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Schlagwortarchiv für: Schaffhauser AZ

René Zeyer

Journalismus auf Abwegen Teil 3

4. Juli 2024/2 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Der Fall «Schaffhausen»: Gesinnungsjournalismus hui, Recherchejournalismus pfui.

Von Thomas Baumann

Hier geht es zu Teil 1 und Teil 2.
Verkehrte Welt: Nicht Journalisten, welche Verschwörungserzählungen verbreiten, stehen in der Kritik und müssen sich entschuldigen  — sondern solche, welche ihrem Handwerk seriös nachgehen.
Wildwest im nordwestlichsten Teil der Ostschweiz: Vor zweieinhalb Jahren wurde in Schaffhausen eine Frau in der Wohnung eines Anwalts (welche gleichzeitig als eine Art Partylokal diente) verprügelt.
Die Staatsanwaltschaft liess daraufhin Beweismittel sicherstellen und eröffnete ein Strafverfahren gegen vier beteiligte Personen wegen Tätlichkeiten, Nötigung, Gewaltdarstellungen, Angriffs, einfacher Körperverletzung und Gefährdung des Lebens.
Da die Beweismittel — detaillierte Videoaufnahmen der Taten — kaum Zweifel offen lassen, ist mit einer Verurteilung der mutmasslichen Täter zu rechnen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Einziger Schönheitsfleck: Strafverfahren dauern in Schaffhausen, wegen Überlastung der zuständigen Behörden, oftmals ungebührlich lange.
Die «Rundschau» des Fernsehens SRF zimmerte daraus Ende Mai eine reisserische Geschichte: Weil das Opfer angab, etwas mehr als eine Woche vor der Attacke von einem Bekannten des Anwalts vergewaltigt worden zu sein, sei es, so die Story von SRF, in die Wohnung des Anwalts gelockt worden, um es von einer Anzeige abzubringen. In diesem Rahmen erfolgten dann die Schläge und, wie SRF spekuliert, möglicherweise eine weitere Vergewaltigung.

Phantastische Verdächtigungen

SRF überspielt mit diesen phantastischen Verdächtigungen eine juristisch reichlich dürftige Sachlage. Trotz der schockierenden Bilder der Überwachungskamera qualifiziert die Staatsanwaltschaft die Schläge als «einfache Körperverletzung» und der von SRF herbeigezogene Experte, Strafverteidiger Konrad Jeker, meint: «Einer der Schläge geht dann schon in den Bereich einer versuchten schweren Körperverletzung.»
Das bedeutet aber auch: keine vollendete schwere Körperverletzung, sondern irgendetwas zwischen einfacher und versuchter schwerer Körperverletzung. Dessen ungeachtet war die Geschichte ein voller Erfolg: Zeitungen aus der ganzen Schweiz berichteten darüber, bereits zwei Tage später fand in Schaffhausen eine Demonstration mit rund 400 – 500 Teilnehmern statt.
SRF selber schlachtete die Geschichte genüsslich aus: Beinahe im Tagesrhythmus erfolgten weitere Meldungen zu dem Fall, bevor die «Rundschau» eine Woche darauf mit einem neuen Beitrag nachlegte — und dabei in demselben reisserischen Ton weitermachte.
In diesem zweiten Beitrag geht es zu Beginn während mehrerer Minuten um Handy-Videos der Tat, welche angeblich herumgezeigt würden (und — im Beitrag ungesagt — die Persönlichkeitsrechte des Opfers verletzten).
Angst und Schrecken in der Kleinstadt
Originalton aus der Sendung:
«Die Behörden nehmen dies zur Kenntnis, intervenieren aber nicht. […] Die Videos zirkulieren weiter in Schaffhausen. […] Die Behörden intervenieren immer noch nicht. […] Mehr als drei Jahre nach der Tat hört das Opfer von jemandem, dass die Videos viel umfangreicher seien als anfangs gedacht. Die Person, die wohl mehr weiss, will allerdings nicht aussagen und nennt der Polizei folgenden Grund: ‹Ich will nämlich nicht, dass mir irgendwann irgendetwas passiert.›»
«Eine mögliche Auskunftsperson, die aus Angst nicht aussagen will. Die Behörden nehmen es zur Kenntnis, werden diesbezüglich aber nicht weiter aktiv. […] Aber am 30. März 2023 rückt die Polizei zu einer weiteren Hausdurchsuchung beim Anwalt aus. […] Wer ist dieser Anwalt?»
Eine phantastische Wildwest-Geschichte nimmt hier immer groteskere Züge an: Nicht bloss das Opfer berichtet, eingeschüchtert worden zu sein — nein, jetzt sollen offenbar auch noch unbeteiligte Zeugen eingeschüchtert worden sein. Dass diese Aussage eines Zeugen wohl mit einer grossen Prise Vorsicht zu geniessen sind, verschweigt SRF.
Viel lieber stellt der Sender einen Zusammenhang zum Anwalt her. Keinen inhaltlichen, wohlgemerkt: SRF behauptet selbstverständlich nirgendwo konkret, dass der Anwalt jemandem bedroht habe.
Aber so funktioniert Demagogie auch nicht: Demagogie arbeitet nicht mit Argumenten, sondern mit Assoziationen. Im konkreten Fall: Ein Zeuge fürchtete um sein Leben — Hausdurchsuchung beim Anwalt. Genau so, wie Szenen in einem Kriminalfilm geschnitten werden. Das Gehirn macht die Verbindung ganz automatisch.
SRF schustert eine Geschichte zusammen
Der Anwalt ist ganz offensichtlich ein Ziel der «Rundschau»: Bereits im Beitrag eine Woche zuvor wurde seine Befähigung für seinen Beruf in Frage gestellt — gekoppelt mit einer kaum verhüllten Aufforderung, ihm endlich das Anwaltspatent zu entziehen.
Und auch diesmal wird wieder während geschlagener eineinhalb Minuten auf ihn eingedroschen. Dabei ist der «Rundschau» kein Mittel zu blöd, um ihre Ziele zu  erreichen — zum Beispiel ein Selfie: «[Der Anwalt] mit einem zweiten Mann im Zug — und einem weissen Pulver.» Man kann es mit Fug und Recht eine Hexenjagd auf den Anwalt nennen. Sein Vergehen: Er hat möglicherweise einen Vergewaltiger juristisch beraten.
Was von der ‹Recherche› der «Rundschau» ganz generell zu halten ist, zeigt diese, bereits oben zitierte, Aussage: «Mehr als drei Jahre nach der Tat…» Die Tat fand am 28. Dezember 2021 statt, drei Jahre nach der Tat wäre offensichtlich der 28. Dezember 2024. SRF funktioniert hier nach der Devise ‹Back to the Future›…
Dem Sender geht es dabei wie anderen, die sich auf einer heiligen Mission glauben: Man sieht nur noch die grossen Zusammenhänge — oder schustert sich notfalls welche zusammen — und schludert dafür umso mehr bei den Details.
Agota Lavoyer im Doppelpack
Diese Mission zeigt sich auch im weiteren Verlauf der Sendung. Noch im Beitrag selbst kommt die bekannte «Expertin für geschlechterspezifische Gewalt» Agota Lavoyer zu Wort — und wird daraufhin gleich nochmals für ein Gespräch an die Theke im Studio eingeladen.
Gewohnt im Umgang mit Medien, spult diese in druckreifen Sätzen ihr Repertoire ab: «Es braucht verpflichtende regelmässige Ausbildungen, Weiterbildungen zu häuslicher Gewalt, zu sexualisierter Gewalt, zu geschlechtsbezogener Gewalt von Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Es geht nicht darum, dass einzelne Leute solche Ausbildungen machen, es muss flächendeckend sein.»
Lavoyer verkauft selber solche Aus- und Weiterbildungen. Noch bezeichnender jedoch, wie sie in der Sendung vorgestellt wird: «Bei mir im Studio ist nun: Agota Lavoyer. Sie kämpft als Expertin gegen geschlechterspezifische Gewalt».
Auf die Idee, dass eine Expertin eine neutrale Fachpersonal sein könnte, kommt man bei SRF schon gar nicht mehr. Ganz selbstverständlich geht man dort davon aus, dass ein Experte für etwas kämpfe. So wie für SRF auch bei NGOs lauter «Experten» und «Wissenschaftler» sitzen.
Ehrliches journalistisches Handwerk
Ganz anders die Schaffhauser AZ. AZ steht dabei oder stand zumindest für «Arbeiterzeitung». Man ist dem Namen entsprechend links, man ist progressiv — Leserbriefe heissen hier tatsächlich «Leserinnenbriefe».
Und wie Schumpeter einst über Marx sagte: «Nirgends hat er die positive Wissenschaft an die Metaphysik verraten» — so schrieb es sich auch diese kleine linke Wochenzeitung mit einer Auflage von etwas mehr als 2000 Exemplaren auf die Fahne, in dieser düsteren Affäre unbestechlich und objektiv ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Oder mit den Worten der Schaffhauser AZ: «[Wir] wollen die folgenden Geschehnisse weniger interpretieren als rapportieren. So möchten wir ein möglichst objektives Bild der brutalen Gewalttat und ihrer Entstehung zeichnen.»
So erfährt man zum Beispiel, dass das spätere Opfer um vier Uhr morgens die ‹Party› verliess, bloss um eine Dreiviertelstunde später zurückzukommen — die Handgreiflichkeiten setzten nochmals eine halbe Stunde später ein. Das Narrativ von SRF, dass das Opfer in einem Hinterhalt gelockt worden sei, zerschellt an dieser Tatsache, wie das vom Opfer geworfene Glas am Brustkorb eines der späteren Täter zerschellt.
Vorrang der Ideologie
Doch alle Fakten nützen nicht bei einer heutigen Linken, die sich entgegen dem Schumpeter’schen Diktum vor allem der Metaphysik verschrieben hat: Widersprechen sich Fakten und Ideologie, dann stimmt die Ideologie. Die Schaffhauser AZ erlebte einen Shitstorm aus dem eigenen Lager und musste zu Kreuze kriechen.
Zum Beispiel so: «Als Journalistinnen und Journalisten hätten wir wissen müssen, dass keine einzelne Sicht objektiv sein kann — auch unsere nicht. Stattdessen wäre es unsere Aufgabe gewesen, Kontext und Einordnung zu unseren Rechercheergebnissen zu liefern, etwa durch Expertinnenstimmen, welche die Mechanismen bei der Entstehung von Gewalt hätten aufzeichnen können.»
Also noch einmal Lavoyer auf einem weiteren Kanal. Eine Woche zuvor tönte es dagegen noch so: Man wolle «weniger interpretieren als rapportieren». Beides hat selbstverständlich seine Berechtigung: interpretieren wie rapportieren. Doch stimmen die Fakten nicht, dann ist auch jegliche Interpretation nutzlos.
Selektive Wiedergabe
Zur Erinnerung: SRF hat in dieser Affäre die Fakten bewusst selektiv wiedergegeben. Im Rahmen des Journalistenkodex wäre dies als eine Verletzung der Wahrheitspflicht, d.h. der Pflicht zur Wahrheitssuche, zu qualifizieren. Doch entschuldigen tut sich nicht etwa SRF — sondern die Zeitung, die sich den Fakten zu widmen trachtete.
Weiter entschuldigt sich die Schaffhauser AZ dafür, den «sozioökonomischen Status» des Opfers und dessen Intoxikation öffentlich gemacht zu haben. Auch dies ein Zugeständnis an die Meute Rechtgläubiger, welche auf die Zeitung losging.
Fakt ist: Beruf und sozioökonomischer Status wurden bei den meisten an jenem Abend Anwesenden genannt. So hiess es auch beim Haupttäter, dass er zum Tatzeitpunkt von der Sozialhilfe lebte. Bei niemandem hat dies einen ursächlichen Bezug zu den Ereignissen — doch nur beim Opfer darf man nicht sagen, was nicht sein darf, schliesslich hat das Opfer makellos rein zu sein.
Auch die Tendenz zur Intoxikation wurde nicht beim Opfer alleine erwähnt. So hiess es zu einem der Hauptverdächtigen: «Ende 2021 hatte der Anwalt ein grosses Alkoholproblem.» Kein Problem offenbar — doch zu erwähnen, dass das Opfer zum Tatzeitpunkt zwei Promille intus hatte, geht angeblich überhaupt nicht.
Ministerium für Wahrheit
Überhaupt ‹angeblich›: «Ein Fehler war auch die Verwendung des Wortes «angeblich» im Bezug auf die mutmassliche Vergewaltigung zwölf Tage vor der Nacht in der Anwaltswohnung.»
Dem Wort «angeblich» wohnt im Sprachgebrauch tatsächlich eine abwertende Bedeutung bei. Stattdessen «mutmasslich» zu schreiben, wäre aber genauso verkehrt. Denn mutmassen tut hier niemand: Für das Opfer war es eindeutig (und nicht mutmasslich) eine Vergewaltigung, für den daran beteiligten Mann und die Staatsanwaltschaft ebenso eindeutig keine.
Wenn ein paar Journalisten mutmassen, dann heisst das noch lange nicht, dass in der Realität gemutmasst wird. Denn schliesslich sollten Journalisten darüber schreiben, was in der Realität vorgeht – und nicht in ihrem eigenen Kopf. Korrekt wäre die Formulierung: Das Opfer gibt an, vergewaltigt worden zu sein. Damit wäre man schon relativ nahe beim ursprünglichen Wortsinn von «angeblich».
Mit klaren Worten distanziert sich die Zeitung zuletzt noch noch von der Aussage ihres Redaktors, niemand sei zu hundert Prozent ein Opfer und niemand zu hundert Prozent ein Täter: «Diese Aussage war unüberlegt und komplett falsch.» Auch dabei geht es wieder darum, die linke Metaphysik zu bedienen: Das Opfer hat immer recht, das Opfer ist immer blütenweiss rein. Dass das Opfer einem der Täter vorgängig ein Glas an die Brust geworfen oder auf dem Kopf zerschlagen hat: geschenkt.
Fakten seien nicht objektiv, «Einordnung» hingegen schon — bei solchen Aussagen erinnert man sich unweigerlich an das Ministerium für Wahrheit aus George Orwell’s Roman «1984». Leider ist das keine Fiktion — sondern traurige Realität: Für Fakten muss man sich heutzutage entschuldigen.
https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2024/06/Bildschirmfoto-2024-06-24-um-13.28.55-e1719826898504.png 352 823 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2024-07-04 05:00:152024-07-04 18:05:32Journalismus auf Abwegen Teil 3
René Zeyer

AZ kriecht zu Kreuze

8. Juni 2024/8 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Ein Glanzstück des Recherchierjournalismus. Und nun dieser Kotau.

In zwei Teilen hat die Winz-Zeitung Schaffhauser AZ das vollbracht, an dem die grossen Medienhäuser der Schweiz gescheitert sind. Sie hat die Hintergründe des brutalen Prügel-Videos recherchiert, das die «Rundschau» mehr als zwei Jahre nach den Ereignissen an die Öffentlichkeit brachte.

Dabei sind der SRF-Sendung möglicherweise gravierende handwerkliche Fehler unterlaufen. Auf jeden Fall stapeln sich bei der Ombudsfrau die Beschwerden. Der Bericht sei tendenziös gewesen, habe grobe Fehler enthalten und sei überhaupt einem Narrativ gefolgt, das das Opfer vorgab. Wie die «Rundschau» so lange nach der Tatnacht in Besitz dieses Videos kam, ist ungeklärt.

Die übrigen Medien beschränkten sich darauf, diese skandalöse Story nachzuerzählen. Nicht so die Schaffhauser AZ. Ihr Co-Redaktionsleiter Marlon Rusch zeigte seinen Kollegen, was recherchieren bedeutet. Und grub viele Fakten aus, die ernsthafte Zweifel an der Darstellung der «Rundschau» auslösen.

Seine Schlussfolgerung: «Das Gesamtbild, das durch die verschiedenen Beweismittel entsteht, lässt die brutale Prügelorgie in einem anderen Licht erscheinen: nicht als Resultat eines kühl geplanten Hinterhalts – sondern als albtraumhaften Höhepunkt eines Rauschabends, der plötzlich völlig ausser Kontrolle geriet.»

Eine Woche darauf erschien Teil zwei, der die Arbeit der staatlichen Behörden unter die Lupe nahm, ebenfalls viel genauer und informierter als die übrigen Medien.

Also eine rundum gelungene Leistung, die Lob und Auszeichnung verdiente. Wenn wir nicht in woken und wahnhaften Zeiten leben würden. Denn faktentreue Recherche kam bei vielen Lesern (und Leserinnen und everybody beyond) überhaupt nicht gut an. Die unterstellten dem doch eher linken Blatt, es habe eine Täter-Opfer-Umkehr begangen, das Leiden der Frau vernachlässigt, die Prügelei relativiert, ihr gar eine Mitschuld unterstellt. Nichts davon trifft zu.

Aber heutzutage kann es sich kein Medium leisten, auf solch lautstark und faktenfrei vorgetragene Kritik anders als mit einem Kotau zu reagieren. Obwohl sie selbstentlarvend dumm ist:

«Ich bin fassungslos. Und so wütend … Was in eurem Artikel fehlt, ist eine dringende Einordnung! … Schlagartig wurde mir aber klar, wie absurd und falsch diese suggerierten Gedanken waren und wie ich dem Fehler verfiel, die strukturelle Gewalt an Frauen selbst zu verharmlosen … Als linke Wochenzeitung hättet ihr die Möglichkeit nutzen können, über die perfiden patriarchalen Mechanismen zu schreiben … Durch die journalistische Arbeit wird jedoch manipuliert, agitiert und polarisiert: Täter werden zu Opfern, Opfer werden zu Tätern, alles dreht sich im Kreis und mir ist schwindlig davon.»

Kann man solches schwindlige Geschwurbel wirklich ernst nehmen?

Statt mannhaft darauf zu bestehen, dass der Versuch, möglichst nahe an der Wirklichkeit zu bleiben und darzustellen, was sich sorgfältig rekonstruieren liess, zieht die AZ den Schwanz ein: «Der Artikel hat viele Menschen empört, enttäuscht und verletzt. Das ist die Folge einer Reihe von Fehlern, auf die wir im Folgenden eingehen.»

Menschen, die sich über den Artikel empörten oder gar verletzt fühlten, vertragen klassischen Journalismus nicht und möchten lieber in ihrer Gesinnungsblase unter Luftabschluss ruhen. Aber das traut sich die AZ natürlich nicht zu schreiben.

Sondern sie macht – in alter Tradition – eine Selbstkritik. Die zwar mit gebeugtem Haupt den Shitstorm abwettern, will, aber mit dem Inhalt des Zweiteilers wenig bis nichts zu tun hat.

«• Wir haben im Bericht ein Bild des Opfers Fabienne W. erschaffen, das geeignet ist, die Gewalt zu relativieren, die ihr angetan wurde.
• Mit der protokollhaften Chronologie der Nacht haben wir versucht, «Objektivität» herzustellen. Das war eine fehlgeleitete Idee.
• Ein Fehler war auch die Verwendung des Wortes «angeblich» im Bezug auf die mutmassliche Vergewaltigung zwölf Tage vor der Nacht in der Anwaltswohnung.
• In der Sendung «Easy Riser» auf Radio Rasa sprach unser Autor Marlon Rusch kurz nach Erscheinen des Artikels live über unsere Geschichte. Dabei machte er die Aussage, niemand sei zu hundert Prozent ein Opfer und niemand zu hundert Prozent ein Täter. Diese Aussage war unüberlegt und komplett falsch.»

Mit Verlaub, liebe Redaktion: was für ein Bullshit. Das Wort «angeblich» ist bei einer behaupteten Vergewaltigung, bei der die Staatsanwaltschaft bereits die Untersuchung einstellte, wogegen sich das mutmassliche Opfer wehrt, genau richtig und angebracht, ein Weglassen wäre vorverurteilend falsch.

Hingegen ist die Aussage völlig richtig, dass niemand zu 100 Prozent Opfer oder Täter ist. Seit Truman Capotes «Kaltblütig» versucht der Journalismus, selbst hinter brutalsten Taten die Motive der Täter, ihre Geisteshaltung, ihr Menschsein darzustellen – ohne damit ihre Taten in irgend einer Form zu relativieren oder gar zu entschuldigen. Es ist zu befürchten, dass Capote heute mit seinem Meisterwerk einen Shitstorm über sich ergehen lassen müsste, unter dem er vollständig begraben würde.

«Wir bitten alle, die unser Text verletzt oder sogar retraumatisiert hat, um Entschuldigung.»

Aber wenn nicht mehr nach der Wahrhaftigkeit geforscht werden darf, wenn mit Rücksicht auf sich durch geliehenes Leiden angeblich «verletzt» oder gar «retraumatisiert» fühlende Leser so eine Recherche nicht mehr publiziert werden darf, dann sollten doch alle Beteiligten eine Spielgruppe mit Ringelreihen, Anfassen und Bäumeumarmen aufmachen, angeleitet von Empfindlichkeitsspezialisten und Schneeflockentherapeuten, deren Lieblingswort ist: «ich fühle mich dabei unwohl».

ZACKBUM wartet auf den Hashtag #ichbinFabienneW.

 

 

 

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2024/06/Bildschirmfoto-2024-06-07-um-20.11.33.png 258 509 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2024-06-08 06:00:462024-06-08 09:02:14AZ kriecht zu Kreuze
René Zeyer

Was ist genau passiert?

3. Juni 2024/2 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Wie der Mainstream-Journalismus am Handwerk scheitert.

Die «Rundschau» zeigte schockierende Videoaufnahmen, wie eine Frau brutal verprügelt wird. Sie stellt den Zusammenhang her, dass diese Frau in die Wohnung eines stadtbekannten Schaffhauser Anwalts gelockt worden sei, um sie dort davon abzubringen, einen Kumpel des Anwalts wegen angeblicher Vergewaltigung weiter zu verfolgen. Sagt die Frau.

Die Aufnahmen stammen von den Überwachungskameras des Anwalts, der sie in seiner eigenen Wohnung installierte, weil er verhindern wollte, dass bei seinen häufigen Partys geklaut werde, wie er behauptet. Die Tat fand am 21. Dezember 2021 statt, also vor über zweieinhalb Jahren.

Wie sie in die Hände der «Rundschau» gerieten, ist unbekannt.

Die Frau sagt im Beitrag der «Rundschau», dieser Kollege des Anwalts habe sie zwölf Tage zuvor vergewaltigt, im Bericht wird insinuiert, dass es bei einer siebenminütigen Abwesenheit der Frau in einem Nebenzimmer, in dem es offenbar keine Videokamera gibt, nochmals zu einer Vergewaltigung gekommen sein könnte.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, habe aber auch zweieinhalb Jahre nach den Vorfällen noch keine Anklage erhoben.

Soweit, so unappetitlich und übel. Das führte zu grosser Resonanz, in Schaffhausen demonstrierten gegen 500 Personen, eine Petition mit bislang 9000 Unterschriften fordert einen unabhängige Untersuchung der Vorkommnisse.

Auch in den Medien gab es grosses Hallo, einfach in Form einer Nacherzählung des «Rundschau»-Berichts. Die kleine Schaffhauser AZ machte dann ihre Hausaufgaben:

«Wir haben diverse Gespräche geführt und als erstes und bisher einziges Medium auch mit mehreren der mutmasslichen Täter gesprochen (die Rundschau hat sie – abgesehen vom Anwalt – nicht kontaktiert). Wir haben versucht, mit dem Opfer Fabienne W. und mit der Opfer­anwältin zu sprechen, diese wollen sich aber nicht mehr zum Fall äussern, weil in der Rundschau bereits alles für Fabienne W. Relevante gesagt worden sei. Schliesslich haben wir uns Zugang zu den polizeilichen Ermittlungsakten verschafft – darunter Tatbestandsrapporte, Einvernahmeprotokolle aller Beteiligten zu verschiedenen Zeitpunkten und medizinische Untersuchungsberichte. Zudem haben wir ungeschnittene Videoaufnahmen aus dem Wohnzimmer des Anwalts einsehen können, die lückenlos die Gewalttat und einen Zeitraum von über zwei Stunden vor der ersten Gewalthandlung zeigen.»

Daraus folgert die AZ:

«Das Gesamtbild, das durch die verschiedenen Beweismittel entsteht, lässt die brutale Prügelorgie in einem anderen Licht erscheinen: nicht als Resultat eines kühl geplanten Hinterhalts – sondern als albtraumhaften Höhepunkt eines Rauschabends, der plötzlich völlig ausser Kontrolle geriet.»

Es lohnt sich, die minutiöse Aufarbeitung in der kleinen AZ nachzulesen, für die alle grossen Medienkonzerne zu faul waren. Das macht das Vorgehen, das auf den Videos festgehalten ist, keinen Deut besser und will es auch in keiner Art und Weise entschuldigen, nebenbei.

Es lohnt sich auch, den «Rundschau»-Bericht anzuschauen, der der Auslöser für diese Affäre ist. Hier muss man dem Strafverteidiger Konrad Jeker zustimmen, der das Vorgehen der Schaffhauser Polizei scharf kritisiert und bezüglich der Sicherstellung von Beweismaterial eine «mehrfache Befehlsverweigerung» moniert, zudem sei das ganze Verhalten «unprofessionell» gewesen. Was man allerdings auch über die tendenziöse Darstellung der «Rundschau» sagen muss.

Bei den dokumentierten Handlungen handelt es sich einwandfrei um Straftaten. Dennoch ist es bei Straftaten – nicht zuletzt für die Strafzumessung – erheblich, den gesamten Ablauf zu rekonstruieren: Das ist selten so problemlos möglich gewesen wie hier, wo das meiste auf Video festgehalten ist.

Wieso die Schaffhauser Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung wegen der laut Aussagen des Opfers die ganzen Vorfälle auslösenden ersten Vergewaltigung einstellte, wogegen das Opfer Widerspruch einlegte, wird nicht erklärt. Der mutmassliche Vergewaltiger behauptet, es sei einvernehmlicher Sex gewesen.

Die ganze Affäre ist Abscheu erregend, ohne Zweifel. Dass aber eine kleine lokale Zeitung die Arbeit macht, die weder die «Rundschau», noch die grossen Medienkonzerne machten, ist einerseits befremdlich, andererseits bezeichnend für den aktuellen Zustand der Schweizer Medien.

Nicht alle Leser der AZ haben diese handwerklich einwandfreie Arbeit der Redaktion goutiert; sie stellt dem Artikel eine Einleitung voraus: «Dieser Bericht zu den brutalen Gewalttaten in der Schaffhauser Anwaltswohnung hat sehr viel Unverständnis, Wut und Kritik ausgelöst. Wir hören diese Kritik und werden sie als Redaktion intensiv diskutieren, unser Vorgehen bei der Berichterstattung analysieren und nächste Woche in der AZ die Schlüsse, die wir daraus ziehen, mit Ihnen teilen.»

Dann fühlt man sich bemüssigt, eine Selbstverständlichkeit zu unterstreichen: «Vorab möchten wir betonen, dass wir – die Redaktion und all ihre Mitglieder – Gewalt und Unterdrückung verurteilen und keine Rechtfertigung für sie tolerieren.»

Im aktuell aufgeheizten Klima sind offenbar einige Leser nicht in der Lage, eine Aufarbeitung der Ereignisse zu lesen, ohne der Redaktion zu unterstellen, sie nehme Partei gegen das Opfer und für die Täter. Was absurd ist. Wenn das die Reaktion auf solides Handwerk ist, dann feiert Blasen- und Gesinnungsjournalismus Urständ, gute Nacht Recherchierjournalismus.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2024/06/Bildschirmfoto-2024-06-02-um-15.32.48.png 262 511 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2024-06-03 06:00:422024-06-02 15:43:07Was ist genau passiert?

  • Kleines Vademecum für Kommentarschreiber27. August 2020 - 16:08
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