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Das Leid mit dem Leserbrief

Blattbindung, Reaktionen, Aufschlüsse. Der Leser hat das Wort.

Jeder hat das Recht, einen Leserbrief zu schreiben. Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, dass der auch veröffentlicht wird.

Ausser, im juristischen Fingerhakeln hat sich eine Reaktion mit einem Kritisierten darauf geeinigt, dass der auf eine kurze Gegendarstellung verzichtet und dafür einen längeren Leserbrief schreiben darf.

Früher, wo bekanntlich alles besser war, brauchte es bei der Verfertigung der Gedanken einen gewissen Aufwand. Schreibmaschine, Papier, Tippfehler, ein neuer Gedankengang führten meistens dazu, dass das Werk zerknüllt im Papierkorb landete und neu angesetzt wurde.

Schliesslich die Mühwaltung, es ins Couvert zu stecken, Briefmarke drauf, Andresse und Absender nicht vergessen, et voilà.

Auch hier hat die Digitalisierung Bahnbrechendes, aber nicht unbedingt Besseres geleistet. Noch vor ein paar Jahren rauschten auch auf grösseren Medienplattformen Kommentare, wie der Leserbrief modern heisst, ohne grosse Kontrolle rein.

Das Medium ist mitverantwortlich für den Kommentar

Erst, als es den verantwortlichen Redaktionen schmerzlich klar wurde, dass sie als Verbreiter von Hassbotschaften, Beleidigungen, Fake News oder Geschwurbel verantwortlich und haftbar für den Inhalt sind, wurde das abgeklemmt.

Seither machen mehr oder minder ausführliche Benimm-Regeln die Kommentarschreiber darauf aufmerksam, was erlaubt ist und was nicht. Sehr ungern gesehen werden anonyme Kommentare, da so bekanntlich der Mut des Heckenschützern oder Rabauken ungemein steigt.

Für solche Berufskeifer gibt es die asozialen Medien, wo man nach wie vor ziemlich blöd tun muss, damit der Account gesperrt wird. Ausser, man sagt etwas Kritisches zum Thema Corona. Dann geht’s fix.

Aber üble Beschimpfungen, Hetze, Verschwörungstheorien, gegenseitiges Masturbieren in der luftabgeschlossenen Meinungsblase, alles normal. Nur leiden hier die Keifer, Beller und Rechthaber darunter, dass die öffentliche Aufmerksamkeit überschaubar ist, sich oft auf einen kleinen Sympathisantensumpf beschränkt.

Daher ist das Ziel vieler Kommentatoren, es möglichst häufig auf die Plattformen grosser Multiplikatoren zu schaffen. Also von Tageszeitungen oder grossen elektronischen Medien. Welchen Lustgewinn allerdings einer daraus zieht, den 789. Kommentar zwei Tage post festum zu posten, erschliesst sich dem Normalmenschen nicht wirklich.

Vielleicht ist es die Illusion: Die Welt hat mich und meine Meinung zur Kenntnis genommen. Und bestünde die auch nur aus: «Völliger Quatsch, was im vorangehenden Kommentar steht

Kommentarfunktionen müssen kontrolliert werden

So wie die asozialen Plattformen ganze Heerscharen von Kontrolleuren beschäftigen müssen, die versuchen, wenigstens einen Teil des ganzen Unrats, Abschaums der Perversionen, zu denen der beschränkte menschliche Geist fähig ist, wegzuräumen, wird jede Kommentarfunktion inzwischen moderiert.

Je nach Niveau des Multiplikators müssen zwischen einem bis zwei Drittel aller Einsendungen gelöscht werden. Das, was übrigbleibt, ist häufig auch nicht sonderlich erhebend.

Aber bereits früher, als nicht ganz alles besser war, wurde der Leserbrief als Möglichkeit benützt, gratis für eine bestimmte Position, Meinung Werbung zu machen. Gratis, indem das umsonst publiziert und multipliziert wurde. Bezahlt vom Besteller des Leserbriefs.

So einer ist vor Kurzem aufgeflogen. Der Nachrichtendienst des Bundes entblödete sich nicht, sich einen Vielschreiber zu halten, der gegen 60’000 Fr. im Jahr (plus Spesen) im Sinne seines Auftraggebers kommentierte. Als der seine Zahlungen einstellte, kritisierte er sofort, biss in die Hand, die ihn gefüttert hatte.

Nicht nur auf Social Media, auch in den Kommentarspalten tummeln sich natürlich Mietmeinungen, besonders vor Abstimmungen. Denn jeder Kanal, um die eigenen Absichten zu propagieren, muss genützt werden. Damit ist das Kommentarschreiben zu einer Dienstleistung wie jede andere auch geworden.

Alles ist käuflich im Internet

Besonders beliebt ist das Kaufen von Kommentaren oder Followern für den eigenen Account auf Social Media. Man muss allerdings nicht mal ins Darknet gehen, wenn man eine Horde von Medienkommentaren kaufen will. Wird nicht gerne drüber geredet, gehört aber auch in der Schweiz zum Standard-Angebot jeder besseren PR-Bude.

Auf der anderen Seite, das ist wenigstens originell, sind diverse Medienportale dazu übergegangen, für die Publikation eines Kommentars selbst Geld zu verlangen. Neue Einkommensquelle, schreckt zudem Trolle und Mietmäuler ab.

Denn das Monitoring der Kommentarspalten kostet natürlich. Beliebt sind daher darauf spezialisierte Anbieter aus östlichen Gefilden. Billig heisst nicht unbedingt gut, aber das Gröbste wird meistens weggeschaufelt. Immer noch besser als die auch gerne eingesetzten Algorithmen, die auf Schimpf- oder Reizwörter reagieren. Aber oft schon an einem A*loch oder einem Nazischw* scheitern.

Wendehals Hollenstein

Es ist ruhig geworden um die publizistische Leiter nach unten.

Ihr freiwilliger Beitrag für ZACKBUM

Das letzte Mal wandte sich Pascal Hollenstein am 31. Dezember an seine Völker. Nun ja, an die Schweizer Bevölkerung. Mit nachdenklichen Worten zum Jahreswechsel.

Dabei griff er tief in seinen historischen Fundus und erinnerte an ein englisches Plakat von 1938: «Keep calm and carry on», Ruhe bewahren und einfach weitermachen. Damals stand England vor dem Eintritt in den Zweiten Weltkrieg.

Eine Nummer kleiner hat’s Hollenstein nicht. Auch er ruft seinen Lesern zu: «Goodbye 2021. Welcome 2022. And: Keep calm and carry on.»

Da geht er und geht und geht. (Screenshot als Bildzitat)

Das hat er sich selbst zu Herzen genommen; seither ist er verstummt und verzehrt sein üppiges Gehalt in tiefer Kontemplation über die Zeiten und die Weltläufe.

Nur auf den Social Media ist er ab und an aktiv. Wohl damit sich niemand in der Illusion wiegt, er sei endgültig schreibfaul geworden. Natürlich ist ihm da das Hemd näher als die Hose, denn verschreckt weist er auf einen Artikel in der WoZ hin:

Sachen gibt’s, die sind zu irre …

Gemach, hier rührt die WoZ aus ein paar launigen Bemerkungen eines Verlegers und eines PR-Mannes eine wahre Verschwörungstheorie zusammen. Denn der Abstimmungskampf um die Medienmilliarde für reiche Verlegerclans geht in die heisse Phase.

Da ist es immer gut, von üblen rechten Plänen zu berichten, die freie Presse zu übernehmen und zu knechten. Immerhin, wenn das dazu führte, dass Hollenstein in den vollständigen Ruhestand geschickt würde …

Auf der anderen Seite ist es ja merkwürdig, dass er sich so für das «Tagblatt» und überhaupt die Regionalmedien einsetzt.

Wir zitieren ZACKBUM vom August 2020: «Gegen aussen neigt der «Leiter Publizistik» von CH Media zum Salbadern. In gesalbten Kommentaren säuselt er, «man möchte all jenen danken, welche auch dieser Zeitung ihr Vertrauen schenken». Zugleich ist er ein unerschrockenes Sprachrohr für Jolanda Spiess-Hegglin; man erinnert sich, bei einer Feier 2014 geriet einiges ausser Kontrolle.

Allerdings würden sich doch manche Leser von Produkten aus dem Hause CH Media wundern, wenn sie wüssten, wie sich der feine Herr intern über sie äussert.

Da spricht er nämlich von der «Luzerner Zeitung» und ihren Regionalausgaben von CH Media als «Abfallprodukt». Diese «alte Milchkuh» müsse man noch solange melken, bis die Leser ausgestorben seien. Und auf keinen Fall den Abopreis senken, obwohl der Inhalt immer dünner wird. Denn die Gewohnheitsleser würden klaglos zahlen. Und wenn sich das Produkt nicht mehr rentiert, dann sei es Zeit, diese Milchkuh zur Schlachtbank zu führen.

Diese abschätzigen Bemerkungen machte die Leiter coram publico, worauf sie von verschreckten Zuhörern an die Öffentlichkeit gebracht wurden.

Apropos, auch seiner Funktion als Büttel von Spiess-Hegglin geht Hollenstein nicht mehr wirklich nach. Ihre Streiterei um Gewinnherausgabe gegen Ringier vor dem Kantonsgericht Zug ist ihm keine Träne und keine Zeile mehr wert …

Verantwortungslos, haftungsfrei

Jede Internet-Plattform ist für ihren Inhalt verantwortlich. Ausser alle Social Media.

Wenn ZACKBUM etwas publiziert, wovon sich jemand beleidigt fühlt, kann er (oder auch sie) Rechtsmittel dagegen einlegen. Also einen Prozess lostreten. Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung, Schmähkritik, es gibt einige nette Artikel im ZGB und im Strafgesetz.

Ihr freiwilliger Beitrag für ZACKBUM

Das gilt nicht nur für eigene Werke. Es hat schon seinen Grund, wieso auch hier Kommentare moderiert und freigeschaltet werden. Denn nichts gegen das freie Wort, aber wer sich damit in den Bereich des Justiziablen bewegt, haftet nicht nur selbst. Sondern derjenige, der ihm die Plattform gegeben hat, haftet mit.

Macht ja auch Sinn; wenn eine Beleidigung über der nicht mehr rauchgeschwängerten Luft über dem Stammtisch verschwindet, der Beleidiger befriedigt noch ein Bier bestellt, dann ist der Schaden überschaubar. Multipliziert aber eine Plattform diesen Rülpser ein paar zehntausend oder gar hunderttausend Mal, dann hat er schon eine andere Wirkung.

Privat geäussert geht «Dieser Bundesrat gehört eingesperrt oder gleich erschossen» noch so knapp. Allerdings möchte man nicht Mitglied einer solchen Runde sein. Rutscht diese Aussage auf eine Plattform (Absender: ein besorgter Staatsbürger), haben Absender und Multiplikator im Ernstfall ein gröberes Problem.

Keine Regel ohne Ausnahme

Ausser, es handelt sich um Social Media. Wie häufig ist hier die Wurzel des Übels gut versteckt und tief in der Geschichte. Oder ist allen Lesern Abschnitt 230 des 47. Titels des «United States Code», der als Teil des «United States Communications Decency Act» erlassen wurde, geläufig? Dachte ich mir.

Am 8. Februar 1996 erblickte nämlich der «Protection For ‹Good Samaritan› Blocking and Screening of Offensive Material Act» im US-Parlament das Licht der Welt. Als Ergänzung zum «Communications Act» von 1934. Damals gab es bekanntlich das Internet noch nicht.

1996 steckte es noch in den Kinderschuhen, und da die USA ein sehr prozessfreudiges Land sind («I sue you» wird mindestens so häufig verwendet wie «how are you?»), stöhnten die ersten Anbieter von Diensten darunter, dass man sie mit Klagen überschüttete wegen Äusserungen oder Inhalten ihrer Nutzer.

Geht nicht, fanden die Parlamentarier, also verkündeten sie:

«Kein Anbieter oder Nutzer eines interaktiven Computerdienstes darf als Herausgeber oder Sprecher von Informationen behandelt werden, die von einem anderen Anbieter von Informationsinhalten bereitgestellt werden.»

Auf Deutsch: Wenn auf einer Plattfom steht «Zeyer ist ein dummes Arschloch», dann ist das freie Meinungsäusserung und niemand ist haftbar dafür. Vorausgesetzt, es ist ein «interaktiver Computerdienst».

Was ist denn das? Nun, kurz gefasst Facebook, Twitter, Instagram usw. Denn auf Betreiben von deren Vorläufern wurde dieser Abschnitt 230 formuliert. Später gab es natürlich ein paar Einschränkungen, bspw. bei Copyright-Verletzungen oder den «Stop Enabling Sex Traffickers Act (FOSTA-SESTA)».

Im Prinzip funktioniert das ganze Geschäftsmodell dieser Social Media bis heute nur wegen des Abschnitts 230. Die Unfähigkeit der Politik, hier Grenzen zu setzen, setzt sich bis heute fort.

Profitgier setzt immerhin Grenzen

Selbst skrupellose Geschäftsleute wie Mark Zuckerberg sind sich bewusst, dass es auch so etwas wie Image und Reputation gibt. Dass sie sich also für Missbrauch als Hassschleuder, für Verbreitung von Rassismus, absurden Verschwörungstheorien, Hetze usw. irgendwie rechtfertigen müssen.

Darf hier nicht beschimpft werden: Mark Zuckerberg.

Also behaupten sie, dass sie das Menschenmögliche täten, um solche Inhalte zu löschen. Daher gibt es schon seit Jahren arme Schweine, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als den Müll zu screenen, den kaputte Menschen auf soziale Plattformen stellen. Wer in der Dritten Welt auf einer Elektroschrott-Müllkippe nach Brauchbarem sucht, gefährdet seine körperliche Gesundheit. Wer in diesem digitalen Müllhaufen herumstochert, seine geistige.

Trotzdem kann es nicht gelingen, allen Schrott wegzuräumen oder erst gar nicht auf die Plattformen zu lassen. Sie begründen es damit, dass alleine Facebook von 2,6 Milliarden Nutzern verwendet wird – täglich. Bei solchen Zahlen sei es schlichtweg unmöglich, alles auszufiltern, was nicht Gesetzen und Regeln entspricht. Und schliesslich, im Notfall gibt es Section 230 …

 

Auch da hatte Trump etwas nicht ganz verstanden.

Wenn man «verboten» sagen kann, sagt’s der Deutsche

Auf der anderen Seite, Vorreiter Deutschland, denn wenn geregelt werden soll, dann regelt der Deutsche, bis es kracht. Und nur er kann Namen wie «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» erfinden. Das verpflichtet, zumindest in seinem Geltungsbereich, den Betreiber von Plattformen, spätestens auf Aufforderung «offensichtlich rechtswidrige Inhalte» innert 24 Stunden zu löschen. Was ist das? Jaha, das ist dann genau die Frage, im Fall.

Als es noch Karneval gab …

Edle Absicht, schreckliche Folgen

So edel die Absicht auch sein mag, so rechtsstaatlich inakzeptabel ist die Umsetzung. Denn damit werden private Betreiber dazu gezwungen, ein Recht auszuüben, das in einem Rechtsstaat nur den dafür vorgesehenen Institutionen vorbehalten sein sollte. Nämlich Zensur zu üben.

Offensichtlich rechtswidrige Inhalte sind kein Thema der Diskussion. Aber wo fängt verbotenes Chorona-Leugnen an? Ab wann wird eine Verschwörungstheorie zensurreif? Wo hört das Recht auf freie Meinung auf? Was ist strafbar? Das entscheiden normalerweise Gerichte. Neuerdings entscheiden das Dunkelkammern, Komitees der sozialen Plattformen, die natürlich, um Ärger zu vermeiden, lieber löschen als zulassen.

Eine Abschaffung von Section 230 würde die Plattform-Riesen dazu zwingen, sich wie alle anderen an die geltenden Gesetze zu halten. Aber alleine Facebook bringt einen Börsenwert (leicht volatil, aber doch) von einer runden Billion auf die Waage. Das ist dann too big to control. Schlicht und ergreifend.

Du kommst aus dem Gefängnis frei, Internet-Version.