Selbstkritik?
Ein Fremdwort für Tamedia-Journalisten.
Papers und Leaks, Corona, #metoo, die Liste liesse sich beliebig verlängern, wo flächendeckend Falschberichterstattung, Denunziation ohne Beweise, Bevormundung und moralische Unfehlbarkeit stattfand.
Aufarbeitung dieses wiederholten und gravierenden Fehlverhaltens? Niemals, in keinem einzigen Fall.
Deshalb ist das hier auch kein Einzelfall:

So berichtete der «Bund» vom 12. Juni 2021. Ganze 11 zufällig anwesende Journalisten von «Berner Zeitung» und «Bund» wollten einen klaren Fall von Polizeibrutalität beobachtet haben. Ein marokkanischer Asylbewerber sei gewalttätig überwältigt worden, er bekam ein Knie in den Bauch und in den Hals gerammt und schliesslich sei er «wie ein Sack» in einen Polizeikastenwagen gestossen oder geworfen worden.
Die Journalisten sind verstört und gehen ins Detail: «Wir hören, wie sein Kopf auf dem Kabinenboden aufschlägt.»
Das löste natürlich ein grosses Medienecho aus, schnell wurden Parallelen zum Fall George Floyd in den USA gezogen. Denn hier passt alles ins Framing und ins Narrativ. Ein dunkelhäutiger Asylbewerber, brutale, rassistische, unverhältnismässig und mit massiver Gewalt agierende Polizisten.
11 der Objektivität und Wahrheit verpflichtete Journalisten können sich doch nicht irren.
Der Berner Polizeidirektor Philippe Müller wehrte sich von Anfang an gegen die seiner Meinung nach «voreingenommene und unvollständige» Berichterstattung. Natürlich, wurde gehöhnt, das muss er ja auch, sich schützend vor seine Schlägerbullen stellen.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen zwei an der Aktion beteiligte Polizisten, auch der Marokkaner stellte Strafantrag. 2023 wurde einer der Gesetzeshüter freigesprochen, der zweite erstinstanzlich verurteilt. Das wurde nun vom Obergericht aufgehoben.
Es sah keinen Hinweis darauf, dass der Mann übermässige Gewalt angewendet oder den Marokkaner absichtlich oder mit übermässiger Gewalt ins Fahrzeug gestossen habe. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der gestolpert und hingefallen sei. Der Grund liegt auf der Hand:
«Ein forensisch-toxikologischer Bericht zeige, dass er zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen sei und zusätzlich Kokain, Cannabis und Benzodiazepine im Blut gehabt habe. Dieser Umstand sei für die Beurteilung seines Verhaltens und der polizeilichen Reaktion relevant; in der medialen Berichterstattung habe er jedoch kaum eine Rolle gespielt», schreibt die NZZ in einem ausführlichen Artikel über dieses Urteil: «Das Berner Obergericht spricht einen Polizisten frei – und kritisiert die Medien scharf».
Das Obergericht holte zudem zu einer eigentlichen Medienschelte aus. Es vermutet gegenseitige Absprachen, zudem hätten nicht etwa 11, sondern lediglich 4 Journalisten den Vorfall beobachtet. Ihre Beschreibungen seien zudem voller Widersprüche gewesen, eine Journalistin habe sogar Aussagen gemacht, die «offensichtlich falsch» seien.
Nochmal die NZZ: «Doch damit nicht genug. Nach Ansicht des Gerichts hat die Medienschaffende auch Dinge erfunden. Für eine von ihr geschilderte «Blutlache» am Boden habe sich kein weiterer Zeuge finden lassen, zudem finde sich in keiner fotografischen Dokumentation ein Flecken auf dem Boden. Auch habe ausser ihr niemand gehört, dass der Marokkaner um Gnade gebeten habe («per favore!»).»
Der freisinnige Sicherheitsdirektor Müller warf Tamedia schon damals vor, eine wahre «Medienkampagne» gegen die Polizei betrieben zu haben.
Im Licht des Gerichtsurteils ist klar: er hat völlig recht, wenn er in einer Medienmitteilung knapp zusammenfasst:
««Bund» und «Berner Zeitung» lösten mit irreführenden und vorverurteilenden Berichten zu Unrecht viel Empörung und – bei den betroffenen Polizisten und ihren Familien – viel Leid aus.
Nun hat das Obergericht des Kantons Bern sein schriftlich begründetes Urteil publiziert und zum Teil bis heute Unbekanntes zu Tage gefördert. Fazit:
- Das Verhalten der Polizisten: Korrekt.
- Das Verhalten der Journalisten von Bund/BZ: Schockierend.»
Es ist allerdings noch schlimmer. Nicht nur, dass sich Tamedia mal wieder völlig vergaloppiert hatte. Wenn ein Obergericht seinen Journalisten mögliche Absprachen, widersprüchliche Aussagen, Erfindungen und offensichtlich falsche Angaben vorwirft, dann müsste das eigentlich disziplinarische Folgen haben.
Denn es widerspricht diametral den Aufgaben eines Journalisten, so wirklichkeitsgetreu wie möglich zu berichten.
Aber was kann man auch von einem Medienhaus erwarten, dass auch in diesem Fall bislang zu diesem vernichtenden Urteil verkniffen schweigt. Mal schauen, ob es auf eine Anfrage von ZACKBUM zu reagieren geruht …






