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Sippenhaft beim Tagi?

Vermutungs-Journalismus vom Schlechtesten.

Was machen die angeblichen Investigativ-Journalisten Christian Brönnimann und Oliver Zihlmann, wenn mal gerade keine gestohlenen Geschäftsunterlagen als Hehlerware zu «Leaks» und «Papers» hochgeschrieben werden können? Abgesehen davon, dass die letzten Versuche eher kläglich verröchelten.

Sie betreiben Unterstellungs- und Vermutungsjournalismus. Nach der alten Devise: hau einen knackigen Titel raus und versuche dann, dem im Text hinterherzurennen. Aktuelles Beispiel: «Der Präsident der Schweizer Fussballliga gerät in den Russland-Strudel». Wahnsinn. Nur: was ist da genau los?

Während dieses journalistische Dreamteam sich in einem Strudel schwindlig schreibt, ist die Wahrheit viel prosaischer. Es gibt in den USA die völlig unkontrollierte Dunkelkammer OFAC. Das ist eine dem Schatzministerium angeschlossene Behörde mit dem hübschen Namen «Office of Foreign Assets Control».

Diese OFAC, dieses «Büro für die Kontrolle ausländischen Kapitals», ist dem «Untersekretär für Terrorismus und finanziellem Geheimdienst» unterstellt. Es erlässt Sanktionsprogramme, so rund 25 an der Zahl, die durch «Anordnung des Präsidenten» beschlossen werden. Dieses Exekutivrecht stammt aus den Zeiten des «Trading with the Enemy Act» von 1917. Eine Massnahme aus der Zeit des Ersten Weltkriegs, mit welcher der Präsident die Möglichkeit bekam, ohne Federlesen US-Bürgern oder -Firmen zu verbieten, mit feindlichen Staaten Geschäftsbeziehungen zu unterhalten.

Niemand weiss, aus welchen Gründen Länder wie Kuba, Firmen wie BNP Paribas oder auch Individuen auf eine Sanktionsliste des OFAC kommen. Niemand hat das Recht oder die Möglichkeit, mit juristischen Mitteln seine Entfernung zu verlangen. Also ein Prunkstück eines Repressionsorgans, das jeglicher Rechtsstaatlichkeit Hohn spricht.

Das alles müsste man wissen; vielleicht wissen es sogar Brönnimann/Zihlmann. Aber davon wollen die beiden Cracks sich doch keine knallige Schlagzeile kaputtmachen lassen. Denn dieses OFAC hat den russischen Geschäftsmann Suleiman Kerimov auf seine Sanktionsliste gesetzt. Der gehöre zum innersten Zirkel des russischen Machthabers Putin. Lassen wir dahingestellt, ob an dem Vorwurf etwas dran ist oder nicht.

Nun hat das OFAC Anfang dieser Woche nachgelegt und behauptet, der Luzerner Treuhänder und Geschäftsmann Alexander Studhalter habe «beträchtliche Geldbeträge für Kerimov gewaschen». Deshalb kommt er und sechs weitere Schweizer Bürger auch auf diese Sanktionsliste. Natürlich ohne jeglichen Beweis, natürlich unter imperialistischer Ausweitung der Gültigkeit von US-Gesetzen auch ausserhalb der USA.

Das alles ist nun zum grossen Bedauern von Brönnimann/Zihlmann schon bekannt. Ebenso, dass Studhalter alle Anschuldigungen scharf zurückweist und unter anderem klarstellt, dass er seit 2013 keine geschäftlichen Beziehungen mit Kerimov mehr unterhalte. Auch das lassen wir mal dahingestellt.

Nun hat Studhalter nicht nur zwei Söhne, sondern auch noch einen Bruder. Die Söhne stehen auch auf der Sanktionsliste, Bruder Philipp hingegen nicht. Der ist ebenfalls Anwalt und, da wird’s strudelig, Präsident der Swiss Football League.

Das ist mal super, nun muss nur noch irgendwie Russland in den Strudel. Nun war Philipp Studhalter anscheinend im VR einer Firma namens MG International AG in Luzern, die «früher Kerimov gehörte». Aha. Studhalter war das in den Jahren 2008 bis 2018, will der Tagi herausgefunden haben. Lange vor Sanktionen gegen Karimov, lange vor dem Ukrainekrieg.

Nun kommen wir zum Höhepunkt der strubbeligen Beweisführung dieses Duos Infernal: «Noch Anfang 2018 verfasste Philipp Studhalter zwei Referenzschreiben für den Sohn und die Tochter von Kerimow.» Das ist nun sozusagen doppelte Sippenhaft. Philipp Studhalter ist weder sanktioniert, noch liegt irgend etwas gegen ihn vor. Ausser, dass er der Bruder des sanktionierten Studhalters ist und vor Jahren geschäftlich mit Karimov verbandelt war. Zudem sagt er: «In der heutigen Ausgangslage würde ich diese Referenzschreiben selbstverständlich nicht redigieren.»

Aber die Anhänger der Sippenhaft beim Tagi rüpeln maliziös: «Dennoch stellt sich die Frage: Sind die früheren Aktivitäten Philipp Studhalters für Kerimows Familie mit seinen öffentlichkeitswirksamen Ämtern im Schweizer Fussball vereinbar

Nein, die eigentliche Frage ist: Ist das Verfassen eines solchen Schmierenartikels mit dem Anspruch, ein seriöses Qualitätsorgan zu sein, vereinbar? Da fällt die Antwort leicht

Weniger leicht fällt es dem Dreamteam Brönnimann/Zihlmann, ihrerseits auf eine journalistische Anfrage zu reagieren. ZACKBUM hatte den beiden Qualitätsjournalisten ein paar Fragen gestellt und um Antwort gebeten. Journalistische Ethik, Anstand oder minime Höflichkeit würden gebieten, wenigstens zu reagieren. Aber im Angriff sind die beiden gross, im Verteidigen oder Rechtfertigen klitzeklein. Feige Angstbeisser halt.

Dabei drängten sich unter anderen diese Fragen auf:

Philipp Studhalter steht offenbar (bislang) auf keiner US-Sanktionsliste. Sie werfen ihm aber vor, bis 2018 im VR einer Firma gesessen zu haben und in diesem Jahr Referenzschreiben für Kinder von Karimov verfasst zu haben. Was genau ist daran anrüchig oder verdächtig?
Sie stellen die Frage, ob diese Aktivitäten mit dem Präsidium der Swiss Football League vereinbar seien. Wieso nicht?
Halten Sie die Anwendung von doppelter Sippenhaft, ein unbescholtener Studhalter-Bruder schreibt Refrenzschreiben für Karimovs Kinder im Jahre 2018, für anständig und statthaft?
Sie behaupten, dieser Studhalter gerate in einen sogenannten Russland-Strudel. Ist es nicht vielmehr so, dass Sie selbst diesen Strudel schreiberisch herstellen?
Ist die Publikation eines solchen Vermutung- und Verleumdungsartikels, der auf wenigen und Jahre zurückliegenden Handlungen beruht, mit den hohen Qualitätsstandards eines seriösen Medienorgans vereinbar?
Zumindest die letzte Frage wurde indirekt beantwortet. Die beiden Gesellen arbeiten für ein Medienhaus, das längst jeden Anspruch an Qualität oder Verantwortlichkeit aufgegeben hat. Daher passen sie prima dorthin.