Manche Frauen haben nicht nur beim Parkieren Mühe
Journalistische Grundkenntnisse, professioneller Umgang mit Kritik? Ach was, das ist so von gestern.
Der verantwortungsvolle Journalist zuckt natürlich zusammen, wenn ihn diese Mitteilung ereilt: «Da einige faktische Angaben nicht stimmen, würde ich gerne mit Ihnen am Telefon besprechen, wie wir weiter verfahren.»
Aber immerhin, keine Androhung eines Mail-Battles, stattdessen ein Gespräch. Also wird ein geräumiges Zeitfenster dafür angeboten – und nicht benützt. Die Nachfrage ergibt, dass das vermeintliche Opfer einiger falscher Angaben «lange Arbeitstage» habe. Trotz Kurzarbeit bei Tamedia, aber item.
Schliesslich kommt das Gespräch doch noch zustande, und der verantwortungsbewusste Journalist gibt zu: Nach dem einleitenden Geplänkel blieb ihm kurz, aber kräftig der Mund offen. Denn die «Redaktorin Kultur und Gesellschaft» bei Tamedia enthüllte, was sie unter «falschen Angaben» versteht.
Menschlich verständlich, professionell bedenklich
Dass Aleksandra Hiltmann der Nasenstüber nicht gefallen hat, ist menschlich verständlich. Dass sie sich aber darüber aufregt, dass bei der Kritik ein doppeltes Anführungszeichen beim «Z-Wort» fehlte, das zeugt schon von einer schneeflockenartigen Sensibilität.
Nun hatte sie aber den Plural gewagt, also brauchte es schon noch wenigstens eine zweite falsche «faktische Angabe». Die fand sie in der Bezeichnung «Schlangenfrau». Das sei eindeutig eine Ehrverletzung. Ich klappte – mit einiger Mühe – den Unterkiefer wieder hoch, empfahl ihr, Hilfe zu suchen – nein, nicht solche, juristische –, was mir ein scharfes «ich lasse mich von Ihnen nicht belehren» einbrockte.
Lustigerweise gab es kein kritisches Wort von ihr über die Kritik an ihrer backfischartigen Anhimmelei der sehr realitätsfern fürs Vogue-Cover abgebildeten Angelina Jolie.
Konziliant, zuvorkommend, höflich, sensibel und verständnisvoll, wie wir bei ZACKBUM.ch sind, bot ich an, dass sie es doch mal mit einer schriftlichen «Richtigstellung» probieren solle. Die schaue ich mir dann gerne an. So verblieben wir, bis ich dann herzlich und laut lachen musste. Über das, was man heutzutage offenbar beim Tagi unter Richtigstellung versteht.
Aus einer Welt, in der wünschen wirkt
Wünschen darf man ja: «Hier die Passage. Bitte fügen Sie diese im Artikel ein.» So schwer es mir auch fällt, einer Frau eine Bitte abzuschlagen, das ging nun nicht: «Aleksandra Hiltmann legt Wert auf folgende Richtigstellung: <Zackbum schreibt, dass ich in meinem Artikel über den Sinto-Geiger Django Reinhard den Begriff «Zigeuner» ohne Kritik oder Distanzierung verwendet hätte und deshalb eine «Schlangenfrau» sei, weil ich damit meine früheren Meinungen und Überzeugungen aufgegeben hätte. Das ist alles falsch. Richtig ist, dass ich im erwähnten Titel dieses Artikels erstens das Z-Wort in zusätzliche Anführungszeichen gesetzt habe und zweitens eine erläuternde Box zum Z-Wort angefügt habe mit Fragen und Antworten, die sich kritisch mit diesem Begriff auseinandersetzen. Beides hat Zackbum unterschlagen.>»
Inzwischen neigen wir zur Auffassung, dass Hiltmann nicht nur rechtliche Hilfe benötigen könnte.