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Realsatire

Es regnet und ist eher frisch. Der richtige Moment, um hitzefrei zu fordern.

Das Qualitätsorgan «Tages-Anzeiger» samt angeschlossenem Kopfblattsalat stopft das Sommerloch. Mit einem Bericht, der keine Schweissperlen auslöst, aber Lachtränen.

Endlich werden die vielen Rechte, über die der moderne Staatsbürger verfügt, um ein weiteres, brennend wichtiges ergänzt. «Brüder, zur Sonne, zur Freiheit», das war gestern. Heute gilt es, um das «Recht auf Schatten» zu kämpfen. Aber nicht etwa die schwitzenden Massen sollen das erledigen, natürlich geht es um «staatlichen Hitzeschutz». Denn der Staat ist schliesslich an allem schuld und für alles da.

Der «grüne Aktionsplan» ist allumfassend und kümmert sich schweisstreibend um jedes Detail.

Da gibt es die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung des Schutzes am Arbeitsplatz. Nicht etwa vor Ausbeutung: «Demnach müssten Arbeitgeber ab 26 Grad in Innenräumen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit ergreifen. Dazu gehören längere Pausen, kostenlose Getränke oder reduzierte Arbeitszeiten. Bei extremer Hitze soll es ein Recht auf Homeoffice geben.»

Kleine Frage: existiert das im Glashaus an der Werdstrasse? So wie ZACKBUM Big Boss Pietro Supino kennt: eher nein.

Nun ist es beim Home Office allerdings so, dass auch dort der Arbeitnehmer, Pardon, der Arbeitnehmende, unter Hitzewallungen leiden könnte. Da ist der Hausbesitzer, bzw, der Vermieter, bzw. der Vemietende gefordert:

«Vermieter sollen eine Mietzinsreduktion von zehn Prozent gewähren müssen, wenn es in einer Wohnung zu warm wird.»

Während aber Unternehmen sich bei finanziellen Einbussen durch Arbeitsunterbrüche an der Schlechtwetterversicherung schadlos halten können, dürfen Vermieter entschädigungslos weniger Miete kassieren. Wollen sie das vermeiden, sollen sie gefälligst besser isolieren.

Dann wird es leicht widersprüchlich: «Falls Gebäudesanierungen nicht rasch genug möglich sind, sollen Klimaanlagen installiert werden. Dabei handelt es sich für die Grünen um eine «Zwischenlösung», für die ebenfalls Bundesgelder eingesetzt werden sollen.» Gut, dass Klimaanlagen ohne Strom laufen.

Auch an die Benützer des ÖV ist gedacht: «Im öffentlichen Raum wird ein Recht auf Schatten gefordert: Wartezonen an ÖV-Haltestellen müssten zwingend beschattet werden.»

Dann kommt doch noch ein heisser Hauch Klassenkampf auf: «Wir lehnen eine Schweiz ab, in der sich die Reichen vor der Hitze schützen können, während Menschen ohne Privilegien unter den schädlichen Konsequenzen des Klimawandels leiden», sagt Grüne-Präsidentin Lisa Mazzone.

Um mit einem Appell an unsere Mitmenschlichkeit zu enden: «Bei Hitzewellen darf kein Mensch allein zu Hause vergessen werden

Natürlich ist weder die Freiheit noch das Recht unbegrenzt. Arbeitgeber müssen ab 26 Grad in Innenräumen Schutzmassnahmen ergreifen. «Schwere Arbeiten im Freien» sind ab 30 Grad zu unterlassen oder müssen «zumindest angepasst werden». Zum Beispiel, indem neben jeden Bauarbeiter ein Sonnenschirmträger platziert wird.

Nun kommen wir aber zum heiklen Punkt der ganzen Angelegenheit: «Betriebe sollen zur Temperaturerfassung verpflichtet werden

Da dürften sich hitzige Diskussionen entspannen, ob diese Grenzwerte überschritten sind oder nicht. Der Mieter verlangt vom Vermieter eine Reduktion, nachdem er sein Thermometer kurz mit dem Feuerzeug behandelt hat. Der Vermieter holt seins aus dem Kühlschrank und sagt: nix ist.

Bevor dieser Wahnsinn umgesetzt werden könnte, müsste der Staat, wer denn sonst, zunächst ein paar Millionen geeichte Wärmemessgeräte abgeben. Gratis, versteht sich.

Konfliktträchtig ist auch die Frage, wie sich das Recht auf Schatten im öffentlichen Raum messen – und einfordern lässt. Mich hat bei der Tramhaltestelle ein Sonnenstrahl am Hinterkopf gekitzelt. Ist das bereits genügend Grund für eine Beschwerde, gar für Schadenersatz? Steigt ein Bauarbeiter in einen Schacht, in dem es angenehme 23 Grad sind, muss er dann beim Erreichen der Oberfläche mit 32 Grad sofort die Arbeit einstellen? Oder wieder zurückkriechen?

Wo es Rechte gibt, gibt es auch Pflichten. Kann man dem Passanten zumuten, einen Umweg von zwei Metern zu machen, um den Schatten eines Baumes auszunützen? Könnte der Mieter allenfalls den meist kühlen Keller aufsuchen, oder wäre das unzumutbar?

Wer einen solchen Plan entwickelt, der hat zu lange ohne Schutz in der Sonne gelegen. Wer ihn umkommentiert publiziert, hätte besser hitzefrei verlangt.