Schlagwortarchiv für: Spiess-Hegglin

Sexismus – im Ernst?

Das Problem sind nicht die Männer.

«Die Medienbranche hat ganz klar ein Sexismusproblem», behauptet Miriam Suter, «stv. Chefredaktorin von ElleXX».  Miriam who? Chefredaktorin wovon? Macht nix, mit solchen Banalitäten kommt man heutzutage in «10 vor 10» und überall hin.

Aleksandra Hiltmann, inzwischen offen für Neues, und Salome Müller, inzwischen beim Schweiz-Split der «Zeit», sind noch nie als begabte Schreiberinnen aufgefallen. Müller hat es noch nie über einen Schulaufsatz-Stil hinausgebracht. Dennoch hatten beide ihre fünf Minuten Ruhm und auch einen Auftritt bei «10 vor 10», weil sie einen Protestbrief gegen angeblichen Sexismus bei Tamedia lancierten. Mit über 60 anonymisierten, nicht belegbaren, bis heute nicht verifizierten angeblichen Beispielen von verbalen Übergriffen.

Patrizia Laeri entblödet sich nicht, mit einem angeblichen, über 20 jähre zurückliegenden Kuss-Versuch an die Medien zu gelangen. Anuschka Roshani hat immerhin den Mut, bei ihren Anschuldigungen konkret zu werden; Situationen, Zeugen und den Täter zu benennen. Allerdings sind auch diverse ihrer Beispiele schon viele Jahre alt. Noch ist es unklar, ob und wie weit ihre Vorwürfe zutreffen, wie sehr sie dadurch motiviert ist, nicht Chefredaktorin, sondern entlassen zu werden.

Gibt es verbal und sogar körperlich übergriffige Männer im Journalismus? Sicherlich. Gibt es inzwischen interne Anlaufstellen, um das zu denunzieren und zu sanktionieren? Allerdings. Sehr schräg ist doch, dass 78 erregte Tamedia-Frauen unerträgliche Zustände beklagten und einen Gemischtwarenladen von Vorwürfen eröffneten. Während aber die Tamedia-Anlaufstelle für sexuelle Belästigungen keine einzige Kontaktnahme verzeichnete. Null.

Schräg ist doch auch, dass den Unterzeichnerinnen versichert wurde, dass das Schreiben hausintern wie es sich gehört an die Geschäftsleitung und die Chefredaktionen ginge. Während es hinter dem Rücken der Unterzeichnerinnen fast zeitgleich via den nicht über jeden Zweifel erhabenen Absender Jolanda Spiess-Hegglin in die Medien gestreut wurde.

Ist das das richtige Vorgehen, wenn es frau nicht um Erregungsbewirtschaftung, sondern um Problemlösung geht?

Was haben all diese «jetzt rede ich»-Auftritte in der Öffentlichkeit an Kollateralschaden ausgelöst? Die Behauptung, teilweise viele Jahre zurückliegend sexuell belästigt worden zu sein, hat dieser Anschuldigung den Beigeschmack verliehen, schlichtweg eine Waffe nicht im Geschlechterkampf, sondern in Machtkämpfen geworden zu sein. Nichts leichter, als einen unliebsamen Chef damit loszuwerden.

Denn üblicherweise hat «er hat mich sexuell belästigt» zur Folge, dass eine Beweisumkehr stattfindet. Nicht die Klägerin muss ihre Anschuldigung beweisen, der Angeschuldigte muss seine Unschuld beweisen. Nur, wie, wenn der Vorfall Jahre zurückliegt? Strafrechtlich längst verjährt ist, während die Behauptung mit Namensnennung in der Öffentlichkeit einwandfrei strafbar wäre.

Ein weiterer Kollateralschaden: Stellen wir uns die nicht seltene Situation vor, dass ein männlicher Vorgesetzter einer weiblichen Untergebenen erklären muss, dass ihr Werk, ihr Artikel Schrott ist. Unbrauchbar. Schlecht. Fehlerhaft. Waltet er seines Amtes, läuft er Gefahr, in den Hammer zu rennen, dass er das nur meine, weil es eine Autorin sei. Läuft er Gefahr, darüber hinaus beschuldigt zu werden, er habe sich verbal übergriffig benommen.

Nur so ist zu erklären, dass Trümmerwerke von solche Autorinnen den Leser belästigen. Wenn eine Autorin schreibt, dass Marie Curie die Röntgenstrahlen entdeckt hat, hat da wirklich die angebliche Qualitätskontrolle bei Tamedia versagt? Oder hat sich niemand getraut, korrigierend einzugreifen?

Dritter Kollateralschaden: Kämpfe um Gendersternchen und andere Vergewaltigungen der deutschen Sprache machen Texte unlesbarer und sind, wie Meinungsumfragen ständig beweisen, der Mehrheit der Konsumenten von Texten völlig schnurzegal. Hier werden Scheindebatten geführt, Phantomschmerzen beklagt, schlimmer noch, der Leser vergrault. Weil sich durch die Verwendung des generischen Maskulinum weiterhin die überwiegende Mehrheit der Frauen mitangesprochen fühlt.

Solche verbalen Luftkämpfe sind aber viel spektakulärer als knochenharte Gewerkschaftsarbeit, Kämpfe um Kinderkrippen, Lohngleichheit, Arbeitsmodelle, die Kind und Karriere erleichtern.

Was viele Aussenstehende überhaupt nicht verstehen: da arbeiten viele Frauen in privilegierter Stelle in Medienhäusern, werden für eine meistens interessante Arbeit gut bezahlt – und jammern öffentlich darüber, wie schlecht sie behandelt werden, wie diskriminiert, demotiviert sie seien, welch unerträgliches Arbeitsklima herrsche. Anstatt die Konsequenz zu ziehen, zu kündigen und selbst etwas Besseres auf die Beine zu stellen, wird gejammert und gefordert. Als sei der Arbeitgeber verpflichtet, noch ein Wellness-Wohlfühlprogramm für verletzte Schneeflocken anzubieten.

Es ist bis heute unverständlich, wieso Tamedia die 78 Frauen, die öffentlich gegen ihre Treuepflicht, gegen das Geschäftsgeheimnis verstossen haben und eine massive Rufschädigung ihres Arbeitgebers bewirkten, nicht fristlos freigestellt hat. Oder ihnen zumindest einen strengen Verweis aussprach, eine Abmahnung in die Personalakte setzte.

Stattdessen entschuldige sich der Oberchefredaktor präventiv, obwohl bis heute kein einziger Fall bewiesen wäre. Damit ist natürlich Tür und Tor für weitere solche Aktionen geöffnet. Es ist ja kein Wunder, dass CH Media und Ringier von solchen flächendeckenden Anschuldigungen verschont blieb.

Ums auf den Punkt zu bringen: Tamedia ist eine Anlaufstelle für Gutmenschen, für Missionare, für Angestellte, die nur in zweiter Linie das tun wollen, wofür sie sehr gut bezahlt werden. Nämlich News herstellen, einordnen und analysieren. Viel lieber möchten sie belehren, kommentieren, verantwortungslos Ratschläge zu allem geben, Handelnde und Regierende vom Logenplatz des Betrachters aus massregeln, kritisieren, wohlfeile Behauptungen aufstellen, wie man es viel besser und richtiger machen solle.

Damit sorgen sie redaktionsintern für das toxische Arbeitsklima, das sie lautstark beklagen.

Erst das schreckliche Erdbeben in der Türkei und in Syrien verdrängte die Nabelschau der Journalisten aus den Schlagzeilen. Was sie wieder mal vergassen: ihre Selbstbetrachtung interessiert ihn erster Linie die Journalisten selbst. Weil die sich aber so unendlich wichtig nehmen, der Bote für sie viel wichtiger ist als die Botschaft, mussten sie ihre Meinung zum Thema Canonica lang und breit der Öffentlichkeit mitteilen. Geben sie jeder Trittbrettfahrerin eine Plattform, so unsinnig deren Behauptungen auch sein mögen.

Dieser falsch verstandene Feminismus wird nicht zu einer Verbesserung der Situation der Medien und des Journalismus führen. Er ist ein weiterer Sargnagel auf dem Weg nach unten, ins Grab.

Ein Opfer ihrer selbst

War es ein taumelnder Moment der Hemmungslosigkeit?

Wie fremdknutschen zum Geschäftsmodell umfunktioniert wurde. Und eine hasserfüllte Kämpferin gegen Hass zum Opfer ihrer selbst.

Lang ist’s her, seit der Zuger Landammann-Feier im Jahre 2014. Dort begegneten sich zwei Politiker, kamen sich näher, becherten, knutschten öffentlich, wurden zum Thema des Abends – und verschwanden für ein Weilchen in einen Nebenraum. Am Abend wurden sie fotografiert. Beschwingt, nah, sie schmachtet ihn an, mit einem Weinglas in der Hand.

Was verborgen in der «Captain’s Lounge» geschah – oder nicht – ist die Keimzelle einer Affäre, die bis heute nicht aufgearbeitet oder beerdigt ist. Für beide Beteiligten hatte sie dramatische Folgen. Der eine sah sich zu Unrecht der Schändung beschuldigt und stand unter dem Verdacht, seine Abendbegleitung mit k.o.-Tropfen gefügig gemacht zu haben.

Damit war seine politische Karriere erledigt, der mediale Sturm liess ihn beschädigt zurück; er versuchte vergeblich, aus der Öffentlichkeit zu verschwinden. Wie viele Laien reagierte er aufrecht, aber ungeschickt. Der üble Verdacht, Täter zu sein, blieb trotz eindeutiger Unschuld an ihm kleben; dass er das Opfer der Affäre ist, hat sich nicht als Erkenntnis durchgesetzt.

Die andere Beteiligte hingegen machte aus dem Vorfall ein Geschäftsmodell. Sie brachte es fertig, sich als Opfer zu inszenieren – obwohl es keinen identifizierbaren Täter gibt. Den müsste es aber geben, sollte sie tatsächlich geschändet oder gar vergewaltigt worden sein, wie sie immer wieder insinuiert.

Damit ein intimes Geschehen zwischen zwei Erwachsenen zur Affäre, gar zum Skandal wird, braucht es einige Ingredienzien. Zwei unterschiedliche Auffassungen darüber, was sich abgespielt habe. Massenmedien, die davon Wind bekommen. Und ein Publikum, das voyeuristisch Anteil nimmt, Partei ergreift, jedes noch so unappetitliche Detail begierig aufsaugt – und gleichzeitig seinen Abscheu darüber bekundet.

Ein Mann wurde zu Unrecht beschuldigt

Bei solchen «er sagt – sie sagt»-Storys gibt es immer lebhafte Parteinahme. Der Mann, das Schwein, der Täter. Die Frau, das Opfer, das schuldig gesprochen werden soll. Oder umgekehrt, der Mann, das unschuldige Opfer eines Rufmords. Die Frau, die bösartig einen angetüterten Seitensprung weglügen will.

Dieses Thema –  hat er sie gegen ihren Willen oder war sie willig, bereute aber im Nachhinein – ist (Stichwort #metoo) dermassen aufgeladen mit gesellschaftlichen Konflikten bis hin zum Rollenverständnis von Mann und Frau, dass es kaum möglich ist, den Einzelfall als solchen zu betrachten. Schnell geht es um das grosse Ganze, um Sexismus, Unterdrückung der Frau, Männerherrschaft.

Auch ohne dass einer der Beteiligten aus einer intimen Annäherung ein Geschäftsmodell macht, ist es in der Öffentlichkeit kaum möglich, banale rechtsstaatliche Grundsätze in Erinnerung zu rufen. Die lauten hier: ein Mann wurde zu Unrecht der Schändung beschuldigt, zu Unrecht verdächtigt, er solle dafür k.o.-Tropfen benützt haben. Die Strafuntersuchung gegen den Mann wurde nach umfangreichen Ermittlungen, inkl. einer Nacht in U-Haft, eingestellt. Aber das ist blosse Theorie, schon während der medialen Aufarbeitung der Affäre war «es gilt die Unschuldsvermutung» nur eine leere Floskel.

Ein weiteres rechtsstaatliches Prinzip ist die Verwendung und Bewertung von Indizien, von Zeugenaussagen, von Umständen. Beide Beteiligten sagen bis heute, dass sie ab einem gewissen Zeitpunkt des Abends einen Filmriss gehabt hätten, sich an nichts mehr erinnern könnten, bis sie dann in ihrem jeweiligen Daheim aufgewacht seien.

Die Heisenbergsche Unschärferelation

Abgesehen von der Zeit, die die beiden unbeobachtet zusammen verbrachten und wo es zweifellos zu sexuellen Kontakten kam, gibt es aber genügend Zeugenaussagen über ihr Verhalten. Übereinstimmend wird von zunehmender Nähe berichtet, davon, dass die beiden sogar zur Ordnung gerufen wurden, weil sie ungeniert geknutscht hätten und man das im konservativen Zug zwischen zwei anderweitig verheirateten Menschen nicht gerne sah.

Die Beteiligte soll sogar kurz geflüchtet sein und gesagt haben, dass sie beide es nun verbockt hätten, alle hätten es gesehen und wüssten es nun. Es gibt ebenfalls Zeugenaussagen, dass die beiden gegen ein Uhr nachts gemeinsam ein Taxi bestiegen hätten, wobei keiner einen angeschlagenen, unkontrollierten oder betäubten Eindruck gemacht hätte.

Es ist völlig ungeklärt, was in den zwei Stunden zwischen der Abfahrt vom Fest und der vom Ehemann bezeugten Ankunft der Beteiligten geschehen ist. Normalweise dauert eine solche Taxifahrt nicht mehr als zehn, höchstens zwanzig Minuten.

Das ist bekannt, damit hätte es auch sein Bewenden haben können. Aber die Beteiligte – was ihr gutes Recht ist – setzte sich gegen die Berichterstattung zur Wehr und propagierte offensiv und aus eigenem Antrieb ihre Version des Ablaufs, bis hin zur Beschreibung intimster Details ihres Geschlechtslebens.

Durch das Granulieren des Ereignisses, durch unendliche Verästelungen in alles hinein, den Nachweis von Drogen, Alkohol, Geschlechtsverkehr, willig oder wehrlos, durch das unermüdliche Mahlen des Realitätssubstrats entstand das gleiche Phänomen wie in ähnlich gelagerten Fällen. Erinnert sei an die Affäre Kachelmann, wo sich das, was sich wirklich abgespielt haben mochte, wie in einer Heisenbergschen Unschärferelation verlor und auflöste. Oder der berüchtigte Toast Hawaii, wo das Herumbengeln auf einem einzelnen Glied einer Indizienkette sogar einen Mörder freischrieb.

Auch beim Vorfall während dieser Feier haben sich alle Indizien, Herleitungen, hat sich das Logisch-Plausible aufgelöst. Zwei Erwachsene kommen sich – wie genügend Zeugen bestätigen – an einem feuchtfröhlichen Fest näher, können nicht voneinander lassen. Knutschen ungeniert, ziehen sich zurück, tauchen wieder auf, wirken in keinem Moment derangiert, ausser Kontrolle, verhalten sich nicht wie ein Täter und sein Opfer, fahren gemeinsam im Taxi weg, verbringen nochmals Zeit miteinander. War der unbestreitbar stattgefundene sexuelle Kontakt einvernehmlich oder eine Schändung, eine Vergewaltigung gar? Kann es eine Tat ohne Täter geben? Gesunder Menschenverstand und Logik sagen das eine, die Beteiligte sagt das andere.

Mehr als das, sie gründete eine Organisation, die sich für Opfer von Belästigungen im Internet einsetzen will. Sie scharte einen Kreis von Fans und Anhängern um sich, die – oftmals aufgepeitscht von ihr – alle Kritiker ihrer Version des Geschehens wie ein hasserfüllter Mob verfolgten und beschimpften. Es entstand schnell einmal der typische Sektengroove: wer nicht für uns ist und unsere Heldin bewundert, ist gegen uns und böse.

Buchpublikation ausdauernd behindert

Die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger wurde zum Lieblingshassobjekt, seit sie angekündigt hatte, die damaligen Ereignisse mit einem Buch aufzuarbeiten und darin insbesondere dem männlichen Opfer der Affäre Gelegenheit zur Erklärung zu geben.

Die Beteiligte setzte alle möglichen Hebel in Bewegung, um die Veröffentlichung dieses Buchs zu verhindern. Dabei geriet sie in die Fänge einer Anwältin, deren Selbstbewusstsein umgekehrt proportional zu ihren Fähigkeiten steht. Deren Honorarnoten exorbitant, ihre Erfolge für ihre Mandantin aber sehr überschaubar sind.

So gelang es ihr zwar, die Publikation des Buchs «Die Zuger Landammann-Affäre. Eine Recherche» um gut zwei Jahre zu verzögern, aber nicht zu verhindern. Auf sehr wackeligen Füssen steht auch ihre Klage nach Gewinnherausgabe gegen den Ringier-Verlag. Hier lehnte die Beteiligte ein Angebot zur Güte – 150’000 Franken Entschädigung, Entschuldigung plus zweiseitiges Interview mitsamt Werbung für ihre Organisation – ab. Schlecht beraten von einem Irrwisch, der behauptet, der Verlag habe mit seinen Artikeln über die Affäre einen Gewinn von rund einer Million Franken gemacht. Oder einen Umsatz, was für den Finanzlaien das Gleiche ist.

Zurechnungsfähige Berechnungen gehen von vielleicht 10’000 Franken aus. An diesem Beispiel zeigt sich, wie die Beteiligte immer mehr in einen von ihr nicht mehr kontrollierbaren Strudel von Folgewirkungen geraten ist. Der Verein und ihre rechtlichen Auseinandersetzungen brauchen Geld, dafür wurden immer wieder Spendenaktionen losgetreten. Die Buchhaltung des Vereins und das erratische und herrschsüchtige Verhalten der Beteiligten führte zum sofortigen Rücktritt zweier Vereinspräsidentinnen – und ihrer Nachfolgerin.

Inzwischen ist die Recherche von Binswanger erschienen, so mehr oder weniger. Es ist eine faktengetreue Darstellung all dessen geworden, was über die Affäre bekannt ist oder recherchiert werden kann. Das Buch wertet nicht, aber sein Inhalt macht sehr verständlich, dass die Beteiligte alle Hebel in Bewegung setzen will, seine Publikation zu verhindern. Laut der Autorin wird inzwischen auch ihr deutscher Verlag vom berüchtigten Medienanwalt Ralf Höcker bedroht. Da der genau wie die Schweizer Anwältin der Beteiligten für seine barocken Honorarnoten bekannt ist, erhebt sich wieder einmal die Frage, woher sie eigentlich all das Geld für diese Interventionen und Prozesse hat.

Hasserfüllte Kämpferin gegen Hass

Denn durch ihre Unbeherrschtheit und eigene Unfähigkeit verspielte sie sich sogar staatliche Subventionen, was angesichts der Sympathie amtlicher Stellen für ihre Anliegen erstaunlich ist. Kritiker daran, darunter sogar eine Ex-Präsidentin, wurden öffentlich diskreditiert und aus dem Verein ausgeschlossen – ein bei sektenähnlichen Gebilden typisches Vorgehen. Abgesehen von der Anerkennung einer Persönlichkeitsverletzung haben die Beteiligte und ihre Anwältin bislang alle Prozesse krachend verloren.

Um die Publikation dieses Buchs zu verbieten, rekurrierte die Anwältin sogar gegen eine peinliche Niederlage vor dem Bundesgericht – gegen das Bundesgericht beim Bundesgericht. Um unweigerlich eine weitere Klatsche abzuholen. Hier greift zunehmender Realitätsverlust um sich, ein klares Alarmsignal.

Während das männliche Opfer weitgehend aus der Öffentlichkeit verschwunden ist und wohl auch durch diese Publikation nicht nochmal in den Fokus gerät, hält die Beteiligte mit der Behauptung, sie wolle eigentlich nur in Ruhe gelassen werden, mit ihren unermüdlichen Kampagnen auf den sozialen Plattformen und polemischen Stellungnahmen gegen alle ihre Kritiker sich selbst im Gespräch.

Auch wenn in der Öffentlichkeit zunehmend Ermüdungserscheinungen sichtbar werden; das hasserfüllte Verhalten der Kämpferin gegen Hass im Internet, ihre beratungsresistente Selbstgewissheit, die keinerlei Selbstkritik zulässt, stösst zunehmend ab.

Auf der anderen Seite hat sie diese Tätigkeit zu ihrem Lebensinhalt gemacht und ist auch finanziell davon abhängig. Also kann sie gar nicht aufhören, ist geradezu süchtig nach medialer Aufmerksamkeit.

Es bleiben nur Opfer zurück

Was auch immer in dieser Nacht in Zug geschah: es blieben zwei Opfer zurück. Eines wurde zuerst als Täter verdächtigt, dann von jedem Verdacht entlastet. Blieb zurück als beschädigtes Opfer ohne grosses Selbstverschulden. Die andere bezeichnete sich von Anfang an als Opfer, insinuierte zunächst, dass sie Opfer des namentlich bekannten männlichen Beteiligten sei. Als sich das nicht mehr halten liess, mutierte sie zum Opfer ohne Täter.

Sie glaubt dabei an Karma. In einer ihrer dunkelsten Stunden behauptete die Beteiligte vor laufender Kamera, dass zahlreichen ihrer Gegenspieler Übles widerfahren sei, Karma eben. Ein sie verleumdender Wirt habe einen schweren Unfall erlitten, ein gegnerischer Anwalt, «ein ganz, ganz böser Mensch, der ist sogar erschossen worden».

Sie spielte damit auf den «Weltwoche»-Anwalt an, der vor Gericht gegen sie angetreten war. Der wurde vor den Augen seiner Kinder als alleinerziehender Vater von einem Nachbarn getötet, worauf sich der Schütze das Leben nahm.

Solche Ausrutscher weisen darauf hin, dass sich die Beteiligte weitgehend in einer eigenen Welt verloren hat. Unabhängig davon, ob sie vor inzwischen 8 Jahren zum Opfer wurde oder nicht: seit vielen Jahren ist sie nun Opfer.

Opfer ihrer selbst.

Vermisst!

Wo ist Pascal Hollenstein, die redaktionelle Leiter nach unten?

Gerne machte er den Lautsprecher und Boten für Jolanda Spiess-Hegglin. Dabei hielt er sich nicht mal an gerichtliche Sperrfristen, um der Erste zu sein. Kein Anlass zu niedrig, um seiner Vorbildfunktion bei CH Media nachzuleben: schaut, Mitarbeiter, so sollte man das nicht machen.

ZACKBUM musste sich schon mehrfach mit dieser Schande des Journalismus befassen. Der auch sonst gerne auf allen Gebieten dilettiert. Als staatstragender Kommentator, als aufrechter Genderspezialist.

Aber als es seiner Schutzbefohlenen Spiess-Hegglin dreckig ging, ihr wegen unangemessenem Verhalten und Nichterfüllen von Auflagen Staatssubventionen gestrichen wurden: wo war Pascal Hollenstein? Man hörte kein Wort von ihm. Kein Wort des Bedauerns, der Verteidigung. Wegducken, tiefes Schweigen.

Noch Anfang Oktober hatte sich Hollenstein zum gewichtigen Thema «Gendergerechte Sprache: so macht es CH Media» geäussert. Und eine Lanze für korrekten Umgang mit Leserinnen gebrochen:

«Der generische Maskulin ist zwar praktisch, denn er ist kurz. Aber er taugt nicht mehr zur Beschreibung einer Welt, in der Frauen einen gleichberechtigten Platz einnehmen sollten. Er ist oft unpräzise. Und vor allem: Er stösst viele Leserinnen unnötig vor den Kopf.»

Einleitend definierte Hollenstein, wie die journalistische Sprache zu sein habe: «Präzise, verständlich und elegant sollten die Formulierungen sein.» Das wäre das Ziel, die Verwendung der richtigen Formulierung «das generische Maskulinum» wäre ein Schritt in diese Richtung.

Was macht Hollenstein den lieben, langen Tag?

Dann fiel Hollenstein noch bei einer Podiumsdiuskussion zum Mediengesetz, also zur umstrittenen Ausschüttung von einer Milliarde Steuerfranken an Medienclans, mit solchen Plattitüden auf: «Medien wird es immer geben, auch Journalisten und unabhängigen Journalismus.»

Aber sonst? Wo ist die «Leiter Publizistik» bei CH Media? Der zweitwichtigste Mann nach Clan-Chef Peter Wanner? Unter dessen Leitung Oberchefredaktor Patrik Müller arbeitet? Der Mann verdient doch ein Heidengeld, in dieser Position. Was tut er eigentlich in den letzten Monaten dafür?

Nicht, dass der Qualitätsjournalismus ohne ihn ärmer geworden wäre. Es mag sogar Leser geben, die es als Erleichterung empfinden, dass er verstummt ist. Die Sendepause gibt. Uns mit neuen Erkenntnissen von und über die hässige Chefin einer Organisation gegen Hass und Hetze verschont.

Oder leidet er unter Schreibstau? Ein Mann ohne Mission? Burn-out gar? Spielt Corona eine Rolle? Müssen wir uns Sorgen machen?

In den USA werden Milchtüten dafür verwendet, Fotos von vermissten Personen unter die Leute zu bringen. Vielleicht wäre es an der Zeit, diesen Brauch auch in der Schweiz einzuführen.

Schliesslich hatte sich Hollenstein mit viel Mühe und Schweiss einen festen Platz im Personal von ZACKBUM erobert. Und wir kümmern uns um unsere Leute.

 

Grenzgängerisch

Die Plattform #netzcourage bekommt keine Steuergelder mehr vom Bundesamt.

Als im Nationalrat der Antrag eines SVP-Politikers abgeschmettert wurde, dem Verein «Netzcourage» knapp 200’000 Franken staatliche Unterstützung zu streichen, jubilierte Jolanda Spiess-Hegglin samt Fanclub noch.

Allerdings hatte sie vorher schon geklagt, dass die Überweisungstranchen nur zögerlich eintrudelten und damit die weitere Tätigkeit gefährdet sei.

Nun hat aber «20 Minuten» unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz eine Verfügung des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung (EBG) einsehen können. ZACKBUM nimmt zur Kenntnis, dass eine gleichlautende Anfrage von uns nicht beantwortet wurde.

War absehbar: Keine Steuergelder mehr vom Bund.

Aber kein Grund, beleidigte Leberwurst zu spielen, denn in der Verfügung steht, dass nur noch eine letzte Tranche von Fr. 25’337.- Ende Dezember überwiesen werde. Damit belaufen sich die Gesamtausgaben an Steuergeldern auf rund 75’000 Franken. Eingespart werden also rund 120’000.-.

«20 Minuten» zitiert die beiden entscheidenden Passagen der Begründung:

«Die Aussagen der Projektträgerschaft lassen nicht den Schluss zu, dass das Projekt in effizienter Weise geführt und entsprechend der Vorgaben des Subventionsgesetzes (…) umgesetzt wird».

Ein Kinnhaken, dem folgt ein zweiter: «Das EBG wird seit Beginn der Finanzierung, wenn überhaupt, erst nachträglich und meistens nur auf Anfrage hin über wesentliche Änderungen informiert.»

Auch ZACKBUM hat mehrfach über die undurchsichtigen Finanzflüsse innerhalb des kleinen Imperiums berichtet, das sich Spiess-Hegglin aufgebaut hat. Und auf den Widerspruch hingewiesen, dass die Kämpferin gegen Hassrede und Diskriminierung im Internet selbst gnadenlose Hassreden führt und über ihre Kritiker mit aufgemalten Hitler-Schnäuzen, der Ernennung zum «Arschloch des Monats» oder mit launigen Bemerkungen über deren Alter herzieht.

Wieso traten die Co-Präsidentinnen Knall auf Fall zurück?

Auch ein Like für eine sogenannte Karikatur, in der eine Kritikerin im Stil der Französischen Revolution geköpft wurde, sorgte für Aufmerksamkeit. Zum grossen Knall kam es, als die beiden Co-Präsidentinnen des Vereins zunächst noch den Jahresbericht mit lobendenen Worten unterzeichneten und auch weitere Massnahmen wie ein Kommunikationskonzept vorstellten. Um wenige Tage später Knall auf Fall zurückzutreten.

Welche plötzlich aufgetauchten «strategischen Differenzen» Tamara Funiciello (SP) und Greta Gysin (Grüne) dazu bewogen hatten, mochte niemand der Beteiligten erklären. Auch daran stiess sich das EGB: es bleibe unklar,  «wie die strategischen Differenzen, die zum sofortigen Rücktritt des Co-Präsidiums führten, sich konkret auf das vom EBG unterstützte Projekts auswirken».

Für einmal schmallippig: Tweet von Spiess-Hegglin.

Im Gegensatz zu Spiess-Hegglin und ihrem eingeschworenen Fanclub, angeführt vom Multiversager Hansi Voigt, ist uns Häme völlig fremd. Es ist die Tragik zu konstatieren, dass sich Spiess-Hegglin mit ihrer konfliktiven, ruppigen und hasserfüllten Art selbst im Weg steht und einer durchaus begrüssenswerten und nötigen Sache – Kampf gegen Hass im Internet – einen Bärendienst erwiesen hat.

Sich kritisch hinterfragen ist anders …

Das man nicht Zehntausende von Spendenfranken einnehmen kann, diverse staatliche Unterstützungsgelder einsacken, ohne eine transparente und nachvollziehbare Buchhaltung zu führen, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Dass man sich selbst einer gesitteten Sprache in einer solchen Position befleissigen sollte, ebenfalls.

Statt diese ganzen Ungereimheiten hier nochmals aufzuführen, liefern wir den Artikel nach, der am 14. Oktober in der «Weltwoche» erschien und von Vereinsseite mit eisigem Schweigen beantwortet wurde.

Transparenz bei Spiess-Hegglin? Part II

Transparenz, Fairness: immer, nur nicht bei sich selbst. Da gilt: Häme, Hass und Shitstorm. Typisch Hetzcourage.

Rechtsanwältin Rena Zulauf, «Fairmedia» und Jolanda Spiess-Hegglin bekamen Gelegenheit und genügend Zeit, zu Fragenkatalogen Stellung zu nehmen. Insbesondere interessierte die Behauptung von «Fairmedia», Spiess-Hegglin habe bereits 287’100 Franken für «Prozesskosten» ausgegeben. Dazu ihre eigene Angabe, bereits 300’000 Franken dafür ausgegeben zu haben und die Honorargestaltung von RA Zulauf, die die beiden letzten Prozesse krachend verloren hat.

Schliesslich auch die Antwort auf die Frage, was diese neuerliche Bettelaktion mit der Zweckbestimmung von «Fairmedia» zu tun habe, Medienopfern bei einer Beschwerde vor dem Presserat oder der Durchsetzung einer Gegendarstellung zu helfen.

Aber leider waren zwei dieser drei aufrechten Kämpfer für mehr Anstand und Sauberkeit im Internet nicht dazu bereit, diese naheliegenden Fragen zu beantworten.

«Fairmedia» schon. Spendenaufruf und Zweckbestimmung? «Die Berichterstattung rund um Jolanda Spiess-Hegglin war ein jahrelanger Medienskandal, der seinesgleichen sucht. Fairmedia ist überzeugt, dass die Urteile im Fall Spiess-Hegglin helfen, unfaire und persönlichkeitsverletzende Berichterstattung in Zukunft zu vermeiden und die Medienqualität in der Schweiz zu erhöhen. Fairmedia begrüsst es, dass sich Jolanda Spiess-Hegglin in verschiedenen Verfahren juristisch gegen persönlichkeitsverletzende Berichterstattung und Publikationen wehrt. Die Urteile können unter Umständen wegweisende Bedeutung für Medienbetroffene haben.»

Spiess-Hegglin ist bekanntlich bereits zwei Mal vor dem Obergericht auf ganzer Linie gescheitert. Die erste Niederlage wurde mit einem Crowdfunding von #teamjolanda quittiert, bei dem rund 65’000 Franken zusammenkamen. Wieso soll dafür gespendet werden, dass hier nochmal ein höchstwahrscheinlich aussichtsloser Gang ans Bundesgericht angetreten wird?

«Sie ist entgegen Ihrer Aussage beim «Blick»-Urteil nicht «gescheitert». Das Zuger Obergericht gab ihr in den wesentlichen Punkten recht. Bei dem aktuellen Sachverhalt ist das Urteil desselben Gerichts aus Sicht von Fairmedia problematisch.»

Da zeigt «Fairmedia» leider eine bedenkliche Unkenntnis, dazu muss man allerdings das Urteil vom August 2020 bis zur Seite 65 lesen:

«Urteilsspruch

  1. Die Berufung der Klägerin wird abgewiesen.»

Das bedeutet: Das Obergericht gab Klägerin Spiess-Hegglin in keinem einzigen Punkt, wesentlich oder unwesentlich, recht. Aber vielleicht liegt diese klare Aussage oberhalb des Verständnisvermögens von «Fairmedia».

Der Verein bestätigt weiter, dass in der von ihm genannte Zahl von 287’100 Franken «Prozesskosten» auch die Honorare von Zulauf «inbegriffen» seien. Da die Gerichtskosten bekannt sind, noch rund 100’000 Franken aus der ersten Bettelaktion und vonseiten Ringier dazukommen, kann man Zulaufs Honorar für krachende Niederlagen ungefähr ausrechnen: gigantisch. Schlichtweg gigantisch.

Die um jedes Fitzelchen Aufmerksamkeit kämpfende Spiess-Hegglin nahm auf Twitter immerhin Notiz von der Anfrage.

Allerdings mit einer Fehlinformation. Es war kein «Chefredaktor», der ihr diese Fragen gestellt hat. Aber solche Details sind der «Kämpferin für faire Medien» egal. Natürlich hat sie nicht direkt geantwortet.

Megalustiges von einem «Chefredaktor».

Mit diesem Tweet treibt sie allerdings ihre – überschaubare – Fangemeinde auf Twitter zur üblichen Schnappatmung: «So agiert zum Beispiel #haltdiefressebild immer», «derweil durchwühlt er den abfall nach weiterem dreck», «die telefonnummer des verstorbenen onkels und die rente der eltern offenlegen», «Das Wildeste daran ist: wenn man auf solche unverschämten Mails nicht wunschgemäss antwortet, schreiben sie, was sie wollen», «der hat das Hirn in der Eichel, ekelhaft», «ist er zufällig ein Schreiberling, der obwohl er Schwänzweltmeister ist und die Sessionen verschläft, Geld von den Steuerzahlern erhält, damit er einen Sitz im Nationalrat nicht ausübt? Der Trumparschkriecher und passionierte sich Empörer, der nicht Federer ist?» und weitere Japser. Immer vorne dabei Hansi Voigt oder Franziska Schutzbach, sowie viele meist anonyme Gutmenschen, die mit ihren Hasstiraden aus sicherer Deckung den Kampf gegen Häme und Hetze im Internet unterstützen.

Spiess-Hegglin rempelt und keift gerne mit

Spiess-Hegglin, immer zum Einsatz für Fairness bereit, rempelt gerne mit: «zackdoof» sei der Fragesteller, «altersmässig eher Richtung Gnadenhof», Stuhlprobe und Sexleben hätten auch interessiert, «aber ich habe das einfach unten abgeschnitten». Wer sich mal richtig beelenden lassen will und besorgt mitverfolgen, was passiert, wenn unter Luftabschluss Fäulnisblasen entstehen, der sollte sich diese Dialoge anschauen.

Der kleine Fanclub ist mitschuldig

Diesen verantwortungslosen Fans muss man inzwischen eine grosse Mitschuld daran zuweisen, in was sich Spiess-Hegglin rettungslos verrannt hat. Denn genau das Gleiche passierte nochmal auf Facebook; sie stellte die gleiche Einleitung rein, anschliessend ging auch hier das Gebelfer los, gelegentlich angefeuert von der grossen Vorkämpferin gegen Hass und Hetze.

Auch hier geht’s im humanistischen Sinn hassfrei zur Sache: «Wie arrogant und grössenwahnsinnig kann man sein?», «Spinnt der? So was von lächerlich», «Du musst doch wissen wer dieser Herr ist und ihn auch mit Namen öffentlich bloßzustellen sollte doch kein Problem sein, oder?», «hinterhältg und boshaft. er hat doch überhaupt kein recht, diese informationen zu fordern», «Das ist kein Chefredaktor, sondern nur ein widerlicher Schreiberling», «Was ist das für ein Stümper?», «Flachzange!!!», «Einfach traurig, dass man so Chefredakteur werden kann …..», «Einfach nur hinterhältig und fies».

Wem’s noch nicht richtig übel ist, noch ein Absackerchen:

So geht’s bei den Kämpfern gegen Hass, Häme und Hetze im Internet zu 

Unter den Dutzenden von abfälligen bis grob-beleidigenden Kommentaren gibt es einen einzigen, ein kleines Licht der Hoffnung, der genau das Richtige schreibt:

Die Fragen an Spiess-Hegglin sind naheliegend, höflich formuliert und sinnvoll:

Sie schreiben in Ihrem Hilferuf auf Facebook, dass die Verteidigung Ihrer Privatsphäre Sie bereits rund 300’000 Franken gekostet hätte. Das würden Sie und Ihr Mann «privat, mit unserem Ersparten» finanzieren.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Wieso erwähnen Sie nicht, dass Sie bereits einmal ein Crowdfunding gemacht haben, das rund 65’000 Franken von #TeamJolanda einbrachte?
  2. Sie geben diese Summen aus, müssen ja auch von etwas leben, als Familie. Wie bestreiten Sie all diese Ausgaben?
  3. Sie sind in verschiedenen Funktionen in verschiedenen Vereinen oder einer GmbH tätig. Können Sie kurz umreissen, welche Saläre Sie dafür beziehen? Die Gesamtsumme reicht, eine Einzelaufstellung wäre super.
  4. Auch angesichts der staatlichen Förderung ist es sicherlich der Transparenz geschuldet, die Bilanzen von #netzcourage, #netzambulance, #netzpigcock sowie der GmbH «Winkelried & Töchter» offenzulegen. Die Erfolgsrechnung genügt, inkl. Ausweis Ihrer Einnahmen.
  5. Sie regen nach dem Erstatten von Anzeigen an, dass man einen Prozess und einen allfälligen Eintrag ins Strafregister durch eine Spende vermeiden könnte. Wo sehen Sie den Unterschied zu einer Nötigung?
  6. Im Rahmen der Transparenz und als Person des öffentlichen Interesses sind Sie sicherlich bereit, die Einkommensquellen Ihres Mannes und von Ihnen selbst offenzulegen; eine kursorische Darstellung ist ausreichend.

Nebenbei: Wenn man das Crowdfunding und die von Ringier bislang an sie bezahlten Beträge zusammenzählt, kommt man auf insgesamt 400’000 Franken, die Spiess-Hegglin in ihrem Kampf, endlich in Ruhe gelassen zu werden, obwohl sie keine Ruhe gibt, verbraten haben will. Beeindruckend.

Damit schliessen wir die Berichterstattung zu diesem Thema ab. Es soll der Haut schaden, häufiger als einmal pro Tag zu duschen, selbst nach Schlammbädern …

Spiess-Hegglin: nächste Klatsche

Nachdem sie schon in anderer Sache vor dem Zuger Obergericht vollständig verlor, nun eine teure Niederlage gegen eine Tamedia-Redaktorin.

Es ist kein Anlass zu Häme, aber eine beruhigende Wiederherstellung der Rechtsordnung im Medienbereich.

In einem skandalösen Fehlurteil hatte ein Zuger Richter zuerst in einer superprovisorischen Verfügung, die dann sogar in eine Massnahme umgewandelt wurde, präventiv ein geplantes Buchprojekt über die leidlich bekannte Zuger Affäre verboten.

Genauer hatte er die Behandlung ganzer Themengebiete wie beispielsweise Alkoholkonsum untersagt, die aber für eine Aufarbeitung eines Sexualkontakts während einer Politikerfeier in Zug nötig wären. Während solche Superprovisorische gegenüber geplanten Artikeln immer wieder verhängt werden, betrat er damit Neuland, was ein noch nicht geschriebenes Buch betrifft.

Glücklicherweise hat nun das Zuger Obergericht korrigierend eingegriffen und mit klaren Worten diese Fehlmassnahme aufgehoben. Allerdings brauchte es fast genau ein Jahr, um zu diesem naheliegenden Entscheid zu kommen.

Kein Anlass, eine neuerliche Persönlichkeitsverletzung zu befürchten

Zwar sei die Veröffentlichung des «Blick» zum Thema Landammannfeier persönlichkeitsverletzend gewesen – der einzige Erfolg vom juristischen Feldzug Spiess-Hegglins bislang – aber:

«In den seither vergangenen sieben Jahren haben vielmehr andere Faktoren – etwa diverse öffentliche Gerichtsverfahren und die Medienarbeit von Jolanda Spiess-Hegglin selbst – diese Ereignisse allgemein bekannt gemacht und vor allem bekannt gehalten.»

Damit legt das Gericht den Finger auf den grössten Schwachpunkt der Position von Jolanda Spiess-Hegglin, die sich ständig über das Eindringen in ihre Privatsphäre beklagt, das aber damit selbst unermüdlich in der Öffentlichkeit hält und mit äussert fragwürdigen Aktionen wie der Denunziationsplattform «netzpigcock» auf sich aufmerksam macht.

In seiner 33-seitigen sorgfältigen Urteilsbegründung zerfetzt das Zuger Obergericht unter anderem einen zentralen Punkt der Behauptungen der Anwältin von Spiess-Hegglin:

«Diese verweist in der Berufungsantwort auf anonyme Quellen und behauptet neuerdings, sie wisse, dass das Manuskript der Gesuchsgegnerin bereits vorliege, es viele «intime und private Schilderungen» enthalte und die Gesuchsgegnerin an zahlreichen Stellen «spekuliere». Mit dieser Behauptung ist sie nicht zu hören. Im Rahmen der Beweis- bzw. Glaubhaftmachungslast trägt die Gesuchstellerin auch die Behauptungslast und hat demzufolge die Anspruchsvoraussetzungen zu substanziieren.»

Auf Deutsch: Diese Hilfsbehauptung müsste belegt und damit allenfalls auch bestreitbar vorgetragen werden; einfaches Behaupten ist lachhaft.

Das wird langsam ziemlich teuer …

Spannendes Juristenfutter wird nun, ob ein allfälliger Weiterzug ans Bundesgericht aufschiebende Wirkung haben könnte, also das Publikationsverbot weiterhin aufrecht erhalten bliebe.

Besonders schmerzlich muss für Spiess-Hegglin sein, dass das Gericht ihr Kosten von insgesamt 48’000 Franken auferlegte. Dazu kommen noch die sicherlich happigen Honorarnoten ihrer Anwältin, die zwar von Niederlage zu Niederlage prozessiert, aber dafür natürlich auch Rechnung stellt.

Unverdrossen hat sie bereits angekündigt, dieses Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, obwohl die Aussichten, hier einen formalen Fehler erfolgreich zu bemängeln, minim sind. Der einzige Vorteil dieser weiteren Geldverschwendung: das Urteil des Zuger Obergerichts ist damit noch nicht rechtskräftig.

Merkwürdige Preisverleihung

Dass Spiess-Hegglin nebenbei soeben einen Preis für ihre Denunziationmaschine mit dem putzigen Namen «netzpigcock» verliehen bekam, ist eine weitere Peinlichkeit.

Anlass zur Häme ist, dass sich auch im Licht dieses Urteils die Veranstalter des #fembizswissawards mit der Verleihung an Spiess-Hegglin für ihr «NetzPigCock-Tool» in der Kategorie «Innovation» ziemlich lächerlich gemacht haben. Neben der Initiatorin Tijen Onaran ist wie meist, wenn ein Fettnäpfchen herumsteht, auch Patrizia Laeri dabei. Die Mitglieder der Jury sollten sich vielleicht ihr Engagement nochmals überlegen, ebenfalls die namhaften Partner, die auf das Buzzword Frauen und Business hereingefallen sind.

Wenn frau krampfhaft auf lustig machen will …

Spiess-Hegglin selbst bleibt überraschungsfrei unbelehrbar: «Das Gericht kommt zum Schluss, dass meine Intimsphäre nun zum Allgemeingut gehört, gerade weil ich mich gegen die krasse Verletzung dieser Intimsphäre juristisch und öffentlich gewehrt habe.»

Das ist verständlich, wenn man diese Obsession zum Lebensinhalt und zur Geschäftsgrundlage auf #netzcourage gemacht hat. Aber was meint denn nun der ehrenamtliche Lautsprecher von Spiess-Hegglin, der Heuchler Pascal Hollenstein, der auch schon mal eine Sperrfrist bricht, um der Erste zu sein, der einen angeblichen Triumph von Spiess-Hegglin vermeldet, der in Wirklichkeit eine krachende Niederlage war?

Natürlich versucht er – als leuchtendes Vorbild journalistischer Objektivität – dieses Urteil runterzumachen: «Das Zuger Obergericht hebt vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Spiess-Hegglin auf.»

Diese Version wird dann aber schnell so verändert: «Gericht hebt vorsorgliche Massnahmen auf und gibt Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger recht.»

Offenbar ist es der journalistischen Leiter nach unten selbst aufgefallen, dass es bei der nun aufgehobenen erstinstanzlichen Massnahme keinesfalls um einen Schutz der Persönlichkeitsrechte ging – sondern um eine unerhörte präventive Zensurmassnahme ohne Beispiel.

Woher soll das Geld für all die Rechnungen kommen?

Auch Hollensteins Aufzählung der wenigen Erfolge von Spiess-Hegglin gegen den «Blick» und die «Weltwoche» ändert ja nichts daran, dass Spiess-Hegglin seither eine Klatsche nach der anderen einstecken muss. Ihre letzte finanzielle Hoffnung ist nun noch die Klage auf Gewinnherausgabe gegen den Ringier-Verlag. Da gibt es aber nur die absurde Hochrechnung des Geldverrösters Hansi Voigt, der mal kurz Umsatz und Gewinn gleichsetzt und behauptet, Ringier habe mit seinen Artikeln über den Vorfall rund eine Million Franken Umsatz – oder Gewinn – gemacht.

Ernstzunehmende Internet-Kenner gehen eher davon aus, dass es sich insgesamt um allerhöchstens 10’000 Franken handeln könnte. Selbst wenn Spiess-Hegglin eine solche Summe erstreitet: das würde nicht mal einen Bruchteil ihrer Anwaltskosten decken …

Selbstzerstörung?

Die «Republik» setzt wieder zum Rekordversuch an: wie tief runter geht’s im Journalismus?

Die wohlbezahlte Crew gönnt sich ein paar Tage Szenenwechsel: «Wir sind dann mal weg. Die Republik-Crew verabschiedet sich ab Montag für einige Tage in die Berge.»

Eigentlich sollte man davon nicht viel merken; so viele der Artikel sind inzwischen eingekauft. Aber zuvor riskiert Daniel Ryser seine Reputation. Dazu brauchte er genau 23’477 Anschläge:

Wer diskreditiert wen?

Daniel Ryser hat ein mit starken Worten aufgepumptes Thesenstück abgeliefert. Er stellt die Frage: «Was sagt das über den Zustand des Schweizer Journalismus?» Das ist eine gute Frage, ZACKBUM hat Ryser insgesamt 25 Fragen gestellt; er hat bis Montagmittag Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Schon das unterscheidet seriösen Journalismus von seinen Methoden.

Im Sinne von Transparenz publizieren wir diese Fragen hier und heute; selbstverständlich morgen auch die Antworten von Ryser. Sollte er sich dazu aufraffen.

Sie schreiben einleitend, «diese Geschichte muss präzis erzählt werden, aus Fairness gegenüber Spiess-Hegglin …».
Das finde ich ein löbliches Ansinnen, sicher beziehen Sie diese Fairness auch auf alle anderen Beteiligten (hoffe ich). Da ich mich auch ein wenig mit dieser Affäre beschäftigt habe, überrascht mich allerdings die Anzahl von Ungenauigkeiten, Auslassungen, Übertreibungen und auch Fehlern in Ihrem Artikel.
Ich frage mich, ob das ein Akt der Selbstzerstörung Ihres Rufs als akkurater Rechercheur sein soll. Aber ich bin zwar Doktor, jedoch kein Psychiater. Daher möchte ich Ihnen gerne Gelegenheit geben, auf folgende Fragen zu antworten:

1. Ihr Titel lautet «Die Zerstörungsmaschine». Sie wollen damit insinuieren, dass es sich bei Tamedia darum handle, und das Ziel sei, zu zerstören, mutmasslich Spiess-Hegglin. Im Artikel mokieren Sie sich darüber, dass Michèle Binswanger wiederholt mit solchen Metaphern von Zerstörung und Hinrichtungen arbeitet. Wie erklären Sie diesen eklatanten Widerspruch?

2. Sie schreiben von einem «extremen medialen Druck», der aufgebaut worden sei. Ausser, dass der SVP-Amok Glarner eine Forderung erhoben hat: worin genau besteht dieser extreme Druck?

3. Sie schreiben, Spiess-Hegglin sei schon vor sieben Jahren zum «Opfer einer Medienkampagne» geworden. Damit spielen Sie offensichtlich auf die damalige Berichterstattung der Ringier-Medien an. Die beschränkte sich aber auf die Darstellung der Ereignisse rund um die inzwischen berüchtigte Zuger Feier. Worin soll damals die «Kampagne» bestanden haben?

4. Sie schreiben, dass Ringier dafür Genugtuung zahlen musste und sich entschuldigte. Warum lassen Sie aus, dass Spiess-Hegglin in zweiter Instanz auf ganzer Linie verloren hat, lediglich die Persönlichkeitsverletzung wurde aufrechterhalten? Genugtuung, Entschädigung wurden deutlich gekürzt, die Forderung von Spiess-Hegglin nach öffentlicher Entschuldigung zurückgewiesen. Ringier hat sich dann NACH diesem gewonnenen Prozess freiwillig entschuldigt. Wäre eine solche faktengetreue Darstellung nicht korrekter und fairer gewesen?

5. Sie schreiben, das Zuger Kantonsgericht habe eine superprovisorische Verfügung gegen Binswanger bestätigt. Wäre es nicht fairer gewesen, zu erwähnen, dass der gleiche Richter, der diese Superprovisorische erliess, sie dann als Massnahme bestätigte? Wogegen schon längst ein Rekurs beim Zuger Obergericht läuft, was sie auch zu erwähnen unterlassen.

6. Sie fahren fort, dass gegen Binswanger ein Strafbefehl erlassen worden ist. Sie erwähnen zwar, dass dagegen Einspruch eingelegt wurde, führen aber die Begründung von Tamedia nicht an. Wäre das aus Gründen der Fairness nicht geboten gewesen?

7. Da Sie sich nicht kritisch über diese skandalöse Superprovisorische gegen ein noch nicht vorliegendes Buch äussern, kann man davon ausgehen, dass Ihnen ein solch gravierender Verstoss gegen Presse- und Meinungsfreiheit egal ist, solange er sich gegen eine Person richtet, mit der Sie nicht gerade sympathisieren?

8. Sie behaupten, dass die TX Group «ihre erdrückende Meinungsmacht dazu einsetzt, die Interessen des Konzerns oder einzelner Konzern-Journalisteninnen zu vertreten». Können Sie dafür, ausser polemischen Behauptungen, auch nur einen einzigen Beleg anführen? Dass Tamedia juristisch eine Mitarbeiterin verteidigt, kann man wohl kaum als Beweis werten, oder nicht?

9. Sie behaupten weiterhin pauschal, dass diese neue «Kampagne» von «Verzerrungen, Falschbehauptungen und Unterschlagungen» geprägt sei. Spiess-Hegglin selbst hat in ihrer Gegendarstellung lediglich zwei Punkte moniert, wogegen Tamedia in einem Punkt an seiner Darstellung festhält. Ihre drei Anschuldigungen im Plural, worauf stützen die sich dann?

10. Sie behaupten, die Medienmacht Tamedia würde «mit allen ihr zur Verfügung stehender Macht selber «canceln»». Was meinen Sie damit, das ist unverständlich. Was genau «cancelt» Tamedia?

11. Sie führen weiter den Artikel von Binswanger über eine Flugbegleiterin an, als Beispiel eines peinlichen «handwerklichen Fehlers». Sie beziehen sich dabei auf eine flüchtige Recherche vom «Megafon» und bauschen die zu einem «journalistischen GAU» für Binswanger auf. Da ich im Gegensatz zu «Megafon» und sicher auch Ihnen mit dieser Flugbegleiterin gesprochen habe und mir ihre Sicht der Dinge bezüglich Nasenprobleme darlegen liess (was ich jedem Rechercheur empfehlen würde): Die Story stimmte; die etwas wirren Aussagen der Flugbegleiterin im Netz haben damit überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil, was sagen Sie als angeblich seriöser Journalist dazu, wenn man mit diesen Methoden Rufmord bei einer Person verübt, die mit einem ganz anderen Problem an die Öffentlichkeit ging?

12. Die Geschichte sei zusammengebrochen, behaupten Sie weiter. Tun Sie das wider besseres Wissen oder gar absichtlich? Haben Sie vor, diese falsche Tatsachenbehauptung zu korrigieren?

13. Dann setzen Sie zu einer nachträglichen Rechtfertigung der völlig inakzeptablen «Karikatur» an. Obwohl die von den Urhebern selbst gelöscht wurde, verteidigen Sie sie als die «satirische Darstellung des Selbstbildes einer Journalistin». Ernsthafte Frage: Ist das wirklich Ihr Ernst?

14. Halten Sie die Strafanzeige des «Tages-Anzeiger» gegen die anonymen Feiglinge vom «Megafon» für falsch? Was halten Sie überhaupt davon, auf diesen Aspekt gehen Sie nicht ein, dass hier anonyme Schmierer dummdreist Stimmung machen wollen, dann aber selbst zurückkrebsen?

15. Wenn Sie fair recherchiert haben, wissen Sie, dass Spiess-Hegglin immer wieder mit grenzwertigen Äusserungen auffällt, ein Höhepunkt war die Nominierung von Alex Baur für die «Arschloch des Monats»-Trophy. Es handelt sich also beim Liken des Kopf-ab-Tweets nicht um einen einmaligen Ausrutscher. Wieso erwähnen Sie das der Fairness halber nicht?

16. Sie stellen die Frage, ob Arthur Rutishauser, der «scheinbar so liederlich mit journalistischen Grundsätzen» umgehe, noch tragbar sei. Das «scheinbar» ist wohl juristischen Bedenken geschuldet, aber abgesehen davon: angesichts all dieser Liederlich- und Schludrigkeiten, die Ihnen hier unterlaufen sind, halten Sie sich selbst dann noch für tragbar?

17. Sie wollen einen Dreierbund zwischen Andreas Kunz, Lucien Scherrer und Alex Baur unterstellen und begründen das mit gemeinsamer Vergangenheit oder der Tatsache, dass Kunz Mieter bei Baur ist. Ist das wirklich Ihr Ernst? Haben Sie Belege dafür, dass es da Absprachen gibt? Oder dass Baur bspw. Kunz mit Kündigung gedroht hätte, sollte der nicht gegen Spiess-Hegglin schreiben? Wenn nicht, wieso behaupten Sie dann so einen Unsinn?

18. Sie geben Greta Gysin ausführlich Gelegenheit zur Stellungnahme. Wieso gehen Sie mit keinem Wort auf deren arrogante und sackfreche Antwort auf Fragen des für die Subventionierung des Vereins zuständigen Amtes ein? Wäre das nicht sinnvoll gewesen, Gysin mit diesen Antworten zu konfrontieren, statt ihr kritiklos Gelegenheit zum Jammern zu geben?

19. Sie behaupten, in der «Aargauer Zeitung» sei ein Text erschienen, der darlege, was in der «Sonntagszeitung» bis dato «alles falsch« sei. Haben Sie diesen Text wirklich gelesen? Was genau kann der belegt als «falsch» bezeichnen?

20. Sie schreiben gegen Schluss, dass Spiess-Hegglin vor Gericht gegen Ringier gewonnen habe. Wieso unterschlagen Sie dabei, dass sie im Rekursverfahren mit allen ihren Anträgen gescheitert ist? Wieso unterschlagen Sie, dass Ringier ihr eine bedeutende Genugtuungssumme und eine Entschuldigung angeboten hatte, was von Spiess-Hegglin aber zurückgewiesen wurde?

21. Wieso unterschlagen Sie, dass Spiess-Hegglin, gestützt auf eine absurde Berechnung von Hansi Voigt, von Ringier insgesamt eine Gewinnherausgabe von einer runden Million Franken erstreiten will?

22. Wieso erwähnen Sie mit keinem Wort die mehr als zweifelhafte Absicht der Plattform «netzpigcock»?

23. Wieso haben Sie die mehr als undurchsichtigen finanziellen Hintergründe von «#netzcourage» und weiteren Organisationen, in die Spiess-Hegglin verwickelt ist, nicht untersucht?

24. Sie behaupten, nach Ringier führe nun auch Tamedia «eine Kampagne gegen diese Frau», dabei «aus politischen Motiven» flankiert von der «Weltwoche». Glauben Sie wirklich im Ernst, es gebe zwischen Tamedia und WeWo gemeinsame Absichten? Wenn ja, womit wollen Sie das belegen?

Vielleicht fällt Ihnen selber auf, Herr Ryser, dass Ihrem Artikel Fairness, Ausgewogenheit und vertiefte Recherche schmerzlich abgeht.

Daher noch eine letzte Frage:

25. Haben Sie Arthur Rutishauser, Michèle Binswanger, Alex Baur, Andreas Kunz oder Lucien Scherrer vor Publikation Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben? Wenn nein, warum nicht?

Gerne gibt Ihnen ZACKBUM Gelegenheit, hier Stellung zu nehmen; wir erwarten deren Eingang bis spätestens Montag, 9. August 2021, 12.00 Uhr mittags und danken bereits im Voraus.

Schlammcatchen

Pascal Hollenstein, Hansi Voigt, Jolanda Spiess-Hegglin und Tamedia: Journalismus ganz unten.

Es gibt die Pandemie mit ihren unüberblickbaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen. Es gibt Säbelrasseln zwischen China, Russland und den USA. Es gibt einen verregneten Sommer. Sogar Klimawandel, Verlust der Glaubwürdigkeit von Regierungen und Wissenschaft.

Also durchaus bedeutende Themen. Es gibt das übliche Gekreische um die bescheuerte Verwechslung zwischen grammatikalischem Genus und Geschlecht. Den Kreischern wichtiger als Banalitäten wie der Kampf um gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Aber item.

Viel wichtiger als all das ist ein anderes Thema. Für dieses Schlammcatchen eignet sich die Zeitvernichtungsmaschine Twitter, dieses Medium für Schlaf- und Gedankenlose, dieser Hexenkessel für schnell Aufgeschäumtes und übel Gebrautes ausgezeichnet.

Ein idealer Tummelplatz für «Bajour-Lancierer» Hansi Voigt. Da dort wahrlich der Bär tanzt, die Leser sich wie Karnickel vermehren, die zahlende «Member»-Zahlen so steil ansteigen, dass sie nicht mehr veröffentlicht werden (wozu auch, solange eine Million pro Jahr fröhlich verröstet werden kann), hat Voigt Zeit, sich um die wirklich wichtigen Dinge zu kümmern.

Mit dieser 3 Tage alten Hammerstory begrüsst «Bajour» seine wenigen Leser am Montag.

Übrigens alles kein Grund für Voigt, über andere hämisch zu höhnen:

Wo kaum was ist, kann auch nix schrumpfen.

Wenn man (fast) alles weglässt, kann man’s so sehen.

Schlammcatcher Nr. 1 Voigt lässt keine Gelegenheit aus, seinem ehemaligen Arbeitgeber Tamedia eine reinzuwürgen. Ob das damit zu tun hat, dass er dort wie üblich den Machtkampf «er oder ich» verlor und abgewickelt wurde? Wie auch immer, er gehört zum harten Kern der Spiess-Hegglin-Fans.

Magistrale Beschimpfungen wie «Arschloch des Monats» …

Gleich nochmal, weil’s so schön war.

Auftritt Schlammcatcher Nr. 2, Pascal Hollenstein. Die journalistische Leiter nach unten bei CH Media darf sich ebenfalls zum harten Kern der Spiess-Hegglin-Fans zählen, immer zu Stelle, wenn es gilt, Sprachrohr zu sein. Nicht immer journalistisch oder inhaltlich korrekt, aber das würde doch jeden knackigen Titel killen:

Tamedia als teilweiser Krebs; wenn der Inhalt nur bedingt richtig ist, dann auch die Sprache.

Worum geht’s eigentlich? Spiess-Hegglin ist bekanntlich in eine Kontroverse geraten, weil ihre eigenen Hass-Kommentare nicht so wirklich zu den Zielen von #Netzcourage (oder gar von Netzpigcock) passen wollen, während dieser Verein mit knapp 200’000 Franken Steuergeldern unterstützt wird. Zudem befindet sie sich in einer Dauerfehde mit Tamedia, weil einer Autorin vorsorglich verboten wurde, ein noch nicht einmal geschriebenes Buch über Spiess-Hegglin zu veröffentlichen. Eine weitere Schlacht, die noch hin und her wogt und vor Gericht liegt.

Daher benützt Tamedia jede Gelegenheit, Schlammcatcher Nr. 3, gegen Spiess-Hegglin anzuschreiben. Allerdings, bekannte Krankheit des grossartigen Qualitätsmediums «Tages-Anzeiger», nicht immer völlig faktentreu:

Die Gegendarstellung ist frei.

Nun sollten journalistische Könner wie Voigt und Hollenstein wissen, dass eine Gegendarstellung normalerweise veröffentlicht werden muss, wenn sie bestimmten formalen Kriterien genügt. Völlig unabhängig davon, ob ihr Inhalt richtig ist. In vielen Fällen, wie hier auch, fügt das Organ dann die Anmerkung an, dass an der eigenen Darstellung festgehalten werde. Was Schlammcatcherin Nr. 3 aber ebenso egal ist wie Schlammcatcher Nr. 1 oder Nr. 2.

Selbst «zentralplus» bemüht sich um eine ausgewogene Titelsetzung.

Aber das ist ja nur eine Runde im unermüdlichen Ringen im Schlamm. Hollenstein hatte vor Kurzem noch eine weitere Blasenmeldung in seiner Funktion als Schlamm-, Pardon, Sprachrohr:

Im Prinzip ja.

Daraus schliesst der nur noch mässig interessierte Leser: Die Tamedia-Journalistin wurde verurteilt und muss eine Busse bezahlen. Steht schliesslich in Titel und Lead. Wer hat schon die Geduld, das Geschreibsel bis zum letzten Absatz zu lesen:

Könnte, kann? Wie wäre es mit «wird angefochten»? Aber das wäre ja die Wahrheit.

Hollenstein liest nur ungern die Medien aus dem Hause Tamedia, sonst wäre ihm vielleicht dieser Absatz aufgefallen:

Aber seit wann wird noch eine Stellungnahme eingeholt? Könnte doch die Story killen.

Das alles wäre nur von mässigem Interesse, wenn es nicht weitere Schlammspritzer aufs ohnehin schon sehr lädierte Image des Elends-Journalismus kleckern würde. Die Themenwahl sitzt schief, Wichtiges wird nachlässig berichtet, Nebensächliches ausführlich und nicht einmal korrekt. Es soll Zuschauer geben, die Schlammcatchen äusserst spannend und anregend finden. Leser von Organen, die ernstgenommen werden wollen, gehören sicher nicht dazu.

René Rhinow lebt

Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Er ist Ombudsmann von CH Media.

Der «Träger des Grossen Goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich», der ehemalige Präsident des Roten Kreuzes, der Alt-Ständerat zählt auch schon 77 Jahre. Also voll in der Hochrisikogruppe der Pandemie.

Das hindert ihn natürlich nicht, seinem Amt als Ombudsmann von CH Media nachzugehen. Eines der vielen Abklingbecken für Ehemalige, die immer noch gerne mal wieder mit «Prof. René Rhinow» unterschreiben wollen.

In diesem Fall tat er das nach rund einem Monat auf eine Beschwerde von mir. Ich hatte zwei Dinge zu meckern gehabt:

 

«1. Der «publizistische Leiter» von CH Media hat eingestandenermassen die Sperrfrist des Zuger Obergerichts zur Bekanntgabe seines Urteils in Sachen Spiess-Hegglin gegen Ringier nicht eingehalten. Wie lässt sich dieses Verhalten Ihrer Meinung nach mit dieser Position vereinbaren? Welche Sanktionen sind im Hause CH Media für einen solchen groben Verstoss gegen fundamentale Anstandsregeln vorgesehen?

2. Die Hauskolumnistin Simone Meier schreibt in einer ihrer letzten Kolumnen: «Unter Hitler wurden Juden, Menschen mit einer Behinderung, Fahrende, Kommunisten und Homosexuelle gecancelt.»

Halten Sie es nicht für angemessen, dass sich Frau Meier für diese unglaubliche Geschmacklosigkeit öffentlich entschuldigen sollte? Welche Sanktionen sind im Hause CH Media für solche haarsträubenden Verniedlichungen eines millionenfachen Massenmords vorgesehen?»

 

Soll ich behaupten, dass ich von Rhinows Antwort überrascht war? Nein, denn das wäre gelogen. Und das tut man nicht. Oder doch?

Gar kein Fall für den Ombudsmann?

Nun, der publizistische Leiter Pascal Hollenstein hat sich vernehmen lassen. Zunächst behauptet er im pluralis majestatis, «wir stellen uns auf den Standpunkt», dass das gar kein Fall für den Ombudsmann sei.

Dann lässt Hollenstein aufblitzen, dass er sich für seine Antwort auch rechtliche Unterstützung besorgt hat: «Eventualiter» äussert er sich «materiell» zum Vorfall. Der Artikel sei aufgrund einer «Fehlmanipulation» zu früh publiziert worden. Sobald man das bemerkt habe, sei er sofort wieder gelöscht worden. Aber, dumm gelaufen, dann sei er schon vom Medienarchiv SMD «abgegriffen» worden, und das habe man ja auch nicht ahnen können.

Auf jeden Fall: keine Absicht, und Hollenstein war’s nicht, wusste nichts. Das mag ja alles so sein, aber: Ist es nicht eine Verkettung merkwürdiger Umstände, dass ich rund 4 Tage vor Ablauf der Sperrfrist am Montag, also an einem Donnerstag, bezüglich Urteilsverkündung in Sachen Spiess-Hegglin – wie es sich im seriösen Journalismus gehört – ihr und ihrem Mediensprecher ein paar Fragen zur Stellungnahme schickte?

Bei Anfrage Publikation

Ich gab bis Freitag Frist für eine Antwort. Stattdessen erschien dann am Donnerstagnachmittag holterdipolter sein Artikel, indem er das Urteil als Erster publizierte, mitsamt Stellungnahme von Spiess-Hegglin. Auf meine Anfrage reagierten weder er noch sie. Könnte es unter Umständen, allenfalls, man denkt sich nur so, etwa sein, dass Hollenstein aufgrund meiner Anfrage plötzlich Schiss kriegte, dass er nicht der Erste sein könnte, der das Urteil publiziert? Aber nein, das könnte nicht sein, denn wenn es so wäre, hätte er das sicher eingeräumt.

Aber gut, im Zweifel für den Angeschuldigten. Wie windet sich Rhinow nun aus dieser Lage? Na, wozu hat man Juristerei studiert. Geht ganz einfach:

«Im vorliegenden Fall rügen Sie die (offenbar unbeabsichtigte und kurzfristige) Nicht-Einhaltung einer Sperrfrist des Zuger Obergerichts sowie die „Geschmacklosigkeit» einer Kolumne von Frau Meier. Aus Ihrer Beanstandung geht nicht hervor, ob und inwiefern Sie durch diesen Umstand resp. die Publikation unmittelbar negativ betroffen sind. So ehrenwert das Engagement für medienethische Grundsätze in der Praxis auch erscheint, so dient das Verfahren vor der Ombudsstelle dazu, persönlich berührten Lesern und Leserinnen unkomplizierte und informelle Beanstandungsmöglichkeiten zu verschaffen.»

Da ich in beiden Fällen keine persönliche Betroffenheit geltend machen könne, kann Rhinow deshalb «auf Ihre Beanstandung nicht eintreten».

Wer ist denn dann persönlich berührt?

Dazu möchte ich im Rahmen meines Engagements für medienethische Grundsätze bemerken: Nach dieser Logik hätte sich nur das Gericht oder Spiess-Hegglin bei Hollenstein beschweren dürfen. Alle Journalisten, die sich – wie ich – an die Sperrfrist gehalten haben, sind von diesem Praecox-Artikel nicht betroffen? Selten so gelacht.

Ich gebe zu, ich kein Jude, auch nicht behindert, kein Fahrender und ebenso wenig homosexuell. Müsste ich eines davon wirklich sein, um «persönliche Betroffenheit» geltend machen zu können, wenn eine geschichtsvergessene, geschmacklose, uneinsichtige Kolumnistin den industriellen Massenmord des Nazi-Regimes so bezeichnet, dass die unter Hitler «gecancelt» wurden? So wie man einen Flug, eine Reservierung, eine Reise cancelt?

Mit Verlaub, offenbar sind davon weder der publizistische Leiter, noch der Ombudsmann, noch die dumme Autorin betroffen. Ich hingegen schon; ich finde das etwas vom Übelsten, was ich letzthin zum Thema Massenmord durch die Nazis gelesen habe.

Ringier entschuldigt sich!

«Wir wollen uns trotzdem entschuldigen bei Jolanda Spiess-Hegglin.»

In einer Medienmitteilung nimmt es der CEO der Ringier AG selbst auf sich, sich im Namen der gesamten Ringier AG, der «Blick»-Redaktion und auch im Namen des Chefredaktors Christian Dorer, zu entschuldigen.

Marc Walder schreibt weiter, dass es zwar nicht die Absicht gewesen sei, aber Spiess-Hegglin durch die Berichterstattung «verletzt wurde». Und obwohl das Gericht in beiden Instanzen ihre Forderung nach einer Entschuldigung ablehnte, tue das nun der Verlag freiwillig.

Walder ist sich im Klaren: «Jolanda Spiess-Hegglin wird die Klagen gegen Ringier weiterführen und aufgrund dieser Zeilen nicht fallen lassen. Das ist auch nicht die Absicht, die wir mit dieser Entschuldigung verfolgen.»

Natürlich könne Ringier das Rad der Zeit nicht zurückdrehen, sagt Walder abschliessend: «Wir können aber Tag für Tag dazuzulernen und immer und immer wieder versuchen, es besser zu machen.»

Eine aufrichtige Entschuldigung

Diese «aufrichtige Entschuldigung» kontrastiert deutlich mit den Kommentaren, die Spiess-Hegglin gegenüber ihrem Sprachrohr Pascal Hollenstein, dem publizistischen Leiter der CH Media, abgegeben hat.

Sie sind schon vor Ablauf der Sperrfrist bekannt geworden, weil sich das journalistische Aushängeschild Peter Wanners nicht daran gehalten hat. So flackert sein Artikel «Jolanda Spiess-Hegglin gewinnt gegen den «Blick» seit Sonntagmorgen immer wieder durch die vielen Kopfblätter von CH Media. Um dann wieder gelöscht zu werden und anderswo aufzutauchen.

So steht beispielsweise in der «Luzerner Zeitung» seit Montagmorgen, 5 Uhr, der Verweis auf diesen Artikel online. Der Artikel selbst aber nicht. Zum zumindest unanständigen Brechen einer gerichtlich festgelegten Sperrfrist kommt also noch Unfähigkeit hinzu:

In diesem an Parteilichkeit nicht zu überbietenden Machwerk darf sich Spiess-Hegglin natürlich, im Gegensatz zu Ringier, zum Urteil äussern:

«Das Urteil zur Persönlichkeitsverletzung könnte nicht deutlicher sein», sagt Spiess-Hegglin. «Ich bin so froh, dass ich das durchgezogen habe. Wir haben nun eine perfekte Grundlage für alles, was noch kommen wird.» Sie bedauere lediglich, dass sich Ringier, die Herausgeberin des «Blick», nicht «freiwillig und ohne Bedingung bei mir und meiner Familie entschuldigen kann», fügt Spiess-Hegglin an.»

Das kommt davon …

Das kommt halt davon, wenn man sich mit einer Partei in einem Rechtsstreit gemein macht. Eine Todsünde für jeden seriösen Journalisten. Vor allem dann, wenn er auf der Jagd nach einem Primeur schon 24 Stunden vor Ablauf der Sperrfrist damit herausplatzt.

Dann gesellt sich zu fehlendem Anstand, zu Inkompetenz auch noch die Peinlichkeit, dass Hollenstein das Bedauern kolportiert, dass sich Ringier nicht entschuldigen könne. Das nennt man noch eine Bauchlandung zu allem zu.

Peinlich, bis der Arzt kommt

Das ist von einer Peinlichkeit, dass es weh tut. Nobel hingegen muss man die Entschuldigung des Hauses Ringier nennen. Auch deswegen, weil CEO Walder klarstellt, dass er mit weiteren Klagen von Spiess-Hegglin rechne und diese mit seiner Entschuldigung auch gar nicht verhindern wolle.

Da liegt nun der Ball bei Spiess-Hegglin, ob sie trotz erfolgter Entschuldigung weiterhin glaubt, eine «perfekte Grundlage» für alles zu haben, was noch komme. Der mehrfach gescheiterte Online-Guru Hansi Voigt will für Spiess-Hegglin ausgerechnet haben, dass Ringier mit allen Klicks auf Online-Artikel zum Thema «mehr als eine Million Franken Gewinn» gemacht habe.

Geht es ums Geld oder nicht?

Darauf will Spiess-Hegglin offenbar zukünftige Forderungen auf Gewinnherausgabe stützen. Andererseits hat sie immer betont, dass es ihr nicht um Geld gehe, sondern darum, dass Ringier sein Fehlverhalten eingestehe und bereue. Nachdem das der Verlag getan hat, ist nun die Frage, ob Spiess-Hegglin auch einlenkt. Oder ob sie die Honorarforderungen ihrer Anwältin dazu zwingen, weiterzuprozessieren.