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Die «Republik» korrigiert sich ins Elend

Eine Bitte, die besser nicht ausgesprochen worden wäre.

Auf «Inside Paradeplatz» erschien der Artikel «Die Steuerhinterzieher-«Republik». Nach längerem verkniffenen Schweigen haute es nun der stellvertretenden Geschäftsführerin des Rechthaber-Organs aus dem Rothaus in Zürich den Nuggi raus. Sie bat René Zeyer um eine Korrektur einiger Passagen seines Artikels.

Abgesehen davon, dass sie vieles nicht korrigiert haben wollte, schrieb sie sich damit zusätzlich ins Elend. Da diese Bitte an René Zeyer persönlich gerichtet ist, veröffentlichen wir hier die gewünschten Korrekturen. Samt ihren Korrekturen.

Zum besseren Verständnis: Originalzitate aus dem Artikel sind in Normalschrift. Korrekturwünsche der «Republik» kursiv, deren Korrekturen zur Richtigstellung sind rot ausgezeichnet.

Lieber Herr Zeyer

Liebe Frau Hemmer 

Im gestrigen Artikel in „Inside Paradeplatz“ zu den von uns vorgenommenen Steuerrückstellungen sind Ihnen einige Fehler unterlaufen. Wir bitten um Korrektur: 

In diesem Korrekturwunsch sind der «Republik» einige Fehler unterlaufen. Wir korrigieren am gegebenen Ort.

«Rund einen doppelten Jahresumsatz hat das Organ der guten Denkungsart offensichtlich nicht korrekt versteuert.“

«Seit Gründung bis zum Jahr 2020 wurden viele Millionen vereinnahmt, ohne dass darauf ein Rappen an den Staat abgeführt wurde.“

Die Summe an erhaltenen Beiträgen, die mit der Gewinn- anstatt der Schenkungssteuer erfasst wurden, beläuft sich über alle Jahre auf rund CHF 2 Mio. Dabei handelt es sich um Zahlungen von Dritten. Die Zahlungen von Genossenschafterinnen und Genossenschafter wurden alle korrekt erfasst. Es handelt sich nicht um viele Millionen. Und die Zahlungen wurden, wie auch im Newsletter geschrieben, durchaus versteuert, fälschlicherweise bei den Gewinn- anstatt bei den Schenkungssteuern.

Für CHF 2 Millionen falsch deklarierte Einnahmen CHF 830’000 als Steuernachzahlung zurückstellen? Das wäre eine zusätzliche Steuer von 41,5 Prozent nach schon bezahlten Gewinnsteuern von 8 Prozent im Kanton Zürich. Absurd. Zumal die Schenkungssteuer 16 Prozent beträgt …

Wir rechnen vor: Laut ihrer Behauptung müsste die «Republik» auf «rund CHF 2 Mio.» noch maximal 8 Prozent nachzahlen (Differenz zwischen 8 Prozent bezahlter Gewinnsteuer und 16 Prozent Schenkungssteuer). Das macht nach Adam Riese CHF 160’000. Wofür ist dann die Differenz von CHF 670’000 zurückgestellt, wenn keine Strafsteuern fällig werden?

«Allerdings war es dann doch etwas tollkühn, auf im Maximum 13,4 Millionen Franken keine Steuern zu zahlen.“

Siehe oben. Die von Ihnen genannte Maximalsumme existiert nicht. 

Siehe oben. Die von Ihnen genannte Zahl kann nicht stimmen.

«Im Juni 2022 traten der ehemalige Chefredaktor Christof Moser sowie Tobias Asch aus dem Verwaltungsrat der Republik AG zurück.

Unter anderen Katharina Hemmer als stellvertretende Geschäftsführerin und Oliver Fuchs, der Chefredaktor a.i., traten dafür ein.

Wohl nach der Devise: Einen nächsten Dummen findest du immer. Die Deutsche Hemmer ist auch im Vorstand der „Project R Genossenschaft“, ein weiterer Bestandteil des Konzerns.“

Wie Sie ebenfalls unseren Newslettern entnehmen können: Christof Moser trat im Juni 2019 aus dem Verwaltungsrat aus. Tobias Asch ist im November 2021 nicht mehr zur Wahl angetreten. Und ich selbst bin nicht im Vorstand. 

Laut SHAB Publikation vom 9.6.2022 ist zu diesem Datum «Asch, Tobias Hans, von Basel, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Moser, Christof, von Arni (BE), in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien», zurückgetreten.

Laut derselben Publikation ist neu «Hemmer, Katharina, deutsche Staatsangehörige, in Zürich, stellvertretende Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fuchs, Oliver, von Hägendorf, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien» eingetreten.

«Denn die neckische Formulierung „wir haben im letzten Jahr festgestellt“ soll darüber hinwegtäuschen, dass hier im schlimmsten Fall Steuerhinterziehung vom Gröbsten veranstaltet wurde.

Dafür dürften die Rückstellungen von 930’000 Franken höchstens dann ausreichen, wenn das Steueramt beide Augen zudrückt und die Ohren verschliesst.

Offensichtlich wurden mehrere Jahre lang – um es sanft zu formulieren – unvollständige Steuererklärungen abgegeben.“

Bei der zurückgestellten Summe handelt es sich, wie auch im Newsletter erwähnt, um einen Maximalbetrag. Unsere Steuererklärungen waren nicht unvollständig, vielmehr haben wir einige gespendete Beträge vermutlich steuerlich falsch (als steuerbaren Ertrag statt Schenkung) qualifiziert.“ 

Das ist reine Rabulistik und keine Korrektur.

«Hier ist nun die Frage, ob Genossenschaft und AG eine Selbstanzeige eingereicht haben und der Tatbestand den Steuerbehörden vorher nicht bekannt war.

In diesem Fall ist es möglich, dass keine Strafe ausgesprochen wird. Andernfalls sind neben der Steuernachzahlung noch Strafsteuern fällig.“

Wie wir auch im Newsletter schrieben: Den Fehler haben wir selber festgestellt, die entsprechenden Nachdeklarationen haben wir mittels Selbstanzeigen in den entsprechenden Kantonen proaktiv bei den Steuerverwaltungen eingereicht. Es fallen keine Strafzahlungen an, was bereits von den Kantonen bestätigt wurde, die die Eingaben behandelt haben.

Weil das die «Republik» bisher nicht kommuniziert hat, wurde es als Frage formuliert. Dass die doppelte stv. Geschäftsführerin davon schreibt, dass «wir Selbstanzeigen in den entsprechenden Kantonen proaktiv bei den Steuerverwaltungen eingereicht» hätten, macht aber hellhörig. Alles Plural, also kein Verschreiber. Aber wieso versteuert die Genossenschaft und die AG, beide mit Sitz in Zürich, in mehreren Kantonen? Gibt es da noch zusätzliche Steuersitze, vielleicht in Freienbach SZ oder einer anderen Steueroase?

«exorbitanten Salärs von im Schnitt 150’000 Franken im Jahr (auf eine Vollzeitstelle berechnet)“

Diese Berechnung ist falsch. Sie finden die genauen Zahlen im Geschäftsbericht. Die Republik zahlt zwar einen guten Einheitslohn, doch er liegt deutlich unter 150’000 Franken im Jahr. 

Laut Geschäftsbericht beträgt die Lohnsumme fürs «Personal» und ohne Freelancer CHF 4’927’680. Ebenfalls laut GB hat die «Republik» durchschnittlich 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektive 34,5 Vollzeitäquivalente. Macht nach Adam Riese CHF 142’831 pro Vollzeitstelle. Dazu kommen noch Fringe Benefits usw., was locker CHF 150’000 ergibt und keineswegs einen Einheitslohn, der «deutlich» darunter liege.

«der aktuell 11-köpfige Verwaltungsrat der AG und der 9-köpfige Vorstand der Genossenschaft“

Wie Sie sowohl dem Newsletter auch unserer Website entnehmen können, bestehen Verwaltungsrat und Vorstand nach Abschluss der laufenden Urabstimmung voraussichtlich aus drei Personen: Sylvie Reinhard, Alfonso von Wunschheim und Roger de Weck. Vor der Urabstimmung waren es fünf (Peter Schmid, Sylvie Reinhard, Constantin Seibt, Regina Meier Güntert und Alfonso von Wunschheim.

Wie Sie dem Zefix entnehmen können, besteht der VR aus sechs Personen, nicht aus fünf.  Kollektivunterschrift zu zweien bei der Genossenschaft Project R haben 9 Personen, darunter Hemmer. Sie ist sowohl in der AG wie in der Genossenschaft «stellvertretende Geschäftsführerin».

Besten Dank und freundliche Grüsse,

Katharina Hemmer

Bitte um Kenntnisnahme und ebenfalls freundliche Grüsse

René Zeyer

Wumms: Holger Alich

Eine deutsche Kriegsgurgel plädiert für Nachrüstung.

Vielleicht ist Tamedia- Redaktor Volker Alich alt genug, um sich noch an das Erwachen der Friedensbewegung anlässlich der NATO-Nachrüstung zu erinnern. Eher nicht, denn er fordert nassforsch: «Die Schweiz muss bei der Suche nach Oligarchengeldern nachrüsten».

Alichs Problem: Wir leben in der Schweiz nicht in einer Bananenrepulik, sondern in einem Rechtsstaat. Und der funktioniert weder nach Ansprüchen aus dem Zeitgeist heraus. Noch ist er auf wohlfeile Forderungen oder Anweisung angewiesen.

Das mag einem in deutschem Untertanengeist erzogenen Tamedia-Mitarbeiter fremd vorkommen, entspricht aber Gutschweizer Gewohnheiten. Jedoch nicht den Anforderungen der Kriegsgurgel Alich:

«Die Schweiz sollte sich daher die USA zum Vorbild nehmen und ebenfalls beim Bund eine Taskforce ansiedeln, die aktiv nach Vermögenswerten von sanktionierten Russen sucht.»

Mit Verlaub; die Schweiz sollte sich in überhaupt nichts die USA zum Vorbild nehmen. Die USA unterhalten die grössten Geldwaschmaschinen der Welt. Die USA beherbergen in Delaware und anderswo bis heute Briefkastenfirmen, deren Beneficial Owner, also der Nutzer, unbekannt ist. Die USA haben mit FATCA eine Datenkrake geschaffen, die nicht nur jeden US-Bürger unabhängig von seinem Steuersitz dazu zwingt, eine US-Steuererklärung abzugeben. Sondern auch jedes Finanzinstitut weltweit zum Helfershelfer des US-Fiskus macht. Während sie selbst beim AIA, dem automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten, nicht mitmachen.

Absurder geht’s nicht: niemand hat lauter nach dem Kampf gegen Schwarzgeld geschrien als die USA – niemand beherbergt mehr Schwarzgeld als eben diese USA.

FATCA wird nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln durchgesetzt, sondern mit reinem Machtimperialismus. Denn der US-Dollar ist nach wie vor die wichtigste Weltwährung, und die USA sind der Herr des Geldes. Deshalb können sie die Verwendung von Dollar untersagen, was zum sofortigen Untergang jedes Geldhauses führt.

Damit, nicht etwa mit rechtsstaatlichen Mitteln, haben die USA den Geltungsbereich ihrer Gesetze supranational durchgesetzt. Auch die Schweiz musste erleben, dass innerhalb ihrer Rechtssouveränität nicht mehr nur Schweizer Gesetze, sondern parallel dazu und übergeordnet US-Gesetze gelten. Das ist die moderne Kanonenbootpolitik des Post-Kolonialismus mit raffinierten Mitteln.

Wie angesichts all dieser Tatsachen der stellvertretende Leiter des Wirtschaftsressorts eines der bedeutendsten Medienkonzerne der Schweiz unwidersprochen die Ansicht äussern kann, dass sich die Schweiz den dysfunktionalen Rechtsstaat USA als Vorbild nehmen solle, ist ein weiteres Indiz für den dramatischen Niedergang des Journalismus.