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Abgang Hollenstein

CH Media probiert’s per sofort ohne publizistische Leiter nach unten.

Pascal Hollenstein war laut Impressum die Nummer zwei bei CH Media. Über ihm thronte nur noch Peter Wanner, unter ihm werkelte der Oberchefredaktor Patrik Müller und alle anderen noch überlebenden Redaktoren und Chefs der unzähligen Kopfblätter.

Hollenstein stiess zu CH Media, als die NZZ Gruppe sich von ihren Regionalmedien trennte und sie in ein Joint Venture mit der AZ-Mediengruppe einbrachte, in der Wanner das Sagen hat. Damit endeten alle Karrierepläne von Hollenstein innerhalb der NZZ, wo er sich mehrfach Hoffnungen gemacht hatte, Chefredaktor der NZZaS zu werden. Das Schicksal blieb dem Blatt erspart.

Dafür durfte er «Leiter Publizistik» werden, in die Geschäftsleitung Einsitz nehmen und auch in einem «Publizistischen Ausschuss» neben Koryphäen wie Peter Hartmeier, Esther Girsberger und natürlich Wanner himself.

Furztrockener kann man nun aber einen Abgang nicht kommunizieren: Wanner und Hollenstein hätten sich «auf eine Aufhebung des Arbeitsvertrags verständigt. Über die Gründe wurde Stillschweigen vereinbart.»

Wenn das so weit oben in der Chefetage so passiert, hat’s gekracht, aber gewaltig. Da nützen auch die Krokodilstränen des CEO von CH Media nichts, der sich artig bedankt und hinzufügt: «Entsprechend kann ich den Weggang nur bedauern.»

Das Bedauern in den Redaktionen und bei der Leserschaft, die er schon mal als Milchkühe verunglimpfte, die man noch melken müsse, bis man sie zur Schlachtbank führe, dürfte sich in Grenzen halten.

Akzente nur bei einem einzigen Thema gesetzt

Auch sein unermüdlicher Einsatz als Büttel und Sprachrohr für eine hasserfüllte Kämpferin gegen Hass und Diskriminierung im Internet ist vielen unangenehm aufgefallen. Da ihm bei seinen Artikeln niemand widersprechen konnte, fantasierte er auch schon mal eine krachende Niederlage vor Gericht in einen Triumph um oder hielt sich nicht an gerichtliche Sperrfristen, um als Erster mit einer News herauszuplatzen.

Immer gut dokumentiert von seiner Quelle, was es ihm erlaubte, ungeniert aus Gerichtsunterlagen zu zitieren.

Wo da der Vorbildcharakter eines publizistischen Leiters abblieb? In letzter Zeit war er eher schweigsam geworden, bis er sich in einem «Leitartikel» nochmals für die Annahme des Medienpakets stark machte, die auch seinem Besitzerclan viele Millionen in die Taschen spülen würde.

«Demokratie ist kostbar – und darf uns etwas kosten»,

stellte er noch fest. Dann fragte er rhetorisch: «Was sind wir bereit, für unsere direkte Demokratie zu bezahlen?» Dass er damit ein Junktim herstellte, dass nur die zusätzliche Subventionierung mit einer Milliarde Franken nicht etwa nur die Medien, sondern gar die direkte Demokratie retten würde – leicht verständlich war er nie.

Sicherlich ist auch Wanner der Auffassung, dass die Demokratie »uns» etwas kosten darf. Vor allem, wenn unsere Steuerfranken in die Taschen der Medienclans wandern. Allerdings ist Wanner auch der Auffassung, dass er sich einen Hollenstein nicht länger etwas kosten lassen will.

Eine kleine Verschlechterung für Hollenstein, eine grosse Verbesserung für CH Media.

Wirklich schmerzlich ist der Abgang aber für eine Zugerin, die einige Internetportale betreibt. Staatliche Unterstützung gestrichen, die Prozesse laufen schlecht, ein Lautsprecher ist verstummt, es bleibt nur noch Hansi Voigt. Und das ist nie eine gute Nachricht.

Und er schreibt doch

Pascal Hollenstein ist im Jahr 2022 angekommen. Auch das noch.

Vielleicht als Reaktion auf unsere besorgte Frage, ob er sich für 2022 vorgenommen habe, sein voluminöses Gehalt bei CH Media schweigend zu verzehren, hat sich die Leiter nach unten zu Wort gemeldet.

Zum Thema – Überraschung – «neues Mediengesetz». Dazu ist Hollenstein Köstliches eingefallen: «Demokratie ist kostbar – und darf uns etwas kosten». Pluralis majestatis nennt das der Lateiner. «Uns» ist hier der Steuerzahler; dass auch Hollenstein zwar zahlen würde, gleichzeitig aber kassieren, das wäre dann wohl zu komplex für die Darstellung.

Schon, aber auch Hollenstein?

Besonders am Herzen liegt Hollenstein das Regionale. Da geht er zunächst in die Weiten der USA, wo zeitungslose Regionen «news deserts» hiessen, Nachrichtenwüsten. Das löse dann so etwas aus:

«Der versuchte Sturm des Kapitols hat gezeigt, wohin das führen kann.»

Ein etwas kühner Zusammenhang. Aber die USA sind bekanntlich weit und weit weg. Zurück in die Schweiz: «Wie sollen Bürgerinnen und Bürger an der Urne entscheiden, wenn sie über ihren Kanton oder ihre Gemeinde nur noch Bruckstückhaftes erfahren? Oder gar absichtlich mit Fake News in die Irre geleitet werden?»

«Bruckstückhaftes»? Es ist halt so: holprige Gedanken äussern sich häufig in holpriger Sprache. Hollenstein kann auch Entwarnung geben: «Noch ist es nicht soweit. Zumindest in der Deutschschweiz gibt es noch in jedem Kanton eine oder gar mehrere Tageszeitungen

Genau; in der Ostschweiz gibt es zum Beispiel das «Tagblatt». Und das «Tagblatt», und die Kopfblätter des Tagblatts. Die alle die in Aarau angerührte Einheitssauce aus dem Hause CH Media servieren. Ganz lokal, versteht sich.

Weil die das so toll machen, hat die Alternative «Die Ostschweiz»* das «Tagblatt» online bereits abgetrocknet. Nur: CH Media würde satt an der Zusatzmilliarde abkassieren, sollte das Medienpaket am 13. Februar angenommen werden. «Die Ostschweiz» bekäme keinen Rappen.

Dennoch fragt Hollenstein rhetorisch: «Wie viel ist uns die unabhängige Versorgung mit Information im ganzen Land wert?» Dann macht er noch ein Junktim der speziellen Art: «Was sind wir bereit, für unsere direkte Demokratie zu bezahlen

Echt jetzt? Die Medienmilliarde diene der unabhängigen Infoversorgung? Sie müsse so gesehen werden, dass es eine Zahlung für die direkte Demokratie sei? Das sagt der Gleiche, der schon mal Printtitel als Milchkühe abqualifizierte, die noch gemolken werden müssten, bevor man sie zur Schlachtbank führe.

Das sagt der zweitoberste Vertreter eines Verlags, der wohl Bahnbrechendes dabei geleistet hat, die Regionalberichterstattung auszuhungern, wegzusparen, zu marginalisieren, einen Exodus von Lokaljournalisten zu provozieren.

Man kann versuchen, den schwindenden zahlenden Lesern jeden Bären aufzubinden, auf den man lustig ist. Aber den Konsumenten dafür zahlen zu lassen, dass er verscheissert wird, das kann als Geschäftsmodell auf Dauer nicht gutgehen.

In Wirklichkeit ist’s ganz einfach. Es gibt ein Bedürfnis nach Qualitätsberichterstattung, gerade im Lokalen. Wer das erfüllt, also die Nachfrage mit einem adäquaten Angebot deckt, hat Erfolg und besteht auch ohne Staatshilfe. Wer das nicht tut, ist zum Untergang verurteilt. Auch mit Staatshilfe.

Begleitet er seinen Untergang noch mit Heuchelei, beschleunigt er ihn nur.

*Packungsbeilage: René Zeyer publiziert regelmässig bei «Die Ostschweiz».

 

 

 

 

Wendehals Hollenstein

Es ist ruhig geworden um die publizistische Leiter nach unten.

Das letzte Mal wandte sich Pascal Hollenstein am 31. Dezember an seine Völker. Nun ja, an die Schweizer Bevölkerung. Mit nachdenklichen Worten zum Jahreswechsel.

Dabei griff er tief in seinen historischen Fundus und erinnerte an ein englisches Plakat von 1938: «Keep calm and carry on», Ruhe bewahren und einfach weitermachen. Damals stand England vor dem Eintritt in den Zweiten Weltkrieg.

Eine Nummer kleiner hat’s Hollenstein nicht. Auch er ruft seinen Lesern zu: «Goodbye 2021. Welcome 2022. And: Keep calm and carry on.»

Da geht er und geht und geht. (Screenshot als Bildzitat)

Das hat er sich selbst zu Herzen genommen; seither ist er verstummt und verzehrt sein üppiges Gehalt in tiefer Kontemplation über die Zeiten und die Weltläufe.

Nur auf den Social Media ist er ab und an aktiv. Wohl damit sich niemand in der Illusion wiegt, er sei endgültig schreibfaul geworden. Natürlich ist ihm da das Hemd näher als die Hose, denn verschreckt weist er auf einen Artikel in der WoZ hin:

Sachen gibt’s, die sind zu irre …

Gemach, hier rührt die WoZ aus ein paar launigen Bemerkungen eines Verlegers und eines PR-Mannes eine wahre Verschwörungstheorie zusammen. Denn der Abstimmungskampf um die Medienmilliarde für reiche Verlegerclans geht in die heisse Phase.

Da ist es immer gut, von üblen rechten Plänen zu berichten, die freie Presse zu übernehmen und zu knechten. Immerhin, wenn das dazu führte, dass Hollenstein in den vollständigen Ruhestand geschickt würde …

Auf der anderen Seite ist es ja merkwürdig, dass er sich so für das «Tagblatt» und überhaupt die Regionalmedien einsetzt.

Wir zitieren ZACKBUM vom August 2020: «Gegen aussen neigt der «Leiter Publizistik» von CH Media zum Salbadern. In gesalbten Kommentaren säuselt er, «man möchte all jenen danken, welche auch dieser Zeitung ihr Vertrauen schenken». Zugleich ist er ein unerschrockenes Sprachrohr für Jolanda Spiess-Hegglin; man erinnert sich, bei einer Feier 2014 geriet einiges ausser Kontrolle.

Allerdings würden sich doch manche Leser von Produkten aus dem Hause CH Media wundern, wenn sie wüssten, wie sich der feine Herr intern über sie äussert.

Da spricht er nämlich von der «Luzerner Zeitung» und ihren Regionalausgaben von CH Media als «Abfallprodukt». Diese «alte Milchkuh» müsse man noch solange melken, bis die Leser ausgestorben seien. Und auf keinen Fall den Abopreis senken, obwohl der Inhalt immer dünner wird. Denn die Gewohnheitsleser würden klaglos zahlen. Und wenn sich das Produkt nicht mehr rentiert, dann sei es Zeit, diese Milchkuh zur Schlachtbank zu führen.

Diese abschätzigen Bemerkungen machte die Leiter coram publico, worauf sie von verschreckten Zuhörern an die Öffentlichkeit gebracht wurden.

Apropos, auch seiner Funktion als Büttel von Spiess-Hegglin geht Hollenstein nicht mehr wirklich nach. Ihre Streiterei um Gewinnherausgabe gegen Ringier vor dem Kantonsgericht Zug ist ihm keine Träne und keine Zeile mehr wert …

Vermisst!

Wo ist Pascal Hollenstein, die redaktionelle Leiter nach unten?

Gerne machte er den Lautsprecher und Boten für Jolanda Spiess-Hegglin. Dabei hielt er sich nicht mal an gerichtliche Sperrfristen, um der Erste zu sein. Kein Anlass zu niedrig, um seiner Vorbildfunktion bei CH Media nachzuleben: schaut, Mitarbeiter, so sollte man das nicht machen.

ZACKBUM musste sich schon mehrfach mit dieser Schande des Journalismus befassen. Der auch sonst gerne auf allen Gebieten dilettiert. Als staatstragender Kommentator, als aufrechter Genderspezialist.

Aber als es seiner Schutzbefohlenen Spiess-Hegglin dreckig ging, ihr wegen unangemessenem Verhalten und Nichterfüllen von Auflagen Staatssubventionen gestrichen wurden: wo war Pascal Hollenstein? Man hörte kein Wort von ihm. Kein Wort des Bedauerns, der Verteidigung. Wegducken, tiefes Schweigen.

Noch Anfang Oktober hatte sich Hollenstein zum gewichtigen Thema «Gendergerechte Sprache: so macht es CH Media» geäussert. Und eine Lanze für korrekten Umgang mit Leserinnen gebrochen:

«Der generische Maskulin ist zwar praktisch, denn er ist kurz. Aber er taugt nicht mehr zur Beschreibung einer Welt, in der Frauen einen gleichberechtigten Platz einnehmen sollten. Er ist oft unpräzise. Und vor allem: Er stösst viele Leserinnen unnötig vor den Kopf.»

Einleitend definierte Hollenstein, wie die journalistische Sprache zu sein habe: «Präzise, verständlich und elegant sollten die Formulierungen sein.» Das wäre das Ziel, die Verwendung der richtigen Formulierung «das generische Maskulinum» wäre ein Schritt in diese Richtung.

Was macht Hollenstein den lieben, langen Tag?

Dann fiel Hollenstein noch bei einer Podiumsdiuskussion zum Mediengesetz, also zur umstrittenen Ausschüttung von einer Milliarde Steuerfranken an Medienclans, mit solchen Plattitüden auf: «Medien wird es immer geben, auch Journalisten und unabhängigen Journalismus.»

Aber sonst? Wo ist die «Leiter Publizistik» bei CH Media? Der zweitwichtigste Mann nach Clan-Chef Peter Wanner? Unter dessen Leitung Oberchefredaktor Patrik Müller arbeitet? Der Mann verdient doch ein Heidengeld, in dieser Position. Was tut er eigentlich in den letzten Monaten dafür?

Nicht, dass der Qualitätsjournalismus ohne ihn ärmer geworden wäre. Es mag sogar Leser geben, die es als Erleichterung empfinden, dass er verstummt ist. Die Sendepause gibt. Uns mit neuen Erkenntnissen von und über die hässige Chefin einer Organisation gegen Hass und Hetze verschont.

Oder leidet er unter Schreibstau? Ein Mann ohne Mission? Burn-out gar? Spielt Corona eine Rolle? Müssen wir uns Sorgen machen?

In den USA werden Milchtüten dafür verwendet, Fotos von vermissten Personen unter die Leute zu bringen. Vielleicht wäre es an der Zeit, diesen Brauch auch in der Schweiz einzuführen.

Schliesslich hatte sich Hollenstein mit viel Mühe und Schweiss einen festen Platz im Personal von ZACKBUM erobert. Und wir kümmern uns um unsere Leute.

 

Professor Unrat zum Covid-Gesetz

René Rhinow, der Ombudsmann von CH Media, kommentiert  das Covid-Gesetz. Peinlich für einen ehemaligen Professor für Öffentliches Recht, dass er das mit der Freiheit nicht kapiert hat.

René Rhinow lebt. Das ist immer noch eine gute Nachricht, denn mit Jahrgang 1942 befindet er sich voll in der einzigen Risikogruppe bezüglich der Pandemie. Von seinen vielen Ämtern und Funktionen aus der Vergangenheit ist ihm noch die Stellung als Ombudsmann von CH Media geblieben. Das ist eine schlechte Nachricht.

In dieser Funktion schmettert er Beschwerden ab: «So ehrenwert das Engagement für medienethische Grundsätze in der Praxis auch erscheint, so dient das Verfahren vor der Ombudsstelle dazu, persönlich berührten Lesern und Leserinnen unkomplizierte und informelle Beanstandungsmöglichkeiten zu verschaffen.»

Ich fühlte mich durchaus persönlich davon berührt, dass die journalistische Leiter nach unten Pascal Hollenstein eine gerichtliche Sperrfrist für die Bekanntgabe eines Urteils gebrochen hatte, um als Erster berichten zu können. Oder dass die CH Media Kolumnistin Simone Meier geschmacklos davon schrieb, dass «unter Hitler Juden gecancelt» worden seien.  Hollensteins Fehlverhalten, diese Beschreibung des Holocaust hätten in jedem anständigen Medienhaus Konsequenzen gehabt.

Aber Rhinow konnte – ich bin weder Richter noch Jude – mangels persönlicher Betroffenheit auf meine Beanstandungen «nicht eintreten». Je nun.

Rhinow denkt scharf nach

Jetzt aber kommentiert der ehrenwerte «Träger des Grossen Goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich» die anstehende Abstimmung über das verschärfte Corona-Gesetz. Staatstragender Titel:

«Freiheit – aber wo bleibt die Verantwortung?» Ja, wo bleibt sie denn nur?

Da muss der emeritierte Professor kurz ganz streng werden: «Wer Freiheit für sich reklamiert, muss zur Kenntnis nehmen, dass Andere auch Ansprüche auf ihre Freiheit besitzen. Massnahmengegner müssen dies akzeptieren.»

Das ist wahr. Allerdings müssten das auch Massnahmenbefürworter akzeptieren, nicht wahr? Freiheiten kann man auch strapazieren, so wie hier die Meinungsfreiheit. Aber natürlich wollen wir Rhinow nicht den Mund verbieten, so wie er es gerne bei den «Massnahmengegnern» täte.

«Wer wahrnehmen muss, was gewisse Coronagegner oder Skeptiker unter Freiheit und Verfassung verstehen, der muss vermuten, dass diese die Verfassung gar nie gelesen, geschweige denn verstanden haben.» Wir würden einem ehemaligen Professor für Öffentliches Recht nie unterstellen, dass er die Verfassung zwar gelesen und auch mal verstanden hatte, aber vielleicht mit fortschreitendem Alter unter Vergesslichkeit leidet.

«Gastbeitrag» des eigenen Ombudsmanns beim «Tagblatt».

Er zählt nun ein paar Freiheitsrechte auf, die in «einer Pandemie» auch denjenigen zustünden, die «in der Öffentlichkeit von ihrer Freiheit Gebrauch machen wollen und deshalb eine Ansteckung zu vermeiden trachten oder sich das Ende der Pandemie herbeisehnen. Oder die wegen Ungeimpften, welche Spitalbetten belegen, auf ihre Operation warten müssen».

Hier bleibt der Professor etwas dunkel, welche Freiheitsrechte er hier genau meint. Beispielsweise die Freiheit, wegen Ungeimpften NICHT auf eine Operation warten zu müssen? Aber er hat’s glücklicherweise noch etwas konkreter:

«Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass mit dem Zertifikat die Freiheit im Kern ausgehebelt werden soll. Ein Vergleich mit undemokratischen Systemen weltweit würde die Relationen wiederherstellen. Das weissrussische Volk beispielsweise hat andere Vorstellung von Freiheit …»

Mit Verlaub interessieren in der Schweiz die Freiheitsvorstellungen des weissrussischen Volkes eher weniger. Da eigentlich niemand behauptet, mit dem Zertifikat würde die «Freiheit im Kern ausgehebelt», kann das der Professor auch gar nicht verstehen.

Lernen und staunen: Freiheit hat mit Verantwortung zu tun

Nun arbeitet sich Rhinow zum «Junktim von Freiheit und Verantwortung» vor. Auch dazu hat er eine originelle Übertragung auf die Seuche: «In einer Pandemie gilt das erst recht: die persönliche Verantwortung verlangt Sorge und Vorsorge, dass Viren nicht auf Andere übertragen werden.»

Das ist unbestreitbar richtig; wer absichtlich oder fahrlässig Viren auf andere überträgt, nimmt seine freiheitliche Verantwortung nicht wahr. Das sollten sich mal alle hinter die Maske schreiben, die auch in nicht pandemischen Zeiten zum Beispiel ungehemmt niessen oder eine feuchte Aussprache haben. Damit übertragen sie nämlich Viren im Multipack auf andere.

Aber den Höhepunkt hat sich Rhinow natürlich für den Schluss aufgespart: «Doch kennt Selbstverantwortung ihre Grenzen in der Verantwortungsunmöglichkeit: Ich kann nicht selbst darüber entscheiden, ob ich allenfalls angesteckt bin und damit Andere anstecke, weil ich es unter Umständen schlicht nicht wissen kann. Die Mitverantwortung gebietet, dass Jede und Jeder dazu beiträgt, das Risiko einer Virenübertragung zu minimieren und so die Freiheit Anderer zu schützen. Wo gebotene Verantwortung nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden kann, sind Regulierungen im Interesse der Komplexität von Freiheitsbedürfnissen gerechtfertigt.»

Nein, der geschätzte Leser muss nicht befürchten, dass man ihm ins Hirn geniesst hat, wenn er das nicht versteht. Diese «Komplexität von Freiheitsbedürfnissen» ist einfach zu komplex für durchschnittliche Köpfe. Entweder das, oder es ist schlichtweg tautologischer Unsinn. Oder ein pleonastischer. Oder ein verantwortungsunmöglicher.

Leider hat Rhinow etwas Apodiktisches in seiner Rechthaberei. Das steht ihm aber schlecht, da er mit seiner absonderlichen Auslegung von Freiheit in Bezug auf das Covid-Gesetz von amtierenden Verfassungsrechtlern kräftig in den Senkel gestellt wird.

Andere Verfassungsrechtler sehen das entschieden anders als Rhinow

«Die Änderung des Covid-19-Gesetzes ist ein weiterhin verfassungswidriges Vorhaben.» Schreibt Andreas Kley in der NZZ. Der Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich bemängelt, dass das Covid-Gesetz dem Bundesrat ein «Kompetenzgeschenk» mache: «Es will lediglich gesetzliche Grundlagen für schon bestehende (Not-)Verordnungen schaffen.»

Dieses «undemokratische Vorhaben» übergehe «den Verfassungsgeber und damit Volk und Stände». Die Schlussfolgerung des Rechtsprofessors:

«Das demokratisch gewählte höchste Organ des Bundes hat mit dem Covid-19-Gesetz und seinen Änderungen zwei wichtige Artikel der Bundesverfassung missachtet und die schweizerische Demokratie grob beschädigt.»

Natürlich muss Professor Kley mit seiner Ansicht nicht recht haben. Aber seine fundierte Kritik verweist das Gefuchtel von Rhinow doch in den Bereich von altersstarrsinniger Rechthaberei. Zudem mag der Hinweis genügen, dass auch der Präsident der Rechtskommission des Ständerats der Auffassung ist, dass das Gesetz ein «Missgriff» sei.

Im Gegensatz zu Rhinow meint Ständerat Beat Rieder, wir «bewegen uns eigentlich immer mehr in Richtung der Verletzung elementarster Grundrechte in der Schweiz».

Das sind nun zwei Stimmen, denen man keinesfalls unterstellen kann, dass sie die Verfassung nicht gelesen oder nicht verstanden hätten.

Unverständlich bleibt höchstens, wie Rhinow mit solchen unqualifizierten Kommentaren die letzten Reste seiner Reputation aufs Spiel setzt. Vielleicht sollte er stattdessen einfach mal wieder die Bundesverfassung lesen – und zu verstehen versuchen.

Affäre Lachappelle: das Ende

Verfahren eingestellt, alle Vorwürfe haltlos. Das ist das Ende eines Medienskandals.

Den VR-Präsidenten von Raiffeisen kostete er den Job, Guy Lachappelle wurde persönlich schwer beschädigt. Die Journalistenmeute zieht weiter.

Weder Tamedia noch CH Media noch Ringier konnten widerstehen. Eine aussereheliche Beziehung, die ausser Kontrolle geraten war. Eine rachsüchtige Ex-Geliebte, die den Banker mit Strafverfahren überzog und die Medien kräftig anfütterte.

Es erschienen Dutzende von Artikeln über diesen Fall. Herausragend wie meist Arthur Rutishauser, der Oberchefredaktor von Tamedia, und Pascal Hollenstein, die publizistische Leiter nach unten von CH Media.

Jetzt vermeldet das «Tagblatt»:

««Sämtliche Anschuldigungen haben sich als haltlos erwiesen», teilte Lachappelles Anwalt am Dienstag mit. Der Staat übernehme die Kosten des Verfahrens

Auf dem Höhepunkt der Affäre, als Lachappelle seinen Rücktritt bekannt gab, feuerte Rutishauser eine ganze Tamedia-Seite ab. Dabei wird ein höchst privater E-Mail-Verkehr im Faksimile der Öffentlichkeit präsentiert. Damit wurde Tamedia angefüttert, diese Mail schickte das Medienhaus an Lachappelle mit der inquistorischen Forderung um Stellungnahme.

Rutishauser gnadenlos: «bleiben Fragen offen».

Lachappelle sah keinen anderen Ausweg mehr als Rücktritt. Dennoch trat Rutishauser in einem Kommentar nach, mit der üblichen Nummer: «Trotz Rücktritt bleiben Fragen offen». Die Frage, ob es wirklich Berichterstatterpflicht sei, mit einem privaten Mailaustausch, der einem zugesteckt wurde – von wem wohl? – hausieren zu gehen, beantwortete er nicht. Wäre auch unstatthaft für einen Konzern, der regelmässig gestohlene Geschäftsunterlagen ausschlachtet und die Hehlerware als Leaks oder Papers verkauft.

Man kann Journalismus noch mehr tieferlegen

Ein paar Stufen nach unten ging es mit der Berichterstattung von Hollenstein. Zusammen mit Florence Vuichard meldete er sich im Qualitätsmedium «watson» nach dem Rücktritt zu Wort: «Doch hat Lachappelle am Donnerstag wirklich die ganze Wahrheit gesagt? Zum Buch und zu seiner Ex-Partnerin? Dieser Zeitung liegt sowohl die Klage Lachappelles vor als auch die Klageantwort seiner Ex-Partnerin. Das letzte Dokumente datiert vom April 2021. Beides sind Parteischriften. Doch der Grad der Widersprüchlichkeit ist bemerkenswert.»

Wer hat denn wohl dran gedreht?

Dann zitiert Hollenstein, der ehrenamtliche Lautsprecher von Jolanda Spiess-Hegglin, den «renommierten Medienanwalt Rudolf Mayr von Baldegg», tätig für die Ex-Geliebte, also parteiisch bis zum Abwinken: «Es sei Lachappelle selber gewesen, «der quasi die Figur des Joe für sich annektiert hatte und sich völlig unmotiviert gegenüber mehreren Personen in seinem Umfeld dahingehend geäussert» habe, heisst es in der Klageantwort der Ex-Partnerin. Es sei davon auszugehen, dass es Lachappelle darum gegangen sei, seine Ex-Partnerin «insbesondere an ihrem Arbeitsplatz in Misskredit zu bringen und beruflich und privat zu verunglimpfen und finanziell zu schädigen».»

Audiatur et altera pars? Wer kann denn noch Latein …

Unterste Schublade des Journalismus; «she said, he said», nennt man das, wenn sich ein getrenntes Paar schriftlich fetzt: «Trennung von der Ehefrau, Zusammenzug, öffentliche Auftritte als Paar. Was stimmt? Die Fragen sind persönlich und gehen die Öffentlichkeit im Grunde nichts an. Doch Lachappelle selber war es, der am Donnerstag Intimes an die Öffentlichkeit trug. Zudem sind die Fragen zentral, um den Rechtsstreit um das verbotene Buch der Ex-Partnerin zu beurteilen.»

Das Feigenblatt, um ungehemmt in der Öffentlichkeit schmutzige Wäsche waschen zu können. Um zu den inquisitorischen Fragen zu gelangen: «Was ist wahr an dieser Beziehungsgeschichte, die Guy Lachappelle vor den nationalen Medien am Donnerstag ausgebreitet hat? Was ist unwahr? Und was lässt sich überhaupt beweisen?»

In solchen Fällen wäre es vielleicht zweckdienlich gewesen, ein Grundprinzip des anständigen Journalismus zu beherzigen: der anderen Seite Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Aber doch nicht Hollenstein, das hat eine journalistische Leiter nach unten nicht nötig.

Hätte er das getan, wäre ihm vielleicht auch die Antwort von Lachappelles Anwalt zuteil geworden, wieso an der Rücktrittspressekonferenz auf diese Anschuldigungen der Ex-Geliebten nicht eingegangen wurde:

««Uns liegt die Strafanzeige nicht vor», begründet dies Lachappelles Anwalt, Jascha Schneider-Marfels. Darum habe sein Mandant am Donnerstag nichts dazu sagen können.»»

Tamedia, auch nicht zimperlich im Umgang mit Lachappelle, hatte immerhin den Anstand, nachzufragen.

Aber damit wollte sich Hollenstein sein Schmierenstück natürlich nicht kaputtmachen lassen. Nun haben sich also alle Vorwürfe in Luft aufgelöst, es bleiben keine Fragen mehr offen. Medienbilanz: ein Desaster.

Sogenannten Qualitätsmedien, die gerne eine zusätzliche Steuermilliarde für ihre wertvolle Tätigkeit hätten, unwürdig.

Ein Feigenblatt macht sich toll. An einem Feigenbaum.

Einer geht noch: dafür gibt es den «Blick»

Den Vogel schoss allerdings der «Blick» ab. Zuerst versemmelte er einen Hintergrundartikel, munitioniert von der rachsüchtigen Ex-Geliebten. Dann beschwerte sich der «SonntagsBlick» über das juristische Vorgehen von Lachappelle. Um am Montag im «Blick» eine Entschuldigung des Verlags für diesen Artikel in die Fresse gehauen zu kriegen; der Jammer-Beitrag wurde umgehend gelöscht.

Zuerst gejammert, dann gelöscht.

Und entschuldigt: «Es war nie die Absicht von Ringier, die Persönlichkeitsrechte von Herrn Guy Lachappelle zu verletzen. Sollte in der Öffentlichkeit ein anderer Eindruck entstanden sein, bedauert dies Ringier in aller Form, weshalb auch die bisherige Berichterstattung zu diesem Thema im Medienarchiv nicht mehr abrufbar ist

Die Ex-Geliebte hat weitgehend ihr Ziel erreicht. Rache via Medien. Lachappelle muss sich fragen, ob sein Rücktritt nicht zu voreilig erfolgte. Aber nach der Affäre Vincenz sah er wohl keine andere Möglichkeit.

Raiffeisen gibt weiter Gutzi

Passend zur Einstellung des Verfahrens hat Raiffeisen nach länglichem Zögern bekannt gegeben, wer denn nun der Nachfolger von Lachappelle werden, den interimistischen VR-Präsidenten ablösen soll. Das VR-Mitglied Thomas A. Müller. Der war früher Finanzchef bei der Basler Privatbank J. Safra Sarasin, dorthin von der Swiss Life geeilt. Angesichts der jüngeren Geschichte dieser Bank kann man sich auf möglichen Spass gefasst machen …

Werfen wir mal die Stichworte US-Steuerstreit, Versicherungswrapper und Cum/Ex in die Runde. Man darf gespannt sein, was Grabungen in der Vergangenheit von Müller ans Tageslicht fördern werden.

Lukas Hässig nimmt auf seinem Finanzblog «Inside Paradeplatz» schon mal Anlauf:

«Are they nuts», sind die bescheuert, so beginnt er vielversprechend seinen Artikel.

Ho, ho Hollenstein

Der Lautsprecher von Jolanda Spiess-Hegglin hat wieder seines Amtes gewaltet.

Diesmal hat Pascal Hollenstein keine Sperrfrist gebrochen, um als Erster über neue Entwicklungen in der unendlichen Geschichte von Rechtshändeln berichten zu können. Er gibt einfach wieder, was ihm zugesteckt wurde, allerdings, so viel Qualität muss bei einer journalistischen Leiter nach unten sein, schräg und falsch.

Das Bundesgericht hat Massnahmen wieder in Kraft gesetzt, die vom Zuger Obergericht aufgehoben worden waren. Es geht um den Streit über ein noch nicht veröffentlichtes Buch einer Tamedia-Journalistin zum Thema feuchtfröhliches Zusammensein bei einer Zuger Politikerfeier.

Eine erste Instanz hatte zuerst superprovisorisch, dann als Massnahme der Autorin des Buchprojekts verboten, diverse Themenbereiche der Feier zu behandeln, bei der es zu intimen Kontakten über Parteigrenzen hinweg kam. Denn die daran Beteiligte mutmasst, dass die Journalistin ihre Persönlichkeitsrechte verletzen könnte.

Unerhörter Eingriff in die Pressefreiheit

Ein bedenklicher Eingriff in die Pressefreiheit, der von jedem anständigen Journalisten aus Prinzip scharf verurteilt werden müsste. Ausser, man gibt sich als Sprachrohr von JSH hin, betreibt nebenbei noch Konzernjournalismus (CH Media gegen Tamedia) und profitiert davon, alle nötigen Informationen brühwarm durchgestochen zu bekommen. Natürlich entsprechend parteilich gefärbt, denn das Bundesgericht selbst hat keine Medienmitteilung herausgegeben zu seiner vorsorglichen Massnahme.

Also behauptet Hollenstein:

«Bundesgericht stoppt umstrittene Passagen in geplantem Buch über Jolanda Spiess-Hegglin».

Für eine solche Verdrehung würde jeder Volontär streng gemassregelt, vielleicht sogar mit dem Ratschlag bedacht, sich einen anderen Beruf zu suchen. Denn davon steht kein Wort in der Verfügung.

Der einzige Sinn dieser Massnahme ist zu verhindern, dass einer von zwei möglichen Entscheide des Bundesgericht durch Fakten präjudiziert werden könnte. Denn ein Urteil steht noch aus. Stützt das oberste Gericht den Entscheid der Vorinstanz, dann kann das Buch erscheinen. Fällt es einen gegenteiligen Entscheid oder weist es den Fall wieder zurück, hätte die Möglichkeit bestanden, dass das Buch zwischenzeitlich erschienen wäre.

Damit wäre dann dieses mögliche Bundesgerichtsurteil «gegenstandslos» geworden, wie der Jurist so schön sagt. Und das wollen die obersten Richter natürlich nicht.

Ist Juristenfutter, aber eigentlich leicht verständlich. Wenn man will. Aber Hollenstein will natürlich nicht, also behauptet er den Unsinn, dass das Bundesgericht «umstrittene Passagen» gestoppt habe.

Von Unsinn zu Verdrehung

Das ist schon deswegen Unsinn, weil es noch gar keine Passagen gibt, die deswegen auch nicht umstritten sein können. Was hier als «Etappensieg» für JSH verkauft werden soll, ist nichts weiter als die verständliche Absicht des Bundesgerichts, keine seiner möglichen Entscheidungen durch die Macht des Faktischen präjudizieren zu lassen. Daher kommt diese Massnahme auch nicht überraschend; noch viel weniger kann man aus ihr auf ein mögliches Urteil schliessen.

Kein Grund, die Korken knallen zu lassen.

Auf noch viel dünneres Eis begibt sich Hollenstein, wenn er fröhlich aus der Eingabe der Anwältin von JSH zitiert. Die behauptet nämlich unverdrossen, dass bereits ein Manuskript vorliege und schon Verlagen angeboten worden sei. Zudem ginge daraus hervor, zitiert Hollenstein aus der Schrift der Anwältin:

«Der Inhalt sei, so eine in der Rechtsschrift zitierte Quelle, «brutal», stellenweise «diffamierend und herablassend». Jolanda Spiess-Hegglin würde «vom Manuskript hart getroffen; auch ihre Familie bleibe nicht verschont»

Aber damit ist Hollensteins Feldzug noch nicht beendet: «Haben Tamedia-Mitarbeitende also hinsichtlich Existenz und Inhalt des Buches Justiz und Öffentlichkeit gegenüber Falschbehauptungen aufgestellt?» Diesen Verdacht lenkt Hollenstein auf die Autorin und den Oberchefredaktor von Tamedia.

Als Feigenblatt legt er drauf, dass das vom Anwalt der Autorin «bestritten» werde. Es ist zudem so, dass JSH damit bereits vor Obergericht baden ging, es schenkte diesen Behauptungen keinen Glauben. Alleine schon deswegen, weil die Identität dieser «Quellen» nicht offengelegt wurde. Eigentlich ein juristisches Unding, angebliche Belege vorzulegen, ohne deren Urheber zu identifizieren.

Stellungnahme? Aber nicht bei Hollenstein

Auch damit begibt sich Hollenstein ausserhalb primitivster journalistischer Benimmregeln. Er zitierte zwar kurz aus der Stellungnahme des Tamedia-Anwalts zuhanden des Gerichts, hielt es aber in der Eile und Hitze des Gefechts nicht für nötig, den persönlich angegriffenen Tamedia-Journalisten die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Nur einer könnte ihm Einhalt gebieten …

Hollenstein ist in dieser Sache Wiederholungstäter, der sich nicht als Vorbild für seine Redaktoren eignet. Höchstens als abschreckendes Beispiel. Seine bisherigen Untaten sind auf ZACKBUM schon ausführlich – und unwidersprochen – dargelegt worden. Aber offenbar lebt auch Hollenstein nach dem Prinzip: ist der Ruf erst ruiniert …

Natürlich bekam er Gelegenheit, zu diesem Artikel Stellung zu nehmen. Auch hier ist er Vorbild für Anstand und Fähigkeit zur Debatte: keine Antwort.

Immer unverständlicher wird allerdings, wieso Besitzer Wanner diesem Treiben weiterhin zuschaut.

Vorliegende Dokumente

Früher einmal Qualitätsmerkmal, heute immer häufiger Symbol für Schmierenjournalismus.

Die Fichen-Affäre oder die Beschattungsorgie bei der Credit Suisse in der Schweiz. «Neue Heimat» oder die Parteispendenaffäre in Deutschland. Das waren hart recherchierte Skandalstorys. Das Zusammensetzen eines Puzzles aus Informationen, so oder so beschafften Dokumenten, Spuren und detektivischem Gespür.

Die Hitler-Tagebücher hingegen waren im deutschen Sprachraum das erste grosse Beispiel, wohin es führen kann, wenn man zugehaltenem und sogar gekauftem Material zu blindlings vertraut.

Im Armutsjournalismus von heute ist’s ähnlich. Zum einen gibt’s grosse Kracher, wie sie noch nie zuvor gezündet wurden. Hunderte von Journalisten in Dutzenden von Ländern weiden Datengebirge aus, die ihnen von unbekannter Quelle zugesteckt wurden. Ohne Kenntnis der Motive, der Hintergründe, einer möglichen Vorselektion der Daten.

Denn immer geht es um Steuerhinterziehung. Blutgeld. Kriminelle Gewinne, Diktatorengelder, schmutziges Geld, zumindest Vermögen, die von geldgierigen und verantwortungslosen reichen Säcken auf meistens kleinen Inseln parkiert werden. In Tarnkonstruktionen, die ihnen von willfährigen Helfern gebastelt werden.

Gute Aufmachung, schwacher Inhalt.

So die Mär, die grossartige Ankündigung. Die Wirklichkeit sieht dann immer viel prosaischer aus. Eher kläglich sogar. Von den Hunderttausenden von Konstrukten fallen gerade mal ein paar Dutzend auf, in den wenigsten Fällen werden Straffverfahren eingeleitet, in noch wenigeren kommt es zu einer Verurteilung.

Der Flurschaden ist aber immens; unbescholtene Personen kommen kurzzeitig ins Visier der selbsternannten Ankläger, Rächer und Richter, werden namentlich ans Kreuz genagelt. Und dann klammheimlich wieder abgenommen, war leider nix, alles Verdachts- und Vermutungsjournalismus.

Die grössten Verbrecherstaaten bleiben unbehelligt

Aber immer basierend auf Dokumenten, Daten, Kontoauszügen, Verträgen. Auf Hehlerware, aber was soll’s, wenn’s der vermeintlich guten Sache dient. Der Transparenz. Dem Kampf gegen Steuerhinterziehung. Geldwäsche. Ironischerweise wird dabei immer übersehen, dass die grössten Geldwaschmaschinen der Welt, die grössten Oasen für Steuerhinterzieher in Ländern liegen, die nie in all diesen Leaks und Papers vorkommen. Nämlich zuerst in den USA, dann in Grossbritannien, gefolgt von Deutschland, dem Geldwäscherparadies. Oder von Luxemburg und Irland, den idealen Staaten für legale Steuervermeidung.

Aber das sind die grossen Dinger. Richtig unappetitlich wird’s im Kleinen. Geschäftliche Auseinandersetzungen, private Fehden, ja sogar Beziehungsknatsch – immer findet sich ein Organ, das willig ist, angefütterte Informationen auszuschlachten. Der Primeur, die Exklusiv-Story, da gerät man gerne in Schnappatmung und wirft alle journalistischen Grundsätze über Bord.

Moderner Anfütter-Journalismus.

Der Erste sein, da bricht die publizistische Leiter nach unten von CH Media schon mal gerichtliche Sperrfristen, um zuerst – und falsch – einen Triumph seiner Schutzbefohlenen Jolanda Spiess-Hegglin zu vermelden. Da stützt sich ein Oberchefredaktor auf schlüpfrige Fotos, die ein triebgesteuerter Stadtammann in seinen Amtsräumen von seinem Gemächt machte – und sich nicht entblödete, sie auch zu verschicken.

Da berichtet ein anderer Chefredaktor detailliert über Spesenabrechnungen eines gefallenen Banken-Stars im Rotlichtmilieu – oder über die Kosten, die die Renovation einer Hotelsuite verursachte, wo es wegen unfähiger Terminplanung zu Handgreiflichkeiten zwischen zwei käuflichen Damen kam.

Es geht noch toxischer

Immer, wenn man denkt, tiefer geht’s nicht, treten die Medien den Beweis an: doch. Jüngstes Beispiel ist eine fatale Affäre, die ein Banker in Führungspositionen hatte. Seine verschmähte Geliebte sinnt auf Rache, will sich öffentlich – nur unzureichend verkleidet in einer fiktiven Story – an ihm rächen, diesem «toxic leader», einem Psychopathen, Narzissten, Manipulator, mit «vielen Leichen im Keller».

Er lässt das verbieten, darauf macht sie das, was heutzutage eigentlich immer funktioniert: sie wendet sich an eine Zeitung. In diesem Fall an den SoBli, der sofort eine scharfe Story wittert. Eine Aussprache mit dem betroffenen Banker bringt nichts, er benützt wieder das Mittel einer superprovisorischen Verfügung.

Von einem anonymen Mail-Accout, dessen Besitzer nicht zu eruieren ist, kommt die Story doch in Umlauf. Das Manuskript mitsamt Belegen und Beilagen dürfte zu diesem Zeitpunkt nur dem Autor und der Chefetage des «SonntagsBlick»  bekannt gewesen sein. Und wohl der Betroffenen selbst, wie das im heutigen Elendsjournalismus nicht selten der Fall ist.

Auch dieser Versuch, via Medien den Bankboss zu Fall zu bringen, scheitert. Aber wenn die Medien willig sind … Diesmal kommt Tamedia zum Handkuss. Dem Oberchefredaktor wird eine Strafanzeige zugehalten, aufgrund derer sich der Bankboss vor dreieinhalb Jahren einer Indiskretion schuldig gemacht habe. Er soll – auf Aufforderung und Bitte – ein internes Papier an seine Geliebte ausgehändigt haben. Möglicherweise mit börsenrelevanten Informationen, wie er in seinem Liebesrausch damals selber eingestand.

Es liegt vor – Geschwurbel für «zugesteckt bekommen»

Höchstwahrscheinlich aber nicht, denn vielleicht wollte er sich nur etwas aufplustern. Damit genug? Damit nicht genug. «Dieser Zeitung liegt sowohl die Klage Lachappelles vor als auch die Klageantwort seiner Ex-Partnerin.» Schreibt CH Media. Schon das entspricht nicht der Wahrheit. Das liegt nicht vor, das wurde ihnen zugesteckt. Einmal darf der intelligente Leser raten, von wem.

Den Justizbehörden? Wohl kaum. Von Lachappelle? Wohl kaum. Behändigte Pascal Hollenstein das Papier höchstselbst, indem er ins Archiv der zuständigen Staatsanwaltschaft einbrach? Wohl kaum. Steht in diesen Papieren irgend etwas, was

  1. erhellende neue Erkenntnisse bringt?
  2. für die Öffentlichkeit von Interesse ist?

Ob sich Lachappelle mit seiner Kurzzeitflamme in der Öffentlichkeit sehen liess oder nicht? Ob er sich von seiner Frau trennte, und wenn ja, wie lange, oder nicht? Dann setzt Hollenstein – unterstützt von einem Redaktor – zur Rechtsbelehrung an: «Denn nur, wenn andere «Joe» mit Guy Lachappelle identifizieren konnten, könnten die Schilderungen auch ehrverletzend sein.» «Joe» nennt die verschmähte Geliebte die Figur, in der sich Lachappelle wiedererkannte und deren Darstellung er als ehrverletzend ansieht. Was bislang vom Gericht auch so gesehen wird.

Nach der Rechthaberei durch den Laien kommt’s noch knüppeldick:

«Was ist wahr an dieser Beziehungsgeschichte, die Guy Lachappelle vor den nationalen Medien am Donnerstag ausgebreitet hat? Was ist unwahr? Und was lässt sich überhaupt beweisen?»

Falsche Frage. Was interessiert’s? Was geht das Hollenstein an? Oder die Öffentlichkeit?

Zuerst Intimes ausbreiten, dann darüber den Kopf schütteln

«Fest steht: Die Basler Justiz wird sich aufgrund einer Strafanzeige mit sehr Persönlichem befassen müssen, das nicht an die Öffentlichkeit gehört.»

Vor einer solchen Aussage würde Tartuffe, würden alle schmierigen Gestalten von Heuchlern in der Kunst vor Neid erblassen. Zuerst wird’s von CH Media an die Öffentlichkeit gezerrt, dann wird das beklagt.

Blick in einen modernen Newsroom.

Wenn die publizistische Leiter nach unten ihrem Übernamen schon alle Ehre macht, kommt natürlich noch hinzu: Erwähnung, dass für alle Beteiligte die Unschuldsvermutung gilt, bislang nicht mal ein Strafverfahren gegen Lachappelle eingeleitet ist? Ach was, gehörte zwar zur Minimalanforderung eines den primitivsten Regeln des Journalismus entsprechenden Artikels. Aber doch nicht bei Hollenstein.

Bekam der so durch den Dreck Gezogene wenigstens die Möglichkeit zur Stellungnahme? Ach was, könnte doch nur stören. Wenn ein blutiger Anfänger einen Artikel mit diesen beiden Defekten einreichen würde, er würde vom Hof gejagt. Aber der Hofherr kann sich solche Schlampereien erlauben.

Blick ins Archiv einer modernen Redaktion.

Über all diese «Widersprüche» habe Lachappelle in seiner PK nichts gesagt, schmiert Hollenstein unheilschwanger aufs Papier. Hätte er, was selbst dem nicht zimperlichen Tagi einfiel, nachgefragt, hätte er die gleiche Antwort bekommen: zu dieser Strafanzeige konnte Lachappelle nichts sagen, weil sie ihm nicht vorliegt.

Anstatt juristische Ratschläge zu erteilen, könnte sich Hollenstein mal mit dem Ablauf nach dem Einreichen einer Strafanzeige vertraut machen. Aber wozu auch. «Vorliegende Dokumente» erlauben es, alle journalistischen Ansprüche fahren zu lassen. Einseitig, unqualifiziert und nur aufgrund unbewiesener Behauptungen einen Artikel zu basteln, den als einäugig zu bezeichnen noch ein Euphemismus wäre.

Der Fisch stinkt vom Kopf, heisst es richtig. Lachappelle hat die Konsequenzen gezogen. Ist Hollenstein auch dafür zu feige?

Was macht eigentlich …

… Pascal Hollenstein? Die journalistische Leiter nach unten von CH Media?

Sein Megaphon im Dienste von Jolanda Spiess-Hegglin verstaubt zurzeit in der Ecke. Publizistischer Bedarf besteht auch nicht. Eigentlich könnte Pascal Hollenstein in die Frühpensionierung abschwirren. Der Leser würde es ihm danken. Ausser, er machte den Felix E. Müller (Ex-Chef der NZZaS, pensioniert und weiterschreibende Sparmassnahme) und schriebe und schriebe und schriebe.

So ist Pascal Hollenstein nicht. Hat er nichts zu sagen, schweigt er. Schweigt er nicht, hat er trotzdem nichts zu sagen. Item, zum Abbruch der Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen mit der EU hielt die Welt gespannt den Atem an und kriegte schon ein rötliches Gesicht.

Die hat sich nun entladen, endlich. Hollenstein präsentiert das Resultat tiefen Nachdenkens, unermüdlichem Polierens, einem titanischen Kampf mit der Sprache (nach dem dritten K.o. warf sie das Handtuch).

Hollenstein geht’s ums Ganze, worum denn sonst

In seinem Kommentar geht es ums Ganze:

«Ein Sieg von Blocher und der SVP, für den die Partei einen hohen Preis zahlen könnte».

Hollenstein versucht sich hier an einem gepflegt-staatstragenden Ton, der Helmut Schmidt gut anstand. Auch Hollenstein will das ganze Orchester auffahren. Warnen, mahnen, erinnern. Analytische Schärfe aufblitzen lassen. Sozusagen das Wort zum Sonntag der Politik sprechen. Oder in einem Wort: klugscheissen.

Auch das muss man können. So versemmelt es Hollenstein schon mit der Einleitung: «Die Schweiz mag die politische Folklore. Zum festen Inventar gehört dabei die Illusion, Bundesräte stünden immer und in jedem Fall über parteipolitischen Interessen.» Keine Ahnung, bei wem – ausser vielleicht Hollenstein – diese Illusion zum festen Inventar gehört. Wer trotzdem weiterliest, wird dafür nicht belohnt. Eher gequält.

Wohin und zurück mit Hollenstein.

Denn Hollenstein hat eine (in Zahlen 1) Idee gehabt. Nicht originell, nicht umwerfend, aber he, immerhin eine Idee. Die lautet so: durch den Abbruch der Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen ist der SVP der nächste Wahlkampfschlager, wenn nicht die Seele der Partei abhanden gekommen. Ihre Daseinsberechtigung. Denn wäre es doch noch zu einer Einigung gekommen: «Ein Traumszenario für die Volkspartei, deren einstiger kometenhafter Aufstieg eng mit der EWR-Abstimmung 1992 zusammenhängt.»

Dieser Abbruch trifft die SVP hart, meint Hollenstein

Also sozusagen a one trick pony, wie der Ami sagt. SVP, das ist Anti-EU. Lassen wir mal die Partei als Hort von Volksverhetzern, Corona-Leugnern, staatliche Massnahmen laienhaft und verantwortungslos kritisierenden Dumpfbacken beiseite. Also Anti-EU. Denn für sie sei mit dem Abbruch der Verhandlungen

«der Feind abhandengekommen, das Lieblingsthema weg und kein anderes in Sicht. Kurz: Ein Desaster.»

Schön für die bürgerlichen Parteien, und da kann es für die NZZ nur eine geben. Aber da sieht Hollenstein ein kleines Fünklein Licht, das er nun auch während Dusche und Bad nie mehr erlöschen lässt: «Nicht gut, aber immerhin etwas besser sieht es für FDP, Mitte und SP aus. Allen drei Parteien drohten bei einem Abstimmungskampf zum Rahmenabkommen hässliche interne Querelen. Der SP mit ihrem Gewerkschaftsflügel. Insbesondere aber die Freisinnigen boten im Rahmenabkommen-Dossier ein pitoyables Bild, ihr Aussenminister Ignazio Cassis wäre in den Wahlen zur ernsthaften Belastung geworden.»

Wir lieben es, wenn ein Tiefflieger das Wort «pitoyabel» verwendet, weil er meint, damit eine geradezu goetheanistische Flughöhe zu simulieren.

Nachdem Hollenstein die Auswirkungen dieses historischen Moments (meiner Treu, Verhandlungen wurden abgebrochen, das kann doch mal passieren, passiert auch ständig) abgeschmeckt, abgewogen, staatmännisch eingeordnet hat, in einer verstaubten Grossbürgersprache, wie es sich nicht einmal mehr die NZZ trauen würde, sondern nur noch Möchtegerns, wie sieht denn das Orakel die Zukunft?

Höret und staunet:

«Für die FDP und insbesondere Ignazio Cassis geht es in den nächsten Wahlen um viel, der Formstand der Partei ist miserabel. Gewiss, nach dieser Woche ist nun die Konkurrentin SVP thematisch geschwächt. Aber ob das reicht, um den freisinnigen Absturz zu verhindern, bleibt offen. Denn die eigentliche Gefahr droht den Freisinnigen ohnehin von den Grünliberalen. Mit dem historischen europapolitischen Entscheid vom Mittwoch ist sie nur noch grösser geworden.»

Ein Desaster. Dieser Kommentar von Hollenstein

Wer einen Ausblick auf kommende Wahlen mit «für xy geht es um viel» beginnt, hat eigentlich schon jede Kontrolle verloren. Denn, vielleicht abgesehen von Diktaturen, wann geht es bei Wahlen für Parteien mal nicht um viel? Wann hört man aus Parteizentralen: Ach, die nächsten Wahlen? Sind uns egal, wir müssen noch überall das Gendersternchen einpflegen.

Ich schwör’s, Hugo Bütler hätte so einen Satz vielleicht noch per Montblanc Meisterstück und grüner Cheftinte aufs Papier gekritzelt. Dann angeschaut, kurz den Kopf geschüttelt, leise «Quatsch» gesagt, das Papier zerknüllt, Papierkorb, neuer Anlauf. Nicht nur das unterscheidet Hollenstein von Bütler.

Der ehemalige Chefredaktor der NZZ, dessen Kürzel Bü. lautete, wurde von Niklaus Meienberg selig (Nora Zukker, das war, aber lassen wir’s) völlig richtig damit vorgeführt. Ob Bü. wohl für Büttel stünde? Oder für Bünzli? Nein, das stehe für Bürgertum, donnerte Meienberg. Wofür steht denn dann hol.? Genau, für ein fehlendes h nach dem o.

 

H wie Hollenstein, H wie Heuchler

Die publizistische Leiter nach unten bei CH Media sieht den Splitter, aber den Balken nicht.

Natürlich ist es für Journalisten immer ein Genuss, auf hohem moralischen Ross sitzend, der Boulevard-Konkurrenz eine reinzuwürgen. Damit beschäftigt sich Pascal Hollenstein, wenn es über Jolanda Spiess-Hegglin gerade mal nichts zu berichten gibt. Denn sonst ist er dort eher ausgelastet, als Sprachrohr.

Nun geht es aber um etwas anderes. ««Blick» verletzte Intimsphäre von Kindern», entrüstet sich Hollenstein. Endlich mal Gelegenheit, journalistische Aufklärungsarbeit zu leisten. Über «die wichtigsten Regeln im Journalismus». Trommelwirbel: «Bei Berichten über Straftaten ist auf die Opfer besonders Rücksicht zu nehmen.» Steigerung: «besonders bei Sexualdelikten». Nochmalige Steigerung: «Und in noch höherem Mass, wenn es um Kinder geht.»

Lehrer Lämpel steht nun auf den Zehenspitzen, den Warnfinger hoch in der Luft. Dann lässt er ihn, samt Stock, auf den «Blick» niedersausen. Der habe in einem Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern durch einen Pfarrer so berichtet, so recherchiert, dass dadurch die armen Kinder identifizierbar wurden; «es kam in der Schule zu Hänseleien und Mobbing».

Dennoch sei der «Blick» störrisch gewesen und habe eine Persönlichkeitsverletzung abgestritten. Bis dann endlich das Obergericht in Aarau «die Argumente des Ringier-Anwalts Punkt für Punkt zerpflückt». Schliesslich habe «Ringier Genugtuung für die Kinder» gespart. Also alles in allem: widerlich, aber typisch.

Aber nur dann, wenn man so ziemlich alles ausspart, was nicht zu dieser These passt. Vielleicht sollte Hollenstein mal nachschlagen, was auch zu den «wichtigsten Regeln» im Journalismus gehört. Nämlich, die Realität nicht so hinzuschnitzen, wie sie einem in den Kram passt.

Was nicht passt, wird passend gemacht. Regel à la Hollenstein

Fangen wir mal mit der Heuchelei an. Das Boulevard-Organ habe also rücksichtlos die Intimsphäre von Kindern verletzt. Wie das? Durch identifizierende Berichterstattung. Und was hatte das für Folgen? Die Kinder seien in der Schule gehänselt und gemobbt worden.

Nur Hollenstein weiss, wie das bei einer damals ungefähr 3-Jährigen möglich gewesen sein soll. Wenn die Schulpflicht im Aargau nicht schon so früh beginnt, ist das schlichtweg Unsinn. Dann behauptet Hollenstein, Ringier habe Genugtuung gespart. Insgesamt für vier Kinder wurde Genugtuung gefordert und in erster Instanz gewährt, darunter auch für diese Dreijährige. Also insgesamt 80’000 Franken, für ein Leiden, das jedenfalls bei ihr aus Altersgründen gar nicht vorhanden gewesen sein kann.

Dass dieser Betrag auf 40’000 Franken reduziert wurde, ist eine völlig richtige Entscheidung des Obergerichts. Nun ist Hollenstein zwar als furchtloser Kritiker solcher Boulevard-Methoden unterwegs. Aber er ist eigentlich von Beruf das publizistische Gewissen von CH Media, dafür steht er im Impressum sogar oberhalb des Oberchefredaktors Patrik Müller.

Also kann man doch sicherlich davon ausgehen, dass in seinem Medienhaus alles getan wurde, um eine identifizierende Berichterstattung zu vermeiden. Oder nicht?

So sieht eine nicht-identifizierende Berichterstattung à la Hollenstein aus

«Der 68-jährige Beschuldigte war in verschiedenen reformierten Kirchgemeinden als Pfarrer tätig gewesen, zuletzt mehrere Jahre in der Gemeinde D. im Bezirk F. Bis ins Jahr 2001 waltete er dort als Pfarrer für die reformierte Kirche. Laut Recherchen von Tele M1 soll der Beschuldigte Mitte der 80er- und 90er-Jahre auch in der Gemeinde R. als Pfarrer tätig gewesen sein. Der Beschuldigte soll mehrere Kinder und Jugendliche über Jahre sexuell missbraucht haben, darunter auch seine eigenen Enkelkinder.»

Ist das ein Zitat aus dem Boulevard-«Blick»? Aber nein, das ist ein Zitat aus den Organen, für die Hollenstein doch angeblich publizistische Verantwortung trägt. Offensichtlich ist es für ihn ausgeschlossen, dass man mit diesen Angaben den Pfarrer und seine Opfer identifizieren könnte.

Und dieser Text steht immer noch im Internet, während «Blick» die entsprechenden Artikel weisungsgemäss weiter anonymisiert hatte. Im Original aus dem Hause Hollenstein sind sämtliche Ortsangaben übrigens voll ausgeschrieben; wir haben sie, ohne den Anspruch zu erheben, ein publizistischer Leiter zu sein, durch Buchstaben ersetzt.

Für ihn ist es ein Musterbeispiel, wie man sich an die «wichtigste Regel» hält, die Rücksichtnahme bei Sexualdelikten, in die Kinder verwickelt sind. Aber wahrscheinlich meint Hollenstein auch, dass er als Vorbild bezüglich Moral, Anstand und Einhaltung von Regeln im Journalismus taugt.

Auch ein negatives Vorbild kann nützlich sein

Dabei hat er allerdings nur dialektisch gesehen recht: Er ist ein Vorbild für das meiste, was man im Journalismus ja nicht machen sollte. Angefangen bei abgründiger Heuchelei. Über Thesenjournalismus, dem sich die Wirklichkeit unterzuordnen hat. Bei dem alles weggelassen wird, was nicht dazu passt. Bis hin zu Versagen im eigenen Beritt, aber vom hohen Ross mit dem moralisch erhobenen Zeigefinger wackeln.

Unser Mitgefühl gilt den Journalisten, die bei CH Media arbeiten und es nicht wagen dürfen, dieses abschreckende Beispiel zu kritisieren. Das zudem mehrfacher Wiederholungstäter ist.