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Lachhafte Opfer

Ein Blick ins Gesetzbuch würde weiterhelfen. Aber im modernen Elendsjournalismus …

Nehmen wir an, Alice lockt Bob bei einem Medienanlass ins Nebenzimmer und versucht dort unbeobachtet, ihm die Zunge in den Mund zu stecken. Bob macht den Mund frei und sagt deutlich «nein». Alice lässt nicht ab, bis Bob sie zurückstösst. Damit hat diese sexuelle Belästigung ihr Ende gefunden.

Sie fällt unter Artikel 198 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (STGB). Da heisst es in Absatz zwei:

«Wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.»

Das ist nun für jeden Laien und gescheiterten Küsser verständlich. Das ist kein sogenanntes Offizialdelikt, muss also nicht von Amts wegen verfolgt werden. Es braucht eine Strafanzeige, und die muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ereignis gestellt werden. Erfolgt sie nicht in dieser Frist, ist der Fall erledigt.

Anschliessend läuft eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Kommt es in dieser Zeit nicht zu einer Verurteilung, ist der Fall auch erledigt. Gibt es ein Urteil, auch einen Freispruch,wird die Verjährung aber unterbrochen, und man kann beliebig weiterprozessieren, wie man lustig ist. Bis ans Bundesgericht, vielleicht auch nach Strassburg.

Sollte jemand auf die Idee kommen, nach über 20 Jahren jemanden namentlich zu beschuldigen, eine solche sexuelle Belästigung begangen zu haben, hätte diese Anklägerin höchstwahrscheinlich sofort eine Ehrverletzungsklage im Gesicht. Ohne Chance, die zu gewinnen. Denn es gibt nicht nur das Recht des Vergessens für einen verurteilten Täter. Es gibt zudem Fristen, die verhindern sollen, dass genau das passiert, was auch in der Schweiz immer mehr um sich greift.

Der oben geschilderte Fall ist natürlich eine Abbildung der Behauptung der damit in die Medien drängenden Patrizia Laeri. Wohlweisslich nennt sie dabei keinen Namen, denn das würde den erfolgreichen Auftritt in an ihren Lippen hängenden Elendsmedien etwas überschatten.

Genau gleich gingen die erregten 78 Tamedia-Frauen bei ihrem Protestschreiben vor zwei Jahren vor. Sie stellten über 60 angebliche Fälle von verbalen sexuellen Belästigungen in die Öffentlichkeit. Alle anonymisiert, alle ohne Zeitangabe, alle ohne die Möglichkeit, sie zu verifizieren oder zu falsifizieren. Was bis heute trotz von Tamedia angekündigten Untersuchungen noch nicht öffentlich erfolgt ist.

Die eher enge Anzeigefrist für ein Bagatelldelikt wie sexuelle Belästigung (wir sprechen hier nicht von Nötigung, Schändung oder Vergewaltigung oder der Beteiligung Minderjähriger) ist Absicht und richtig. Damit soll genau das verhindert werden, was immer häufiger geschieht.

Viele Jahre später werden Geschichten von angeblichen sexuellen Belästigungen, meistens auch noch verbaler Art, herumgeboten. Unter Ausnützung der heutigen Woke-Stimmung, wo Männer im Zweifelsfall Schweine sind, Frauen immer Opfer.

Natürlich ist auf dem Rechtsweg hier nichts mehr zu wollen. Aber wieso wendet sich das späte Opfer nicht direkt an den Übeltäter – oder an sein Unternehmen? Laut Laeri soll ihr Belästiger immer noch bei SRF arbeiten, sogar in leitender Funktion. Hätte er es nicht verdient, mal selbst etwas dazu zu sagen? Aber das ist natürlich nicht die Absicht solcher in die Öffentlichkeit drängender Frauen.

Dass merkwürdige Geschäftsfrauen wie Laeri mit solchen Methoden PR für sich machen wollen, ist menschlich verständlich. Jeder (und jede), wie er kann. Dass aber die Medien wie Pavlowsche Hunde spontan zu sabbern beginnen, wenn ihnen solche Geschichten serviert werden, das ist unsäglich.