällen straffrei.»

Das hat sie in der Journalistenschule gelernt: Szenischer Einstieg mit einem Beispiel, dann der Aufschwung ins Allgemeine. Das hat sie auch soweit sauber hingekriegt, sogar mit einem Fall, der zeige, «wie schwierig es ist, strafrechtlich aufzuarbeiten, was zwischen zwei Menschen bei einer mutmasslichen Vergewaltigung geschehen ist».

Der Aufmacher auf Seite eins …

Das ist soweit wahr, ausser, dass die «mutmassliche Vergewaltigung» die Sichtweise des Opfers ist. Oder des mutmasslichen Opfers. Nun baut Aeschlimann eine ganz wacklige Brücke ins Allgemeine. Es gebe eine Untersuchung, nach der im Kanton Waadt 61 Prozent der Beschuldigten verurteilt wurden, in Zürich nur deren 7,4 Prozent.

Ebenfalls aus der Journalistenschule stammt noch der Einschub: «Die Daten sind mit Vorsicht zu geniessen.» Aber leider hält sie sich selbst nicht an diesen guten Ratschlag. Um es nicht selber sagen zu müssen, kommen nun völlig unparteiische Fachleute zu Wort, zum Beispiel eine Vertreterin der «Frauenberatung sexuelle Gewalt»: «Die Zürcher Quote ist stossend tief. Sie zeigt, dass sexuelle Gewalt nach wie vor ein fast straffreies Delikt ist.»

Immerhin: von 26 Vergewaltigungsverfahren vor Zürcher Bezirksgerichten im Jahre 2020 endete ein Drittel mit einer Verurteilung, räumt Aeschlimann ein.

Aber wieso dann dieser frappierende Unterschied bei dem Prozentsatz von Verurteilungen? Da macht Aeschlimann zwei Ursachen dingfest. Frauen würden nach einer Vergewaltigungsanzeige in der Einvernahme immer noch unter Schock stehen, seien traumatisiert, und müssten «in dieser Verfassung viele, zum Teil sehr intime Fragen beantworten.»

Daher sei ein spezielles Zentrum für solche Fälle unbedingt nötig. Den zweiten Schuldigen sieht die Journalistin in der Zürcher Staatsanwaltschaft, die überproportional viele Fälle gar nicht zur Anklage bringe. Dann dürfen Zürcher Behörden dazu nichts sagen oder diese Behauptungen «kategorisch» zurückweisen.

Absurde Vergleiche, monströses Verständnis vom Rechtsstaat

Damit kann man handwerklich wenig gegen diesen Artikel einwenden, obwohl er rechtssaatlich bedenklich und desaströs ist. Schon alleine der Vergleich der Verurteilungsrate ist absurd. Noch schlimmer wird es mit der Behauptung, dass also im Kanton Zürich überproportional viele «mutmassliche» Vergewaltiger frei herumlaufen.

Dafür gibt es nur ein englisches Wort: Bullshit. Denn mit dem «mutmasslichen Vergewaltiger» verhält es sich so: Sie laufen nie völlig frei herum. Entweder sitzen sie in U-Haft, oder sie können bis zum Abschluss der Untersuchung unter strengen Auflagen ihrem normalen Leben nachgehen. Dann gibt es entweder eine Einstellung des Verfahrens, oder eine Gerichtsverhandlung. Bis zum rechtsgültigen Entscheid der letzten damit befassten Gerichtskammer gilt, selten so gelacht, auch für diese «mutmasslichen» Täter die Unschuldsvermutung.

Wird das Verfahren eingestellt, laufen sie anschliessend genau so unschuldig herum wie alle anderen Zürcher auch, die niemals in Verdacht gerieten, ein Vergewaltiger zu sein. Oder aber, es kommt zu einem Prozess. Wenn der mit Freispruch endet, gilt das gleiche. Endet er mit einem Schuldspruch, gegen den nicht Einsprache erhoben wird, verwandelt sich der «mutmassliche» Vergewaltiger in einen verurteilten. Der nach Verbüssung seiner Strafe wieder ein unbescholtener Bürger wird.

Nicht beschämend wenig, beschämend wenig Sachverstand

Aeschlimann zur Seite springt in einem Kommentar Liliane Minor. Dass in Zürich nur «sieben von hundert Strafanzeigen» mit einer Verurteilung endeten, sei «beschämend wenig». Hier werkle die Staatsanwaltschaft «als Blackbox» vor sich hin. Und das müsse dringlich geändert werden.

Ob sich die beiden Damen bewusst sind, was sie hier dummbeuteln? Die Verurteilungsrate von «mutmasslichen» Vergewaltigern an Prozentzahlen ausrichten? Der Kanton Waadt ist die Benchmark, 60 Prozent Verurteilungen sollten doch auch in Zürich zu schaffen sein.

Das erinnert stark an die dunklen Zeiten der Inquisition, wo auch Regionen oder Städte zur Ordnung gerufen wurden, wenn sie nicht eine genügende Anzahl von Ketzern und Hexen auf den Scheiterhaufen verbracht hatten.

Aber, offensichtlich, im schwer verunsicherten Tagi traut sich keiner, vor allem kein Mann, zwei Journalistinnen auf die Absurdität ihrer These aufmerksam zu machen, die zudem, wie beide einräumen, auf einer Studie beruht, «die viele Fragen offen» lasse und «teils auf sehr kleinen Zahlen» Schlussfolgerungen ziehe. Also auf Deutsch: nahezu unbrauchbar ist, ausser, man will Thesenjournalismus betreiben.

Gefährliche Demonstranten vor dem Bezirksgericht Zürich

Dass eine absurde Verzerrung der Wirklichkeit nicht nur mit Buchstaben möglich ist, beweist gleich die nächste Seite. Da geht es um den Prozess gegen Schweizer Teilnehmer an den G-20-Protesten in Hamburg. Im Gerichtssaal ging es turbulent zu und her, aber da ist natürlich fotografieren nicht erlaubt.

Also knipst der Fotograf in seiner Not «Demonstranten», die sich «vor dem Zürcher Bezirksgericht mit den drei Angeklagten solidarisieren». Auf dem Foto sieht man ein rundes Dutzend Polizisten, die den Eingang bewachen. Die sind allerdings den «Demonstranten» im Verhältnis von 6 zu 1 überlegen. Denn es gibt nur zwei; das Minimum, um ein Transparent ausrollen zu können.

In der Psychiatrie würde man das galoppierenden Realitätsverlust nennen. Wie man das an der Werdstrasse nennt, ist geheim. Aber unser Mitgefühl begleitet all die Journalisten dort, ob männlich, weiblich oder divers, die bei so einem Schrott die Augen nach oben rollen und ihn durchwinken. In der Hoffnung, dass morgen alles vergessen ist.