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Ex-Press VIII

Blasen aus dem Mediensumpf

Früher, als alles noch besser war, gab es – neben der Druckvorstufe – noch drei Berufsgattungen, die heutzutage fast ausgestorben sind. Textchefs, Produzenten und Korrektoren. Deren gemeinsame Aufgabe war, einen Artikel richtig einzuschenken. Also mit einem knackigen Titel zu versehen, einem appetitanregenden Lead und danach ein Lauftext, bei dem sich der Leser nicht in einem Schüttelbecher fühlt.

Natürlich kann man bei den grossen Buchstaben genauso Fehler machen wie bei den kleinen, aber das ist hier schon ein starkes Stück:

 

«Der Kemel wehrt sich» (Tages-Anzeiger).

 

Das Kamel wehrt sich? Ein was wehrt sich? Ach so, schliesslich hat Kreml fünf Buchstaben, da kann man doch zwei Fehler machen, und die Mehrheit der Buchstaben ist immer noch richtig.

Auch von Tamedia, auch nicht schlecht: «Der Wunderschuh läutet ein neues Zeitalter ein». Indem er kräftig gegen die Glocke tritt, oder so. Aber immerhin, daran erkennt man, dass es kein bezahlter Text von Nike ist; so einen bescheuerten Titel hätten die sicher nicht gemacht.

«Single, weil die Auswahl scheisse ist», an diesem Titel in «20 Minuten» gibt es nichts zu mäkeln, höchstens, dass so immer mehr Artikel von Tamedia hierhin weitergereicht werden; könnte ja sein, dass ein Leser sie noch nicht kennt.

Nur um Nuancen liegen hier «20 Minuten» und der «Blick» auseinander, abgesehen von der Buchstabengrösse natürlich: «Werde ich sterben?», soll Donald Trump gefragt haben» versus «Donald Trump soll gefragt haben: «Werde ich sterben?» Sollen wir uns das im Rahmen der Feldereinteilung in der Syntaxtheorie mal genauer anschauen? Dachte ich mir doch; was Syntax ist, erklären wir dann im Kurs für Fortgeschrittene.

Auf der völlig sicheren Seite ist für ein Mal sowohl der «Blick» wie auch ein Wetterfrosch:

«Meteorologe warnt: «Es wird noch viel mehr Regen fallen.»

Nun kommen wir schon zum kleinen Intelligenztest; woher stammt dieser Titel: «37 herrliche verrückte Dinge aus Japan»? Gut, eine zweite Chance gebe ich noch: «7 romantische Komödien, die nicht völliger Quatsch sind». Nun hat wohl der Letzte gemerkt, dass es natürlich die Weltzentrale der Listicles ist: «watson». Darauf sollte sich das Online-Organ auch konzentrieren, denn wenn es schwieriger wird, kommt nur noch Blödsinn:

«Die Blockade bei den Bilateralen ist wie ein Smartphone ohne Update».

Geht noch einer drüber? Aber sicher, wozu hat CH Media auch die  Brachial-Kolumnistin, die Fettnäpfchen-Fee, die Gähn-Kalauer-Queen Simone Meier: «Er war da: Vieles, was wir über Johnny Depp geschrieben haben, war wahrscheinlich deppert». Fast richtig; nicht vieles, sondern alles. Und nicht nur über Johnny Depp.

Nun ein Aufschwung in die höheren Gefilde des Journalismus; in das Blatt, das sich seit diesem Wochenende auf das Wesentliche konzentriert: «Trump geht es schlechter als von seinem Leibarzt behauptet», weiss Dr. NZZ es besser als die anderen.

Etwas ungenau hingegen das St. Galler Tagblatt: «Velofahrer im Kanton St. Gallen tot aufgefunden». Dafür aber stellt Pascal Hollenstein mal wieder die grossen Zusammenhänge her und gleichzeitig die Schweiz in den Senkel:

«Deutsche Einheit: Die Schweiz im Schmollwinkel der Geschichte».

Wer noch nicht wusste, dass es den gibt und die Schweiz dort stand: macht nix, ist sowieso nur Unsinn.

CH Media, dessen Vorläufer doch enthüllte, dass ein Badener Stapi Fotos seines unverhüllten Gemächts aus seinen Amtsräumen seinem Schnuckiputzi schickte, ist inzwischen natürlich geläutert und gereinigt:

«Irritierend, wie die Chefetage mit den Mobbing- und Sexismusvorwürfen umgeht», verwundert sich CH Media.

Zur Erklärung: Das ewig in Geldnot steckende Organ «Republik» hat mal wieder einen Artikel eingekauft und versucht, ihn zum Skandal aufzupumpen. Was aber wie meist bei der «Republik» schwierig ist, weil es als «Beweis» für schreckliche Zustände bei der Schweizerischen Nationalbank nur eine Handvoll nicht sehr aussagekräfige Fälle gibt. Und zudem die Chefetage sicherlich bezüglich Frauenquote noch etwas Luft nach oben hat. Aber die Verwaltung von bald einmal einer Billion – das sind 1000 Milliarden – Franken, ist ausserhalb von streng feministischen Kreisen vielleicht ein Mü wichtiger.

Uns wird gelegentlich vorgeworfen, wir seien immer so negativ, was wir gar nicht sind. Aber wie auch immer, dieser Titel aus der NZZ am Sonntag ist schlicht und einfach ganz grosses Kino, sollte applaudiert und bewundert werden:

«Krieg in Karabach: Wo man Kalaschnikows auf Wickeltischen ölt»

Viel besser wird’s nicht in Sachen Titel.

 

René Rhinow lebt

Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Er ist Ombudsmann von CH Media.

Der «Träger des Grossen Goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich», der ehemalige Präsident des Roten Kreuzes, der Alt-Ständerat zählt auch schon 77 Jahre. Also voll in der Hochrisikogruppe der Pandemie.

Das hindert ihn natürlich nicht, seinem Amt als Ombudsmann von CH Media nachzugehen. Eines der vielen Abklingbecken für Ehemalige, die immer noch gerne mal wieder mit «Prof. René Rhinow» unterschreiben wollen.

In diesem Fall tat er das nach rund einem Monat auf eine Beschwerde von mir. Ich hatte zwei Dinge zu meckern gehabt:

 

«1. Der «publizistische Leiter» von CH Media hat eingestandenermassen die Sperrfrist des Zuger Obergerichts zur Bekanntgabe seines Urteils in Sachen Spiess-Hegglin gegen Ringier nicht eingehalten. Wie lässt sich dieses Verhalten Ihrer Meinung nach mit dieser Position vereinbaren? Welche Sanktionen sind im Hause CH Media für einen solchen groben Verstoss gegen fundamentale Anstandsregeln vorgesehen?

2. Die Hauskolumnistin Simone Meier schreibt in einer ihrer letzten Kolumnen: «Unter Hitler wurden Juden, Menschen mit einer Behinderung, Fahrende, Kommunisten und Homosexuelle gecancelt.»

Halten Sie es nicht für angemessen, dass sich Frau Meier für diese unglaubliche Geschmacklosigkeit öffentlich entschuldigen sollte? Welche Sanktionen sind im Hause CH Media für solche haarsträubenden Verniedlichungen eines millionenfachen Massenmords vorgesehen?»

 

Soll ich behaupten, dass ich von Rhinows Antwort überrascht war? Nein, denn das wäre gelogen. Und das tut man nicht. Oder doch?

Gar kein Fall für den Ombudsmann?

Nun, der publizistische Leiter Pascal Hollenstein hat sich vernehmen lassen. Zunächst behauptet er im pluralis majestatis, «wir stellen uns auf den Standpunkt», dass das gar kein Fall für den Ombudsmann sei.

Dann lässt Hollenstein aufblitzen, dass er sich für seine Antwort auch rechtliche Unterstützung besorgt hat: «Eventualiter» äussert er sich «materiell» zum Vorfall. Der Artikel sei aufgrund einer «Fehlmanipulation» zu früh publiziert worden. Sobald man das bemerkt habe, sei er sofort wieder gelöscht worden. Aber, dumm gelaufen, dann sei er schon vom Medienarchiv SMD «abgegriffen» worden, und das habe man ja auch nicht ahnen können.

Auf jeden Fall: keine Absicht, und Hollenstein war’s nicht, wusste nichts. Das mag ja alles so sein, aber: Ist es nicht eine Verkettung merkwürdiger Umstände, dass ich rund 4 Tage vor Ablauf der Sperrfrist am Montag, also an einem Donnerstag, bezüglich Urteilsverkündung in Sachen Spiess-Hegglin – wie es sich im seriösen Journalismus gehört – ihr und ihrem Mediensprecher ein paar Fragen zur Stellungnahme schickte?

Bei Anfrage Publikation

Ich gab bis Freitag Frist für eine Antwort. Stattdessen erschien dann am Donnerstagnachmittag holterdipolter sein Artikel, indem er das Urteil als Erster publizierte, mitsamt Stellungnahme von Spiess-Hegglin. Auf meine Anfrage reagierten weder er noch sie. Könnte es unter Umständen, allenfalls, man denkt sich nur so, etwa sein, dass Hollenstein aufgrund meiner Anfrage plötzlich Schiss kriegte, dass er nicht der Erste sein könnte, der das Urteil publiziert? Aber nein, das könnte nicht sein, denn wenn es so wäre, hätte er das sicher eingeräumt.

Aber gut, im Zweifel für den Angeschuldigten. Wie windet sich Rhinow nun aus dieser Lage? Na, wozu hat man Juristerei studiert. Geht ganz einfach:

«Im vorliegenden Fall rügen Sie die (offenbar unbeabsichtigte und kurzfristige) Nicht-Einhaltung einer Sperrfrist des Zuger Obergerichts sowie die „Geschmacklosigkeit» einer Kolumne von Frau Meier. Aus Ihrer Beanstandung geht nicht hervor, ob und inwiefern Sie durch diesen Umstand resp. die Publikation unmittelbar negativ betroffen sind. So ehrenwert das Engagement für medienethische Grundsätze in der Praxis auch erscheint, so dient das Verfahren vor der Ombudsstelle dazu, persönlich berührten Lesern und Leserinnen unkomplizierte und informelle Beanstandungsmöglichkeiten zu verschaffen.»

Da ich in beiden Fällen keine persönliche Betroffenheit geltend machen könne, kann Rhinow deshalb «auf Ihre Beanstandung nicht eintreten».

Wer ist denn dann persönlich berührt?

Dazu möchte ich im Rahmen meines Engagements für medienethische Grundsätze bemerken: Nach dieser Logik hätte sich nur das Gericht oder Spiess-Hegglin bei Hollenstein beschweren dürfen. Alle Journalisten, die sich – wie ich – an die Sperrfrist gehalten haben, sind von diesem Praecox-Artikel nicht betroffen? Selten so gelacht.

Ich gebe zu, ich kein Jude, auch nicht behindert, kein Fahrender und ebenso wenig homosexuell. Müsste ich eines davon wirklich sein, um «persönliche Betroffenheit» geltend machen zu können, wenn eine geschichtsvergessene, geschmacklose, uneinsichtige Kolumnistin den industriellen Massenmord des Nazi-Regimes so bezeichnet, dass die unter Hitler «gecancelt» wurden? So wie man einen Flug, eine Reservierung, eine Reise cancelt?

Mit Verlaub, offenbar sind davon weder der publizistische Leiter, noch der Ombudsmann, noch die dumme Autorin betroffen. Ich hingegen schon; ich finde das etwas vom Übelsten, was ich letzthin zum Thema Massenmord durch die Nazis gelesen habe.

Es ist nie an der Zeit für persönliche Rachefeldzüge

Und schon gibt’s Zoff bei ZACKBUM.CH.  Jenny Furer kritisiert René Zeyer ganz schön hart.

Als Zackbum gestartet ist, habe ich mich gefreut. Ehrlich und aufrichtig. Ein Online-Medium, hinter dem keine Geldgeber stecken und das unverblümt die Schweizer Medienbranche ins Fadenkreuz nimmt. So etwas braucht die Schweiz. Schliesslich sollen Verlegerinnen und Verleger sowie Journalistinnen und Journalisten nicht schalten und walten, wie sie wollen.

Als meinungsbildende und demokratierelevante Institutionen gehören sie konstruktiver Kritik ausgesetzt. Wo wir beim Punkt wären. Konstruktiv bedeutet eben nicht, dass persönliche Empfindungen und Sympathien die Basis bilden, um zu Frontalangriffen auszuholen. Womit wir bei unserem Autor René Zeyer sind.

René Zeyer ist zweifelsohne ein begnadeter Schreiberling mit langjähriger Erfahrung in der Medienbranche. Seine Talente lässt er aber missen, wenn er alleine bis Anfang September zehn Mal gegen Pascal Hollenstein, Leiter Publizistik bei «CH Media», ausholt oder wieder einmal im Stil einer persönlichen Abrechnung gegen Andreas Tobler von Tamedia oder Simone Meier von «Watson» wettert. Oder die «Weltwoche», in der er selber schreibt, unkritisch bejubelt.

Es geht in keinster Weise darum, dass Zeyer sich nicht das Recht herausnehmen darf und soll, seine Ansichten zu verbreiten. Meinungen beleben die Debatte. Aber wie heisst es so schön: der Ton macht die Musik. Und in Zeyers Fall eben auch die richtige Dosis.

Wer so häufig auf die gleichen Zielscheiben schiesst, verliert seine Glaubwürdigkeit. Durchaus berechtigte Kritik kann so schnell einmal dem Gefühl weichen, es handle sich um einen persönlichen Rachefeldzug alleine aufgrund nicht vorhandener Sympathien.

Kritik an Journalistinnen und Journalisten verliert so an Glaubwürdigkeit. Sie wird nicht mehr als wichtiges Instrument zur Überwachung der vierten Gewalt angesehen, sondern als Streiterei und Stichelei unter der schreibenden Zunft.

Glaubwürdig ist, wer konstruktiv austeilt – und zwar dort, wo ausgeteilt werden muss und dann, wenn ein Schlag in die Magengrube des Kontrahenten angezeigt ist. Es ist nur fair, um bei der Metapher des Boxkampfes zu bleiben, wenn nicht nur und durchgehend auf den gleichen Gegner eingehämmert wird. Das verstösst nicht nur gegen die Regeln, sondern disqualifiziert den Austeilenden beim Publikum selbst. Er ist es dann, der als unkontrollierbarer Aggressor wahrgenommen wird.

Ein konstruktiver Kritiker darf durchaus seine politische Gesinnung zum Ausdruck bringen, muss es aber nicht und vor allem nicht permanent. Wer nämlich letzteres tut, läuft Gefahr, jegliche Kritik auf Basis politischer Sympathien vorzunehmen. Das raubt dem berechtigten Anliegen seine Legitimation.

Natürlich könnte man mir vorwerfen, dass es auch von mir unfair ist, mit meiner Kritik auf René Zeyer zu spielen. Doch das Versprechen von ZACKBUM.ch ist es schliesslich, «hart auszuteilen und problemlos einzustecken». Dass dieser Text auf dieser Plattform erscheinen darf, beweist immerhin: Die Macher rund um Zeyer haben auch Nehmerqualitäten.

Jenny Furer schreibt unregelmässig für ZACKBUM.CH. Die 25-Jährige arbeitet seit März 2020 als Reporterin beim News-Team von «Bluewin». Sie ist als Berichterstatterin an den Zürcher Gerichten, am Bundesstrafgericht, am Bundesgerichten, sowie an den Gerichten Luzern, Bern, Thurgau und St. Gallen akkreditiert. Vor Bluewin arbeitete sie unter anderem bei «20 Minuten» und den Zürcher Oberländer Medien.

Packungsbeilage: Die ZACKBUM-Redaktion hat diesen Meinungstext eine Weinflasche lang diskutiert. Und im Sinne von «Wer austeilt, muss auch einstecken»,  einstimmig freigegeben. René Zeyer zeigt damit eine seiner weiteren Stärken – nämlich Gelassenheit. Trotzdem und nach Richtlinie 3.8 des Journalistenkodex (Anhörung bei schweren Vorwürfen) hier die (verkürzte) Stellungname des Kritisierten. René Zeyer legt Wert darauf, dass er Hollenstein bisher lediglich 7 mal erwähnt habe. «Jeweils begründet durch ein klar argumentiertes Fehlverhalten».  Und dass an der Abrechnung mit Andreas Tobler etwas persönlich sein soll, stellt Zeyer ebenfalls in Frage. «Stimmt ein einziger meiner Vorwürfe nicht? Hatte er keine Gelegenheit, etwas darauf zu erwidern?», so Zeyer. Und wenn Simone Meier schreibe, Hitler hätte die Juden gecancelt? Das ist für Zeyer definitiv keine persönliche Abrechnung, sie aufs schärfste dafür zu kritisieren.  Und schliesslich «Weltwoche» unkritisch bejubelt. «Das ist reiner Schwachsinn, in meiner dreiteiligen Serie über die Berichterstatttung zum Skandal an der Herzklinik Zürich habe ich Christoph Mörgeli (und mit ihm die WeWo) kräftig abgewatscht. Und wenn das Blatt in diesen Zeiten einen 12-seitigen Kulturteil unter fachkundiger Leitung aus dem Boden stampft, dann verdient das höchstes Lob.»  Ende der Durchsage.

Mit zugehaltener Nase zu lesen

Mir wurde geraten, die Tweets von Jolanda Spiess-Hegglin anzuschauen. Das hätte ich nicht tun sollen.

Nach den ersten drei, vier Duftmarken wollte ich eigentlich einen resümierenden Kommentar schreiben. Aber dann wurde es mir übel; daher lasse ich es bei einer kommentarlosen, repräsentativen Zusammenstellung bewenden. Mitsamt den «usual suspects», die Spiess-Hegglin gerne retweetet.

So sieht also die Respektierung von Menschenwürde und Privatsphäre aus. Diese selbstgerechte Heuchelei verfault in der Gesinnungsblase unter Luftabschluss:

Anschlag auf die Pressefreiheit

Will Spiess-Hegglin eine Fanfare erschallen lassen, ist Pascal Hollenstein immer zur Stelle.

Man sollte natürlich die dritte und vierte Gewalt im Staate respektieren. Ausser, die Justiz greift die Pressefreiheit an, und ein publizistischer Leiter findet das toll.

Worum geht’s? Wie am Freitag bekannt gemacht wurde, hat das Zuger Kantonsgericht den Inhalt einer superprovisorischen Verfügung gegen die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger bestätigt.

In dieser Verfügung wurde Binswanger untersagt, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, daher im Wortlaut:

«Ein Buch, einen Artikel oder eine andersartige Veröffentlichung zu publizieren, zu verkaufen oder zu vertreiben (lassen), in dem bzw. in der Handlungen der Gesuchstellerin anlässlich der Zuger Landammann-Feier vom 20. Dezember 2014

a) in Bezug auf M. H. (in der Verfügung ist sein voller Name erwähnt, Anm. R.Z.),

b) in Bezug auf andere an der Feier anwesenden Männer,

c) in Bezug auf das Mass des Alkoholkonsums der Gesuchstellerin und

d) in Bezug auf das Sexualverhalten der Gesuchstellerin thematisiert werden oder Spekulationen diesbezüglich geäussert werden.»

Aber hallo, da gibt es doch sicher schon einen Raubdruck dieses Werks? Und was stehen da für saftige Details in Bezug auf M. H., andere Männer, den Alkoholspiegel von Spiess-Hegglin oder ihr Sexualverhalten drin? Lechz, hechel.

Ein Geisterurteil gegen Nicht-Existentes

Aber nein, Entwarnung, es handelt sich hierbei um ein Projekt. Also etwas, das noch gar nicht geschrieben ist, weder dem Gericht noch sonst jemandem vorliegt. Eine superprovisorische Verfügung wird ohne Anhörung der Gegenseite erlassen. Wenn nur so ein unmittelbar drohender, schwerer Nachteil abgewendet werden kann.

Das war schon ein kühner Schritt in juristisches Neuland. Nun aber erhebt das Kantonsgericht diesen Schlag mitten in die Fresse der Pressefreiheit zum Urteil. Eigentlich unvorstellbar. Ein «Geisterurteil» nannte Kurt. W. Zimmermann schon die Superprovisorische. Nun wurde sie vom Kantonsgericht bestätigt.

Eine weitere Perversion des Rechts. Die Wiedereinführung der inquisitorischen Gedankenpolizei, die bereits mögliche zukünftige Rechtsbrüche ahndet, bevor sie geschehen. Als wäre der Science-Fiction-Knaller «Minority Report» Wirklichkeit geworden.

Hört man allenthalben Protestgeschrei?

Dagegen erhebt sich sicherlich lauter Protest in allen Medien, die unabhängig von ihrer Einstellung gegenüber Binswanger oder Spiess-Hegglin im Kampf gegen diesen präventiven Übergriff auf die Pressefreiheit eine Einheitsfront bilden?

Weil dieses Urteil im Klartext bedeutet: Wir buchten Sie mal für fünf Jahre ein. Denn wir haben Anlass zur Befürchtung, dass Sie einen Banküberfall planen könnten. Darüber haben Sie ja schon mal nachgedacht. Wer würde da nicht auf die Barrikaden gehen?

Nun, schon mal alle Medien nicht, die nicht einmal das letzte Urteil im Fall Spiess-Hegglin richtig lesen konnten. Und von einem «Sieg» für die Dame schwafelten, obwohl das Zuger Obergericht auch für Laien verständlich urteilte: «Das Obergericht weist die Berufung von Jolanda Spiess-Hegglin vollumfänglich ab.» Das ist eine vollumfängliche Niederlage, kein Sieg. Aber eben, lesen sollte man können.

Was sagt denn Tamedia dazu?

«Das Urteil des Zuger Kantonsgerichts verbietet einer Journalistin von Vornherein über ein Thema zu schreiben, das breit in der Öffentlichkeit diskutiert wurde und zu dem weit über 1’000 Artikel veröffentlicht wurden. Eine derart weitgehende Einschränkung der Medienfreiheit ist höchst bedenklich. Tamedia wird das Urteil anfechten.»

Pascal Hollenstein reitet mal wieder

Überraschungsfrei reagiert der publizistische Leiter in der Akklamationsberichterstattung, Spiess-Hegglins Büttel Pascal Hollenstein. Er begrüsst das Urteil, das ihm – von wem wohl – zugesteckt wurde: «Es sei, so das Gericht, «glaubhaft erstellt, dass Spiess-Hegglin eine ungerechtfertigte, potenziell besonders schwere Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte fürchtet und ihr aus dieser drohenden Verletzung ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil droht.»»

Seinen Bericht schmückt Hollenstein mit einer für Binswanger unvorteilhaften Illustration als «Tagi-Postergirl» aus, während Spiess-Hegglin exklusiv flöten darf: «Die Verteidigung meiner Rechte in dieser Sache hat mich die letzten Monate enorm absorbiert. Nun bin ich erleichtert.» Hollenstein zeigt schon im Titel wieder mal, dass er von Juristerei schlichtweg keine Ahnung hat: «Gericht verbietet «Tages-Anzeiger»-Journalistin Buch-Publikation», behauptet er forsch.

Werden schon ungeschriebene Bücher verboten?

Das hätten seine Quelle und er wohl gerne, aber das ist natürlich Quatsch. Es sind Binswanger vorläufig die vier Themenbereiche verboten, die in der superprovisorischen Verfügung eingefordert wurden. Was nun passiert: Die Anwältin von Spiess-Hegglin darf eine neue Honorarnote schreiben und muss für die Hauptverhandlung begründen, wieso diese Massnahme richtig sei. Tut sie das in einer engen Frist nicht, entfällt nämlich die Superprovisorische. Aber was interessieren solche Details einen einäugigen und parteiischen publizistischen Leiter.

Dann wird noch lobend erwähnt, dass im Verein «#NetzCourage» diverse wichtige Projekte anstünden, «mit denen wir nachhaltig sehr Gutes für die Gesellschaft tun werden», schaut Spiess-Hegglin in Zukunft. Während Binswanger, die sich als «Jeanne d’Arc der Pressefreiheit» bezeichne, das Urteil anfechten werde.

Die eine tut nachhaltig Gutes, die andere will weiter streiten. So die Message von Hollenstein. Dabei ist es so: Wenn dieses Geisterurteil Bestand haben sollte, ist einer Vermutungsjustiz Tür und Tor geöffnet, kann jedes Medienorgan, jeder Journalist damit eingeschüchtert werden, dass durch einen auch nur geplanten oder angedachten Artikel ganz sicher ein schwerer Nachteil für jemanden entstehen könne und der daher präventiv zu verbieten sei.

Hält das Urteil, ist das nichts weniger als das Ende der Pressefreiheit

Für ein solches Verbot würde schon ausreichen, dass der Journalist sich mit Fragen an das potenzielle Objekt oder dessen Umfeld seiner Berichterstattung wendet, dabei eine Recherche erwähnt und sich vielleicht schon früher mal kritisch über diese Person oder Firma geäussert hat.

Das wäre das Ende der Pressefreiheit, wie wir sie bislang in der Schweiz kennen. Dass Spiess-Hegglin das egal ist, sei dahingestellt. Dass ein publizistischer Leiter des wichtigsten Konzerns im Bereich Tageszeitungen das toll findet, ist so ungeheuerlich wie das Urteil selbst.

Wie lange duldet Verleger Wanner das noch?

Sein publizistischer Leiter ist schwer neben der Spur.

«Es gehört zu einem der wichtigsten Gebote des Journalismus, dass sich Medienschaffende von ihren Quellen nicht instrumentalisieren lassen dürfen, weil sie ansonsten Gefahr laufen, manipuliert zu werden.»

Das schreibt die Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin in ihrem 63-seitigen Wälzer, mit dem sie die Forderung nach Gewinnherausgabe begründet. Dieser Aussage kann man nur zustimmen. Allerdings: Pascal Hollenstein sieht das offenbar anders.

Seit er sich selbst bei Spiess-Hegglin für allfällige Fehlleistungen entschuldigte, lässt er sich als Sprachrohr missbrauchen. So ignorierte er sogar eine gerichtlich angeordnete Sperrfrist, um als Erster die Kommentare von Spiess-Hegglin zum jüngsten Urteil in ihrem Feldzug gegen Ringier publizieren zu können.

Nun geht’s ums Geld

Inzwischen ist bekannt geworden, dass Spiess-Hegglin schon vor dem Urteil des Zuger Obergerichts eine weitere Klage gegen Ringier eingereicht hatte. Diesmal geht es um Gewinnherausgabe. Hier ist die Reaktion von Spiess-Hegglin und Hollenstein auf meine diesbezügliche Anfrage am Donnerstag sehr befremdlich.

Wie es sich im seriösen Journalismus gehört, wurde ihnen genügend Zeit für Antworten eingeräumt. Aber von meinen Fragen aufgeschreckt, veröffentlichte Hollenstein noch am Donnerstagabend einen Artikel, der offenbar bereits abschussfertig vorlag.

Schon wieder liess er sich instrumentalisieren, um exklusiv und als Erster über die weitere Klage von Spiess-Hegglin zu berichten: «Jolanda Spiess-Hegglin fordert von Ringier Herausgabe des Gewinns.»

Beziehungskorruption vom Feinsten

«Wie jetzt bekannt wird», flunkert Hollenstein, habe sie «gegen Ringier bereits Mitte August eine weitere, umfassende Klage beim Zuger Kantonsgericht eingereicht.» Das «wird» nicht bekannt; er macht’s bekannt. Dann übernimmt er die Begründung seiner Quelle; es dürfe «sich schlicht nicht lohnen, auf dem Buckel von Medienopfern mit Klicks Geld zu verdienen», habe ihm Spiess-Hegglin anvertraut.

Das sieht Jeremias Schulthess, Geschäftsführer der medienkritischen Organisation Fairmedia, auch so: «Wenn die Klage erfolgreich ist, verbessert das Situation der Betroffenen von Medienberichten in der Zukunft massiv», zitiert ihn Hollenstein; in der Eile der vorgezogenen Publikation nicht ganz frei von Rumplern. Fairmedia twitterte bereits 2019 erwartungsfroh: «Hansi Voigt kommt auf weit mehr als eine Million Franken, die Ringier mit der publizistischen Ausbeutung von Spiess-Hegglin verdient habe.»

Beziehungskorruption vom Feinsten. Im Vorstand von Fairmedia sitzt Guy Krneta als Vizepräsident. Krneta machte von sich reden als Initiator der Aktion «Rettet Basel». Die Stadt sollte vor Christoph Blocher gerettet werden; genauer vor dessen Übernahme der «Basler Zeitung». Dagegen wurde mit den Millionen einer Pharma-Erbin das Projekt «TagesWoche» in Stellung gebracht.

Weitere Millionen sind abrufbereit

Der Zwitter zwischen Online-Magazin und Printausgabe verröchelte trotz vielen Millionen sang- und klanglos. Aber wo das Geld herkam, gibt es noch mehr. Jährlich eine Million Franken will die «Stiftung für Medienvielfalt» für ein Nachfolgeprojekt der gescheiterten «TagesWoche» aufwerfen. Da ist Krneta natürlich zur Stelle. Genauso wie Hansi Voigt, der mal wieder ein Konzept erstellte. Damit ist eigentlich nur eins sicher: Auch dieses Projekt wird die jährliche Million locker ausgeben – und irgendwann verröcheln.

Daher hat Voigt offenbar vorausschauend im Dienste von Spiess-Hegglin auf abenteuerliche Weise einen Gewinn von über einer Million Franken durch Artikel über sie bei Ringier herbeifantasiert. Was überraschungsfrei Fairmedia toll findet. Und was Hollenstein seinen Lesern serviert, ohne natürlich auf diese Verbandelungen aufmerksam zu machen.

Auch von Juristerei versteht Hollenstein wenig

Fairmedia will nun die verfolgende Unschuld Spiess-Hegglin «bei ihrem Kampf für Gerechtigkeit weiterhin tatkräftig unterstützen». Krneta, Voigt und Hollenstein: Da bekommt man fast Mitleid mit Spiess-Hegglin. Denn wie schreibt Ringier in seiner ersten Stellungnahme nach der Entschuldigung seines CEO: Es sei zu befürchten, dass «die Vorstellung der Klägerseite über den erzielten Gewinn und die ökonomische Realität des Mediengeschäfts enorm weit auseinander liegen.»

Nicht nur das, in seiner Eile, seinen Primeur so schnell wie möglich herauszuhauen, zeigt Hollenstein, dass er von Juristerei wenig versteht. «Im Juristendeutsch handelt es sich um eine sogenannte Stufenklage», schreibt er mit Kennermiene. Die erste Stufe habe Spiess-Hegglin mit der Verurteilung des Ringier-Verlags wegen Persönlichkeitsverletzung erklommen, «jetzt zündet sie die nächste».

Auf Journalistendeutsch ist das Quatsch. Unsinn. Hollenstein wäre gut beraten, sich von der Anwältin von Spiess-Hegglin mal einen Grundkurs «wie verstehe ich Juristendeutsch» geben zu lassen. Wenn man ins Jufeln gerät, weil man unbedingt die Nase bei der Publikation einer weiteren Stufenklage vorn haben will, passieren natürlich solche Flops.

Alle unterwegs im Neuland

Spiess-Hegglin betrete hier Neuland, schreibt Hollenstein bewundernd. Es ist allerdings zu befürchten, dass dieses Neuland nicht tragfähig ist; zumindest nicht in der Grössenordnung von Hunderttausenden von Franken, die sich offenbar das Opfer, ihre Anwältin, Fairmedia und wohl auch Hollenstein erträumen.

Allerdings, wenn Spiess-Hegglin mehrstufig auf Gewinnherausgabe klagt: Hollenstein hat sich bekanntlich auch schon für fehlerhafte Berichterstattung in seinen Blättern entschuldigt. Auf Juristendeutsch wäre das doch ein Schuldeingeständnis. Hansi Voigt, übernehmen Sie! Was CH Media, also die früheren Lokalzeitungen der NZZ, an Spiess-Hegglin verdient haben, das muss doch auch zurückgefordert werden.

Wenn wir schon dabei sind, weitere Einnahmequellen aufzutun: Hansi Voigt selbst hat sich ebenfalls schon entschuldigt. Für die Berichterstattung in «20Minuten». Da könnte er doch in eigener Sache sozusagen ausrechnen, welche Gewinnherausgabe Spiess-Hegglin zusteht. Schliesslich ist «20Minuten» mindestens so klickstark wie der «Blick». Auch hier kann Voigt locker auf eine weitere Million kommen.

Haltet den Dieb!

Schliesslich schimpft Voigt auf Twitter, in der Hoffnung auf das mangelhafte Kurzzeitgedächtnis der Journalisten: «Blick soll die Beute aus der illegalen «Journalismus»-Orgie herausrücken. Was bei jedem Kaufhausdieb selbstverständlich ist, wird dank Jolanda Spiess bald auch in der Medienbranche gelten.» Allerdings neigen Kaufhausdiebe auch dazu, «haltet den Dieb» zu rufen, um vom eigenen Diebstahl oder der eigenen Orgie abzulenken. Zum Lernen: An dieser «Orgie» war nichts illegal, lieber Herr Dummschwätzer.  Weder in «20 Minuten», noch im «Blick». Vielleicht erklärt Ihnen mal ein geduldiger Mensch, was der Unterschied zwischen einem Zivil- und einem Strafprozess ist.

Oder aber, das Beispiel von Carmen Epp macht Schule. Die entschuldigte sich im Juni 2019 nicht nur öffentlich, sondern kündigte an, dass sie das Honorar, das sie für Ihre Kolumne in der «Medienwoche» gekriegt habe, spende. Davon könnten sich doch Hollenstein, Voigt und alle Entschuldiger eine dicke Scheibe abschneiden! Wir sammeln gerne die Spendenbelege und veröffentlichen sie dann unzensiert.

Geld oder Entschuldigung? Beides!

Seit Jahren verfolgt Jolanda Spiess-Hegglin Medien, die sich ihrer Meinung nach auf Kosten von Opfern bereichern.

Um sich an ihnen zu bereichern?

Schon längst ist sie zur verfolgenden Unschuld geworden. Mit dem Verein «Netzcourage» setzt sie sich nicht nur in eigener Sache ein. Droht nicht nur mit Anzeigen, sondern tut es auch.

Eines ihrer Opfer bittet um Verzeihung und darum, die Klage wegen Ehrverletzung gegen ihn fallenzulassen. Da bleibt Spiess-Hegglin unerbittlich: «Ihre Entschuldigung kann ich leider nicht so ernst nehmen», erwidert sie kühl. Allerdings, vielleicht gebe es doch eine Möglichkeit, nicht bis zu 1500 Franken an den Staat abdrücken zu müssen, «den Strafbefehl und den Registereintrag zu umgehen.» Nämlich mit einer Spende von 1000 Franken an den Verein «The Voice of Thousands».

Rücknahme einer Strafanzeige gegen Spende?

Das war 2016, und Spiess-Hegglin betrat damit mindestens eine Grauzone, um es höflich zu formulieren. Der Verein, der sich der Flüchtlingshilfe widmete, hat Ende Juli dieses Jahres übrigens seine Auflösung bekannt gegeben.

Aber in erster Linie kümmert sich Spiess-Hegglin um ihren eigenen Fall: «Ich möchte einfach, dass meine Ehre und mein Ruf wiederhergestellt werden, die durch Lügen stigmatisiert worden sind. Meine Absicht ist, dass ein weiterer Schreibtischtäter zur Verantwortung gezogen wird.» So begründete sie in «zentralplus» 2017 ihre Klage gegen den damaligen stellvertretenden Chefredaktor der «Weltwoche».

Hollenstein entschuldigt sich

Besonderen Wert legt Spiess-Hegglin darauf, dass sich Medienorgane bei ihr entschuldigen. Das tat schon damals der Publizistische Leiter der «Luzerner Zeitung» Pascal Hollenstein ausführlich: «Jenseits dieser juristischen Auseinandersetzungen kann man festhalten, dass sich einige Medien zu Vorverurteilungen, Ungenauigkeiten und zur Verbreitung zum Teil ungenügend verifizierter Informationen zu Ungunsten von Jolanda Spiess-Hegglin hinreissen lassen haben. Auch dieser Zeitung sind Fehler unterlaufen. Dafür möchten wir uns entschuldigen.»

Allerdings ist Spiess-Hegglin wählerisch, wessen Entschuldigung sie annimmt und von wem nicht. Hollenstein ist inzwischen zu ihrem Sprachrohr denaturiert, das exklusive Meinungshäppchen von Spiess-Hegglin veröffentlicht. Damit das auch richtig klappt, sogar unter Brechung einer gerichtlich angeordneten Sperrfrist für die Berichterstattung über ein neues Urteil in Sachen Spiess-Hegglin.

Spiess-Hegglin hat laut eigenen Aussagen schon mehrere Dutzend Anzeigen eingereicht; in eigener und in fremder Sache. Oftmals würden die dann mit einem Vergleich erledigt; gerne auch mit Spende an ihren oder an andere Vereine ihrer Wahl.

Persönlichkeitsverletzung durch den «Blick»

Besonderer Verfolgung durch Spiess-Hegglin ist der «Blick» ausgesetzt. Der nahm eine Meldung der «zentralschweiz» auf und brachte zur Weihnachtszeit 2014 das sexuelle Rencontre bei einer weinseligen Feier mit den Namen und Fotos der Beteiligten an die Öffentlichkeit. Mit der Frage: Wurde sie geschändet? Denn bei der Fortsetzung des Techtelmechtels in einem Separée könnten k.o.-Tropfen im Spiel gewesen sein.

Daran schlossen sich eine längere Reihe von weiteren Artikeln an, nicht nur im «Blick». Gegen diesen ersten Artikel im «Blick» strengte Spiess-Hegglin eine Klage an. Es handle sich um eine Persönlichkeitsverletzung. Dafür sei ihr eine Genugtuung in der Höhe von 25’000 Franken zu zahlen, zudem solle sich das Boulevardblatt in Form eines vorformulierten Textes auf der Frontseite bei ihr entschuldigen.

Weitere Forderungen auf Gewinnherausgabe behielt sich Spiess-Hegglin vor. Kürzlich entschied das Zuger Obergericht in zweiter Instanz in diesem Zivilprozess. Es bestätigte eine Persönlichkeitsverletzung. Unabhängig von der Richtigkeit der Darstellung im «Blick» gehörten die Ereignisse zur Privatsphäre der Klägerin, zudem habe es kein öffentliches Interesse an der Beschreibung dieses Vorfalls gegeben.

Keine Entschuldigung und gekürzte Genugtuung

Mit der Forderung nach einer Entschuldigung scheiterte die Klägerin allerdings; auch die Genugtuungssumme wurde nochmals gekürzt, auf noch 10’000 Franken. Zudem wurde die Klägerin an den Gerichtskosten beteiligt.

Als dieses Urteil vom Büttel von Spiess-Hegglin bereits 24 Stunden vor Ablauf der Sperrfrist verkündet wurde, liess sie sich so zitieren: «Wir haben nun eine perfekte Grundlage für alles, was noch kommen wird.»

Zunächst kam aber, nach Ablauf der Sperrfrist, eine «aufrichtige Entschuldigung» vom Ringier-CEO Marc Walder. Spiess-Hegglin sei durch die Berichterstattung verletzt worden, und das tue ihm leid. Zuvor hatte sich Spiess-Hegglin noch darüber beschwert, dass es nicht mal eine freiwillige Entschuldigung gebe.

Nun also Gewinnherausgabe

Was wird denn noch kommen? Spiess-Hegglin liess sich vom mehrfach gescheiterten Internet-Guru Hansi Voigt ausrechnen, wie viel Ringier angeblich an seiner Berichterstattung über sie verdient habe. Mit komplizierten Berechnungen, mit denen Voigt absolutes Neuland betrat, kam er auf die beeindruckende Summe von rund einer Million Franken. Zuvor hatte auch er sich bei Spiess-Hegglin entschuldigt, weil Voigt damals bei «20Minuten» natürlich auch an der Erregungsbewirtschaftung dieses Falls mitgemacht hatte. Aber inzwischen ist er offenbar vom Saulus zum Paulus und Frauenversteher gereift.

Das würde also bedeuten, dass Spiess-Hegglin eine Gewinnherausgabe in sechs- oder gar siebenstelliger Höhe fordern könnte. Walder schrieb in seiner freiwilligen Entschuldigung hellsichtig: «Jolanda Spiess-Hegglin wird die Klagen gegen Ringier weiterführen und aufgrund dieser Zeilen nicht fallen lassen.»

Zunächst macht sie sich über die Entschuldigung von Ringier lustig

Was meint Spiess-Hegglin denn zu seiner Entschuldigung, die sie von Anfang an gefordert hatte? Auf Twitter widmet sie Walder einen alten Song der «Toten Hosen». Darin macht sich die deutsche Politband über falsche Entschuldigungen lustig. Persifliert angebliche Entschuldigungen der Polizei und singt selber eine Entschuldigungsarie. Die Botschaft ist klar: Wie schon in der Vergangenheit in anderen Fällen nimmt Spiess-Hegglin dem Ringier-Verlag seine Entschuldigung nicht ab, macht sich sogar lustig darüber.

Während es bei ihren anderen Anzeigen jeweils nur um Kleckerbeträge geht, würde die Gewinnherausgabe im Fall Ringier hoffnungsfroh gewaltig einschenken. Deshalb hat Spiess-Hegglin bereits präventiv, bevor das Urteil des Zuger Obergerichts bekannt war, eine entsprechende Klage eingereicht.

Schon vor dem Urteil des Zuger Obergerichts weitere Klage eingereicht

Um welche Summen geht es da? Nun, um einen Streitwert von «mehreren CHF 100’000». Dabei wird nur die Gewinnherausgabe von 5 «Blick»-Artikeln gefordert, allerdings weitere «Schadenersatz- und Genugtuungssummen» ausdrücklich vorbehalten.

Auf entsprechende Anfragen reagiert ihr Büttel Hollenstein öffentlich. Statt dass Spiess-Hegglin oder er meine Fragen beantworten, publizierte er am Donnerstagabend einen sicherlich schon längst geschriebenen Artikel: Seine Schutzbefohlene «fordert von Ringier die Herausgabe des Gewinns». Angesichts dieser Klage wird auch klar, wieso Spiess-Hegglin versuchen will, die von ihr immer eingeforderte und inzwischen erfolgte Entschuldigung ins Lächerliche zu ziehen. Denn damit fällt eine Flanke ihres Feldzugs gegen Ringier in sich zusammen. Es bleibt nur noch das Finanzielle.

Wie soll die Ebbe in der Kasse behoben werden?

Nun ist durch dieses Urteil zur Persönlichkeitsverletzung, «das nicht eindeutiger sein könnte», wie es sich Spiess-Hegglin schönredet, ein Problem sogar verschärft worden. Spiess-Hegglin bekommt viel weniger Genugtuung als gefordert, auch die Entschädigung für ihre Anwältin fällt magerer aus, und die von ihr per Crowdfunding gesammelten 70’000 Franken sind auch schon längst aufgebraucht.

Selbst wenn Spiess-Hegglin da alles zusammenkratzt, dürfte sie weiterhin auf unbezahlten Rechnungen ihrer für eine forsche Honorarpolitik bekannten Anwältin in der Höhe von sicherlich mindestens 100’000 Franken sitzen.

Also sind sowohl Anwältin wie Mandantin sehr daran interessiert, mittels Gewinnherausgabe die Ebbe in der Kasse zu beheben. Aber auch das ist tricky. Um eine solche Summe wurde in der Schweiz noch nie gestritten. Und ob ein Gericht die abenteuerlichen Berechnungen von Voigt akzeptiert, ist eine weitere Frage.

Geht es ihr einfach nur um Geld?

Die verfolgende Unschuld Spiess-Hegglin ist in einer rechten Bredouille. Die Öffentlichkeit reagiert immer matter auf Neuigkeiten in dieser Affäre ohne Ende. Die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung hat finanziell nicht eingeschenkt. Die verlangte und freiwillig gemachte Entschuldigung von Ringier muss zuerst desavouiert und als unglaubwürdig ins Lächerliche gezogen werden.

Fordert Spiess-Hegglin nun eine enorme Geldsumme, läuft sie Gefahr, dass auch in ihrer Unterstützer-Filterblase der naheliegende Verdacht geäussert wird: Geht es ihr letztlich nicht doch einfach um Geld?

Ich hätte da ein paar Fragen

CH Media, quo vadis?

Qualität, Qualität, Qualität. Vierte Gewalt, Service public, Verantwortung. Mehr als 300 Lokaljournalisten in Lohn und Brot. So hört es sich an, wenn der Verleger von CH Media in die Harfe greift.

Dissonant schneidet er Krise, Krise, Krise dagegen. Um schliesslich mit Pauken und Trompeten zum Finale aufzuschäumen. CH Media braucht Geld. Kohle. Staatsknete. Vornehmer ausgedrückt: Subventionen. So viel wie möglich. Eher dringend.

Denn sonst, das lässt Peter Wanner durchblicken, sind die von ihm verlegten Tageszeitungen gefährdet. Sonst haben sie Mühe, die digitale Transformation umzusetzen. Und wenn das passiert, dann gute Nacht am Sächsi. Dann sind nicht nur Arbeitsplätze gefährdet, sondern auch ein Service public, die Wächterfunktion von Qualitätsmedien.

Wer garantiert die Qualität?

Wenn wir von Qualitätsmedien sprechen, lassen wir «watson» gleich mal aussen vor. Dieses Millionengrab zur Verbreitung von lustigen Videos und Rangordnungen ist nicht mal Bestandteil von CH Media. Obwohl es behauptet, schon 99 der 100 wichtigsten Fragen der Menschheit beantwortet zu haben, wollen wir diesen Flop nicht gegen Verleger Peter Wanner verwenden.

Nun können wir dem Impressum der Zeitungen entnehmen, dass direkt unter dem Verleger der «Leiter Publizistik» thront. Noch vor den jeweiligen Chefredaktoren, noch vor Patrik Müller, dem Chefredaktor der Zentralredaktion für alle Blätter in Aarau.

Führen durch Vorbild?

Der publizistische Leiter Pascal Hollenstein ist also an wichtiger Stelle dafür verantwortlich, dass CH Media all diesen herausragenden Qualitätsmerkmalen nachlebt, sie in jeder Zeile aller Kopfblätter zum Ausdruck kommen.

Natürlich nicht nur dort, sondern in erster Linie bei Werken von Hollenstein selbst. Denn wenn sich ein publizistischer Leiter nicht an die Berufsregeln, an den Journalistenkodex halten würde, wie sollte er da Vorbild sein, das von allen anderen einfordern?

Das ginge ja gar nicht. Wer sich unanständig verhält, kann von anderen schlecht Anstand verlangen. Nun hat Hollenstein mehrfach gegen Berufsregeln verstossen. Dazu gehört, dass gerichtlich festgelegte Sperrfristen zu respektieren sind.

Besonders bei Urteilen, bei denen eine grössere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erwartet wird, stellt das Gericht mit einer Sperrfrist sicher, dass nicht die beteiligten Parteien vorprellen und versuchen, mit einem Präventivschlag die Lufthoheit über der öffentlichen Meinung zu erringen.

Sondern dass alle Medien – genau wie die Prozessparteien – gleichzeitig in Kenntnis des Urteils publizieren, analysieren, kommentieren können. Weil das eine Selbstverständlichkeit ist, sind solche Sperrfristen nicht mit Sanktionen bewehrt, falls jemand dagegen verstösst.

Pascal Hollenstein hat dagegen verstossen. 24 Stunden vor Ablauf der Sperrfrist stellte er einen Artikel online, in dem er einseitig die Position und Meinung einer der beiden Parteien wiedergab. Damit verstiess er gleich noch gegen eine zweite Regel: et audiatur et altera pars. Man höre auch die andere Seite.

Wie ein Vorprellen zur Lachnummer wird

Das war aber gar nicht möglich, weil sich die andere Seite selbstverständlich an die Sperrfrist hielt. Zur peinlichen Lachnummer wurde dieser vorzeitige Erguss dadurch, dass sich die eine Partei darüber beschwerte, dass die andere sich nicht bei ihr entschuldige. Was dann aber prompt geschah, als die Sperrfrist abgelaufen war.

Hat man seither ein Wort des Bedauerns, eine Entschuldigung vom fehlbaren Leiter Publizistik gehört? Empfiehlt er wenigstens seinen Redaktoren, nicht seinem schlechten Beispiel zu folgen? Nein, und warum nicht?

Ganz einfach: Wer an zweiter Stelle im Impressum steht, muss sich von niemandem unten drunter etwas sagen lassen. Höchstens vom Verleger oberhalb, aber der reisst lieber leere Sprüche über Qualitätsmedien und schweigt hier stille.

Ein ungeheuerlicher Satz

Simone Meier ist Mitglied der Redaktion von «watson», dazu Schriftstellerin und Kolumnistin in den Blättern von CH Media. Hier hat sie eine feste Kolumne und äussert sich auch sonst nach Lust und Laune zu Themen, von denen sie nichts versteht.

In einer recht wirren Attacke gegen die sogenannte Cancel Culture versteigt sie sich in einem Ausflug in die Geschichte zum ungeheuerlichen Satz: «Unter Hitler wurden Juden, Menschen mit einer Behinderung, Fahrende, Kommunisten und Homosexuelle gecancelt. Und so weiter.»

Es gibt bekanntlich Idioten, die leugnen, dass Nazideutschland im Zweiten Weltkrieg mehr als 6 Millionen Juden in Form von industriellem Massenmord getötet hat. Soweit man ihrer habhaft wird, werden sie bestraft und der allgemeinen Ächtung preisgegeben.

Eigentlich noch schlimmer ist diese geschmacklose Verniedlichung, diese hirnlose Aufzählung einer Journalistin, die jeden Halt, jeden Anstand verloren hat, der jede Regung von Peinlichkeit oder Scham offensichtlich fremd ist.

Hört man Entschuldigungen?

Hat man hier eine Entschuldigung vernommen? Hat wenigstens der Leiter Publizistik seines Amtes gewaltet und eingegriffen? I wo, da ist das Haus CH Media offensichtlich schmerzfrei. Entschuldigen, das sollen sich die anderen. Und wenn die es freiwillig tun, wird das knapp vermeldet, mehr nicht.

Aber Peter Wanner, eingeladen zu einer Stellungnahme, will diese Vorkommnisse «nicht kommentieren». Simone Meier, eingeladen zu einer Stellungnahme, beschimpft stattdessen lieber ZACKBUM.ch, und überhaupt seien ihr solche Fragen «zu low».

Sollte nicht der Verleger seinem publizistischen Leiter den Kopf waschen und ihn zum sofortigen Eingreifen auffordern? Sollte der Verleger nicht sein Befremden ausdrücken, dass das nicht schon längst geschah?

Alles Fragen ohne Antworten. Allerdings erhebt sich die Frage mit aller Macht: Wieso genau soll CH Media mit Steuerfranken subventioniert werden?

Ex-Press III

Geblubber aus der Medienblase.

 

Titel, wechsle dich

Früher hiess es: Haltet die Maschinen an, es muss aktualisiert werden! Dann drückte der Drucker auf den Abschaltknopf, und eine neue Vorlage wurde auf die Walze geschraubt.

Das ist zu Zeiten des Digitalen natürlich viel einfacher. Und hinterlässt kaum Spuren. So mäandert sich der Titel eines Artikels von Pascal Hollenstein durch die Zeiten.

Am 23. August lautet er: «Jolanda Spiess-Hegglin gewinnt gegen den «Blick»: «In schwerwiegender Weise in die Intimsphäre eingegriffen».

Am 24. August lautet er: «Jolanda Spiess-Hegglin gewinnt gegen den Blick – Ringier-CEO: «Entschuldigen uns aufrichtig».

Am 25. August mutiert er zu: «Nach Urteil: Ringier-Chef entschuldigt sich bei Spiess-Hegglin».

Wohlgemerkt immer über dem gleichen Text. Der vom Autor um die Entschuldigung des Ringier-CEO ergänzt werden musste. Weil er gegen jeden Anstand und den Journalistenkodex die gerichtliche Sperrfrist durchbrochen hatte, um der Erste zu sein.

 

Sprachbilder sind Glücksache

Durch alle Titelvarianten hindurch blieb ein sprachlicher Fangschuss erhalten: «Mit dem Artikel gab der «Blick» den Startschuss zu einer medialen Lawine, die bis heute nicht ganz verebbt ist.» Auf die Plätze, fertig, los, sagte der schiesswütige «Blick», und die Lawine gehorchte. Auf dem Weg ins Tal verwandelte sie sich aber offensichtlich in Wasser, denn sie verebbt bis heute nicht ganz.

Auch die weiteren Entwicklungen trafen den publizistischen Leiter von CH Media wie ein Schuss in den falschen Fuss, wie er vielleicht formulieren würde. Denn bei ihm durfte Spiess-Hegglin exklusiv bedauern, dass sich «Ringier nicht freiwillig entschuldigen kann».

Was Ringier aber freiwillig nach Ablauf der Sperrfrist tat. Also liess Hollenstein, gesagt ist gesagt, dieses Zitat zunächst einfach stehen, ergänzt um die Meldung, dass sich Ringier entschuldigt habe. In der nächsten Version fehlt dann diese Klage von Spiess-Hegglin.

Und wie soll’s denn weitergehen? «Das Urteil des Zuger Obergerichts ist deutlich», weiss Hollenstein. «Das Urteil zur Persönlichkeitsverletzung könnte nicht deutlicher sein», korrigiert ihn seine Schutzbefohlene. Womit beide um die Tatsache herumrudern, dass der Vorwurf der Persönlichkeitsverletzung im Urteil der zweiten Instanz aufrecht erhalten wurde. Aber die Genugtuungssumme wurde deutlich gekürzt, um die Hälfte. Zudem muss sich Spiess-Hegglin neu an den Prozesskosten beteiligen, und ihre Anwältin erhält für die Tätigkeit in zwei Instanzen weniger als ihr zuvor für eine Instanz zugebilligt wurde.

Es könnte also nicht deutlicher sein, dass die Klägerin von fünf Klagepunkten drei verloren hat. Aber dann wäre es ja nicht mehr so deutlich.

 

Qualitätsmeldung in eigener Sache

Der Chef von TX, was wiederum der Chef von Tamedia ist, liess verlauten, dass 70 Millionen eingespart werden müssen. Flauer Werbemarkt, und dann auch noch Corona, nicht wahr. Da darf der Leser vom «stärksten Redaktionsnetzwerk der Schweiz» sicherlich erwarten, dass die geballte Sachkompetenz der Journalisten sich in einem analytischen und hintergründigen Stück bemerkbar macht.

Das kommt aber nicht, sondern Tamedia referiert lediglich den Inhalt der Medienmitteilung der Teppichetage des Verlags. Schlimmer noch; die Eigenleistung der starken Redaktion beträgt genau null.

Offenbar ist der Sparzwang schon bezüglich journalistischen Aktivitäten voll umgesetzt. Denn am Schluss des Artikels über ureigene Angelegenheiten im Newsnet steht SDA. Das ist normalerweise das Kürzel der letzten überlebenden Nachrichtenagentur der Schweiz. Nun ist es aber kaum vorstellbar, dass die in einer Zentralredaktion vorhandenen Schreibkräfte nicht in der Lage wären, selber über ihre eigenen Angelegenheiten zu referieren.

Deshalb kann es für SDA hier nur eine andere Erklärung geben. Der Autor des Artikels hatte ursprünglich mit Kritik am Big Boss von Tamedia, Pardon, von TX, nicht gespart. Aber nachdem der Text vom Ressortleiter, dann dem Tagesverantwortlichen, schliesslich auch dem Blattmacher und als oberste Instanz vom Oberchefredaktor zensuriert, äh, redigiert worden war, fehlten dann alle bissigen Bemerkungen Richtung Pietro Supino.

Daraufhin zog der Autor grimmig seinen Namen zurück und ersetzte ihn durch SDA. Das sei hier aber nicht das Kürzel für Schweizerische Depeschenagentur, erläutert er seither jedem. Sondern SDA stehe für Supino, du …

 

Wenig Sendungsbewusstsein beim Farbfernsehen

Auch bei SRF wird gespart, dass es kracht. «Eco», «Sportaktuell», «Art on Ice», «Swiss Music Awards», es bleibt kein Programmbaustein auf dem anderen. Wenn man so etwas macht, muss man eine griffige Begründungsformel finden.

Nathalie Wappler hat eine griffige Formel gefunden: «Auf die strukturelle Krise der Medien kann man nur strukturell antworten.» Auch auf die Gefahr hin, etwas unstrukturiert zu erscheinen: Eine absolute Nullnummer von Aussage. Man könnte sie beliebig variieren: Auf die tödliche Krise der Medien kann man nur tödlich antworten. Auf die inhaltliche Krise der Medien kann man nur inhaltlich antworten. Auf die Wappler-Krise kann man nur mit Wappler antworten.

 

Muss eine Schriftstellerin Literatur kennen?

Eher nein, würde die «Schriftstellerin und Journalistin» Simone Meier wohl sagen. Besonders, wer so geschmacklos wie sie ist, den millionenfachen Mord an Juden durch Nazideutschland so zu verniedlichen, dass Hitler die «gecancelt» habe. Ihr Erguss über die sogenannte «Cancel Culture» gestern, vorgestern und heute hat die wenigen Leser, die es bis zum Schluss durchgehalten haben, mit Übelkeit und Schwindel zurückgelassen.

Ganz anders hingegen ist ihre Nacherzählung des Lebens von Thyphoid Mary. Eine irische Köchin steckte im New York der vorletzten Jahrhundertwende ihre Arbeitgeber mit Typhus an. Sie war wohl ein Superspreader, wie man das heute nennt, allerdings selbst immun gegen diese Infektionskrankheit. Ihre Lebensgeschichte erzählt Meier weitgehend geradeaus nach. Nun gut, sie hatte auch Wikipedia als Helfer, da kann eine Schriftstellerin schön Fotos und Inhalt abkupfern.

Aber man macht es der schreibenden Frau ja auch nicht leicht. Unter Literatur ist auf Wikipedia ein Roman von Anthony Bourdain über Mary Mellon aufgeführt. War das nicht dieser irre TV-Koch aus New York, der die schmutzigen Geheimnisse der New Yorker Restaurantküchen ausplauderte und dann in Kaysersberg im Elsass Selbstmord beging? Doch, genau der, also erwähnt ihn Schriftstellerin Meier natürlich in ihrem Erguss über Thyphoid Mary. Blöd nur, wirklich dumm gelaufen, dass in dieser Literaturliste ein Werk nicht verzeichnet ist, dessen Autor und dessen Roman man als Schweizer Schriftstellerin eigentlich kennen sollte.

Jürg Federspiel heisst der wirkliche Schriftsteller, und «Die Ballade von der Thyphoid Mary» heisst sein literarischer Roman voll von schwarzem Humor. Aber wie soll das auch eine «Schriftstellerin» wissen, wenn man es ihr nicht in Wikipedia sagt. Aber Wunder, über Wunder, selbst einige Leser von «watson» wussten das. Was tun? Hier entwickelt Meier zum ersten Mal gewisse schriftstellerische Fähigkeiten. Statt die Leserhinweise einfach zu ignorieren oder eine klaffende Bildungslücke einzuräumen, schreibt sie: «Auf vielfache User-Anregung sei hier noch nachgetragen …» Diese Unverfrorenheit hätte Federspiel sicher gefallen. Aber bevor sich Meier vielleicht fragt, ob sie bei dem Schreibunterricht nehmen könnte: leider nein. Dieser Gefahr hat er sich schon länger durch seinen Tod entzogen.

Ringier entschuldigt sich!

«Wir wollen uns trotzdem entschuldigen bei Jolanda Spiess-Hegglin.»

In einer Medienmitteilung nimmt es der CEO der Ringier AG selbst auf sich, sich im Namen der gesamten Ringier AG, der «Blick»-Redaktion und auch im Namen des Chefredaktors Christian Dorer, zu entschuldigen.

Marc Walder schreibt weiter, dass es zwar nicht die Absicht gewesen sei, aber Spiess-Hegglin durch die Berichterstattung «verletzt wurde». Und obwohl das Gericht in beiden Instanzen ihre Forderung nach einer Entschuldigung ablehnte, tue das nun der Verlag freiwillig.

Walder ist sich im Klaren: «Jolanda Spiess-Hegglin wird die Klagen gegen Ringier weiterführen und aufgrund dieser Zeilen nicht fallen lassen. Das ist auch nicht die Absicht, die wir mit dieser Entschuldigung verfolgen.»

Natürlich könne Ringier das Rad der Zeit nicht zurückdrehen, sagt Walder abschliessend: «Wir können aber Tag für Tag dazuzulernen und immer und immer wieder versuchen, es besser zu machen.»

Eine aufrichtige Entschuldigung

Diese «aufrichtige Entschuldigung» kontrastiert deutlich mit den Kommentaren, die Spiess-Hegglin gegenüber ihrem Sprachrohr Pascal Hollenstein, dem publizistischen Leiter der CH Media, abgegeben hat.

Sie sind schon vor Ablauf der Sperrfrist bekannt geworden, weil sich das journalistische Aushängeschild Peter Wanners nicht daran gehalten hat. So flackert sein Artikel «Jolanda Spiess-Hegglin gewinnt gegen den «Blick» seit Sonntagmorgen immer wieder durch die vielen Kopfblätter von CH Media. Um dann wieder gelöscht zu werden und anderswo aufzutauchen.

So steht beispielsweise in der «Luzerner Zeitung» seit Montagmorgen, 5 Uhr, der Verweis auf diesen Artikel online. Der Artikel selbst aber nicht. Zum zumindest unanständigen Brechen einer gerichtlich festgelegten Sperrfrist kommt also noch Unfähigkeit hinzu:

In diesem an Parteilichkeit nicht zu überbietenden Machwerk darf sich Spiess-Hegglin natürlich, im Gegensatz zu Ringier, zum Urteil äussern:

«Das Urteil zur Persönlichkeitsverletzung könnte nicht deutlicher sein», sagt Spiess-Hegglin. «Ich bin so froh, dass ich das durchgezogen habe. Wir haben nun eine perfekte Grundlage für alles, was noch kommen wird.» Sie bedauere lediglich, dass sich Ringier, die Herausgeberin des «Blick», nicht «freiwillig und ohne Bedingung bei mir und meiner Familie entschuldigen kann», fügt Spiess-Hegglin an.»

Das kommt davon …

Das kommt halt davon, wenn man sich mit einer Partei in einem Rechtsstreit gemein macht. Eine Todsünde für jeden seriösen Journalisten. Vor allem dann, wenn er auf der Jagd nach einem Primeur schon 24 Stunden vor Ablauf der Sperrfrist damit herausplatzt.

Dann gesellt sich zu fehlendem Anstand, zu Inkompetenz auch noch die Peinlichkeit, dass Hollenstein das Bedauern kolportiert, dass sich Ringier nicht entschuldigen könne. Das nennt man noch eine Bauchlandung zu allem zu.

Peinlich, bis der Arzt kommt

Das ist von einer Peinlichkeit, dass es weh tut. Nobel hingegen muss man die Entschuldigung des Hauses Ringier nennen. Auch deswegen, weil CEO Walder klarstellt, dass er mit weiteren Klagen von Spiess-Hegglin rechne und diese mit seiner Entschuldigung auch gar nicht verhindern wolle.

Da liegt nun der Ball bei Spiess-Hegglin, ob sie trotz erfolgter Entschuldigung weiterhin glaubt, eine «perfekte Grundlage» für alles zu haben, was noch komme. Der mehrfach gescheiterte Online-Guru Hansi Voigt will für Spiess-Hegglin ausgerechnet haben, dass Ringier mit allen Klicks auf Online-Artikel zum Thema «mehr als eine Million Franken Gewinn» gemacht habe.

Geht es ums Geld oder nicht?

Darauf will Spiess-Hegglin offenbar zukünftige Forderungen auf Gewinnherausgabe stützen. Andererseits hat sie immer betont, dass es ihr nicht um Geld gehe, sondern darum, dass Ringier sein Fehlverhalten eingestehe und bereue. Nachdem das der Verlag getan hat, ist nun die Frage, ob Spiess-Hegglin auch einlenkt. Oder ob sie die Honorarforderungen ihrer Anwältin dazu zwingen, weiterzuprozessieren.