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Missing!

Ukraine, Israel, schrecklich. Aber: wo ist Kim?

Nein, wir sprechen hier nicht von Kim dem Dickeren in Nordkorea. Dessen Aufenthalt und vor allem seine Taten sind bestens dokumentiert. Leider wird die grossartige Seite kimjongunlookingatthings nicht mehr aktualisiert. Aber sie ist immer noch zum Totlachen.

Grossartig auch der hier:

Und als Absackerchen:

Aber wir schweifen ab. Denn hier soll die Rede sein von einem anderen Herrn mit Frisurproblemen. Von einem gefeierten Literaten, mit Preisen überschüttet, immer zu einem Dichterwort über seine Arschbacken und andere Körperteile in der Lage.

Ein Mann, ein Wort. Nun ja, also eigentlich kein Mann, mehr so etwas Fluides, Non-Binäres, das nicht weiss, was es bedeuten soll, geschweige denn, wie man Worte anders als stammelt. Nun wurde dieser «Shootingstar» der Schweizer Literatur flugs vom Qualitätskonzern Tamedia als Ersatz für Rudolf Strahm auserwählt. Erst im Februar wurde er/sie/es als Mitglied eines neuen Kolumnistenteams stolz präsentiert.

Dann schrieb er/sie/es, wenn man das so nennen mag, tatsächlich ein paar Kolumnen. Aber oh Schreck, seit Wochen, ja Monaten ist er/sie/es verstummt. Eine besorgte Nachfrage, was denn mit Kim de l’Horizon geschehen sei, bekam nach länglichem Zögern eine besorgniserregende Antwort: «Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann Tamedia dazu keine Auskunft geben

Ein anderer Blog war etwas erfolgreicher und wurde so beschieden: «Nach drei Tagen meldete sich Tamedia dann doch noch: Kim de l’Horizon habe die Kolumne aus persönlichen Gründen vorübergehend unterbrochen. Sie werde zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.»

«Da steh› ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor», da hilft ja nur noch Goethe. Das ist, liebe Nora Zukker, aber lassen wir das. Persönliche Gründe? Wurde er Opfer eines neuerlichen Eier-Attentats? Hat ihn die Schreibkraft nicht mehr übermannt, sondern entmannt? Heisst es bei ihm «zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust»? Auch Goethe, auch «Faust», aber wozu Zukker weiter quälen.

Denn sie als «Literaturchefin» des hochwohllöblichen «Tages-Anzeiger» müsste doch mehr wissen; der aktuelle Literaturpreisträger ist ernannt und wurde (allerdings nicht von ihr) auch im Tagi gewürdigt (allerdings nicht vom Tagi, sondern von der Süddeutschen im Tagi). Also gäbe es doch genug Zeit für eine Spurensuche. Zeichnet sich hier ein neuer Fall B. Traven ab? Ist der/die/das Dichter verschwunden? Dichtet er/sie/es etwas Neues? Oder ist er/sie/es nicht mehr ganz dicht?

ZACKBUM findet: auch neben der Ukraine und Israel muss noch Platz sein für die Frage: Wo ist Kim? Vor allem muss eine Antwort gefunden werden, das ist Tamedia dem zahlenden (und auch dem nichtzahlenden) Leser schuldig. Schliesslich muss man sich doch geistig darauf vorbereiten, von einer neuerlichen Sprachvergewaltigung aus dem Hause Kim überfallen zu werden. Auf leeren Magen geht das ganz schlecht. Dafür muss man sich zuerst sammeln, stärken, tapfer sein.

Also bitte, lieber Tagi: sollte Kim seine Kolumne tatsächlich fortsetzen (und ist das nicht nur eine leere Drohung), dann bitte mindestens 5 Tage Vorwarnzeit. BITTE.

Wo ist Kim hin?

Gesucht wird der Preisträger und Shootingstar der Schweizer Literatur.

Der Nom de Plume (ob er das versteht?) Kim de l’Horizon wurde im Februar 2023 als Mitglied des neuen «hochkarätigen Kolumne-Teams» gelobhudelt. Das ersetzte so niederkarätige Koryphäen wie Rudolf Strahm, dessen Beschwerde über seinen ruppigen Rausschmiss erst noch zensiert wurde.

Zustände beim Qualitätsorgan «Tages-Anzeiger», die nichts mit Qualität zu tun haben. Sondern wo Stümper am Werk sind und dafür sogar noch Geld wollen. Nun griff Kim ein paar Mal in die Tasten und schrieb über seine Arschbacken und ähnliche Geschmacklosigkeiten. Bis im Juli.

Seither ist der Poet verstummt. ZACKBUM ist besorgt. Ist das eine gute Nachricht für den gequälten Leser? Oder ist es nur eine schöpferische Pause? Wir fragten bei der Medienstelle nach. Es schien eine einfach zu beantwortende Frage. Aber das täuschte. Die Medienstelle erhielt selbst keine Antwort aus den Abgründen der Redaktion.

ZACKBUM wollte es ihr einfacher machen und schickte einen Katalog möglicher Antworten, Zutreffendes einfach ankreuzen:

– Kim macht gerade eine Geschlechtsumwandlung durch
– Auch nach dreimaligem Durchlesen hat keiner verstanden, was in seiner Kolumne steht
– Die Kolumne musste wegen Obszönität zensiert werden
– Nachdem das «Männer»-Buch in die Kritik geriet, wurde Kim unter Quarantäne gestellt
– Kim wird von weiblichen und männlichen Redakteuren verbale sexuelle Belästigung und Übergriffigkeit vorgeworfen
Aber wie immer gilt der alte Satz von Niklaus Meienberg selig: la réalité dépasse la fiction. Denn mit dieser Antwort konnte keiner rechnen:
«Offizielle Sprachregelung: Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann Tamedia dazu keine Auskunft geben.»
Hä? Da will man wissen, wieso das Dichterwort nicht mehr erschallt und uns kulturell erleuchtet. Vielleicht steckt der Wortschmied auch in einer Schaffenskrise. Muss sich von einem neuerlichen Eierattentat erholen. Oder, oh Schreck, oh Graus, er hat einen Schreibstau. Hat sich im fluid Nonbinären verlaufen. Scheitert an der ewigen und grossen Frage: wer bin ich?
Aber seit wann gehört es zum Schutz einer Persönlichkeit, die Antwort darauf zu verweigern, warum der Shootingstar ausgeschossen ist? Will er nicht mehr? Kann er nicht mehr? Darf er nicht mehr? Macht er Pause oder ist’s für immer?
Ist verstummt das Bleibende, das die Dichter schaffen? Müssen wir nun jahrlang von Klippe zu Klippe hinabstürzen,  ohne den Trost der Muse?
Da lassen wir erschallen die Klage und die Frage, über Stadt und Land, ohne Schand: Wo ist Kim, der King? Ist versiegt die Quelle, hat er, wir sagen’s harsch, ausgefurzt, der Arsch?
So wandeln wir dahin, Schatten unser selbst, Leben ohne Sinn, mit Sorgen, gewälzt.
Wir können Kim. Aber das ist kein Ruhmesblatt für ZACKBUM

Skrupel von Fall zu Fall

SP-Politiker: die BZ lässt Gnade walten. SVP-Politikerin: das ist was anderes.

Die «Berner Zeitung» (BZ) berichtet über Lokales. Das kann sie besonders gut, weil Tamedia, zu dem das Blatt gehört, ja die sonstige Einheitssauce aus der Zentralredaktion in Zürich auf alle Kopfblätter verteilt. Das kann die Lokalredaktion der BZ noch besser, seit diejenige des Schwesterblatts «Der Bund» weggespart, bzw. fusioniert wurde.

Das musste sein, den Tamedia muss sparen. Warum? Na, wer nicht spart, kann doch nicht 830 Millionen Gewinn machen, ist doch logisch. Das freut den Coninxclan, denn die Aktionäre bekommen eine hübsche Dividende. Aber damit ist’s dann vorbei mit der Sparerei? Mitnichten, ist ja schliesslich erst ein Drittel des 70-Millionen-Sparpakets abgearbeitet.

Da muss auch im Kleinen gespart werden. Zum Beispiel bei den Kommentaren. Denn es trug sich zu, dass die BZ Unerfreuliches berichten musste: «Vizechef der Stadtberner SP-Fraktion hat Lebenslauf frisiert». Ts, ts, Juso-Stadtrat Mohamed Abdirahim «hat weder studiert, noch eine Ausbildung als Kindererzieher abgeschlossen, noch arbeitet er als Jugendarbeiter». So stand’s aber in seinem Lebenslauf. Damit konfrontiert, legte er zerknirscht ein Geständnis ab. «Alle machen Fehler», meinte die Berner SP milde, und auch die BZ zeigt viel Verständnis für den Menschen, denn der «Einzelgänger» habe durch die Politik schliesslich «nach eigenen Angaben zum ersten Mal ein soziales Umfeld gefunden».

Also alles sind sehr lieb zu ihm, was sicherlich nichts mit seinem Namen und seiner Hautfarbe zu tun hat. Zudem muss der Mann geschützt werden; daher: «Die Redaktion hat entschieden, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes die Kommentarfunktion bei diesem Artikel zu schliessen.»

Man könnte den Persönlichkeitsschutz auch so leben, dass man ihn verletzende Kommentare nicht publizierte, andere schon. Aber das würde ja in Arbeit ausarten.

Das Gleiche ist nicht dasselbe

Weniger rücksichtsvoll ist die Lokalredaktion der BZ hier: «Wortbrüchige Politikerin? Meier irrlichtert weiter, Amstutz schweigt. Seit Wochen kündigt Madeleine Amstutz an, sich zu Verschwörungstheorien zu äussern, die ein Kandidat ihrer Wahlliste verbreitet. Trotzdem schweigt sie beharrlich.»

Früher war es mal eine Kunstform, einen Lead zu basteln. Item, hier geht es darum, dass Amstutz für die Wahlen zum Berner Grossen Rat kandidiert. Da sie bei der SVP in Ungnade gefallen ist, tut sie es mit einer eigenen Wahlliste, auf der auch ein Hans Meier steht, der auf seinem Facebook-Profil merkwürdige Ansichten zu Corona und der Ukraine von sich gibt.

Obwohl «diese Zeitung» schon mehrfach Amstutz um Stellungnahme bat, verweigerte sie die, was nun eher ungnädig von der BZ aufgenommen wird. Immerhin darf der «Berner Politologe und Wahlkampfexperte Mark Balsiger» milde urteilen, «es sei verständlich, dass Amstutz versuche, die Sache auszusitzen». Hier macht sich die BZ allerdings keine Sorgen um den Persönlichkeitsschutz der Politikerin. Die Kommentarfunktion wurde nicht geschlossen.

Was ja entweder zeigt, dass es möglich ist, den Leser kommentieren zu lassen, ohne dass da Verletzungen stattfinden würden. Oder aber, im Fall des SP-Genossen musste das unbedingt verhindert werden, im Fall einer im Umfeld der SVP angesiedelten Politikerin nicht.

Von politischen Präferenzen kann keine Rede sein

Das hat natürlich null und nichts mit der politischen Ausrichtung der Lokalredaktion der BZ zu tun. Zwei Ellen, Doppelmoral, Heuchelei, Parteinahme, Einseitigkeit? Also bitte, diese Ausdrücke wollen wir doch in diesem Zusammenhang nicht verwenden, sonst könnte sich noch ein empfindlicher Lokaljournalist in seiner Persönlichkeit verletzt fühlen.

So etwas wäre doch wie aufgelegt für das neue Berner Organ «Hauptstadt». Schliesslich entstand das nicht zuletzt wegen der Zusammenlegung der beiden Berner Zeitungen aus dem Hause Tamedia. Aber höchstwahrscheinlich hätte das die Kapazitäten der zehn Mitarbeiter gesprengt, die ja schon alle Hände voll zu tun haben, pro Tag mindestens einen ganzen Artikel rauszupusten. Und am 12. März war das «Fit für die Kantonsratswahlen», am 11. ein Interview mit einer «Politologin, die zu Geschlecht und Frieden in Osteuropa» forsche. Und am Tag zuvor gab’s ein Rezept zu «Winterportulak», und nein, wir schreiben hier keine Realsatire.

NZZaS lobt Schnarchorgan

Das überlassen wir lieber Aline Wanner von der NZZaS, die das Schnarchorgan aus Bern in den höchsten Tönen in ihrer Medienkolumne lobt. Das Schmalbrustblättchen zeige, es gebe «ein Bedürfnis nach zuverlässigen, liebevollen, überraschenden Informationen aus der Nähe». Kochrezepte, Politologie zu Geschlecht in Osteuropa, das sind Informationen aus der Nähe?

Man fragt sich, welche «Hauptstadt» Wanner da gelesen oder gemeint haben mag. Auf jeden Fall muss man auch bei der NZZaS einen Frauenbonus vermuten. Anders lässt es sich nicht erklären, dass so ein Nonsens publiziert wird. Aber vielleicht gab auch, wie bei Lucien Scherrer, Konzernjournalismus den Ausschlag. Scherrer durfte den «Blick» und Ringier prügeln, Wanner darf nun zu Tamedia «ätsch» sagen. Denn zum Schluss bemerkt sie noch maliziös, dass die TX Group «einen beträchtlichen Gewinn» bekanntgegeben habe.

Jedoch, nimm das, Pietro Supino: «Aber kleine, schlanke Unternehmen sind bekanntlich oft innovativer als träge Kolosse mit fragwürdiger Betriebskultur.»

Es bleibt die Frage, ob die NZZ Gruppe schlank oder träge ist. Und wie es eigentlich mit ihrer Betriebskultur steht, wenn man so die Flugzeiten bei der NZZaS als Massstab nimmt.

Das Private und das Öffentliche

Bleibt der Hosenschlitz offen oder zu? Kommt darauf an, sagt die Journaille.

Im Vergleich zu Grossbritannien gehen die Schweizer Medien mit der Privatsphäre von Prominenten (und weniger Prominenten) eher pfleglich um.

Jahre zurück sorgten die unbewiesenen Behauptungen, dass ein Bundesrat im Berner Rotlichtmilieu verkehre, für einen veritablen Skandal – und läuteten das Ende von «Facts» ein.

Als sich derselbe Bundesrat auf die Harley Davidson eines einem Rocker zum Verwechseln ähnlich sehenden Bundeshausjournalisten der «Schweizer Illustrierte» setzte und sich dabei ablichten liess, sorgte das für grosses Aufsehen. Die Alkoholprobleme eines anderen Bundesrat, die sexuelle Orientierung eines dritten, das waren alles halböffentliche Geheimnisse, über die man vielsagend nicht berichtete.

Das hat sich in den letzten Jahren etwas geändert. Ein Bankenlenker mit einem unseligen Hang zu halbseidenen Lokalitäten und den dort auftretenden Damen: wir kennen inzwischen jede einzelne Spesenrechnung, die dadurch verursacht wurde.

Ein Bundesrat auf Freiersfüssen, der sich mit einer deutlich jüngeren Pianistin vergnügt und sich vom Rendez-Vous im Ausland mit der Dienstlimousine nach Bern zurückchauffieren lässt: wir kennen die Details.

Ein giggeriger Stadtammann, der aus seinen Amtsräumen Fotos seines Gemächts an die Angebetete verschickt; wir wissen davon. Von all den Cervelat-Promis, die sich selber in die Schlagzeilen bugsieren wollen, indem sie Intimes preisgeben, von all den Selbstdarstellern auf den Social Media wollen wir erst gar nicht reden.

Ohne Beweis wird’s teuer

Aber von der Grenze zwischen Erlaubtem und Unanständigem. Gar Verbotenem. Ungeschlagener Rekordhalter ist der ehemalige Schweizer Botschafter in Berlin. Dem wurde ein Verhältnis ausserhalb der Ehe nachgesagt, mit Kronzeugin und allem. Allein, es fehlte der Beweis für missbräuchliches Tun. Das wurde dann sehr, sehr teuer für Ringier.

Im Prinzip gilt hier, dass es die Privatangelegenheit der Eheleute oder Partner ist, wenn einer von beiden aushäusig Vergnügen sucht. Sollte er dabei erwischt werden, ist es immer noch eine Sache der direkt Beteiligten.

Die abgelegte Geliebte, der abgelegte Fun Boy, da kann dann zu Karriereknicks führen, wenn Rachebedarf vorhanden ist. Das kostete den vorletzten VR-Präsidenten von Raiffeisen das Amt, darüber wäre auch Bundesrat Berset beinahe gestolpert.

Auch hier stellt sich die Frage, ob die Medien Handlangerdienste für solche Rachefeldzüge leisten sollen oder nicht. Die Story ist meistens saftig und daher verführerisch. Auf der anderen Seite ist es immer offenkundig, dass die Massenmedien benützt werden sollen. Für private oder geschäftliche Auseinandersetzungen.

Bei Personen des öffentlichen Interesses ist in der Schweiz immer noch ein entscheidendes Kriterium, ob durch den Blick hinter den Hosenschlitz oder unter den Rock etwas zum Vorschein kommt, was von öffentlichem Interesse sein könnte.

Das bedeutet: der reine menschliche Inhalt darunter oder dahinter ist es nicht. Aber wenn Amtsmissbrauch, Ausnützung einer hierarchisch übergeordneten Stellung, die Verwendung von Mitteln dazukommt, die für solche Zwecke nicht vorgesehen sind, sieht die Sache schon anders aus.

Auf eigene Kosten ist es Privatangelegenheit

Wenn ein Bankenlenker seinen Hang zum Halbseidenen mittels der privaten Kreditkarte auslebt, wohlan. Auch einem hochrangigen NZZ-Mitarbeiter wurde nicht zum Verhängnis, dass er eine flotte Nummer mit Nutten und Koks aufs Parkett legte. Aber, dass er das mit der Firmenkreditkarte beglich.

Ein Bundesrat kann sich im In- und Ausland verlustieren, wie es ihm drum ist. Benützt er in diesem Zusammenhang seine Staatskarosse samt Chauffeur, sieht es schon etwas anders aus. Verwendet er die Macht seines Amtes gegen eine unangenehm werdende Geliebte ebenfalls.

Gehört das dann an die Öffentlichkeit? Zweifellos. Allerdings nicht mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger der Kommentatoren, die staatstragend sittliche Verhalten, moralische Reinheit und ethische Überlegenheit in einem Ausmass einfordern, zu dem sie selbst nicht in der Lage sind.

Ein Amtsträger, der das ausnützt, um einen Untergebenen oder eine Untergebene in die Horizontale zu befördern, ist ein verächtlicher Mensch. Wer diesen Wechsel der Körperhaltung durch Versprechungen oder gar Drohungen erreicht, hat den Bereich des Strafbaren betreten.

Allerdings sind auch hier die Grenzen fliessender, als es viele Pharisäer oder Verteidiger der moralischen Reinheit gerne hätten. So stolperte der «Bild»-Chefredaktor darüber, dass er als Casanova seinen Vorgesetzten gegenüber nicht reinen Tisch machte. Aber keine der von ihm beglückten Damen erhob die Anschuldigung, dass sein Tun gegen ihren Willen oder ohne ihr Einverständnis erfolgte.

Es passt auch nicht ins festgefasste Weltbild vieler Kritiker, dass die Rollenverteilung – Mann als Täter, Frau als Opfer – häufig, aber nicht immer klar ist. Es gibt Karrieristen jeglichen Geschlechts und jeglicher sexueller Ausrichtung, die sich planmässig nach oben schlafen. Da es immer noch viel mehr Männer als Frauen in Machtpositionen gibt, sind es vornehmlich Frauen. Aber nicht nur.

Damaliger Skandalfilm

Lange bevor #metoo Fahrt aufnahm, skandalisierte der Film «Disclosure» schon 1994 einen Fall, in dem eine Vorgesetzte einen weisungsabhängigen Mann verführen möchte. Als er sie abweist, bezichtigt sie ihn daraufhin der sexuellen Belästigung. Da es ein Hollywood-Streifen war, kommt es dennoch zum Happyend; der zu Unrecht Beschuldigte kann seine Unschuld beweisen.

Täterin Demi Moore, Opfer Michael Douglas.

Aber sowohl in der Ausgestaltung sexueller Beziehungen wie in der Berichterstattung darüber gibt es mehr Grauzonen als gesicherten Boden. Ab wann ist das Private öffentlich? Was braucht es, dass intimes Verhalten, Seitensprünge, der Besuch von Striplokalen, sexuelle Abnormitäten ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden dürfen?

Wie schützen sich die Medien davor, für Rachefeldzüge instrumentalisiert zu werden? Ist es zum Beispiel richtig, ein noch nicht publiziertes, nicht einmal geschriebenes Buch präventiv verbieten zu lassen, weil die porträtierte Person befürchtet, dadurch nicht reparierbar an ihrem Ruf geschädigt zu werden?

Und wenn eine solche Rufschädigung oder Persönlichkeitsverletzung eingetreten ist, wie kann sie geheilt werden? Die Stigmatisierung nach der Devise «etwas hängen bleibt immer» ist normalerweise nicht wiedergutzumachen. Auch bei Falschbeschuldigungen kann ein Schaden entstehen, der irreparabel ist.

Aber eigentlich, wie die aktuelle Debatte über die Nichtveröffentlichung eines Artikels über angebliche weitere Affären unseres Gesundheitsministers beweist, funktionieren in der Schweiz die Checks und Balances weitgehend.

Ausser im Fall des gefallenen Bankenstars. Da sind bei Tamedia alle Sicherungen durchgebrannt.