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Gegenwahrheiten, Teil 2

Mit der Androhung von Haftstrafen wird die Berichterstattung über den ukrainischen Terrorismus im Donbass zensiert.

Von Felix Abt

Hier geht es zu Teil eins.

Alina Lipps zog 2021, ein Jahr vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine, aus reiner Neugierde nach Donezk, um dort eine Zeit lang zu leben und selbst herauszufinden, was im Donbass tatsächlich passiert. Zu diesem Zeitpunkt war die freie Journalistin aus Deutschland noch vergleichsweise unbekannt. Deutschland wollte sie dafür mit drei Jahren Gefängnis bestrafen, obwohl Berlin lautstark verkündet, die Demokratie und damit die Meinungsfreiheit in der Ukraine zu verteidigen (nota bene mit schweren deutschen Waffen, einschließlich Panzern, die wieder gegen Russland rollen)! Hier ist der erste Teil ihres neuen Dokumentarfilms über ihre Zeit im Donbass. Schauen Sie es sich an und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung darüber.

Von respektierten und geschundenen Minderheiten

Wenn es um die Rechte einer Minderheit wie LGBTQ geht, fordern die Megaphone des Wertewestens lautstark Unterstützung. Wenn es aber um die Minderheiten in der Ukraine geht, sind sie still wie die Lämmer. Der ungarische Außenminister Peter Szijjarto beklagte auf seiner Facebook-Seite, dass die Minderheitenrechte, einschließlich der Sprachrechte, der mehr als 150.000 ethnisch ungarischen Ukrainer durch das Kiewer Regime stark beschnitten wurden. So soll beispielsweise ungarisch sprechenden Kindern das Recht auf Unterricht in ihrer Sprache vorenthalten worden sein. Anders als im Fall der Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjiang, wo eine internationale Protestwelle gegen einen ähnlichen kulturellen Genozid ausbrach (obwohl uigurische Kinder sowohl in Uigurisch als auch in Mandarin unterrichtet werden), hat es hier natürlich keinen Aufschrei gegeben.

Darüber hinaus wurden mindestens 19 Millionen russischsprachige Bücher aus dem Verkehr gezogen, wodurch der russischsprachigen Minderheit der Zugang zu Literatur in ihrer Muttersprache verwehrt wurde. Der NBC-Korrespondent Richard Engel wurde Zeuge der Verbrennung russischsprachiger Bücher an einem Kontrollpunkt in Kiew, darunter beispielsweise des kriegswichtigen Buches «Feuerbeständigkeit von Strukturen».

Die Partei, die bei den Präsidentschaftswahlen an erster Stelle hinter Selensky lag, wurde von diesem zusammen mit anderen Oppositionsparteien, die hauptsächlich russischsprachige Ukrainer vertreten, verboten. Kritische Medien, insbesondere solche, die Minderheiten nahestehen, wurden ebenfalls verboten oder an die staatliche Leine gelegt. Etlichen russischsprachigen Ukrainern, darunter einem demokratisch gewählten ehemaligen Präsidenten, wurde die ukrainische Staatsbürgerschaft entzogen und anderen wurde ihr Eigentum weggenommen. Die Liste ist nicht erschöpfend, da das Kiewer Regime dabei ist, so viel «russischen Einfluss» wie möglich zu eliminieren. Es scheint den Wunsch seines Nationalhelden, des in Deutschland begrabenen Nazi Stepan Bandera, nach einer «reinen» Ukraine erfüllen zu wollen.

Hat sich Russland zum Einmarsch in die Ukraine provoziert gefühlt?

Die Behauptung der NATO, «Russland will Europa erobern», ist unsinnig. Russland will Artikel 5 (Beistandsklausel im Falle eines Angriffs) des NATO-Vertrages eben NICHT auslösen: Erstens ist es die Ukraine eingedrungen, bevor die Ukraine offiziell der NATO beitreten konnte, um die Donbass-Frage militärisch zu lösen – wo die mehrheitlich russischsprachigen Ukrainer leben, die vom russophoben Kiewer Regime bedroht sind. Der Westen und Kiew waren zuvor nicht zu einer diplomatischen Lösung bereit gewesen; während Russland von westlichen Politikern und Medien beschuldigt wurde, die Minsker Vereinbarungen zur Lösung des Konflikts im Donbass nicht einhalten zu wollen, ist es eine Tatsache, dass diese Vereinbarungen nach Ansicht der Hauptakteure Angela Merkel, François Hollande, Petro Poroshenko und Wolodymyr Selenskykj überhaupt nicht eingehalten werden sollten, sondern nur den Zweck hatten, Zeit zu gewinnen, damit die ukrainische Armee von der NATO aufgerüstet und auf einen Krieg mit Russland vorbereitet werden konnte. Und zweitens kann man eben aufgrund des NATO-Artikels 5 davon ausgehen, dass Russland wohl kaum absichtlich in ein NATO-Land einmarschieren will und wird.

Um die Frage zu beantworten, ob sich Russland zum Einmarsch provoziert gefühlt hat, muss man sich die Situation vor der eigentlichen Invasion vor die Augen halten, die sich wie folgt darstellte: Der von Kiew auf unmenschliche Weise – mit Flugzeugen, Artillerie und Panzern – geführte Bürgerkrieg gegen die russischsprachige Zivilbevölkerung in der Ostukraine hatte bis Mitte Februar 2022 zu mehr als 13.000 Toten, rund einer Million zur Flucht gezwungenen Menschen und unzähligen zerstörten Städten und Dörfern geführt. Von einer einer mit modernsten Waffen der USA ausgerüsteten Ukraine war keinerlei Zugeständnis in den Autonomiebestrebungen des Donbas zu erwarten; stattdessen gab es in Richtung Russlands die Drohung Selenskyjs, sich Atomwaffen zuzulegen. Auch die Weigerung des Westens, über legitime Sicherheitsgarantien für Russland und die russischsprachige Minderheit in der Ukraine zu verhandeln, spielte eine Rolle in Russlands Kalkül.

Und trotz des Völkermords – Stichwort «Genozid”» –, der durch den jahrelangen Beschuss und die Bombardierung der russischsprachigen Zivilbevölkerung in Donezk und Luhansk durch die ukrainische Armee, irreguläre Freiwilligeneinheiten und den «Faschisten, welche das Land überrannt haben”» Jerusalem Post»),verursacht wurde, hat der (vom Westen dominierte) UN-Sicherheitsrat nicht eingegriffen – obwohl er dies gemäß dem folgenden Absatz 6 des Völkerstrafgesetzbuchs hätte tun müssen:

«Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, ein Mitglied der Gruppe tötet, einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen … wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.»

In seinem lesenswerten Buch «Ausnahmezustand – Geopolitische Einsichten und Analysen unter Berücksichtigung des Ukraine-Konflikts» erklärt der Jurist Wolfgang Bittner, dass sich umgekehrt Russland für die russischsprachige Bevölkerung in der Ostukraine durchaus auf seine Schutzverantwortung («Responsibility to Protect», R2P) berufen kann – eine allgemein anerkannte völkerrechtliche Forderung zur Verhinderung schwerer Menschenrechtsverletzungen. R2P ist jedoch eine problematische Doktrin, die ursprünglich von den Vereinigten Staaten und der NATO in das Völkerrecht eingeführt wurde – vor allem, um den Angriffskrieg gegen Jugoslawien zu rechtfertigen.

Fortsetzung folgt.