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Reisefreiheit und Impffreiheit

Wie steht es eigentlich mit ein paar Grundrechten und was sagen die Medien dazu?

Immerhin: innerhalb der Schweiz darf man frei reisen. Bislang. Zurzeit. Kann sich alles ändern. Bei der nächsten Welle. Oder davor. Oder danach. Oder so.

Natürlich ist es jedem Schweizer unbenommen, ob er sich impfen lassen will oder nicht. Sonst wäre das ja ein Impfzwang, und der verträgt sich nun schlecht mit einer freiheitlichen Gesellschaft, wo nicht einfach zwangsweise neue Vorschriften erlassen werden können.

Oder so. Nun ist es aber so, dass die Freiheit, sich nicht impfen zu lassen, keine unbegrenzte ist. Beispielsweise nicht über den Wolken. Wer nicht riskieren will, nur einen Teil seiner geplanten Flüge antreten zu können, wer nicht riskieren will, zwar anzukommen, aber dann nicht mehr weg, der impfe sich besser.

Spielregeln während des Spiels ändern

Besonders putzig ist dieser rechtliche Wildwest dann, wenn während eines Ferienaufenthalts die Spielregeln geändert werden. So gibt es zurzeit deutsche Touristen, die frohgemut nach Portugal aufbrachen. Einreise kein Problem, Rückreise nach Deutschland kein Problem. Hops, während man sich die protugiesische Sonne auf den Bauch scheinen liess, doch ein Problem, Neuerdings verlangen diverse deutsche Bundesländer eine 14-tägige Quarantäne für Rückkehrer aus Portugal.

Dumm gelaufen, wieso machen Deutsche auch nicht Ferien einfach in Deutschland? Ach so, weil es da auch je nach Bundesland der Herkunft und des Ziels die eine oder andere Hürde gibt? Die sozuagen mobil verschoben wird, je nach Lust und Laune und Willkür? Na ja, Ferien werden überschätzt. Geht doch auch auf dem Balkon. Oder in der Badeanstalt. Wieso muss man auch immer fortgehen?

Aber freie Schweizer dürfen immerhin noch frei von St. Margarethen nach Genf reisen, von Basel nach Chiasso. Das ist schön. Das Betreten des Auslands ist allerdings (immer Status jetzt, kann sich jederzeit ändern) mit einigen kleinen Hindernissen versehen.

Frei nach Radio Eriwan

Da gilt die Ansage von Radio Eriwan: im Prinzip ja. Im Prinzip ist Tourismus in EU-Europa möglich. Denn es gibt ab 1. Juli den EU-Gesundheitspass. Aber das Schweizer Covid-19-Zertifikat ist nicht anerkannt, sorry, hättet halt dem Rahmenvertrag zustimmen sollen, ihr renitenten Schweizer.

Zunächst die gute Nachricht: Schweizer dürfen ohne Quarantäne in die Schweiz zurückreisen. Ausser aus Grossbritannien. Ohne Impfung heisst’s da: Quarantäne. Sorry, ist halt so.

Wie steht’s mit dem Ausreisen?

Wer zurückreisen will, muss zuerst ausreisen. Nehmen wir mal die umgebenden Länder.

Frankreich: im Prinzip ja. Allerdings: bitte nur mit negativem Test oder mit Impfnachweis. Plus ausgefülltem Formular, in den letzten 14 Tagen keine Covid-Symptome und auch keine Kontakte mit infizierten Personen gehabt zu haben. Plus negativem Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden.

Italien. Im Prinzip ja. Allerdings muss man hier ein sogenanntes «europäisches digitales Passagier-Lokalisierungsformular» ausfüllen. Plus negativen Test, per favore.

Deutschland. Im Prinzip ja. Allerdings: Flugreisende haben einen negativen Test vorzulegen. Näheres regeln dann die Bundesländer, je nach Tagesform und Lust und Laune.

Österreich. Im Prinzip ja. Aber mit negativem Testergebnis im Gepäck. Wer das nicht hat, immerhin, kein Problem: das kann dann bis zu 24 Stunden nach der Einreise vor Ort nachgeholt werden, allerdings nur bei Voranmeldung. Pre-Travel-Clearance nennt das der Österreicher.

Endlich kommt der Thrill beim Reisen zurück

Man kann’s auch positiv sehen: endlich wird Reisen wieder etwas abenteuerlich. War doch langweilig, dass Schweizer im europäischen Hause, zumindest im Schengenraum, problemlos und frei reisen konnten. Keine Hürden, keine Hindernisse, kein Visum, überall die gleiche Währung, gähn.

Heutzutage kommt doch Stimmung und Spannung beim Grenzübertritt auf. Hat man alle Papiere dabei? Darf man die Grenze überqueren und das längst gebuchte Ferienziel ansteuern? Oder nicht? Hilft jammern? Ein Bakschisch? Die Suche nach einem unbewachten Grenzübergang? Das Planen von Alternativrouten? Oder sollte man es gleich lassen?

Was sagen eigentlich unsere kritischen Medien zu diesem Stacheldrahtverhau aus verschiedenen Vorschriften, Bedingungen, auszufüllenden Formularen, wechselnden Vorschriften, fehlender Rechtssicherheit?

Ach, die Debatte über die Verwendung des Gendersternchens in der Schule, in amtlichen Schreiben, in den Medien selbst, das ist doch ein Thema, das viel mehr Aufmerksamkeit verdient. In den letzten 30 Tagen zählen wir 304 Treffer für den Suchbegriff «Genderstern» in der SMD. Für «Einreiseregeln» sind es 250. Man muss halt Prioritäten setzen. Völlig klar.