Bravo, «Blick»
Ob die oberste Chefin mit ihrem neuen hohen Amt so ausgelastet ist, dass der «Blick» zu alten Formen aufläuft?
Gut, es ist keine Original-Story, sondern wurde vom «Beobachter» übernommen. Aber viel mehr zu meckern gibt es nicht.
Einleitend weist Lukas Lippert auf die düsterste Dunkelkammer der US-Administration hin: «Es ist wohl die gefürchtetste Liste der Welt. Wer auf der Russland-Sanktionsliste des Office of Foreign Assets Control (Ofac) landet, ist so gut wie erledigt. Wer bei den Amerikanern als Feind gilt, mit dem will niemand mehr etwas zu tun haben, vor allem keine Bank.»
Das Problem mit der Ofac ist: niemand weiss, aus welchen Gründen man auf deren schwarze Liste kommt. Was aber jeder, der drauf ist, weiss: man kommt fast nicht mehr runter, es gibt kaum rechtlichen Möglichkeiten. Selbst wenn eine Namensverwechslung dazu führte. Und anschliessend wird das Leben zur Hölle.
Die Sanktionen von angeblichen Feinden der USA mag theoretisch Sinn machen. Aber: «Doch in der Schweiz scheint man vergessen zu haben, dass es auch noch einen Rechtsstaat gibt. Das zeigt der Fall von Bruno Koller.»
Plötzlich war der Schweizer Geschäftsmann samt seiner Firma auf dieser schwarzen Liste. Das merkte er daran, dass seine Kreditkarte nicht mehr funktionierte. «Warum er auf der Liste steht und was ihm vorgeworfen wird, ist ihm bis heute nicht klar. Er erhält dazu keine Informationen von der US-Behörde.»
Hinzu kommt, dass seine Firma Konkurs ging, er von der AHV und Pensionskasse lebt.
«Er wird auch weder von der Schweiz noch von der EU sanktioniert. Es läuft kein Strafverfahren. «Ich habe nichts falsch gemacht», sagt er. Trotzdem ist nun auch die letzte Bank, bei der er ein Konto hatte, vor den Amerikanern eingeknickt – offenbar auf Druck der Schweizer Aufsichtsbehörde.»
Kafkaesk: sowohl AHV wie Pensionskasse machen keine Barauszahlungen, sondern nur Überweisungen auf ein Konto. Erst auf Intervention des «Beobachter» geht es dann doch per Barcheck. Das ist aber kein Einzelfall, auch einem anderen von den USA sanktionierten Rentner wurde sein Konto gekündigt, was aber das Handelsgericht Bern zurückwies.
Die Postfinance hatte argumentiert, «dass ihr «schwerwiegende Rechts- und Reputationsschäden» drohten und ein «massiver Abklärungsaufwand» bei jeder Kontobewegung bestehe. Darum verweigerte sie die Kundenbeziehung, auch wenn sie eigentlich eine gesetzliche Grundversorgungspflicht hätte.»
Schon der reiche Russe Viktor Vekselberg musste bis vors Bundesgericht, um sich ein Konto im Rahmen der Versorgungspflicht der Postfinance zu erstreiten.
Ins Bild passt auch, dass die Staatsbank vor einigen Jahren plötzlich alle Geldüberweisungen nach Kuba einstellte. Obwohl das – in jeder Währung der Welt, ausser US-Dollar – völlig legal ist und von vielen Banken ausserhalb der Schweiz ausgeführt wird. Mit diesem Entscheid der Postfinance gerieten nicht nur NGO, sondern auch Schweizer Geschäftsleute in die Bredouille, die plötzlich ihren Zahlungsverpflichtungen aus Geschäften auf Kuba nicht mehr nachkommen konnten. Weil die Postfinance die letzte Schweizer Bank war, die diese Dienstleistung noch anbot.
Seit dem Steuerstreit gibt es wohl nichts Feigeres als Schweizer Banken, die in vorauseilendem Gehorsam alles dafür tun, um Liebkind bei den Amis zu sein. Der Schweizer Rechtsstaat ist ihnen dabei furzegal.
Ein Bravo für den «Blick», auf solche Missstände hinzuweisen.