Es ist eine Sauerei
Hier gäbe es Grund zur Aufregung. Auch ausserhalb der NZZ und der «Weltwoche».
Die USA spielen Weltpolizist. Was früher Kanonenboote und der «Big Stick» waren, sind heute Sanktionslisten und der Besitz der Weltwährung Dollar.
Die NZZ konstatiert trocken: «Wer als Unternehmen oder Einzelperson auf der Sanktionsliste des amerikanischen Finanzministeriums landet, steht vor dem finanziellen Ruin.» Das geht kurzgefasst so: es gibt die US-behörde Ofac. Diese durch nichts als ein uraltes Gesetz legitimierte Dunkelkammer kann auf Anordnung des Präsidenten jede beliebige Firma, jede beliebige Person auf der Welt auf eine Sanktionsliste setzen. Darauf stehen zur Zeit rund 12’000 Personen.
Begründung: eigentlich überflüssig, es wird ein Verstoss gegen die unzähligen Sanktionen vermutet, die die USA unterhalten. In jüngster Zeit natürlich gegen Russland. Beweise, Belege, Gerichtsverfahren, Möglichkeit zur Gegenwehr? Nicht vorhanden.
Oder nur theoretisch. Denn vor einem allfälligen Ergebnis ist der Betroffene ruiniert. Denn wer auf diese Liste kommt, wird von allen Finanzinstituten gemieden, als hätte er eine ansteckende tödliche Krankheit. Konten werden begründungslos gekündigt, Kreditkarten funktionieren nicht mehr, Guthaben werden eingefroren. Denn alle Finanzdienstleister haben Schiss, dass sie sonst auch ins Visier der Amis geraten könnten.
Und die drohen dann einfach damit, die Benützung der Weltwährung Dollar zu verbieten. Können sie, und das ist der Tod innert 24 Stunden für jedes Geldhaus der Welt. Oder in den Worten der NZZ: «Experten sprechen von einer «finanziellen Todesstrafe». Selbst die staatliche Postfinance, die in der Schweiz eigentlich einen Grundversorgungsauftrag hat, bemüht sich darum, solche Kunden loszuwerden.»
Konkret geht es darum: «Was es bedeutet, als Einzelperson vom Bannstrahl der USA getroffen zu werden, erleben die Anwälte Andres Baumgartner und Fabio Delcò derzeit am eigenen Leib. Es sind ihre Namen, die seit dem 30. Oktober neu auf der Sanktionsliste der USA stehen. Sie betreuen in ihrer Anwaltskanzlei im Zürcher Kreis 1 seit Jahrzehnten vornehmlich Russisch sprechende Kunden.»
Aber im Gegensatz zu vielen anderen, die peinlich berührt schweigen und versuchen, irgendwie davonzukommen, wehren sich die beiden Anwälte: «Es gab gegen uns nie ein Straf- oder Disziplinarverfahren, geschweige denn eine Verurteilung. Weder in der Schweiz noch in den Vereinigten Staaten.»
Die Schweiz führt nur Sanktionen der EU sklavisch aus, keine der USA. Also würde das theoretisch bedeuten, dass dieser Bannfluch des Ofac in der Schweiz keine Wirkung haben dürfte. Sonst wäre das ja ein rechtsimperialistischer Übergriff in die Souveränität des Schweizer Rechtsstaats, der in seinem Wirkungsbereich keine fremden Vögte zulassen sollte.
In der Realität ist’s aber anders, die Schweizer Banken kriechen schon wieder zu Kreuze, wie der Strafrechtsprofessor Marcel Niggli auf den Punkt bringt: «Aus einer Risikoperspektive ist das Vorgehen der Banken daher verständlich, aus einer rechtsstaatlichen Perspektive ist es aber katastrophal.»
Richtig Wischiwaschi wird es, wenn der Rechtsprofessor und Bankenbüttel Peter V. Kunz das Wort ergreift: «Eine Grossmacht wie die USA kann machen, was sie will.»
Genau das ist aber das Problem. Ein Kleinstaat wie die Schweiz kann nur ihre Souveränität behaupten, wenn sie auf der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien beharrt. Denn das ist ihre einzige Waffe im Kampf gegen freche Übergriffe nach der Devise Faustrecht und Macht des Stärkeren.
Was tut also die Schweizer Regierung, um beispielsweise zu verhindern, dass diese beiden Anwälte nach Jahrzehnten unbescholtener Tätigkeit vor dem Ruin und dem Scherbenhaufen ihrer beruflichen Existenz stehen?
Sie will sich zu «Einzelfällen» nicht äussern, lässt sie durch das Seco ausrichten, legt aber Wert auf die Feststellung, dass US-Sanktionen in der Schweiz «keine Wirkung» hätten.
Das ist eine zynische Behauptung, eine Ablenkung davon, dass die Schweizer Regierung tatenlos zuschaut, wie ihre Rechtssouveränität gevögelt wird. Wie zwei Rechtsanwälte fertiggemacht werden, ohne dass sie jemals eines Vergehens oder gar Verbrechens überführt wurden, ohne dass gegen sie ein Straf- oder Zivilverfahren läuft.
Und das ist schlichtweg eine Sauerei. Eine zweite Sauerei ist, dass ausser der NZZ (und der «Weltwoche», dank ZACKBUM-Redaktor René Zeyer) kein einziges Schweizer Medium auf diesen Skandal aufmerksam macht. Dabei ist dieses Problem ein wenig wichtiger als die Frage, ob man den idiotischen Genderstern verwenden sollte oder nicht.