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Moritat über eine Richterin

Wenn sich viele Vorurteile bestätigen.

Ein vollgefressener Richter im Ornat sagt zur abgehärmten und spindeldürren Angeklagten, die mit einem Kleinkind währen der Weltwirtschaftskrise vor ihm steht: Wenn ich Hunger habe, gehe ich doch auch nicht ein Brot stehlen.

Es gibt dicke Richter, schreckliche Richter, Blutrichter, Nazirichter und herrische Richter. Ihre Ausbildung ist oftmals mangelhaft, ihre Gesetzeskenntnis ebenfalls. Es ist bekannt, dass in Bundesstaatsanwaltschaft und ins Bundesgericht die Mitglieder hinbefördert und nicht etwa nach Kompetenz ausgesucht werden.

Die Prozessfarce gegen den gefallenen Raiffeisen-Star. Die Prozess-Farce gegen die Verantwortlichen für das Swissair-Debakel. Die absolut unfähige Carla Del Ponte. Was in Schweizer Gerichtssälen von selbstherrlichen, arroganten, überlasteten Richtern angerichtet wird, geht auf keine Kuhhaut. Dass sie nach Parteienproporz gewählt werden und dafür eine Obolus zu entrichten haben, ist ein Skandal.

Apropos, eine Richterin und ein ganzes Gericht zeigen gerade, wie man das noch toppen kann. Es geht darum, dass es ein Kläger illegalerweise gewagt hat, ein Aufnahmegerät laufen zu lassen, während sich sein Gericht über seinen Fall beriet. In der irrigen Annahme, dass es hinter verschlossenen Türen die Sau rauslassen könne.

Was hier gesprochen wurde – und was nicht zitiert werden darf, weil die Aufnahme und ihre Wiedergabe natürlich einen Straftatbestand darstellt –, ist eine üble Karikatur all dessen, was sich der Bürger unter seriöser, anständiger, gesetzesfürchtiger Richterarbeit vorstellt. Da werden Invektiven geäussert, dazu gekichert und gegiggelt, dass es eine Unart hat. Jede Richterin mit etwas Ehre im Leib würde sich in Grund und Boden schämen, den Kopf einziehen und hoffen, dass diese Geschichte so schnell wie möglich aus der Öffentlichkeit verschwindet.

Aber weit gefehlt. Obwohl die Story sich in Windeseile verbreitete und beispielsweise auf X bis heute auffindbar bleibt, überzog Gericht und Richterin die «Weltwoche» mit Androhungen und schliesslich mit superprovisorischen Verfügungen. Obwohl das Magazin zunächst freiwillig den Namen der Richterin und ihre Zitate durch xxx ersetzt hatte.

Aber das genügte nicht, die Richterin wendet sich an eine andere Richterin und verlangt die vollständige Löschung des Artikels – was auch so angeordnet wird ohne die Gegenseite zu hören, was in solchen Fällen leider möglich ist.

Der erste Witz besteht darin, dass sich das gesamte Bezirksgericht Zürich ebenfalls als Antragsteller aufführte. Und sich darüber belehren lassen musste, dass es – mangels Rechtspersönlichkeit – gar nicht dazu berechtigt ist. Kann man sich die Peinlichkeit vorstellen, dass einem Gericht erklärt werden muss, was Recht ist und was nicht? Richterin, Gericht, deren Anwalt, was für eine (teuer bezahlte) Gurkentruppe.

Der zweite Witz besteht darin, dass die WeWo nun die Verfügung im Faksimile publiziert hat – mitsamt Namensnennung der Richterin als Antragstellerin. Mit ihrem Vorgehen hat sie genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie eigentlich wollte. Sanktionen hat sie keine zu befürchten, weil gegen sie aufgrund einer illegalen Gesprächsaufzeichnung natürlich nicht ermittelt werden kann.

Nach den Buchstaben des Gesetzes haben sich derjenige, der aufzeichnete und alle, die das verwenden, strafbar gemacht. Üble Nachrede, Beleidigung, Persönlichkeitsverletzung, unwürdiges Verhalten, ob diese Tatbestände auf die Richterin zutreffen, kann nicht beurteilt werden.

Auf der anderen Seite gibt es so etwas wie Treu und Glauben, wie Anstand, wie Würde des Amtes (das im Übrigen mit bis zu 250’000 Franken Jahreseinkommen fürstlich entlöhnt ist). Die WeWo hatte der Richterin angeboten, in einem Interview oder sonstwie zu dem Vorfall Stellung nehmen zu können. Keine Reaktion.

«Qui s’excuse s’accuse.» Offenbar ist die Richterin dieser Auffassung. Das könnte sie doch zu einem Chanson verarbeiten und dieses zweite Standbein ihrer Karriere – sie tritt im kleinen Schwarzen mit Liedern auf – ausbauen. Dem Vertrauen der Staatsbürger in die Justiz, dem Ansehen des Bezirksgerichts Zürich im Speziellen und des Richterstands im Allgemeinen wäre damit ein grosser Dienst erwiesen.

Lächerliche Justiz

Ein unverschämtes Richterkollegium schadet dem Rechtsstaat. Ungestraft.

Die Ausgangslage ist etwas verzwickt. Es geht um einen Prozess vor dem Zürcher Arbeitsgericht. Ein Angestellter wurde entlassen, er klagt wegen missbräuchlicher Kündigung und bezweifelt den angegebenen Grund, dass seine Leistung zu wünschen übrig gelassen habe.

Soweit alltägliches Juristenfutter. Nun wurden aber die beiden Streitparteien aus dem Saal gebeten, damit sich die Richterin mit ihren Beisitzerinnen beraten konnte. Nun kommen wir zum illegalen und heiklen Teil: der Kläger liess ein Aufzeichnungsgerät zurück, was ein Straftatbestand ist, weil richterliche Beratungen aus guten Gründen vertraulich sein sollten.

Also waren die Aufzeichnungen ungesetzlich, auch jeder, der sie wiedergibt, macht sich potenziell strafbar. Nun haben alle, die dieses Gespräch auf Strickler TV gehört haben (bevor auch dort die Wiedergabe wie auf allen Social Media mit einer Ausnahme gesperrt wurde), ein erschütterndes Tondokument  aus den Sumpfgebieten der Zürcher Justiz vernommen.

Denn wer meint, dass eine Richterin mit gebotenem Ernst und in seriöser Auslegung der einschlägigen Gesetze beratschlagt, sieht sich eines viel Schlechteren belehrt. Die Richterin lässt sich unflätig über den Kläger und seinen Anwalt aus, unterbrochen von quiekendem Gelächter ihrer Assistentinnen.

Die Originalaussagen und Namen sind auf X noch vorhanden, es ist hier aber nicht möglich, einen Link dazu anzugeben. Der Kläger heisst übrigens Krizanek.

Dass sich die Justiz mit allen ihren Mitteln dagegen wehrt, dass der Inhalt solcher Beratungen (oder der Name der Richterin) an die Öffentlichkeit kommen, ist verständlich. Erschütternd ist aber, welches unglaublich primitive Niveau hier zum Vorschein kommt, wenn die Pforten des Gerichtssaals geschlossen sind und sich das Gericht umbelauscht wähnt – und ungehemmt vom Leder zieht, kichert und überhaupt jede Würde des Amtes vermissen lässt. Anschliessend wird dann aber die ganze Härte des Gesetzes bemüht:

Bevor es Missverständnisse gibt: das ist kein Symbolbild für die Richterin.

Inzwischen wurde der «Weltwoche» die Berichterstattung darüber per superprovisorischer Anordnung untersagt. Dass sie bereits zuvor, nach einer ersten Drohung aus dem Bezirksgericht, den Namen der Richterin und deren Aussagen durch xxx ersetzt hatte, nützte ihr nichts.

Allerdings: nun hat die WeWo das Faksimile der Verfügung publiziert, in der der Namen der klagenden Richterin nicht abgedeckt ist. Das wird wohl durch eine weitere Verfügung hinweggefegt werden. Vielleicht sollte die Juristin ihrer zweiten Karriere als Chansonsängerin etwas mehr Aufmerksamkeit schenken, in Zukunft. Obwohl man als Bezirksrichterin bis zu 250’000 Franken im Jahr verdienen kann, was bei mediokren Leistungen kein schlechtes Gehalt ist.

Nicht medioker, sondern der völligen Lächerlichkeit preisgegeben ist das Genie am Bezirksgericht, dass dieses Gericht selbst als zweiten Antragsteller auf Löschung einsetzte. Das musste das Bezirksgericht Meilen mit einer Klatsche zurückweisen. Das Bezirksgericht als solches kann mangels eigenständiger Existenz gar nicht klagen. Das weiss eigentlich jeder, der schon mal ein Gesetzbuch in der Hand hatte. Aber auch der Anwalt der Richterin (und Kurzzeitanwalt des Bezirksgerichts) hat diesen Lapsus offensichtlich nicht bemerkt. Was für eine Gurkentruppe.