Wumms: Pascal Hollenstein
Inzwischen hat die publizistische Leiter nach unten den Journalismus verlassen. Gut so.
Sein Wirken als Büttel für Jolanda Spiess-Hegglin dürfte eine wesentliche Rolle bei seinem abrupten Abgang von der zweitobersten Position im Reiche Wanner, also bei CH Media, gespielt haben.
Nach längerem Suchen wurde ein warmes Plätzchen für ihn gefunden. Pech hat das Bundesamt für Umwelt. Er wird Leiter Kommunikation. Mal schauen, wie weit diese Leiter nach unten führen wird.
Sozusagen als Restanz aus seiner unglücklichen journalistischen Tätigkeit hat nun noch der Presserat Pascal Hollenstein eine Rüge übergebraten. Wäre er noch im Amt, wäre er wohl der einzige publizistische Leiter der Schweiz, dessen Vorbildfunktion von einem Tadel überschattet würde.
So ist die Entscheidung nur noch eine Randnotiz für einen Gescheiterten. In seinem steten Bemühen, JSH so strahlend wie möglich und ihre Kritiker so hässlich wie möglich darzustellen, ging er in einer Polemik zu weit. In der Auseinandersetzung um die mögliche Publikation eines Buchs der Tagi-Journalistin Michèle Binswanger, bei der JSH einige Pyrrhussiege erzielte, behauptete Hollenstein nassforsch: «Es stehe der «Verdacht im Raum», dass Arthur Rutishauser und Binswanger ««den Gerichten als auch der Öffentlichkeit gegenüber unwahre Angaben» gemacht haben», wie der Presserat zusammenfasst.
Der Kernpunkt der unanständigen Unterstellung Hollensteins: «Wie aus der Beschwerde Spiess-Hegglins hervorgeht, steht dabei der Verdacht im Raum, dass die Tamedia-Seite sowohl den Gerichten als auch der Öffentlichkeit gegenüber unwahre Angaben gemacht hat.»
Ein starkes Stück, bei solchen massiven Anrempeleien weiss eigentlich jeder Journalist, ausser, er ist publizistischer Leiter, dass die so Angepinkelten die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten müssten.
Dazu sagt der Presserat das Nötige:
«Vor Gericht die Unwahrheit zu sagen ist im Moral- und Rechtsverständnis einer durchschnittlichen Leserin oder eines Lesers zweifellos ein gravierendes Fehlverhalten. Dass der «Verdacht» dazu im Raum steht, ist ein schwerer Vorwurf.»
Daher sei es selbstverständlich, dass die Betroffenen angehört werden müssen.
Dadurch hätte es aber sein können, dass diese flotte Rempelei nicht veröffentlicht worden wäre. Und das fand Hollenstein, auf seinem Feldzug für JSH, natürlich gar nicht gut. Also verzichtete er darauf. Das brachte ihm nun diese Rüge sozusagen post mortem ein. Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil des Presserats seinen Beitrag dazu leistet, dass Hollenstein nie mehr in den Journalismus zurückkehrt.