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Wenn die Lüge zur Weltordnung gemacht wird

Dann wären aufklärende Medien und tapfere Journalisten gefragt.

Mit diesem Aufschrei endet Franz Kafkas «Prozess». Vielleicht erinnert sich der eine oder andere mit Restbildung.

Natürlich gab es noch nie in der Geschichte einen staatlichen Raubüberfall, der völlig unmaskiert und offen so bezeichnet wurde. Es wurde unablässig geholfen, befriedet, eingegriffen, dem Recht, der Moral, dem Anstand, der Sitte und überhaupt dem Weltfrieden gedient. Es wurde gelogen, dass sich die Balken biegen.

In diesem Sinne ist Donald Trump von erfrischender Offenheit. Er gewährte einem seiner Erzfeinde, der «New York Times», ein zweistündiges Interview. Obwohl er sie ständig beschimpft und für tot erklärt.

Aber item, er wurde gefragt, ob und wie und wodurch eigentlich sein Handeln als mächtigster Mensch der Welt begrenzt werde und ob es Grenzen für seine weltweiten Befugnisse gebe, beispielsweise durch internationale Gesetze oder Regeln. Seine Antworten muss man im Original und in der Übersetzung geniessen:

I don’t need international law. I’m not looking to hurt people.“
(„Ich brauche kein internationales Recht. Ich habe nicht vor, Menschen zu schaden.“)

Wie immer haut er hier einen raus und überlegt sich anschliessend, wie er das wieder einfangen und vernebeln kann. Also räumt er ein, dass sich auch die US-Regierung an internationales Recht halten müsse. Aber:

It depends what your definition of international law is.
(„Es hängt davon ab, was Ihre Definition von internationalem Recht ist.“)

Seine Definition ist sicherlich: internationales Recht ist, dass ich recht habe.

Also verwendet er seine Macht grenzenlos? Aber nein, es gibt da was:

Yeah, there is one thing. My own morality. My own mind. It’s the only thing that can stop me.“
(„Ja, es gibt eine Sache: Mein eigener Sinn für Moral, mein eigener Verstand. Das ist das Einzige, was mich stoppen kann.“)

Wenn der Sinn für Moral eines notorischen Lügners, Gauners und Mafioso mit starkem Hang zur hemmungslosen Selbstbereicherung das einzige ist, was ihn stoppen kann, dann gute Nacht.

Seine letzte offenkundige und geschmacklose Lüge: er behauptet, er habe das Video gesehen, dass die Ermordung von Renee Nicole Good durch einen ICE-Beamten zeigt. Das sei Notwehr gewesen, die Frau habe den Beamten nicht nur angefahren, sondern überfahren. Völliger Blödsinn.

Es wäre so interessant wie zwecklos, Trump zu fragen, was er denn eigentlich unter Moral versteht. Ob ihm der kategorische Imperativ von Kant ein Begriff sei (nein, das wäre nicht mal eine Scherzfrage).

Oder ob ihm der Unterschied zwischen Moral und Ethik bekannt ist. Oder ob er zustimmen würde, dass moralische Prinzipien einer regelbasierten Ordnung der letzte und einzige Schutzwall zwischen uns und Willkür, Faustrecht und Barbarei ist.

Nun gibt es sogenannte Pragmatiker, Realisten und Dummschwätzer, die behaupten, dass Appelle an moralische Prinzipien, das Völkerrecht oder das Einhalten von Regeln ja gut und schön sei. Dadurch fühle man sich sicherlich besser, aber man müsse doch einfach zur Kenntnis nehmen, dass das bloss zwecklose Appelle seien. Machtpolitik, die Machtpolitik einer Grossmacht habe sich noch nie daran gehalten.

Zunächst einmal machte ZACKBUM ein Kommentator auf dieses Gedicht von Erich Kästner aufmerksam:

Gesang zwischen den Stühlen

Zur Macht gelangt nur, wer die Macht begehrt
Ihm winkt sie zu. Ihm gibt sie dunkle Zeichen.
Und ihm befiehlt sie, eh sie ihm gehört:
«Stell unser Bett auf einen Berg von Leichen!»
Die Macht liebt den, der sie entehrt.
Denn sie ist eine Hure ohnegleichen.
Sie liebt die Mörder, und sie schläft mit Dieben.
Schaut in die Bücher! Dort stehts aufgeschrieben!

Das ist das eine mit der Macht. Das andere ist: all diese sogenannten Realisten und Pragmatiker haben natürlich völlig unrecht, sie sind lediglich denkfaule Opportunisten.

Denn vor nicht allzu langer Zeit gab es in Europa absolutistische Herrscher, gesalbte Könige und Kaiser, die sogar behaupteten, ihre allumfassende Macht sei ihnen von Gott höchstpersönlich verliehen worden. Und jedes Aufbegehren dagegen sei nicht nur sinnlos, nutzlos, zwecklos, sondern auch noch ein Verstoss gegen die göttliche Ordnung, der streng bestraft werden müsse.

Auch damals gab es flexible Pragmatiker, die behaupteten, dass das zwar nicht schön sei, aber eben die Realität, und da könne man nichts machen; Appelle an moralische oder andere Prinzipien seien zwar erhebend, aber völlig sinnlos.

Und siehe da, dann endeten sogar einige dieser absolutistischen Herrscher unter dem Fallbeil, wurde ihre allumfassende Macht in die Schranken gewiesen.

Trotz alledem. Hier wiederholt sich die Geschichte wieder und wieder.

Aber neben all den Jammerlappen im Journalismus, die ihre Wehwehchen und ihr Unwohlsein und ihr Leiden öffentlich und gutbezahlt ausführen: die Schar der Aufklärer und Kämpfer hat sich leider nicht vergrössert in den letzten 250 Jahren …

Wumms: Jan Böhmermann

Schweizer Humoristen und der Brachialsatiriker aus Deutschland haben eins gemeinsam.

Scherze über andere und auf Kosten anderer machen: das ist die Lieblingsbeschäftigung aller Kabarettisten und Humoristen. Besonders brutal geht dabei Jan Böhmermann vor, der in seiner Show im deutschen Gebührensender regelmässig alle und alles vorführt, was nicht in seine sehr kleine Gesinnungsblase passt.

Dabei raunzt er auch schon mal unappetitlich mit einem Schmähgedicht den türkischen Präsidenten an. Sein Vorteil dabei: seine Gerichtskosten übernimmt der Gebührenzahler. So prozessierte er hier bis zum Bundesverfassungsgericht hinauf, ob er lyrisch wertvolle Zeilen wie «Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner» wiederholen darf oder ob sie verboten bleiben.

Das Ende beschrieb die FAZ in gültigen Worten: «Eindeutiger als Jan Böhmermann kann man vor dem Bundesverfassungsgericht kaum scheitern. Am Ende des bald sechs Jahre alten Rechtsstreits steht so der schlichte Satz: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.“»

Nun kann man hier allenfalls vom Ausloten der ewigen Frage sprechen, was Satire darf – und was dann doch nicht. So kleinkariert, wie er eigentlich ist, kommt Böhmermann allerdings in einem zweiten Streitfall rüber, den er ebenfalls krachend verloren hat.

Böhmermann hatte in seiner Fernsehsendung über »Beewashing« berichtet und damit u.a. die Praxis kritisiert, Bienenvölker an Unternehmen zu vermieten, damit diese sich mit dem Anschein des Engagements für Nachhaltigkeit schmücken könnten. Dabei hatte er eine sächsische Bio-Imkerei namentlich erwähnt, mitsamt Logo und Foto des Geschäftsführers.

Der spannte nun seinerseits einen satirischen Muskel an, indem er sogenannten Beewashing-Honig vertrieb, den er auch als «Böhmermann-Honig» bezeichnete und ihn mit Böhmermann als «führenden Bienen- und Käferexperten» auch mit Bild bewarb.

Gut gegeben, hätte wohl ein souveräner Mensch gedacht. Eilantrag, jegliche Werbung mit meinem Bild und Namen sind zu verbieten, Persönlichkeitsverletzung und überhaupt, japste Böhmermann. Und scheiterte damit vor dem Landgericht. Ist ja nicht mein Geld, dachte Böhmermann und rekurrierte ans Oberlandesgericht.

Das beschloss sicherheitshalber mit der Massgabe, dass es gegen sein Urteil keine Rechtsmittel mehr gebe, dass das erstinstanzliche Urteil völlig korrekt war. Nochmals eine Doppelklatsche für Böhmermann.

Was ist von einem Komiker oder gar Satiriker zu halten, der vor laufender Kamera gewaltig austeilt, aber höchst empfindlich reagiert, wenn er mit seinen eigenen Waffen bekämpft – und geschlagen wird?

Genau, der ist nicht mal ein Witz. Der ist blamiert und disqualifiziert. Wieso erinnert er einen dabei an Mike «Arschloch» Müller?

Unfair-Media

Neues Altes von der Gurkentruppe.

«Fairmedia» war angetreten, als durchsickerte, dass Gottseibeiuns Christoph Blocher die «Basler Zeitung» gepostet hatte. Unter der Leitung von Markus Somm verwandelte sich das Blatt in eine muntere Plattform für verschiedene, aber lautstarke Meinungen und wurde als SVP-Postille geschmäht. Dabei war die Haltung viel liberaler als die von Tamedia. Beweis: in der BaZ durfte René Zeyer ungeniert und unzensiert publizieren, sehr zum Missfallen der damals noch mächtigen Credit Suisse und des Fürstenhofs zu Liechtenstein.

Tempi passati, die BaZ ist nun Teil der Einheitssauce aus dem Hause Tamedia, Zeyer durfte seinen allerletzten Artikel noch knapp vor Torschluss publizieren, seither niemals mehr in der BaZ.

Die «TagesWoche» ist inzwischen kläglich eingegangen, «Fairmedia» existiert kläglich weiter und war schon mehrfach im Fokus der Kritik von ZACKBUM. Denn «Fairmedia» hält sich selbst nicht an seine eigenen, grossspurig vorgetragenen Regeln.

Das «Kompetenzzentrum in Medienrecht und Medienethik» gibt von ihm Angerempelten nicht mal Gelegenheit zur Stellungnahme, schweigt auf Anfragen von ZACKBUM verkniffen und unethisch. Ergreift zudem einseitig Partei für eine ewig um ihr Verschwinden in den Schlagzeilen schlagzeilenträchtig kämpfende ehemalige Zuger Politikerin und sammelt sogar Geld für deren endlose Prozessorgien, wobei über die Verwendung nur «gegenüber unseren Spender:innen transparent kommuniziert» werde.

Das ist alles miefig und übel. Natürlich ist «Fairmedia» auch fest in den linken Kuchen eingebettet, wo man sich gegenseitig Posten und Pöstchen zuhält. Und genau das wird nun zu einem lustigen Problem. Denn der erste Präsident von «Fairmedia» hiess – Beat Jans. Genau, der frischgebackene SP-Bundesrat und Justizminister Jans.

Zudem ist «Fairmedia» personell und inhaltlich mit der ewig klagenden und ewig verlierenden Ex-Politikerin verbandelt. Die hat inzwischen, nachdem sie bis zum Bundesgericht hinauf verlor und sogar einen Rekurs gegen das Bundesgericht beim Bundesgericht einreichte (natürlich verloren), beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg Klage eingereicht. Gegen die ganze Schweiz, notabene. Und die wird vom zuständigen Bundesrat und Justizminister vertreten.

Also darf Jans gegen die Kanzleipartnerin seines ersten Co-Geschäftsführers von «Fairmedia» antreten. Mit dem Bertschi-Clan ist Jans auch anderweitig verbandelt. Vater Bertschi sitzt im Vorstand von «Fairmedia», Tochter Bertschi ist Generalsekretärin – im Justizdepartement.

Da werden lustige Hintergrundgespräche stattfinden, bei denen Jans sich winden wird und betonen, dass er halt qua Amt leider, leider gegen seine eigenen Leute – und Ansichten – vorgehen müsse. Er wird das sicherlich mit letzter Kraft tun. Selbstverständlich wird bei lustigen Treffen von Jans mit dem Bertschi-Clan kein Wort zu diesem Thema verloren. Chinese Wall, Firewall, völlig klar. Schwester Bertschi wird weder Vater noch Bruder auch nur ein Sterbenswörtchen verraten. Man wird übers Wetter und die Langsamkeit der Berner sprechen. Da lachen ja die Hühner.

Im anständigen Bereich der Politik gäbe es die Möglichkeit, sich wegen Befangenheit herauszunehmen und die Chose seinem Stellvertreter im Bundesrat zu überlassen. Aber doch nicht ein Sozialdemokrat.

Es gilt die Antisemitismus-Vermutung

Ein Prozess als Symbol für die allgemeine Verirrung.

Was Antisemitismus sei, was antisemitisch, das wird in immer absurdere Höhen,Weiten und Grössen ausgedehnt. Wahrscheinlich ist bereits dieser Anfang antisemitisch. Irgendwie.

Werden solche Kampfbegriffe überdehnt, dann werden sie gleichzeitig sinnentleert, werden sie auf alles angewendet, bedeuten sie nichts. Werden als verbale Waffe stumpf, obwohl sie durchaus ihre Berechtigung haben, denn natürlich gibt es Antisemitismus und Judenhass.

Aber wer «Antisemit» wie Konfetti auf alles niederregnen lässt, was seiner eigenen Meinung widerspricht, entwertet den Begriff, so wie es bereits dem Schimpfwort «Nazi» ergangen ist. «Nazi» ist eigentlich inzwischen gleichbedeutend mit Arschloch und immer weniger Benutzer wissen überhaupt noch, wofür das Wort einstmals stand.

Dass es Israelhass gibt,  macht jegliche Solidarität mit den Palästinensern so schwierig. Denn sie haben im Gazastreifen ein Regime gewählt, das einem mittelalterlichen, fundamentalistischen Islamismus anhängt, mit dem kein vernünftiger Mensch einig gehen kann. Unter keinen Umständen. Weder das Ziel der Vernichtung Israels noch die Methoden zu seiner Erreichung können gebilligt, verteidigt, rechtfertigt werden.

Wo ist dann noch Platz, um gegen Kriegsverbrechen und Verstösse gegen das Völkerrecht seitens Israel zu protestieren? Zwischen allen Stühlen, also beispielsweise hier.

Lange Einleitung zu einem kurzen Prozess. Es ist ein Lehrstück über Missbrauch. Der mehr als Sohn von Abi denn als selbständiger Sänger bekannte Gil Ofarim machte vor zwei Jahren weltweit Schlagzeilen. Nicht mit seiner Sangeskunst, sondern mit einem Handyvideo, das er auf dem Boden sitzend vor einem Leipziger Hotel von sich aufgenommen hatte.

Der Rezeptionist des Hotels hinter ihm habe ihn aufgefordert, seine Halskette mit Davidstern abzulegen, wenn er einchecken wolle, berichtete ein aufgelöster Ofarim. Damit löste er einen Skandal aus. Vor dem Hotel gab es Demonstrationen, Politiker überschlugen sich in Vorverurteilungen, der Rezeptionist wurde suspendiert. Das sei ein unerträgliches Beispiel für alltäglichen Antisemitismus, behauptete der damalige Aussenminister Heiko Maas. Es wurde mit «Schande», «unerträglich», «Boykott» um sich geworfen.

Jetzt beginnt der Prozess gegen Ofarim vor dem Leipziger Landgericht. Der Verdacht: falsche Verdächtigung, Verleumdung, Betrug und falsche eidesstattliche Versicherung.

Denn nach der ersten grossen Aufregung kamen schnell Zweifel an der Darstellung Ofarims auf. Den angeblichen Streit um seinen Davidstern konnte keiner der fünf  Zeugen bestätigen, die das Wortgefecht an der Rezeption mitbekamen. Zudem ist auf Videoaufnahmen der Stern gar nicht zu sehen, von weiteren 31 Zeugen hat ihn – ausser einem, der sich laut Staatsanwaltschaft aber täuschen dürfte – keiner gesehen, also gibt es Zweifel, ob Ofarim ihn überhaupt sichtbar trug.

Der Vorfall ist von der Staatsanwaltschaft und von einer durch das Hotel beauftragten Kanzlei aufwendig und minutiös untersucht worden. Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, aber die Behauptung Ofarims auch vor dem Prozess, dass es sich so zugetragen habe, wie er behauptet, wird durch nichts gestützt.

Natürlich ist  die Motivforschung schwierig, wieso der Sänger gelogen haben könnte. Um Aufmerksamkeit auf seine mediokre Karriere zu lenken? Rache am Hotelmitarbeiter, der ihn seiner Meinung nach nicht seinem Status als Promi gemäss behandelt hatte? Zeugen wollen gehört haben, dass er am Schluss der Auseinandersetzung dem Rezeptionisten damit drohte, dass er gleich ein Video aufnehmen werde; «das werden Sie noch bereuen», soll er laut diesen Zeugen gesagt haben.

Ofarim beklagt sich im Vorfeld des Prozesses darüber, dass er sich seit seiner Jugend ständig antisemitische Beleidigungen anhören müsse und sogar attackiert worden sei. Das ist in Deutschland durchaus denkbar. Sollte sich in diesem Prozess allerdings herausstellen, dass es über jeden vernünftigen Zweifel erwiesen wäre, dass dieser antisemitische Vorfall von Ofarim erfunden wurde, hat er damit den Antisemitismus kräftig befördert.

Genau wie all die Kreischen, die jeder Kritik an Israel sofort das Etikett «Antisemit, Israelhasser, Judenhasser» ankleben. Leider vermehren sie sich täglich. In ihrer strotzende Selbstherrlichkeit merken sie nicht, wie sehr sie der Sache Israels schaden. Sie werden zu geistigen Terroristen, zu ideologischen Taliban, zu verblendeten Inquisitoren, die null und nichts zu einer möglichen Lösung beitragen, indem sie beispielsweise die Israelis als die schlichtweg «Guten» stilisieren.

Sie sind grösstenteils nicht mal in der Lage, eine Antwort auf eine naheliegende, einfache Frage zu geben: angenommen, Israel gelingt es, die Hamas zu liquidieren, was das erklärte Kriegsziel ist. Und dann?

Kriminaltango

Das Sommerloch gähnt bereits vernehmlich.

Ein Todesfall. Nicht restlos aufgeklärt. Ein Mörder sitzt im Gefängnis, aber wurde er angestiftet? Auf der Front ist’s glasklar. Denn auch die NZZaS pfeift inzwischen auf die Unschuldsvermutung. Trommelwirbel, schneidende Geigen, blutrote Illustrationen:

Der arme Dürrenmatt.

Denn wir bewegen uns hier auf einem angeblich hochstehenden literarischen Niveau. Die als «erfolgreichste Krimiautorin der Schweiz» geltende Christine Brand kehrte «für diese Reportage zu ihren Wurzeln als Journalistin zurück». Zudem arbeitete sie früher im Ressort «Hintergrund» der NZZaS.

Im Eigenmarketing ist die Dame grossartig:

Im Nacherzählen einer eher banalen Story weniger. Eigentlich sollte der Lektor blutrot anlaufen, wenn eine Kriminalgeschichte so beginnt:

«Noch denkt niemand etwas Schlimmes

Dann stolpert Brand durch ein Potpourri, aus dem man (auch frau) etwas Anständiges hätte machen können, obwohl – oder gerade weil – es «alle Klischees bedient». Alte, wohlhabende Ärztin stirbt in ihrer Villa an der Zürcher Goldküste. Wird erst zwei Tage später gefunden, zu spät obduziert. Natürlicher Tod oder nicht?

Der Verdacht fällt schnell auf ihre Tochter. Drogenabhängig, in Gefahr, das Erbe zu verlieren. Deren Freund, Bauarbeiter, Rotlichtmilieu, Drogenkarriere, wird verurteilt. Und schweigt eisern bis heute. Die Tochter kann sich an nichts mehr erinnern. Kein Wunder, sie soll bis zu «120 Pillen Ritalin» genommen haben – täglich. Dabei sollte eine Höchstdosis von 8 Tabletten nicht überschritten werden. Heisst’s. Also müsste die Tochter eigentlich schwer hirngeschädigt oder tot sein. Aber was soll’s.

Medizinische und andere Ungereimtheiten sind Brand ziemlich egal. Neues hat sie auch nicht zu bieten, das Urteil des Obergerichts aufgrund von Berufungen gegen das erstinstanzliche Verdikt wird erst am 4. Juli erwartet. Also bleibt nichts anderes als der vage Schluss:

«Wollte Beatrice K. (die Tochter, Red.) den Tod ihrer Mutter oder war sie ahnungslos? Entweder wird Beatrice K. für Jahre ins Gefängnis gehen oder eine freie, reiche Frau sein. Doch die Wahrheit, warum Veronika T. sterben musste, wird wohl verborgen bleiben.»

Nun, da ein verurteilter Mörder im Knast sitzt, scheint diese Wahrheit eher offenkundig zu sein. Da in seinem Besitz Wertgegenstände der Toten gefunden wurden, könnte der gewiefte Krimiautor, wenn er mal in überschwengliche Kombinierlaune gerät, eine gewagte These zum Warum aufstellen. Stichwort Habgier, Stichwort Sicherung des Erbes  …

Trommelwirbel, Fade out, ein Aktendeckel schliesst sich gewichtig. Vorhang zu, alle Fragen offen. Das Hazy Osterwald Sextett stimmt den «Kriminaltango» an. Das Publikum flüchtet.

Walder will Kleinholz machen

Ein Artikel, drei Klagen. Da ist einer ziemlich sauer.

«Goliath gegen David: Gleich mit einer dreifachen Klage gehen der Ringier-CEO und die Medienkonzerne Ringier sowie Ringier Axel Springer Schweiz gegen die Branchenplattform vor. Sie monieren eine Persönlichkeitsverletzung und unlauteren Wettbewerb.» Philipp Gut berichtete als Erster von einem frisch entbrannten Rechtsstreit.

Marc Walder, CEO Ringier, die Ringier AG in Zofingen und Ringier Axel Springer Schweiz klagen gegen Ursula Klein und gegen die Press Media AG, die den «Klein Report» herausgibt. Der «Mediendienst der Schweizer Kommunikationsbranche» publiziert normalerweise eher unauffällig vor sich hin.

Nun hat er aber mit dem Artikel «Ringier streicht Bootsausflug und verärgert einmal mehr die Pensionierten» höchsten Zorn beim Medienkonzern ausgelöst. Nicht etwa durch diesen Titel und die Meldung, mit der Streichung hatte CEO Walder eigentlich nichts zu tun. Aber Klein nahm das Thema zum Anlass, einige spitze Bemerkungen über Walders Privatleben zu machen. Daher wird wegen Persönlichkeitsverletzung und unlauterem Wettbewerb geklagt, die Löschung der Passagen über sein Intimleben und eine Genugtuung in der Höhe von 5000 Franken verlangt.

Gut referiert in seinem Artikel (hinter Bezahlschranke) ausführlich die Behauptungen Kleins. Das wollen wir wohlweislich unterlassen, denn auch eine Wiederholung oder ein Zitat schützt nicht davor, auch noch gleich eingeklagt zu werden, wenn der Zorn des Khans noch nicht verraucht ist. Im Original lässt sich der Artikel vom 27. Mai immer noch nachlesen. Das sei ihr in ihrer 35-jährigen Karriere noch nie passiert, lässt sich Klein zitieren: «Brennt bei denen die Hütte

Die Antwort darauf liegt wohl eher in einem anderen Kriegsschauplatz begraben. Denn Klein hatte mit Anlauf gegen das Medienarchiv SMD und Swissdox geklagt, an denen Ringier beteiligt ist – zusammen mit der TX Group und der SRG. Dabei behauptete Klein, dass dort ihre Artikel unter Verletzung ihres Copyrights gespeichert seien. Und da sie tatsächlich eine 35-jährige Karriere hinter sich hat, läpperte sich das gewaltig, sie wollte mal kurz so eine Million erstreiten.

Entsprechend teuer wurde der Prozess vor dem Handels- und dann auch noch vor dem Bundesgericht. Allerdings endete das zweimal mit einer empfindlichen Niederlage für Klein, die keine Million kassieren konnte und stattdessen auf happigen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen blieb. Das mag ihren Furor gegen das Haus Ringier erklären. In einem Artikel, der eigentlich mit dem Privatleben von Walder nicht das geringste zu tun hat, ein paar saftige Anekdoten aus seiner Ehe zu erzählen, das war wohl auch nicht sehr geschickt.

Man sieht sich vor dem Friedensrichter, und dann wird wohl auch dieser Prozess seinen Gang durch die Instanzen antreten. Allerdings sieht es auch hier nicht wirklich gut aus für Klein.

 

Vincenz. Vincenz?

Es war mal der wichtigste Wirtschaftsprozess der Schweiz.

Aus jedem «kein Kommentar» bastelte man einen Artikel. Die Anzahl der geöffneten Hemdknöpfe von Pierin Vincenz war tiefschürfende Betrachtungen des Konzernjournalisten Philipp Loser wert.

Nun fand die Fortsetzung des Prozesses gegen den gefallenen Bankstar und einige Mitangeklagte statt. Wieder im Bezirksgericht; das grosse Theater ist vorbei, deshalb braucht es auch nicht mehr den Theatersaal im Volkshaus Zürich.

Ein knappes Dutzend Journalisten verfolgten diesmal den Prozesstag. Da Tamedia die Berichterstattung aus eigenen Kräften und ohne Hilfe aus München stemmen muss, machte man einen «Ticker». Früher einmal waren das die Notizen, die sich ein Journalist während der Verhandlung machte. Anschliessend, denn wofür verlangt man Geld, machte er dann einen durchkomponierten Artikel draus. Also Einleitung, Gewichtung, Abfolge, vielleicht sogar noch eine Schlusspointe.

Das war früher; heute ist: das Geticker wird einfach ins Netz gestellt. Das ist so, wie wenn der Metzger die Schweinehälfte auf die Theke legen würde und sagte: schneidet Euch doch davon ab, was Ihr wollt; ich wieg’s dann noch und kassiere.

Wenn der Metzger tickern würde.

Immerhin macht selbst der «Blick» eine Kurzstory draus, und die NZZ wirft gleich mehrere Kräfte in die Prozessschlacht, das ist man einem gewissen Niveau schuldig. Die akkurate NZZ-Berichterstattung liefert einen weiteren Beweis dafür, dass die Betrugs- und Vorteilsnahmethese der Staatsanwaltschaft auf sehr wackeligen Beinen steht. Nicht nur, dass es allgemein sehr schwierig ist, den dafür nötigen Vorsatz, also die beweisbare Absicht, zu belegen.

Erinnert sich noch jemand an Details?

Insbesondere bei der Beteiligung an Investnet, bei der zwei Mitangeklagten Beihilfe zum Betrug und Bestechung vorgeworfen wird, zerlegte deren Verteidiger das wackelige Konstrukt der Staatsanwaltschaft. Überschattet wird dieser Teil der Anklage durch eine menschliche Tragödie. Einer der beiden hier Angeklagten ist inzwischen dement geworden und kann weder aussagen, noch an der Verhandlung teilnehmen.

Der Hauptangeklagte Vincenz glänzte durch Abwesenheit. Auch hier ein eher erstaunlicher Vorgang. Da das Gericht am Anfang viel zu wenig Verhandlungstage vorgesehen hatte, wurden zusätzliche in aller Eile dazugeklebt. Nun ist es dem Hauptverteidiger aber nicht möglich, diese Termine wahrzunehmen. Worauf das Gericht gleich das ganze Team samt Angeklagten dispensierte. Als wolle es schon möglichst viele Anhaltspunkte für eine mögliche Revision anbieten.

Umso länger der Prozess dauert, desto deutlicher wird, dass eine 368 Seiten umfassende Anklageschrift kein Ausdruck geballter staatsanwaltlicher Durchdringung eines hochkomplizierten, aber kriminellen Verhaltens der Angeklagten ist. Sondern Ausdruck eines überforderten Staatsanwalts, der jahrelang dem selbstverschuldeten Problem nachrannte, durch eine drakonische U-Haft Tatsachen geschaffen zu haben, die eine milde Anklage gar nicht zuliessen.

Ein Staatsanwalt bei der Arbeit.

Es kommt sowieso selten in einer Strafuntersuchung vor, dass ein Staatsanwalt mittendrin kehrtum marsch macht. Als er bemerkte, dass die ungetreue Geschäftsführung – mangels beweisbarem Vorsatz und beweisbarer Schädigung des Arbeitgebers – nicht haltbar war, schwenkte er auf Spesenbetrug um und zwirbelte den dann zu schwerem Betrug um, damit er auf wiederum drakonische 6 Jahre Gefängnis plädieren konnte.

Ein endgültiges Urteil ist erst in Jahren zu erwarten

Wann das Urteil verkündet wird, ist weiterhin unklar; sicherlich nicht schon am letzten vorgesehenen Prozesstag Ende März. Man kann allerdings davon ausgehen, dass weite Teile der Urteilsbegründung bereits geschrieben sind. Man kann auch davon ausgehen, dass das Gericht, wenn überhaupt, nur bedingte Strafen aussprechen wird.

Man kann sicher sein, dass das Urteil – wie auch immer es ausfällt – von mindestens einer Seite weitergezogen wird. Worauf das Ganze dann in ein paar Jahren vom Bundesgericht abschliessend beurteilt wird. Was dann noch eine SDA-Kurzmeldung ergeben wird.

Unabhängig davon, ob hier Gesetzesverstösse begangen wurden. Unabhängig davon, was man von Ausflügen ins Rotlichtmilieu auf Geschäftsspesen halten mag. Unabhängig davon, wie man moralisch das geschäftliche Verhalten der beiden Hauptangeklagten beurteilen mag: selbst ein Freispruch würde nicht wiedergutmachen, was hier angerichtet wurde.

Intimste Details aus dem Privatleben, Geschäftsgeheimnisse, strikt vertrauliche Untersuchungsakten, gar Banküberweisungen wurden öffentlich durch den Kakao gezogen. Der Ruf zweier Geschäftsleute unrettbar ruiniert. Die zudem nicht nur – einmalig in solchen Zusammenhängen – über hundert Tage in U-Haft schmorten, wobei auch eine schwere körperliche Behinderung eines der beiden keinerlei Gnade in Form einer Verschonung fand. Sondern die letzten vier Jahre damit verbringen durften, sich gegen diese Anschuldigungen zu wehren.

Es gilt die Unschuldsvermutung …

Gleichzeitig sind sie, auch so ein weitgehend unbekanntes Instrument zum Mürbemachen, weitgehend von ihren finanziellen Ressourcen abgeschnitten. Die sind nämlich, falls es zu Regressforderungen kommen sollte, präventiv arretiert. Ja, genau wie im Fall Russlands. Nur sind weder der Hauptangeklagte noch sein Kompagnon kleine Putins.

Ihre Verteidigung konnten die beiden nur dank entsprechender Versicherungen und höchstwahrscheinlich auch durch Schuldenaufnahme finanzieren. Was selbstverständlich die Reichweite, vor allem das Erstellen von Gegengutachten, deutlich begrenzte.

Die Angeklagten im Schaufenster der Medien.

Das muss man so verstehen, wie wenn ein Ringkämpfer antreten muss – mit einer Hand auf den Rücken gebunden. Während die Staatsanwaltschaft über alle Zeit der Welt und über alle finanziellen Mittel verfügt. Nur begrenzt durch Verjährungsfristen, die durch die sich jahrelang hinschleppende Untersuchung teilweise demnächst eintreten.

Was vielleicht dem Staatsanwalt in seinem letzten grossen Prozess (den er wohl wie alle vorher verlieren wird) durchaus zu pass kommt. Dann kann er nämlich behaupten, dass es sicherlich zu einer Verurteilung gekommen wäre – hätte das die Verjährung nicht verhindert.

Wo bleiben Augenmass und Verhältnismässigkeit?

Das Führen des schärfsten Schwerts, über das ein Rechtsstaat verfügt, braucht Augenmass und Verhältnismässigkeit. Ein Staatsanwalt ist mit Machtmitteln wie kein Zweiter ausgestattet. Er kann auf Verdacht drakonische Massnahmen ergreifen. Freiheitsentzug, Mittelentzug, Beschlagnahmungen, Einvernahmen unter Eid. Es ist ihm weitgehend freigestellt, wie schnell oder wie langsam er seine Untersuchung zur Anklageschrift reifen lässt.

Blick in den Maschinenraum einer modernen Redaktion.

Für ihn ist eine Niederlage vor Gericht zudem folgenlos. Er ist in keiner Form haftbar; allerhöchstens der von ihm vertretene Staat. Amtsmissbrauch, offenkundige Kunstfehler, Willkür, unverhältnismässiges Handeln, all solche Vorwürfe perlen an ihm ab. Der Staatsanwalt wird sich demnächst in die Pension verabschieden. Seine Rente ist völlig unabhängig davon, ob er jemals als Staatsanwalt Erfolg hatte – oder nicht. Und welche materiellen oder immateriellen Schäden er angerichtet hat.

Blöd, blöder, «Blick»

Der Ticker, die Fotos, die «Fachleute», das atemlose Japsen.

So sah’s am Dienstagmorgen bei «Blick» aus. Gibt es etwas Älteres, Unwichtigeres am Donnerstagmorgen?

Kein Kommentar …

Wie aus Kübeln

Aburteilung vor dem Prozess: armer Vincenz.

Sicherlich ist der tief gefallene Bankerstar von Raiffeisen persönlich nicht gerade ein Sympathieträger. Obwohl er perfekt den jovialen, volksnahen Banker spielte, dafür auch extra die letzten hundert Meter zu Versammlungen im sportlichen Berglerschritt zurücklegte: privat liess er es gewaltig krachen. Und die Anfahrt legte Pierin Vincenz im Audi A8 mit Chauffeur zurück, gerne auch mal im Helikopter.

Dabei hatte er offenbar eine unselige Vorliebe für drittklassige Striplokale und auch ihre weiblichen Angestellten. Eine Terminkollision führte nicht nur zu einem demolierten Hotelzimmer, sondern auch zu dringendem Finanzbedarf, um eines der beteiligten Girls ruhigzustellen.

Bankfiliale à la Vincenz.

Nicht mal das gelang ihm wirklich, zudem scheint er einer der schlechtesten Aktienspekulanten der jüngeren Zeit zu sein. Das ist das eine.

Dass er aus einer verschnarchten Versammlung von Bauern- und Ofenbänklein, eifersüchtig kontrolliert von Lokalfürsten, die Nummer drei im Schweizer Banking machte, ist das andere.

Letzte Welle vor dem Beginn des Prozesses

Beides ändert nichts daran, dass er eine Anklage am Füdli hat, die von ungetreuer Geschäftsführung über Spesenbetrug zu qualifiziertem Betrug umgemöpselt wurde. Es ändert nichts daran, dass fast drei Jahre lang intime Details aus der Untersuchung an die Öffentlichkeit durchgestochen wurden, inklusive vollständige Anklagschrift. Ein Skandal.

Es ändert nichts daran, dass wohl selten bis nie die Unschuldsvermutung dermassen ins Absurde geführt wurde, ins Lächerliche gezogen.

Am Dienstag beginnt nun der Prozess; vier Jahre nach Beginn der Affäre. Im Vorfeld legen die Medien noch Sonderschichten ein. Herausragend der «Blick».

Mit gleich vier Artikel als Online-Aufmacher heizt er die Stimmung an:

Vorverurteilung mit Sozialneid.

Dabei kündigt er an, dass das erst mal der Anfang sei, die Vorspeise sozusagen. Nachdem ein serbischer Tennisspieler mit seinen Einreiseproblemen in Australien abgetischt ist, wird die nächste Sau durchs Dorf getrieben. Im Sinne des zurückhaltenden und ausgewogenen Journalismus, dem sich die «Blick»-Familie angeblich verschrieben hat.

Dass «Inside Paradeplatz» gleich mit sechs Artikeln zum Thema vertreten ist, kann man hingegen verstehen. Denn Lukas Hässig war der Erste – und lange Zeit der Einzige –, der auf Merkwürdigkeiten im Finanzhaushalt von Vincenz aufmerksam machte.

«watson» erklärt’s für Dummies.

Vom gefeierten Star zum Watschenmann

Aber damals war der Bündner Naturbursche noch der gefeierte Star, der Banker zum Anfassen, schlagfertig und witzig bei den Staatskomikern Giacobbo und Müller, gerne gesehen an öffentlichen Promi-Anlässen, eng mit Ringiers Marc Walder. Damals erschienen noch Lobhudel-Artikel en masse, konnte gar nicht dick genug aufgetragen werden, was für ein toller Hecht Vincenz doch sei – und dabei Mensch geblieben, dem Einfachen zugetan.

Aber es ist eine alte Boulevard-Regel, dass Hochgeschriebene tief fallen. Wohl allerdings nicht ohne Rücksprache mit den Bossen des Verlags …

Bei allem Spass an saftigen und den Sozialneid fördernden Spesenritterdetails: fände es Marc Walder komisch, wenn die Öffentlichkeit Einblick in seine Spesenabrechnungen nehmen könnte? Würde es Pietro Supino gefallen, wenn unablässig Details aus seinem Privat- und Geschäftsleben an die Medien durchgestochen würden?

Fände es der Coninx-Clan komisch, wenn auch ausserhalb der «Weltwoche» seine Kunstsammlung kritisch unter die Lupe genommen würde? Wäre die NZZ amüsiert, wenn das Ferienverhalten des Ehepaars Gujer ausserhalb von ZACKBUM gewürdigt würde?

Auf Jahrmärkten beliebt: der Watschenmann.

Vincenz und Beat Stocker haben zudem den Fehler gemacht, eisern zu schweigen. Vincenz wendete sich in all den Jahren ein einziges Mal an die Öffentlichkeit, als er aus der über dreimonatigen U-Haft entlassen wurde. Diese Erfahrung wünsche er niemandem, teilte er offenbar angeschlagen mit, und dass er sich mit allen Mitteln gegen die Anschuldigungen wehren werde.

Falsch beraten und Pech gehabt

Sein Kompagnon schwieg ebenfalls, liess sich unwidersprochen von der «Bilanz» als «Schattenmann» und Strippenzieher und Mastermind vorführen. Bis er dann Anfang Jahr der NZZaS ein Interview gab, das bewies, dass er sehr, sehr schlecht beraten ist und hoffentlich bessere Anwälte als PR-Menschen um sich hat.

Beide haben offenbar dreifaches Pech. Sie sind einem Staatsanwalt in die Hände gefallen, der gegen Ende seiner nicht gerade erfolgreichen Karriere noch einen Treffer landen will. Sie stehen vor einem Gericht, das zuerst über ein Jahr über der Anklage brütete, um dann kurz vor Beginn des Prozesses rumzueiern. Auch hier ist wohl zum letzten Mal Richter Aeppli vor seiner Pensionierung am Gerät; und wie.

Hämisch berichtet Hässig:

«Schon jetzt ist klar, dass Aepplis Verhandlungs-Planung ein Desaster ist. Der erfahrene Richter hat viel zu wenig Sitzungstage einberechnet. Nun sucht er verzweifelt Zusatztage im März – über Doodle machte er gestern 10 Vorschläge.
Damit droht ein Scherbenhaufen: Die Zeit läuft dem Gericht und der Anklage davon. Im April verjährt einer der vier geheimen Vorab-Investments von Pierin Vincenz und Co.»

Ruf restlos ruiniert, jahrelang in den Medien durchs Schlammbad gezogen, Unschuldsvermutung der Lächerlichkeit preisgegeben – und das eigentliche Kampffeld verschwindet hinter diesem Nebel.

Bei einer vertraulichen Einvernahmen abgeschossen …

Denn eigentlich geht es um über 100 Millionen Franken, um die sich Raiffeisen auf der einen Seite, Vincenz und Stocker auf der anderen streiten. Aber das interessiert kein Qualitätsmedium.

 

Vincenz-Prozess: ein Monster

Auf die nächste Woche freut sich Raiffeisen Schweiz sicherlich.

Von Dienstag bis Freitag findet der Prozess gegen Pierin Vincenz und sechs Mitangeklagte statt. Es wird eine Monsterveranstaltung.

Die «Abba Story» und «Marco Rima» sind abgesagt im Volkshaus Zürich. «Der Nussknacker» und «Schwanensee» werden aber gegeben.

Gleichzeitig findet im grossen Theatersaal dank grosser Nachfrage der Monsterprozess gegen den gefallenen Starbanker von Raiffeisen statt.

Theatersaal: Normalerweise geht’s so zu …

Schon die Vorgeschichte sprengt jede Dimension. Im Dezember 2017 wurde eine Strafanzeige gegen Vincenz eingereicht, im Februar 2018 wurden er und ein Mitangeschuldigter verhaftet und schmorten 106 Tage in U-Haft. Das ist noch keinem anderen Schweizer Bankführer widerfahren, obwohl es genügend gäbe, die es verdient hätten.

Ein Staatsanwalt unter Druck

Damit wurde die Affäre zum Skandal. Mit dieser drakonischen Massnahme setzte sich ein zuvor mehrfach gescheiterter Staatsanwalt unter Erfolgsdruck. Er begann, wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu ermitteln. Vincenz und sein Kompagnon sollen zum Schaden von Raiffeisen in den eigenen Sack gewirtschaftet haben.

Schwierig zu beweisen, vor allem braucht es den Nachweis des Vorsatzes. Also eierte der Staatsanwalt rum und wechselte plötzlich auf Spesenbetrug. Ebenfalls ein Straftatbestand, leichter zu beweisen – aber kein Grund für diese U-Haft. Nun versucht er, das zu einem gewerbsmässigen Betrug hochzuzwirbeln, damit er nochmals drakonische 6 Jahre Gefängnis für die beiden Hauptangeklagten fordern kann.

Von der Ermittlung an dauerte es bis November 2020, bis die Strafanklage fertig war. Drei Jahre. Diverse Vergehen sind bereits verjährt oder in Gefahr, zu verjähren. Im Verlauf der Untersuchung wurden unzählige Einvernahmen durchgeführt, Hausdurchsuchungen, Unterlagen im Gigabyte-Bereich beschlagnahmt und ausgewertet.

Die Öffentlichkeit war immer informiert

Viel skandalöser war allerdings, dass im Verlauf der Untersuchung ständig interne Unterlagen an die Medien durchgestochen wurden. Konkret an den Oberchefredaktor von Tamedia. Arthur Rutishauser konnte Mal um Mal mit saftigen Details über Spesenabrechnungen, Ausflüge ins Rotlichtviertel von Zürich und andere anrüchige Verhaltensweisen von Vincenz berichten.

Zugang zu all diesen dem Amtsgeheimnis unterliegenden Dokumenten hatten nur drei Beteiligte. Die Staatsanwaltschaft, die Angeschuldigten – und der Privatkläger Raiffeisen. Man überlege.

Als Höhe- oder eher Tiefpunkt der Affäre wurde die 368-seitige Anklageschrift schneller den Medien zugespielt als dass sie per Paketpost bei den Angeschuldigten landete. Mit all diesen Schmankerln wurde Reputation und Image des ehemaligen Starbankers rettungslos zerstört.

Die Floskel «es gilt die Unschuldsvermutung» wurde zur Lachnummer. Aber die Mainstream-Medien hatten Nachholbedarf, nachdem der Einzelkämpfer Lukas Hässig als Erster auf mögliche Unregelmässigkeiten im Finanzhaushalt von Vincenz hingewiesen hatte. Was lange Zeit niemand aufnahm.

Natürlich darf man auf keinen Fall von Vorverurteilung sprechen, denn es gilt eben die Unschuldsvermutung. Selten so gelacht.

Reden und reden und reden

Nun hat sich die 9. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich vorsorglich erkundigt, mit welchem Zeitraum sie für die Plädoyers rechnen müsse. Denn in der Schweiz gilt das schöne Prinzip, dass während der Verhandlung nicht Stunden und Tage Akten gewälzt werden. Deshalb dauern hier solche Prozesse entschieden kürzer als beispielsweise in Deutschland.

Allerdings lupfte es dem vorsitzenden Richter Sebastian Aeppli Hut und Robe, als er anfing, die Angaben zusammenzuzählen. Alleine der Staatsanwalt träumt von einem Plädoyer von sieben Stunden. Insgesamt, wenn auch alle Verteidiger das Wort ergreifen und lange nicht mehr loslassen, ergäbe das einen Sprechmarathon von 39 Stunden.

Theatersaal, neues Stück.

Laut «Inside Paradeplatz» hat daher der Richter die Parteien gebeten, ihre Ausführungen zu «verdichten». Auf max. 4,5 Stunden pro Nase und Mund. Das machte dann, der Privatkläger Raiffeisen ist in den 39 Stunden noch nicht inbegriffen, das machte also für sieben Angeklagte, einen Staatsanwalt und einen Privatkläger «nur» noch 40,5 Stunden. Es geht bei dem Prozess ja um Zahlen, aber das scheint nicht wirklich die Kernkompetenz des Richters zu sein.

Theater im Theatersaal

Die zahlreich erwarteten Zuschauer müssen sich auf jeden Fall auf harte Zeiten einrichten. Es gibt aber einen Lichtblick. Da der Theatersaal einige Male für anderes Theater gebucht ist, muss jeweils so gegen 17 Uhr abgebrochen werden.

Ganz harte Teilnehmer können sich anschliessend «Dornröschen» oder «Schwanensee» reinziehen. Aufgeführt vom «Russian Classical Ballett». Ausser, das würde zur Truppenbespassung an der ukrainischen Grenze abkommandiert.

Gerichtsszene. Pardon, «Schwanensee».

Dort geht es allerdings um Krieg und Frieden, hier nur um eine skandalöse öffentliche Hinrichtung. Apropos, das grosse Werk Tolstois dauert in der Hörbuchfassung lediglich 28 Stunden