Was ist genau passiert?
Wie der Mainstream-Journalismus am Handwerk scheitert.
Die «Rundschau» zeigte schockierende Videoaufnahmen, wie eine Frau brutal verprügelt wird. Sie stellt den Zusammenhang her, dass diese Frau in die Wohnung eines stadtbekannten Schaffhauser Anwalts gelockt worden sei, um sie dort davon abzubringen, einen Kumpel des Anwalts wegen angeblicher Vergewaltigung weiter zu verfolgen. Sagt die Frau.
Die Aufnahmen stammen von den Überwachungskameras des Anwalts, der sie in seiner eigenen Wohnung installierte, weil er verhindern wollte, dass bei seinen häufigen Partys geklaut werde, wie er behauptet. Die Tat fand am 21. Dezember 2021 statt, also vor über zweieinhalb Jahren.
Wie sie in die Hände der «Rundschau» gerieten, ist unbekannt.
Die Frau sagt im Beitrag der «Rundschau», dieser Kollege des Anwalts habe sie zwölf Tage zuvor vergewaltigt, im Bericht wird insinuiert, dass es bei einer siebenminütigen Abwesenheit der Frau in einem Nebenzimmer, in dem es offenbar keine Videokamera gibt, nochmals zu einer Vergewaltigung gekommen sein könnte.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt, habe aber auch zweieinhalb Jahre nach den Vorfällen noch keine Anklage erhoben.
Soweit, so unappetitlich und übel. Das führte zu grosser Resonanz, in Schaffhausen demonstrierten gegen 500 Personen, eine Petition mit bislang 9000 Unterschriften fordert einen unabhängige Untersuchung der Vorkommnisse.
Auch in den Medien gab es grosses Hallo, einfach in Form einer Nacherzählung des «Rundschau»-Berichts. Die kleine Schaffhauser AZ machte dann ihre Hausaufgaben:
«Wir haben diverse Gespräche geführt und als erstes und bisher einziges Medium auch mit mehreren der mutmasslichen Täter gesprochen (die Rundschau hat sie – abgesehen vom Anwalt – nicht kontaktiert). Wir haben versucht, mit dem Opfer Fabienne W. und mit der Opferanwältin zu sprechen, diese wollen sich aber nicht mehr zum Fall äussern, weil in der Rundschau bereits alles für Fabienne W. Relevante gesagt worden sei. Schliesslich haben wir uns Zugang zu den polizeilichen Ermittlungsakten verschafft – darunter Tatbestandsrapporte, Einvernahmeprotokolle aller Beteiligten zu verschiedenen Zeitpunkten und medizinische Untersuchungsberichte. Zudem haben wir ungeschnittene Videoaufnahmen aus dem Wohnzimmer des Anwalts einsehen können, die lückenlos die Gewalttat und einen Zeitraum von über zwei Stunden vor der ersten Gewalthandlung zeigen.»
Daraus folgert die AZ:
«Das Gesamtbild, das durch die verschiedenen Beweismittel entsteht, lässt die brutale Prügelorgie in einem anderen Licht erscheinen: nicht als Resultat eines kühl geplanten Hinterhalts – sondern als albtraumhaften Höhepunkt eines Rauschabends, der plötzlich völlig ausser Kontrolle geriet.»
Es lohnt sich, die minutiöse Aufarbeitung in der kleinen AZ nachzulesen, für die alle grossen Medienkonzerne zu faul waren. Das macht das Vorgehen, das auf den Videos festgehalten ist, keinen Deut besser und will es auch in keiner Art und Weise entschuldigen, nebenbei.
Es lohnt sich auch, den «Rundschau»-Bericht anzuschauen, der der Auslöser für diese Affäre ist. Hier muss man dem Strafverteidiger Konrad Jeker zustimmen, der das Vorgehen der Schaffhauser Polizei scharf kritisiert und bezüglich der Sicherstellung von Beweismaterial eine «mehrfache Befehlsverweigerung» moniert, zudem sei das ganze Verhalten «unprofessionell» gewesen. Was man allerdings auch über die tendenziöse Darstellung der «Rundschau» sagen muss.
Bei den dokumentierten Handlungen handelt es sich einwandfrei um Straftaten. Dennoch ist es bei Straftaten – nicht zuletzt für die Strafzumessung – erheblich, den gesamten Ablauf zu rekonstruieren: Das ist selten so problemlos möglich gewesen wie hier, wo das meiste auf Video festgehalten ist.
Wieso die Schaffhauser Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung wegen der laut Aussagen des Opfers die ganzen Vorfälle auslösenden ersten Vergewaltigung einstellte, wogegen das Opfer Widerspruch einlegte, wird nicht erklärt. Der mutmassliche Vergewaltiger behauptet, es sei einvernehmlicher Sex gewesen.
Die ganze Affäre ist Abscheu erregend, ohne Zweifel. Dass aber eine kleine lokale Zeitung die Arbeit macht, die weder die «Rundschau», noch die grossen Medienkonzerne machten, ist einerseits befremdlich, andererseits bezeichnend für den aktuellen Zustand der Schweizer Medien.
Nicht alle Leser der AZ haben diese handwerklich einwandfreie Arbeit der Redaktion goutiert; sie stellt dem Artikel eine Einleitung voraus: «Dieser Bericht zu den brutalen Gewalttaten in der Schaffhauser Anwaltswohnung hat sehr viel Unverständnis, Wut und Kritik ausgelöst. Wir hören diese Kritik und werden sie als Redaktion intensiv diskutieren, unser Vorgehen bei der Berichterstattung analysieren und nächste Woche in der AZ die Schlüsse, die wir daraus ziehen, mit Ihnen teilen.»
Dann fühlt man sich bemüssigt, eine Selbstverständlichkeit zu unterstreichen: «Vorab möchten wir betonen, dass wir – die Redaktion und all ihre Mitglieder – Gewalt und Unterdrückung verurteilen und keine Rechtfertigung für sie tolerieren.»
Im aktuell aufgeheizten Klima sind offenbar einige Leser nicht in der Lage, eine Aufarbeitung der Ereignisse zu lesen, ohne der Redaktion zu unterstellen, sie nehme Partei gegen das Opfer und für die Täter. Was absurd ist. Wenn das die Reaktion auf solides Handwerk ist, dann feiert Blasen- und Gesinnungsjournalismus Urständ, gute Nacht Recherchierjournalismus.