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Familienschande

Es gibt eine neue Welle: die schamlose Zurschaustellung der eigenen Familie.

Es ist unglaublich:

Der Autor Dirk Gieselmann lässt sich schwarzweiss «im Schuppen seines Elternhauses» ablichten. Dazu stellt er im «Magazin», das eigentlich nach dem Interview einer Kolumnistin mit ihrer eigenen Mutter nicht weiter herunterkommen könnte, 25’600 tränendurchwirkte Buchstaben.

«Ein Versuch, den Verlust zu verstehen», nennt er dieses schamlose Machwerk der Selbstentblössung. Hedwig Courths-Mahler hätte das entschieden besser gekonnt:

«Wir hielten uns im Hause meines Schwiegervaters auf, um ihm wieder einmal nah zu sein, so nah wie irgend möglich. Er war ein Jahr zuvor – am Dienstag vor Ostern – von uns gegangen. Es war wieder der Dienstag vor Ostern, als meine Frau mich gegen acht Uhr in der Früh weckte und mir die Nachricht überbrachte, dass auch mein Vater gestorben sei. «Kurt ist tot», sagte sie. Sie schluchzte

Dann vergräbt sich der Autor in bedeutungsschwer durchgeatmeter Betroffenheitsschwurbelei: «Die drei Wörter, die den Satz bilden wollten, schienen nichts miteinander zu tun zu haben: «Kurt» und «ist» und «tot».»

Geht’s noch unerträglicher? Aber sicher:

«Unsere Tochter und unser Sohn lagen neben mir im Bett, fest schlafend und immer noch erschöpft von der Wanderung durch den Bergwald, die wir am Abend zuvor unternommen hatten. Auf der die Sonne so malerisch durch die bereits in zartem, österlichem Grün stehenden Buchen geschienen und meine Frau ein Foto von dieser Szenerie gemacht hatte.»

ZACKBUM gesteht: der Würgreflex (und auch der Wunsch zu würgen) wurden hier so stark, dass die Lektüre abgebrochen werden musste.

Oder: «Talkrunde unter Männern: Bin ich eigentlich der Einzige hier, der als Vater an den Anschlag kam?» Will man die Antwort wissen? Oder: «Samenspende in der Schweiz: Michael Lüthi suchte seinen biologischen Vater – und fand stattdessen 22 Halbgeschwister.»

Wo es neue Flachgebiete zu beschreiben gilt, ist Rafaela Roth nie weit: «Die Mütter meiner Familie – Teil 1: Grossmutter. Unsere Kolumnistin kriecht in ihren Stammbaum». Will man ihr beim Kriechen beiwohnen?

Da ist Beziehungsknatsch fast schon ein Aufsteller:

Auch das braucht nun ausserhalb der Familie Somm niemand unbedingt zu wissen.

Losgetreten hatte den Trend die Kolumnistin Kaltërina Latifi, die ein Wohlfühlen-Interview mit ihrer eigenen Mutter machte – was der dysfunktionale Tagi auch ohne Rücksicht auf seine Fürsorgepflicht für Mitarbeiter publizierte.

Die ewigen Betrachtungen des eigenen Bauchnabels und die Beschreibungen der eigenen Befindlichkeit sind schon unerträglich genug. Aber jetzt wird noch die eigene Familie obszön zur Schau gestellt.

Da muss man sich zur Ablenkung und Erfrischung den neusten Schwachsinn reinziehen, den US-Präsident Donald Trump von sich gibt: «Öffnet die verdammte Meerenge, ihr verrückten Bastarde, oder ihr werdet in der Hölle leben – Ihr werdet sehen!» Aber eigentlich ist das überhaupt nicht komisch, denn dieser Irre ist der mächtigste Mann der Welt.

Nicht nur die Inhalte des Familienexhibitionismus sind zum Fremdschämen, auch sprachlich und formal klappert und rumpelt und hapert es. Nehmen wir nur die erste Titelzeile. «... den eigenen Vater zu verlieren». Welchen Vater könnte man eigentlich sonst verlieren, wenn nicht den eigenen?

Oder wie wäre es mit einem Essay unter dem Titel «So fühlt es sich an, irgendeinen Vater zu verlieren». Gefolgt von: «Das spürt man, wenn man den eigenen Vater gewinnt.» Sicher ist: weder der eigene, noch der fremde Vater kann sich gegen diese Zur-Schau-Stellung wehren. Aber deren Vorteil ist: sie kriegen es ja nicht mehr mit. Diese Peinlichkeit bleibt ihnen erspart.

Dem Leser bleibt aber wirklich nichts erspart.

Schamlos

Boni für CS-Versager: abkassieren, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

Geldgierige Banker kennen nix, wenn es um ihren eigenen Geldbeutel geht. Mit vereinten Kräften, angeführt von einem Versagerrat und einer inkompetenten Führungsriege, führte Missmanagement in erschreckendem Ausmass die einstmals angesehene Credit Suisse in den Abgrund.

Um trotz Milliardenverlusten weiter Boni auszahlen zu können, wurden sogar Filetstücke wie Hypotheken ausgelagert und verpfändet. Ein Skandal im Skandal.

Zwei Monate nach der Notübernahme durch die UBS stricht im Mai 2023 der Bundesrat die Boni von rund 1000 CS-Managern. Vergleichsweise lächerliche 62 Millionen Franken.

Dagegen gelangten zwölf schamlose CS-Banker, stellvertretend für ihre Kollegen, ans Bundesverwaltungsgericht. Das ihnen nun Recht gab. Für diese Kürzung fehle die rechtliche Grundlage, zudem sei sie ein Eingriff in die Eigentumsgarantie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ob Gewinn oder Verlust, der Bankerbonus ist ein Menschenrecht.

Statt sich abgrundtief zu schämen, die Bank über Jahre hinweg gegen die Wand gefahren zu haben, statt zur Kenntnis zu nehmen, dass es nicht sein kann, dass für kumulierte 32,3 Milliarden Verlust eine fast gleich grosse Summe an Boni ausbezahlt wurde, haben diese Gierbanker noch die Stirn, sich gegen eine vergleichsweise läppische Kürzung juristisch zu wehren.

Aber das ist noch nicht der ganze Skandal.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass dem Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen solchen Entscheid gefehlt habe.

«Die Frage der Verantwortung der betroffenen Manager ist laut dem Gericht rechtlich irrelevant. Ausserdem konnte der Bund keinem der zwölf beschwerdeführenden Manager ein Fehlverhalten nachweisen», schreibt die NZZ.

Das Sahnehäubchen ist, dass einige der Beschwerdeführer weiterhin für die UBS arbeiten. Ein schwerer Fehler, solche Nulpen weiter zu beschäftigen.

Der Bundesrat, ansonsten mit Notrecht schnell zur Hand, hat hier offensichtlich eine dermassen schwache Begründung für den Entscheid geliefert, dass sie einer rechtlichen Überprüfung nicht standhielt. Eine Klatsche für Karin Keller-Sutter, die hier der Öffentlichkeit Zucker geben wollte und damit kläglich gescheitert ist.

Weder im Grossen, noch im Kleinen ist die Landesregierung in der Lage, Banker in die Schranken zu weisen.

Aber damit ist der Skandal noch nicht zu Ende erzählt.

Auf der anderen Seite entschied der überforderte Bundesrat, per Notrecht der Bankenaufsicht Finma die Anweisung zu geben, AT1-Wandelanleihen im Nominalwert von rund 16 Milliarden Franken auf null abzuschreiben. Dadurch verloren weltweit institutionelle und Kleinanleger ihre gesamte Investition.

Dagegen wird nun überall geklagt, der Reputationsschaden für den Finanzplatz Schweiz ist immens. Auch hier ist die Rechtsgrundlage mehr als wackelig.

Während aber im Fall der Bonusgierigen das Bundesverwaltungsgericht relativ schnell zu einem Entscheid gelangte, verlieren sich diese Klage im Dickicht von rechtlichen Hürden, müssen Akteneinsicht und andere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage mühsam und teuer erkämpft werden – in der Schweiz.

Ein Entscheid des gleichen Gerichts liegt noch in weiter Ferne. Wahrscheinlich werden zuerst in England oder in den USA Gerichtsentscheide erfolgen.

Sollten sie zugunsten der Kläger ausfallen, kommen auf den Bundesrat – und somit auf den Schweizer Steuerzahler – Milliardenforderung zu, es greift die Staatshaftung für fahrlässiges und gesetzlich nicht gedecktes Verhalten. Aber auch der Bundesrat wird dafür persönlich nicht geradestehen müssen.

Die CS ist noch nicht tot, ihr Kadaver verfault immer noch und lässt übelreichende Blasen platzen.

Ganz abgesehen davon, dass die Boni der obersten Führungsriege, von der mehr als traurigen Gestalt Urs Rohnerweisse Weste») abwärts, nicht mal in der Gefahr stehen, ihre Multimilliardenboni über die lange Zeit des Untergangs hinweg zu verlieren.

Sie werden weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt. Alleine in den USA drohen einigen von ihnen Verantwortlichkeitsklagen für klare Lügen, für ein unverantwortliches Schönschwatzen der lebensgefährlichen Situation der CS.

All das macht den selbstverschuldeten Untergang der Bank, die von Alfred Escher gegründet wurde, zum grössten Skandal der Schweizer Bankengeschichte.

Ganz zu schweigen von den Aktionären, die über Jahre hinweg zuschauen konnten, wie ihre Investitionen durch schreiende Inkompetenz abgeschmolzen wurden.

In der Schweiz ist offenbar nicht einmal die Landesregierung in der Lage, solchem Treiben Einhalt zu bieten. Ganz abgesehen davon dass der Notverkauf an einen cleveren UBS-Boss, der die Bundeszwerge eiskalt über den Tisch zog, erbärmlich war.

Der bot zunächst für eine Bank, die immer noch ein Vielfaches wert war, eine mickrige Milliarde. Und liess sich dann, gegen einen üppigen Strauss von Zusicherungen, um sein angeblich risikohaftes, aber aus staatstragendem Gewissen erfolgendes Handeln abzusichern, auf genauso mickrige drei Milliarden hochhandeln.

Dabei hatte die UBS sich schon lange vor dem Bundesrat auf dieses Ende vorbereitet, eigene Manager in höchste Position der serbelnden Bank gehievt, um haargenau über ihren Zustand informiert zu sein.

Banker können sich alles erlauben, sie kommen damit davon. Das ist die bittere Bilanz dieses Trauerspiels.

 

 

Wumms: Daniel Binswanger

Der Mann ist einfach schamlos.

«Die bürgerliche Schweiz» verliere ihren «moralischen Kompass», behauptet die schreibende Schmachtlocke auf der untergehenden Titanic.

Das macht er daran fest, dass die bürgerlichen Parteien gegen die Auszahlung von 20 Millionen Franken an die UNRWA sind.

Dass die Schweiz weitere 32 palästinensische NGO mit Millionenbeträgen unterstützt, das ist dem Recherchiergenie Daniel Binswanger wohl unbekannt. Macht ja nix, aber drei Dinge sind bei Binswangers Gelaber sehr stossend.

  1. Er wagt es, von einem verlorenen moralischen Kompass zu sprechen? Der ehemalige langjährige «Magazin»-Mitarbeiter, der zu feige war, als Ohren- und Augenzeuge etwas zu den Anschuldigungen der rachsüchtigen Anuschka Roshani zu sagen? Er hatte nichts zu verlieren, als «Republik»-Mitarbeiter; reiner Anstand hätte es geboten, Stellung zu den Angriffen auf seinen ehemaligen Chefredaktor zu nehmen. Aber doch nicht Binswanger; der weiss, dass er auf schwankendem Grund steht, und nach der «Republik» muss er ja auch Brötchen verdienen. Und wie sein Ex-Kollege Daniel Ryser dürfte er es nicht zur «Weltwoche» schaffen. Wobei, weiss man’s? War das moralisch anständig?
  2. Als Co-Chefredaktor hat er den unanständigen und ruppigen Umgang mit dem Starreporter der «Republik» mitzuverantworten. Der wurde aufgrund anonymer Vorwürfe per sofort freigestellt. Obwohl die dem Organ der guten Lebensart längst bekannt waren, erst in dem Moment, als sie vom SRF publik gemacht wurden. Anschliessend wurde der Mitarbeiter fristlos gefeuert – ohne ihm die vorher versprochene und selbstverständliche Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Und so jemand wagt es, über einen moralischen Kompass zu urteilen und ihn anderen abzusprechen? Schamlos muss man das nennen, weil zutreffendere Ausdrücke leider strafrechtlich bewehrt sind.
  3. Auch dieser Text ist voll von «man kann und muss … braucht es multilaterale Verhandlungen … darf nicht akzeptiert werden … atemberaubende Inkompetenz … unterbunden werden muss … sollte sich sehr sorgfältig die Frage stellen … miteinbeziehen müsste … reaktionäres Schlusslicht … Frage, die im Raum steht» usw. usf. Zurechtweisungen, Anordnungen, harsche Urteile. Aufgrund welcher Kompetenz, hat Binswanger einen moralischen Kompass verschluckt, zum Frühstück gefressen?

Die einzige Frage, die man stellen muss: meint dieser aufgeblasene Wicht wirklich, irgend einen Entscheidungsträger würde es interessieren, was er hier auf über 12’000 A absondert? Im Ernst? Wäre das so, wäre es bedenklich. Nein, beängstigend. Denn wer führte ihn (und all die anderen bei der «Republik») wieder in die Realität zurück, wenn die nächste Bettelaktion schiefgeht?