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Du siehst mich, du siehst mich nicht

„Finanz und Wirtschaft“-Story zu UBS und heiklen China-Deals ausradiert. Und wieder da.

Von Lukas Hässig*

Das Wirtschaftsblatt löschte letzte Woche langen Artikel über Grossbank-Connections in China nach 1 Stunde. Die Bank hatte interveniert.

Hat die UBS-Spitze der „Finanz und Wirtschaft“ (FuW) schwere Konsequenzen angemahnt? Die Spitze nicht, aber der oberste Schweizer Medienmann im Finanzkonzern respektive dessen Team.

Die griffen sofort zum Hörer, nachdem die bekannte Wirtschaftszeitung letzte Woche eine „heisse“ Story zu UBS-Connections in China ins Netz gestellt hatte.

Und dann nach nur einer Stunde wieder offline stellte. Bei Anklicken landet man jetzt auf der Homepage www.fuw.ch/. Dort stand heute früh ein Interview mit zwei Fondsmanagern.

UBS betreibt heikle Geschäfte mit sanktionierten Militärkonzernen in China“,

hatten die Redaktoren des Blatts, das zur Tamedia von Verleger Pietro Supino gehört, am späteren Freitag Nachmittag getitelt.

Die Bank zähle zusammen mit ihren „Joint Ventures“ zu „den grössten Investoren von chinesischen Rüstungskonzernen auf der US-Sanktionsliste“, stand in der Legende.

In der Zusammenfassung schrieb die FuW, dass die von Amerika belangten Firmen „unter anderem Militärgüter für Chinas Armee“ herstellen würden.

Dies wiederum würde bei „Fachleuten“ Alarmlampen zum Leuchten bringen; sie warnten „vor erheblichen Reputationsrisiken und möglichen Sekundärsanktionen für UBS“.

Die Bank wird wiedergegeben mit dem eigenen Standpunkt, wonach „die Investitionen (…) rechtmässig“ seien und die US-Vorschriften „erfüllen“ würden.

Die FuW-Story habe „mehrere grobe Schnitzer“ gehabt, sagt eine Quelle auf dem Bankenplatz. „Die Chefetage des Medienhauses hat dann von sich aus entscheiden, die Story im Online zu entfernen.“

Im Print erschien sie am Samstag ebenfalls nicht.

Ein Sprecher der UBS reagierte gestern Abend nicht auf eine Anfrage. Ein Email an den Chefredaktor der FuW ebenfalls von gestern Abend blieb bisher unbeantwortet.

Die UBS zählt zu den Banken, die in Asien einen starken zweiten Heimmarkt aufgebaut haben. In China schafften es die Schweizer mittels Joint Venture früh, eine Konzession zu erhalten.

Suche bringt Anriss weiterhin – doch Klick führt in Sackgasse (Google)

Das Gleiche hatte die CS erreicht. Vereinigt unter einem Dach ist die UBS zu einem Player im Reich der Mitte geworden.

Das könnte den USA ein Dorn im Auge sein. Warum der Artikel aber bei Ermotti und Co. für rote Köpfe gesorgt haben soll, ist nicht einleuchtend.

PS: und am Abend des 18. November war der Artikel dann plötzlich wieder da:


*Der Artikel von Lukas Hässig erschien zuerst auf dem Finanzblog «Inside Paradeplatz». Mit freundlicher Genehmigung.

Die Ermordung von Nasrallah ist ein Kriegsverbrechen

Wenn das Gute böse wird und das Böse böse bleibt.

Wer das trotz aller klammheimlichen Freude über das Ende eines fundamentalistischen Terroristen bestreitet, hat Mass und Anstand verloren.

Ich halte dafür, dass ein unbescholtener Bewohner Beiruts genauso das Recht auf Leben hat wie ein ebenso unbescholtener Mieter in einem Wohnblock in Zürich Schwamendingen.

Das gilt auch dann, wenn sich in unmittelbarer Nähe ein Terrorist einquartiert hat. Wer den Tod von unschuldigen Zivilisten als nebensächlichen Kollateralschaden bei einem Kriegsverbrechen verniedlicht oder ignoriert, hat nicht nur seinen moralischen Kompass verloren.

Wer schönfärberisch von «Tötung», «Liquidierung» oder schlichtweg vom «Tod» des Anführers der Hisbollah spricht oder schreibt, stellt damit die Prinzipien einer regelbasierten Ordnung des Zusammenlebens infrage.

Solche Relativierer übersehen, dass Moral und Regeln Prinzipien sind, deren Verletzung schweren Schaden anrichtet. Deren Relativierung den Weg in die Hölle öffnet. Die Unterscheidung zwischen Normalfall und erlaubter Ausnahme relativiert etwas Unrelativierbares.

Was bei «normalen» Verbrechen gilt, soll das bei besonders abscheulichen nicht mehr gelten? Ein Mörder wird für seine Tat mit Gefängnis bestraft. Sollte aber der abscheuliche Mörder von Rupperswil nicht strenger bestraft, gefoltert, getötet werden? Wie steht es mit einem Kinderschänder, der seine Opfer tötet? Hat der es verdient, weiterzuleben?

In solchen Fällen kocht die Volksseele schnell über, und besonnene Zeitgenossen mahnen und erinnern daran, dass ein regelbasiertes Zusammenleben, das Faustrecht und Willkür verhindert, die letzte Brandmauer gegen Barbarei und das Recht des Stärkeren darstellt.

Wer verspürte keine klammheimliche Freude, als Bin Laden ermordet wurde? Wer, so er nicht fundamentalistischer Wahnsinniger ist, verspürt Trauer bei der Nachricht, dass Hassan Nasrallah in seinem Bunker in die Luft gesprengt wurde?

Dennoch handelt es sich ohne Zweifel um ein Kriegsverbrechen. Zum unscharfen Katalog von Handlungen, die als Kriegsverbrechen stigmatisiert sind, gehören vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder das vorsätzliche Führen eines Angriffs in der Kenntnis, dass dieser auch Verluste an Menschenleben, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte verursachen wird.

Seit die Menschheit die zivilisatorische Reife erreicht hat, über die Begriffe Gut und Böse nachdenken zu können, stellt sich die Frage, wie böse das Gute werden darf, um sich gegen das Böse zu wehren. Gilt da «Auge um Auge, Zahn um Zahn»? Ab wann und wo verschwimmt die Grenze zwischen dem Guten, das böse wird, um Böses zu liquidieren, und dem Bösen? Ist es legitimierbar, dass der Friedensnobelpreisträger Barak Obama zum Kriegsverbrecher wurde, indem er wöchentlich eine «Kill List» abzeichnete, die die Ermordung von angeblichen Terroristen weltweit sanktionierte, inklusive Kollateralschäden wie die Liquidierung einer Hochzeitsgesellschaft in Afghanistan?

Ist es nicht so, dass Figuren wie Nixon, Bush, Kissinger oder Obama nur deswegen nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag landeten, weil die USA dessen Autorität nicht anerkennen? Gilt die Haager Landkriegsordnung, die Genfer Konvention und ihre Zusatzprotokolle? Oder nur von Fall zu Fall? Oder gilt Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber?

War Nasrallah nicht ein Terrorfürst, ein Massenmörder, der sich selbst an keinerlei Regeln hielt? Und sind dann die Bewohner von Beirut halt nicht auch ein wenig selber daran schuld, dort zu wohnen? Ist ihr Tod zwar bedauerlich, aber durch das grössere und edlere Ziel, das Ausschalten eines Terroristen, gerechtfertigt? Darf man da nicht auch ohne Kriegserklärung und unter Bruch aller internationalen Regeln zuschlagen?

Wird man niedergekräht, wenn man darauf hinweist, dass solche Angriffe Staatsterrorismus darstellen, blinden terroristischen Hass gegen Israel schüren, der dann wieder neuerlich unter Bruch aller internationalen Regelwerke bekämpft werden muss?

Es gibt keine wissenschaftlich oder erkenntnistheoretisch basierten Definitionen von Moral, Regeln und Konsequenzen von Regelverletzungen. Ab wann und wie gilt «du sollst nicht töten» nicht mehr? Ist ein Menschenleben in bestimmten Weltgegenden weniger wert als anderswo? Schon in Beirut viel weniger als in Zürich Schwamendingen? Und im Sudan oder Myanmar überhaupt nichts mehr?

Die entscheidende Frage ist: ist die Ermordung eines Massenmörders gerechtfertigt, rechtfertigbar, sinnvoll, wird dadurch die Erde ein besserer Ort? Dürfen dafür zivile Opfer als bedauerliche, aber unvermeidliche Nebensächlichkeiten hingenommen werden? Wer das mit einem uneingeschränkten Ja beantwortet, hat Mass, Anstand und moralischen Kompass verloren, möchte das menschliche Zusammenleben in finstere Zeiten zurückführen.

Fatal auch das Schweigen zur überdeutlichen Parallelität zwischen zwei angeblich «begrenzten» militärischen Spezialoperationen. Natürlich gingen der völkerrechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine Terrorbombardements von russischstämmiger Bevölkerung durch die ukrainische Regierung voraus. Natürlich gingen der israelischen Invasion im Libanon Raketenangriffe der Militärmacht der Hetzbollah voraus.

Hier dröhnende Verurteilung, Sanktionen, Militär- und Wirtschaftshilfe. Dort peinlich berührtes Schweigen und gelindes Stirnrunzeln. Diese Doppelmoral und Heuchelei sorgt dafür, dass rund 190 Staaten der Welt die Sanktionspolitik der EU, der USA und weniger Verbündeter gegen Russland nicht mitttragen.

Wer die Ermordung des Terroristen Nasrallah als die Erledigung eines Stücks Scheisse bejubelt, zeigt erschreckende Ähnlichkeiten mit dessen Denken. Wer die Absetzung eines Dokumentarfilms am Zürcher Zensur Festival bejubelt, weil damit russischer Propaganda keine Plattform gegeben werde, ohne ihn überhaupt gesehen zu haben, ist ein Opfer primitivster Propaganda. Wer die dabei ausgeübten Druckversuche durch die ukrainische Regierung und anonyme Kläffer mit Todesdrohungen nicht scharf verurteilt, ist ein scheinheiliger Duckmäuser, ein peinlicher Versager bei der Verteidigung unseres Meinungspluralismus.

So werden nicht westliche Werte verteidigt. Weder in der Ukraine, noch im Libanon. Sondern sie werden in Grund und Boden bombardiert.

Im Sudan verrecken Millionen

Ein Lob an Arne Perras. Der Redaktor der SZ berichtet über eine vergessene Katastrophe.

Fast alle Länder der Welt unterstützen die Sanktionen der NATO-Länder gegen Russland nicht. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass sie die Heuchelei von Europa und die Doppelmoral der USA und ihrer Verbündeten unerträglich finden.

Wenn’s ins politische Machtkalkül passt, geht es um die Verteidigung angeblicher westlicher Werte, um Humanität, Menschenrechte, deren Verteidigung gegen russische Untermenschen und einen kriegslüsternen Autokraten in Moskau.

Da wird grosses Geschrei erhoben, die Gazetten sind täglich wohlgefüllt, jedes tote Kind, jede bombardierte zivile Einrichtung löst einen Aufschrei aus – wenn es auf ukrainischem Gebiet stattfindet. Viele Seiten werden vollgeschmiert mit Darstellungen der besonderen asiatisch-slawischen Grausamkeit der Russen, der Skrupellosigkeit ihres verbrecherischen, verrückten Anführers.

Gleichzeitig finden in anderen Orten der Welt viel grausamere, menschengemachte Katastrophen statt. Nur haben hier die Opfer die falsche Hautfarbe, sind die Gebiete nicht von geopolitischem Interesse, gibt es keine nennenswerten Rohstoffe auszubeuten, besteht kein Anlass für einen Stellvertreterkrieg.

Der Sudan ist so ein Elendsloch, in dem rund 25 Millionen Menschen leiden und dem Hungertod geweiht sind. 25 Millionen, die Hälfte der Bevölkerung.

Das interessiert die empfindsamen Woken, die schon lange neben der Regenbogenfahne eine Ukraineflagge schwingen, einen Dreck. Das interessierte die westliche Wertegemeinschaft einen feuchten Kehricht. Das entlockt den Journalisten höchstens ein gelangweiltes Gähnen. Sudan? Wo ist das schon wieder? Worum geht es dort? Ach, immer diese Neger, Pardon, Schwarzen, mit diesen Kindern mit Hungerbäuchen, diese Elendsgestalten, die klaglos und stumm wie die Fliegen sterben.

Immerhin weist Arne Perras immer mal wieder auf diese Menschheitstragödie hin, dafür gebührt ihm grosses Lob. Er beschreibt nüchtern das Desaster im Sudan, was seinen Kommentar noch beklemmender macht:

«Viele Zonen sind militärisch abgeschottet und lebensgefährlich. Dort herrschen Milizen, denen das Leben eines Menschen nur dann etwas wert ist, wenn es taugt für den Kampf, für militärische Hilfsdienste, Aufklärung oder Nachschub. … Der Krieg ist der Vater des sudanesischen Hungers, daran besteht kein Zweifel. Und solange sich die Kämpfe weiter durchs Land fressen, treiben sie Hunderttausende ins Verderben. Mindestens. Potenziell sind es noch viel mehr. 25 Millionen Sudanesinnen und Sudanesen.»

Und weiter:

«Es ist ein seelisches Martyrium, das sich in der wohlgenährten Welt kaum jemand vorstellen kann. Und doch geschieht all das im Sudan, fernab globaler Aufmerksamkeit, die sich auf Gaza und die Ukraine richtet.
Sicher ist: Der Westen wendet viel zu wenig Zeit und Kraft auf, um daran etwas zu ändern. Wann kommen Aussenminister oder Staatschefs schon einmal zusammen, um sich mit der sudanesischen Katastrophe zu befassen

Dabei ist ein Staat, der sich immer mehr zum Bundesgenossen des Westens mausert, hier übel beteiligt: die Vereinigten Arabischen Emirate.

«Die Gleichgültigkeit, mit der die Weltgemeinschaft ein von ihr selbst verhängtes Waffenembargo kollabieren lässt, ist bezeichnend: Die leidende Bevölkerung im Sudan kann sich nicht nur keineswegs darauf verlassen, dass ihr die internationale Diplomatie beispringt. Sondern sie muss zudem befürchten, dass opportunistische Länder wie die Emirate Nutzen aus ihrem Leid ziehen, der Milizenführer und Goldminenbetreiber Hemeti ist ihr Geschäftspartner.»

Wenn die Achtung vor den Menschenrechten und die Verteidigung angeblicher westlicher Werte glaubwürdig sein will, dann müssen diesen Prinzipien doch weltweit gelten. Nicht nur da, wo es aus machtpolitischen Gründen in den Kram passt.

Ist es nicht verständlich, dass allen afrikanischen Staaten, den meisten lateinamerikanischen und asiatischen das Geseier des Westens über die Ukraine und ihren Freiheitskampf nicht nur zum Hals raushängt, sondern Übelkeit verursacht?

 

Bravo, «Blick»

Ob die oberste Chefin mit ihrem neuen hohen Amt so ausgelastet ist, dass der «Blick» zu alten Formen aufläuft?

Gut, es ist keine Original-Story, sondern wurde vom «Beobachter» übernommen. Aber viel mehr zu meckern gibt es nicht.

Einleitend weist Lukas Lippert auf die düsterste Dunkelkammer der US-Administration hin: «Es ist wohl die gefürchtetste Liste der Welt. Wer auf der Russland-Sanktionsliste des Office of Foreign Assets Control (Ofac) landet, ist so gut wie erledigt. Wer bei den Amerikanern als Feind gilt, mit dem will niemand mehr etwas zu tun haben, vor allem keine Bank.»

Das Problem mit der Ofac ist: niemand weiss, aus welchen Gründen man auf deren schwarze Liste kommt. Was aber jeder, der drauf ist, weiss: man kommt fast nicht mehr runter, es gibt kaum rechtlichen Möglichkeiten. Selbst wenn eine Namensverwechslung dazu führte. Und anschliessend wird das Leben zur Hölle.

Die Sanktionen von angeblichen Feinden der USA mag theoretisch Sinn machen. Aber: «Doch in der Schweiz scheint man vergessen zu haben, dass es auch noch einen Rechtsstaat gibt. Das zeigt der Fall von Bruno Koller.»

Plötzlich war der Schweizer Geschäftsmann samt seiner Firma auf dieser schwarzen Liste. Das merkte er daran, dass seine Kreditkarte nicht mehr funktionierte. «Warum er auf der Liste steht und was ihm vorgeworfen wird, ist ihm bis heute nicht klar. Er erhält dazu keine Informationen von der US-Behörde.»

Hinzu kommt, dass seine Firma Konkurs ging, er von der AHV und Pensionskasse lebt.

«Er wird auch weder von der Schweiz noch von der EU sanktioniert. Es läuft kein Strafverfahren. «Ich habe nichts falsch gemacht», sagt er. Trotzdem ist nun auch die letzte Bank, bei der er ein Konto hatte, vor den Amerikanern eingeknickt – offenbar auf Druck der Schweizer Aufsichtsbehörde.»

Kafkaesk: sowohl AHV wie Pensionskasse machen keine Barauszahlungen, sondern nur Überweisungen auf ein Konto. Erst auf Intervention des «Beobachter» geht es dann doch per Barcheck. Das ist aber kein Einzelfall, auch einem anderen von den USA sanktionierten Rentner wurde sein Konto gekündigt, was aber das Handelsgericht Bern zurückwies.

Die Postfinance hatte argumentiert, «dass ihr «schwerwiegende Rechts- und Reputationsschäden» drohten und ein «massiver Abklärungsaufwand» bei jeder Kontobewegung bestehe. Darum verweigerte sie die Kundenbeziehung, auch wenn sie eigentlich eine gesetzliche Grundversorgungspflicht hätte

Schon der reiche Russe Viktor Vekselberg musste bis vors Bundesgericht, um sich ein Konto im Rahmen der Versorgungspflicht der Postfinance zu erstreiten.

Ins Bild passt auch, dass die Staatsbank vor einigen Jahren plötzlich alle Geldüberweisungen nach Kuba einstellte. Obwohl das – in jeder Währung der Welt, ausser US-Dollar – völlig legal ist und von vielen Banken ausserhalb der Schweiz ausgeführt wird. Mit diesem Entscheid der Postfinance gerieten nicht nur NGO, sondern auch Schweizer Geschäftsleute in die Bredouille, die plötzlich ihren Zahlungsverpflichtungen aus Geschäften auf Kuba nicht mehr nachkommen konnten. Weil die Postfinance die letzte Schweizer Bank war, die diese Dienstleistung noch anbot.

Seit dem Steuerstreit gibt es wohl nichts Feigeres als Schweizer Banken, die in vorauseilendem Gehorsam alles dafür tun, um Liebkind bei den Amis zu sein. Der Schweizer Rechtsstaat ist ihnen dabei furzegal.

Ein Bravo für den «Blick», auf solche Missstände hinzuweisen.

Geeiertes aus der NZZ

Ein Kommentar als Slalom mit Beinbruch und Eiertütschen.

Der grosse Samstagskommentar war mal ein Ding bei der NZZ. Heutzutage nimmt sich meistens God Almighty Eric Gujer dieser edlen Aufgabe an. Leider nicht immer.

Diesmal ist Gerald Hosp am Gerät. Eigentlich ein alter Hase im Wirtschaftsressort der alten Tante, aber vielleicht doch etwas sprunghaft, so als Österreicher (hops, schon sitzen wir in der Diskriminierungsfalle).

Der nimmt sich diesmal des leidigen Themas Wirtschaftssanktionen gegen Russland an.

Schon im Lead beginnt er allerdings mit einem Slalom: «Gemessen an ihren ursprünglichen Zielen sind die westlichen Einschränkungen gescheitert. Trotz allem braucht es Sanktionen als langfristige Strategie, um den Kreml einzudämmen.» Aha, weil sie gescheitert sind, braucht es sie weiterhin. Superlogik, wäre Orwells Wahrheitsministerium nicht eingefallen.

Bitteres Fazit von Hosp: «Die russische Wirtschaft fiel aber nicht in sich zusammen, vielmehr wächst sie seit dem Jahr 2022 stärker als diejenigen Deutschlands, Frankreichs oder Grossbritanniens – laut den russischen Daten.»

Hm, also vielleicht aufhören? Hosp stapelt nun unverdrossen ein Argument nach dem anderen aufeinander, dass die Sanktionen sinnlos seien. Dann aber der grosse Umschwung, mitten im Geeier:

«Keine Wirtschaftssanktionen sind aber auch keine Lösung, vor allem wenn es um die Eindämmung eines Aggressors wie Moskau geht.»

Gewalt ist auch keine Lösung, aber wieso nicht mal draufhauen, so etwa die Logik. Wenn die Sanktionen nicht wirken, dann müssen sie halt «verbessert werden». Nur wie?

Tja, schwierig, könnte Hosp nun schreiben, aber stattdessen eiert er: «Die Erdöl- und Erdgaseinnahmen sind weiterhin die Hauptarterie Russlands zur Finanzierung des Krieges. Diese sollte dauerhaft abgeklemmt werden. Gleichzeitig sollte man darauf achten, dass die Energiepreise nicht in die Höhe getrieben werden.»

Hat ja bisher toll geklappt, die Energiepreise sind in die Höhe geschnellt, Russland verkauft seine Rohstoffe einfach woanders. Aber Hosp hat noch mehr grossartige Ideen:

«Überspitzt gesagt, ist jede nach Russland verkaufte Louis-Vuitton-Tasche, jeder exportierte Loro-Piana-Wintermantel oder jedes teure Novartis-Medikament ein kleiner Beitrag zur Entmilitarisierung der Wirtschaft

Russen, kauft LV-Taschen, dann ist Putin bald mal pleite. Wir wischen uns die Lachtränen ab und sind bereit für den letzten Brüller, der aber ganz schön das Zwerchfell strapaziert:

«Kapitalflucht sollte bestärkt werden, statt diese zu erschweren. Das kann so weit gehen, dass man Personen oder Unternehmen aus Russland einen «sicheren Hafen» im Westen anbietet

Aha. Also einerseits werden reiche Russen im Westen sanktioniert, ihre Vermögenswerte arretiert oder gleich weggenommen, ohne Rücksicht auf Unschuldsvermutung, Eigentumsgarantie oder Rechtsstaat. Das gilt auch für Gelder der russischen Zentralbank.

Und mit diesen Beispielen vor Augen soll reichen Russen in Russland der Westen als «sicherer Hafen» schmackhaft gemacht werden.

Also entweder glaubt Hosp, der Iwan sei halt vollbescheuert – oder das ist ein vollbescheuerter Vorschlag.

Darauf wird man im Kreml einen Wodka oder zwei heben, und selbst der weitgehend humorlose Putin wird schallend lachen, wenn man ihm das vorliest. Bravo, NZZ.

Höhen und Tiefen

NZZaS, die Zweite: ein paar Erhebungen im Flachland.

Der Gesamteindruck ist durchwachsen. Das Stück von Rafaela Roth lohnt immerhin die Investition von Fr. 7.10. Aber viel Beilage gibt es dann nicht fürs Geld.

Mit einer Ausnahme. Zoé Baches und Isabelle Wachter ist eine gute Doppelseite über eines der vielen Sanktionsopfer gelungen. Offensichtlich hat sich der Schweizer Vladislav Osipov bei der Redaktion gemeldet, um auf sein Schicksal aufmerksam zu machen.

Wie in vielen weiteren Fällen zeigt sich hier, dass die Sanktionen gegen reiche Russen (und ihr Umfeld) allesamt rechtsstaatlich fragwürdig und in Einzelfällen sogar grob illegal sind. Besonders stossend daran ist, dass die Schweiz faktisch ungeprüft sämtliche Sanktionen der EU und der USA übernimmt – wogegen Betroffene keinerlei Möglichkeit zu legalen Gegenwehr haben. Ein Unding.

Hier zeigen aber die USA, was Willkür und Wahnsinn sind. Gegen Osipov hat das FBI einen internationalen Fahndungsaufruf erlassen. Er sei flüchtig, es wurde ein Kopfgeld von einer Million Dollar ausgelobt. Dagegen hält Osipov fest, dass er seit zehn Jahren mit seiner Familie in Herrliberg lebe, zuvor sieben Jahre in Zürich. Von «flüchtig» und Aufenthaltsort unbekannt könne also keine Rede sein.

Die USA werfen ihm vor, er habe dem sanktionierten reichen Russen Viktor Vekselberg geholfen, die Sanktionen zu umgehen, den Besitz einer Yacht zu verschleiern und gar in den USA Bademäntel für diese Yacht gekauft zu haben.

Wie in solchen Fällen üblich, führte der Fahndungsaufruf dazu, dass Osipov sämtliche Schweizer Bankkonten gekündigt wurden. Nicht nur ihm, auch seiner Frau und seiner 15-jährigen Tochter. Die ZKB, die immer mit besonderer Feigheit gegenüber den USA auffällt, kündigte ihr Jugendsparkonto, auf dem sich laut Osipov vielleicht 500 Franken befanden.

Er sagt, dass er in völlig legalem Rahmen als Projektmanager für Firmen von Vekselberg tätig gewesen sei, was er regelmässig juristisch überprüfen liess. Die Verfolgung durch die USA führte dazu, dass er die Geschäftstätigkeit seiner Firma fast völlig einstellen musste und die Mitarbeiter entlassen. Er wird von den USA als «Transnational Organized Criminal» bezeichnet und öffentlich an den Pranger gestellt.

Statt Unschuldsvermutung Sippenhaft und vorauseilender Gehorsam Schweizer Banken, einmal mehr. Gutes Stück.

Womit das Lobenswerte durch wäre. Lustig höchstens, dass die NZZaS eine revolutionäre kommunistische Zelle in den Reihen der Jusos aufgespürt hat, die den Schweizer Staat umstürzen will, im Sinne Lenins. Inzwischen wollen die Revolutionäre, unter ihnen viele Juso-Funktionäre, eine eigene Partei aufbauen. Eher peinlich für die Jusos, die lauthals gegen Kontakte der Jungen SVP zur Jungen Tat krakeelen.

Wenn sich dann Peer Teuwsen in die Höhe eines Essays aufschwingen will und über «Das Ende der Leistungsgesellschaft» dilettiert, dann wünscht man sich wieder mal mehr Qualitätskontrolle bei der NZZaS. Denn eigentlich verkörpert er es selbst. Das gilt auch mal wieder ausgesprochen für das «NZZ am Sonntag Magazin». 6 Seiten über Schweizer Auswanderer; kommt davon, wenn der Stehsatz überquillt. Ein «Fotoessay» über Paris, das natürlich den Fotografen freut, den Leser weniger. Sieben Seiten dies und das; aber immerhin: die Fotos sind scharf und anständig ausgeleuchtet. Das dient als lange Einleitung zum kurzen Text einer Autorin, die erklärt, wieso sie nicht mehr in Paris lebt. Weil Saint-Germain-des-Prés halt nicht mehr so sei, wie es auch schon vor knapp zehn Jahren nicht mehr war, als sie dorthin zog.

Wir wollen das Magazin aber nicht beim geschmorten Lauch mit Haselnüssen verlassen, wo mit viel Aufwand Angekokeltes serviert wird. Sondern bei unserer Lieblingsrubrik «Konsumkultur». In all dem hier angebotenen Pipifax ragt mal wieder einer heraus:

Diese hässlichen Treter sind sogenannte Mules. Der Text dazu weist darauf hin, dass man in ihnen nicht rennen könne, da sie aus Satin sind, vertragen sie auch keinen Regen. Dafür kosten sie aber, die Inschrift «Prada» will ja bezahlt sein, schlappe 950 Franken. Immerhin pro Paar. Wobei das Magazin die giftgrüne Variante dem Leser darbietet – hoffentlich zur Abschreckung.

ZACKBUM findet dagegen: wenn schon, denn schon:

Dieser pelzige Unfall sind Mules aus Lammfell. Weil noch hässlicher, noch teurer: 1060 Franken, es gibt kein Schmerzensgeld zurück.

Rechtsverständnis

Die Sanktionen gegen Russland ritzen den Rechtsstaat.

Die Auswirkungen der Sanktionen auf die russische Wirtschaft sind sehr überschaubar. Dank Mulitmilliardeneinnahmen aus Rohstoffverkäufen in neue Richtungen klingelt das Geld in der Kasse des russischen Staates.
Die Auswirkungen der Sanktionen auf den Schweizer Rechtsstaat sind gigantisch. Und bedenklich.

Zunächst übernimmt der Bundesrat unbesehen sämtliche Sanktionen der USA und der EU. Theoretisch prüft er sie, praktisch winkt er sie durch. Damit ist nicht zuletzt die Schweizer Neutralität in Frage gestellt.

Dann haben von ihnen Betroffene keinerlei Möglichkeit zur Gegenwehr. Ein rechtsstaatlich unmöglicher Zustand. Russe, reich, Oligarch. Das genügt, damit das Eigentumsrecht ausser Kraft gesetzt wird. Schlimmer noch: gegen solche Arrestierungen oder Beschlagnahmen kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Das Buebetrickli: es handelt sich um Beschlüsse des Bundesrats. Dagegen kann kein Gericht angerufen werden, das Parlament kann auch nicht eingreifen.

Wenn sich ein Betroffener an den Bundesrat direkt wendet, werden seine Schreiben schlichtweg in den Papierkorb geworfen, Antworten gibt es nie.

All das sind rechtsstaatlich mehr als fragwürdige Zustände. Aber es geht noch schlimmer.

Da sich die Sanktionen als untauglich erweisen, werden sie ständig verschärft. Alleine die EU hat bislang 1435 Sanktionen gegen Russland erlassen. Gerade hat sich die dsyfunktionale Staatengemeinschaft auf ein 13. Sanktionspaket verständigt. Es wird wie seine Vorgänger in der EU mehr Schäden anrichten als in Russland. Es wird sicherlich ohne zu zögern auch in der Schweiz angewendet.

Rechtsstaatlich besonders empörend ist die Bestimmung, dass Schweizer Anwälte russischen Firmen nicht rechtlich beistehen dürfen. Berät ein Schweizer Anwalt eine Firma mit Niederlassung in Russland, droht ihm eine Gefängnisstrafe von maximal einem Jahr.

Das will nun ein Parlamentarier abschaffen. Dafür kassiert Beat Rieder, Mitte-Ständerat aus dem Wallis, bereits steifen Gegenwind. Er konstatiert: «Wegen des Ukraine-Kriegs werden jetzt überall Grenzen überschritten, deren Überschreiten vor einigen Jahren noch unvorstellbar gewesen wäre.»

Immerhin bekommt Rieder Unterstützung vom FDP-Vizepräsidenten Andrea Caroni, der im Tagi so zitiert wird: ««In unserem Rechtsstaat gewähren wir allen einen Rechtsbeistand. Das gilt sogar für Terroristen, Mafiosi und Kriegsverbrecher. Das können wir nicht einzig russischen Sanktionierten verwehren.» Caroni, ebenfalls Rechtsanwalt von Beruf, betont, er stehe hinter allen anderen Sanktionen. Aber diese gehe zu weit.»

Von den Befürwortern werden Feinheiten wie die angeführt, dass schliesslich nur Rechtsberatung verboten sei, käme es zu einem Gerichtsverfahren, dürfe dort ein Anwalt tätig werden. Absurde Haarspaltereien.

Noch schlimmer als diese Verletzungen des Rechtsstaats, um einen Unrechtsstaat bzw. unbescholtene Firmen und Einzelpersonen zu sanktionieren, sind die hysterischen Reaktionen der Befürworter. So sagt die SP-Ständerätin Franziska Roth im «Tages-Anzeiger»: ««Schweizerische Anwälte sollen Verbrechern und Embargo-Brechern weiterhin beim Verstecken ihrer Reichtümer helfen – das ist es, was die Motion fordert.» Dies sei nicht nur aussenpolitisch, sondern auch sicherheitspolitisch fatal: «Die Sicherheit Europas und der Schweiz hängt auch davon ab, dass die Embargo-Beschlüsse gegen die Putin-Freunde tatsächlich wasserdicht umgesetzt werden.»»

Die Sicherheit der Schweiz hängt in erster Linie und vor allem davon ab, dass sie ein Rechtsstaat ist und bleibt.

Man sieht hier nicht zum ersten Mal, wie dünn die Firnis ist, die bei vielen Menschen ihr Verhältnis zum Rechtsstaat bedeckt. Geht es um Russland, verschwindet die blitzschnell, dahinter kommt Hässliches zum Vorschein. Willkür, die Umkehrung der Unschuldsvermutung, ein Sanktionierter ist durch Zugehörigkeit zu einer Ethnie schuldig und kann nicht einmal seine Unschuld  beweisen. Rechtliche Unterstützung ist ihm auch zu verweigern, diesem Paria, diesem Verbrecher durch Nachnamen.

Solche Zustände herrschen in Unrechtsregimes wie in Russland. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Schweiz wie Russland sei. Aber die Prinzipien des Rechtsstaas sind unser einziger und letzter Schutzwall vor Faustrecht und Barbarei, vor der politischen Auslegung von Gesetz und Recht, wie es gerade in den Kram passt.

«Nur ein starker Staat kann die vereinbarten Normen durchsetzen», tönt Roth auf ihrer Webseite. Vielleicht erklärt sich ihr Ausbruch gegen fundamentale Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit so: «Bevorzugtes Essen und Getränk: Hauptsache ein Glas Rotwein, alles andere ist Beilage.»

Denn zu diesen Normen gehört, dass jeder Mensch das Recht auf die Vertretung durch einen Anwalt hat. Aber für Roth ist das offenbar eine Floskel, die man in US-Krimis hört, die aber in der Schweiz keine Gültigkeit habe. Verbrecher, Embargo-Brecher, Mörder, Pädophile – auch betrunkene Autofahrer – alle haben das Recht auf einen Anwalt. Und kann man sich keinen leisten, wird er gestellt. Punkt.

Wer hinnimmt, dass Sanktionen gegen einen Unrechtsstaat den Schweizer Rechtsstaat beschädigen, hat eigentlich im Ständerat nichts zu suchen.

 

Vorsicht, Tiefflug

Früher war ein Kommentar noch was.

Heute ist Beatrice Bösiger. Sie wurde bereits in ihrer Berichterstattung übers WEF verhaltensauffällig. Jetzt darf sie noch den grossen Schlusskommentar für Tamedia in den  Sand setzen.

Warnhinweis und Packungsbeilage für empfindliche und gendersensible Leser: ab hier wird es leicht toxisch. Das liegt aber nicht am Schreiber, sondern am zu Beschreibenden.

Denn wenn ein Kleingeist versucht, die grosse Welt in Worte zu fassen, dann wird es eher peinlich; das Wort fremdschämen stösst in neue Bedeutungsdimensionen vor.

Bösiger kommt zunächst zur umwerfenden Erkenntnis, dass «viele Teilnehmende Aufmerksamkeit statt Austausch suchten». Dabei war das WEF doch bislang dafür bekannt, dass niemand, vielleicht mit der Ausnahme von Donald Trump, hier nach Aufmerksamkeit giert, sondern alle haben früher ihr Ego zu Hause gelassen und sich in den Dienst der Sache gestellt.

Das WEF war und ist schon immer ein Jahrmarkt der Eitelkeiten, auf dem jeder Teilnehmer nur zwei Pendenzelisten abarbeitet. Wie bekomme ich grösstmögliche Performance in den Medien, und wie viele Kontakte kann ich in den wenigen Tagen knüpfen. Ist schliesslich ein sauteurer Spass.

Bösiger hingegen scheint nur eine Pendenzenliste zu haben: wie mache ich mich mit möglichst wenig Worten maximal lächerlich. Das fängt schon mit der mangelhaften Sprachbeherrschung an: «Davos hat seinen normalen Aggregatzustand zurück.» Fest, flüssig, gasförmig oder als Plasma?

«Zu unterschiedlich ging es auf der Bühne zu und her.» Unterschiedlich zu was? Meint sie vielleicht kontrovers, verschiedenartig? Man weiss es nicht, sie weiss es nicht. Wie ging es denn auf der Bühne zu und her? «So warnte der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski zwar eindringlich vor dem russischen Aggressor.» Zwar, aber? «Zuvor hatte er … einen Friedensgipfel für die Ukraine angekündigt.» Wir üben den Gebrauch des Adverbs «zwar». Oder nein, wir lassen es, hoffnungslos.

«Und auch der israelische Präsident Isaac Herzog verdammte bei seinem Auftritt den Terror der Hamas.» Wir üben den Gebrauch der Konjunktion «und auch». Oder nein, wir lassen es.

Das war dann doch recht kontrovers, oder nicht? Nicht: «Zwischendurch wurde es jedoch deutlich kontroverser.» Noch kontroverser? Ach ja, Auftritt Lieblingsfeind von Bösiger, Präsident Milei aus Argentinien. Der habe seine erste Reise ins Ausland dazu genutzt, «den Sozialismus im grossen Saal des Kongresszentrums nach Kräften zu verdammen und sämtliche staatlichen Eingriffe zu verteufeln.» Nach den Fake News über seinen Auftritt nun eine hochklassige Zusammenfassung des Inhalts seiner Rede.

Dann noch der polnische Präsident, also genauer der «rechtskonservative Duda» und der abstreitende iranische Aussenminister. «Ob derartige Auftritte dem Motto des Forums entsprechen, darf getrost bezweifelt werden.» Tja, auch wenn die Kommentatorin nicht recht bei Trost ist …

Aber immerhin, das scheint doch eine klare Position zu sein. Selenskyj und Herzog gut, Milei und iranischer Aussenminister Amir-Abdollahian schlecht. Das dürfte auch Bösiger unangenehm aufgefallen zu sein, also verwedelt sie: «Dass es in Davos Platz für unterschiedliche Ansichten und Positionen geben muss, ist klar.»

Das ist ein edler Gedanke; noch schöner wäre es, wenn die Berichterstatterin in der Lage wäre, diese unterschiedlichen Ansichten wenigstens korrekt wiederzugeben. Aber lieber mäkelt sie: «Doch das Agenda-Hopping macht das Forum beliebig. Im Kongresszentrum folgt Rednerin auf Redner, die Themen wechseln andauernd. Echter Austausch kommt bei einer solchen Übungsanlage schwerlich zustande.»

Ähm, ist es nicht Sinn der Sache, dass bei einer solchen Veranstaltung Redner auf Redner folgt? Sollte es zwischendurch Momente geben, in denen sich alle auf der Bühne umarmen? Gemeinsam den «Schacher Sepp» singen? Oder «Freude schöner Götterfunken»?

Aber gut, nun zum Wesentlichen, also zur Schweiz. Auch da hat Bösiger vielleicht eine klare Ansicht, die kann sie aber nur unklar formulieren: «Der Schweiz ist es gelungen, während des  Forums wieder eine stärker wahrnehmbare Rolle zu spielen als auch schon. Im vergangenen Jahr geriet die Schweiz wegen ihrer Haltung, die Weitergabe von Munition in die Ukraine zu ermöglichen, in die Defensive.» Ähm, mit der Ankündigung einer Friedenskonferenz, an der höchstens ein Kriegsteilnehmer anwesend sein wird? Und war es nicht die Haltung der Schweiz, die Weitergabe nicht zu ermöglichen, mit der sie in die Defensive geriet? Beziehungsweise sich gegen Anschläge auf die Rechtsstaatlichkeit und Einhaltung Schweizer Gesetze zur Wehr setzen musste?

«Gegen den Friedensgipfel, den die Schweiz für die Ukraine organisieren will, kann zumindest öffentlich niemand anreden.» Ähm, doch, Russland bezeichnet ihn als «Farce», China und die USA sagen überhaupt nichts dazu, und die Schweiz ist schon längst als neutraler Ort für Konferenzen ausgefallen, weil sie sich ohne Not an den absurden Sanktionen gegen Russland beteiligt.

Nach diesen Ritten durch holpriges Sprachgelände, bei denen die Reiterin mehrfach vom Pferd fiel, kommt nun noch die grosse Schlussbilanz, Posaunen und Trompeten, schmettert los: «Es zeigt sich, dass das Forum – auch ohne genuin wirtschaftliche Themen ganz oben auf der Agenda – ein kommerzieller Anlass ist und bleibt. Andere Erwartungen sind da schlicht zu hoch gegriffen.»

Mit dieser originellen, tiefschürfenden und geradezu vernichtenden Analyse entlässt Bösiger den verwirrten Leser. Der fragt sich nur, ob er hier absichtlich gequält wurde – oder aus Unfähigkeit. ZACKBUM ist gnädig und plädiert fürs zweite.

Qualitätskontrolle? Sprachbeherrschung? Niveau? Originalität? Widerspruchsfreiheit? Verständlichkeit? Flughöhe? Auf alle diese Fragen gibt es leider bei Tamedia eine einfache Antwort: Frau.

Von Juden und Russen

Trigger-Begriffe triggern immer.

Aus diesem Grund vermeidet ZACKBUM weitgehend  Vergleiche mit angebräunten Zeiten. Alles Wohlfeile «das erinnert an Hitler-Deutschland» ist mit äusserster Vorsicht zu verwenden. Denn das Jahrhundertverbrechen des Holocaust darf niemals relativiert werden.

Das bedeutet aber nicht, dass Israel nicht kritisiert werden darf. Hier wird die Holocaust-Keule wohlfeil eingesetzt, um eine kritische Berichterstattung über israelische Verbrechen in den illegal besetzten Gebieten totzuschlagen.

ZACKBUM hat es gewagt, die Frage zu stellen, ob Russen die neuen Juden seien. Dem wird sofort entgegengehalten, dass bislang Russen im Westen sicherlich nicht in KZs gesperrt werden oder gar vergast.

Das ist richtig, aber das ist in diesem Vergleich auch nicht enthalten. Der Vergleich in Frageform bezieht sich darauf, dass vor der Vernichtung auch bei Juden zunächst die Enteignung stand. Oder wie das Raoul Hilberg in seinem unübertroffenen Werk «Die Vernichtung der europäischen Juden» formulierte: Die Vernichtungslogik der Nazis gegen die Juden war: Zuerst «Ihr dürft nicht so sein, wie ihr seid.» Dann: «Ihr dürft nicht unter uns sein.» Schliesslich: «Ihr dürft nicht sein.»

Der Diskurs der Ausgrenzung wurde schon von Adolf Muschg als «eine Form von Auschwitz» denunziert, was zu einem Aufschrei der Betroffenen führte, aber eine völlig richtige, zugespitzte Beobachtung ist.

In unserem Artikel «Sind Russen die neuen Juden?» haben wir in vollem Bewusstsein des Minenfelds, das man mit solchen Vergleichen betritt, logisch unbestreitbar argumentiert:

Die Zugehörigkeit zur vage definierten Gruppe «reicher Russe» reicht inzwischen, um generell, nicht im Einzelfall einen «Generalverdacht» zu unterstellen. Wer alleine durch diese Eigenschaft auf eine Sanktionsliste gerät (indem er zum Beispiel mit dem Namen identifizierbar auf einer Forbes-Liste der Reichen auftaucht), dessen Besitztümer werden beschlagnahmt. Präventiv.

In Umkehr der Unschuldsvermutung. Schuldig, bis der Betroffene das Gegenteil beweisen kann. Jede Versuche der Gegenwehr, beispielsweise völlig legale Holding- oder Truststrukturen, werden als weiterer Beweis der hinterfotzigen Gerissenheit ausgelegt. Politiker fordern, dass unter Verletzung aller rechtsstaatlicher Grundprinzipien im Namen des angeblich Guten kurzer Prozess mit russischen Vermögenswerten gemacht werden soll.

Sie sollen nicht nur beschlagnahmt und enteignet werden. Sie sollen sogar als angebliche Wiedergutmachung der korrupten, autokratischen ukrainischen Regierung zur Verfügung gestellt werden. Nach der Devise: Russe, reich, Räuber. Wer Russe ist, dazu reich und im Vertrauen auf den Rechtsstaat im Westen lebt, soll erleben, dass hierzulande die Eigentumsgarantie die gleiche Gültigkeit hat wie in Russland.

Als Gipfel der Unverschämtheit haben von den Sanktionen Betroffene in der Schweiz keine Möglichkeit, sich gegen Willkürmassnahmen zu wehren. Der Rechtsweg ist ihnen verwehrt, sie können kein Gericht anrufen, um sich gegen staatliche Enteignung und Beschlagnahmung zu wehren. Der Bundesrat hat die Gewaltenteilung ausgehebelt und spielt Legislative, Exekutive und Judikative in Personalunion.

Schlimmer noch, versucht sich ein Betroffener gegen diese ohne Überprüfung übernommenen Sanktionen der EU oder der USA zu wehren, kann er nur an den Bundesrat gelangen. Der die Anfragen und Anträge nicht beantwortet und in den Papierkorb schmeisst.

Die Hysterie gegen alles Russische umfasst – eine weitere Analogie – nicht nur Oligarchen, sondern alles Russische. Kultur, Kunst, Musik, Literatur, Malerei. Alles.

Ist es nun statthaft, diese Verwilderung des Rechtsstaats, die Aufhebung der Gewaltenteilung, die Umkehr der Unschuldsvermutung, die Schuldvermutung qua Teilhaberschaft an einer stigmatisierten Gruppe, mit dem Vorgehen des Dritten Reichs in den Anfängen der Judenverfolgung zu vergleichen?

Als die Gesetze zur Enteignung von Juden erlassen wurden, als ihre Entrechtung begann, war die Wannsee-Konferenz noch in weiter Zukunft. Sind fand erst 1942 statt. Erst hier wurde aus «ihr dürft echt so sein, wie ihr seid», aus « ihr dürft nicht unter uns sein» das endgültige «ihr dürft nicht sein».

Wer den begründeten Vergleich der Behandlung von reichen Russen heute mit der Behandlung von reichen Juden damals zieht, tut nichts Unstatthaftes. Er relativiert nicht den Holocaust, weil niemand auf die Idee käme, als nächste Handlung gegen reiche Russen deren Einlieferung in Arbeits- oder gar Todeslager zu prognostizieren.

Aber die Art der Enteignung, der Entrechtung, der Aufhebung rechtsstaatlicher Prinzipien, der Ersatz der individuellen Unschuldsvermutung durch eine kollektive Schuldvermutung, eben der «Generalverdacht», das riecht nicht nur angebräunt und angebrannt, das ist bräunlich, widerlich und faschistoid.

Sind die Russen die neuen Juden?

Achtung: ein gewagter, aber begründbarer Vergleich in Frageform.

Schlupflöcher schliessen, Sanktionen verschärfen, Vermögen beschlagnahmen. Russe, reich, zwei ausreichende Gründe, den Rechtsstaat in die Tonne zu treten. Zumindest fordern das einige.

Der «Tages-Anzeiger»-Konzern hat vor der Parlamentsabstimmung über die mögliche Waffenlieferung an die Ukraine via Drittstaaten eine Kampagne gefahren, um den Befürwortern Schub zu geben. Vergeblich, die «Lex Ukraine» scheiterte im Nationalrat endgültig und ist vom Tisch.

Der Druck aus dem Ausland auf die Schweiz steigt, dass sie sich energischer an den Sanktionen gegen Russland beteiligen solle, jegliche Vermögenswerte russischer Firmen oder Personen im Zugriffsgebiet der Schweiz sollten am besten beschlagnahmt werden. So behauptet ein kleines US-Licht im «Tages-Anzeiger»: «Neutralität hilft nur noch Moskau». Die Schweiz solle alle russischen Vermögen suchen und «aktiv prüfen». Sie stünden «seit letztem Jahr unter einem Generalverdacht».

Es ist den USA – oder der EU – unbenommen, in ihren Herrschaftsgebieten ein paar rechtsstaatliche Grundsätze über Bord zu werfen. Damit beschädigen sie zwar die Fundamente des zivilisierten Zusammenlebens, aber da wollen wir uns nicht einmischen.

Wir wollen aber nochmals darauf hinweisen, dass die deutschen Rüstungsmittelexportgesetze genau wie die schweizerischen glasklar die Ausfuhr von Waffen in Kriegs- oder Krisengebiete untersagen. Natürlich auch via Drittländer, sonst hätten diese Restriktionen ja ein Loch, grösser als ein Scheunentor. Nun hält sich Deutschland nicht an seine eigenen Gesetze.

Auch das ist deren Problem, obwohl Deutschlands historisch gesehen recht kurze Geschichte als Rechtsstaat die Regierenden davon abhalten sollte, einen solchen Murks zu veranstalten. Aber immerhin hat der Schweizer Bundespräsident Alain Berset bei einem Besuch in Berlin gegenüber dem deutschen Bundeskanzler Scholz klargestellt, dass sich die Schweiz an ihre Gesetze halte. Eigentlich eine überflüssig-selbstverständliche Bemerkung. Aber nicht mehr in den heutigen Zeiten.

Auch beim Treffen von 45 Regierungs- und Staatschefs in der Moldau hat Berset dem teilnehmenden Selenskyj zu erklären versucht, was die Schweizer Neutralität ist, was in ihr erlaubt ist und was nicht. Ob das der autokratische Präsident eines zutiefst korrupten Staates verstanden hat?

Aber das ist dessen Problem. Die Schweiz hat ihre eigenen. Vor allem zwei. Nicht nur aus dem Ausland, konkret von den G-7-Staaten, wird der Druck auf die Schweiz erhöht, sich über klare Vorschriften und Gesetze hinwegzusetzen. Nach der Devise: der gute Zweck, die Bestrafung Russlands für seine Ukraine-Invasion, heilige auch schlechte Mittel. Das wird leider auch in der Schweiz von einigen Medienschaffenden befürwortet. Sowohl, was Waffenlieferungen betrifft, wie auch, was eine illegale Ausweitung der Sanktionen betrifft.

Dabei ist die unkritische und ungeprüfte Übernahme von USA- und EU-Sanktionen schon für sich rechtsstaatlich mehr als fragwürdig. Unser zweites Problem: Der Bundesrat beschliesst das in eigener Regie. Das Parlament hat kein Mitspracherecht, die Betroffenen können nicht den Rechtsweg beschreiten. Ihnen wird also ein fundamentales Recht des Rechtsstaats genommen. Jeder, der vor allem von einer staatlichen Zwangsmassnahme betroffen ist, kann sich vor Gericht dagegen wehren. Hier aber nicht.

Der Bundesrat masst sich die Kompetenzen der Legislative und der Judikative an. Wer sich mangels Alternativen als Betroffener von Sanktionen an ihn wendet, bekommt schlichtweg keine Antwort. Das ist schrecklich, eines Rechtsstaats unwürdig.

Aber das ist erst der Anfang dieses Irrwegs. Die Stimmen werden immer lauter, die fordern, dass alle jüdischen, Pardon, russischen Vermögen unter einen Generalverdacht gestellt werden. Nach der einfachen Devise: Russe, reich, Räuber.

Es gibt fundamentale Prinzipien eines funktionierenden Rechtssystems. Dazu gehört die Unschuldsvermutung. Niemand muss seine Unschuld beweisen, jedem muss seine Schuld über jeden vernünftigen Zweifel hinaus nachgewiesen werden. Im Zweifel für den Angeklagten; sollte es an seiner Schuld doch noch Zweifel geben, ist zu seinen Gunsten zu entscheiden, nicht gegen ihn. Dann braucht es einen Anfangsverdacht, und der darf nicht aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe bestehen. Solche Zustände hatten wir zuletzt in den dunklen, braunen Zeiten, als in Deutschland und darüber hinaus jeder Jude unter dem Generalverdacht stand, seine Besitztümer unrecht erworben zu haben – weshalb man sie ihm skrupellos und ohne die Möglichkeit zur Gegenwehr wegnehmen konnte.

Jüdische Vermögen standen damals auch unter einem «Generalverdacht». Besonders kritisiert wurde, dass Juden versuchten, ihre Besitztümer in Sicherheit zu bringen. Typisch, verschlagen, hinterlistig. Schon damals mit entsprechenden Konstrukten wie Trusts, Holdings und Auslagerungen. Was völlig legal war. So wie solche Konstruktionen heute völlig legal sind, auch wenn sie von Russen verwendet werden. Ausser, man kann im Einzelfall beweisen, dass es zu illegalen Taten kam. «Reicher Russe, das reicht», das kann ja nicht im Ernst das Prinzip eines Rechtsstaats sein. Auch nicht: «der wurde mal im gleichen Raum wie Putin gesichtet, das reicht doch.»

Wer so argumentiert, beschädigt den Rechtsstaat. Er wird zum Antidemokraten, wenn er darüber hinaus die Schweizer Neutralität für obsolet erklärt, Ausnahmen machen möchte. «Neutralität hilft Moskau», dieser Satz ist so dümmlich, wie wenn zu Zeiten des Dritten Reichs gesagt worden wäre: «Neutralität hilft Berlin, hilft Hitler». Natürlich hat die Schweizer Neutralität nicht dabei geholfen, Hitler zu besiegen. Aber sie hat immerhin das unbeschädigte Überleben der Schweiz ermöglicht, was bei allen unschönen Dingen damals keine kleine Leistung war.

Schon jetzt wird die Neutralität der Schweiz von Russland nicht mehr anerkannt, weil die Eidgenossen die Sanktionen übernehmen, obwohl sie nicht vom UN-Sicherheitsrat beschlossen wurden. Dass das nie passieren wird, ist keine Schweizer Schlaumeierei, sondern ein Konstruktionsfehler dieses UNO-Gremiums mit den Vetorechten der Supermächte.

Wer angesichts angeblich besonderer, spezieller, einmaliger Umstände eine Ausnahme vom Prinzip fordert, beschädigt dieses Prinzip schwer. Ohne dass damit der Ukraine gross geholfen oder Russland grosser Schaden zugefügt worden wäre.

Der Hinweis hilft sicherlich, dass das ganze Gedöns über Sanktionen und Waffenlieferungen von haargenau 10 Staaten der Welt aufgeführt wird, wenn wir die EU als eine Union betrachten. Über 160 Staaten, darunter Schwergewichte wie China, Indien oder Brasilien, haben sich dieser Politik nicht angeschlossen. Warum genau sollte es die Schweiz tun, unter Aufgabe ihrer Neutralität und ihrer rechtsstaatlichen Prinzipien?

Dieser Beitrag erschien zuerst bei Stefan Millius