Wumms: Rafaela Roth II
Jubeln ja. Antworten nein. Daher Roth Reloaded.
Rafaela Roth arbeitet unermüdlich daran, das Niveau der NZZaS zu senken. Sei es mit der Wiederholung eines Interviews mit einer erstaunlich langweiligen Psychiaterin, die bereits zuvor zum gleichen Thema – sie hat ein Buch geschrieben – von der «SonntagsZeitung» interviewt wurde. Ihr Werk handelt von Dummheit, kein Scherz.
Dann schrieb Roth ein Jubelporträt einer angeblich herausragenden Medienanwältin aus der Backfischperspektive. Dumm nur, dass um die Veröffentlichung herum diese Anwältin eine Klatsche nach der anderen einfing.
Grund genug, Roth Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In der Anfrage beschrieb ZACKBUM kurz die Situation:
– Klatsche vor dem Bundesgericht. Es kommt selten vor, dass einer Anwältin so die Leviten gelesen werden, dass sie nicht mal die formalen Voraussetzungen einer Beschwerde erfüllt hat.
– Klatsche als Anwältin von Patrizia Laeri. Bereits ihre Anträge auf superprovisorische Verfügungen und Löschung eines kritischen Artikels wurden abgelehnt. Nun hat das Handelsgericht das nächste für RA Zulauf vernichtende Urteil gesprochen. Niederlage auf ganzer Linie, happige Kosten für ihre Mandantin.
Deshalb wollte ZACKBUM wissen:
Nachdem Sie mit diesem Artikel dermassen daneben gelegen sind, kann der Leser der NZZaS eine Korrektur aus Ihrer Feder erwarten?
Anders gefragt: Hielten Sie es nicht für einen Akt journalistischen Anstands, ein dermassen verschriebenes Porträt richtigzustellen?
Oder nochmal anders gefragt: wenn jemand aufgrund Ihres Jubelartikels auf die fatale Idee käme, RA Zulauf zu mandatieren, müssten Sie sich da nicht eine Mitschuld am wahrscheinlichen Ausgang geben?
Aber Selbstkritik scheint nicht die starke Seite von Roth zu sein. Sie liess die Leiterin Kommunikation der NZZ antworten: «Vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir Rafaela Roth gerne weitergeleitet hat. Sie möchte dazu keine Stellung nehmen.» Das hat nun überhaupt keinen «Hauch von «Boston Legal»». Sondern ist bloss sackschwach.