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Wenn die «Republik» die Welt nicht versteht

Das reine Eingeständnis wäre wunderbar. Aber …

«Republik»-Gewächs Dennis Bühler ist selbst ein begnadeter Verschwörungstheoretiker. So verstieg er sich (mit anderen) beim Skandal um die Zürcher Herzklinik zu einer Philippika gegen den Whistleblower, der die tödlichen Implantate zuerst intern, dann öffentlich anprangerte.

ZACKBUM schrieb damals, «das Schmierenblatt hatte eine ganze Trilogie auf die «Zürcher Herzkrise» gegossen; insgesamt über 134’000 A Halbgares und Halbwahres und Angefüttertes. Dafür wurde die «Republik» dann unter anderem vom Presserat gerügt und musste knirschend eine Gegendarstellung des «Tages-Anzeigers» abdrucken – eine der Keimzellen einer späteren Racheserie gegen Tamedia.» Es «recherchierten» Philipp Albrecht, Dennis Bühler und Brigitte Hürlimann.

Daher fühlt sich Bühler offenbar dem Urheber der Bargeld-Initiative Richard Koller und seinen Mitstreitern irgendwie seelenverwandt.

Aber sozusagen als spiegelbildliches Gegenteil, denn: «Mit ihrer Initiative unterstellen sie, es gebe geheime Bestrebungen, Münzen und Noten abzuschaffen. Obwohl es dafür keinen Beleg gibt, und obwohl der Bundesrat sowie hohe Vertreterinnen der Nationalbank das Gegenteil beteuern. Es ist nicht die erste Initiative, mit der diese Kreise Zweifel und Zwietracht säen, und es wird nicht die letzte sein.»

Auf für die «Republik» völlig unüblichen schlappen 5666 A macht Bühler hinter dem Initiativkomitee ein Sammelsurium von finsteren und fragwürdigen Gestalten aus:

«Zweitunterzeichner der Bargeldinitiative ist Christian Oesch, Gründer des Vereins WIR, Klimawandel-Leugner und Anhänger zahlreicher Verschwörungstheorien – ein Mann, der in unzähligen Berichten von «Globalisten», «Plandemie» und «Great Reset» schwadroniert und der dem rechtspopulistischen österreichischen TV-Sender Auf1 nach eigenen Angaben als Schweizkorrespondent dient.»

Es ist wahrlich ein Gerümpelturnier schlimmer Finger, Vordenker des «Alpenparlaments», dazu Felix Hepfer, «dem enge Verbindungen zum Sektenprediger Ivo Sasek nachgesagt werden». Nachgesagt wird das in einem obskuren Beitrag aus dem Jahr 2020 auf einer Webseite namens «Forum Faktencheck Elektrosmog».

Im Schweizer Parlament habe die Bargeldinitiative im Ständerat nur die Unterstützung von Pirmin Schwander und im Nationalrat von «15 SVP-Männern» gefunden, darunter «der wegen Rassendiskrimnierung verurteilte Jean-Luc Addor, «Gaga-Rechtsextremist» Andreas Glarner und Erich Hess, der selbst vor stark rassistischer Sprache nicht zurückschreckt». Wie tut er das? Hess verteidigt die Verwendung der Begriffe «Zigeuner» und «Neger» in einem entsprechenden Kontext, was Bühler nicht davor zurückschrecken lässt, das als angeblich stark rassistische Sprache zu denunzieren.

Also ein Schreckenskabinett von Verpeilten, Verurteilten, Sonderlingen, Verschwörungstheoretikern mit Verbindungen zu Sektenpredigern «im Milieu rechter Esoteriker». Aber, das macht Verschwörungstheoretiker Bühler fassungslos: die Initiative sende zwar «ein politisch fragwürdiges Signal aus», aber «mehr als 60 Prozent der Stimmbürgerinnen wollen ihr zustimmen». Man kann davon ausgehen, dass das auch bei Stimmbürgern und everybody beyond so ist. «Fragt sich bloss, warum», jammert Bühler verzweifelt.

Denn: «Mit ihrer Initiative unterstellen sie, es gebe geheime Bestrebungen, Münzen und Noten abzuschaffen. Obwohl es dafür keinen Beleg gibt.»

Es sind wohl für Bühler reine Verschwörungstheorien, dass Bargeldverwendung immer strengeren Grenzen unterliegt. Als Begründung gilt der Kampf gegen Geldwäsche. So ist in der Schweiz zwar die Verwendung von Bargeld theoretisch unbegrenzt möglich, bei Zahlungen von über 10’000 Franken gilt aber faktisch eine Melde- und Begründungspflicht. Das ist auch in der EU so, wobei in Frankreich und Spanien sogar eine Obergrenze von 1000 € gilt.

Zudem ist die Einführung eines ergänzenden digitalen Euros geplant.

Bargeld hat gegenüber jeder anderen Form der Bezahlung einen unschlagbaren Vorteil: die Herkunft einer Banknote ist unbekannt, wer damit zahlt, bleibt anonym, der Empfänger weiss ebenfalls nichts Genaues. Das ist bei elektronischen, geschweige denn digitalen Finanztransaktionen anders.

In jedem Währungsraum hat der Staat via Portemonnaie und Geld die direkteste Zugriffsmöglichkeit auf seine Bürger. Er kann ihnen das Geld weginflationieren, er kann sie enteignen, ihre Transaktionen kontrollieren, Bankkonten sperren, Auffälligkeiten registrieren, bestimmte Zahlungen verbieten oder sanktionieren. Die Kontrolle über elektronischen Zahlungsverkehr ist total. Die finanzielle Unterstützung von Oppositionsbewegungen in Unrechtsstaaten ist nur über Bargeld oder alternative Zahlungsmethoden wie in Bitcoin möglich.

Das hat nichts mit Schwurbeln oder verschwörungstheoretischer Abneigung gegen den Staat zu tun. Sondern ist eine legitime Verteidigung des Freiraums des Bürgers, was glücklicherweise von der Mehrheit der Bevölkerung so gesehen wird. Für eine Minderheit, zu der Bühler gehört, ist das aber Anlass für wilde Verschwörungstheorien.

Was für ein Witz, aber ein schlechter: was er den Initianden vorwirft, trifft auf ihn selber zu. Wie sagte F.W. Bernstein so unsterblich richtig:

«Die schärfsten Kritiker der Elche
waren früher selber welche.»

 

Schlaue linke «WochenZeitung»

Der Presserat lässt sich an der Nase herumführen.

Von Thomas Baumann*
SRF-Moderator Sascha Ruefer habe sich über den Fussballspieler Granit Xhaka doch rassistisch geäussert, fand der Schweizer Presserat unlängst und wies eine Beschwerde gegen die linke Wochenzeitung WOZ ab.
Zu überraschen vermag das nicht: Die Präsidentin des Presserats — obwohl in diesen Entscheid nicht direkt involviert — ist die WOZ-Journalistin und ehemalige WOZ-Redaktionsleiterin Susan Boos.
Der Satz «Granit Xhaka ist vieles, aber er ist kein Schweizer», den Ruefer gemäss der WOZ «gesagt haben soll», verletzte zwar weder die Antirassismus-Strafnorm, noch werde hier eine Ethnie herabgesetzt, er sei aber dennoch rassistisch, weil hier Ausgrenzung «wegen einer Andersartigkeit» betrieben werde, so der Presserat.
«Blocher: Ein unschweizerisches Phänomen»
Dass der Satz nicht genau so geäussert wurde, spielte dabei für den Presserat keine Rolle. Auch den Hinweis in der Beschwerdeschrift, dass ein Buch des SRF-Journalisten Fredy Gsteiger über Alt-Bundesrat Christoph Blocher den Titel «Blocher: Ein unschweizerisches Phänomen» trägt, ignorierte er tunlichst. Ist ja auch zu blöd, dass dieses angeblich rassistische «Othering» hin und wieder auch gebürtige Schweizer trifft.
Noch etwas anderes macht stutzig: In der Beschwerde wurde unter anderem eine Verletzung des Zwei-Quellen-Prinzips gerügt. Treuherzig versicherte die WOZ in ihrer Beschwerdeantwort, sie hätte durchaus zwei Quellen gehabt: «Beide waren an der Produktion beteiligt und konnten glaubhaft machen, dass sie das Rohmaterial gesichtet haben.»
Zwei angeblich direkt involvierte Quellen und trotzdem kennt die Zeitung den genauen Wortlaut des Satzes nicht. Dass hier etwas faul ist, wäre jedem Redaktor eines Lokalblatt aufgefallen. Nicht jedoch dem Presserat: Dieser fiel voll darauf herein.

*Dieser Artikel erschien zuerst in der «Walliser Zeitung». Mit freundlicher Genehmigung.

Unrat vom Presserat

Der Presserat übersieht wieder einmal die offensichtlichsten Parallelen*.

Von Thomas Baumann
Das Sommerloch ist derzeit so tief, dass man glaubt, dass es nicht mehr tiefer sein könnte. Bis sich der Presserat meldet und zeigt, dass es doch noch tiefer geht.
Jüngstes Beispiel: Die Entscheide 16/2024 und 18/2024, BEIDE AN DEMSELBEN TAG VERABSCHIEDET. Nachprüfen lässt sich das nicht, da der Presserat mittlerweile selber darauf verzichtet, seine Entscheide via Presseportal zu verbreiten. Vielleicht eine späte Einsicht in die eigene Bedeutungslosigkeit.
In einem Artikel in der «Weltwoche» vor bald zwei Jahren (!) wurde das Gebaren des wegen Ehrverletzungsdelikten vom Schaffhauser Kantonsgericht mittlerweile (gemäss eigenen Angaben) rechtskräftig verurteilten Kolumnisten, Bloggers und ‹Anti-Hass-Aktivisten› Réda El Arbi kritisiert.
Daraufhin gelangte die Schwester besagten Bloggers an den Presserat — weil sie sich von einigen Leserkommentaren gestört fühlte. Dabei listete sie eine eigentliche Phalanx von angeblich verletzten Richtlinien des Pressekodex auf: Ziffern 1.1, 2.4, 3.8, 5.1, 5.2, 5.3, 7.1, 7.2, 8.1 und 8.2.
Quantität vor Qualität war dabei offensichtlich die Devise: Was die Ziffer 2.4, welche die Trennung von öffentlicher Funktion und Ausübung des Journalistenberufs verlangt, mit irgendwelchen Online-Kommentaren zu tun haben soll, weiss wohl nicht einmal die Beschwerdeführerin.
Dennoch der Entscheid: «Der Presserat heisst die Beschwerde gut», weil «die Ziffern 1 (Wahrheit), 5 (Berichtigung) und 7 (Privatsphäre) der ‹Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten› verletzt» worden seien.
Üblicherweise schreibt der Presserat in einem solchen Fall, wenn nicht alle vorgebrachten Rügen gutgeheissen werden, er heisse die Beschwerde «teilweise gut».
Aber hier war offenbar schon zum vornherein klar, wem die Sympathie des Presserats galt: Der Schwester El Arbis. Da selbst der Presserat erkannt hatte, dass es der Beschwerde an einer präzisen Begründung mangelte, «forderte der Presserat eine Ergänzung an».
Ein seltenes Privileg. Üblicherweise nimmt der gemäss eigenen Angaben «chronisch überlastete» Presserat solche Versäumnisse ja zum Anlass, eine Beschwerde inhaltlich erst gar nicht zu behandeln.
Umso apodiktischer urteilte der Presserat: «Was Réda El Arbi betrifft, so sind Äusserungen über seine Jugendzeit, ob wahr oder unwahr, im vorliegenden Zusammenhang sicher nicht von öffentlichem Interesse.»
Ganz anders tönte es hingegen im Entscheid 18/2024, der am gleichen Tag erging. Hier ging es um eine junge Mutter in Frankreich, welche des Mordes an ihrem kleinen Sohn angeklagt war. Die Zeitungen — vornehmlich Medien in der Romandie — erwähnten zusätzlich, dass die Mutter Mitglied der Zeugen Jehovas sei.
Gegen diese Erwähnung der Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas wurde beim Presserat ebenfalls Beschwerde eingereicht. Würde man den GLEICHENTAGS VERABSCHIEDETEN Entscheid 16/2024 als Richtschnur nehmen, dann gälte auch hier: Die Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas ist, «ob wahr oder unwahr, im vorliegenden Zusammenhang sicher nicht von öffentlichem Interesse.»
Aber natürlich schafft es der Presserat nicht einmal, in zwei AN DEMSELBEN TAG VERSCHIEDETEN STELLUNGNAHMENannähernd kohärent zu räsonieren. Die Beschwerde in der Angelegenheit 18/2024 wurde daher abgewiesen.
Bleibt nur ein Trost: Mit bloss 19 veröffentlichten Beschwerden in einem Zeitraum von bald sieben Monaten (bei annähernd 150 Stellenprozenten) bewegt sich der angeblich «chronisch überlastete» Presserat auf ein neues Allzeit-Tief hin.
Es würde kaum weiter auffallen, wenn er eines Tages gar keine Entscheide mehr veröffentlicht. Und vermisst würden diese wohl noch weniger.
*Der Artikel wurde nachträglich leicht überarbeitet.

Peinlich

«Republik»- und Presserat Dennis Bühler Ziel einer Beschwerde.

Bühler ist Redaktor bei der Zeitschrift der guten Denkungsart «Republik». Bühler ist auch Mitglied im Presserat, der Kontrollinstanz der Schweizer Medien.

Es ist eher selten und peinlich, dass der Presserat eine Beschwerde gegen ein eigenes Mitglied gutheisst. Wie im Fall Bühler. In einem Artikel hatte der eine ganze Latte von Vorwürfen gegen einen Badi-Pächter referiert und dabei den Namen der Badeanstalt genannt, in der er angestellt worden war. Das sei geschehen, um eine Verwechslungsgefahr mit anderen Badis zu vermeiden, lautete das schwache Verteidigungsargument des damaligen Chefredaktors Oliver Fuchs.

Nachdem die Medien über das Gutheissen dieser Beschwerde berichtet hatten, vermeldete sie auch die «Republik»: «Presserat: Mutmasslich krimineller Badi-Pächter wurde ungenügend anonymisiert». Ein nettes Nachtreten.

Die Urteile des Presserats sind häufig realitätsfern bis unsinnig. Hier stellt sich aber die Frage, ob ihm wirklich weiterhin ein Mitglied angehören kann, gegen das eine Beschwerde gutgeheissen wurde, das also selbst gegen die Regeln verstossen hat, deren Einhaltung es beaufsichtigen sollte. An Bühlers Schaffen gäbe es auch ohne diese Beschwerde genug zu kritisieren. Mit ungebremster Häme lästert er über ihm nicht genehme Journalisten oder Medienhäuser ab.

Aber all die Skandale und Skandälchen bei der «Republik» (inklusive der Unterdrückung einer grossen Reportage über die Gewerkschaft Unia, deren Mitautor er war), die waren für Bühler nie ein Thema. Ob ein solcher Mistkratzer in fremden Gärten wirklich eine Zier für den Presserat ist, der schon genügend damit zu kämpfen hat, seinen angeschlagenen Ruf zu verteidigen?

Aber vielleicht erledigt sich dieses Problem mitsamt der «Republik» …

Wumms: Susan Boos

Schönschreiben auf Primarschulniveau.

Der Schweizer Presserat ist eine, gelinde gesagt, umstrittene Einrichtung. Laut Selbstverständnis «wacht er über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»».

Immer auf der Suche nach Finanzquellen hat er den «Newsletter» für sich entdeckt und benützt ihn, um zurückzukeilen: «Eine Frage, die gerne hochgespielt wird: Wozu braucht es überhaupt den Presserat?» Hochgespielt worden sei sie vom nicht namentlich genannten Markus Somm, der kräftig vom Leder zog: der Presserat sei «eine einseitige, gewerkschaftsnahe linke Organisation, die nichts anderes macht, als alle Medien, die nicht ihrem ideologischen Vorurteil entsprechen, zu bekämpfen. Der Presserat ist überflüssig

Kühne Schlussfolgerung von Susan Boos: «Dass der Mann ein Problem mit dem Presserat hat, spricht für den Presserat.» Schönschreiben wie mit der Schnürlischrift. Überhaupt, meint die Präsidentin: «Man kann sich darum foutieren. Das wäre aber, wie wenn man beim Sport sagt, man anerkenne weder Spielregeln noch SchiedsrichterInnen. Kann man machen, dann ist es aber kein Sport mehr, sondern eher ruchlose Rüpelei.»

Etwas vermessen, dass der durch nichts dazu legitimierte Presserat meint, er sei unfehlbar dazu berechtigt, die selbst aufgestellten Spielregeln zu überwachen. Wer sich nicht daran halte, betreibe «ruchlose Rüpelei».

Nun, wie der Presserat mit solche Rüpeleien umgeht, wenn sie von einem eigenen Mitglied stammen, kann man in der Entscheidung 16/2020 nachlesen. Im Vorjahr (denn der Presserat mahlt langsam, ganz langsam) hatte sein Vizepräsident Max Trossmann in einem Leserkommentar gerüpelt. Anlass war die ihm sauer aufgestossene Meinung von René Zeyer, dass im Gegensatz zur unfehlbaren Meinung des Presserats das Medienarchiv SMD kein historisches Archiv mit Aufbewahrungspflicht sei. Der Presserat hatte bemeckert, dass der Ringier-Verlag im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit rund 200 Artikel gelöscht hatte.

Da Trossmann offensichtlich nicht in der Lage war, der stringenten Argumentation etwas entgegenzusetzen, rüpelte er den Autor an:

«René Zeyer ist sicher der berufenste Fürsprecher von Ringiers unternehmerischen Interessen. Und berufen, für den Journalistenkodex einzustehen. So wie er sich für Jean-Claude Bastos ins Zeug legt. Oder für Raiffeisen. Und sich anderntags als PR-Profi andient. Zeyer spreche ich als Autor jede Glaubwürdigkeit ab. Basta. Max Trossmann, Historiker und Publizist, Vizepräsident Schweizer Presserat.»

Dagegen reichte Zeyer Beschwerde ein, mit der Begründung, dass Trossmann belegfrei und verleumderisch Zeyers Reputation in den Schmutz gezogen hatte. Zudem habe der Kommentar nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun und stelle Zeyer als käuflich dar. Eine so schwere Anschuldigung, dass Zeyer zuvor hätte angehört werden müssen.

Der Presserat schlich sich daraufhin nach mehr als reiflichem Kopfkratzen aus der Verantwortung, indem er spitzfindig bemerkte: «Die Intervention Trossmanns ist keinesfalls ein journalistischer Inhalt, sondern eine sehr kurze und scharf geäusserte persönliche Meinung. Die Beschwerde ist in diesem Sinne falsch adressiert, auf sie ist nicht einzutreten.»

Mit Krokodilstränen in den Augen fügte der Tugendwächter hinzu: «Der Presserat bedauert aber die spontane Intervention seitens seines Mitglieds.» In anderen Fällen verurteilt er genauso spitzfindig angebliche Übeltäter. ZACKBUM musste sich schon mehrfach mit diesen Grenzüberschreitungen befassen.

Ein angeblicher Wächter über die Spielregeln des Journalismus, der eine solche Rüpelei seines Vizepräsidenten ungerügt durchgehen lässt, hat nun tatsächlich jegliche Berechtigung verspielt.

Wumms: Pascal Hollenstein

Inzwischen hat die publizistische Leiter nach unten den Journalismus verlassen. Gut so.

Sein Wirken als Büttel für Jolanda Spiess-Hegglin dürfte eine wesentliche Rolle bei seinem abrupten Abgang von der zweitobersten Position im Reiche Wanner, also bei CH Media, gespielt haben.

Nach längerem Suchen wurde ein warmes Plätzchen für ihn gefunden. Pech hat das Bundesamt für Umwelt. Er wird Leiter Kommunikation. Mal schauen, wie weit diese Leiter nach unten führen wird.

Sozusagen als Restanz aus seiner unglücklichen journalistischen Tätigkeit hat nun noch der Presserat Pascal Hollenstein eine Rüge übergebraten. Wäre er noch im Amt, wäre er wohl der einzige publizistische Leiter der Schweiz, dessen Vorbildfunktion von einem Tadel überschattet würde.

So ist die Entscheidung nur noch eine Randnotiz für einen Gescheiterten. In seinem steten Bemühen, JSH so strahlend wie möglich und ihre Kritiker so hässlich wie möglich darzustellen, ging er in einer Polemik zu weit. In der Auseinandersetzung um die mögliche Publikation eines Buchs der Tagi-Journalistin Michèle Binswanger, bei der JSH einige Pyrrhussiege erzielte, behauptete Hollenstein nassforsch: «Es stehe der «Verdacht im Raum», dass Arthur Rutishauser und Binswanger ««den Gerichten als auch der Öffentlichkeit gegenüber unwahre Angaben» gemacht haben», wie der Presserat zusammenfasst.

Der Kernpunkt der unanständigen Unterstellung Hollensteins: «Wie aus der Beschwerde Spiess-Hegglins hervorgeht, steht dabei der Verdacht im Raum, dass die Tamedia-Seite sowohl den Gerichten als auch der Öffentlichkeit gegenüber unwahre Angaben gemacht hat.»

Ein starkes Stück, bei solchen massiven Anrempeleien weiss eigentlich jeder Journalist, ausser, er ist publizistischer Leiter, dass die so Angepinkelten die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten müssten.

Dazu sagt der Presserat das Nötige:

«Vor Gericht die Unwahrheit zu sagen ist im Moral- und Rechtsverständnis einer durchschnittlichen Leserin oder eines Lesers zweifellos ein gravierendes Fehlverhalten. Dass der «Verdacht» dazu im Raum steht, ist ein schwerer Vorwurf.»

Daher sei es selbstverständlich, dass die Betroffenen angehört werden müssen.

Dadurch hätte es aber sein können, dass diese flotte Rempelei nicht veröffentlicht worden wäre. Und das fand Hollenstein, auf seinem Feldzug für JSH, natürlich gar nicht gut. Also verzichtete er darauf. Das brachte ihm nun diese Rüge sozusagen post mortem ein. Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil des Presserats seinen Beitrag dazu leistet, dass Hollenstein nie mehr in den Journalismus zurückkehrt.

Serie Sommerloch: Kleinkrieg

Kleingehacktes vom «Klein Report».

«Zudem sei es im Rahmen einer Klage auf Gewinnherausgabe nicht notwendig, ein Feststellungsbegehren zu stellen – auch die Klärung dieser Rechtsfrage könnte für Betroffene wichtig sein, so Juristin Zulauf.»

Wir merken uns diese grandiose Schönschreibung einer Niederlage.

Denn der selbsternannte «Mediendienst der Schweizer Kommunikationsbranche» erweist seiner Reputation mal wieder einen Bärendienst. Genauer einen Bärinnendienst.

Journalismus sollte, daran muss immer wieder erinnert werden, einen gewissen Kontakt mit der Realität aufrechterhalten, will er nicht Märchendienst heissen. Zum besseren Verständnis des hier Geschilderten muss man wissen, dass die Betreiberin Ursula Klein vor Kurzem selbst eine krachende Niederlage gegen die Mediendatenbank SMD, vertreten durch den Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold, erlitten hat. Zum journalistischen Anstand würde es auch gehören, dass Klein erwähnen könnte, dass sie ihrerseits von Ringier mit einigen Klagen eingedeckt wurde. Weil sie ziemlich nassforsch in die Privatsphäre des Ringier-CEO eindrang.

Klein forderte in ihrer Klage eine Millionensumme für die angeblich widerrechtliche Speicherung ihrer Artikel im SMD. Das prozessierte sie von Niederlage zu Niederlage bis zum Bundesgericht hoch, wo es dann die endgültige Klatsche absetzte. Erstaunlicherweise wurde sie dabei aber nur anfänglich von RA Rena Zulauf vertreten, die das gleiche Prinzip zuungunsten ihrer Mandantin Jolanda Spiess-Hegglin anwendet. Prozessieren von Niederlage zu Niederlage, Mandant zahlt.

Nun gibt es einen Entscheid des Zuger Kantonsgerichts in der epischen Fehde von JSH gegen Ringier, die eigentlich nichts lieber will, als endlich aus den Schlagzeilen zu verschwinden. Was sie damit betreibt, dass sie ständig und unablässig dafür sorgt, dass die Ereignisse bei einer Zuger Politikerfeier anno 2014 im Fokus der Öffentlichkeit bleiben.

Der Entscheid besagt, dass Ringier detaillierte Zahlen herauszugeben hat, mit denen dann eine Gewinnberechnung von vier von fünf eingeklagten Artikeln möglich sein sollte. Denn auf diese Gewinnherausgabe klagt JSH.

Dafür hat RA Zulauf beantragt, dass das Gericht feststellen möge, dass die Persönlichkeit ihrer Mandantin anhaltend verletzt sei. Darauf antwortet das Zuger Tribunal: nein, wir «treten auf diese Forderung nicht ein». Auf Deutsch: Klatsche, Antrag abgeschmettert, weitere Niederlage. Aber im realitätsfernen Orwellsprech von Zulauf wird das zu einer «Klärung einer Rechtsfrage». Mit Kostenfolge für ihre Mandantin.

Klein lässt schon ganz am Anfang ihrer freihändigen Interpretation des Entscheids ihrem Rochus freien Lauf: «Schwere Schlappe für die Ringier AG und ihren Anwalt Matthias Schwaibold», behauptet sie. Dabei geht es hier lediglich um etwas, was man als technicality bezeichnen muss, eine technische Einzelheit.

«Die nachträgliche hastige Löschung aller Beiträge über Jolanda Spiess-Hegglin durch Ringier AG hat dem Medienunternehmen bezüglich der Gewinnherausgabe keinen rechtlichen Vorteil verschafft», behauptet Zulauf, obwohl genau deswegen der rechtliche Vorteil entstand, dass ihr Antrag auf Feststellung abgeschmettert wurde.

Dann widmet sich Klein, aus eigener leidvoller Erfahrung, der SMD. Denn der Schweizer Presserat hatte anlässlich der Löschung von «Blick»-Artikeln über JSH faktenfrei behauptet: «Dieser willkürliche Eingriff in die Archivfreiheit verfälscht das Bild dessen, was Schweizer Medien zum Fall Spiess-Hegglin/Hürlimann publizierten.»

Damit verwechselte der Presserat allerdings ein privat betriebenes Medienarchiv mit einem sozusagen offiziellen Aufbewahrungsort wie eine Staatsbibliothek, wo alle Dokumente anhaltend archiviert werden müssen. Während in der SMD ständig und aus den verschiedensten Gründen Einträge gelöscht werden.

Dann lässt Klein auch noch jeglichen Kontakt mit zeitlichen Abläufen fahren: «Bekannt war damals auch ein Fall aus dem Jahr 2013, als ein Porträt des «Tages-Anzeigers» über Somedia-Verleger Hanspeter Lebrument, das diesem nicht behagte, gelöscht worden war.» Diese Löschung fand allerdings in Wirklichkeit 2018 statt. Und die Löschung der Hegglin-Artikel passierte nicht 2014, wie von Klein behauptet, sondern ebenfalls 2018.

Seit im Umfeld von Donald Trump das Wort von «alternativen Wahrheiten» in die Welt gesetzt wurde, ein anderer Ausdruck für Fake News, gibt es wohl wenig geeignetere Beispiele als diesen Fantasie-Artikel, was passiert, wenn persönliche Rachsucht, Voreingenommenheit und schludriger Umgang mit einfachen Zeitangaben eine unbekömmliche Mischung ergeben, die Autorin und Organ disqualifizieren.

Dass sich JSH fleissig an dieser Geschichtsumschreibung beteiligt, mag nicht verwundern. Dass Anwältin Zulauf unbeeindruckt mit Eigenmarketing glänzt, hingegen schon.

 

 

 

 

Wumms: Rainer Stadler

Wenn’s einer nicht lassen kann, wird’s traurig.

Rainer Stadler war eine Institution. Jahrzehntelang begleitete er als Medien-Mann der NZZ alle Entwicklungen auf diesem Gebiet. Informiert, eigenständig und kantig. Als Spielfeld hatte er eine eigene Medienseite. Das leistete sich nur noch das Intelligenzblatt von der Falkenstrasse.

Dann wurde Stadler eher unfein entsorgt, nach ihm die Medienseite. Nun hat er auf der Gratis-Plattform «Infosperber» einen Multiplikator für seine Ansichten gefunden. Das tut nicht wirklich gut.

So analysiert er die Folgen des Neins zur Milliardenspritze für darbende Medienclans recht eigenwillig. Er sieht einige Hoffnungsschimmer im Online-Markt, wo neue Player enstanden seien:  «Einige Initianten – etwa Branchenportale, die «Republik» oder der «Infosperber» – konnten Fuss fassen. Der Grossteil muss aber mit sehr bescheidenen Mitteln zurechtkommen, und das Informationsangebot dieser Akteure ist öfters ungenügend.»

Nun ist Eigenlob nicht verboten, aber die Auswahl ist schon etwas befremdlich. Die «Republik» ein Branchenportal? Der «Infosperber» muss nicht mit bescheidenen Mitteln zurechtkommen? Und wie steht’s mit dem erfolgreichsten Newscomer, «Die Ostschweiz»*?

Aber gut, Meinungsfreiheit. Dass die Ablehnung eine schlechte Nachricht für den Presserat sei, ist eigentlich eine gute Nachricht. Denn das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle manövriert sich mit realitätsfernen Entscheidungen immer mehr ins Aus.

Sehr eigen ist dann Stadlers Kritik am Ansinnen von Medienhäusern, sich an grossen Plattformen wie Facebook oder Google schadlos zu halten, wenn die Newselemente verwenden, die als Content hergestellt wurden. Das ist selbstverständlich legitim, sofern die Medien nicht so blöd sind, das Angebot zur vermeintlichen Reichweitensteigerung gratis abzugeben. Aber Stadler schimpft:

«Mit einem Leistungschutzrecht verschaffen sich die Medienhäuser die Legitimität für einen Zugriff auf kontinuierliche Einnahmen, die den Anschein einer privatwirtschaftlichen Lösung haben, faktisch aber eine intransparente Art Medienförderung sind, welche die Staaten ein paar amerikanischen Grosskonzernen aufzwingen.»

Was daran intransparent sein soll und wieso die Forderung nach Abgeltung von Leistungen Medienföderung sein soll, das erschliesst sich nicht.

*Packungsbeilage: René Zeyer publiziert regelmässig auf «Die Ostschweiz».

 

Unrat vom Presserat

Ein Gremium schafft sich ab. Mehr und mehr.

Eigentlich ist der Presserat eine gute Sache. Er soll es Medienopfern ermöglichen, zumindest moralisch Recht zu bekommen. Sie können ihren Fall dem Presserat vorlegen, der sich gratis darüber beugt und zu einem Urteil gelangt.

Fast wie ein echtes Gericht, mit Kammern, Erwägungen und Urteilen. Das schärfste Schwert ist dabei die Rüge. Die wird ausgesprochen, wenn gegen den Journalistenkodex verstossen wurde. Das ist sozusagen das Gesetzbuch, auf dem die Rechtsprechung des Presserats basiert.

Die Medien sind gehalten, solche «Stellungnahmen» zu publizieren. Woran sie sich immer weniger halten. Nicht, weil sie nicht kritikfähig wären. Sondern weil der Presserat immer realitätsferner urteilt.

Schon einer der ersten Artikel auf ZACKBUM befasste sich mit dem «Patient Presserat».  Seither ist er nicht wirklich gesünder geworden.

Zwischendurch als Packungsbeilage: der Autor wurde noch nie gerügt; einmal gelangte er an den Presserat mit dem Anliegen, ein Mitglied des erlauchten Gremiums zu rügen, das sich ungehörig öffentlich geäussert hatte. Überraschungsfrei wurde auf die Beschwerde mit gewundener Begründung nicht eingetreten.

Aktuelle Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger»

Aber zurück in die Aktualität. Mit Entscheidung 70/2021 heisst der Presserat eine Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger» gut:

«Die Tamedia-Publikationen (Online und gedruckte Versionen) haben mit dem Artikel «Kesb-Gutachten: Umstrittener Gutachter in Bedrängnis» respektive «Verstoss gegen die Berufsordnung» gegen die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Anhören bei schweren Vorwürfen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen.»

In seiner Begründung macht das Gremium einen Spagat, den nur von der journalistischen Praxis losgelöste Elfenbeinturmbewohner hinkriegen. In dem inkriminierten Artikel sei ein Vorwurf zwar mit Verweis auf einen früheren Artikel belegt worden. Ist die Kritik also nicht neu, reiche «nach der Praxis des Presserates eine Zusammenfassung aus». Aber: «In diesem Fall liegen aber die Informationen, auf die sich der Artikel bezieht, viel zu weit zurück.»

Weit ist durchaus relativ; der Artikel Anfang Dezember 2020 bezog sich auf einen Vorgänger vom April 2019. Ganz abgesehen davon, dass der Vorwurf «überrissene Rechnungsstellung» inhaltlich richtig ist.

Weiter wurde dem Beschwerdeführer im Artikel vorgehalten, er biete «psychiatrische» Dienstleistungen an, ohne über die entsprechende Qualifikation zu verfügen. Auch dieser Vorwurf ist richtig, aber der Presserat hat zu bemängeln, dass dem KESB-Gutachter nicht explizit Gelegenheit gegeben wurde, dazu Stellung zu nehmen.

Also sei sowohl gegen die Wahrheitspflicht wie gegen die Pflicht zum Anhören bei schweren Vorwürfen verstossen worden. Dass im Artikel eine ganze Latte weiterer mit Zeugenaussagen unterlegter Vorwürfe erhoben wird, die ein gelinde gesagt problematisches Bild von der Persönlichkeit und dem Verhalten des Gutachters malen, also eine Gesamtbeurteilung zulassen, ist dem Presserat schnurz.

Die gemassregelte Autorin streut Asche auf ihr Haupt: «Ich nehme diese Kritik des Presserats ernst und habe den gerügten Satz im Online-Artikel angepasst.»

Presserat Richtung «Fairmedia» unterwegs

Leider geht der Presserat immer mehr den gleichen Weg wie «Fairmedia». Anstatt schwachen Medienopfern gratis zu helfen, macht sich dieser Verein zum Sprachrohr einer umstrittenen Persönlichkeit, die ihr eigenes Schicksal zum Geschäftsmodell weiterentwickelt hat. Seine bedauerliche Verirrung mussten wir schon mehrfach rügen.

Solche Urteile, Gegendarstellungen, Kritiken am manchmal über die Stränge schlagenden Rüpel-Journalismus sind dringend nötig und wertvoll. Damit sie aber ihre Bedeutung und Wirkung behalten, müssen die Richter darauf achten, ihren eigenen Ruf nicht zu verspielen. Denn nur daraus beziehen sie eine gewisse Autorität. Daher sind solche Stellungnahmen sehr bedauerlich.

Der Blick macht jetzt auf Transparenz …

… hat aber noch Luft nach oben.

Die Wochenzeitung WoZ hat letzthin Schleichwerbung im Blick angeprangert, in Zusammenhang mit der Abstimmung über die e-ID. Nun hat Blick.ch am 28.1.2021 eine Art Policy aufgeschaltet. Das Boulevard-Portal schreibt selber dazu:

«Auf Blick.ch stehen einerseits völlig unabhängige, redaktionelle Artikel. Andererseits klar deklarierte, bezahlte Inhalte von Werbekunden. In jüngster Zeit gab es eine Diskussion darüber, ob diese genügend erkennbar sind».

Böse Zungen sagen nun, dass Blick von sich aus eingeknickt ist, weil am 26.1.2021 das Referendumskomitee gegen das e-ID-Gesetz beim Presserat eine Beschwerde gegen Ringier eingereicht hat. Immerhin gut 2000 Bürgerinnen und Bürger unterstützten sie online. Auch wenn das nicht stimmen sollte, orakelt Blick selber, «ob bezahlte Inhalte von Werbekunden genügend erkennbar» waren.

Nun also die komplette Transparenz, zwei Tage nach dem Eintreffen der Beschwerde beim Presserat.

Doch nach einem Gang zum Kiosk vergangenen Sonntag dann die Ernüchterung. Eine rechte Seite weit vorne im ersten Bund handelt vom wunderschönen Saas-Fee. Noch nicht eingelöst wurde offensichtlich folgendes Versprechen:

Diese Inhalte werden auf Artikelebene zusätzlich gleich am Anfang versehen mit dem Vermerk: «Das ist ein bezahlter Beitrag, präsentiert von xx».

Erwähntes Textli erschien im Gegensatz zur recht prominenten Aufmachung hier auf ZACKBUM.ch im Saas-Fee-PR-Text weit unten und in leicht übersehbarer, kleiner Schrift. Eine bessere Fussnote. Bleibt zu hoffen, dass eine allfällige nächste politische Publireportage dann klarer gekennzeichnet ist.