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Rascheln statt recherchieren

Christian Brönnimann fasst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schlecht zusammen.

Seine bravuröse Recherchierleistung besteht darin, dass er die anonymisierten Beteiligten als Familienmitglieder des reichen Russen German Chan identifiziert. Was eine Riesenleistung ist:

«A._______ (nachfolgend: Beschwerdeführer) besitzt die (…) Staatsbürgerschaft und hat seinen Wohnsitz in London. Seit dem Jahr 2017 ist er mit B._______ verheiratet. B._______ ist die Tochter von C._______.
C._______ ist ein russischer Unternehmer und Grossaktionär des Y._______ Konzerns.»

So der Auszug aus einem unlängst publizierten Urteil. Oder auf Deutsch: A ist der Schwiegersohn von Chan, der Grossaktionär der russischen Alfa-Gruppe ist und um das Datum des russischen Einmarschs in die Ukraine herum versuchte, Teile seines in der Schweiz parkierten Vermögens auf Familienangehörige zu überschreiben, bevor ihn Sanktionen ereilten.

Nun sei Chan «gemäss der EU-Sanktionsbehörde eine der einflussreichsten Personen in Russland. Er pflege «enge Beziehungen» zu Präsident Putin. Die beiden erwiesen sich «gegenseitig wichtige Dienste»», zitiert Brönnimann dackelbrav. Da solche Behauptungen auch schon in anderen Fällen nicht stimmten, hätte der Recherchierjournalist von Tamedia hier mal seinen Muskel anspannen können und nachforschen.

Aber wie bei den ausgeschlachteten gestohlenen Geschäftsunterlagen, die in Papers, Leaks und Flops verwandelt werden, ist es viel einfacher, das öffentlich einsehbare Urteil des Bundesgerichts zu referieren.

Allerdings natürlich nur die Teile, die ihm in den Kram  passen und die sein Narrativ stützen:

Es geht doch nichts über sauberen Thesenjournalismus, bei dem das Ergebnis der Recherche schon feststeht, bevor sie überhaupt begonnen hat.

Worüber sich der Beschwerdeführer, also der Schwiegersohn Chans, der die Freigabe von eingefrorenen 20 Millionen Dollar fordert, im Einzelnen beschwert, ist Brönnimann schnurzegal, diesen Teil des Urteils zitiert er nicht:

«Der Beschwerdeführer rügt eine mehrfache Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren und die überlange Verfahrensdauer. Im Weiteren beanstandet er eine willkürliche Feststellung des Sachverhalts, eine Verletzung der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit sowie die willkürliche Anwendung des Embargogesetzes und der Ukraine-Verordnung.»

Tatsächlich stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass ihm diverse Verfahrensakten dermassen geschwärzt ausgehändigt wurden, dass ihr Inhalt nicht verwertbar war. Zudem wurden erst auf mehrfaches Insistieren Akten nachgereicht: «Die im Rahmen ihrer Duplik neu eingereichten Akten erklärte sie (die Vorinstanz, Red.) mit zusätzlichen Abklärungen, die sich als notwendig erwiesen hätten.» Oder auf Deutsch: stinkt.

Das sieht auch das Bundesverwaltungsgericht so:

«Durch dieses Versäumnis wurde dem Beschwerdeführer verunmöglicht, sich zum Sachverhalt vorweg zu äussern und in wirksamer Weise an der Erstellung des rechtserheblichen Sachverhalts mitzuwirken. Die Rüge, die Vorinstanz habe die angefochtene Verfügung gestützt auf Informationen erlassen, die sie mit dem Beschwerdeführer nicht geteilt habe, ist somit begründet. Dadurch ist beim Erlass des in die Rechtstellung des Beschwerdeführers eingreifenden Entscheides sein Gehörsanspruch in schwerwiegender Weise verletzt worden.» Wumms.

Nichtsdestotrotz erkannte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Beschwerde abgewiesen werde, obwohl der Beschwerdeführer eine Vielzahl von solcher Einreden aufeinandergestapelt hatte.

Nun könnte man sagen, dass das halt die Winkelzüge von Advokaten sind, die sich in den Sold russischer Oligarchen begeben. Allerdings handelt es sich hier um Professor Dr. Peter Nobel, dem ein tadelloser Ruf wie Donnerhall vorauseilt.

Da er diesen zu verlieren hätte, kann man diesen Gerichtsfall nicht so einäugig als versuchte Rettungsmassnahmen eines «Putin-Freunds» und Oligarchen abtun, der sein sicherlich schmutzig erworbenes Geld zu Recht abgenommen bekam.

Dass das Etikett «Putin-Freund» plus der Besitz eines grösseren Vermögens, plus die russische Staatsbürgerschaft dazu ausreichen, die Eigentumsgarantie ausser Kraft zu setzen, dass die Schweiz ungeprüft die oftmals willkürlichen Sanktionsentscheide der EU übernimmt, dass auf jede Überprüfung im Einzelfall, ob der Besitz rechtens ist, verzichtet wird, ist erst der Anfang dieses Skandals.

Was Brönnimann hier abgeliefert hat, erfüllt knapp das Kriterium «gefilterte Auszüge aus einem Gerichtsurteil». Wobei er alles, was ihm nicht in seinen Thesenkram passte, einfach ausblendet.

Ein weiterer Beleg für die von ZACKBUM vorgetragene Anregung, dass das sogenannte «Recherchedesk» problemlos eingespart werden könnte, mit Ausnahme vielleicht des Volontärs. Denn solche Holzschnitzer wie Brönnimann braucht es wirklich nicht.

Korrupter Selenskyj

Die NZZ ist mal wieder vorbildlich. Bis zu einem gewissen Grad.

Die Ukraine ist eines der korruptesten Länder der Welt. Immer wieder werden Vorwürfe erhoben, dass gewichtige Teile westlicher Hilfsgelder versickern, abgezweigt werden, in den Taschen der Kamarilla um Präsident Selenskyj landen.

Auch er selbst steht unter Korruptionsverdacht, ihm wird ein Millionen-, ja Milliardenvermögen nachgesagt. Stimmt das? Ist der Präsident der Ukraine reich, sehr reich? Dieser Frage geht die NZZ verdienstvoll in einem Videocast nach. Sie macht das, worauf andere Medien mangels Masse, Willen oder Fähigkeit zunehmend verzichten. Das wäre eine Aufgabe wie massgeschneidert für das grossartige «Recherchedesk» von Tamedia gewesen. Aber das schnarcht vor sich hin, wenn es sich nicht an der Ausschlachtung von Hehlerware – gestohlenen Geschäftsunterlagen – beteiligen kann.

Im Gegensatz dazu haben Florentin Erb und Jasmine Jacot-Descombes den Versuch unternommen, Behauptungen und Gerüchten über die Vermögensverhältnisse von Selenskyj nachzugehen und sie zu verifizieren oder zu falsifizieren. Eigentlich braucht es dazu nicht mehr als solides journalistisches Handwerk. Schliesslich gibt es Selbstdeklarationen, Grundbuchämter, Bildersuche bei Google und die Nachprüfbarkeit der Echtheit von Dokumenten wie Kaufverträgen oder Quittungen.

Bei ihren Recherchen kommen die beiden NZZ-Journalisten auf ein Gesamtvermögen Selenskyjs von rund 12 Millionen Dollar. Besonders erwähnenswert ist dabei, dass eine 4,6-Millionen-Villa in Italien bis 2019, also vor den Präsidentschaftswahlen, in seinen Erklärungen auftaucht, dann aber verschwand. Wobei es allerdings nachweisbar ist, dass sie sich über Tarnfirmen immer noch im Besitz des Präsidentschaftspaares befindet.

Verdienstvoll ist auch, dass die NZZ diverse Behauptungen auf Social Media, dass dem ukrainischen Präsidenten eine Yacht und Villa in Florida, ein Konto in Costa Rica oder gar die ehemalige Villa von Goebbels in Berlin gehören sollen, als Fake News entlarvt.

Tapfer zitieren sie auch Schätzungen von «Forbes», dass der Präsident ein Privatvermögen von bis zu 30 Millionen Dollar angehäuft haben soll.

Aber wo Licht ist, da ist auch Schatten. Ein Schatten ist, dass die «Leiterin des Themenbereichs Wirtschaftskriminalistik» an der Uni Luzern ihrem Ruf nicht gerade beförderlich ist. In eingespielten Aussagen beschönigt sie die Verwendung von Trust, Holdings und anderen Tarnfirmen, die Selenskyj gehören, als durchaus legitimen Schutz von Vermögenswerten. Ob Claudia V. Brunner auch so nachsichtig wäre, wenn es sich um die Untersuchung der Reichtümer eines russischen Oligarchen handelte?

Einen zweiten Schattenwurf liefert die NZZ, indem sie behauptet, das seien vielfach höchstwahrscheinlich von Moskau gestreute Desinformationen zur Diskreditierung des ukrainischen Präsidenten und um eine Stimmung zu schüren, die gegen die weitere Unterstützung des korrupten Staates sei.

Dafür führen die NZZ-Journalisten ein Quote eines US-Politikers an, der die Falschmeldung über eine Selenskyj-Yacht aufnehme, um gegen weitere US-Hilfsgelder zu wettern. Allerdings unterschlagen sie dabei, dass der Politiker davon spricht, dass sich ein Selenskyj-Minister mit diesen Geldern eine Yacht kaufen könne. Auch nicht so die feine Art, wenn man schon gegen Fake News stänkert.

Der grösste Schatten in der Reportage liegt aber auf dem Thema, wer denn eigentlich den damaligen Wahlkampf von Selenskyj finanziert hat, wer ihn damals beriet, wer aus einem politisch unbedarften Komiker in kürzester Zeit einen versierten Politiker machte, wer sein Image schärfte und ihn zu einem Erdrutschsieg aus dem Nichts führte.

Da fällt immer der Name Ihor Kolomojskyj. Das ist einer der reichsten ukrainischen Oligarchen mit einem geschätzten Vermögen von einigen Milliarden Dollar. Er war bis zu seiner Zwangsabsetzung Gouverneur einer Provinz und Besitzer der PrivatBank und der Privatbank-Gruppe. Er finanzierte den Aufbau der faschistischen Asow-Bataillone. Er ist der Mitbesitzer einer TV-Produktionsfirma, an der auch Selenskyj beteiligt ist. Die ihren Sitz, was Brunner sicher völlig in Ordnung fände, als Holding auf einer kleinen Insel hat und deshalb auch in den Panama-Papers auftaucht.

Zu seinem Vermögen kam er, typisch für solche Oligarchen, mit – höflich formuliert – hemdsärmelig dubiosen Methoden. Zitieren wir aus Wikipedia:

«2020 ernannte ihn das internationale Zentrum für die Erforschung der Korruption und des organisierten Verbrechens zu einem der vier korruptesten Amtsträger des Jahres. Kolomojskyj habe eine „Geschichte von Unternehmensrazzien, Betrug, Unterschlagung und politischen Intrigen“ und vertrete „viele ideologische und korrupte Milliardäre, von den Koch-Brüdern bis zu Arron Banks, die die Demokratie zum persönlichen Vorteil untergraben haben“

Nachdem die PrivatBank verstaatlicht werden musste, da aus ihrer Bilanz 5 Milliarden Dollar verschwunden waren, die der Oligarch wohl auf solchen harmlosen Tarnkonstrukten wie Trusts und Holdings auf kleinen Inseln versteckt hatte und nachdem diverse Strafverfahren gegen ihn eröffnet wurden, zog sich der Oligarch sicherheitshalber für eine Weile nach Israel zurück.

Um nach dem Wahlsieg Selenskyjs wieder in Kiew Wohnsitz zu nehmen; geschützt durch eine Amnestie des neuen Präsidenten. Allerdings wanderte Kolomojskyj im September 2023 für zwei Monate in «Gewahrsam», um in Ruhe Vorwürfe von Geldwäsche und Betrug untersuchen zu können. Offenbar ist an seiner Männerfreundschaft mit dem ukrainischen Präsidenten etwas zerbrochen.

Diese Korruptionsthematik zu untersuchen, das sprengte wohl das Format – oder die Fähigkeiten – der beiden NZZ-Journalisten.

Aber immerhin, so eine Recherche ragt dennoch wie ein Leuchtturm über das oberflächliche Gewäffel der Konkurrenz hinaus.

Der linke Sexismus-Sumpf

Alle sind entsetzt, niemand hat nix gewusst. Oder doch?

In der Paradedisziplin Heuchelei werden links der Mitte mal wieder Rekordversuche unternommen. Denn es liess sich nicht länger der Deckel draufhalten, dass ein wohlangesehenes Mitglied der stramm sexismusfeindlichen Redaktionen von WoZ und «Republik» das mehr so wie Hunter S. Thompson gesehen hat, Gonzo und so. Angeblich soll er ungeniert und schriftlich davon geträumt haben, wie es denn so wäre, wenn «crazy lips» ihm einen blasen würden.

Nun ist männliches (wie auch weibliches) Balzgesäusel für Aussenstehende selten etwas anderes als peinlich und häufig Anlass zum Fremdschämen. Aber richtig peinlich wird es hier aus einem ganz anderen Grund.

Denn bislang überbieten sich die beiden Redaktionen mit Entrüstung und «Erschütterung», wobei natürlich immer die Unschuldsvermutung zu beachten sei. Aber dass so etwas möglicherweise in ihrer Mitte geschehen konnte, unglaublich. Und niemand hat’s gemerkt. Niemand hat’s gewusst. Also die «Republik» monatelang schon, aber die durfte nix machen. Und die belästigten Frauen haben schamvoll geschwiegen. Offenbar trauten sie den angeblich vorhandenen Meldestellen so wenig wie die erregten Tamedia-Journalistinnen. Oder aber, es geht hier den angeblichen Opfern in erster Linie darum, den angeblichen Täter öffentlich fertigzumachen, im Nachhinein.

Daher kann die WoZ eine grosse Portion Betroffenheit ins Netz stellen: «Die WoZ ist erschüttert über das Fehlverhalten … Die damalige wie auch die aktuelle Redaktionsleitung und Geschäftsleitung hatten bis dahin keine Kenntnis von den Vorwürfen. Auch bei der internen Personalombudsstelle für Konfliktfälle sind dazu nie irgendwelche Hinweise eingegangen.» Es handle sich allerdings um einen Vorfall aus dem Jahr 2014, verrät die WoZ noch. Also vor fast zehn Jahren; längst verjährt, nie gemeldet. Aber offenbar gilt für das Organ der humanistischen Lebensart die Unschuldsvermutung nicht mehr; ein «angeblich» sucht man vor dem «Fehlverhalten» vergeblich.

Aber wie auch immer. Wie ZACKBUM aus mehr als einer vertrauenswürdigen Quelle weiss, hat der Vorfall durchaus noch Potenzial, sich zum richtigen Skandal aufzublasen (ähm, schon wieder falsches Bild). Nicht, dass neue, schreckliche Untaten ans Licht gekommen wären. Es ist noch schlimmer.

Mit dem Fall vertraute Quellen berichten ZACKBUM, dass eine «Republik»-Redaktorin (Name der Redaktion bekannt) vor einigen Jahren bereits dieses Thema im Zusammenhang mit diesem Journalisten (Name der Redaktion bekannt) recherchierte. Allerdings als der noch bei der WoZ angestellt war. Als die Redaktorin dann die ersten Ergebnisse, die nicht sehr schön waren, präsentierte, wurde ihr von oben (Namen bekannt) bedeutet, dass diese Story keine so gute Idee sei. Denn man arbeite daran, den Journalisten von der WoZ in den eigenen Laden rüberzuholen – was ja dann auch gelang. Und da sei Wühlen in seinem etwas unaufgeräumten Triebleben nicht erwünscht.

Worauf die Story – offensichtlich – nicht erschien. Die damalige Redaktorin dementiert auf Anfrage diese Story nicht, äussert sich aber auch nicht weiter dazu. Die aktuelle Geschäftsführung (die damals noch nicht am Gerät war) eiert etwas um den heissen Brei, stellt sich aber immerhin dem Problem. Sie sagt, «dass wir im Rahmen der anstehenden internen Untersuchung jeder Art von möglichen Fällen sexueller Belästigung nachgehen werden, sowie auch der Kultur, innerhalb dieser solche Fälle überhaupt vorkommen können».

Und auf die spezifische Frage, was diesen Fall betrifft: «Nach unserem aktuellen Wissensstand hat man sich bei der Anstellung von (Name der Redaktion bekannt) mit entsprechenden Gerüchten auseinandergesetzt – ob diese Auseinandersetzung genügend war, wird die interne Untersuchung klären müssen.»

Womit nun, das ist leider das richtige Sprachbild, die Kacke echt am Dampfen ist.

Hat sie alles erfunden?

Die NZZ versucht, nicht nur den biographischen Geschichten auf den Grund zu gehen.

Und scheitert, wie Autor Lucien Scherrer unumwunden zugibt. Er hat umfangreich versucht, all die vielen romanhaft wirkenden Anekdoten aus dem Leben der Schriftstellerin Sibylle Berg zu verifizieren – oder zu falsifizieren.

Herausgekommen ist ein interessantes Feuilletonstück über die neue Fluidität, nicht nur, was die sexuelle Ausrichtung betrifft, sondern auch die eigene Biographie.

Einleitend beschreibt Scherrer die wichtigsten Eckpunkte dieser Biographie. Der schwere Autounfall: «Das Scharnier des Cabriodachs bohrt sich in ihren Kopf, bleibt kurz vor der Hirnhaut stecken. Klinisch tot wird Berg geborgen. Ihre Stirnhöhle ist seither weg, ihr Gleichgewichtssinn ebenfalls. Sie muss 19-mal, 20-mal oder auch 22-mal operiert werden, man muss ihr Plastikteile unter das Gesicht ziehen.»

Der Selbstmord der Mutter, Bergs Ausreiseantrag, direkt an den damaligen Staatschef Erich Honecker. Ihr Geburtsdatum im Jahr 1952, 1962, 1966 oder 1968. Zu all dem finden sich Angaben, oftmals von Berg selbst. Die handkehrum zugibt, dass sie das mit dem Brief an Honecker erfunden habe.

Weder für den Autounfall, noch für den Selbstmord der Mutter, noch für viele weitere biographische Anekdoten lassen sich Belege finden. Was nicht beweise, dass es nicht so gewesen sei, relativiert Scherrer vorsichtig.

Allerdings: «Belege für ihre Selbstdarstellung als DDR-Dissidentin gibt es bis jetzt keine.» Da fängt dann das Schräge an. Scherrer fährt fort: «Wer einen schweren Unfall erlebt hat, weiss in der Regel das Datum und die Uhrzeit, weil es ein Leben davor und eines danach gibt. Es gäbe Untersuchungsakten der Justiz, Polizeiberichte, Fotos, in spektakulären Fällen auch Medienberichte. Im Fall von Sibylle Berg gibt es bis dato: nichts, nicht einmal eine eindeutige Jahresangabe.»

Nun darf eine Schriftstellerin auch ihr Leben zur fiktionalen Erzählung machen, warum nicht. Als Scherrer aber Nachfragen stellt, hat Berg zunächst keine Zeit für Antworten. Als er insistiert, meldet sich ein Anwalt:

«Dieser wertet die Fragen der NZZ – gibt es Dokumente zu ihrem Unfall?, hat sie ihre Kindheit nun in Rangsdorf oder Constanta verbracht?, kann jemand ihre DDR-Biografie bestätigen? – als «verstörenden Vorstoss in die intimsten Bereiche eines Menschen» und droht mit juristischen Schritten.»

Sehr schräg wird es, wenn es um den Inhalt von Reportagen geht, die Berg geschrieben hat. 1996 ein Bericht für das damalige Magazin «Facts» über einen polnischen Massenmörder. «Der Text, den Berg schreibt, nennt alle Details aus Pekalskis Leben. Sie weiss, wie es in seinem Haus gerochen hat, was seine Opfer gedacht haben und was er beim Morden gefühlt hat und dass er sich einst eine Gummipuppe gewünscht hat. … Ein Jahr später ist Sibylle Berg für das «Zeit»-Magazin in Kambodscha, dem «Land der frohen Mörder». Zufällig sitzt sie im Strandrestaurant neben einem Anführer der Roten Khmer, der drei Touristen aus einem Zug kidnappen und hinrichten liess. Der Mörder sieht nett aus und hübsch, während des Gesprächs zermalmt er mit einer Hand ganz langsam ein grosses Insekt. … 2016 ist Sibylle Berg zufällig vor Ort, als ein islamistischer Attentäter in Tel Aviv zwei Menschen erschiesst und zehn verletzt. Sie sitzt, so schreibt sie in einem Augenzeugenbericht in der «Welt» und im «Bund», in ihrer Wohnung an der Diezengoffstrasse, rennt auf den Balkon und sieht schreiende Menschen.»

Schliesslich kam sie neulich in die Schlagzeilen, als sie sich beklagte, dass sie vergeblich 62 Wohnungsbewerbungen geschrieben habe, ein Opfer der Zürcher Wohnungsnot. «Ob es die 62 Bewerbungen wirklich gibt? Und wie gross ist die Not einer Schriftstellerin, die bestens im Zürcher Bürgertum vernetzt ist, nach eigenen Aussagen eine Wohnung im Tessin hat und von einer weiteren Wohnung in Tel Aviv schreibt?», merkt Scherrer spitz an.

Allerdings gerät Berg zumindest unter Relotius-Verdacht, was den Wahrheitsgehalt ihrer Reportagen betrifft. Sind es literarische Fiktionen, handelt es sich um Etikettenschwindel.

Aber auch dieses Thema steht natürlich unter Sexismusverdacht. Also eilt Alexandra Kedves von Tamedia der Autorin zu Hilfe:

Bei Tamedia ist man für kleine Werke niemals um grosse Begriffe verlegen. Das sei eine «Analyse», sei der NZZ-Bericht «ein Aufreger? Wir ordnen ein». Kedves, also «wir», ist ansonsten nicht so für Einordnung, eher für backfischartiges Schwärmen. So sülzte sie über die Amtseinführung von Joe Biden: «Zum Heulen schön: Was für eine Biden-Show!» – «Kehle-Zuschnür-Momente, die hier für diese so gespaltene, so wunde Nation geschaffen wurden.» – «Das rote Haarband der schwarzen Poetin und Aktivistin Amanda Gorman – der jüngsten Dichterin, die je zur Vereidigung eines US-Präsidenten auftrat

Also hat auch Kedves etwas Mühe, zwischen Realität und Schwärmerei zu unterscheiden. In ihrem grossen Berg-Verteidigungsartikel zählt sie zuerst die literarischen Meriten auf, die von niemandem bestritten werden. Dann repetiert sie auszugsweise die Ergebnisse der Recherche der NZZ. Dann geht Kedves zur freihändigen Verteidigung des nächsten Idols über: «Bezüglich ihres Privatlebens darf sie sich bedeckt halten, so wie das eine Menge Autorinnen und Autoren vor ihr taten.» Das wäre richtig, wenn nicht fast alle dieser widersprüchlichen Erzählungen über das Privatleben der Schriftstellerin – von Berg selbst stammen würden.

Dann lässt Kedves ein wenig Bildung aufblitzen. Allerdings mit ausnahmslos falschen Vergleichen. Der Verleger von «Gullivers Reisen» habe die Identität des Autors nicht gekannt. Dass es 1726 nicht sehr ratsam war, selbst romanhaft verkleidet scharfe satirische Spitzen gegen die herrschende englische Klasse zu schreiben, mag wohl auch Kedves einsichtig erscheinen. Wenn sie es denn wüsste. Dann führt sie noch die Brontë-Schwestern an, die unter Pseudonym geschrieben haben. Das hat aber nichts damit zu tun, dass sie sich bezüglich ihres Privatlebens «bedeckt halten wollten». Und schliesslich noch «der amerikanische literarische Superstar Thomas Pynchon», der sich den Medien «fast komplett» verweigere. Das ist richtig, damit steht er aber in scharfem Gegensatz zu Berg, die sich niemals den Medien verweigert.

Ausser, wenn sie mit kritischen Fragen konfrontiert wird. Dagegen urteilt Kedves nassforsch: «Die Lesenden haben kein Anrecht auf ihre private Geschichte.» Das mag stimmen, beantwortet aber nicht die Frage, ob und warum Berg bei den vielen Erzählungen über ihre Biographie geflunkert, erfunden, dazugedichtet, umgedichtet hat.

Das mag noch angehen. Sollte das auch bei ihren non-fiktionalen Reportagen der Fall gewesen sein – hier trippelt dann Kedves auf den Zehenspitzen: «Dass da eine Claas-Relotius-hafte Imaginationskraft mitgeschrieben hat, will der NZZ-Journalist nicht ausschliessen» –, gibt es ein gröberes Problem mit Sibylle Berg. Ein Problem der Glaubwürdigkeit.

Denn bei aller Liebe zum Fluiden: Claas Relotius und Tom Kummer sind eine Schande ihres Berufs, da nützt auch keine noch so verschwurbelte Erklärung oder gar Rechtfertigung etwas. Denn was sie betrieben (oder noch betreiben), ist Leserverarschung. Ein Anschlag auf die sowieso schon erschütterte Glaubwürdigkeit der Medien. Mit einem Wort: eine Schweinerei.

 

«Republik»: links überholt

Die Redaktion zerlegt sich selbst.

«Dieser Artikel ist Teil einer Artikelreihe des Republik-Magazins, welche jedoch nie erschien. Wir haben uns dazu entschlossen, die Artikel zu prüfen und fortlaufend zu veröffentlichen. Der Republik wurde die Chance gegeben, die Artikel selbst zu überarbeiten und zu veröffentlichen — dies lehnten sie aber ab.»

Das steht unter einem «Republik»-typisch länglichen Artikel über unhaltbare Zustände in der Gewerkschaft Unia. Nur ist die Artikel-Serie auf «barrikade.info» erschienen, nicht etwa in der «Republik».

Das Web-Magazin versteht sich als «eine offene Informations-Plattform, auf der alle Personen und Gruppen aktuelle Nachrichten, Analysen und Debatten aus einer emanzipatorischen und revolutionären Perspektive verbreiten können».

Dazu gehört seit dem 7. März, dass hier eine Artikelserie veröffentlicht wird, über deren Existenz in der Branche schon lange gemurmelt wurde. Denn es war bekannt, dass die «Republik» anlässlich der Affäre Burger in der mächtigsten aller Schweizer Gewerkschaften recherchiert hatte. Und beschloss, die daraus entstandenen üblichen 120’000 Anschläge in den Giftschrank zu stecken – und die Existenz der Recherche auch ZACKBUM gegenüber zu leugnen.

 

Nun ist es offensichtlich so, dass «barrikade.info» eher nicht in den Archiv-Server der «Republik» eingebrochen ist. Also muss ein mit dieser Entscheidung nicht einverstandener Mitarbeiter der «Republik» offenbar beschlossen haben, die Artikelserie anderweitig ans Tageslicht zu befördern.

Inzwischen sind alle vier Teile erschienen. Mediales oder sonstiges Echo: null. Das ist das Schicksal der meisten Artikel der «Republik», selbst wenn sie von ihr selbst veröffentlicht werden. Und was sagt das Organ der richtigen Denkungsart dazu, dass man ihm einfach Texte aus dem Archiv klaut?

Natürlich – nichts. Stattdessen braucht es die gemeinsame Anstrengung von Philipp Albrecht, Daniel Binswanger, Dennis Bühler, Lukas Häuptling, Priscilla Imboden und Karen Merkel (hier siegt das Alphabet in der Reihenfolge über Gender-Höflichkeit), um «Was sie sagten, was sie meinten, was sie verschwiegen» auf 15’288 A lähmend langweilig auszubreiten. Denn die Redaktoren haben sich gemeinsam die Pressekonferenz zur CS-Affäre angeschaut und erklären sie nochmals gaaaanz laaaangsam.

Dabei wäre es doch interessant zu wissen, was denn die «Republik» davon hält, dass sie selbst diese Langreportage einfach versenkte, dass sie nun doch das Licht der Welt erblickt und ob es sich hier nicht um einen zu ahndenden Diebstahl handle.

Es ist auf jeden Fall in der jüngeren Mediengeschichte der Schweiz einmalig, dass ein Organ eine Riesenrecherche veranstaltet, deren Existenz dann leugnet – und die offenbar schon geschriebene Version im Giftschrank einschliesst. Denn Kritik an allem Rechten, Bösen und jedem Vorkommnis, auf dem SVP draufsteht: jederzeit. Kritik an der linken Gewerkschaft Unia? Ähm, öhm, nun ja, also eher nicht.

Es ist ebenfalls einmalig, dass die in einem anderen linken Organ das Licht der Welt erblickt. Offenbar wusste die «Republik» um diesen Plan der «barrikade»-Macher – und tat das, was die «Republik» so gerne tut: wegschauen, ausblenden, ignorieren, hoffen, dass das schon vorbeigeht.

Ob das der Entwicklung dieser Zahl zuträglich ist?

Saitenstark

ZACKBUM muss hier in die Harfe greifen.

Wir loben zu wenig. Ein häufig gehörter Vorwurf, den wir hiermit entkräften. Ausnahmsweise. Aber der Anlass drängt sich auf.

Es gibt in der Ostschweizer Medienszene das «Tagblatt»-Konglomerat. Angeblich über 100 Redaktoren bemühen sich dort, neben dem fixfertig aus Aarau angelieferten Mantel Lokales zu beschreiben. Kläglich.

Es gibt «Die Ostschweiz», für die ZACKBUM-Redaktor René Zeyer schreibt, wodurch jedes Lob eine gewisse Subjektivität nicht abstreiten kann. Also fassen wir uns kurz: grossartiges Magazin, einfach spitze, unerreicht.

Dann gibt es das «Ostschweizer Kulturmagazin Saiten». Wir haben uns schon mehrfach sehr kritisch über Inhalt und Mitarbeiter geäussert. Alles Gründe, um diesmal in hemmungsloses Lob auszubrechen. Die zweiteilige Serie «Viel russische Kohle im Appenzellerland?» und «Noch mehr Kohle im Appenzellerland – und in der Stadt St. Gallen» ist ein ganz starkes Stück Recherchierjournalismus.

Hans Fässler, lediglich unterstützt von zwei Mitarbeitern und einem Recherchierfonds, hat sich auf Spurensuche nach russischen Firmen, Verwicklungen, Sitzgesellschaften und einheimischen Helfershelfern begeben. Hartnäckig, sorgfältig, wie ein Eichhörnchen hat er alles zusammengetragen, was aus öffentlich einsehbaren Quellen wie dem Handelsregister, logischen Schlussfolgerungen und hartnäckigen Nachfragen gewonnen werden kann.

Wer sich auf dem Gebiet etwas auskennt, kann ermessen, wie gross die Visualisierung aller Verästelungen, Zusammenhänge, Quellen und weltweiten Verschleierungskonstruktionen gewesen ist. Und wie Fässler wohl gelegentlich vor diesem Board stand und sich fragte, ob er das überhaupt zu Ende bringen kann – und ob jemand die beiden Riesenstücke in einer Kulturzeitschrift überhaupt lesen wird.

Es ist tatsächlich wie das Durchschreiten eines Labyrinths. Aber Fässler gelingt es, den Faden der Adriadne so zu benützen, dass man auch wieder herausfindet und (meistens) weiss, wo man gerade ist. Was auch sehr für den Autor spricht, ist die Tatsache, dass er russische Connections nicht als Minotaurus denunziert, als ob alle und alles, was mit Russland zu tun hat, alleine dadurch verdächtig, kriminell, unsauber, Putin-hörig, ungeheuerlich sei.

Natürlich bewegt er sich mit aller Vorsicht, die potenziell gefährliche Gegner und Enthüllte verlangen. Noch ist es in der Schweiz nicht so weit, dass russische oder ukrainische Zustände in den Medien herrschen. Aber alleine die Drohung mit teuren Rechtshändeln, sollte etwas Unliebsames veröffentlicht werden, reicht häufig aus, dass sogar mächtige Medienkonzerne den Schwanz einziehen und mit der weissen Flagge winken.

Also kommt zur Recherchierleistung auch noch eine Portion Mut hinzu, was sowohl den Autor wie das Organ ehrt; denn an die Kasse kämen beide.

Das ganze Elend der CH-Media-Kopfblätter vom «Tagblatt» abwärts zeigt sich an einer Parallelgeschichte. Denn das «Tagblatt» traute sich immerhin, auf einer Doppelseite eine Recherche von René Zeyer über den Sherkati-Clan in St. Gallen zu publizieren, der aus beschaulichen Villen heraus einen weltweit tätigen Konzern beherrscht, inklusive Bank und geschäftlichen Verbindungen mit Zeitgenossen und Staaten, mit denen man nicht unbedingt öffentlich gesehen werden möchte.

Sozusagen in einem Mutanfall wurde das publiziert; als aber der Clan einen Emissär aussandte, der beim Chefredaktor des «Tagblatts» vorsprach, zwar inhaltlich nichts, rein gar nichts zu bemängeln hatte, aber dennoch durchblicken liess, dass man überhaupt nicht amüsiert sei und sich ernsthaft rechtliche Schritte überlege – knickte der Chefredaktor ein und löschte den Artikel aus dem Netz.

Notabene ohne den Autor darüber zu informieren oder Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Daraufhin wurde der Artikel in identischer Form – lediglich ein Namensdreher wurde korrigiert – in «Die Ostschweiz» publiziert. Und siehe da, trotz allen Bedenken und Befürchtungen des feigen «Tagblatt» –passierte überhaupt nichts. Der Bericht über das «weitverzweigte Sherkati-Imperium» ziert weiterhin «Die Ostschweiz».

Zwei Beispiele dafür, wo heutzutage noch Recherchen durchgeführt und publiziert werden. Die grosse Freude über die Arbeit von Fässler wird nur dadurch getrübt, dass sein Mammutwerk so überdeutlich aufzeigt, wie ärmlich, wie verarmt, wie blutleer, wie mutlos all das ist, was ein Hundert von wohlbezahlten Sesselfurzern im Dienste von CH Media leisten.

Zum Fremdschämen, wie all diese Journalisten täglich vorführen, dass sie den Beruf verfehlt haben und besser Zuckerbäcker geworden wären. Oder Luftfächler. Oder Büttel.

Aber ZACKBUM lässt es sich nicht nehmen, Fässler für diese Sternstunde des Schweizer Journalismus ausdrücklich zu danken und zu gratulieren. Natürlich in der Hoffnung, dass ihm das Lob von der falschen Seite in seiner Gesinnungsbubble nicht um die Ohren geschlagen wird.

Guckloch-Journalismus

Die letzten Tag im Führerbunker. Pardon, «von Gottsteins Fall».

Das nennt man den Mund Vollnehmen. «Eine Recherche im Umfeld der Bankspitze zeichnet die letzten Tage von Thomas Gottsteins Fall nach.» Meiner Treu, da war Tamedia mal ganz nahe am Puls des Geschehens, der Mantel der Geschichte weht, Redaktor Holger Alich spielt Mäuschen unter dem Tisch der ganz Grossen, wo weltbewegende Entscheidungen gefällt werden. Eine Recherche in die Tiefen und Höhen einer Bank.

Nun ist es aber leider zunächst aufgewärmte, schaler Kaffee. «Vor knapp einem Monat kam es bei der Credit Suisse zum grossen Knall.» Wer’s nicht mitbekommen haben sollte: die CS hatte mal wieder ein desaströses Quartalsergebnis zu vermelden und trennte sich mal wieder vom CEO. Soweit gähn.

Nun aber: «Aus Gesprächen mit einem halben Dutzend Quellen aus dem Umfeld der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates lässt sich der Verlauf der Ereignisse nachzeichnen.» Wahnsinn, Quellen aus dem Umfeld. Das bedeutet schon mal: kein Mitglied von GL oder VR ist unter den Quellen. Dafür vielleicht die Putzfrau, die Bedienung der Kaffeemaschine, der Parkplatzwächter.

Aber aufgeplustert präsentiert das Alich so: «… heisst es von einem Manager mit Zugang zum innersten Machtzirkel». Mit Zugang? Darf er vielleicht den gleichen Lift wie der innerste Machtzirkel benützen?

Aber es wird noch viel intimer, wir bekommen Einblick in das Innenleben des Menschen Gottstein: «Aufgrund des Dauerstresses hat der einstige CS-Chef einige Kilo Gewicht verloren.» Noch schlimmer: ««Als ich mit ihm einmal golfen war, sah er wirklich schlecht aus», berichtet eine Quelle, die Gottstein länger kennt.» Himmels willen, dabei erfahren wir nicht mal, welches Handicap Gottstein hat. Oder ob er schlecht aussah, weil er ständig Bälle ins Rough oder in den Bunker schmetterte.

Welche intimen Details aus den letzten Tagen der Menschheit, also von Gottstein als CEO, erfahren wir noch? ««Er war nicht in der Lage, harte Themen anzugehen», berichtet ein Topmanager, der eng mit Gottstein zusammengearbeitet hat

Dieser Weichling, Warmduscher, zu sensibel für den Job. Das hat zwar nix mit den letzten Tagen zu tun, aber Alich hat noch andere Quellen erfunden, Pardon, aufgetan: «Quellen aus der Bankspitze monieren dabei aber schon länger, dass der Bankchef «oft mit Problemen ankam, aber nie mit Lösungen»

Das ist natürlich fatal, denn bekanntlich muss man sich entscheiden: ist man Teil des Problems oder der Lösung?

Wir versuchen zusammenzufassen. Die angeblich sechs Quallen, Pardon, Quellen, haben «aus dem innersten Machtzirkel» verraten, dass man dort nicht so ganz zufrieden mit Gottstein war. Sich der Wechsel an der Spitze «seit einiger Zeit abgezeichnet» habe. Wahnsinn, welch ein tiefer Einblick. Aber, wir wollen gerecht sein: wir wussten vorher nicht, dass Gottstein abgespeckt hatte und beim Golfspielen schlecht aussah. Für ihn hat Alich aber immerhin am Schluss einen Trost bereit: «Thomas Gottstein muss sich damit nun nicht mehr herumärgern.»

Wer aber tröstet den Leser, der dafür bezahlt hat, auf diese grosse Ankündigung hereinfallen zu dürfen? Der sich weiterhin mit solchen Luftnummern herumärgern muss?

Oligarch Blocher

Kleines Gedankenspiel als Anstoss für Recherchen.

Tamedia hat ein Recherchedesk. Die «Republik» fällt immer wieder mit Recherchestücken auf. Auch NZZ und CH Media, sogar die «Blick»-Gruppe tun gelegentlich das, was neben der Reportage zur Königsdisziplin im Journalismus gehört. Man wühlt sich durch Dokumente, geht Spuren nach, interviewt Auskunftspersonen, verlangt Einblicke und Zugang zu staatlichen Unterlagen.

Man leuchtet in Dunkelkammern, die vornehmste und wichtigste Aufgabe des Journalismus. Hier ist er noch vierte Gewalt. Hier kann er noch einen Unterschied zu autoritären Regimen mit Zensur machen. Also einen Unterschied zu Russland und der Ukraine, zum Beispiel. Allerdings wirft sich vor allem Tamedia, im Verbund mit vielen anderen Medien, häufig darauf, aus unbekannter Quelle zugespielte gestohlene Geschäftsunterlagen auszuwerten. Um dann Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person zu spielen.

Leaks und Papers und andere trübe Quellen

Das sind die üblen Aspekte des falsch verstandenen Recherchierjournalismus. Oder aber, Spezialität der «Republik», man stapelt Aussagen anonymer, ehemaliger Mitarbeiter einer Firma aufeinander, unterlässt, der betroffenen Bude ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben – und kräht Skandal. Bläst eine Mücke zum Elefanten auf, der dann schneller als ein angestochener Luftballon wieder zusammenschnurrt. So geschehen beim angeblichen Riesenskandal «Globe Garden». Und nicht nur dort.

Einen neuen Tiefpunkt erreichte diese Art von «Recherchierjournalismus» in einem Gewaltsriemen über eine Verschwörung angeblicher «Info-Krieger». Da gäbe es auch in der Schweiz ein «Netzwerk» rechter Medien und Publizisten, die gemeinsam Lügen, Verschwörungstheorien und Fake News produzierten. Über 30 angebliche Mitverschwörer wurden namentlich von der «Republik» aufgezählt, dazu ein rundes Dutzend Organe, die ebenfalls in dieses Kartell der dunklen Macht eingebunden seien. Allerdings: niemandem wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Keinem einzigen der namentlich erwähnten Personen oder Organe. Und lediglich mit einem einzigen angeblichen Vertreter dieser dunklen Mächte wurde gesprochen. Das ist wohl der Tiefpunkt des «Republik»-Journalismus, und wir warten gespannt, mit welchen Anstrengungen der noch unterboten werden könnte.

Gedankenspiel als Anstoss für Recherchen

Aber ZACKBUM will nicht nur kritisieren. Wir hätten auch einen konstruktiven Vorschlag. Aktuell, spannend, interessant. Machen wir dazu ein kleines Gedankenspiel. Dem alt Bundesrat, SVP-Granden und Milliardär Christoph Blocher fehlt nur eine Eigenschaft, um als Oligarch bezeichnet zu werden. Er gehört zweifellos ins Lager der Putin-Versteher, hat nichts dagegen, dass seine Tochter mit Russland geschäftet und die Aufnahme von Verhandlungen zwecks Beendigung des Ukrainekriegs fordert. Dazu ist er sagenhaft reich. Lediglich das Fehlen eines russischen Nachnamens bewahrt ihn wohl davor, auf eine Sanktionsliste der EU oder der USA zu geraten.

Nehmen wir aber mal an, sein Name stünde plötzlich auf einer solchen Liste. Wie die Namen von inzwischen Hunderten von Personen und Firmen. Das wäre doch Anlass genug, mit einer Recherche zwei banalen Fragen nachzugehen:

  1. Wie kommt man auf diese Sanktionslisten?

  2. Wie kann man sich dagegen wehren?

Ein paar kleine Hinweise. Es ist zum Beispiel bekannt, dass die US-Behörden sich auf Listen der reichsten Menschen der Welt umtun, wie sie beispielsweise vom Magazin «Forbes» geführt werden. Wer da vorkommt und einen russisch tönenden Nachnamen hat, hat eine gute Chance, sich plötzlich auf einer Sanktionsliste wiederzufinden. Das reicht als Begründung aus.

Es ist bekannt, dass in diesem Fall viele Regierungen dazu neigen, Immobilien oder Jachten als Symbol unverschämten Reichtums zu beschlagnahmen. Auch wenn die Besitzverhältnisse nicht wirklich geklärt sind. So reicht beispielsweise der Verdacht, dass eine Superjacht dem Kreml-Herrscher Putin gehören könnte, um sie zu requirieren.

Was machen Staaten mit beschlagnahmten Gütern?

Nun sind Staaten nicht dafür geeignet, ein Sammelsurium von Besitztümern zu verwalten. Alleine der Unterhalt einer grossen Jacht oder eines luxuriösen Anwesens kostet. Was soll also damit geschehen? Forderungen werden laut, dass diese Werte versteigert, verkauft werden sollen, damit man den Erlös dafür verwenden könne, den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen.

Da wäre die Recherche sinnvoll, wie sich solche Aktionen mit der Eigentumsgarantie und der Rechtsstaatlichkeit von zivilisierten Ländern vereinen lassen. Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage wird hier gehandelt? Wodurch wird sichergestellt, dass es sich nicht um willkürliche Aktionen handelt? Wie wird sichergestellt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt? Denn es gibt Oligarchen, die sämtliche dieser Kriterien erfüllen – aber nicht sanktioniert werden. Wobei der Verdacht naheliegt, dass sie eine wichtige Rolle bei der anhaltenden Versorgung westlicher Staaten mit Rohstoffen aus Russland spielen.

Schliesslich: Wie bei von den USA geführten Listen angeblicher Unterstützer des Terrorismus erhebt sich hier die Frage, wie ein Betroffener sich rechtlich dagegen wehren kann. Denn es gehört zu den eisernen Prinzipien unseres Rechtsverständnisses, dass man sich immer gegen eine Sanktion zur Wehr setzen kann. Jede Massnahme, jede Verfügung muss eine Rechtsmittelbelehrung beinhalten. Selbst eine banale Parkbusse kommt mit dem Hinweis, innert welcher Frist man sich wie bei einer zuständigen Stelle gegen die Bezahlung wehren könne.

Der Rechtsweg als Garant gegen Willkür und Barbarei

Indem man den sogenannten Rechtsweg beschreitet. Also eine unabhängige gerichtliche Überprüfung verlangt. Das kann dauern und kostet Geld. Aber ohne diese Möglichkeit wären Willkür und staatlicher Macht keine Grenzen gesetzt. Innerhalb des Rechtsstaats ist vor allem die Möglichkeit, gegen staatliche Zwangsmaßnahmen Einsprache zu erheben, der fundamentale Unterschied zu Willkür und Barbarei.

Wo und wie ein Betroffener sich gegen den Entscheid wehren kann, ihn auf eine solche Sanktionsliste zu setzen, ist nicht bekannt. Es ist nicht bekannt, welches Gericht für eine Einsprache zuständig wäre. Das ist besonders im Fall des Rechtsstaats Schweiz beunruhigend. Denn die Schweiz führt bekanntlich keine eigenen Untersuchungen oder Überprüfungen durch, sondern übernimmt fraglos Sanktionslisten, die von der EU beschlossen wurden. Ohne Einblick in die Gründe, ohne Kenntnis der Motive. Ohne Hinterfragen, Analysieren, Abklären. Obwohl diese Sanktionen dramatische Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Ihre Eigentumsgarantie wird aufgehoben. Sie verlieren schlagartig den Zugang zu Besitztümern, Vermögenswerten und Anlagen. Sind sie Besitzer von Firmen, verlieren sie die Kontrolle darüber.

Wer als Firmenbesitzer gegen Gesetze verstösst – oder zumindest in diesen Verdacht gerät –, hat ein ganzes Arsenal von Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Damit kann er sogar Sanktionen oder Bussen jahrelang hinauszögern, was sicherlich ein Ärgernis darstellt. Häufig ist es auch ungemein schwierig, persönliche Verantwortlichkeiten für grobe Fehler nachzuweisen. Deshalb ist – mit einer einzigen Ausnahme – noch nie ein Schweizer Banker persönlich haftbar gemacht worden. Obwohl hier schuldhaft Abermillionen und Milliarden verröstet wurden.

Individuell schuldhaftes Verhalten nachweisen

Aber schuldhaftes Verhalten individuell nachzuweisen, Haftbarkeit zu erstellen, das ist ungemein schwierig. Im Fall des Groundings der Swissair überschrieben einzelne der damaligen Verwaltungsräte ihre Besitztümer an Ehepartner oder Familienmitglieder. Nur für den Fall. Aber alle Versuche, persönliche Schuld nachzuweisen, Schadenersatz einzutreiben, endeten Jahre später mit Freisprüchen vor Gericht. Obwohl es offenkundig war, dass die Swissair auch mit gröbsten Managerfehlern in Grund und Boden gewirtschaftet wurde.

Aber reich, Russe, geschäftet irgendwie mit Russland, zahlt dort gar Steuern, da braucht es nur noch ein Foto, auf dem der Betroffene im gleichen Raum mit Gottseibeiuns Putin abgebildet wurde – und schon ist die Eigentumsgarantie aufgehoben, erfolgt Sanktion auf Verdacht. Rechtliches Gehör, Möglichkeit zur Gegenwehr gegenüber solch drakonischer Massnahmen? Unmöglich.

Das wäre doch ein Thema, das geradezu danach schreit, mit der geballten Recherchierkraft Schweizer Medien untersucht zu werden. Aber dieser Schrei verhallt offenbar ungehört. Kä Luscht, sagen da die Recherchegenies auf den Redaktionen. Passt nicht in unsere Narrative. Könnte Ärger geben und staatliche Behörden muff machen. In einem solch jämmerlichen Zustand befinden sich die Schweizer Medien. Sie üben Selbstzensur, da ist staatliche Zensur gar nicht nötig.

Wikipedia-Politik

Wer verfasst sie und was steht in den Wikipedia-Artikeln der Schweizer Politiker?

Eigentlich wäre das eine naheliegende Aufgabe für die wenigen verbliebenen Recherche-Journis der wenigen verbliebenen Medienhäuser.

Transparenz schaffen zur Selbstdarstellung Schweizer Politiker auf Wikipedia. Denn als Erstquelle ist das Online-Lexikon für viele unverzichtbar. Das wissen natürlich auch Politiker.

Wer verfasst, korrigiert deren Einträge? Was steht drin, was nicht? Das Recherche-Team von Reflekt hat alle 253 Artikel der Parlamentarier und Bundesräte unter die Lupe genommen.

Hier zeigen ein paar wenige Journalisten mit Pfupf, was immer noch möglich ist. Wenn man sich nicht vornehmlich mit dem eigenen Bauchnabel, dem eigenen Leiden und Genderfragen befasst.

Oder den zuvielten Meinungskommentar über Covid-19 absondert.

Stattdessen pickelharte Recherche, gute Aufbereitung und internettaugliche Darstellung.

Da wir in der Schweiz sind, kamen keine grosse Skandale zum Vorschein. Aber genügend kleine.

ZACKBUM geht vorweihnachtlich gestimmt soweit zu sagen: falls Sie schon für uns gespendet haben, wäre Reflekt eine gute zweite Wahl. Zumindest viel besser als für ein anderes Erzeugnis, das auch mit R beginnt …

Quellenstudium à la Tagi

Wer war gewalttätig? Erregte Massnahmengegner oder Agents Provocateurs? Tamedia probiert eine neue Methode der Wahrheitsfindung.

Auch Tage nach der Demo vom Donnerstag in Bern gehen die Wogen noch hoch. Wer war gewaltbereit, wer hat am Zaun gerüttelt, wer hat wen provoziert, wer hat eskaliert?

Während sich der SoBli darum kümmert, alles in einen Topf zu schmeissen, von den «Freiheitstrychlern» über Ueli Maurer bis zum Referendumskomitee, das erfolgreich 50’000 Unterschriften gegen das Milliarden-Subventionsgesetz für Medien gesammelt hat, geht Tamedia investigativ auf Spurensuche.

Im ganzen Schlamassel vom Donnerstagabend gibt es zwei Vorfälle und eine Behauptung, die besonders kontrovers dargestellt werden. Haben Gegendemonstranten der sogenannten Antifa-Bewegung gewalttätig versucht, den Demonstrationszug aufzuhalten und dabei einen Sicherheitsmann der Freiheitstrychler «mittelschwer» verletzt, wie die behaupten?

Waren es Demonstrationsteilnehmer oder Provokateure, die solange am Absperrgitter vor dem Bundeshaus rüttelten, bis die Polizei Wasserwerfer einsetzte? Wurde dabei vom Ordnungsdienst der Demonstration deeskalierend eingegriffen oder weggeschaut?

Trifft es schliesslich zu, dass ein «Sturm aufs Bundeshaus» gerade so abgewehrt werden konnte?

Zusammenfassend: Kann man aus all diesen Ereignissen schliessen, dass die «Gewaltbereitschaft» der Massnahmen-Kritiker zunimmt?

Heutzutage wird alles aufgezeichnet und ist digital vorhanden

Angesichts der heutigen Handyvideo-Kultur sollte es doch möglich sein, all die kontrovers dargestellten Vorfälle zu dokumentieren und mit Zeugenaussagen den Ablauf zu rekonstruieren. Eigentlich eine klassische Aufgabe für ein Qualitätsmedium wie die «Berner Zeitung». Oder den «Bund». Oder den «Tages-Anzeiger». Oh, das ist ja alles das Gleiche.

Nein, das war nicht am Donnerstag letzter Woche.

Macht ja nix, die Aufgabe ist klar und lösbar. Wäre. Im Titel des Tamedia-Kurzartikels wird immerhin das Problem adressiert, wie man so schön sagt:

«Nach der eskalierten Corona-Demo in Bern geben prominente Massnahmengegner linken Gegendemonstranten die Schuld für die Gewalt. Daran gibt es jedoch Zweifel.»

Lassen wir die Definition der Begriffe «eskaliert» und «Gewalt» beiseite. Also, wie spielte sich die Auseinandersetzung zwischen Gegendemonstranten der Antifa und den Manifestanten ab? Da kommt nun sicher eine Zusammenfassung der Recherche-Ergebnisse einer Zentralredaktion plus der Doppelpower von immer noch existierenden zwei Lokalredaktionen zu Bern.

So sieht es in Bern aus, wenn Gewalt eskaliert.

Zunächst schildert Christoph Albrecht ausführlich, wie die Massnahmengegner versuchten, «den Spiess umzudrehen» und anderen die Schuld für Eskalationen in die Schuhe zu schieben. Vielleicht etwas länglich, aber gut, wieso nicht. Schliesslich steigert das die Spannung auf die Ergebnisse seiner Eigenrecherche.

Leider wird die Spannung grausam enttäuscht: ««Das «Megafon» lässt an der Darstellung der Massnahmengegner jedenfalls deutliche Zweifel aufkommen. Auf Twitter hat die Zeitung aus der Berner Reitschule die Vorkommnisse vom Donnerstagabend akribisch aufgearbeitet.»

  • Wie bitte?

Lobeshymne im «Schweizer Journalist».

Kann Albrecht (29) noch für sich in Anspruch nehmen, als Kindersoldat im Lokalressort der «Berner Zeitung» mildernde Umstände einzufordern? Das höchsten journalistischen Standards und der Objektivität verpflichtete «Megafon», das Gewaltexzesse jeglicher Art und vor allem um die Reitschule herum immer klar und deutlich verurteilt hat, soll Tamedia die Recherche abgenommen haben? Auf Twitter? «Akribisch»?

Faulpelz Albrecht stört sich nicht einmal daran, dass auf dem «Megafon»-Twitterkanal die Videos über die Auseinandersetzungen zwischen schwarzem Block und Demonstranten bis fast zur Unkenntlichkeit weichgezeichnet oder verpixelt sind. Erkenntniswert, wie auch die Interpretation anderer Aufnahmen: null.

800 Abos, weitgehend anonyme Redaktion.

Man könnte fairerweise sagen, dass es weder für die Behauptung Provokateure noch für den genauen Hergang, der zur Verletzung eines Sicherheitsmannes führte, sachdienliche Hinweise gibt. Auch nicht zur Frage, ob das Sicherheitspersonal wegschaute oder Schlimmeres verhindern wollte.

Das Material ist weder akribisch zusammengestellt, noch aussagekräftig

Klar erwiesen scheint mit diesem Material nur, dass von einem drohenden «Sturm» auf das Bundeshaus nicht im Ansatz die Rede sein kann. Eine Handvoll Chaoten rüttelt am Absperrgitter, wird abgeduscht und verzieht sich. Als Höhepunkt der Gewalteskalation tritt einer sogar dreimal ans Gitter. Mit Anlauf, aber ohne Erfolg.

Ist das alles ein Beleg dafür, dass die «Gewaltbereitschaft» der Demonstranten zugenommen habe? Im Gegenteil, auf der Tonspur hört man immer wieder Rufe, sich ja nicht provozieren zu lassen. Dafür, dass sich eher konservative Manifestanten Aug in Aug mit Schwarzvermummten gegenüberstanden, ging es eigentlich wie bei der Kappeler Milchsuppe zu. Hätte nur noch ein grosser Topf gefehlt.

Aber all das wird überstrahlt von einer Bankrotterklärung des grössten Medienkonzerns der Schweiz. Echt jetzt, das ist alles, was Tamedia zur Aufklärung der Vorfälle beitragen kann? Und das soll eine Steuermilliarde an Zusatzsubventionen wert sein?

Das kann ja wohl nicht Euer Ernst sein, lieber Arthur Rutishauser, lieber Herr Supino.