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Transparente «Republik»

Es wird peinlich. Es wird schmutzig. Was für ein Versagen.

Die gute Nachricht: es ist kein Bettel-NL der «Republik». Die schlechte: «Gegen eine bei der Republik angestellte Person wurden von mehreren Personen anonym Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben.»

Bis hierher ist es inzwischen im heutigen Redaktionszirkus Business as usual. 78 Tamedia-Frauen erhoben Vorwürfe und zählten über 60 Beispiele von Übergriffigkeiten und Diskriminierung auf. Blöd nur: alle anonymisiert, ohne genauere Zeit- oder Ortsangaben. Resultat: kein einziger dieser Vorwürfe konnte erhärtet werden. Aber die beiden Rädelsführerinnen des Protestschreibens holten sich ihre fünf Minuten Ruhm ab und schafften es sogar in «10 vor 10».

Der ehemalige Chefredaktor des «Magazin» wurde von einer rachsüchtigen, gefeuerten Mitarbeiterin öffentlich im «Spiegel» hingerichtet. Kein einziger ihrer Vorwürfe (ausser den berühmten Hakenkreuzchen) konnte bislang erhärtet werden.

Der Chefredaktor der deutschen «Bild». Der Sänger von Rammstein. Der Schauspieler Kevin Spacey. Der Oberchefredaktor der «Blick»-Familie. Der altgediente Ringier-Chefredaktor Werner de Schepper. Wer in die Nähe des Wortpaars «sexuelle Belästigung» kommt, sollte am besten auswandern.

Das soll nicht heissen, dass es keine sexuellen Belästigungen und Übergriffe gibt. Aber es gibt Trittbrettfahrerinnen wie Patrizia Laeri, der es nach über 20 Jahren einfällt, dass es einmal einen Kussversuch in Amtsräumen von SRF gegeben haben soll. Liess sich nach so langer Zeit nicht erhärten, nur: ihre Angaben waren so widersprüchlich, dass ihr Vorwurf abgetischt wurde. Nur: der angeblich Beteiligte verlor trotzdem seinen Job.

Nun also die «Republik», das Organ der guten Denkungsart, der sensiblen Verteidiger der Frauenrechte, der Feind von Sexismus, Machotum und männlicher Übergriffigkeit. Sie bekämpft den Faschismus, indem sie ihn mit ellenlangen Geseire von Constantin Seibt zum Selbstmord treiben will. Sie kümmert sich um Sprayer, die von Kampfhunden an ihrem Tun gehindert werden. Sie beklagt die Wohnungsnot, die Profitgier, und überhaupt alles, was nicht gut ist auf dieser Welt, und das ist eine ganze Menge.

Nun hat sie aber ein kitzliges Problem. Denn dass anonym Vorwürfe erhoben werden, ist inzwischen normal. Dass die untersucht werden müssen, auch. Aber es wäre ja nicht die «Republik», wenn’s hier nicht etwas anders wäre. Denn die Vorwürfe, es gibt nichts Klatschsüchtigeres als Journalisten, kursieren schon lange. Nun wurden sie offenbar offizialisiert. Aber: es gäbe da eine «Klausel», die es dem Organ der anständigen Lebensart verboten hätte, intern oder extern was zu machen. Die beschuldigte Person habe nicht konfrontiert werden können, überhaupt sei die Abklärung ganz schwierig.

Absurd, aber eben «Republik». Dann aber habe es eine Medienanfrage gegeben (nicht von ZACKBUM), das habe die Situation geändert: «Wir haben nun mit der beschuldigten Person geredet. Und sind überein gekommen, sie per sofort und für die Dauer einer Untersuchung der Vorwürfe freizustellen

Natürlich: «Wir nehmen derartige Fälle sehr ernst.» So ernst, dass man zuerst monatelang zuschaut, und dann kann man nix machen. Das ist nicht ernst, das ist lachhaft.

ZACKBUM hat die «Republik» angefragt, ob sie bestätigen könne, dass es sich bei der freigestellten Person um die handelt, deren Namen bereits die Spatzen von den Dächern pfeifen und deren Verhaltensauffälligkeit in dieser Beziehung innerhalb und ausserhalb der «Republik» schon lange bekannt ist.

Wir baten die «Republik» darum, diesmal nicht «zu gegebener Zeit» zu antworten, sondern in journalistisch sinnvoller Zeitspanne. Aber auch hier zeigt sich wieder einmal: Transparenz – das ist für die «Republik» nur ein Feigenblatt für Intransparenz. Aber immerhin, sie antwortete rasant. Der erste Teil ist Stehsatz:

«Aus Persönlichkeitsschutz machen wir momentan keine Aussagen zur Identität der beschuldigten Person. Es gilt die Unschuldsvermutung.»

Dann wird es etwas unübersichtlich:

«Nachdem wir über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt wurden, nahmen wir sofort den Dialog mit der Mittelsperson auf und begannen die Abklärungen, wie wir in diesem Fall auch im Sinne der Personen, die die Vorwürfe erhoben, vorgehen konnten. Es passierte also keineswegs monatelang nichts. Weswegen wir die beschuldigte Person nicht sofort nach Erhalt der Vorwürfe konfrontierten, schrieben wir ja bereits im Newsletter: Aufgrund der “see only”-Klausel war uns untersagt, alle Personen der Anlaufstellen zu informieren resp. intern oder extern über diese anonymen Vorwürfe zu reden. Diese Situation zusammen mit der Tatsache, dass eine beschuldigte Person die Möglichkeit haben muss, zu konkreten Vorwürfen in einem inhaltlichen und zeitlichen Kontext Stellung zu nehmen, machte eine Konfrontation der beschuldigten Person sehr schwierig. Nachdem sowohl die beschuldigte Person als auch wir eine Medienanfrage mit konkreten Fragen erhielten, konnten wir uns mit der beschuldigten Person zu den Vorwürfen in dieser Anfrage austauschen.»

Gut, man muss nicht alles verstehen, was die «Republik» so schreibt. Aber soweit das ZACKBUM versteht, dürfen also die internen Stellen bei der «Republik» solche Vorwürfe nur zur Kenntnis nehmen («see only»), aber sonst eigentlich nix machen. Aber wenn dann jemand von aussen kommt und fragt, ob es denn stimme, dass ein «Republik»-Journalist der Übergriffigkeit bezichtigt würde, darf plötzlich gehandelt, konfrontiert und freigestellt werden.

Ist denn diese Freistellung nicht bereits eine Vorverurteilung, so wie im Fall Dorer/«Blick»? Aber nein, sagt die «Republik», «die Freistellung erfolgt zum Schutz aller Beteiligten, auch der beschuldigten Person, während der Untersuchung der Situation». Der Vergleich wäre zu billig, das mit dem Begriff «Schutzhaft» zu vergleichen. Aber Freistellung als Schutz für den Beschuldigten? Damit er nicht weiter übergriffig werden kann? Come on.

Man fragt sich natürlich, was passiert wäre, hätte es diese «Medienanfrage» nicht gegeben. Und warum nennt die «Republik» nicht einfach den Namen des Reporters, den sowieso jeder kennt? Natürlich erhielt er auch hier die Gelegenheit zur Stellungnahme. Natürlich nahm er sie nicht wahr.

Recht forsch geht geht srf.ch die Sache an. Sie nennt (fast) Ross und Reiter (ähm, falsches Bild): ««Republik» stellt Journalisten frei – WOZ leitet Untersuchung ein». Ausser dem Namen ist hier eigentlich alles drin: «Er ist ein gefeierter Reporter. Einer, der sich mit den Mächtigen anlegt. Kritische Porträts schreibt, unbequeme Recherchen veröffentlicht. Er hat viele renommierte Preise gewonnen und schreibt für bekannte Publikationen

Ganze sechs Frauen hat srf.ch aufgetan, die Beschuldigungen äussern. Nur: alle wollen anonym bleiben, Anzeigen wurden nicht eingereicht. Immerhin ergreift der Beschuldigte hier, via Anwalt, die Gelegenheit zur Stellungnahme: «Ich habe erstmals durch SRF von gegen mich erhobenen Vorwürfen erfahren. Diese liegen zum Teil offenbar sehr lange zurück. Es wurde gegen mich deswegen nie ein Strafverfahren geführt. … Den Vorwurf eines massiven sexuellen Übergriffs weise ich jedoch vehement zurück

Er sagt, sie sagen, er bestreitet, sie bleiben anonym, es gibt keine Anzeige. Schwierige Ausgangslage, nur eines ist klar: der Beschuldigte sollte sich besser einen neuen Beruf suchen.

Die soziale Ächtung, die berufliche Vernichtung, die Stigmatisierung des «war da nicht mal was?», die ist nicht reparabel. Wer Ziel anonymer Anschuldigungen wird, ist immer Opfer. Unabhängig davon, ob er Täter war oder nicht. Die anonymen und auch nicht-anonymen Denunzianten hingegen gehen (fast) immer straffrei aus. Sie haben das halt so erinnert, empfunden, wahrgenommen. Und es sei ja ein bekanntes Phänomen, dass dann Männerbünde zusammenhielten und die Frau unglaubwürdig oder gar lächerlich machen wollten. Dabei besorgt sie das allzu häufig selbst.

Was – abgesehen von den unschuldigen Opfern der Denunziation – ein Hohn für all die Frauen (und auch Männer), ist, die tatsächlich Opfer eines echten, nicht erfundenen sexuellen Übergriffs wurden. Und die gibt es leider auch nicht zu selten.

Massenhysterie

Können sich mehrere unabhängige «Zeuginnen» irren?

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Unschuldsvermutung, der verantwortungsvolle Umgang der seriösen Medien mit ihrer Macht, durch Vorverurteilung einen Menschen lebenslänglich zu stigmatisieren. Alles vorbei; selbst Boulevardmedien haben inzwischen einen professionelleren Umgang damit, weil sie dazu gezwungen wurden.

Aber ehemalige Qualitätsorgane wie «Spiegel», «Süddeutsche Zeitung» oder auch Tamedia werden immer hemmungslos- und haltloser in ihrer Denunziation- und Hetzberichterstattung. Das ist bedenklich.

Vor allem eine Absurd-Logik muss auf den Prüfstand gelegt werden. Selbst hingenommen, dass diese Medien mit anonymen Aussagen arbeiten und behaupten, die Urheberschaft sei ihnen bekannt, müsse aber aus welchen Gründen auch immer durch Anonymität geschützt werden. Es handle sich hier keinesfalls um Denunziationen von Heckenschützen, von Trittbrettfahrerinnen, von Nachahmerinnen, die wie eine deutsche «Influencerin» einen länglichen Videoblog posten, in dem sie ausschliesslich anonyme Aussagen aufeinandertürmt und eigenes Erleben aufpumpt, obwohl sie eingestehen muss, dass ihr selbst kein Leid angetan wurde.

Das ist primitives Haschen nach Aufmerksamkeit, sich seine 15 Minuten Ruhm abholen wollen. Unappetitlich, aber so ist der Mensch.

Viel gefährlicher, weil auf den ersten Blick überzeugend, ist die Masche der Massenmedien, dass eine einzige Anschuldigung vielleicht fragwürdig sein könnte. Sobald sie aber von weiteren Stimmen unterstützt wird, auch wenn die alle anonym bleiben, dann sei das eben ein Muster, ein System, der Beweis, dass auch die erste Stimme Reales berichte. Nach der Devise: alle zusammen können sich doch nicht täuschen, ausgeschlossen, niemals.

Unsinn.

Geschichtsvergessener Unsinn. ZACKBUM erinnert an die sogenannten «Wormser Prozesse». Ein herausragender, aber nicht ganz einmaliger Fall von Erinnerungsverfälschung, Konfabulation und Massenhysterie. Natürlich erinnert sich keiner der heute tätigen Kindersoldaten in ihren Verrichtungsboxen an diesen Skandal, der sich 1994 in Deutschland entfaltete. Im angegebenen Link auf Wikipedia findet man die nötigen Informationen.

Kurz gefasst: Zwei Dutzend Personen wurden damals des Kindesmissbrauchs angeschuldigt und angeklagt, sie hätten einen Pornoring gebildet. Resultat: Freispruch auf ganzer Linie. Es war alles erfunden, konfabuliert, in einer wahnhaften Massenhysterie fanden sich immer mehr «Zeugen» und «Opfer».

Bittere Fussnote: einige der Kinder, die man zu ihrem «Schutz» aus ihren Familien genommen hatte, wurden bei der Fremdunterbringung in einem Heim tatsächlich sexuell missbraucht.

Auch damals schon spielte der «Spiegel» eine ganz üble Rolle. So berichtete er vor den Freisprüchen wegen erwiesener Unschuld: «Ein Großteil der medizinischen Befunde und die weitgehend übereinstimmenden Aussagen der Kinder lassen kaum Zweifel an vielen der Vorwürfe zu

Dabei waren die Widersprüchlichkeiten himmelschreiend: Kinder waren zu angeblichen Tatzeiten noch nicht geboren, in anderen Fällen sassen die Eltern zur angeblichen Tatzeit bereits in Untersuchungshaft. Auch konnte die Polizei bei nicht angekündigten Hausdurchsuchungen keine Beweise finden, die auf sexuellen Missbrauch oder Ähnliches schließen ließen., schreibt Wikipedia.

Der Richter sagte in seinem Schlusswort: «Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben», und erklärte: «Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen.»

Aber eine solche Entschuldigung gab es vonseiten derjenigen, die diese absurden Anschuldigungen erhoben hatten, nie. Und die Folgen? Nochmals Wikipedia:

Eine Angeklagte, die siebzigjährige Großmutter, starb im Gefängnis, andere verbrachten bis zu 21 Monate in Untersuchungshaft. Mehrere Ehen zerbrachen, die Existenz einiger Angeklagter und Familien wurde zum Teil auch durch die hohen Anwaltskosten völlig zerstört. Die Kinder wuchsen derweil größtenteils in Heimen auf und kehrten erst nach und nach zu ihren Eltern zurück. Ein Junge, der an Diabetes erkrankt war, starb wenige Tage nach seiner Entlassung aus dem Heim.

Hat sich der «Spiegel» im Nachhinein entschuldigt? Natürlich nicht. Ein Heimleiter, Hauptbelastungszeuge bei den Prozessen, wurde später selbst zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt – wegen schweren sexuellen Missbrauchs.

Diese Geschichte ist völlig unglaublich – aber wahr. Sind die Geschichten von Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen durch Till Lindemann wahr – oder nicht glaubhaft? Das ist einer gerichtlichen Abklärung vorbehalten. Was nichts daran ändert, dass die Vorverurteilung durch unverantwortliche Medien nicht mehr rückgängig zu machen ist.

Zwei Dinge sind dabei sicher: Entschuldigungen wird es nicht geben, sollten sich auch hier die Anschuldigungen als haltlos herausstellen. Und die Behauptung, durch die Menge der anonymen Denunziantinnen sei belegt, dass an den Anschuldigungen etwas dran sei, ist unsinnig.

Lieber Leser

Machen wir Dich zum Betroffenen.

Natürlich, wer will’s bestreiten, bedient die Berichterstattung über Rammstein alle niederen Instinkte. Sänger, Macho, Provokateur, sieht irgendwie auf der Bühne so aus, als könnte man ihm alles zutrauen, inklusive Kinderschändung.

Hat doch offensichtlich mit germanischer Effizienz das Groupie-Wesen durchorganisiert. Statt – wie das alle Bands machen – per Zufall Groupies in die Garderobe und zu den After-Partys zu lotsen, werden sie vorselektioniert, inklusive Hinweise zur Kleiderordnung. Dafür war offenbar eine Casting-Managerin zuständig. Bislang hat noch niemand behauptet, er – vielmehr sie – sei gegen ihren Willen in die «Row Zero» gezwungen oder anschliessend mit Gewalt an Partys geschleppt worden.

Aber tut nichts, wer solche Texte singt, sich so schminkt, so den Tabubruch, die Provokation zelebriert wie Till Lindemann, der muss ein Schweineigel sein. Dass sich Groupies hier auf seine Kosten ihre 15 Minuten Ruhm abholen wollen, unterstützt von von «#metoo»-besoffenen Medien – ausgeschlossen.

Persönliche Betroffenheit kann heilsam wirken. Nehmen wir an, der Leser (sorry, nur Männer diesmal) war in einem Club. Das Übliche. Es wurde spät, es gab Alkohol, auch das eine oder andere Strässchen wurde geschnupft, um den Durchhaltewillen zu steigern. Nebenwirkung: am nächsten Morgen musste sich der Partygänger eingestehen, dass es da schon ein paar Filmrisse gab.

Aber macht ja nix. Denkt der Leser, bis er darauf aufmerksam gemacht wird, dass in den Asozialen Medien ein Shitstorm gegen ihn tobt. Eine Clubgängerin behauptet offenbar, er sei zu- und aufdringlich geworden, habe sie auf die Toilette verfolgt, ihr hier- und dorthin gegriffen. Als Beleg filmt sie ein paar blaue Flecken auf ihrem Körper ab.

Sie wolle weiter nichts behaupten, nur: auf der Toilette habe sie einen Filmriss gehabt, sei mit dem Slip an den Knöcheln auf der Kloschüssel wieder aufgewacht. Aber ein Drogentext und ein Abstrich habe kein Resultat gezeigt. Nichtsdestotrotz wolle sie alle Girls vor dem Leser warnen, der sei ein Sexmonster.

Aus dieser einzelnen Meldung, wie’s halt so Brauch ist, entsteht eine Welle. Andere Betroffene melden sich, berichten von ähnlichen Erlebnissen. Der Leser ist fassungslos, er sei in Clubs gewesen, die er noch nie besuchte, zu Zeiten, an denen er brav im Bett lag. Er habe Frauen angemacht, die er noch nie im Leben gesehen hat.

Auf der anderen Seite sagt sich der Leser: also ehrlich, ich hatte in dieser Nacht auch einen Filmriss, das stimmt schon. Aber alles andere stimmt nicht.

Frage: was macht der Leser? Ja, bitte? Abgesehen davon, dass seine Lebensgefährtin mit Abbruch der Beziehung droht, sein Arbeitgeber mit Beendigung der Anstellung? Sein Freundes- und Bekanntenkreis sich schlagartig ausdünnt, viele, die er zwecks Alibi anrufen will, nicht mal das Telefon abnehmen. Abgesehen davon, dass eine Eltern und seine Geschwister ihn mit dem Blick anschauen: also das hätten wir niemals von dir gedacht.

Was macht er? Klagen? Wogegen genau? Niemand bezichtigt ihn einer Straftat, alle berufen sich darauf, dass ihre Schilderungen dem persönlichen, subjektiven Erleben entsprächen. Wenn er nun richtig Pech hat (oder ein wenig prominent ist), bekommen die Medien von diesem neuerlichen #metoo-Skandal Wind. Und giessen kübelweise Unrat über ihn, zitieren weitere Opfer, die natürlich nur im Schutz der Anonymität aussagen. Und vergessen nie, «es gilt die Unschuldsvermutung» in den Text zu streuen.

Was macht der Leser? Da ist guter Rat teuer. Auswandern, den Namen ändern, ein neues Leben anfangen. Wenn er kann …

Ein Opfer ihrer selbst

War es ein taumelnder Moment der Hemmungslosigkeit?

Wie fremdknutschen zum Geschäftsmodell umfunktioniert wurde. Und eine hasserfüllte Kämpferin gegen Hass zum Opfer ihrer selbst.

Lang ist’s her, seit der Zuger Landammann-Feier im Jahre 2014. Dort begegneten sich zwei Politiker, kamen sich näher, becherten, knutschten öffentlich, wurden zum Thema des Abends – und verschwanden für ein Weilchen in einen Nebenraum. Am Abend wurden sie fotografiert. Beschwingt, nah, sie schmachtet ihn an, mit einem Weinglas in der Hand.

Was verborgen in der «Captain’s Lounge» geschah – oder nicht – ist die Keimzelle einer Affäre, die bis heute nicht aufgearbeitet oder beerdigt ist. Für beide Beteiligten hatte sie dramatische Folgen. Der eine sah sich zu Unrecht der Schändung beschuldigt und stand unter dem Verdacht, seine Abendbegleitung mit k.o.-Tropfen gefügig gemacht zu haben.

Damit war seine politische Karriere erledigt, der mediale Sturm liess ihn beschädigt zurück; er versuchte vergeblich, aus der Öffentlichkeit zu verschwinden. Wie viele Laien reagierte er aufrecht, aber ungeschickt. Der üble Verdacht, Täter zu sein, blieb trotz eindeutiger Unschuld an ihm kleben; dass er das Opfer der Affäre ist, hat sich nicht als Erkenntnis durchgesetzt.

Die andere Beteiligte hingegen machte aus dem Vorfall ein Geschäftsmodell. Sie brachte es fertig, sich als Opfer zu inszenieren – obwohl es keinen identifizierbaren Täter gibt. Den müsste es aber geben, sollte sie tatsächlich geschändet oder gar vergewaltigt worden sein, wie sie immer wieder insinuiert.

Damit ein intimes Geschehen zwischen zwei Erwachsenen zur Affäre, gar zum Skandal wird, braucht es einige Ingredienzien. Zwei unterschiedliche Auffassungen darüber, was sich abgespielt habe. Massenmedien, die davon Wind bekommen. Und ein Publikum, das voyeuristisch Anteil nimmt, Partei ergreift, jedes noch so unappetitliche Detail begierig aufsaugt – und gleichzeitig seinen Abscheu darüber bekundet.

Ein Mann wurde zu Unrecht beschuldigt

Bei solchen «er sagt – sie sagt»-Storys gibt es immer lebhafte Parteinahme. Der Mann, das Schwein, der Täter. Die Frau, das Opfer, das schuldig gesprochen werden soll. Oder umgekehrt, der Mann, das unschuldige Opfer eines Rufmords. Die Frau, die bösartig einen angetüterten Seitensprung weglügen will.

Dieses Thema –  hat er sie gegen ihren Willen oder war sie willig, bereute aber im Nachhinein – ist (Stichwort #metoo) dermassen aufgeladen mit gesellschaftlichen Konflikten bis hin zum Rollenverständnis von Mann und Frau, dass es kaum möglich ist, den Einzelfall als solchen zu betrachten. Schnell geht es um das grosse Ganze, um Sexismus, Unterdrückung der Frau, Männerherrschaft.

Auch ohne dass einer der Beteiligten aus einer intimen Annäherung ein Geschäftsmodell macht, ist es in der Öffentlichkeit kaum möglich, banale rechtsstaatliche Grundsätze in Erinnerung zu rufen. Die lauten hier: ein Mann wurde zu Unrecht der Schändung beschuldigt, zu Unrecht verdächtigt, er solle dafür k.o.-Tropfen benützt haben. Die Strafuntersuchung gegen den Mann wurde nach umfangreichen Ermittlungen, inkl. einer Nacht in U-Haft, eingestellt. Aber das ist blosse Theorie, schon während der medialen Aufarbeitung der Affäre war «es gilt die Unschuldsvermutung» nur eine leere Floskel.

Ein weiteres rechtsstaatliches Prinzip ist die Verwendung und Bewertung von Indizien, von Zeugenaussagen, von Umständen. Beide Beteiligten sagen bis heute, dass sie ab einem gewissen Zeitpunkt des Abends einen Filmriss gehabt hätten, sich an nichts mehr erinnern könnten, bis sie dann in ihrem jeweiligen Daheim aufgewacht seien.

Die Heisenbergsche Unschärferelation

Abgesehen von der Zeit, die die beiden unbeobachtet zusammen verbrachten und wo es zweifellos zu sexuellen Kontakten kam, gibt es aber genügend Zeugenaussagen über ihr Verhalten. Übereinstimmend wird von zunehmender Nähe berichtet, davon, dass die beiden sogar zur Ordnung gerufen wurden, weil sie ungeniert geknutscht hätten und man das im konservativen Zug zwischen zwei anderweitig verheirateten Menschen nicht gerne sah.

Die Beteiligte soll sogar kurz geflüchtet sein und gesagt haben, dass sie beide es nun verbockt hätten, alle hätten es gesehen und wüssten es nun. Es gibt ebenfalls Zeugenaussagen, dass die beiden gegen ein Uhr nachts gemeinsam ein Taxi bestiegen hätten, wobei keiner einen angeschlagenen, unkontrollierten oder betäubten Eindruck gemacht hätte.

Es ist völlig ungeklärt, was in den zwei Stunden zwischen der Abfahrt vom Fest und der vom Ehemann bezeugten Ankunft der Beteiligten geschehen ist. Normalweise dauert eine solche Taxifahrt nicht mehr als zehn, höchstens zwanzig Minuten.

Das ist bekannt, damit hätte es auch sein Bewenden haben können. Aber die Beteiligte – was ihr gutes Recht ist – setzte sich gegen die Berichterstattung zur Wehr und propagierte offensiv und aus eigenem Antrieb ihre Version des Ablaufs, bis hin zur Beschreibung intimster Details ihres Geschlechtslebens.

Durch das Granulieren des Ereignisses, durch unendliche Verästelungen in alles hinein, den Nachweis von Drogen, Alkohol, Geschlechtsverkehr, willig oder wehrlos, durch das unermüdliche Mahlen des Realitätssubstrats entstand das gleiche Phänomen wie in ähnlich gelagerten Fällen. Erinnert sei an die Affäre Kachelmann, wo sich das, was sich wirklich abgespielt haben mochte, wie in einer Heisenbergschen Unschärferelation verlor und auflöste. Oder der berüchtigte Toast Hawaii, wo das Herumbengeln auf einem einzelnen Glied einer Indizienkette sogar einen Mörder freischrieb.

Auch beim Vorfall während dieser Feier haben sich alle Indizien, Herleitungen, hat sich das Logisch-Plausible aufgelöst. Zwei Erwachsene kommen sich – wie genügend Zeugen bestätigen – an einem feuchtfröhlichen Fest näher, können nicht voneinander lassen. Knutschen ungeniert, ziehen sich zurück, tauchen wieder auf, wirken in keinem Moment derangiert, ausser Kontrolle, verhalten sich nicht wie ein Täter und sein Opfer, fahren gemeinsam im Taxi weg, verbringen nochmals Zeit miteinander. War der unbestreitbar stattgefundene sexuelle Kontakt einvernehmlich oder eine Schändung, eine Vergewaltigung gar? Kann es eine Tat ohne Täter geben? Gesunder Menschenverstand und Logik sagen das eine, die Beteiligte sagt das andere.

Mehr als das, sie gründete eine Organisation, die sich für Opfer von Belästigungen im Internet einsetzen will. Sie scharte einen Kreis von Fans und Anhängern um sich, die – oftmals aufgepeitscht von ihr – alle Kritiker ihrer Version des Geschehens wie ein hasserfüllter Mob verfolgten und beschimpften. Es entstand schnell einmal der typische Sektengroove: wer nicht für uns ist und unsere Heldin bewundert, ist gegen uns und böse.

Buchpublikation ausdauernd behindert

Die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger wurde zum Lieblingshassobjekt, seit sie angekündigt hatte, die damaligen Ereignisse mit einem Buch aufzuarbeiten und darin insbesondere dem männlichen Opfer der Affäre Gelegenheit zur Erklärung zu geben.

Die Beteiligte setzte alle möglichen Hebel in Bewegung, um die Veröffentlichung dieses Buchs zu verhindern. Dabei geriet sie in die Fänge einer Anwältin, deren Selbstbewusstsein umgekehrt proportional zu ihren Fähigkeiten steht. Deren Honorarnoten exorbitant, ihre Erfolge für ihre Mandantin aber sehr überschaubar sind.

So gelang es ihr zwar, die Publikation des Buchs «Die Zuger Landammann-Affäre. Eine Recherche» um gut zwei Jahre zu verzögern, aber nicht zu verhindern. Auf sehr wackeligen Füssen steht auch ihre Klage nach Gewinnherausgabe gegen den Ringier-Verlag. Hier lehnte die Beteiligte ein Angebot zur Güte – 150’000 Franken Entschädigung, Entschuldigung plus zweiseitiges Interview mitsamt Werbung für ihre Organisation – ab. Schlecht beraten von einem Irrwisch, der behauptet, der Verlag habe mit seinen Artikeln über die Affäre einen Gewinn von rund einer Million Franken gemacht. Oder einen Umsatz, was für den Finanzlaien das Gleiche ist.

Zurechnungsfähige Berechnungen gehen von vielleicht 10’000 Franken aus. An diesem Beispiel zeigt sich, wie die Beteiligte immer mehr in einen von ihr nicht mehr kontrollierbaren Strudel von Folgewirkungen geraten ist. Der Verein und ihre rechtlichen Auseinandersetzungen brauchen Geld, dafür wurden immer wieder Spendenaktionen losgetreten. Die Buchhaltung des Vereins und das erratische und herrschsüchtige Verhalten der Beteiligten führte zum sofortigen Rücktritt zweier Vereinspräsidentinnen – und ihrer Nachfolgerin.

Inzwischen ist die Recherche von Binswanger erschienen, so mehr oder weniger. Es ist eine faktengetreue Darstellung all dessen geworden, was über die Affäre bekannt ist oder recherchiert werden kann. Das Buch wertet nicht, aber sein Inhalt macht sehr verständlich, dass die Beteiligte alle Hebel in Bewegung setzen will, seine Publikation zu verhindern. Laut der Autorin wird inzwischen auch ihr deutscher Verlag vom berüchtigten Medienanwalt Ralf Höcker bedroht. Da der genau wie die Schweizer Anwältin der Beteiligten für seine barocken Honorarnoten bekannt ist, erhebt sich wieder einmal die Frage, woher sie eigentlich all das Geld für diese Interventionen und Prozesse hat.

Hasserfüllte Kämpferin gegen Hass

Denn durch ihre Unbeherrschtheit und eigene Unfähigkeit verspielte sie sich sogar staatliche Subventionen, was angesichts der Sympathie amtlicher Stellen für ihre Anliegen erstaunlich ist. Kritiker daran, darunter sogar eine Ex-Präsidentin, wurden öffentlich diskreditiert und aus dem Verein ausgeschlossen – ein bei sektenähnlichen Gebilden typisches Vorgehen. Abgesehen von der Anerkennung einer Persönlichkeitsverletzung haben die Beteiligte und ihre Anwältin bislang alle Prozesse krachend verloren.

Um die Publikation dieses Buchs zu verbieten, rekurrierte die Anwältin sogar gegen eine peinliche Niederlage vor dem Bundesgericht – gegen das Bundesgericht beim Bundesgericht. Um unweigerlich eine weitere Klatsche abzuholen. Hier greift zunehmender Realitätsverlust um sich, ein klares Alarmsignal.

Während das männliche Opfer weitgehend aus der Öffentlichkeit verschwunden ist und wohl auch durch diese Publikation nicht nochmal in den Fokus gerät, hält die Beteiligte mit der Behauptung, sie wolle eigentlich nur in Ruhe gelassen werden, mit ihren unermüdlichen Kampagnen auf den sozialen Plattformen und polemischen Stellungnahmen gegen alle ihre Kritiker sich selbst im Gespräch.

Auch wenn in der Öffentlichkeit zunehmend Ermüdungserscheinungen sichtbar werden; das hasserfüllte Verhalten der Kämpferin gegen Hass im Internet, ihre beratungsresistente Selbstgewissheit, die keinerlei Selbstkritik zulässt, stösst zunehmend ab.

Auf der anderen Seite hat sie diese Tätigkeit zu ihrem Lebensinhalt gemacht und ist auch finanziell davon abhängig. Also kann sie gar nicht aufhören, ist geradezu süchtig nach medialer Aufmerksamkeit.

Es bleiben nur Opfer zurück

Was auch immer in dieser Nacht in Zug geschah: es blieben zwei Opfer zurück. Eines wurde zuerst als Täter verdächtigt, dann von jedem Verdacht entlastet. Blieb zurück als beschädigtes Opfer ohne grosses Selbstverschulden. Die andere bezeichnete sich von Anfang an als Opfer, insinuierte zunächst, dass sie Opfer des namentlich bekannten männlichen Beteiligten sei. Als sich das nicht mehr halten liess, mutierte sie zum Opfer ohne Täter.

Sie glaubt dabei an Karma. In einer ihrer dunkelsten Stunden behauptete die Beteiligte vor laufender Kamera, dass zahlreichen ihrer Gegenspieler Übles widerfahren sei, Karma eben. Ein sie verleumdender Wirt habe einen schweren Unfall erlitten, ein gegnerischer Anwalt, «ein ganz, ganz böser Mensch, der ist sogar erschossen worden».

Sie spielte damit auf den «Weltwoche»-Anwalt an, der vor Gericht gegen sie angetreten war. Der wurde vor den Augen seiner Kinder als alleinerziehender Vater von einem Nachbarn getötet, worauf sich der Schütze das Leben nahm.

Solche Ausrutscher weisen darauf hin, dass sich die Beteiligte weitgehend in einer eigenen Welt verloren hat. Unabhängig davon, ob sie vor inzwischen 8 Jahren zum Opfer wurde oder nicht: seit vielen Jahren ist sie nun Opfer.

Opfer ihrer selbst.

Tobler, der Frauenversteher

Ob Andreas Tobler früher Automechaniker war? Vom Tieferlegen hat er viel Ahnung.

Die Seite 3 der «Süddeutschen Zeitung» war mal eine Institution. Anfang der 60er-Jahre des letzten Jahrhunderts erfunden, erschienen hier ohne Unterlass grosse Reportagen, vertiefende Stücke, mit einem Wort: die Anstrengung, Qualitätsjournalismus zu machen.

Im Rahmen der Spar- und Schrumpfmassnahmen bei Tamedia wurde diese Seite 3 auch bei den hiesigen Tageszeitungen eingeführt. Und zu Schanden geritten. Der neuste Anschlag auf eine ehrwürdige Tradition stammt vom bereits mehrfach einschlägig aufgefallenen Andreas Tobler. Auch so ein ungeheuerlicher Heuchler vor dem Herrn.

Als es um einen «künstlerischen» Mordaufruf gegen Roger Köppel ging, zeigte Tobler sehr viel Verständnis dafür. Feige wie solche Wadenbeisser meistens sind, wollte er zu einem ausführlichen Fragenkatalog von mir keine Stellung nehmen und schwieg verbissen. Überhaupt zeichnet er sich durch fehlendes Rückgrat, aber reichlich Feigheit aus. Wird er kritisiert, belfert er ein wenig auf Twitter herum; wird er auch dort ertappt, trollt er sich.

Tobler und Qualitätsanspruch: das ist wie Nitro und Glycerin

Braucht es Konzernjournalismus und Philipp Loser ist gerade unabkömmlich, springt Tobler gerne in die Bresche und hackt auf Jonas Projer ein:

«Als jetziger Chefredaktor bei einem Boulevardmedium wie Blick TV widerspricht Projer auch dem Qualitätsanspruch der «NZZ am Sonntag» – und der linksliberalen Positionierung des Blattes

Wohlgemerkt bevor der auch nur eine Andeutung machte, wie er die NZZaS gestalten will. Beim Wort Qualitätsanspruch im Zusammenhang mit Tobler hat man allerdings das Gefühl, hier spräche ein Blinder übers Farbfernsehen. Den Vogel an Arbeitsplatzsicherung und Lächerlichkeit schoss Tobler aber mit einem Dreiseiter über das richtige Gendern im Hause Tamedia ab. An der Seite der Protest-Rädelsführerin Aleksandra Hiltmann erklärte er  einfühlsam, wie das Inkludieren aller Randgruppen inklusive Frauen sprachlich stattzufinden habe. Als Muntermacher und zum Trainieren der Lachmuskeln unerreicht.

Ein wenig Künstlermord bei Köppel, das findet Tobler verständlich, fast verdient, kommt halt davon. Aber ganz anders sieht er das bei den «Frauenbeschimpfern». Da gerät Tobler in künstliche Rage, wenn ein Idiot in einem Livestream den unappetitlichen Spruch reisst, dass eine Frau ziemlich viele Männer oral befriedigt haben müsse, damit sie viele Preise für ihre Arbeit erhalten habe.

An Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten, der Angriff richtet sich zudem nicht gegen eine Redaktorin der «Weltwoche», sondern gegen die Journalistin Patrizia Laeri. Offenbar im Zusammenhang mit der Debatte über die Zukunftsfähigkeit der auf der Blockchain-Technologie aufgebauten Kryptowährung Bitcoin. Da hatte Laeri anscheinend einen kritischen Beitrag der BBC geteilt, was ihr den Zorn eines gewissen SunnyDecree einbrachte.

Laeri betrachtet in ihrem Dok-Film verträumt Hansi Voigt beim Abschneiden von Pfefferminzblättern.
Was das mit dem Thema zu tun hat? Laeri fragen.

Den Amok enttarnt Tobler als den Schweizer Marco B., der anscheinend über eine grössere Fangemeinde in den asozialen Medien verfügt und – wie man sich auf seinem YouTube-Kanal vergewissern kann – entschieden schneller spricht als denkt. Es ist ja auch unfair, wegen eines Wirtschaftsthemas auf Laeri loszugehen; die hat gerade in ihrem Filmchen über Spiess-Hegglin & Co. unter Beweis gestellt, dass sie nicht einmal den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn kennt.

Ein Beispiel, zwei Beispiele, eine Welle

Nun wäre ja eine Attacke eines Halbschlauen gegen Laeri noch nicht ganz dem Niveau der Seite 3 angemessen. Also darf Laeri jammern:

«Früher waren es ältere Herren, die mich in E-Mails und Briefe beleidigten, heute sind es die Krypto-Jünger, die mich attackieren.»

Das sei allgemein eine Unsitte, assistiert Tobler, vor allem im Zusammenhang mit Kritiken an Bitcoin. Nun weiss aber selbst er, dass ein Beispiel nicht wirklich für eine Welle reicht. Also zerrt er noch Dorothea Baur, Beraterin für Nachhaltigkeit im Tech-Bereich, herbei. Die fühlt sich auch umzingelt von Krypto-Jüngern, die sie attackierten, wenn sie etwas Kritisches zum Energieverbrauch beim Herstellen der Kryptowährung poste.

Damit sind es schon zwei Beispiele. Eigentlich bräuchte es drei, aber schliesslich heisst es schon Seite 3, also was soll’s, sagt sich Tobler. Leider wird er auch auf diese Frage nicht antworten, daher bemühen wir uns erst gar nicht. Berechtigt ist sie schon: wieso verschwendet Tobler ausgerechnet jetzt eine ganze Seite, um Laeri die Chance zu geben, sich als sexistisch verfolgtes Opfer zu gebärden?

Solche primitiven Anrempeleien sind ja leider in vielen Gebieten der immer übler riechenden sogenannten sozialen Medien üblich geworden. Zudem ist der Rülpser von SunnyDecree tatsächlich widerlich. Aber es scheint sich um einen einmaligen Ausrutscher gegenüber Laeri zu handeln, offenbar hatte Tobler Mühe, auch nur ein zweites Opfer aufzutreiben, um das zu einer allgemeinen Tendenz hochzuzwirbeln:

«Doch die Ausfälligkeit des 32-jährigen Youtubers ist kein Einzelfall. Sein Ausraster ist vielmehr symptomatisch für einen Teil der Bitcoin-Szene, der sich wiederholt in aggressivem Verhalten ergeht, wenn Kryptowährungen kritisiert werden. Vor allem gegenüber Frauen.»

Tja, ein solcher Aufschwung ins Allgemeine müsste eigentlich von so etwas wie einer empirischen Untersuchung, vielleicht gar einer wissenschaftlichen Arbeit gestützt werden. So war das jedenfalls früher, und da hätte ein Tobler keinesfalls eine Seite drei vollschmieren dürfen, sondern höchstens ab und an die Aschenbecher bei Themensitzungen leeren.

Mordaufruf, na und? Frauen beschimpfen? Niemals

Also, einen Mordaufruf gegen Köppel findet Tobler künstlerisch ganz okay. Aus einem einzigen Beispiel eines verbal Entgleisten macht er hingegen eine ganze Welle von «Frauenbeschimpfern», mit viel Mühe zerrt er noch ein zweites Beispiel aus dem Hut, ohne dass es da konkret würde.

Warum macht er das? Laeri ist gerade mit ihrem Versuch, eine Drei-Frauen-Wirtschafts-Talkrunde auf YouTube zu installieren, kräftig auf die Schnauze gefallen. Ihr sogenannter Dok-Film könnte die goldene Himbeere, die saure Zitrone und den Preis der am dichtesten fliegenden faulen Eier abräumen, so schlecht ist der. Da kommt natürlich eine Opferinszenierung gerade recht, um einer absaufenden Karriere vielleicht einen Rettungsring zuzuwerfen. Da Tobler noch nie ein Recherche-Held war, ist davon auszugehen, dass ihm Laeri diese heisse Exklusivstory steckte.

Soweit, so schlecht. Aber wo sind auch hier die Kontrollinstanzen, die verhindern, dass ein solcher Schwachsinn ins Blatt kommt?