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Nächste Klatsche für JSH

Sie hat nun auch vor Bundesgericht verloren.

Zwei voneinander unabhängige Quellen haben ZACKBUM informiert: Das oberste Schweizer Gericht hat das Urteil des Zuger Obergerichts bestätigt. Das von einer Tamedia-Journalistin geplante Buch über die Ereignisse an einer Zuger Politikerfeier anno 2014 kann veröffentlicht werden. Darin soll vor allem die Perspektive des zweiten Beteiligten an dieser Affäre geschildert werden.

Es wurde Geld gesammelt, unter anderem von «Fairmedia». Es wurde getönt, dass Jolanda Spiess-Hegglin das Urteil der zweiten Instanz unbedingt ans Bundesgericht weiterziehen wolle. Müsse.

Denn das Zuger Obergericht hatte die medienrechtlich problematische Massnahme, ein noch nicht geschriebenes Buch präventiv zu verbieten, gekippt. Mit einer glasklaren und logischen Begründung.

Das Bundesgericht ist in solchen Fällen nur dafür zuständig, nochmals zu überprüfen, ob alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Es geht normalerweise nicht mehr materiell auf das Urteil der Vorinstanz ein.

Kann ein Buch präventiv verboten werden?

Bei dem ganzen Streit geht es darum, ob die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger ein lange geplantes Buch über die berüchtigte Landammann-Feier in Zug schreiben darf. Dort war es überparteilich zu Übergriffen gekommen. Spiess-Hegglin hatte anschliessend daraus ein Geschäftsmodell gemacht und unter anderem den Verein «Netzcourage» gegründet.

Damit erlangte sie nationale Bekanntheit, bekam auch staatliche Unterstützung. Die hat sie sich nun selbstverschuldet wieder abgeschraubt. In letzter Zeit musste die hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet diverse Nackenschläge einstecken.

Die Berufungsverhandlung gegen Ringier wurde haushoch und vollständig verloren. Der Prozess wegen Gewinnherausgabe dürfte auf ein neues Desaster hinauslaufen. Ihr Sprachrohr Pascal Hollenstein wurde zackbum bei CH Media entsorgt; man einigte sich auf eine sofortige «Auflösung» des Vertrags. Gründe? «Stillschweigen vereinbart

Nun offenbar auch noch das: mit allen Mitteln versuchte JSH zu verhindern, dass Binswanger ihre Recherchen über die Sichtweise des zweiten Beteiligten an dieser angeblichen Schändung publiziert. Sie unterstellte der Journalistin, dass damit unbezweifelbar eine Rufschädigung, eine Persönlichkeitsverletzung einherginge, die irreparablen Schaden verursachte und deshalb verboten werden müsse.

Ein Zuger Einzelrichter stimmte ihr zu und erliess eine superprovisorische Verfügung, die er später in eine Massnahme umwandelte, die Binswanger diverse Themenbereiche verbot. Das bedeutete, dass das Buch nicht erscheinen konnte.

Vergeblich ans Bundesgericht weitergezogen

Das Zuger Obergericht korrigierte dann diese Fehlentscheidung. Dagegen wandte sich Spiess-Hegglin ans Bundesgericht und war samt ihrem kleiner werdenden Fanclub euphorisch, als das oberste Schweizer Gericht verfügte, dass die vorsorgliche Massnahme bis zu seiner Urteilsverkündung aufrecht erhalten bleibe.

Das wurde als Indiz missinterpretiert, dass JSH hier obsiegen könnte. Dabei war es nur logisch; das Bundesgericht wollte verhindern, dass das Buch vor der Urteilsverkündung erscheinen könnte, was ein allfälliges negatives Verdikt sinnlos gemacht hätte.

Aber nun ist diese juristische Irrfahrt beendet. Das Urteil des Obergerichts bleibt gültig, das Buch kann endlich publiziert werden. Nach all diesem Tamtam dürfte es zu einem Bestseller werden. Ausser, die Öffentlichkeit hat von diesem Thema und ihrer Exponentin endgültig die Nase voll.

Es bleibt die Frage, wieso dafür Geld gesammelt werden musste. Und es bleibt die Frage, wieso die Anwältin von Spiess-Hegglin ihre Mandantin nicht vor all diesen Niederlagen schützt, indem sie ihr abrät, sich in solch aussichtslose Schlachten zu werfen.

Sollte nun auch noch der Kampf um eine Gewinnherausgabe wie das Hornberger Schiessen enden und eine minimale Summe herausschauen, dann muss eine neuerliche Spendensammlung lanciert werden. Damit JSH ihre Anwältin bezahlen kann.