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Wumms: Peter Rásonyi

Der NZZ-Auslandchef als Besserwisser.

Der Internationale Strafgerichtshof in den Haag hat einen schweren Fehler gemacht. Er hat sich den Unwillen von Rásonyi zugezogen. Denn der richtet höchstamtlich: «Die Haftbefehle gegen israelische Regierungsmitglieder sind überheblich. Der Internationale Strafgerichtshof ignoriert die politischen Realitäten

Das ist zwar nicht justiziabel, aber nur deswegen, weil Dummheit nicht strafbar ist.

Die tropft aus ziemlich jeder Zeile dieses Kommentars, beim Titel angefangen: «Der ICC greift auf kontraproduktive Weise in den Nahostkonflikt ein». Wie äussert sich die? Die Juristen am Strafgerichtshof «pochen auf ihre institutionelle Unabhängigkeit, ihr juristisches Mandat und die Allgemeingültigkeit des internationalen Rechts. Das ist ein Fehler».

Diesen Satz muss man wirklich abschmecken. Die Juristen eines internationalen Strafgerichtshofs bestehen darauf, unabhängig zu sein? Ja hoffentlich, was denn sonst? Sie haben ein juristisches Mandat? Ja hoffentlich, was denn sonst? Und sie bestehen auf der Allgemeingültigkeit des internationalen Rechts? Ja hoffentlich, was denn sonst?

Das sei «ein Fehler»? Nein, der Fehler ist, dass so jemand Auslandchef bei der NZZ ist. Seine Schlussfolgerung besteht dann aus juristischen Gründen nicht Qualifizierbarem: «Die Leidtragenden werden die Menschen in Gaza sein, welche das Gericht eigentlich schützen will. Unsinniger kann sich eine internationale Organisation kaum verhalten.»

Die wirklich Leidtragenden sind die Leser der NZZ, die einmal mehr zur Kenntnis nehmen müssen, dass neben geistig Hochstehendem auch ein Sandkastengeneral mit notorisch falschen Prognosen und gelegentlich ein Auslandchef auf bedenklich niedrigem intellektuellem und moralischem Niveau schreibt. Leider das Privileg ausnützend, dass sich ja keiner traut, ihm Einhalt zu gebieten.

Nachdem er den ganzen Kommentar hindurch nur gegen die angebliche Unsinnigkeit eines Haftbefehls gegen die mutmasslichen israelischen Kriegsverbrecher gewettert hat, fällt ihm so in einem Nebensatz noch ein: «Mit Haftbefehlen gegen Netanyahu, Gallant und die Hamas-Schergen wird der ICC viel Aufsehen erregen, aber seine juristischen Ziele verfehlen, denn die Auslieferung dieser Personen ist völlig unrealistisch.»

Das ist ungefähr so intelligent wie die Behauptung, der Erlass eines Strafbefehls gegen einen flüchtigen Verbrecher verfehle seine «juristischen Ziele», wenn der sich ins auslieferungsfreie Ausland abgesetzt hat. Nach der Absurd-Logik von Rásonyi sollte die Justiz besser darauf verzichten.

Dass weder Israel, noch die USA (und auch nicht Russland) die Zuständigkeit des ICC anerkennen, muss nicht als angeblich realpolitische Tatsache hingenommen werden, sondern als das bezeichnet, was es ist: ein Skandal. Nur dank dieser Abstinenz musste ein Kriegsverbrecher wie Henry Kissinger nie befürchten, für sein Handeln haftbar gemacht zu werden. Das ist eine Schande, nichts, was man einfach so hinnehmen sollte.

Für einmal, so tief ist die NZZ gesunken, trocknet Tamedia die alte Tante ab, indem hier die richtige Meinung vertreten wird. Der Medienkonzern leiht sich zwar seinen Kommentar von der «Süddeutschen», aber den Überlegungen von Ronen Steinke merkt man an, dass der Autor im Völkerstrafrecht promoviert hat. Und deshalb zum klaren Urteil gelangt: «Diese Anklage ist richtig».

Steinke begründet das sachlogisch korrekt: «Das humanitäre Völkerrecht mit seinem zentralen Appell, Zivilisten zu schonen, bindet alle Seiten in einem Krieg, oder es ist wertlos. Es geht dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs erkennbar nicht um die Tatsache, dass Israel sich verteidigen muss. Sondern allein um die Art und Weise, wie es dies tut.»

Denn selbst diese banale Tatsache ist Rásonyi nicht geläufig: ein Kriegsverbrechen ist ein Kriegsverbrechen. Egal, aus welchen Motiven oder in welchen Zusammenhängen es verübt wird. Egal, ob es von fundamentalistischen Wahnsinnigen oder einem Regierungschef, der nicht in den Knast will, begangen wird. Egal, ob es von einer Organisation fundamentalistischer Irrer verbrochen wird, die ihr Verständnis von Demokratie damit beweisen, dass sie gewählte Volksvertreter von Dächern stürzen. Oder ob es von Vertretern eines demokratischen Staates verbrochen wird, die aus egoistischen Gründen die eigene Verfassung umbiegen wollten. So liegen sich Rásonyi und Markus Sommdie Isrealis sind die Guten») in den Armen. Was für ein trauriges Paar.

Natürlich muss der Strafgerichtshof beiden mutmasslichen Verbrechen nachgehen, wenn er genügend Indizien und Anhaltspunkte für einen Haftbefehl sieht.

Das ist ein Lichtblick. Was manchmal in der NZZ erscheint, ist eine Schande.

Die Leihmeinung

Tamedia meint immer seltener selbst.

Aber immerhin, Ronen Steinke von der «Süddeutschen Zeitung» hat doch die Lösung aller Probleme gefunden: «machen wir Schluss mit Sexismus». Und wenn wir schon dabei sind, Kriege sind auch ganz schlecht, Hunger gehört abgeschafft, und machen wir endlich Schluss mit der Klitorisbeschneidung.

Da nun bereits so ziemlich alle so ziemlich alles repetitiv zum Rammelstein-Vorfall gesagt haben, muss Steinke tief Luft holen, um nicht nur Wiederholungen beizutragen: «Eine Debatte um frauenfeindliche Rollenbilder ist notwendig

Hoppla, diese Forderung wurde nun allerdings schon bis zum Gehtnichtmehr erhoben.

Auch anschliessend bewegt sich Steinken auf ausgetretenen Pfaden:

««Ich schlafe gerne mit dir, wenn du schläfst», hat der Sänger 2020 in einem Gedicht geschrieben. «Etwas Rohypnol im Wein (etwas Rohypnol ins Glas). Kannst dich gar nicht mehr bewegen. Und du schläfst, es ist ein Segen», so liest man da, heute noch angewiderter als damals.»

Wieso «noch angewiderter»? Na, «der Vorwurf, den Frauen gegen Lindemann erhoben haben – und den er bestreitet –, ist die Überwältigung mit K.-o.-Tropfen».

Okay, ganz langsam. So wie kein Krimiautor Mordgelüste hat, so wie Edgar Allen Poe zwar ausgeklügelte Mordmaschinen erfand und sogar einen sonderlichen Mörder, so wie Stevenson weder Jekyll noch Hyde war, so wenig haben literarische Fantasien normalerweise mit den Autoren zu tun. Diese Liedzeilen angewidert oder nicht so zu zitieren, zeugt von Flachdenken.

Nun geht Steinke detektivisch dem Verdacht nach, dass hier K.o.-Tropfen zum Einsatz kamen. Aber leider: «K.-o.-Tropfen sind nur für wenige Stunden im Blut nachweisbar.» Dann geht er ins Detail: «da helfen auch die klarsten Paragrafen traurigerweise nichts, wenn die Betroffenen nicht rasch zur Polizei gelangen und dort – wichtig – ebenso rasch von der Polizei ernst genommen werden. Eine gynäkologische Spurensicherung funktioniert unter Umständen zwar noch etwas länger. Aber das hilft in einer Rockstar-Fan-Konstellation auch nicht, wenn nicht gleichzeitig die K.-o.-Tropfen nachgewiesen werden können. Weil sonst der Beschuldigte sagen kann: Das war einvernehmlich.»

Am Schluss stehe Aussage gegen Aussage. Zudem gebe es Zweifel: «Den Frauen drohen dann oft Unterstellungen, die von Beratungsstellen als «Vergewaltigungsmythen» bezeichnet werden. Wie etwa: Frauen würden sich Vorteile davon versprechen, sich als Opfer zu inszenieren. Oft ist das sexistisch und abstrus. Wer in der notwendigen, durch den Fall Rammstein angestossenen gesellschaftlichen Debatte erst auf das Strafrecht wartet, wartet am Ende vielleicht vergeblich.»

Damit unterstellt Steinke etwas gewundener, was schon andere Denunzianten getan haben: Till Lindemann ist doch wohl schuldig, nur kann man es ihm halt leider nicht beweisen. Während Frauen per Definition Opfer sind, wird Lindemann als Täter inszeniert.

Das ist nun noch knapp einen halben Schritt vor der Selbstjustiz. Denn wenn das Recht nicht greift, obwohl für Steinke die Sache eigentlich klar ist, dann muss man doch das Recht in die eigenen Hände nehmen. So wie das auch anderweitig im Tagi gefordert wird; es könne doch nicht sein, dass die beiden Konzerte in Bern einfach stattfänden. Zunächst müssten doch die «schwersten Vorwürfe» untersucht werden, aber selbstverständlich gälte die Unschuldsvermutung.

Aber eben, wer auf da Strafrecht warte, «wartet am Ende vergeblich», behauptet Steinke. Nun sind zwar die ersten Strafuntersuchungen angestossen worden. Aber Steinke weiss schon jetzt, wie sie ausgehen werden. Also was tun? Den Abbruch der Konzerttournee fordern ist das eine. Aber wie machen wir denn nun «Schluss mit Sexismus»? Wohl am besten, indem wir ein Exempel statuieren. Den Sänger unermüdlich ans mediale Kreuz nageln. Mit Andeutungen, Unterstellungen, Behauptungen, anonymen Aussagen.

Ist doch immer noch besser, als ihn gleich zu lynchen, was dieser Triebtäter doch eigentlich verdient hätte.