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Wieder mal ein Zerr«spiegel»?

Ein Medienanwalt nimmt die «Spiegel»-Skandalstory auseinander.

Zunächst der Abbinder: Sollten die Vorwürfe gegen den Schauspieler Christian Ulmen tatsächlich zutreffen, ist er unabhängig von der Strafbarkeit seines Handelns ein mieser und widerlicher Typ.

Auf der anderen Seite zeigt auch diese «Spiegel»-Story – wie ihre Vorgänger – bei genauer Betrachtung, dass sie geschickt hochgezwirbelt wurde und mit Assoziationsketten beim Leser spielt.

In der «Berliner Zeitung» weist der Medienawalt Carsten Brennecke auf solche Propagandaelemente hin. Er ist übrigens Mitglied bei den deutschen Grünen.

Zunächst bestreitet er, dass es in Deutschland eine Verschärfung des Strafrechts brauche: «Tatsächlich sind die gegenüber Christian Ulmen geäußerten Verdachtsmomente, nämlich das Verbreiten sexuell konnotierter Deepfakes, als öffentliche Verleumdung bereits jetzt mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Es gibt hier also keine Strafbarkeitslücken, sondern diese sind konstruiert.»

Zur «Spiegel»-Titelstory: «Wenn man sich den Bericht genau ansieht, dann wird deutlich: Bei genauer Betrachtung ist keinesfalls klar, dass Collien Fernandes gegen Christian Ulmen überhaupt den Verdacht geäußert hat, dass dieser sexuell konnotierte Deepfakes von Fernandes hergestellt und verbreitet hat. Es scheint vielmehr so zu sein, das Magazin in seinem Bericht lediglich durch geschickte Insinuierungen und wolkige Wertungen beim Leser den Eindruck erweckt hat, dass Fernandes gegen Ulmen solche Verdachtsmomente äußere, sich das Magazin aber am Ende tatsächlich darauf zurückziehen könnte, man habe solches als Tatsache gar nicht berichtet.»

Und weiter:

«Umgekehrt bringt der Spiegel in der nachstehenden Passage versteckt zum Ausdruck, dass Ulmen die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes bestreitet: Er habe, schrieb er, in den vergangenen zehn Jahren „leider einen sexuellen Fetisch“ entwickelt: Immer wieder habe er auf den Namen seiner Frau Fakeprofile auf sozialen Medien angemeldet, über die Accounts habe er mit Männern gechattet, geflirtet, „bis hin zum Sex-Talk“. Er habe den Gesprächspartnern Videos geschickt, die auf frei zugänglichen Pornoseiten erhältlich gewesen seien und deren Protagonistinnen seiner Frau ähnlich gesehen hätten. Man muss das wohl so verstehen, dass er solche Videos aber nicht selbst erstellt hat.»

Eine toxische Beziehung kann den oder die Beteiligte in einer Art Schockstarre halten, das ist unbestreitbar. Aber es kommen immer mehr Fragezeichen auf.

Wieso dauerte es fast ein Jahr nach dem angeblichen Geständnis von Ulmen, dass seine inzwischen Ex-Frau Fernandes Klage einreichte?

Sie behauptet, die deutsche Staatsanwaltschaft habe bei ihrer Klage das Verfahren eingestellt und nicht mal mit ihr Kontakt aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft behauptet, sie habe mehrfach brieflich um weitere Unterlagen gebeten, aber nie eine Antwort erhalten. Nur eine der beiden Versionen kann stimmen.

Die spanischen Untersuchungsbehörden sagen, dass das Verfahren vorläufig sistiert sei, weil Fernandes eine notarielle Beglaubigung nicht beigebracht habe.

Die Anwälte von Ulmen sagen, dass diverse Anschuldigungen unwahr seien, ohne das genauer zu belegen. Sie hätten auf jeden Fall rechtliche Schritte gegen den «Spiegel» eingeleitet.

Der Sänger von Rammstein konnte sich das finanziell leisten, der ehemalige Chefredaktor des «Magazin» nicht, kann es Ulmen?

Was ist davon zu halten, dass Fernandes zunächst eine Teilnahme an einer Demonstration in ihrer Sache absagt, weil sie Morddrohungen erhalten haben will – und dann doch auftritt, unter Hinweis darauf, dass sie eine schusssichere Weste trage?

Unabhängig von der absonderlichen Abscheulichkeit, wenn die Vorwürfe zutreffen: lernen die Medien nie etwas aus vergangenen, peinlichen Flops?

Sollte sich wieder einmal herausstellen, dass hier kein strafbares Verhalten vorliegt, die Unschuldsvermutung einmal mehr mit Füssen getreten wurde, wäre es dann nicht an der Zeit, neue Gesetze zu erlassen, die die Medien zu schmerzlichen Zahlungen an jemanden zwingen, dessen Ruf, Reputation und Karriere wie auch immer schwer beschädigt bis unrettbar verloren sind?

Es gibt unzulängliche Gesetze gegen Falschbeschuldigung, es gibt keine Gesetze gegen eine solche Medienhatz.

Aber vielleicht sollten der «Spiegel» und alle seine Abschreiber das hier ernst nehmen:
«… unzulässige Verdachtsberichterstattung, … von einer Übernahme einseitiger Vorwürfe Abstand nehmen».

Ein Hauch von Vernunft

Ein Gericht entschärft die Killerwaffe «sexuelle Belästigung».

Zunächst die Packungsbeilage: natürlich gibt es sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz, ungehörige Bemerkungen, sogar Übergriffe, besonders widerlich, wenn dabei Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien ausgenützt werden.

Auf der anderen Seite ist der Vorwurf einer verbalen sexuellen Belästigung zur Killerwaffe denaturiert, die Karrieren schlagartig beenden kann, oder Arbeitsverhältnisse. Besonders widerwärtig ist dieser Vorwurf, wenn er anonym erhoben wird, der Vorfall Jahre zurückliegt, die Tat mündlich erfolgt sein soll und niemals angezeigt wurde.

Besonderes Ziel solcher Vorwürfe sind Prominente, weil damit die Beschuldigerinnen (es gibt sehr wenig Männer unter ihnen) sich selbst ein Scheibchen Ruhm oder Geld abschneiden wollen. Mit wenigen Ausnahmen sind all diese Vorwürfe in sich zusammengefallen, besonders widerwärtig im Fall des Rammstein-Sängers, der immerhin Geld und Standing hatte, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Ein amoklaufender Schweizer Journalist des Qualitätskonzerns Tamedia forderte sogar die Absetzung aller Konzerte Rammsteins in der Schweiz, obwohl selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelte.

Ein Oberchefredaktor des Ringier-Verlags wurde aufgrund niemals konkretisierter Vorwürfe freigestellt und entsorgt. Die Ergebnisse einer angekündigten Untersuchung wurden unter Verschluss gehalten. Einem Ex-Chefredaktor wurden aus heiterem Himmel auf der Riesenplattform «Der Spiegel» üble Vorwürfe gemacht. Dass sie von einer nach Mobbing gefeuerten Mitarbeiterin stammten, die frustriert war, weil sie eigentlich seinen Posten bekommen wollte, was soll’s. Herausragend war hier die Feigheit aller «Magazin»-Mitarbeiter. Die laufen sonst mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger herum, waren aber hier nichts Manns genug, die Behauptungen, dass die Ex-Redakteurin auch coram publico vor der Redaktion übel angegangen worden sei, zu bestätigen – oder zu dementieren.

Schliesslich gibt es den Fall eines linken Starreporters, der zuerst freigestellt, dann fristlos gefeuert wurde. Aufgrund von anonymen, teils Jahre zurückliegenden Anschuldigungen, die ebenfalls niemals zuvor zur Anzeige gebracht worden waren. Und wir erinnern uns an die haltlosen Behauptungen von 78 erregten Tamedia-Redaktorinnen, von denen sich keine an die interne Ombudsstelle gewandt hatte, deren Vorwürfe allesamt so abstrakt formuliert waren, dass sich kein einziger überprüfen, geschweige denn erhärten liess.

All das muss man im Hinterkopf haben, wenn man ein Urteil des Zürcher Obergerichts begrüsst, über das Tamedia berichtet: «Ein Ex-Bankdirektor bekommt Geld von seiner ehemaligen Arbeitgeberin, weil diese ihm das rechtliche Gehör versagte. Er bekommt dafür rund 70’000 Franken.»

Auch er war Opfer der Anschuldigung sexueller Belästigungen geworden. Die Vorgeschichte: «Eine Angestellte hatte den Direktor im August 2018 bei der internen Ombudsfrau für Verhalten und Ethik gemeldet. Die Bank untersuchte den Fall. Sie kam dabei zum Schluss, dass die von der Angestellten sowie von weiteren Mitarbeitenden beschriebenen unangemessenen Verhaltensweisen mit grosser Wahrscheinlichkeit stattgefunden hatten

Immerhin suchte hier niemand den Weg an die Öffentlichkeit. Die Bank entliess daraufhin den Mitarbeiter mittels ordentlicher Kündigung, der wehrte sich dagegen und verlangte eine Entschädigung. Das Zürcher Obergericht gab ihm nun recht. Er sei damals mit den Vorwürfen überrumpelt worden, die Bank «informierte ihn dabei weder über die Namen der angeblich belästigten Personen noch über Ort, Zeitpunkt und genaue Art und Weise der ihm vorgeworfenen Handlungen».

Und nun kommt der entscheidende Punkt:

«Die Bank hatte geltend gemacht, damit – wie in den Merkblättern festgehalten – die Anonymität der meldenden Personen zu schützen. Sichere die Bank ihren Mitarbeitenden Vertraulichkeit zu, könne dies aber nicht zulasten der Verteidigungsmöglichkeiten des Angeschuldigten gehen, hält das Obergericht nun fest.»

Daraus folgt: «Dem Bankdirektor sei «aufgrund der mangelhaften Spezifizierung der Vorwürfe die Möglichkeit genommen worden, allfällige entlastende Tatsachen vorzubringen». Ihm sei das rechtliche Gehör nicht gewährt worden. Die Kündigung sei damit missbräuchlich erfolgt.»

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eigentlich müsste ihm noch ein zweiter folgen. Wer – geschützt durch Anonymität – ehr- oder persönlichkeitsverletzende Behauptungen öffentlich oder innerhalb eines Unternehmens äussert, müsste dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie sich als unwahr oder nicht beweisbar herausstellen.

Da wird nun ein Geheul von Kampffeministinnen ertönen, dass damit die Gegenwehr gegen sexuelle Übergriffe jeglicher Art erschwert werde. Andererseits kann es doch nicht sein, dass jeder, der dabei erwischt wird, wie er Ehrverletzendes über jemand anderen sagt, dafür sanktioniert wird. Nur bei der Killerwaffe «verbale sexuelle Belästigung» soll das dann nicht gelten?

Hier herrscht nach wie vor auch eine Beisshemmung seitens der Unternehmen. Eigentlich hätte Tamedia die Unterzeichnerinnen des Schmähbriefs schadenersatzpflichtig machen müssen. Schliesslich fügten sie dem Konzern mit haltlosen Behauptungen einen messbaren Reputationsschaden zu. Aber so sehr Pietro Supino sonst aufs Geld achtet, hier traut er sich nicht.