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Verstörte Tamedia-Journis

Brutal-verbal auf Polizisten eindreschen, dann kleinlaut werden.

Der «Bund» hatte am 12. Juni 2021 über einen «verstörenden» Polizeieinsatz zu berichten. Ein marokkanischer Asylbewerber sei brutal überwältigt und «wie ein Sack» in einen Polizeiwagen gestossen worden.

Das wollten ganze 11 Journalisten von «Bund» und «Berner Zeitung» beobachtet haben. Das gab natürlich einen medialen Aufschrei, die beteiligten Polizisten (und ihre Familien) gerieten in mediales Dauerfeuer und Shitstorms.

Die Medienmenschen berichteten Schreckliches: «Wir hörten, wie sein Kopf auf dem Kabinenboden aufschlägt.» Es habe eine Blutlache auf dem Boden gegeben, der Misshandelte habe um Gnade gewinselt. Furchtbar.

Die Staatsanwaltschaft klagte an, ein beteiligter Polizist wurde erstinstanzliche verurteilt, dann vom Obergericht freigesprochen. Es stellte sich heraus: es waren nicht 11, sondern nur 4 Augenzeugen. Die zudem nachweislich und kräftig flunkerten. Es gab keine Blutlache, niemand ausser einer Journalistin hörte den Marokkaner um Gnade bitten.

Der war zudem völlig zugedröhnt. Alkohol, Kokain, Cannabis und Benzodiazepine wurden in seinem Blut gefunden.

Nach der scharfen Medienschelte des Obergerichts in der schriftlichen Begründung hatte ZACKBUM ein paar Fragen an Tamedia:

  1. Wurden oder werden disziplinarische Massnahmen gegen diese Journalisten ergriffen, wenn ja, welche?
  2. Der Berner Sicherheitsdirektor wirft Tamedia eine eigentliche Medienkampagne vor. Teilt Tamedia im Nachhinein diese Auffassung?
  3. Wird Tamedia über dieses Urteil berichten, nachdem die NZZ das bereits ausführlich getan hat?
  4. Welche Konsequenzen zieht Tamedia aus diesem Vorfall?

Die Antwort: «Das Urteil des Berner Obergerichts, auf das Sie Bezug nehmen, datiert vom Februar 2025. Sowohl der «Bund» wie auch die Berner Zeitung haben damals mit mehreren Beiträgen ausführlich darüber berichtet, darunter sowohl eine Vorschau als auch die Berichterstattung zum Freispruch des Polizisten.»

Ausführlich? Zum Freispruch quetschte sich die Redaktion ein Artikelchen von 2000 A ab: «Nach einer umstrittenen Festnahme wurde ein Polizist wegen Amtsmissbrauchs und Tätlichkeiten angeklagt. Nun spricht ihn das Obergericht in allen Anklagepunkten frei. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.»

Umstritten war die Festnahme wohlgemerkt nur innerhalb von Tamedia. Die mit knapp 6000 A über diesen angeblichen Skandal berichtet hatte.

Und was ist nun mit den richterlichen Vorwürfen gegen diese Journalisten? Der Entscheid umfasse «62 Seiten und wird derzeit redaktionell geprüft und eingeordnet». Was der NZZ schon längst gelungen ist.

Und wird es Konsequenzen haben, wenn Journalisten offensichtlich flunkern, Blutlachen erfinden und die Festnahme eines schwer zugedröhnten Mannes zu einer «verstörenden Aktion» hochzwirbeln?

Gibt es ein Wort des Mitgefühls mit den Polizistenfamilien, eine Entschuldigung gar?

«Zu allfälligen disziplinarischen Massnahmen gegen Journalistinnen oder Journalisten äussern wir uns grundsätzlich nicht.»

Dann tut das ZACKBUM: Der Sicherheitsdirektor Berns hat völlig recht: «Das Verhalten der Journalisten von Bund/BZ: schockierend.»

Wenn 4 oder gar 11 Journalisten sich offenkundig untereinander absprechen, Falschaussagen machen, unverhältnismässige Polizeigewalt unterstellen und eine regelrechte Kampagne auslösen, dann dürfen die nicht damit davonkommen.

Vor allem, wenn ihnen das gerichtsfest nachgewiesen wurde.

Andere an den Pranger stellen, das konnten die Autoren Naomi Jones, Dölf Barben und Raphael Moser. Die beiden Journalisten und der Fotograf Moser arbeiten weiterhin in der fusionierten Redaktion von «Bund» und «Berner Zeitung».

Von ihnen hat man kein Sterbenswörtchen der Einsicht, der Korrektur, gar der Entschuldigung gehört. «Wir finden übereinstimmend, dass diese Verhaftung teilweise brutal abgelaufen ist», fabulierten sie damals. Aber ach, war doch nur so eine Empfindung. Darauf kann man diese Zierden ihres Berufs doch nicht behaften.

Selbstkritik?

Ein Fremdwort für Tamedia-Journalisten.

Papers und Leaks, Corona, #metoo, die Liste liesse sich beliebig verlängern, wo flächendeckend Falschberichterstattung, Denunziation ohne Beweise, Bevormundung und moralische Unfehlbarkeit stattfand.

Aufarbeitung dieses wiederholten und gravierenden Fehlverhaltens? Niemals, in keinem einzigen Fall.

Deshalb ist das hier auch kein Einzelfall:

So berichtete der «Bund» vom 12. Juni 2021. Ganze 11 zufällig anwesende Journalisten von «Berner Zeitung» und «Bund» wollten einen klaren Fall von Polizeibrutalität beobachtet haben. Ein marokkanischer Asylbewerber sei gewalttätig überwältigt worden, er bekam ein Knie in den Bauch und in den Hals gerammt und schliesslich sei er «wie ein Sack» in einen Polizeikastenwagen gestossen oder geworfen worden.

Die Journalisten sind verstört und gehen ins Detail: «Wir hören, wie sein Kopf auf dem Kabinenboden aufschlägt.»

Das löste natürlich ein grosses Medienecho aus, schnell wurden Parallelen zum Fall George Floyd in den USA gezogen. Denn hier passt alles ins Framing und ins Narrativ. Ein dunkelhäutiger Asylbewerber, brutale, rassistische, unverhältnismässig und mit massiver Gewalt agierende Polizisten.

11 der Objektivität und Wahrheit verpflichtete Journalisten können sich doch nicht irren.

Der Berner Polizeidirektor Philippe Müller wehrte sich von Anfang an gegen die seiner Meinung nach «voreingenommene und unvollständige» Berichterstattung. Natürlich, wurde gehöhnt, das muss er ja auch, sich schützend vor seine Schlägerbullen stellen.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen zwei an der Aktion beteiligte Polizisten, auch der Marokkaner stellte Strafantrag. 2023 wurde einer der Gesetzeshüter freigesprochen, der zweite erstinstanzlich verurteilt. Das wurde nun vom Obergericht aufgehoben.

Es sah keinen Hinweis darauf, dass der Mann übermässige Gewalt angewendet oder den Marokkaner absichtlich oder mit übermässiger Gewalt ins Fahrzeug gestossen habe. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der gestolpert und hingefallen sei. Der Grund liegt auf der Hand:

«Ein forensisch-toxikologischer Bericht zeige, dass er zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen sei und zusätzlich Kokain, Cannabis und Benzodiazepine im Blut gehabt habe. Dieser Umstand sei für die Beurteilung seines Verhaltens und der polizeilichen Reaktion relevant; in der medialen Berichterstattung habe er jedoch kaum eine Rolle gespielt», schreibt die NZZ in einem ausführlichen Artikel über dieses Urteil: «Das Berner Obergericht spricht einen Polizisten frei – und kritisiert die Medien scharf».

Das Obergericht holte zudem zu einer eigentlichen Medienschelte aus. Es vermutet gegenseitige Absprachen, zudem hätten nicht etwa 11, sondern lediglich 4 Journalisten den Vorfall beobachtet. Ihre Beschreibungen seien zudem voller Widersprüche gewesen, eine Journalistin habe sogar Aussagen gemacht, die «offensichtlich falsch» seien.

Nochmal die NZZ: «Doch damit nicht genug. Nach Ansicht des Gerichts hat die Medienschaffende auch Dinge erfunden. Für eine von ihr geschilderte «Blutlache» am Boden habe sich kein weiterer Zeuge finden lassen, zudem finde sich in keiner fotografischen Dokumentation ein Flecken auf dem Boden. Auch habe ausser ihr niemand gehört, dass der Marokkaner um Gnade gebeten habe («per favore!»).»

Der freisinnige Sicherheitsdirektor Müller warf Tamedia schon damals vor, eine wahre «Medienkampagne» gegen die Polizei betrieben zu haben.

Im Licht des Gerichtsurteils ist klar: er hat völlig recht, wenn er in einer Medienmitteilung knapp zusammenfasst:

««Bund» und «Berner Zeitung» lösten mit irreführenden und vorverurteilenden Berichten zu Unrecht viel Empörung und – bei den betroffenen Polizisten und ihren Familien – viel Leid aus.

Nun hat das Obergericht des Kantons Bern sein schriftlich begründetes Urteil publiziert und zum Teil bis heute Unbekanntes zu Tage gefördert. Fazit:

  • Das Verhalten der Polizisten: Korrekt.
  • Das Verhalten der Journalisten von Bund/BZ: Schockierend

Es ist allerdings noch schlimmer. Nicht nur, dass sich Tamedia mal wieder völlig vergaloppiert hatte. Wenn ein Obergericht seinen Journalisten mögliche Absprachen, widersprüchliche Aussagen, Erfindungen und offensichtlich falsche Angaben vorwirft, dann müsste das eigentlich disziplinarische Folgen haben.

Denn es widerspricht diametral den Aufgaben eines Journalisten, so wirklichkeitsgetreu wie möglich zu berichten.

Aber was kann man auch von einem Medienhaus erwarten, dass auch in diesem Fall bislang zu diesem vernichtenden Urteil verkniffen schweigt. Mal schauen, ob es auf eine Anfrage von ZACKBUM zu reagieren geruht  …

«Muskelspannung lösen»

Berichterstatterpflicht zu Polizeibrutalität? In Bruchstücken. Gequält. Ohne eigenen Einsatz. Ohne Inhalt.

Eine der wenigen Möglichkeiten, den Verrichtungsboxen in den Newsrooms zu entkommen, ist eine Stelle als Bundeshauskorrespondent. Das ist zwar keine Korrespondentenstelle, man ist einfach nicht in Zürich oder Aarau am Gerät.

Arbeitet man für die «Berner Zeitung» oder den «Bund», was ja sowieso das Gleiche ist, kann man zu Fuss zur Arbeit gehen. Oder per Velo.

Also an journalistisch Schaffenden fehlt’s eigentlich in der Bundeshauptstadt nicht. Nur sind die alle bereits im Feierabend, wenn jeweils am Donnerstag eine Demonstration stattfindet. Während die illegalen Besetzer des Bundeshausplatzes sich einer hautnahen Berichterstattung erfreuen konnten, kümmern die Coronaleugner, äh, «Gegner der Corona-Massnahmen», also diese Deppen nicht wirklich.

Glücklicherweise ist SDA so tapfer, eine «Korrespondentin» in diese Kampf- und Konflikzone zu entsenden. Die zitiert dann immerhin das Qualitätsmedium Tamedia in seinem «Newsticker» ) , dass viele Demonstranten eine Rose in der Hand getragen hätten.

«Die Rose stehe für Frieden, «wir sind alle friedlich hier», sagte ein Demonstrierender. «Wir sind aus der Mitte der Gesellschaft und keine Extremisten»», hat der offenbar einzig anwesende Journalist aufgeschnappt.

200, 500 oder mehr Demonstranten?

Was natürlich gelogen ist, denn die Polizei musste «mehrmals Gummischrot und Wasserwerfer» einsetzen, gegen die «mindestens 500 Gegner und Gegnerinnen» wovon eigentlich. Schon dazu ist einiges zu sagen.

Es wurden auch schon mal 1000 Teilnehmer geschätzt, als es zweifelsfrei eher 10’000 waren. Aber eine Null mehr oder minder, was interessiert das die Journi-Nullen. Dann müsste bei Tamedia ein neuer Proteststurm durch die Redaktionen brausen; wieso sind männliche Gegner vor den weiblichen erwähnt? Und die diversen, non binären, trans Menschen?

Schliesslich war es einmal Brauch, wenigstens in ein, zwei Worten zu erwähnen, was eigentlich die Anliegen der Manifestanten sind. Tragen sie vielleicht Transparente mit sich, skandieren sie etwas, und sei es nur «Ueli, Ueli»? Aber wozu soll sich die eine Hälfte des Zeitungsduopols mit sogar zwei Blättern (noch) vor Ort um solchen Pipifax kümmern.

Wozu hat man den Agenturticker der SDA abonniert, mit dem man den Teil der Berichterstattung bewältigt, den man nicht von der «Süddeutschen» übernimmt. Dazu noch Bauchnabelschau, fertig ist das Qualitätsprodukt.

Langsam macht ein brutaler Polizeieinsatz die Runde

Siehts bei CH Media besser aus?  Leicht, denn immerhin greift hier tatsächlich ein Redaktor zum Griffel. Auch hier macht die Polizei den Titel, sie «geht gewaltsam gegen Demo vor». Allerdings: CH Media hat ein verstörendes Video der lokalen TV-Station «Live1» in ihren Artikel eingebettet.

Man sieht die Vorgeschichte nicht, aber was man sieht, ist beunruhigend. Eine Gruppe Polizisten in Vollmontur, die auf einen am Boden liegenden Mann einprügeln, auf seinem Kopf knien und ihn offensichtlich malträtieren.

Das wäre, mit Verlaub, ein Riesenskandal über Polizeigewalt, Verhältnismässigkeit und mit Gebrüll von allen Zinnen – wenn der Malträtierte für eine richtige und gute Sache demonstriert hätte. Aber ein Coronaleugner? Recht geschieht’s ihm.

Die Erklärungen der Polizei mache die Sache nicht besser. Der Mann sei drohend auf die Polizisten zugelaufen. Auch Gummischrot habe ihn nicht aufgehalten. Schliesslich seien ihm

«Schmerzreize gesetzt» worden,

zudem mit Schlägen eine «Muskelspannung» abgebaut worden. In Wirklichkeit spielte es sich so ab, wie hier ins Einzelaufnahmen dokumentiert:

Stills 1 bis 5: Der Mann läuft auf die Polizeikette zu. Als er sie erreicht, wird er sofort zu Boden geworfen. Still 6: Mehrere Polizisten halten ihn, der rechts kniet auf seinem Hals und schlägt mehrfach auf ihn ein. Dann wird er (Still 7) über den Boden geschleift, schliesslich nochmal auf seinen Hals gekniet (Still 8). QUELLE der Prügelbilder 6 – 8: Twitter/LIVE1TV 

Schmerzreize und Abbau von Muskelspannung; auf Deutsch: mehrere Schläge in die Fresse eines am Boden fixierten Mannes, auf dem mindestens ein Polizist kniet, auf seinem Hals.

Auch der Dritte und Letzte im Bunde greift auf eine ganze Reihe von Kürzeln zurück (zis/ita/frk/SDA), um seine Berichterstattung zu zeichnen. Auch der «Blick» stellt die Polizeigewalt ins Zentrum seiner Berichterstattung; allerdings natürlich die von den Manifestanten provozierte.

Aber immerhin, nach dem Warnhinweis «das nachfolgende Video enthält verstörende Bilder» zeigt «Blick» unter der Oberzeile «Heftige Gewalt» die tatsächlich verstörende Prügelszene der Berner Polizei.

Eine auf Video festgehaltene Prügelszene? Nichts für SRF

Wie steht es denn beim Schweizer Farbfernsehen? Das bekommt ja schon über eine Milliarde an Gebührengeldern pro Jahr, um die Grundversorgung mit Informationen sicherzustellen. News-Webseite, «Tagesschau», «10 vor 10»? Die Hauptausgabe berichtet am Donnerstag über das Schicksal des gescheiterten CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet als Aufmacher, die vertiefende Sendung später über «Hoffnung für Afrika».

Bern, Demo, Polizeigewalt, war da was? Ach was, lediglich in «Schweiz aktuell» gab es einen präventiven Betrag, dass am Donnerstagabend wieder mit einer unbewilligten Demonstration gerechnet werden müsse, und was das immer koste.

Man kann hier also von einem veritablen Skandal sprechen. Und man bekommt einen Vorgeschmack darauf, wie es mit der Berichterstattung weitergeht, sollten die grossen Verlegerclans noch kräftiger am Subventionstropf des Staates hängen.

Wirklich schlimm ist aber die SRG. Da sie zwangsweise Gebühren erheben darf, hat sie nun eindeutig eine Berichterstatterpflicht. Natürlich muss dabei ausgewählt werden, was von den Tagesereignissen in die Nachrichtengefässe passt, was Platz hat. Nichts gegen Berichte über deutsche Innenpolitik oder die Malariabekämpfung in Afrika.

Aber eine Demonstration in Bern mit Ausschreitungen und hässlichen Szenen von Polizeigewalt? Das ist keine News? Nix, nada, nullo? Das hätte «Russia Today» auch nicht besser hingekriegt, kann man nur sagen.