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Somm, der Exhibitionist

Zeigen was man nicht hat. Die Spezialität des nebulösen Chefredaktors.

Es gibt Menschen, die verspüren den merkwürdigen Drang, sich vor anderen öffentlich zu entblössen. Dabei empfinden sie Erregung oder Befriedigung.

Markus Somm, der schon viele Millionen mit seinem Steckenpferd «Nebelspalter» verbraten hat, bei dem er so ziemlich alles falsch machte, was man falsch machen kann, pflegt eine Kolumne in der «SonntagsZeitung». Keiner weiss, wieso eigentlich. Denn er will sich ständig mit Fehlprognosen selbst übertreffen. Oder mit absurden Aussagen (die Israelis sind die Guten, man sollte Moskau bombardieren).

Das scheint ihm auf Dauer langweilig geworden zu sein, neu versucht er sich in Exhibitionismus. Er entblösst sich öffentlich, indem er zeigt, dass er von Banken, Bankenregulierung und der Gefahr, die von der Monsterbank UBS ausgeht, nicht den blassesten Schimmer hat, nackt und unbeleckt von jeglicher Kenntnis dasteht.

Die NZZ lässt einen «Bankenexperten» Andreas Uta zu Wort kommen, der gegen die Vorschläge des Bundesrats zur Eigenkapitalausstattung der monströsen Bank vom Leder zieht. Der ist allerdings Experte, weil es bis 2019 UBS-Direktor war, wie der «Infosperber» enthüllt. Und ist weiterhin Bankberater und VR einer Regionalbank. Also alles andere als unabhängig oder neutral.

Wieso sich Somm ohne Not zu einem Thema äussert, von dem er noch weniger Ahnung hat als von Geschäftsführung, ist hingegen schleierhaft. Auf jeden Fall macht er sich wieder zur Lachnummer.

«Nun will unsere Regierung die letzte verbliebene Grossbank zur Strecke bringen. O. k., nicht deren Ruin wird betrieben, aber doch in Kauf genommen, dass die UBS ins Ausland zieht, da sich die Rahmenbedingungen für ihr Geschäft in der Schweiz irreversibel verschlechtert haben.» Daran stimmt nun schlichtweg nichts.

Gaga-Begründung: Die Forderung nach einer vollständigen Unterlegung ausländischer Töchter mit Eigenkapital sei «erstens teuer, und zweitens erhält die Schweiz damit die wohl humorlosesten, da härtesten Eigenmittelvorschriften des Westens – was die UBS im internationalen Wettbewerb zu einem Invaliden macht, der den übrigen Banken nachhumpelt, als hätte er sich selbst in die Knie geschossen».

Humorlos? Ist Bankenregulierung eine Spassveranstaltung? Wieso sollte die UBS ins Ausland ziehen, wo sie in der Schweiz doch eine implizite Staatsgarantie geniesst, für die sie nichts zahlt? Und harte Eigenkapitalvorschriften, das ist nun eine humoristische Bemerkung. Bei einer Bilanz, die grösser ist als das BIP der Schweiz (mit Abstand Weltrekord), müsste das EK noch viel höher sein als die lausigen paar Prozent vor und nach einer Erhöhung. Und dass mehr EK mehr Vertrauen gibt und damit einen Marktvorteil, wer bringt das Somm bei?

Wenn er mehr Geld für seine Dilettantenveranstaltung braucht, muss er seine Investoren anbetteln, nachzuschiessen. Wenn die UBS mehr EK braucht, kann sie einfach Aktien ausgeben. Das Einzige, was dagegenspricht: das verwässert ein wenig den Bonus der geldgierigen Bankenlenker.

Anderswo sei man flexibler. Wieso? Die Erklärung zum Tränenlachen: «Weil niemand so besinnungslos den eigenen Finanzplatz ruiniert wie die schweizerische Regierung.» Wenn der Dinosaurier UBS schon wieder ins Straucheln geraten würde, dann hinterliesse sein Fall einen Krater, der nicht viel kleiner als die Schweiz wäre. Und dass Bankenlenker besinnungslos zocken und bonusgetrieben sind, haben sie wohl zur Genüge unter Beweis gestellt.

Neuerdings mit Investments in Schattenbanken (soll Somm mal einer erklären, was das ist), mit dem die UBS letzthin den Kleckerbetrag von 500 Millionen in den Sand setzte.

Weiter im Fantasieland Somm: «Gewiss, 2008 musste die UBS vom Staat gerettet werden». Was er unterschlägt: zweimal. Das erste Mal, weil sie sich verzockt hatte. Und das zweite Mal musste der Staat das Bankgeheimnis schleifen, weil die UBS schon wieder am Abgrund stand. «Genauso wenig kostete es den Staat 2023 etwas, als die UBS auf Drängen des gleichen Staates die CS übernahm.» So etwas wie 16 Milliarden Tier 1 Bonds sind für Somm offenbar Peanuts, die gar nicht erwähnenswert sind. Oder er weiss nicht, was das ist.

Und dann noch, obwohl das Zwerchfell schon schmerzt, der Schlussgag: «Politiker haben den Steuerzahler bisher sehr viel mehr gekostet als alle Bankenkrisen zusammen.» Nun, es ist die Aufgabe von Politikern, Steuergelder auszugeben. Das ist allerdings nicht die Aufgabe der Banken, was man Somm behutsam näherbringen sollte.

Und Politiker haben in den letzten Jahrzehnten einiges in den Sand gesetzt, aber das gesamte, weltweite Finanzsystem fast gegen die Wand klatschen, das haben nur Banker geschafft. Die dann weltweit mit Multimultimillarden gerettet werden mussten.

Also lieber Markus Somm: versuch doch einmal über etwas zu schreiben, von dem Du den Hauch einer Ahnung hast. Kindererziehung vielleicht. Oder das Leben Blochers.

Wie blöd ist das denn?

Wie die Schweizer Wirtschaftspresse vor einem einfachen Problem versagte.

Mit einem Federstrich löste die Schweizer Bankenaufsicht Finma 17 Milliarden Franken in Luft auf. Es handelte sich um sogenannte AT1-Bonds. Das ist ein von den Regulatoren erfundenes Gebastel, das den Banken  half, ihre ewig zu dünne Eigenkapitaldecke aufzupolstern.

Es handelt sich kurz gesagt um sogenannte Zwangswandelanleihen. Ein Zwitter zwischen Obligationen und Aktien. Vorteil: Obligationen sind nicht Bestandteil des Eigenkapitals, können sie aber zwangsweise unter bestimmten Voraussetzungen in Aktien umgewandelt werden, werden sie’s.

Nun braucht es für diese Umwandlung einen Anlass. Definiert ist, dass ein Absinken der Eigenkapitalquote einer Bank –  hier der Credit Suisse – unter einen bestimmten Prozentsatz diese Zwangsumwandlung auslösen würde. Das war bei der CS unbestritten nicht der Fall.

Einen Totalschaden erleiden die Anleger, wenn es zu einer staatlichen Rettungsaktion kommt. Und genau das ist hier der grosse Streitpunkt. War der verordnete Zwangsverkauf der CS an die UBS, samt dem Bereitstellen von insgesamt 259 Milliarden Liquidität, ein solcher Eingriff in die CS oder nicht.

Zunächst entging der gesammelten Schweizer Wirtschaftspresse die Brisanz des Entscheids der Finma, 17 Milliarden auf null abzuschreiben. Das wurde zwar auf der Webseite der CS publiziert, aber recherchieren war bekanntlich gestern. Erst als die angelsächsischen Medien, zuvorderst die «Financial Times», darauf aufmerksam machten, dass sich ein Riesengebrüll erhob, wachten die CH-Medien auf.

Um mehr oder minder kompetent, mehr oder minder gewunden zu erklären, dass das schon seine Ordnung habe, auch US-Grossinvestoren halt das Kleingedruckte genauer lesen sollten. Von Staatshaftung oder einem gravierenden Fehler der Finma könne keine Rede sein, hiess es unisono von «Blick» bis NZZ. Und Tamedia, Pardon, das Qualitätsblatt «Tages-Anzeiger», schreibt sowieso nur ab, was andere schreiben.

Es ist völlig klar, dass weder Kleinanleger noch die grossen US-Hedgefonds wie Blackrock insgesamt 17 Milliarden einfach ans Bein streichen und höchstens etwas Unfreundliches über Schweizer Gnome sagen. Natürlich wird geklagt, und zwar in den USA und in der Schweiz. Natürlich haben sich die Grossanleger der Dienste einer der grössten (und besten) Anwaltskanzleien der Welt versichert.

Einige Schweizer Organe halten dennoch weiterhin tapfer die Kriegsflagge oben und behaupten ungebrochen, dass das natürlich Juristenfutter sei, aber eigentlich aussichtslos. Etwas gedämpfter erschallt dieser Schlachtruf, seit ein nicht unwichtiges US-Gremium einen einstimmigen Entscheid gefällt hat.

Es handelt sich um das «Credit Derivatives Determination Committee» (CD). Hinter dem etwas umständlichen Namen verbirgt sich ein Komitee, das die grössten Derivatehändler versammelt und dessen Meinung zwar nicht rechtlich bindend, aber sehr gewichtig ist.

Denn kompliziert wird die Frage einer Haftung auch dadurch, dass es natürlich Ausfallversicherungen auf Investitionen in diese AT1 gab, die sogenannten Credit Default Swaps (CDS). Damit versichern sich Grossinvestoren gegen das Risiko eines Kreditausfalls. Nun wollen aber die Ausgeber dieser Policen nicht zahlen, weil sie sich auf den Standpunkt stellen, dass kein Versicherungsereignis stattgefunden hat.

Das kann man sich so vorstellen: wer sein Haus gegen Blitzschlag versichert hat, aber dann zündet es die Feuerwehr an, der bekommt auch keinen Schadensersatz aus dieser Versicherung, er muss auf die Feuerwehr Regress nehmen.

Nun hat dieses Derivatekomitee einstimmig entschieden, dass es sich beim staatlichen Eingriff in die CS um kein Kreditereignis gehandelt habe. Mit anderen Worten: Es läge kein Ereignis vor, dass diese Abschreibung nach den AGB korrekt ausgelöst habe. Und wenn das nicht der Fall ist, müssen die Kreditausfallversicherer auch nicht zahlen.

Das bedeutet, dass die Investoren als einzige Möglichkeit auf den Schweizer Staat losgehen müssen, wollen sie ihr Geld zurück. Die NZZ zählt «mehr als 230 Klagen» gegen diesen Finma-Entscheid. Vielleicht trauen sich Schweizer Gerichte nicht, eine staatliche Behörde zu verurteilen und damit eine Staatshaftung in Milliardenhöhe auszulösen. Aber US-Gerichte haben diesbezüglich sicherlich keine Skrupel.

Es war, das stand hier bei ZACKBUM von Anfang an in aller Klarheit, ein Geschenk der Finma, des Bundesrats, des Staats an die UBS. Die hat inzwischen so versteckt wie möglich (unter dem putzigen Namen «negativer Goodwill») einen Sondergewinn von 35 Milliarden Franken im Zusammenhang mit dem CS-Aufkauf ausgewiesen.

Das ist der zweite Skandal. Der überforderte Bundesrat ist auf die gerunzelte Stirn des UBS-Bosses Colm Kelleher reingefallen. Der so tat, als sei der Kauf der CS für das Trinkgeld von 3 Milliarden Franken ein Hochrisikogeschäft, das man nur aus staatstragender Verantwortung abschliesse.

Dabei ist klar, dass alleine durch den Unterschied zwischen Kaufpreis und Buchwert ein Milliardengewinn entstand. Plus noch 17 Milliarden Staatsgeschenk obendrauf. Die Dummheit der Regierenden wird höchsten noch durch die Inkompetenz der Wirtschaftsredaktionen übertroffen. Wie immer mit einer Ausnahme: «Inside Paradeplatz».

Wer haftet bei Verbrechen?

Auch Kriegsverbrechen haben Täter und Verantwortliche.

Für den durch ein Verbrechen angerichteten Schaden haftet normalerweise der Täter. Allerdings steht auch in der Schweiz seine Bestrafung, bzw. Resozialisierung im Vordergrund. Schadenersatz, Wiedergutmachung ist leider zweitrangig. Bei materiellen Schäden steht meistens die Zahlungsunfähigkeit des im Gefängnis sitzenden Übeltäters im Wege. Und immaterielle Schäden, Verlust, Traumata, Ursache für psychische Krankheit, das ist ein weitgehend vernachlässigtes Feld.

Kriegsverbrechen werden zwar auch von individuellen Tätern verübt, aber hier spricht man von der Haftung eines Staates für Schäden völkerrechtswidrigen Handelns seiner Organe. Reparationszahlungen für kriegerische Handlungen sind ein altbekanntes Beispiel.

Üblicherweise zahlt aber nicht unbedingt der Schuldige, sondern der Unterlegene. Auch wenn das häufig zusammenfällt, wie im Beispiel Deutschlands in den beiden Weltkriegen des letzten Jahrhunderts.

Welche Schäden dabei wie lange und durch wen bezahlt werden müssen, wird aktuell in der EU am Beispiel Griechenlands debattiert. So erheben griechische Staatsbürger oder deren Hinterbliebene bis heute Ansprüche an die Bundesrepublik Deutschland für Verbrechen der Deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg.

Auch im Fall der Ukraine ist die Frage, wer womit und warum für die Kriegsschäden zur Verantwortung gezogen werden soll. Naheliegend ist das der Aggressor Russland. Nach aktuellen Schätzungen würde der Wiederaufbau der Ukraine rund 500 Milliarden Dollar kosten. Sollte sich der Krieg noch weiter hinziehen, stiege diese Summe natürlich.

Das BIP der Ukraine betrug vor dem Krieg 155,6 Milliarden; dasjenige Russlands 1483 Milliarden. Es ist also illusorisch, dass die Ukraine aus eigenen Kräften oder aber ein zu Reparationen verurteiltes Russland diese Summe aufbringen könnten.

Zudem hätte eine Kostenübernahme durch Russland zur Voraussetzung, dass das Land dazu gezwungen werden kann. Denn Sieger oder zumindest Ungeschlagene zahlen keine Reparationen.

Das beste, bzw. schlechteste Beispiel dafür sind die USA. Angesichts ihrer ungezählten direkten oder indirekten militärischen Interventionen seit dem Zweiten Weltkrieg bleiben wir beim Beispiel Vietnam. Für den verbrecherischen Einsatz des hochgiftigen Entlaubungsmittels Agent Orange haben die USA zwar ihren eigenen Soldaten Entschädigungen ausbezahlt, aber den Vietnamesen keinen Cent.

Auch für die übrigen angerichteten Schäden, verursacht durch den Vietnamkrieg, der 1975 mit der völligen Niederlage der USA endete, wurde bislang null Reparationen bezahlt. Im Gegenteil, das siegreiche Nordvietnam wurde dazu gezwungen, die Schulden Südvietnams zu übernehmen, um international Kredite zu erhalten und das Handelsembargo durch die USA zu beenden.

Der Vietnamkrieg forderte bis zu 4 Millionen einheimische Tote und das Leben von rund 60’000 Amerikanern. Während die Kosten für die USA ziemlich genau aufgeschlüsselt sind, gibt es nur vage Schätzungen, welche Schäden die verbrecherische Kriegsführung der USA in Vietnam angerichtet haben.

Nach heutiger Kaufkraft dürfte es sich ebenfalls um Hunderte von Milliarden Dollar handeln. Nur eine Angabe dazu: Die USA warfen über Vietnam die zwei- bis dreifache Bombenmenge ab wie im gesamten Zweiten Weltkrieg überall.

«In die Steinzeit zurückbomben», sagte US-General Westmoreland.

So wie der Verbrecher bei Einzeltaten gefasst werden muss, damit man ihn für sein Handeln haftbar machen kann, gilt international schlichtweg das Recht des Stärkeren. Wer einen Krieg verliert, zahlt. Aber nur, wenn er sich gegen Reparationsforderungen nicht wehren kann. Die USA verloren den Vietnamkrieg, blieben aber dennoch die grösste Militärmacht der Welt. Also können sie bis heute jegliche Forderungen nach Wiedergutmachung zurückweisen.

Es ist kaum anzunehmen, dass Russland als militärisch so geschwächter Verlierer aus dem Ukrainekrieg hervorgehen wird, dass es Forderungen nach Reparationen nicht zurückweisen könnte.

Neuerdings wird mit dem Gedanken gespielt, ersatzweise Vermögenswerte reicher Russen im Westen nicht nur zu beschlagnahmen, sondern sie auch zu verwerten und den Erlös dem Wiederaufbau der Ukraine zukommen zu lassen. Oder sie allenfalls sogar für die Begleichung der Kosten von Waffenlieferungen heranzuziehen. Denn normalerweise übernehmen westliche Regierungen die Milliardenkosten dieser militärischen Hilfe.

In den USA werden aus diesem Grund schon erste Stimmen laut, dass US-Präsident Biden endlich einmal klare Ziele der US-Politik in der Ukraine definieren soll, nachdem bereits Zusagen in Milliardenhöhe für die Lieferung von militärischem Gerät gemacht wurden.

Würde man das Prinzip der Haftbarkeit reicher Staatsbürger für Reparationsforderungen verallgemeinern, könnte und müsste man die Vermögenswerte von reichen US-Bürgern beschlagnahmen und verwerten, die in irgend einer Form vom Vietnamkrieg profitierten. Also Besitzer und Aktionäre von Rüstungsfirmen, von Produzenten von Waffen, Bomben oder Chemikalien. Von allen möglichen Ausrüstern der US-Armee bis hin zu Logistik, Ernährung und Unterhaltungsprogramm. Auch da würde ein hübsches Sümmchen zusammenkommen, das als Entschädigung für Vietnam verwendet werden könnte.

Auch Kriege haben sehr viel mit Wirtschaft zu tun. Mit Kosten, Nutzen, Ausgaben, Zerstörungen, Wiederaufbau. Es versteht sich von selbst, dass ein Krieg kein Ereignis ist, bei dem Wertschöpfung betrieben wird. Im Gegenteil. Krieg zerstört, und sogar die Zerstörung kostet Unsummen.

Wer sich wie an den Wiederaufbaukosten im Fall Ukraine beteiligen wird, das steht zurzeit in den Sternen. Dass der Verursacher zur Kasse gebeten wird, dürfte allerdings illusorisch sein.