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Das Tamedia-Imperium zuckt zurück

Frau ist beleidigt, nimmt übel und klagt.

Nora Zukker ist «Journalistin und Moderatorin». Journalieren tut sie im Ressort «Leben» des Kopfblattsalats von Tamedia, «mehr privat» präsentiert sie sich auf Instagram:

 

Eher apokryph ist hingegen dieser Eintrag:

Seit sie sich zusammen mit Simone MeierJuden canceln») auf dem Friedhof Sihlfeld mit «einer Flasche Rosé-Champagner» die Kante gab, hat ZACKBUM ihr Schaffen als Literaturirgendwas des «Tages-Anzeigers» kritisch begleitet. Das verträgt nicht jede. Also forderte der Konzernjurist von Tamedia das letzte medienkritische Organ auf, einen Artikel vom 21. Oktober 2025, in dem Zukker eine gewisse Rolle spielt, zu löschen. Um des lieben Friedens willen kamen wir dieser Aufforderung nach.

Nichtsdestotrotz zerrte Tamedia den Herausgeber, Redaktor, Faktenchecker und Publizisten René Zeyer zuerst vor den Friedensrichter. Denn man wollte zudem noch eine Zahlung von 500 Franken und die Veröffentlichung eines Urteilsdispositivs, dass sich ZACKBUM einer «schweren Persönlichkeitsverletzung» schuldig gemacht habe. Weil Zukker mit kritischen Bezeichnungen verletzt worden sei.

Nachdem ZACKBUM der klaren Auffassung ist, dass mit der Löschung des Artikels genug Sühne getan ist, ereilte uns am 22. Juni 2026 eine Klage in gleicher Sache. Ganze 18 Seiten verbrät der Konzernanwalt darauf, umständlich und umfangreich zu behaupten, ZACKBUM habe «seit Jahren diffamierende Kommentare über Zukker veröffentlicht». Schlimmer gar: es habe sogar «äusserst diffamierende, hämische und frauenfeindliche Sprüche» gesetzt, dazu als «running gag», dass sie eine «unfähige Kulturredaktorin» sei.

Der geneigte Leser kann mit der Suchfunktion nachprüfen, ob das so ist. Allerdings ist es völlig unerheblich, denn all diese schlimmen Dinge sind gar nicht eingeklagt, sie seien nur «als Kontext» zum einzig beklagten Artikel zu verstehen, der aber – wie die Kläger selbst einräumen – am 14. November 2025 gelöscht wurde.

Der juristische Laie versucht zu verstehen: in einem umfangreichen Dossier, das der Klage beiliegt, werden alle jemals auf ZACKBUM über Zukker erschienenen Artikel dokumentiert. Sie sind aber nicht eingeklagt. Der einzige Artikel, der eingeklagt wird, existiert seit mehr als sieben (!) Monaten nicht mehr.

Neben der Genugtuungssumme verlangt die «Streitgenossenschaft» Tamedia/Zukker, dass ZACKBUM «sämtliche Verfahrenskosten» übernehmen solle. Also der übliche Versuch, einen unbequemen Kritiker mit der finanziellen Keule eins überzubraten, auf dass er die Schnauze halte.

Bis es hier zu einem Prozess oder allenfalls zu einem rechtsgültigen Urteil kommt, wird das Jahr 2026 ins Land gegangen sein. Tamedia lässt seinen Konzernanwalt diverse Stunden auf diesen juristischen Slapstick verbraten, ZACKBUM muss seinerseits die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen, weil wir uns diesen Maulkorb nicht umbinden lassen wollen.

Ist es noch Zwängerei oder schon Rechtsmissbrauch, viele Monate, nachdem der inkriminierte Artikel gelöscht wurde, ihn dennoch einzuklagen? Heilt das die angeblich schwer verletzte Persönlichkeit von Zukker? Oder bleibt sie schwer verwundet zurück, sollte das Gericht gegen sie entscheiden?

Anders gefragt: ist nicht viel von Literatur verstehen, nicht schon ausreichend? Muss sich dazu auch noch tiefe Humorlosigkeit und eine beleidigte Leberwürstin gesellen?