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Wumms: Stadtrat André Odermatt

Schlecht eingeschenkt: der gutmeinende Verbotsstaat.

Eine kleine Nachricht, die in den grossen Nachrichten fast untergeht:

Das Hochbaudepartement des SP-Genossen Odermatt will ein Signal gegen Alkoholismus im Rahmen der «Suchtprävention» setzen. Ab Juli darf in Stadtzürcher Beizen kein Bier mehr ausgeschenkt werden. Oder höchstens alkoholfreies.

Nein, so weit geht die Bevormundung dann doch nicht. Gelegenheitstrinker, Fans des Feierabendbiers und Alkoholiker dürfen sich nach wie vor im Lokal die Kante geben. Nur aussen darf nichts mehr darauf hinweisen, dass das möglich sei. Lange Zeit war es Brauch, dass Biermarken für Lokale die Kosten der Aussenwerbung übernahmen und auch Guetzli wie einen neuen Ausschanktisch oder gar eine Renovation des Gastraumes aufwarfen. Dafür verpflichtete sich der Beizer, nur diese Biermarke auszuschenken.

Seitdem die Vorschriften für das Gastgewerbe liberalisiert wurden, ist es mit dieser festen Bindung sowieso vorbei. Es ist auch nicht so, dass nun alle Beizen, die mit Feldschlösschen oder wem auch immer Werbung machen, diese abschrauben müssten. Das Verbot gilt nur für Neuanträge.

Es gehe hier um Jugendschutz und Prävention, behauptet der Stadtrat. Denn es ist bekannt, dass schon viele hoffnungsfrohe Jünglinge statt zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu Alkoholikern wurden, weil sie der Versuchung nicht widerstehen konnten, die von einem Feldschlösschen-Signet ausgeht. Wir zeigen es hier als Warnung:

Hoppla, da ist etwas schiefgelaufen, der Bildredaktor von ZACKBUM hat offensichtlich mal wieder zu kräftig dem Gerstensaft zugesprochen:

Tamedia hält sich in der Berichterstattung nüchtern zurück. Meldung über den Beschluss, Begründung des Stadtrats, Widerworte von Gastro Stadt Zürich, als Absackerchen noch die Meldung, dass ebenfalls die Werbung für E-Zigaretten verboten wird. Dafür dürfen Geschäfte Werbeschriften nun nicht nur auf Höhe Erdgeschoss anbringen, sondern auch im ersten Stock.

Man kann nun sagen, dass eine Stadt sich glücklich schätzen kann, solche Probleme zu haben. Oder man kann sagen, dass dieser sinnlose Übergriff eines Nanny-Staats eine kritische Berichterstattung verdient hätte. Bierwerbung ist in den Medien sowieso weitgehend verboten.

Vielleicht wäre mal wieder zu erwähnen, dass Alkohol eine legale Droge ist. Vielleicht wäre mal wieder zu erwähnen, dass der Schweizer Staat pro Hektoliter Alkohol fast 2500 Franken Steuern kassiert. Bei rund 4,5 Millionen hl Bierproduktion schenkt das hübsch ein. Dass der Weinanbau in der Schweiz subventioniert wird.

Vielleicht wäre wieder zu erwähnen, dass in der Braubranche rund 3000 Menschen arbeiten. Zählt man alle Arbeitsplätze in Verbindung damit zusammen, sind es 50’000. Alleine an Biersteuern nahm der Staat 2021 süffige 107,3 Millionen Franken ein. Aber mit dem Verbot der Verwendung eines Biersignets bei der Aussenwerbung von Gaststätten wird die Stadt Zürich hier kräftig für Gegensteuer sorgen. Viele dadurch dem Alkoholismus entkommene Jugendliche werden es dem Stattrat, Pardon, Stadtrat, ewig danken. Mit einem Prosit der Gemütlichkeit.